Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3)

Rz. 135 [Autor/Zitation] Ebenfalls im einleitenden Abschnitt des Bestätigungsvermerks sind die "angewandten Rechnungslegungsgrundsätze" anzugeben (§ 322 Abs. 1 Satz 3). Inhaltlich wird die Angabe auch in § 322 Abs. 1 Satz 2 verlangt. Sie stützt sich auf Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Halbs. 2 APrRL und erfordert danach keine allgemeine Aussage dazu, ob die Rechnungslegungsgr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 225 [Autor/Zitation] Private Schulden dürfen nicht in der Bilanz des Einzelkaufmanns ausgewiesen werden. Zu den privaten Schulden zählen stets solche, welche zur Anschaffung von VG des Privatvermögens oder zur Finanzierung privater Ausgaben (zB Urlaubsreise) aufgenommen wurden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 124 [9/2024]; Kirsch, Rechnungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten (§ 5 Abs 1a S 2 EStG)

Rn. 326a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 5 Abs 1a S 2 EStG ordnet für konkrete"Ergebnisse" in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten die Maßgeblichkeit für das Steuerrecht an (sog "konkrete" Maßgeblichkeit), s Rn 480, 501ff. In dieser speziellen Ausprägung besteht mit der Bindung an konkrete handelsbi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Grundsatz der Klarheit

Rz. 37 [Autor/Zitation] Dieser durch die Aufnahme in Abs. 1 Satz 1 (jetzt: Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1) durch das KonTraG besonders betonte Grundsatz (zur Gesetzesänderung vgl. auch Dörner/Schwegler, DB 1997, 285, 287; mit Zweifeln an der Notwendigkeit dieser Bestimmung Gelhausen, AG 1997, Sonderheft 8, 73, 80; ferner Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 655) bezieht sich sowoh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Länderrisiken

Rz. 126 [Autor/Zitation] Neben dem in den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen eines Kreditnehmers begründeten akuten Adressenausfallrisiko, das zunächst in Form einer Einzelwertberichtigung oder Rückstellung zu berücksichtigen ist, kann in Anhängigkeit vom Sitzland des Kreditnehmers ein latentes Länderrisiko treten. Länderrisken spiegeln grds. alle politischen und ök...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Welzel ua., Kommentar zur Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen, Band I, 1991 (zitiert: "KoRVU"); Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."); IDW, WP Handbuch Edition, Versicherungsunternehmen, Rechnungslegung und Prüfung in der Versicherungswirtschaft, 2018; Dreher, Versicherungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesamte ununterbrochene Mandatsdauer (Art. 10 Abs. 2 Buchst. b APrVO)

Rz. 504 [Autor/Zitation] Neben der "Angabe des Datums der Bestellung der Abschlussprüfer bzw. der Prüfungsgesellschaften" verlangt Art. 10 Abs. 2 Buchst. b APrVO im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk auch "die Angabe … der gesamten ununterbrochenen Mandatsdauer, einschließlich bereits erfolgter Verlängerungen und erneuter Bestellungen". Sachlich steht die Angabe mit den Reg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Bei der offenen Vorsorgereserve nach § 340g handelt es sich um ein Bilanzierungswahlrecht, dass einerseits unabhängig von der Bildung oder Auflösung der stille Vorsorgebildung nach § 340f ausgeübt werden kann und andererseits ebenso wie die Regelungen zum § 340f auch von der dem Einzelbewertungsgrundsatz folgenden individuellen Bewertung der maßgebliche...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Grundsatz der Berichtswahrheit

Rz. 46 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Berichtswahrheit besagt, dass der Inhalt des Prüfungsberichts nach der Überzeugung des Abschlussprüfers den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht (ebenso IDW PS 450 Rz. 9; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14, § 321 HGB Rz. 22; Glade, BiRiLiG2, Teil I Rz. 921; WP Handbuch18, Kap. M Rz. 141). Der Abschlussprüfer muss also von der Ric...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Berichterstattung über Gegenstand, Art und Umfang der Konzernprüfung (Abs. 3)

Rz. 259 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 hat der Abschlussprüfer in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern. Die Vorschrift spricht die Konzernabschlussprüfung zwar nicht ausdrücklich an, jedoch kann es keinem Zweifel unterliegen, dass Abs. 3 auch für den Konzernprüfungsbericht gilt. Rz. 260 [Autor/Zitation] Als Gegenstand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bartelt, Umfang der gewstlich verhafteten stillen Reserven in Fällen des § 18 Abs 4 UmwStG, DStR 2006, 1109; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pers-Unternehmen nach dem RefEntw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelungen des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Dötsch/Pung, JStG 2008: Die Änderungen des KSt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bedeutung des Widerrufs und weiteres Verfahren

Rz. 662 [Autor/Zitation] Das betroffene Unternehmen bzw. der betroffene Konzern darf den widerrufenen Bestätigungsvermerk ebenso wie den Prüfungsbericht nicht mehr verwenden und der jeweilige Abschlussprüfer ist diesen gegenüber für den widerrufenen Bestätigungsvermerk nicht weiter haftbar. Rz. 663 [Autor/Zitation] Die Rechtsgültigkeit eines bereits festgestellten oder gebillig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Auflösung des Sonderpostens (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 145 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat vier unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen kodifiziert, bei deren Erfüllung das Institut ein Wahlrecht zur Auflösung des Sonderpostens hat. Nach § 340e Abs. 4 Satz 2 darf der Sonderposten nur aufgelöst werden: Nr. 1 zum Ausgleich von Nettoaufwendungen des Handelsbestands, Nr. 2 zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zerobonds uÄ Finanzprodukte

Rn. 1327 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der Zerobond (Nullkupon-Anleihe) ist ein förmlich unverzinsliches Wertpapier, dessen Zins durch den Unterschied zwischen dem Ausgabe- und dem Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit hinweg enthalten ist. Der Zeichner der Anleihe (Gläubiger oder Käufer) aktiviert das erworbene Wertpapier mit dem Zeichnungsbetrag und schreibt die jährliche Aufzi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung und Konkretisierung des Prüfungsgegenstands

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 317 regelt Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung. Gegenstand der Abschlussprüfung (zum Begriff des Prüfungsgegenstands vgl. Rz. 121) nach § 316 (vgl. auch § 316 Rz. 71) und § 317 sind der Jahresabschluss (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 140 ff.), der Lagebericht (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 670 ff.), der Konzernabschluss (§ 316 Abs. 2 Satz 1; vgl. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Begründung (Abs. 5 Satz 2) und Anwendungsfälle

Rz. 311 [Autor/Zitation] Auch diese Form des Prüfungsergebnisses ist in einem Versagungsvermerk zu formulieren und zu begründen (§ 322 Abs. 5 Satz 2). Zu Darstellungs- und Formulierungsbeispielen vgl. Rz. 319, zu Einzelheiten zur Begründung vgl. Rz. 305 und Rz. 312. Wegen Prüfungshemmnissen mit umfassender Auswirkung sind Versagungsgründe iSd. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Darstellungs- und Formulierungsbeispiel

Rz. 565 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel fasst die Anforderungen an die ergänzende Berichterstattung im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk in Fällen der zeitlich nachgelagerten Prüfung des nichtfinanziellen Berichts bzw. Konzernberichts nach § 317 Abs. 2 Satz 5 zusammen und dient zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Arbeitslosengeld

Rn. 1255 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Für Erstattungsansprüche der Arbeitsbehörde nach § 147a SGB III ist eine Rückstellung zu bilden (IDW HFA WPg 1995, 56; zur Vorgängervorschrift des § 128 AFG auch BMF vom 10.12.1991, BB 1992, 31).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Verkaufskommission

Rn. 426 Stand: EL 80 – ET: 08 Abgrenzung: Im Rahmen eines Verkaufskommissionsgeschäfts übernimmt es ein Kommissionär gewerbsmäßig, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu verkaufen (§ 383 Abs 1 HGB). Rn. 426a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zurechnungswechsel: Bei der Verkaufskommission bleibt das Kommissionsgut im zivilrechtlichen E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Hopt, Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, Sonderheft AG 1997, 42; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; IDW, WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen, 2020; Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz, 9. Aufl. 2022; Gaber, Bankbilanz nach HGB, 3. Aufl. 2023.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften

Rz. 87 [Autor/Zitation] Zu den berichtspflichtigen Tatbeständen gehören zunächst Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, wozu nach der Gesetzesbegründung auch die GoB zählen (vgl. Begr.RegE, BR-Drucks. 872/97, 76). Rz. 88 [Autor/Zitation] § 321 verwendet die Begriffe "Unrichtigkeiten" und "Verstöße", ohne sie zu definieren. Eine Unterscheidung danach, ob di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt und Anwendungsbereich der Vorschrift (Abs. 6a Satz 1 und 3)

Rz. 466 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 6a Satz 1 und 2 regeln die Beurteilung des Prüfungsergebnisses in dem Fall, dass mehrere Prüfer oder Prüfungsgesellschaften (in den nach Satz 3 möglichen Kombinationen) gemeinsam zum Abschlussprüfer bestellt worden sind. Die Vorschrift beruht auf Art. 28 Abs. 3 APrRL, wurde zur Umsetzung der im Jahr 2014 abgeschlossenen EU-Reform der Abschl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Bilanzielle Behandlung der Verschmelzung bei der Übernehmerin

Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der Verschmelzung durch Neugründung stellt die Übernehmerin nach § 242 HGB auf den stlichen Übertragungsstichtag eine Eröffnungs-Bil auf. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme auf eine bereits bestehende Kö ist der Vermögensübergang ein lfd Geschäftsvorfall; dh auf den Übertragungsstichtag wird, wenn dieser nicht mit dem Bil-Stichtag der ü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Qualität der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 337 [Autor/Zitation] Sofern die Gesellschaft in Zukunft einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen hat (zum Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen Rz. 234), ist dieser – anders als die frühere nichtfinanzielle Erklärung (Rz. 234) – ebenfalls materiell zu prüfen (§ 324b Abs. 1 und 2 HGB-E). Grundlage hierfür ist Art. 34 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. aa Bilanz-RL 2013/34/EU idF ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Dauer der Wahlperiode; Wiederwahl

Rz. 55 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 1 Satz 1 ist "der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses" zu wählen. Wie sich auch aus § 318 Abs. 1 Satz 3 ergibt, bezieht sich die Wahl somit auf den JA eines einzelnen, bestimmten GJ und ist für jedes Geschäftsjahr neu und gesondert vorzunehmen. Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausnahmen von dieser Regelung können weder generell durch die Satzung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Außerordentliches Ergebnis (Abs. 2 Satz 4 und 5)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Mit dem BilRUG sind die Posten "außerordentliche Aufwendungen" und "außerordentliche Erträge" in der Gliederung des § 275 Abs. 2 Nr. 16 und 17 aF (in der bis zum BilRUG geltenden Fassung) iVm. § 277 Abs. 4 Satz 1 sowie die Erläuterungspflichten nach § 277 Abs. 4 Satz 2 und 3 aF vor dem Hintergrund der Erweiterung des Begriffs "Umsatzerlöse" weggefallen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards

Rz. 285 [Autor/Zitation] Aufgrund der Bedeutung internationaler Prüfungsstandards wird im Folgenden primär auf die ISA, soweit sinnvoll auch auf die ISA [DE] sowie einschlägige, gültige IDW PS eingegangen, wobei die Aspekte Dokumentation, Berichterstattung und Kommunikation keine besondere Beachtung erfahren, da diese Gegenstand von gesetzlichen Regelungen außerhalb des § 317...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Mit der Einfügung der Vorschrift des § 340b wurde die zuvor bestehende umstrittene bilanzielle Zuordnung von Pensionsgeschäften bei echten Pensionsgeschäften beseitigt (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 340b HGB Rz. 28 f.) und erstmals eine Abgrenzung des Begriffs der Pensionsgeschäfte und dessen Bilanzierung und Bewertung gesetz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Versicherungsunternehmen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Fallgruppe 3 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 3 Versicherungsunternehmen iSd. Art. 2 Abs. 1 VersBilRL (RL 91/674/EWG des Rates v. 19.12.1991 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen, ABl. EG 1991 Nr. L 374, 7, zuletzt geändert durch RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006, AB...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / k) Personaldienstleistungen

Rz. 252 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. k APrVO verbietet einige Personaldienstleistungen. Konkret verboten sind einerseits Anwerbungstätigkeiten, dh. die Suche und Auswahl von Kandidaten sowie die Überprüfung der Referenzen von Kandidaten für Positionen als Mitglied der Unternehmensleistung. Andererseits sind Personaldienstleistungen in Bezug auf den Aufbau de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelungsgehalt, Bedeutung und Reichweite der Vorschrift

Rz. 345 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 kann ein Abschlussprüfer in den Bestätigungsvermerk "zusätzlich einen Hinweis auf Umstände aufnehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam macht, ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken". Obwohl die Vorschrift in Abs. 3 zur Regelung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks normiert ist, kann ein solcher Hinweis zusä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 363 [Autor/Zitation] Veröffentlichen Unternehmen oder Konzerne ihre geprüfte Rechnungslegung und den dazu gehörenden Bestätigungsvermerk mit weiteren, aber ungeprüften finanziellen und nichtfinanziellen Informationen in einem Geschäftsbericht, handelt es sich bei den darin aufgenommenen ungeprüften Informationen für Abschlussprüfer um sog. sonstige Informationen (vgl. zB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Ausstrahlungswirkung auf weitere Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers

Rz. 263 [Autor/Zitation] Neben der Abschlussprüfung können die Vorschriften der APrVO auch auf weitere Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers ausstrahlen. Ursächlich dafür sind Gesetzesverweise, durch die das nationale Recht in Deutschland insbes. auf den Blacklist-Katalog in Art. 5 der APrVO Bezug nimmt. Solche Verweise finden sich vor allem im AktG. Hier ist jedoch je nach Wort...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Berücksichtigung der Schwankungsrückstellung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Die RdV aus dem Versicherungsgeschäft sowie die Schwankungsrückstellung werden für unterschiedliche Ursachen gebildet (vgl. hierzu Rz. 104). Während ein Teil der Literatur fordert, erwartete Auflösungen einer bisher bilanzierten Schwankungsrückstellung für ein Kollektiv aufgrund eines erwarteten Überschadens bei der Bewertung der RdV zu berücksichtige...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aufnahme in den Prüfungsbericht (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 493 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 7 Satz 2 ist der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk auch in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Diese Anforderung war ebenfalls so bereits in § 167 Abs. 3 Satz 2 bzw. § 336 Abs. 6 Satz 5 AktG 1965 normiert und bildete die dazu schon zuvor praktizierte Berufsübung gesetzlich ab (vgl. BT-Drucks. IV/171, 184). In den Prüfungsbericht "aufzun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Beurteilung der iXBRL-Auszeichnung

Rz. 855 [Autor/Zitation] Für IFRS-Konzernabschlüsse hat der Abschlussprüfer ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob gem. § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 die Auszeichnung (Tagging) der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe nach Maßgabe der Art. 4 und 6 ESEF-VO ermöglic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswertung der Prüfungsfeststellungen und Bildung des Prüfungsurteils zur ESEF-Konformität

Rz. 875 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss beurteilen, ob er ausreichende angemessene Prüfungsnachweise erlangt hat, und, sofern notwendig, weitere Prüfungsnachweise einholen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 64). Weiterhin hat sich der Abschlussprüfer ein Prüfungsurteil zu bilden, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen falschen Darstellungen sind. Hierbei hat er seine Sc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Rz. 196 [Autor/Zitation] Nach Unionsrecht genügt es, wenn ein Gremienmitglied (des AR bzw. Prüfungsausschusses) über Sachverstand in Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfung verfügt (s. Art. 41 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 3 APrRL 2006/43/EG = Art. 39 Abs. 1 UAbs. 2 APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU). Vor dem Hintergrund dieses Regulierungsspielraums hatte der Gesetzgeber de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stetigkeit

Rz. 78 [Autor/Zitation] Die Darstellungsstetigkeit verlangt, dass die einmal gewählte Form der Darstellung, insbes. hinsichtlich der Gliederung der Bilanz und GuV sowie ggf. des Anhangs, im Zeitablauf grds. beizubehalten ist (formale Stetigkeit, s. weiterführend § 265 HGB Rz. 14 ff.). Aus dem Gebot der Stetigkeit ergibt sich insbes., dass Ausweiswahlrechte grds. nur bei deren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 715 [Autor/Zitation] Der Lagebericht ist ein eigenständiges Instrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung, der neben dem Abschluss steht und diesen um zusätzliche, vor allem qualitative und prognostische Angaben ergänzt. Er dient der vergangenheits- und stichtagsorientierten sowie der zukunftsgerichteten Informationsvermittlung über die wirtschaftliche Lage des Untern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Vorlage der ESEF-Unterlagen (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 79 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Vertreter einer KapGes., die als Inlandsemittentin (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere iSv. § 2 Abs. 1 WpHG begibt und keine KapGes. iSv. § 327a HGB ist, haben nach § 320 Abs. 3 Satz 3 dem Abschlussprüfer auch für Zwecke der Offenlegung nach den Vorgaben des § 328 Abs. 1 erstellte Wiedergabe des Konzernabschlusses und die nach diesen Vorgab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Allgemeines

Rz. 36 [Autor/Zitation] Im Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung unparteiisch, vollständig, wahrheitsgetreu und mit der gebotenen Klarheit schriftlich zu berichten (vgl. IDW PS 450 Rz. 8 ff.; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14, § 321 HGB Rz. 20 ff.; Pohlentz in HWRev.2, Sp. 1499, 1504 f.; Schulze zur Wiesch, ZfB 1965, 643, 654 ff.; Selchert,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ansatz der Anteile an der Überträgerin bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses (§ 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der durch das SEStEG eingefügte § 4 Abs 1 S 2 UmwStG regelt eine Ausnahme von der Bewertung nach § 6 EStG hinsichtlich der Anteile der Übernehmerin an der Überträgerin. Danach sind die Anteile an der Überträgerin mit dem Bw, erhöht um Tw-Abschr, die in früheren Jahren (ganz oder tw) stwirksam vorgenommen (und nicht zwischenzeitlich rückgängi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Unterstützung durch die externe Abschluss- und Nachhaltigkeitsprüfung

Rz. 240 [Autor/Zitation] Umfang und Intensität der erforderlichen Aktivitäten des Prüfungsausschusses zur Überwachung der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung hängen wesentlich davon ab, inwieweit die einzelnen Komponenten der Rechnungslegung der gesetzlichen Abschlussprüfung bzw. der Nachhaltigkeitsprüfung unterliegen (Rz. 241 ff.). Dabei gilt grds., dass sich di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lebensversicherung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Aufgrund der allgemeinen Berechnungsmethode der Deckungsrückstellung werden monatliche Beitragszahlungen bei der Bilanzierung der Deckungsrückstellung berücksichtigt. Für andere Zahlungsperioden stimmen die vereinnahmten Beiträge nicht mit der Berücksichtigung in der Deckungsrückstellung überein, wodurch BÜ für diese Fälle zu berechnen sind. Entspreche...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Hinweis bei Offenlegung in verkürzter Form gem. § 328 Abs. 1a Satz 2

Rz. 645 [Autor/Zitation] Soll der erteilte Bestätigungs- oder Versagungsvermerk zusammen mit einem allein für Offenlegungszwecke verkürzten Abschluss der das Unternehmensregister führenden Stelle übermittelt werden, sind das geprüfte Unternehmen bzw. der geprüfte Konzern verpflichtet, dem Bestätigungs- oder Versagungsvermerk bei der Offenlegung den Hinweis voranzustellen, das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Keine Verpflichtung zur Prüfung der Offenlegung

Rz. 643 [Autor/Zitation] Der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk ist nach § 325 gemeinsam mit der geprüften Rechnungslegung offenzulegen. Dabei dürfen die in §§ 326 ff. eröffneten Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Für Form und Inhalt der offenzulegenden Unterlagen sind die Vorgaben des § 328 zu beachten. Abschlussprüfer sind nicht verpflichtet, die Einhaltung der A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Berichtspflichten des Abschlussprüfers an die Aufsichtsbehörde (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer eines Versicherungsunternehmens ist dazu verpflichtet, der Aufsichtsbehörde über festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die den Bestand des geprüften Versicherungsunternehmens bzw. des Konzerns gefährden oder die Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerw...mehr