Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verhältnis zur Berichterstattung nach Abs. 1 Satz 3

Rz. 77 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach Abs. 1 Satz 2 tritt neben die Redepflicht des Abs. 1 Satz 3. Überschneidungen ergeben sich, wenn die Lage des Unternehmens zugleich Bestandsgefährdungen oder wesentliche Entwicklungsbeeinträchtigungen erkennen lässt. In diesem Fall kann der Abschlussprüfer im Prüfungsbericht nach Abs. 1 Satz 2 zunächst seine Stellungnahme zur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 4.2 Aufstellungsintervall

Rz. 17 Auch wenn einige Inhalte der Erklärung nicht jährlich anfallenden Änderungen unterliegen, fordert der Gesetzgeber eine jährliche Berichterstattung durch die Integration der Erklärung oder zumindest des Verweises in den Lagebericht. Somit wird auch der Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung durch den Zeitpunkt der endgültigen Aufstellung des Lageberichts bestimmt, wobei ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Erleichterungen im Konzernanhang

Rz. 69 [Autor/Zitation] Unabhängig von der Rechtsform des MU braucht der Konzernanhang die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgane, eines AR, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des MU hinsichtlich Gesamtbezüge, Kredite und Vorschüsse sowie Haftungsverhältnisse nicht zu enthalten. Rz. 70 [Autor/Zitation] Allerdings kann ein KA nac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Während der § 256a eine an den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientierte Währungsumrechnung vorgibt, ermöglicht es der § 340h Instituten, über die Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 hinaus kompensierende Währungschancen und -risiken, bspw. auf Basis der institutsspezifischen Risikosteuerung, erfolgswirksam zu erfassen. Im Fal...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Prüfungsauftrag

Rz. 267 [Autor/Zitation] Aus dem Konzernprüfungsbericht muss die Bestellung (Wahl und Auftragserteilung) ersichtlich sein (vgl. IDW PS 450 Rz. 119; zur Bestellung des Konzernabschlussprüfers vgl. § 318 Rz. 303 ff.). Ferner empfiehlt es sich, auf die für die Konzernabschlussprüfung vereinbarten Auftragsbedingungen hinzuweisen (vgl. auch Rz. 59).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausweis und Anhangangaben

Rz. 148 [Autor/Zitation] Der Sonderposten ist in der Bilanz unter dem Posten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" gesondert auszuweisen (vgl. § 340e Abs. 4 Satz 1). Den Ausweis von Zuführungen zum Sonderposten hat der Gesetzgeber hingegen nicht kodifiziert. Grundsätzlich kommt ein Ausweis unter dem "Nettoertrag des Handelsbestands" sowie unter den "Zuführungen zum Fonds für all...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Transparent besteuerte Personenhandelsgesellschaften

Rz. 133 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften, welche die Option nach § 1a KStG nicht ausgeübt haben, unterliegen lediglich der Gewerbesteuer. Die auf Ebene der Gesellschafter anfallende ESt. oder KSt. ist für die Bewertung der latenten Steuern auf Ebene der Personenhandelsgesellschaft irrelevant (IDW RS FAB 7 Rz. 19). Bei der Ermittlung der temporären Differenzen be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bewertung und Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Im Rahmen unechter Pensionsgeschäfte kommt es regelmäßig zu einem Abgang der in Pension gegebenen VG, die sich somit einer Bewertungsgrundlage entziehen. Die Stillhalteposition in der Verkaufsoption stellt ein schwebendes Geschäft dar, für das der Pensionsgeber an jedem Abschlussstichtag zu prüfen hat, ob und inwieweit eine Rückstellung für drohende Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Möglichkeit für Institute, im Fall der besonderen Deckung Effekte aus der Umrechnung von Währungspositionen nach § 340h zu berücksichtigen, ist subsidiär sowohl zur Bewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands, die mit dem beizulegenden Zweitwert nach § 340e zu erfolgen hat, als auch zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten nach § 254 (vgl. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung

Rn. 492k Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Der Wertaufhellungsgedanke gilt nicht für die Aufgabebilanz anlässlich einer Betriebsaufgabe bzw die Veräußerungsbilanz anlässlich einer Betriebsveräußerung (BFH BStBl II 1991, 802). Grund: Die fristgerechte Bilanzerstellung spielt hier keine Rolle. Ähnlich (Aufhebung des Stichtagsprinzips) argumentiert der HFA des IDW in PS 270 Tz 48: Eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Umfang der Rechnungsgrundlagen

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen sind der Sammelbegriff für alle versicherungsmathematischen Annahmen und umfassen sämtliche Größen, die einen Einfluss auf die Leistungspflicht haben (IDW, WP Handbuch Edition, Versicherungsunternehmen, 2018, Kap. B Rz. 20). Die Rechnungsgrundlagen in der Lebensversicherung sind der Rechnungszinsfuß, die Wahrscheinlichkeitstafel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Subjektiver Charakter

Rz. 29 [Autor/Zitation] Der Bestätigungsvermerk trägt infolge der vorgenannten Abwägung subjektiven Charakter. Das wird auch bereits im Wortlaut des § 322 Abs. 3 Satz 1 ("… aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlussprüfers nach seiner Beurteilung …") zum Ausdruck gebracht, spiegelt sich demgemäß auch in typischen Formulierungen des Bestätigungsvermerks...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 94 [Autor/Zitation] Für Verluste, mit denen nach dem Abschlussstichtag aus bis zum Ende des GJ geschlossenen Verträgen zu rechnen ist, ist gem. § 341e Abs. 2 Nr. 3 eine Rückstellung für drohende Verluste (RdV) aus dem Versicherungsgeschäft zu bilden. Damit wird eine ausdrückliche Regelung für Versicherungsunternehmen geschaffen, die die allgemeine handelsrechtliche Verpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Bewertung der Wirtschaftsgüter der Überträgerin, an denen ein deutsches Besteuerungsrecht nicht bestand (§ 4 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 57 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Gehört zum BV der übertragenden unbeschr stpfl Kö eine ausl BetrSt in einem Staat, bei dem das betr DBA auf der Freistellungsmethode beruht (s Art 13 Abs 3 OECD-MA) oder handelt es sich um im Ausl belegenen Grundbesitz, für den D aufgrund einer mit Art 13 Abs 1 OECD-MA vergleichbaren Regelung kein Besteuerungsrecht hat, können in der stliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.8 Konzernspezifika

Rz. 14 Der Gesetzgeber unterstellt, dass das Mutterunternehmen für den Konzern und für sich selbst gleiche Unternehmensführungsgrundsätze zugrunde legt.[1] Somit kommt es diesbezüglich in großen Teilen zu Wiederholungen der Aussagen aus dem Lagebericht des Mutterunternehmens. Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn dies etwa aufgrund von kürzlich erfolgten Übernahmen n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

HFA des IDW, Bilanzierungsfragen bei Zuwendungen, dargestellt am Bsp finanzieller Zuwendungen der öff Hand, WPg 1984, 612; Tjaden, Bilanzierungsfragen bei Zuwendungen der öff Hand, WPg 1985, 33; Groh, Bilanzierung öff Zuschüsse, DB 1988, 2417; Uhlig, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Zuschüsse, 1989; Depping, Öff Zuschüsse und passive Rechnungsabgrenzung, FR 1992, 94; H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung und Entwicklung der Pflichtprüfung in Deutschland

Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit § 316 ist die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung durch das BiRiLiG ( Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) für KapGes. rechtsformunabhängig in das Handelsrecht aufgenommen worden, was Verweisungen auf Spezialgesetze und Mehrfachnennungen vermeiden soll (vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1985, 396). Die gesetzliche Prüfungspfli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Offenlegungsbefreiungen

Rz. 11 [Autor/Zitation] Größenabhängige Erleichterungen (§§ 326, 327) bestehen für Versicherungen nicht, da diese den großen Kapitalgesellschaften gleichgestellt sind. Jedoch sieht § 61 Abs. 1 Satz 2 RechVersV vor, dass die Offenlegungsvorschriften für die von der Prüfungspflicht befreiten Versicherungen mit Ausnahme von Pensionskassen nicht anzuwenden sind. Gemäß § 341 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Einzelbetrachtung, keine Zurechnung der PIE-Eigenschaft

Rz. 60 [Autor/Zitation] Ob der PIE-Begriff nach § 316a Satz 2 erfüllt ist, ist für jedes Unternehmen gesondert zu beurteilen. Das gilt auch im Konzernverbund (ebenso zB IDW, Positionspapier Inhalte und Zweifelsfragen, 14; Spang in Hense/Ulrich4, § 43 WPO Rz. 895; Hoffmann/Lüdenbach, NWB Komm. Bilanzierung15, § 316a HGB Rz. 2). Eine "Infektionswirkung" oder Zurechnung dergesta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapier-Pensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen? DB 1984, 159; Meyer-Sievers, Gewinnrealisierung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften, WPg 1988, 291; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; von Treuberg/Scharpf, Pe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtlicher Charakter und Form des Konzernprüfungsberichts

Rz. 217 [Autor/Zitation] Über die Konzernabschlussprüfung ist grds. unabhängig von der Berichterstattung über den Einzelabschluss des MU selbständig zu berichten (vgl. IDW PS 450 Rz. 118). Zur gemeinsamen Berichterstattung im Fall der Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang bzw. Konzernlagebericht und Lagebericht des MU vgl. Rz. 225 ff. Rz. 218 [Autor/Zitation] Die Erstatt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kündigungsgrund

Rz. 462 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann den Pflichtprüfungsauftrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Begriff des wichtigen Grundes entstammt den allgemeinen Kündigungsvorschriften des BGB (vgl. § 626 BGB), so dass zur Auslegung hierauf zurückgegriffen werden kann. Dabei ist jedoch die besondere Zielsetzung der Beschränkung des Kündigungsrechts in § 318 Abs. 6 zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Börsennotierte Gesellschaften

Rz. 73 [Autor/Zitation] Der Begriff "börsennotierte Gesellschaften" ist im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht in § 3 Abs. 2 AktG für Zwecke der aktienrechtlichen Vorschriften definiert als "Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Plückebaum, Gebäudeteile als selbstständige WG, DB 1980, 1086; Wichmann, Das Gebäude als WG ein Phänomen?, DB 1983, 1329; Karrenbauer, Der Gebäudeabbruch, BB 1985, 2288; Knobbe-Keuk, Die Einkommensbesteuerung der entgeltlichen Überlassung von Bodensubstanz, DB 1985, 144; Glanegger, AK und HK bei Grundstücken und Gebäuden, DB 1987, 2115, 2173; Paus, Vermietete Grundstücke als gewi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / N. Durchsetzung

Rz. 190 [Autor/Zitation] Für die Durchsetzung der Offenlegungspflicht ist in § 335 das Ordnungsgeldverfahren vorgesehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Unterlagen tatsächlich noch erstellt werden können, was etwa bei einem rechtswidrig nicht gebildeten AR nicht der Fall ist (BVerfG v. 9.1.2014 – 1 BvR 299/13, DStR 2014, 540; Merkt in Hopt44, § 325 HGB Rz. 4). Rz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Zusammensetzung des Rechnungslegungsbeirats (Abs. 2)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Nach § 342r Abs. 2 setzt sich der dreizehnköpfige Rechnungslegungsbeirat aus drei Regierungsvertretern von BMJ, BMF und BMWK, vier Vertretern von Unternehmen, vier Vertretern wirtschaftsprüfender Berufe, zB Vertretern von WPG oder Berufsverbänden (IDW, wp.net, WPK) und zwei Vertretern von Hochschulen zusammen. Den Vorsitz des Beirats führt nach § 342r ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verfahrensfragen

Rz. 605 [Autor/Zitation] Eine aufschiebende Bedingung wird dem Bestätigungsvermerk regelmäßig noch vor seiner Überschrift (vgl. dazu Rz. 209 ff.) unmittelbar vorangestellt (so auch IDW PS 400 nF Rz. 98). Die Einbindung einer solchen Bedingung in den Wortlaut des Bestätigungsvermerks ist durch Gesetzesregelungen nicht ausgeschlossen. Jedoch ist der Bestätigungsvermerk vor Eint...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 1047 [Autor/Zitation] Gemäß § 321 Abs. 4 ist das Ergebnis der Prüfung nach § 317 Abs. 4 in einem besonderen Teil des Prüfungsberichts darzustellen; eine Berichterstattung im Bestätigungsvermerk ist nicht zulässig (IDW PS 340 nF (01.2022) Rz. 47).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Hinweis auf besondere Umstände (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 274 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 3 Satz 2 eröffnet Abschlussprüfern die Möglichkeit, zusätzlich einen Hinweis auf Umstände aufzunehmen, auf die sie in besonderer Weise aufmerksam machen möchten, ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken. Die Vorschrift beruht auf Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Buchst. d APrRL und ermöglicht es im Rahmen der problemorientierten Beurteilung des Prü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Verbindlichkeitsrückstellungen u Verlustrückstellung. Gemeinsamkeiten u Unterschiede, BB 1988, 27; Herzig, Rückstellungen wegen öff-rechtlicher Verpflichtungen, insb Umweltschutz, DB 1990, 1341; Herzig/Hötzel, Rückstellungen wegen Produkthaftung, BB 1991, 99; Weber-Grellet, Maßgeblichkeitsschutz u eigenständige Zielsetzung der StB, DB 1994, 288; Schön, Der BFH u die Rückst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufgliederung nach geographischen Märkten gem. § 34 RechKredV bzw. § 28 RechZahlV

Rz. 133 [Autor/Zitation] Für den Fall, dass sich die geographischen Märkte, auf denen das Institut tätig ist, aus seiner Managementsicht wesentlich voneinander unterscheiden, sind bestimmte Posten der GuV nach diesen aufzugliedern (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV): Zinserträge (Formblatt 2 Erträge Nr. 1, Formblatt 3 Nr. 1), laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinsl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Institut FSt, DB 1985, 360; Stadie, StuW 1985, 101; Thoma, Bilanzberichtigung und Bestandskraft, DStR 1988, 346; von Wallis, DStZ 1991, 437 und FS Döllerer, 693; Wieczorek, Bilanzberichtigung – Verjährung – Totalgewinn, DStR 1994, 1; Tipke/Kruse, AO, § 173 Rz 40; Schuhmann StBp 1996,1; Stapperfend in H/H/R, § 4 EStG Rz 300ff; von Groll, FS Kruse 2001, 445; Hoffmann, FS Korn 2005, 63....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / s) Pensionssicherungsverein, Beitrag

Rn. 1295 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Beiträge an den Pensionssicherungsverein sind nach BMF BStBl I 1987, 365 u BFH BStBl II 1992, 336 auch dann nicht zurückzustellen, wenn künftige Beiträge zur Erfüllung von Anwartschaften erforderlich sind, die als Verpflichtung dem Pensionssicherungsverein durch bis zum Bilanzstichtag eingetretene Insolvenzen entstanden sind. Dieses BFH-Urt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Sind die Voraussetzungen des § 5 Abs 1 S 1 EStG erfüllt, ist (1.) die Besteuerungsgrundlage "Gewinn" – auch negativ als "Verlust" zu verstehen – durch BV-Vergleich zu ermitteln. Dies entspricht mit anderem Wortlaut der Vorgabe des § 242 HGB. § 5 Abs 1 EStG hält keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode bereit, sondern verweist auf den BV...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Begriff der Edelmetalle

Rz. 25 [Autor/Zitation] Gemäß dem Wortlaut von § 340c Abs. 1 gehören Edelmetalle nicht zu den Finanzinstrumenten, da sie ausdrücklich neben den Finanzinstrumenten aufgeführt sind. Für Edelmetalle besteht eine Sonderregelung, da sie – formal betrachtet – Waren und keine Finanzinstrumente darstellen. Edelmetalle sind bei Vorliegen einer Handelsabsicht gem. § 340c Abs. 1 iVm. § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Diskontgemeinschaftskredite

Rz. 68 [Autor/Zitation] Diskontgemeinschaftskredite, bei denen ein Konsortium von einem Kunden (Wechselnehmer) einen Wechsel ankauft, den dieser von einem Abnehmer (Bezogener) zur Zahlung eines bestimmten Betrags (Wechselsumme) zu einem späteren Fälligkeitszeitpunkt erhalten hat, gehören auch zu den Gemeinschaftskrediten. Zu Einzelheiten der Behandlung nach RechKredV vgl. Sch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Ansatz und Bewertung

Rz. 57 [Autor/Zitation] Für den Ansatz und die Bewertung der im KA zu erfassenden Bilanzposten gelten gem. § 298 Abs. 1 HGB iVm. § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG die Vorschriften für große KapGes. entsprechend. Dabei sind Ansatzwahlrechte im KA aufgrund des Einheitsgrundsatzes § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB iVm. (§ 13 Abs. 2 Satz 1 PublG entsprechend) einheitlich auszuüben (s. dazu IDW RH H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechnungslegung- und Prüfungsgrundsätze (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 173 [Autor/Zitation] Ausdrücklich vom Gesetz gefordert ist, dass die Grundsätze genannt werden, nach denen die Prüfung durchgeführt wurde. Dazu sollte auf die Vorschriften der §§ 316 ff. und auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung hingewiesen werden. Sofern der Abschlussprüfer in sachlich begründeten Fällen von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Krankenversicherung

Rz. 64 [Autor/Zitation] Beitragsüberträge spielen in der Krankenversicherung keine große Rolle, da die Versicherungen üblicherweise mit einer monatlichen Zahlungsweise abgeschlossen werden. Für Sonderfälle, zB die Auslandsreisekrankenversicherung, sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen auf die Versicherungsdauer zu verteilen (IDW, WP Handbuch Edition, Versicherungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Prüfungsauftrag

Rz. 58 [Autor/Zitation] Aus dem Prüfungsbericht muss die Bestellung (Wahl und Auftragserteilung; vgl. § 318 Rz. 44 ff.) ersichtlich sein. Es ist somit zu erwähnen, ob die Haupt- oder Gesellschafterversammlung, bei der GmbH ggf. auch ein dafür vorgesehenes Gremium, oder das Gericht den Abschlussprüfer gewählt hat und wann die gesetzlichen Vertreter oder der AR den Auftrag erte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Berichterstattung bei Prüfung der Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen

Rz. 646 [Autor/Zitation] Werden Abschlussprüfer ergänzend zur Abschlussprüfung beauftragt, auch die zutreffende Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen in dem zur Offenlegung bestimmten Abschluss zu prüfen, sollen sie darüber in einem gesonderten Vermerk, getrennt von dem aufgrund der Abschlussprüfung erteilten Bestätigungs- oder Versagungsvermerk berichten. Dafür eig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachliche Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 41 [Autor/Zitation] § 323 Abs. 1 erlegt dem Abschlussprüfer als Kehrseite seines umfassenden Informationszugangs eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht auf (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 68; Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 26; Wegner, WPg 2021, 475). Die Verschwiegenheitspflicht wird daher auch als "Funktionsbedingung" für die Berufsausübu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anteilige Zinsen gem. § 11 RechKredV

Rz. 77 [Autor/Zitation] § 11 Satz 1 und Satz 3 RechKredV enthalten Sonderregelungen für Kreditinstitute, die sich auf antizipative Zinsen und ähnliche Beträge beziehen und den Charakter von typischen Dienstleistungen haben (anteilige Zinsen). Unter ähnlichen Beträgen werden zB Gebühren, Provisionen oder nachschüssige Ausgleichszahlungen bei Zinsswapgeschäften subsumiert (vgl....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Berichterstattung über die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 253 [Autor/Zitation] Obwohl nach Abs. 2 Satz 3 lediglich darauf einzugehen ist, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft (und nicht des Konzerns) vermittelt, sollte – angesichts des Fehlens eines sachlichen Grundes für eine unterschiedliche Beh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vermögensverwaltung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute, deren Geschäftsbetriebe auf die Vermögensverwaltung beschränkt sind und die nicht die Aufgaben der Konzernleitung übernehmen, sind nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. PublG verpflichtet. Nach hM besitzt die Regelung klarstellenden Charakter, da bei einer nur vermögensverwaltenden Tätigk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Durchbrechung des Saldierungsverbots und Realisationsprinzips (Abs. 1)

Rz. 71 [Autor/Zitation] Dem Gesetzeswortlaut des § 340c Abs. 1 entsprechend umfasst der Saldierungsbereich in der GuV alle Erträge und Aufwendungen aus Realisationsvorgängen ("Geschäften"), dh. die Veräußerung oder Beendigung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands, den Handel mit Edelmetallen sowie das aus der Zeitwertbewertung resultierende unrealisierte Ergebnis und etw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Hinweis zur Verwendung des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks bei ESEF-Prüfungen

Rz. 644 [Autor/Zitation] Ist die Abschlussprüfung um die Prüfung nach § 317 Abs. 3a (vgl. § 317 Rz. 800 ff.) erweitert und sind nach § 328 Abs. 1 Satz 4 auch die Wiedergaben der geprüften Rechnungslegung im einheitlichen elektronischen Berichtsformat offenzulegen, sollen Abschlussprüfer in ihren Bestätigungs- oder Versagungsvermerk einen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhal...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anschaffungskosten als Maßstab der Zugangsbewertung (§ 255 Abs. 1)

Rz. 130 [Autor/Zitation] Die Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten umfassen neben dem Kaufpreis ebenfalls Anschaffungsnebenkosten. Im Fall von Finanzinstrumenten sind dies mithin die Transaktionskosten zur Abwicklung des Anschaffungsvorgangs (vgl. § 255 Abs. 1 Satz 1). Rz. 131 [Autor/Zitation] Die Anwen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Gemäß § 340h haben Institute bei der Währungsumrechnung grds. die für alle Kaufleute anzuwendenden allgemeinen Anforderungen des § 256a zu beachten. Danach sind auf fremde Währung lautende VG und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Darüber hinaus sind bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger die § § 2...mehr