Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Angabe der angewendeten Prüfungsgrundsätze (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 152 [Autor/Zitation] Als anzuwendende Prüfungsgrundsätze sieht § 317 Abs. 5 die internationalen Prüfungsstandards (ISA) vor, allerdings erst, wenn diese von der Europäischen Kommission nach dem in Art. 26 Abs. 3 APrRL (2006/43/EG) beschriebenen Verfahren angenommen worden sind. Das ist gegenwärtig nicht der Fall. Der Anwendung der ISA als Mindestprüfungsstandards bei alle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Berichterstattung über bedeutsamste Risiken im Regelfall

Rz. 520 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. c Ziffer i APrVO normiert die Berichterstattung über "bedeutsamste beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, einschließlich … Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von Betrug". Für Abschlussprüfer ist ohne Belang, aus welchen Gründen maßgebliche Rechnungslegungsgrundsätze fehlerhaft angewendet werden...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Beispiele aus der Abschlussprüfungspraxis

Rz. 421 [Autor/Zitation] Beispiele für Einschränkungen des Prüfungsurteils zum Lage- bzw. Konzernlagebericht, weil dieser nicht in allen wesentlichen Belangen den für seine Aufstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht bzw. nicht insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des jeweiligen Unternehmens oder Konzerns vermittelt (vgl. IDW PS 350 nF Rz. A111 f.; IDW PS 4...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Begriff der Wirksamkeit

Rz. 278 [Autor/Zitation] Als Überwachungsmaßstab der Befassung des Prüfungsausschusses mit den jeweiligen Führungssystemen nennt § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E deren "Wirksamkeit". Dieser Terminus zielt im Kern auf die Eignung der Systeme zur Erreichung der mit ihnen verfolgten Ziele (für das IKS einschließlich IRS: Rz. 257 und Rz. 267; RMS Rz. 264; CMS Rz. 269) ab und ist ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung

Rz. 780 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 2 Satz 4 ist in Bezug auf die nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung (§§ 289b bis 289e bzw. §§ 315b und 315c) nur zu prüfen, ob die entsprechenden Erklärungen bzw. Berichte vorgelegt wurden (vgl. Rz. 673). Dies schließt nicht aus, dass der Abschlussprüfer auf freiwilliger Basis auch zur inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Besonderheiten bei Wertpapieren

Rz. 40 [Autor/Zitation] Wertpapiere iSd. § 7 RechKredV sind mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten von Wertpapieren sind neben dem Kaufpreis auch die Kosten (Anschaffungsnebenkosten) zu berücksichtigen. Aufgrund der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs sind demzufolge bei Wertpapieren grds. auch die anfallenden Transaktionsko...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand

Rz. 670 [Autor/Zitation] Lagebericht und Konzernlagebericht sind bereits in § 316 Abs. 1 und 2 als Gegenstand der Prüfung genannt. Insoweit verzichtet § 317 darauf, sie nochmals als Gegenstand zu benennen, zumal die Prüfungsurteile, die der Abschlussprüfer in Bezug auf JA und Konzernabschluss zu treffen hat, im Einzelnen näher bestimmt werden. Rz. 671 [Autor/Zitation] Prüfungsp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Erweiterte Struktur des Bestätigungsvermerks zur Berücksichtigung zusätzlicher Inhalte bei der Abschlussprüfung von PIE

Rz. 241 [Autor/Zitation] Bei der Abschlussprüfung von PIE sind in den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk obligatorisch zusätzlich die Inhalte nach Art. 10 Abs. 2 APrVO und eine weitere Ergänzung nach ISA 700 (Revised) aufzunehmen; für PIE, die Inlandsemittenten sind, muss im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk darüber hinaus nach § 322 Abs. 1 Satz 4 obligatorisch über die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Prüfung unter ergänzender Anwendung der ISA

Rz. 697 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer können im Rahmen der Abschlussprüfung dazu beauftragt sein, die Prüfung unter ergänzender Beachtung der ISA durchzuführen. Auf die Beachtung der ISA darf dann bei der Angabe der angewandten Prüfungsgrundsätze (zusätzlich zu den GoA des IDW; vgl. dazu Rz. 152 f.) Bezug genommen werden, wenn bei der Prüfung auch alle relevanten ISA angew...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 330 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 2 Satz 3 müssen Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk auf Risiken, die den Fortbestand des geprüften Unternehmens oder eines Konzernunternehmens gefährden, gesondert eingehen. § 321 Abs. 1 Satz 3 enthält mit der Berichtspflicht im Prüfungsbericht "über bei Durchführung der Prüfung festgestellte … Tatsachen …, die den Bestand des geprü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Laufende Gesetzgebungsverfahren

Rz. 602 [Autor/Zitation] Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2016 (vgl. BGBl. I 2016, 396) wurde in die handelsrechtliche Rechnungslegung eine neue Diskontierungsregel bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre) mit In...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Busse von Colbe/Lutter, Wirtschaftsprüfung heute: Entwicklung oder Reform, 1977; Hopt, Vom Aktien- und Börsenrecht zum Kapitalmarktrecht, ZHR 1977, 402; M. Richter, Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer, JfB 1977, 21; Biener, AG. KGaA. G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Prüfungsstandards

Rz. 716 [Autor/Zitation] Der zentrale deutsche Prüfungsstandard für die Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung ist IDW PS 350 nF (10.2021). IDW PS 350 nF (10.2021) ist anwendbar auf die Prüfung von Lageberichten für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden. In der Einleitung des S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Voraussetzungen

Rz. 401 [Autor/Zitation] Sind Einwendungen gegen den geprüften Lage- bzw. Konzernlagebericht zu erheben, müssen Abschlussprüfer ihr Prüfungsurteil dazu einschränken, aufgrund von Einwendungen versagen oder versagen, weil sie nach Ausschöpfung aller angemessener Möglichkeiten zur Sachverhaltsklärung nicht in der Lage sind, ein Prüfungsurteil abzugeben (§ 322 Abs. 4 und 5 iVm. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Handelsabsicht

Rz. 30 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Fragestellung, in welchen Fällen eine Handelsabsicht gegeben ist und somit eine Zuordnung zum Handelsbestand zu erfolgen hat, nimmt das Handelsrecht Bezug auf das KWG. Die Legaldefinition der Handelsabsicht gem. § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG aF (bis zum 31.12.2013 geltende Fassung) setzt voraus, dass das Institut die Finanzinstrumente z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Reaktionen auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 770 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat weitere Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, deren Art, zeitliche Einteilung und Umfang auf den beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene basieren und auf diese ausgerichtet sind. Es ist nicht notwendig, Reaktionen auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageeb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 104 [Autor/Zitation] Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 nicht explizit auf die Sonderregelungen des § 264c HGB für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a HGB. Es entspricht indes der allgemeinen Auffassung, dass die in § 264c Abs. 2 HGB geforderte Gliederung des Eigenkapitals ein GoB darstellt und damit von allen Personenhandelsgesellschaften anzuwende...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Literatur:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Hellner, Das Publizitätsgesetz, Bank-Betrieb 1969, 338; Hellner, Das Publizitätsgesetz, ZfgK 1969, 718; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Huber, Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an Personengesellschaften...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Freiwillige Prüfung eines Jahresabschlusses

Rz. 154 [Autor/Zitation] Soweit keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung des JA besteht, steht es jedem Unternehmen frei, seinen JA prüfen zu lassen (freiwillige Abschlussprüfung). Vielfach enthalten bereits die Gesellschaftsverträge von Personenhandelsgesellschaften oder von kleinen GmbH mit öffentlichen Gesellschaftern (Bund, Länder, Kommunen) die Bestimmung, dass der JA zu pr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Grundstruktur des Bestätigungsvermerks

Rz. 206 [Autor/Zitation] Im Fall eines Unternehmens, das kein PIE ist, sieht das strukturelle Bild des Bestätigungsvermerks für eine Abschlussprüfung mit Gegenstand nach § 316 Abs. 1 (Jahresabschluss und Lagebericht) angesichts der vorgenannten Überlegungen in der Abschlussprüfungspraxis regelmäßig wie in der folgenden Übersicht dargestellt aus (vgl. dazu zB auch WP Handbuch1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Nemet/Zilch, Erweiterte Anforderungen an die Bildung von Prüfungsausschüssen und deren Überprüfung bei CRR-Kreditinstituten durch das AReG, WP Praxis 2017, 175; IDW (Hrsg.), WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen – Rechnungslegung und Prüfung, 2020; Schwennicke/Auerbach, KWG mi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 56 [Autor/Zitation] Zur voraussichtlich dauernden Wertminderung von Wertpapieren hat sich der Versicherungsfachausschuss des IDW mit IDW RS VFA 2 (vgl. VFA, FN-IDW 2002, 667; VFA, FN-IDW 2006, 96 f.) zur Bewertung von Kapitalanlagen (vgl. Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz9, 111 ff.) geäußert. Ergänzend hat sich der VFA in Sitzungen (149., 159. und 176.) sowie einem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, Handkommentar zum Jahresabschluss der Kreditinstitute, 3. Aufl. 1976–1989; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihegeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Meyer/Isenmann, B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Berücksichtigung wirtschaftszweigspezifischer Besonderheiten im Bestätigungsvermerk

Rz. 687 [Autor/Zitation] Wirtschaftszweigspezifische Besonderheiten einschließlich zu beachtender spezieller gesetzlicher Vorschriften können Anpassungen in der Formulierung der Inhalte eines Bestätigungs- oder Versagungsvermerks über die Prüfung der jährlichen Rechnungslegung nach oder entsprechend § 316 bedingen. Für verschiedene solcher Fälle hat das IDW gesonderte Verlaut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff der Finanzinstrumente

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340c Abs. 1 sind alle Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und aus dem Handel mit Edelmetallen sowie die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen saldiert auszuweisen. Hierunter fallen auch die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht, die Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode anzusetzen, besteht nach dem Wortlaut des § 341c Abs. 3 für alle Hypothekendarlehen und andere Forderungen. Der Begriff der "anderen Forderungen" w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer (ISA 700 (Revised))

Rz. 554 [Autor/Zitation] ISA 700 (Revised) verlangt, im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk über Abschlussprüfungen bei "listed entities" den "engagement partner" namentlich zu nennen; aus Schutzgründen kann von der namentlichen Nennung abgesehen werden (vgl. ISA 700 (Revised) Rz. 46). Der Begriff "engagement partner" ist in den ISA definiert als "Auftragspartner – Der Partn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Fremdwährungsumrechnung im Nicht-Handelsbestand

Rz. 16 [Autor/Zitation] Da § 256a iVm. § 340h vor allem die Folgebewertung von Fremdwährungsgeschäften regelt, sind Geschäfte in Fremdwährungen zum Zugangszeitpunkt, dh. zum Zeitpunkt der erstmaligen buchhalterischen Abbildung, entsprechend zu Anschaffungskosten zu erfassen. Sie sind mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Einbuchung zu bewerten (vgl. IDW RS BFA 4...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Änderung des Jahresabschlusses (Abs. 3)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Wird der JA nach Vorlage des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, aber vor seiner Feststellung geändert (zur Zulässigkeit s. IDW RS HFA 6 Rz. 4), hat eine Nachtragsprüfung durch den Abschlussprüfer zu erfolgen (§ 8 Abs. 3 Satz 1 PublG). Die Nachtragsprüfung ist auf die Änderungen des JA beschränkt ("soweit es die Änderung erfordert", § 8 Abs. 3 Satz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Übernahmegewinn bzw -verlust und Gewinnabführungsvertrag

Tz. 58 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Hinsichtlich der Auswirkungen eines umwandlungsbedingten Vermögensübergangs auf eine OG ist wie folgt zu unterscheiden: a) Seitwärtsverschmelzung einer SchwGes auf die OG Bei einer Seitwärtsverschmelzung erzielt die übernehmende OG unabhängig davon, ob hr-lich die Bw der Überträgerin übernommen oder höhere Werte angesetzt werden, einen Übernah...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards und Ziele der Prüfung

Rz. 820 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheitsbezogene (historische) Finanzinformationen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 1020 [Autor/Zitation] Eine Vielzahl der Informationen, die der Abschlussprüfer für die Prüfung des JA und des Lageberichts benötigt, dient auch als Grundlage für die Prüfung nach Abs. 4. Die Prüfung nach Abs. 4 wird deshalb zweckmäßigerweise in die entsprechenden Phasen der Abschlussprüfung einbezogen. Rz. 1021 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Prüfungsplanung, bei der sich de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Beurteilung der XHTML-Wiedergabe

Rz. 848 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. Wenn der Emittent ein IT-System für die XHTML-Wiedergabe der ESEF-Unterlagen spezifiziert hat, hat der Abschlussprüfer die Inhaltsgleichheit au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW RS HFA 8 v 09.12.2003, Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zweifelsfragen der Bilanzierung von asset backed securities-Gestaltungen und ähnlichen Transaktionen, WPg 2002, 1151; Rimmelspacher/Meyer/Girlich, Weitere Einzelfragen zur handelsrechtlichen Abbildung von Factoring-Vereinbarungen beim Veräußerer, WPg 2019, 1161; Rimmelspacher/Meyer/Müller, Abbildung von Factoring-Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Prahl/Naumann, Zur Bilanzierung von portfolio-orientierten Handelsaktivitäten der Kreditinstitute, WPg. 1991, 729; Hossfeld, Der Ausweis von Optionen im Jahresabschluß von Kreditinstituten, DB 1997, 1241; Bieg, Die externe Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, 1999; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Löw/Scharpf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung des Bestätigungsvermerks (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2)

Rz. 127 [Autor/Zitation] Nach Durchführung der Nachtragsprüfung ist der (bereits erteilte und weiterhin wirksame) Bestätigungsvermerk entsprechend zu ergänzen. Mit dieser Regelung soll praktischen Bedürfnissen entsprochen werden (vgl. BT-Drucks. 10/317, 95 dort zu § 275 HGB-E). Diesen Gesichtspunkt gilt es bei der Auslegung zu beachten. Die Vorschrift beschränkt sich darauf zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Berichterstattung über die inhaltliche Prüfung einer nichtfinanziellen Erklärung im Bestätigungsvermerk

Rz. 707 [Autor/Zitation] Zur künftigen Ablösung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht vgl. Rz. 101 ff. § 317 Abs. 2 Satz 4 verlangt, die oder den nach den Vorgaben der §§ 289b bis 289e bzw. der §§ 315b und 315c zu erstellende(n) nichtfinanzielle Erklärung, gesonderten nichtfinanziellen Bericht, nichtfinanzielle Konzernerklärung oder gesondert...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Anlässe der Erteilung eines Bestätigungsvermerks außerhalb der gesetzlichen oder freiwilligen Abschlussprüfung

Rz. 710 [Autor/Zitation] Auch außerhalb der Prüfung der Rechnungslegung nach oder entsprechend § 316 kann es Fälle der Prüfung einer Rechnungslegung geben, bei der über das Ergebnis in einem Bestätigungs- oder Versagungsvermerk berichtet wird. Auch hierzu hat das IDW für verschiedene solcher Fälle gesonderte Verlautbarungen mit speziellen Hinweisen, Erläuterungen und Formulie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Planung der Prüfung des Lageberichts

Rz. 721 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat nach IDW PS 350 nF (10.2021) Rz. 23 die Prüfung des Lageberichts so zu planen, dass sie wirksam durchgeführt werden kann. Zu diesem Zweck hat er die Planungsaktivitäten zur Prüfung des Lageberichts in die nach ISA 300 vorzunehmende Planung der Abschlussprüfung zu integrieren. Die Prüfung des Lageberichts steht in einem engen Zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung der Prüfungsleistungen von den erforderlichen und nicht erforderlichen Nichtprüfungsleistungen

Rz. 189 [Autor/Zitation] Für die Berechnung des Fee Cap ist die Abgrenzung der Prüfungsleistungen von Nichtprüfungsleistungen von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus nimmt Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 APrVO Nichtprüfungsleistungen, die gem. Art. 5 Abs. 1 APrVO zulässig sind, von der Berücksichtigung als Nichtprüfungsleistungen aus, wenn sie nach Unionsrecht oder nationalem Rech...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Begründung und formale Umsetzung im Bestätigungsvermerk

Rz. 414 [Autor/Zitation] Einschränkungen und Versagungen eines Prüfungsurteils sowie die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils im Bestätigungsvermerk sind zu begründen (§ 322 Abs. 4 Satz 3). Die Begründung soll die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks für die Adressaten verbessern (vgl. BT-Drucks. 10/317, 99), also gewährleisten, dass die Adressaten das Prüfungserge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Prüfungshandlungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zur Überwachung der Führungssysteme kann der Prüfungsausschuss wie bei der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 249) auf verschiedene Ansprechpartner mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten zurückgreifen. Die Geschäftsleitung (zB Vorstand) ist für die Implementierung und Ausgestaltung der Systeme zuständig, wobei ihr ein großer Ermessenss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Erlaubte Nichtprüfungsleistungen (Art. 10 Abs. 2 Buchst. g APrVO)

Rz. 546 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. g APrVO verlangt im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk die "Angabe der Leistungen, die vom Abschlussprüfer oder der Prüfungsgesellschaft oder für das geprüfte Unternehmen oder das bzw. die von diesem beherrschte(n) Unternehmen zusätzlich zur Abschlussprüfung erbracht wurden und die im Lagebericht oder in den Abschlüssen nicht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Leistungen im Zusammenhang mit der internen Revision

Rz. 246 [Autor/Zitation] Das Verbot nach Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. h APrVO umfasst alle Leistungen im Zusammenhang mit der internen Revision des geprüften Unternehmens und ist daher deutlich weiter gefasst als das Verbot, bei der Durchführung der internen Revision in verantwortlicher Position mitzuwirken, das in § 319 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b enthalten ist. Verboten ist dem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Qualität der Abschlussprüfung

Rz. 326 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung ist erstmals durch das FISG in den Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG eingefügt worden. Nach der Regierungsbegründung wird mit dieser Ergänzung im Einklang mit Art. 39 Abs. 6 Buchst. d APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU klargestellt, dass die Überwachung der Abschlussprüfung die Prüfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 833 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss geeignete Personen im Hinblick auf folgende Sachverhalte befragen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 45): ob sie Kenntnisse von begangenen oder vermuteten Verstößen haben, die sich auf die elektronische Wiedergabe des JA, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts auswirken; ob die Unternehmensleitung über die Funktion einer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 68 [Autor/Zitation] In § 318 wird die Bezeichnung "der Abschlussprüfer" durchweg im Singular verwendet; § 316 Abs. 1 schreibt sogar die Prüfung durch "einen Abschlussprüfer" vor. Dies schließt jedoch die Bestellung von mehreren Prüfern als Abschlussprüfer nicht aus (vgl. § 316 Rz. 69; IDW PS 208, IDW Life 2021, 1075 Rz. 4). Im Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 10/...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erweiterte Struktur des Bestätigungsvermerks zur Berücksichtigung sonstiger Prüfungsgegenstände

Rz. 238 [Autor/Zitation] Sind neben dem Abschluss und Lagebericht pflichtgemäß weitere Prüfungsgegenstände zu prüfen und ist darüber ebenfalls ein Urteil im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk abzugeben (vgl. Rz. 48), muss das von Abschlussprüfern inhaltlich und strukturell entsprechend berücksichtigt werden. Strukturell werden dann die Berichterstattung über einen sog. sons...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern)

Rz. 455 [Autor/Zitation] Abs. 4a stellt klar, dass sich die Prüfung, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht darauf zu erstrecken hat, ob der Fortbestand der geprüften KapGes. zugesichert werden kann. Wenngleich damit der Fortbestand des Unternehmens kein selbständiger Prüfungsgegenstand ist und der Abschlussprüfer dementsprechend kein Prüfungsurteil abgeben muss, ist der F...mehr