Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung des Bestätigungsvermerks (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2)

Rz. 127 [Autor/Zitation] Nach Durchführung der Nachtragsprüfung ist der (bereits erteilte und weiterhin wirksame) Bestätigungsvermerk entsprechend zu ergänzen. Mit dieser Regelung soll praktischen Bedürfnissen entsprochen werden (vgl. BT-Drucks. 10/317, 95 dort zu § 275 HGB-E). Diesen Gesichtspunkt gilt es bei der Auslegung zu beachten. Die Vorschrift beschränkt sich darauf zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Berichterstattung über die inhaltliche Prüfung einer nichtfinanziellen Erklärung im Bestätigungsvermerk

Rz. 707 [Autor/Zitation] Zur künftigen Ablösung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht vgl. Rz. 101 ff. § 317 Abs. 2 Satz 4 verlangt, die oder den nach den Vorgaben der §§ 289b bis 289e bzw. der §§ 315b und 315c zu erstellende(n) nichtfinanzielle Erklärung, gesonderten nichtfinanziellen Bericht, nichtfinanzielle Konzernerklärung oder gesondert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / le) Rückstellung für passive Steuerlatenzen?

Rn. 911f Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Kleine KapGes und Kap & Co-Gesellschaften sind nach § 274a HGB von der Steuerlatenzrechnung befreit. Das Gleiche gilt nach der Systematik im Aufbau des HGB auch für die "normalen" Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), deren Regelungsbereich der Bilanzierung nach HGB ab § 264 HGB ff endet. Anders ausgedrückt: Der § 274 HGB gilt für diese ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung der Prüfungsleistungen von den erforderlichen und nicht erforderlichen Nichtprüfungsleistungen

Rz. 189 [Autor/Zitation] Für die Berechnung des Fee Cap ist die Abgrenzung der Prüfungsleistungen von Nichtprüfungsleistungen von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus nimmt Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 APrVO Nichtprüfungsleistungen, die gem. Art. 5 Abs. 1 APrVO zulässig sind, von der Berücksichtigung als Nichtprüfungsleistungen aus, wenn sie nach Unionsrecht oder nationalem Rech...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern)

Rz. 455 [Autor/Zitation] Abs. 4a stellt klar, dass sich die Prüfung, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht darauf zu erstrecken hat, ob der Fortbestand der geprüften KapGes. zugesichert werden kann. Wenngleich damit der Fortbestand des Unternehmens kein selbständiger Prüfungsgegenstand ist und der Abschlussprüfer dementsprechend kein Prüfungsurteil abgeben muss, ist der F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Begründung und formale Umsetzung im Bestätigungsvermerk

Rz. 414 [Autor/Zitation] Einschränkungen und Versagungen eines Prüfungsurteils sowie die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils im Bestätigungsvermerk sind zu begründen (§ 322 Abs. 4 Satz 3). Die Begründung soll die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks für die Adressaten verbessern (vgl. BT-Drucks. 10/317, 99), also gewährleisten, dass die Adressaten das Prüfungserge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Prüfungshandlungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zur Überwachung der Führungssysteme kann der Prüfungsausschuss wie bei der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 249) auf verschiedene Ansprechpartner mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten zurückgreifen. Die Geschäftsleitung (zB Vorstand) ist für die Implementierung und Ausgestaltung der Systeme zuständig, wobei ihr ein großer Ermessenss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW RS HFA 8 v 09.12.2003, Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zweifelsfragen der Bilanzierung von asset backed securities-Gestaltungen und ähnlichen Transaktionen, WPg 2002, 1151; Rimmelspacher/Meyer/Girlich, Weitere Einzelfragen zur handelsrechtlichen Abbildung von Factoring-Vereinbarungen beim Veräußerer, WPg 2019, 1161; Rimmelspacher/Meyer/Müller, Abbildung von Factoring-Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Leistungen im Zusammenhang mit der internen Revision

Rz. 246 [Autor/Zitation] Das Verbot nach Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. h APrVO umfasst alle Leistungen im Zusammenhang mit der internen Revision des geprüften Unternehmens und ist daher deutlich weiter gefasst als das Verbot, bei der Durchführung der internen Revision in verantwortlicher Position mitzuwirken, das in § 319 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b enthalten ist. Verboten ist dem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Qualität der Abschlussprüfung

Rz. 326 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung ist erstmals durch das FISG in den Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG eingefügt worden. Nach der Regierungsbegründung wird mit dieser Ergänzung im Einklang mit Art. 39 Abs. 6 Buchst. d APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU klargestellt, dass die Überwachung der Abschlussprüfung die Prüfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 68 [Autor/Zitation] In § 318 wird die Bezeichnung "der Abschlussprüfer" durchweg im Singular verwendet; § 316 Abs. 1 schreibt sogar die Prüfung durch "einen Abschlussprüfer" vor. Dies schließt jedoch die Bestellung von mehreren Prüfern als Abschlussprüfer nicht aus (vgl. § 316 Rz. 69; IDW PS 208, IDW Life 2021, 1075 Rz. 4). Im Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 10/...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erweiterte Struktur des Bestätigungsvermerks zur Berücksichtigung sonstiger Prüfungsgegenstände

Rz. 238 [Autor/Zitation] Sind neben dem Abschluss und Lagebericht pflichtgemäß weitere Prüfungsgegenstände zu prüfen und ist darüber ebenfalls ein Urteil im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk abzugeben (vgl. Rz. 48), muss das von Abschlussprüfern inhaltlich und strukturell entsprechend berücksichtigt werden. Strukturell werden dann die Berichterstattung über einen sog. sons...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Beurteilung der XHTML-Wiedergabe

Rz. 848 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. Wenn der Emittent ein IT-System für die XHTML-Wiedergabe der ESEF-Unterlagen spezifiziert hat, hat der Abschlussprüfer die Inhaltsgleichheit au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Anlässe der Erteilung eines Bestätigungsvermerks außerhalb der gesetzlichen oder freiwilligen Abschlussprüfung

Rz. 710 [Autor/Zitation] Auch außerhalb der Prüfung der Rechnungslegung nach oder entsprechend § 316 kann es Fälle der Prüfung einer Rechnungslegung geben, bei der über das Ergebnis in einem Bestätigungs- oder Versagungsvermerk berichtet wird. Auch hierzu hat das IDW für verschiedene solcher Fälle gesonderte Verlautbarungen mit speziellen Hinweisen, Erläuterungen und Formulie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Planung der Prüfung des Lageberichts

Rz. 721 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat nach IDW PS 350 nF (10.2021) Rz. 23 die Prüfung des Lageberichts so zu planen, dass sie wirksam durchgeführt werden kann. Zu diesem Zweck hat er die Planungsaktivitäten zur Prüfung des Lageberichts in die nach ISA 300 vorzunehmende Planung der Abschlussprüfung zu integrieren. Die Prüfung des Lageberichts steht in einem engen Zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende Entwicklungen und frühes Erkennen

Rz. 916 [Autor/Zitation] Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Gemäß Gesetzesbegründung zum KonTraG gehören zu den Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, insbes. risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 156 [Autor/Zitation] Im Bestätigungsvermerk muss eine Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung enthalten sein (§ 322 Abs. 1 Satz 2). Die Beschreibung des Gegenstands der Prüfung ist in einem einleitenden Abschnitt des Bestätigungsvermerks aufzunehmen (vgl. Rz. 126). Somit kann die Beschreibung von Art und Umfang der Prüfung davon separiert werden. Das ist i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 94 [Autor/Zitation] Es bietet sich an, die in § 264 Abs. 1a geforderten Angaben zur Identifikation eines Instituts, insbes. Firma und Sitz, das zuständige Registergericht inkl. Nummer, unter der das Institut in das Handelsregister eingetragen ist in den Anhang aufzunehmen. Ebenso ist hierbei ein Hinweis einzufügen, wenn sich das Institut in Abwicklung oder Liquidation befind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ermittlung des Risikoabschlags

Rz. 138 [Autor/Zitation] Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und die damit verbundene Erfassung unrealisierter Gewinne widerspricht dem Realisationsprinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4, dem handelsrechtlich eine herausragende Bedeutung beigemessen wird. Mit der Einführung der Zeitwertbewertung im Handelsbestand hat der Gesetzgeber über den Risikoabschlag ein kompensierendes I...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Durchführung

Rz. 965 [Autor/Zitation] Eine Organisation identifiziert und bewertet Risiken, die die Fähigkeit der Organisation, ihre Strategie und ihre Organisationsziele zu erreichen, beeinflussen. Sie priorisiert Risiken im Hinblick auf ihren Schweregrad und berücksichtigt dabei ihren Risikoappetit. Die Organisation wählt Reaktionen auf beurteilte Risiken aus und überwacht die Umsetzung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Erlaubte Nichtprüfungsleistungen (Art. 10 Abs. 2 Buchst. g APrVO)

Rz. 546 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. g APrVO verlangt im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk die "Angabe der Leistungen, die vom Abschlussprüfer oder der Prüfungsgesellschaft oder für das geprüfte Unternehmen oder das bzw. die von diesem beherrschte(n) Unternehmen zusätzlich zur Abschlussprüfung erbracht wurden und die im Lagebericht oder in den Abschlüssen nicht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Governance und Kultur

Rz. 950 [Autor/Zitation] Governance und Kultur bilden zusammen die Grundlage für alle anderen Komponenten eines Risikomanagementsystems. Governance bestimmt die Grundhaltung der Organisation im Hinblick auf die Bedeutung des Risikomanagements und auf die Einrichtung von Verantwortlichkeiten für dessen Überwachung. Die Kultur spiegelt sich im Entscheidungsprozess wider (COSO (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Umwidmungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Entscheidung der Zuordnung von VG zum Anlage- oder Umlaufvermögen erfolgt grundsätzlich zum Erwerbszeitpunkt und folgt maßgebend der mit dem VG verbundenen Zweckbestimmung (vgl. Rz. 20), die sich im Zeitablauf ändern kann. Damit stellt sich die Frage einer veränderten Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen (Umwidmung, das Gesetz spricht hingegen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung und Grundlage einer geeigneten Struktur des Bestätigungsvermerks

Rz. 203 [Autor/Zitation] Mit Ausnahme der Anforderung, die Beschreibung des Prüfungsgegenstands und die Angaben zu den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen in einen einleitenden Abschnitt des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks aufzunehmen, enthält § 322 keine Vorgaben für die Strukturierung seiner umfangreichen Angaben. Damit die Adressaten des Bestätigungs- oder Versag...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 833 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss geeignete Personen im Hinblick auf folgende Sachverhalte befragen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 45): ob sie Kenntnisse von begangenen oder vermuteten Verstößen haben, die sich auf die elektronische Wiedergabe des JA, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts auswirken; ob die Unternehmensleitung über die Funktion einer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ziele des Abschlussprüfers und Prüfungsrisiko

Rz. 1005 [Autor/Zitation] Mit der Anwendung des IDW PS 340 nF (01.2022) verfolgt der Abschlussprüfer das Ziel, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Vorstand durch Einrichtung geeigneter Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG Vorsorge getroffen hat, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdend Entwicklungen rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu ü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Prüfung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG im Konzern

Rz. 1043 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat die vom Vorstand getroffenen Maßnahmen zur konzernweiten Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der für das MU bestandsgefährdenden Entwicklungen in seine Prüfung gem. § 317 Abs. 4 einzubeziehen. Bei der Festlegung von Art und Umfang der Prüfungshandlungen hat der Abschlussprüfer die Bedeutsamkeit der von Konzern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ankündigung des Bestätigungsvermerks vor Prüfungsbeendigung

Rz. 626 [Autor/Zitation] Eine Erteilung des Bestätigungsvermerks vor Beendigung der Prüfungshandlungen ist weder zulässig noch überhaupt möglich, da sich ein Abschlussprüfer in diesem Stadium noch kein endgültiges Urteil über das Prüfungsergebnis bilden kann. Aus demselben Grund wäre auch eine verbindliche Ankündigung, dass ein Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung oder mit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 177 [Autor/Zitation] Grundsätzlich gelten die Vorgaben der APrVO gem. Art. 44 APrVO ab dem 17.6.2016. Sie sind demnach auf alle GJ und Prüfungen anzuwenden, die nach diesem Tag beginnen (European Commission, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/questions-answers-03092014_en.pdf). Rz. 178 [Autor/Zitation] Soweit sich die Regelungen auf geprüfte Unternehmen beziehen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Darstellungen zum Konzernabschluss

Rz. 244 [Autor/Zitation] Im Konzernprüfungsbericht ist ferner darzustellen, ob der KA den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung des MU entspricht (Abs. 2 Satz 1; vgl. hierzu auch die entsprechenden Ausführungen zum Bericht über die Jahresabschlussprüfung unter Rz. 119 ff.). Rz. 245 [Autor/Zitation] Im Rahmen seiner...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht steht weiter unter dem Grundsatz der Vollständigkeit. Dieser Grundsatz ergibt sich auch aus § 332 Abs. 1 HGB, § 403 Abs. 1 AktG, wonach das Verschweigen erheblicher Umstände im Prüfungsbericht strafbar ist. Der Grundsatz der Vollständigkeit verlangt, dass im Prüfungsbericht alle in den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften oder vertr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorzeitige Beendigung des Prüfungsvertrags

Rz. 236 [Autor/Zitation] Abweichend von §§ 627, 648 BGB kann die Gesellschaft gem. § 318 Abs. 1 Satz 5 den Prüfungsvertrag nach Annahme des Prüfungsauftrags durch den Abschlussprüfer nur kündigen ("widerrufen"), wenn das Gericht im Verfahren nach § 318 Abs. 3 einen anderen Abschlussprüfer bestellt hat (dazu näher Rz. 334 ff.). Sinn und Zweck dieser restriktiven Regelung ist e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Wesentlichkeit

Rz. 730 [Autor/Zitation] Falsche Darstellungen im Lagebericht, einschließlich fehlender Darstellungen, hat der Abschlussprüfer als wesentlich anzusehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt auf der Grundlage des Lageberichts als Ganzes getroffene wirtschaftliche Entscheidungen von Adressaten beeinflussen können (IDW PS 350 nF (10.2021) ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Berichterstattung über bedeutsamste Risiken in besonderen Fällen

Rz. 528 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach ISA 701 bzw. IDW PS 401 nF und Art. 10 Abs. 2 APrVO ist bei PIE als Pflichtinhalt des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks konzipiert. Daher darf der Abschnitt "Besonders wichtige Prüfungssachverhalte …" auch dann nicht entfallen, wenn ausnahmsweise kein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt als mitzuteilen bestimmt worden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis des Handelsbestands in der Bilanz

Rz. 59 [Autor/Zitation] Der Ausweis des "Handelsbestands" in der Bilanz wurde mit dem BilMoG geändert und für alle Institute einheitlich geregelt. Der durch das BilMoG sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eingefügte Posten "Handelsbestand" dient der Verbesserung der Transparenz und Aussagefähigkeit der Berichterstattung über die Handelsaktivitäten eines Institut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung

Rz. 735 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durchzuführen, um eine Grundlage für die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Lageberichtsebene insgesamt und auf Aussageebene zu schaffen. Dabei hat der Abschlussprüfer auch das Risiko wesentlicher falscher qualitativer Darstellungen zu ber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zwirner, Kapitalmarktorientierung – Legaldefinition und Rechtsfolgen, KoR 2010, 1; Zwirner, Kapitalmarktorientierung versus Börsennotierung, PiR 2010, 93; Haaker, Begriffsvielfalt und Rechtsfolgen bei "Kapitalmarktorientierung" und "öffentlichem Interesse" von Unternehmen in Rechnungslegung und Prüfung, IRZ 2014, 181; Blöink/Woodtli, Reform der Abschlussprüfung: Die Umsetzun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Strategie und Setzen von Organisationszielen

Rz. 955 [Autor/Zitation] Das Risikomanagement einer Organisation ist in die strategische Planung durch einen Prozess der Entwicklung von Strategie und des Setzens von Organisationszielen integriert. Durch ein Verständnis der Rahmenbedingungen, in die die Geschäftstätigkeit der Organisation eingebettet ist, erhält eine Organisation Einblicke in interne und externe Faktoren und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lebensversicherung

Rz. 81 [Autor/Zitation] Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des AR gem. § 139 Abs. 3 VAG, welche Beträge als Zuführung zur RfB den Versicherungsnehmern gewidmet werden, soweit die Überschüsse nicht in Form der Direktgutschrift direkt den Versicherungsnehmern zuge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Ausweis von laufenden Erträgen und Provisionen im Zusammenhang mit Geschäften des Handelsbestands

Rz. 73 [Autor/Zitation] Folgt man dem Gesetzeswortlaut, gelangt man zu der Einschätzung, dass ausschließlich das realisierte Ergebnis aus Geschäften mit Finanzinstrumenten und Edelmetallen des Handelsbestands sowie das unrealisierte Ergebnis aus der Zeitwertbewertung inkl. Risikoabschlag (§ 340e Abs. 3) im Handelsergebnis auszuweisen ist. Rz. 74 [Autor/Zitation] Die Zuführung z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Erlangung eines Verständnisses der relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme) zur Aufstellung des Lageberichts und zur Ermittlung prognostischer Angaben

Rz. 745 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat sich mit dem Prozess zur Aufstellung des Lageberichts zu befassen und dabei ein Verständnis der für die Aufstellung des Lageberichts verwendeten Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme) zu erlangen, das ausreicht, um eine Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Lagebericht vorzunehmen sowi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zuführung zum Sonderposten (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 144 [Autor/Zitation] Die Zuführung zum Sonderposten muss nach § 340e Abs. 4 Satz 1 mindestens 10 % der Nettoerträge betragen. Sie ist der Höhe nach auf den gesamten Nettoertrag des Handelsbestands des jeweiligen GJ begrenzt (vgl. IDW RS BFA 2 Rz. 61). Eine Zuführung zum Sonderposten kann nicht durch eine Zuführung zum Fonds nach § 340g ersetzt werden, es ist insoweit eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster/Heger, Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung, DB 1998, 141; IDW, RS HFA 3, Bilanzierung v Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften, WPg 1998, 1063; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeit, StBp 1999, 67; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeitregelungen, DB 2000, 6; Wellisch, Arbeitszeitkonten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bei Wertpapieren

Rz. 22 [Autor/Zitation] Um Wertpapiere abweichend von der gesetzlichen Vermutung des § 340e Abs. 1 Satz 2 den VG des Anlagevermögens zuzuordnen, müssen diese dazu bestimmt sein, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2). Mangels gesetzlicher Regelungen ist die subjektive Zweckbestimmung regelmäßig maßgebend für die Zuordnung von Wertpapieren zu den drei Wertpapier...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übergreifende Bewertungsregeln

Rz. 71 [Autor/Zitation] Gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 sind Aktien einschließlich der eigenen Anteile, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere entsprechend den für das Umlaufvermögen geltenden § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 und § 256 nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten, sofern sie nicht dazu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausführungen zur Lagedarstellung der gesetzlichen Vertreter

Rz. 67 [Autor/Zitation] Seiner Pflicht, zur Lagedarstellung der gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, kommt der Abschlussprüfer nach, indem er die für die Empfänger des Prüfungsberichts wesentlichen Daten und Angaben aus JA und Lagebericht hervorhebt, erläutert und beurteilt (vgl. auch IDW PS 450 Rz. 29; ferner den Fragenkatalog von Forster in FS Baetge, 935, 946 f.). Di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards

Rz. 1000 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheitsbezogene (historische) Finanzinformatione...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Brülinghaus/Welzel, Kommentar zur den Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsunternehmen, 1991; IDW (Hrsg.), Graf von Treuberg/Angermayer, Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen, 1995; Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."); IDW (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung der V...mehr