Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende Entwicklungen und frühes Erkennen

Rz. 916 [Autor/Zitation] Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Gemäß Gesetzesbegründung zum KonTraG gehören zu den Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, insbes. risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 156 [Autor/Zitation] Im Bestätigungsvermerk muss eine Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung enthalten sein (§ 322 Abs. 1 Satz 2). Die Beschreibung des Gegenstands der Prüfung ist in einem einleitenden Abschnitt des Bestätigungsvermerks aufzunehmen (vgl. Rz. 126). Somit kann die Beschreibung von Art und Umfang der Prüfung davon separiert werden. Das ist i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 94 [Autor/Zitation] Es bietet sich an, die in § 264 Abs. 1a geforderten Angaben zur Identifikation eines Instituts, insbes. Firma und Sitz, das zuständige Registergericht inkl. Nummer, unter der das Institut in das Handelsregister eingetragen ist in den Anhang aufzunehmen. Ebenso ist hierbei ein Hinweis einzufügen, wenn sich das Institut in Abwicklung oder Liquidation befind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ermittlung des Risikoabschlags

Rz. 138 [Autor/Zitation] Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und die damit verbundene Erfassung unrealisierter Gewinne widerspricht dem Realisationsprinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4, dem handelsrechtlich eine herausragende Bedeutung beigemessen wird. Mit der Einführung der Zeitwertbewertung im Handelsbestand hat der Gesetzgeber über den Risikoabschlag ein kompensierendes I...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Durchführung

Rz. 965 [Autor/Zitation] Eine Organisation identifiziert und bewertet Risiken, die die Fähigkeit der Organisation, ihre Strategie und ihre Organisationsziele zu erreichen, beeinflussen. Sie priorisiert Risiken im Hinblick auf ihren Schweregrad und berücksichtigt dabei ihren Risikoappetit. Die Organisation wählt Reaktionen auf beurteilte Risiken aus und überwacht die Umsetzung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Governance und Kultur

Rz. 950 [Autor/Zitation] Governance und Kultur bilden zusammen die Grundlage für alle anderen Komponenten eines Risikomanagementsystems. Governance bestimmt die Grundhaltung der Organisation im Hinblick auf die Bedeutung des Risikomanagements und auf die Einrichtung von Verantwortlichkeiten für dessen Überwachung. Die Kultur spiegelt sich im Entscheidungsprozess wider (COSO (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Umwidmungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Entscheidung der Zuordnung von VG zum Anlage- oder Umlaufvermögen erfolgt grundsätzlich zum Erwerbszeitpunkt und folgt maßgebend der mit dem VG verbundenen Zweckbestimmung (vgl. Rz. 20), die sich im Zeitablauf ändern kann. Damit stellt sich die Frage einer veränderten Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen (Umwidmung, das Gesetz spricht hingegen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung und Grundlage einer geeigneten Struktur des Bestätigungsvermerks

Rz. 203 [Autor/Zitation] Mit Ausnahme der Anforderung, die Beschreibung des Prüfungsgegenstands und die Angaben zu den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen in einen einleitenden Abschnitt des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks aufzunehmen, enthält § 322 keine Vorgaben für die Strukturierung seiner umfangreichen Angaben. Damit die Adressaten des Bestätigungs- oder Versag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / le) Rückstellung für passive Steuerlatenzen?

Rn. 911f Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Kleine KapGes und Kap & Co-Gesellschaften sind nach § 274a HGB von der Steuerlatenzrechnung befreit. Das Gleiche gilt nach der Systematik im Aufbau des HGB auch für die "normalen" Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), deren Regelungsbereich der Bilanzierung nach HGB ab § 264 HGB ff endet. Anders ausgedrückt: Der § 274 HGB gilt für diese ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ziele des Abschlussprüfers und Prüfungsrisiko

Rz. 1005 [Autor/Zitation] Mit der Anwendung des IDW PS 340 nF (01.2022) verfolgt der Abschlussprüfer das Ziel, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Vorstand durch Einrichtung geeigneter Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG Vorsorge getroffen hat, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdend Entwicklungen rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu ü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ist gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 grds. für jeden Versicherungsfall einzeln zu bilden und zu bewerten. Für bekannte Versicherungsfälle ist der Rückstellungsbetrag dabei im Rahmen der Schadenregulierung unter Berücksichtigung der maßgeblichen Versicherungsbedingungen und den sonst vorliegenden Er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Beurteilung der Eignung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG

Rz. 1030 [Autor/Zitation] Die Existenz der vom Vorstand getroffenen Maßnahmen (vgl. Rz. 934) wird der Abschlussprüfer anhand entsprechender Dokumentationen, Organisationsanweisungen und seiner eigenen Feststellungen im Rahmen der Prüfung des IKS sowie darüber hinaus aufgrund seiner Kenntnisse über die Geschäftsrisiken des Unternehmens (vgl. auch Rz. 236) beurteilen. Zum Nachw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Prüfung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG im Konzern

Rz. 1043 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat die vom Vorstand getroffenen Maßnahmen zur konzernweiten Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der für das MU bestandsgefährdenden Entwicklungen in seine Prüfung gem. § 317 Abs. 4 einzubeziehen. Bei der Festlegung von Art und Umfang der Prüfungshandlungen hat der Abschlussprüfer die Bedeutsamkeit der von Konzern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ankündigung des Bestätigungsvermerks vor Prüfungsbeendigung

Rz. 626 [Autor/Zitation] Eine Erteilung des Bestätigungsvermerks vor Beendigung der Prüfungshandlungen ist weder zulässig noch überhaupt möglich, da sich ein Abschlussprüfer in diesem Stadium noch kein endgültiges Urteil über das Prüfungsergebnis bilden kann. Aus demselben Grund wäre auch eine verbindliche Ankündigung, dass ein Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung oder mit ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 177 [Autor/Zitation] Grundsätzlich gelten die Vorgaben der APrVO gem. Art. 44 APrVO ab dem 17.6.2016. Sie sind demnach auf alle GJ und Prüfungen anzuwenden, die nach diesem Tag beginnen (European Commission, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/questions-answers-03092014_en.pdf). Rz. 178 [Autor/Zitation] Soweit sich die Regelungen auf geprüfte Unternehmen beziehen,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Darstellungen zum Konzernabschluss

Rz. 244 [Autor/Zitation] Im Konzernprüfungsbericht ist ferner darzustellen, ob der KA den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung des MU entspricht (Abs. 2 Satz 1; vgl. hierzu auch die entsprechenden Ausführungen zum Bericht über die Jahresabschlussprüfung unter Rz. 119 ff.). Rz. 245 [Autor/Zitation] Im Rahmen seiner...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht steht weiter unter dem Grundsatz der Vollständigkeit. Dieser Grundsatz ergibt sich auch aus § 332 Abs. 1 HGB, § 403 Abs. 1 AktG, wonach das Verschweigen erheblicher Umstände im Prüfungsbericht strafbar ist. Der Grundsatz der Vollständigkeit verlangt, dass im Prüfungsbericht alle in den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften oder vertr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorzeitige Beendigung des Prüfungsvertrags

Rz. 236 [Autor/Zitation] Abweichend von §§ 627, 648 BGB kann die Gesellschaft gem. § 318 Abs. 1 Satz 5 den Prüfungsvertrag nach Annahme des Prüfungsauftrags durch den Abschlussprüfer nur kündigen ("widerrufen"), wenn das Gericht im Verfahren nach § 318 Abs. 3 einen anderen Abschlussprüfer bestellt hat (dazu näher Rz. 334 ff.). Sinn und Zweck dieser restriktiven Regelung ist e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Berichterstattung über bedeutsamste Risiken in besonderen Fällen

Rz. 528 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach ISA 701 bzw. IDW PS 401 nF und Art. 10 Abs. 2 APrVO ist bei PIE als Pflichtinhalt des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks konzipiert. Daher darf der Abschnitt "Besonders wichtige Prüfungssachverhalte …" auch dann nicht entfallen, wenn ausnahmsweise kein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt als mitzuteilen bestimmt worden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zwirner, Kapitalmarktorientierung – Legaldefinition und Rechtsfolgen, KoR 2010, 1; Zwirner, Kapitalmarktorientierung versus Börsennotierung, PiR 2010, 93; Haaker, Begriffsvielfalt und Rechtsfolgen bei "Kapitalmarktorientierung" und "öffentlichem Interesse" von Unternehmen in Rechnungslegung und Prüfung, IRZ 2014, 181; Blöink/Woodtli, Reform der Abschlussprüfung: Die Umsetzun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Strategie und Setzen von Organisationszielen

Rz. 955 [Autor/Zitation] Das Risikomanagement einer Organisation ist in die strategische Planung durch einen Prozess der Entwicklung von Strategie und des Setzens von Organisationszielen integriert. Durch ein Verständnis der Rahmenbedingungen, in die die Geschäftstätigkeit der Organisation eingebettet ist, erhält eine Organisation Einblicke in interne und externe Faktoren und...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lebensversicherung

Rz. 81 [Autor/Zitation] Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des AR gem. § 139 Abs. 3 VAG, welche Beträge als Zuführung zur RfB den Versicherungsnehmern gewidmet werden, soweit die Überschüsse nicht in Form der Direktgutschrift direkt den Versicherungsnehmern zuge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Ausweis von laufenden Erträgen und Provisionen im Zusammenhang mit Geschäften des Handelsbestands

Rz. 73 [Autor/Zitation] Folgt man dem Gesetzeswortlaut, gelangt man zu der Einschätzung, dass ausschließlich das realisierte Ergebnis aus Geschäften mit Finanzinstrumenten und Edelmetallen des Handelsbestands sowie das unrealisierte Ergebnis aus der Zeitwertbewertung inkl. Risikoabschlag (§ 340e Abs. 3) im Handelsergebnis auszuweisen ist. Rz. 74 [Autor/Zitation] Die Zuführung z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zuführung zum Sonderposten (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 144 [Autor/Zitation] Die Zuführung zum Sonderposten muss nach § 340e Abs. 4 Satz 1 mindestens 10 % der Nettoerträge betragen. Sie ist der Höhe nach auf den gesamten Nettoertrag des Handelsbestands des jeweiligen GJ begrenzt (vgl. IDW RS BFA 2 Rz. 61). Eine Zuführung zum Sonderposten kann nicht durch eine Zuführung zum Fonds nach § 340g ersetzt werden, es ist insoweit eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bei Wertpapieren

Rz. 22 [Autor/Zitation] Um Wertpapiere abweichend von der gesetzlichen Vermutung des § 340e Abs. 1 Satz 2 den VG des Anlagevermögens zuzuordnen, müssen diese dazu bestimmt sein, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2). Mangels gesetzlicher Regelungen ist die subjektive Zweckbestimmung regelmäßig maßgebend für die Zuordnung von Wertpapieren zu den drei Wertpapier...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übergreifende Bewertungsregeln

Rz. 71 [Autor/Zitation] Gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 sind Aktien einschließlich der eigenen Anteile, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere entsprechend den für das Umlaufvermögen geltenden § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 und § 256 nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten, sofern sie nicht dazu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausführungen zur Lagedarstellung der gesetzlichen Vertreter

Rz. 67 [Autor/Zitation] Seiner Pflicht, zur Lagedarstellung der gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, kommt der Abschlussprüfer nach, indem er die für die Empfänger des Prüfungsberichts wesentlichen Daten und Angaben aus JA und Lagebericht hervorhebt, erläutert und beurteilt (vgl. auch IDW PS 450 Rz. 29; ferner den Fragenkatalog von Forster in FS Baetge, 935, 946 f.). Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 [Autor/Zitation] Vermögensgegenstände sind grds. in der Bilanz des (zivilrechtlichen) Eigentümers zu erfassen. Sofern zivilrechtlicher Eigentümer und wirtschaftlicher Eigentümer auseinanderfallen und der VG damit einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen ist, ist gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 der VG beim wirtschaftlichen Eigentümer zu bilanzieren (Maßgeblichkeit des...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards

Rz. 1000 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheitsbezogene (historische) Finanzinformatione...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Brülinghaus/Welzel, Kommentar zur den Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsunternehmen, 1991; IDW (Hrsg.), Graf von Treuberg/Angermayer, Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen, 1995; Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."); IDW (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung der V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / l) Folgen von Verstößen gegen Art. 5 APrVO

Rz. 256 [Autor/Zitation] Verstößt die Tätigkeit eines Abschlussprüfers gegen das Verbot zur Erbringung verbotener Nichtprüfungsleistungen, ist die Erbringung der Nichtprüfungsleistung nach Feststellung des Verstoßes unverzüglich zu beenden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Abschlussprüfer und das geprüfte Unternehmen die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch die Erbring...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 880 [Autor/Zitation] ISAE 3000 (Revised) Rz. 67 ff. stellt insbes. folgende Anforderungen an einen Prüfungsvermerk: Schriftform, klare Formulierung des Prüfungsurteils (ISAE 3000 (Revised) Rz. 67), klare Trennung des Prüfungsurteils von Informationen, die das Prüfungsurteil nicht betreffen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 68), Mindestelemente des Prüfungsvermerks (ISAE 3000 (Revised...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Kapitalmarktnotierte Unternehmen

Rz. 82 [Autor/Zitation] Auch der Code of Ethics des International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) enthält eine Definition des Begriffs "Public Interest Entities" (vgl. IESBA, Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants, 2023, Glossary). Eine Bindungswirkung für in Deutschland geltende handels- und berufsrechtliche Vorschriften oder ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesetzlicher Norminhalt und Darstellungsanforderungen

Rz. 111 [Autor/Zitation] Nach Transformation der EU-rechtlichen Vorgaben aus Art. 28 Abs. 2 APrRL für den Inhalt des Bestätigungsvermerks nennt § 322 die darin, teilweise auch lediglich fallweise, aufzunehmenden Inhalte wie folgt (zur notwendigen Schriftform dieser Inhalte und für die Abgabe des Bestätigungsvermerks vgl. Rz. 119):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelungsgehalt, Bedeutung und Reichweite der Vorschrift

Rz. 510 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. c APrVO verlangt im Bestätigungsvermerk "zur Untermauerung des Prüfungsurteils: i) eine Beschreibung der bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, einschließlich der beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von Betrug, ii) eine Zusammenfassung der Reaktion des Prüfers auf dies...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis des Handelsbestands in der Bilanz

Rz. 59 [Autor/Zitation] Der Ausweis des "Handelsbestands" in der Bilanz wurde mit dem BilMoG geändert und für alle Institute einheitlich geregelt. Der durch das BilMoG sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eingefügte Posten "Handelsbestand" dient der Verbesserung der Transparenz und Aussagefähigkeit der Berichterstattung über die Handelsaktivitäten eines Institut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Wesentlichkeit

Rz. 730 [Autor/Zitation] Falsche Darstellungen im Lagebericht, einschließlich fehlender Darstellungen, hat der Abschlussprüfer als wesentlich anzusehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt auf der Grundlage des Lageberichts als Ganzes getroffene wirtschaftliche Entscheidungen von Adressaten beeinflussen können (IDW PS 350 nF (10.2021) ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; IDW (Hrsg.), WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen – Rechnungslegung und Prüfung, 2020; Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz, 9. Aufl. 2022; Gaber, Bankbilanz nach HGB, 3. Aufl. 2023. Deutsche Rechnungslegungs Standard (DRS) Nr. 25. IDW, Stellungnahme zur Rechnungslegung: Be...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / Schrifttum:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Prühs, Probleme der Rechnungslegung von Großunternehmen, BB 1970, 516; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg 1972, 1 und 85; Forster, Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung nach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung

Rz. 735 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durchzuführen, um eine Grundlage für die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Lageberichtsebene insgesamt und auf Aussageebene zu schaffen. Dabei hat der Abschlussprüfer auch das Risiko wesentlicher falscher qualitativer Darstellungen zu ber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen und Definitionen

Rz. 940 [Autor/Zitation] Die zur Erzeugung der Aussagen über das Risikofrüherkennungssystem erforderliche Messung hat anhand geeigneter Kriterien zu erfolgen (vgl. auch Rz. 128). Weder in § 91 Abs. 2 AktG noch in Abs. 4 werden solche Kriterien, dh. die Anforderungen an die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystems, genannt. Rz. 941 [Autor/Zitation] International anerkannte ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Erlangung eines Verständnisses der relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme) zur Aufstellung des Lageberichts und zur Ermittlung prognostischer Angaben

Rz. 745 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat sich mit dem Prozess zur Aufstellung des Lageberichts zu befassen und dabei ein Verständnis der für die Aufstellung des Lageberichts verwendeten Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme) zu erlangen, das ausreicht, um eine Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Lagebericht vorzunehmen sowi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Formale und inhaltliche Berücksichtigung der Versagung

Rz. 314 [Autor/Zitation] Nach den angewandten Prüfungsstandards bzw. -grundsätzen wird die Begründung für die Versagung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss aufgrund von Einwendungen oder aufgrund von Prüfungshemmnissen mit umfassender Auswirkung ebenfalls in den bei nicht modifizierten Prüfungsurteilen als "Grundlage für die Prüfungsurteile" bezeichneten Abschnitt auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiel zur Prüfung nach § 317 Abs. 3a

Rz. 444 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel fasst die Anforderungen an die Berichterstattung zur ESEF-Prüfung zusammen und dient zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegt dem Beispiel die Prüfung der Wiedergaben des Konzernabschlusses zum 31.12.01 und des Konzernlageberichts für das GJ 01 der im Inland börsennotierte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berücksichtigung des Zinsrisikos in den Abschlüssen von Kreditinstituten und das Bankbuch als Bewertungsobjekt

Rz. 151 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Ansatzvorschriften der §§ 246 ff. sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2) und die Vorschriften zur verlustfreien Bewertung zu beachten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1). Rz. 152 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf bonitä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Nach dem Trennungsprinzip besteuerte Unternehmen

Rz. 128 [Autor/Zitation] Vereine, Stiftungen des privaten Rechts sowie BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind gem. § 1 Abs. 1 KStG körperschaftsteuerpflichtig. Soweit sie im Inland einen Gewerbebetrieb betreiben, sind sie zudem gewerbesteuerpflichtig nach § 2 Abs. 1 GewStG. Letzteres ist bei nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Untern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Voraussetzungen und Dokumentationsanforderungen an eine besondere Deckung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Gemäß der Gesetzesbegründung zum BilMoG ist eine zentrale Voraussetzung für das Bestehen einer besonderen Deckung, dass ein spezielles Deckungsgeschäft für umzurechnende VG, Schulden oder Geschäfte abgeschlossen oder eine besondere Beziehung zwischen den VG oder Schulden hergestellt worden ist (BT-Drucks. 11/6275, 24). In diesen Fällen kann ein Wechselk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Grundlage für die Prüfungsurteile (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 225 [Autor/Zitation] In den Abschnitt "Grundlage für die Prüfungsurteile" werden üblicherweise die folgenden Inhalte aufgenommen (vgl. IDW PS 400 nF Rz. 41 ff.; vgl. auch ISA 700 (Revised) Rz. 28): Beschreibung von Eckpunkten zu Art und Umfang der Prüfung, einschließlich Wahrung der Unabhängigkeit vom geprüften Unternehmen oder Konzern und mit Angabe der angewandten Prüfung...mehr