Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Verhältnis zwischen Übergang wirtschaftlichen Eigentums und Übergang der Preisgefahr

Rn. 418 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Kriterien-Schnittmenge: Der Übergang wirtschaftlichen Eigentums an beweglichen WG erfordert grundsätzlich den Übergang von Besitz und Nutzungen als Positivelemente sowie von Gefahr und Lasten als Negativelemente tatsächlicher Sachherrschaft (im Einzelnen s Rn 189bff). Die Gefahrtragung verkörpert die wesentliche negative Substanz eines WG. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 2 Satz 2) und, sofern einschlägig, auch des Aufsichtsorgans

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk notwendige Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nicht nur allgemein verständlich und problemorientiert erfolgen (vgl. Rz. 184), sondern auch den Umstand berücksichtigen, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten" haben (§ 322 Abs. 2 Satz 2). Diese Anforderung geht auf Gesetzesänderun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kreditinstitute (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Dem Anwendungsbereich unterliegen Kreditinstitute iSd. § 1 Abs. 1 KWG, die ursprünglich alleiniger Adressat der branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 340 ff. HGB iVm. RechKredV waren (vgl. Rz. 4 f.). Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eing...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Prüfungspflichten im Anwendungsbereich der Offenlegung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Bezüglich der Prüfung der Einhaltung der handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen grds. keine institutsspezifischen Besonderheiten: Die das Unternehmensregister führende Stelle (Bundesanzeiger) hat nach § 329 Abs. 1 (allein) zu prüfen, ob die zu übermittelnden Unterlagen fristgerecht und vollständig übermittelt bzw. ob die Erleichterungen nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Dokumentation des Risikofrüherkennungssystems

Rz. 990 [Autor/Zitation] Bei der Prüfung nach Abs. 4 handelt es sich um einen direkten Auftrag iSd. Assurance Framework, da der Vorstand nicht verpflichtet ist, eine eigene Aussage gegenüber Dritten zu treffen (vgl. Rz. 122). Allerdings ist ein Vorstand verpflichtet, die Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG zu dokumentieren (Landgericht München I v. 5.4.2007 – 5 HK O 15964/06, BB ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis

Rz. 177 [Autor/Zitation] Eine Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs ist im Posten "andere Rückstellungen" auszuweisen und im Anhang zu erläutern (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 55). Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. Zuführung zur Rückstellung können entweder im Bewertungsergebnis oder im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen werd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsurteile (Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 1)

Rz. 221 [Autor/Zitation] In den Abschnitt "Prüfungsurteile" werden üblicherweise die folgenden Inhalte aufgenommen (vgl. IDW PS 400 nF Rz. 41 ff.; vgl. auch ISA 700 (Revised) Rz. 23 ff.): Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (§ 322 Abs. 1 Satz 2 und 3), Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze (§ 322 Abs. 1 Satz 3) und Beurteilung des Prüfungsergebnisses (§ 322 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Besondere Angabepflichten

Rz. 22 [Autor/Zitation] Bei Vorliegen der besonderen Deckung sind folgende Angaben in den Anhang aufzunehmen (vgl. IDW RS BFA 4 Rz. 23): Beschreibung der Abgrenzungskriterien der besonderen Deckung, Angabe der Posten, in denen das Umrechnungsergebnis ausgewiesen wird, sowie sofern vorhanden ein Hinweis auf die Spaltung des Terminkurses und die Abgrenzung von Swapstellen. Rz. 23 [...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestimmtheit

Rz. 66 [Autor/Zitation] Der Wahlbeschluss muss ferner dem Erfordernis der Bestimmtheit genügen. Der Abschlussprüfer muss so eindeutig bezeichnet werden, dass der AR oder die gesetzlichen Vertreter den Prüfungsauftrag erteilen können (Abs. 1 Satz 4). Unzulässig wäre es, im Wahlbeschluss mehrere Prüfer zu benennen und dadurch die Auswahl zwischen ihnen dem AR oder den gesetzlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die geprüfte Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter …" soll den Adressaten des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks verdeutlicht werden, dass den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens oder Konzerns die Verantwortung für die Aufstellung der zu prüfenden Rechnungslegung (Abschluss und Lage- bzw. Konzernlagebericht) obliegt und welche As...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / la) Regelungsinhalt

Rn. 905 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die (handelsrechtliche) Steuerlatenzierung wurde durch das BilMoG in § 274 HGB nF auf völlig neue Füße gestellt. Dieser Paragraf des HGB ist Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschrift für einen Nicht-Vermögensgegenstand und eine Nicht-Schuld. Regelungen zum Bilanzansatz sind in Abs 1 enthalten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermittlung der ErbSt-Belastung

Rn. 28 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Betrages, mit dem Einkünfte der ErbSt unterlegen haben, ist der Zeitpunkt des Erbanfalls. Wertveränderungen zwischen dem Zeitpunkt des Erbanfalls und der Realisierung der Einkünfte sind unbeachtlich. Zum Zwecke der Ermittlung des Betrages, zu dem die Einkünfte der ESt unterlegen haben, ist eine e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachträgliche Ereignisse

Rz. 870 [Autor/Zitation] Nach ISAE 3000 (Revised) Rz. 61 hat der Abschlussprüfer auch angemessen auf Sachverhalte zu reagieren, die ihm erst nach dem Datum des Bestätigungsvermerks bekannt werden und die bei vorheriger Kenntnis zu Anpassungen des ESEF-Vermerks im Bestätigungsvermerk hätten führen können. In diesem Fall hat der Abschlussprüfer die betreffenden Sachverhalte mit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Generalnorm (§ 264 Abs. 2 HGB)

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der auf den ersten Blick wesentlichste Unterschied zu den handelsrechtlichen Vorschriften für große KapGes. besteht in der fehlenden Bezugnahme auf die Generalnorm in § 264 Abs. 2 HGB . Während der JA einer KapGes. unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Stiftungen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Bei Stiftungen wird idR danach unterschieden, ob diese selbst ein Unternehmen betreiben (sog. Unternehmensträgerstiftung) oder ob sich die Stiftung auf die Verwaltung von Beteiligungen an einem oder mehreren Unternehmen beschränkt (sog. Unternehmensbeteiligungsstiftung), um mit den Unternehmenserträgen den Stiftungszweck zu fördern und/oder den Erhalt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen

Rz. 1040 [Autor/Zitation] Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sowie ihre kontinuierliche Anwendung im zu prüfenden Zeitraum hat der Abschlussprüfer in Stichproben festzustellen. Hierbei hat er sich vom Vorhandensein des erforderlichen Risikobewusstseins sowie davon zu überzeugen, dass das Risikosteuerungssystem und das Risikoüberwachungssystem bezogen auf die zweckentsp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Vorjahreszahlen

Rz. 80 [Autor/Zitation] Gemäß § 265 Abs. 2 sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden GJ anzugeben. Die Vorjahreszahlen werden dadurch zu einem Bestandteil des JA (IDW RS HFA 39 Rz. 1). Rz. 81 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes erstreckt sich die Angabepflicht nicht auf originäre Anhangangaben (hM,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Bewertung der Schadenrückstellungen für bekannte Spätschäden erfolgt analog zu den Vorschriften hinsichtlich der Bewertung der Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle nach dem Einzelbewertungsgrundsatz (vgl. Rz. 12 ff.). Rz. 21 [Autor/Zitation] Für unbekannte Spätschäden ist die Schadenrückstellung gem. § 341g Abs. 2 Satz 1 pauschal zu ermit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkungen zur Bewertung von Forderungen

Rz. 76 [Autor/Zitation] Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 sind VG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen, anzusetzen. Forderungen bei Instituten existieren bei bestehender Erlaubnis überwiegend aus Kredit- und Darlehensgewährungen und resultieren aus vom Institut selbst begründeten Forderungen (sog. originäre Forder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestandsgefährdend

Rz. 131 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 ist im Prüfungsbericht darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. vermittelt. Die Vorschrift wurde durch das KonTraG in § 321 eingefügt, damals als Satz 2. Der heutige Satz 3 entspricht Satz 2 idF de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Norm wurde durch das BilReG v. 4.12.2004 in das Gesetz eingefügt. Sie geht zurück auf eine Anregung des IDW aus dem Jahre 2000 (IDW, WPg 2000, 1027, 1031; Ebke in MünchKomm. HGB5, § 321a Rz. 3). Seit ihrem Inkrafttreten ist die Norm unverändert.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Übertragsfähige Beitragsteile

Rz. 56 [Autor/Zitation] Während die Bildung von BÜ aufgrund der gesetzlichen Regelung dem Grunde nach unstrittig ist, ergeben sich hinsichtlich der Bemessung der übertragsfähigen Beitragsteile verschiedene strittige Bereiche. Die Finanzverwaltung hat hierzu in einem koordinierten Ländererlass (BMF v. 30.4.1974) Grundsätze zur Bemessung der BÜ festgelegt. Weder die handelsrech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Entsprechende Prüfung der im einheitlichen elektronischen Berichtsformat erstellten Wiedergabe (ESEF, Abs. 3 Satz 3)

Rz. 141 [Autor/Zitation] Bei Inlandsemittenten von Wertpapieren, die nicht unter § 327a fallen, ist der Prüfungsgegenstand um die gem. § 328 für Offenlegungszwecke im EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) erstellten Wiedergaben des JA und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts erweitert (§ 317 Abs. 3a; vgl. § 317 Rz. 800 ff.)...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 210 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 4 bestimmt für Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns bzw. einer Personenhandelsgesellschaft, dass weder das Privatvermögen des Einzelkaufmanns bzw. der Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft in die Bilanz des Unternehmens noch die sich hieraus ergebenden Aufwendungen oder Erträge in die GuV aufgenommen werden dürfen. Ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Rz. 34 [Autor/Zitation] Für die Erteilung eines Bestätigungs- oder Versagungsvermerks existieren keine aufsichtsrechtlichen Besonderheiten. Insofern gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des § 322, die durch berufsständische Verlautbarungen ergänzt werden (vgl. Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks, IDW PS 400 nF). Der Bestätigungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Beisse, Gewinnrealisierung – Ein systematischer Überblick über Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und grundsätzliche Streitfragen, DStJG 4 (1981), 13; Lang, Gewinnrealisierung – Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und Prinzipien um Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 EStG, in Ruppe (Hrsg): Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Theorie und Praxis der Gewinnverwir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bilanzansatz, wirtschaftliches Eigentum

Rn. 792a Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Der Übergang wirtschaftlichen Eigentums von Anteilen an KapGes (Aktienpakete, GmbH-Anteile) erfordert die kumulative Erfüllung folgender Sachverhaltsmerkmale (BFH v 22.07.2008, IX R 74/06 mwN; Prinz/Ommerborn, FR 2001, 984):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Lagebericht

Rz. 750 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Lageberichts- und Aussageebene identifizieren und beurteilen (einschließlich der quantitativen bzw. qualitativen Aspekte dieser Angaben), um eine Grundlage für die Planung und Durchführung weiterer Prüfungshandlungen zu schaffen (IDW PS 350 nF (10.2021) Rz. 43). Rz. 751 [Autor...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überschrift (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 300 [Autor/Zitation] Reicht die Einschränkung des Prüfungsurteils zum Abschluss nicht aus, um die Tragweite der dagegen zu erhebenden Einwendungen zu verdeutlichen (§ 322 Abs. 4 Satz 4), müssen Abschlussprüfer ihr Prüfungsurteil dazu versagen (§ 322 Abs. 4 Satz 1). Der Prüfungsvermerk eines Abschlussprüfers darf dann nicht mehr als "Bestätigungsvermerk" bezeichnet werden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Berechnungsweise und einzubeziehende Leistungserbringer/-empfänger

Rz. 195 [Autor/Zitation] Zur Berechnung der 70%-Grenze werden die Honorare der letzten drei GJ aufaddiert und durch drei geteilt, um den "Durchschnitt" (gemeint ist unstrittig das arithmetische Mittel) zu errechnen. Dieser Durchschnitt wird anschließend mit 70 % multipliziert, um die Honorargrenze für die Nichtprüfungsleistungen zu bestimmen. Die Summe der Honorare für Nichtp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Empfänger und Erbringer der Leistung

Rz. 202 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 APrVO verbietet die Erbringung der sog. Blacklist-Leistungen "direkt oder indirekt für das geprüfte Unternehmen, dessen Mutterunternehmen oder die von ihm beherrschten Unternehmen in der Union". Rz. 203 [Autor/Zitation] Fraglich ist, ob mit "Mutterunternehmen" nur das unmittelbare MU gemeint ist oder auch mehrere MU bzw. "Großmutte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Abgrenzungsprobleme im Wertpapiergeschäft

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Handelsaktivitäten der Institute können – abhängig davon, ob das Geschäft im Kundenauftrag oder ausschließlich im eigenen Interesse erfolgt – in Kundengeschäfte und Eigengeschäfte unterteilt werden, wobei eine einheitliche Begriffsabgrenzung fehlt (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 340c HGB Rz. 19), so dass sich insbes. Schw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen und Anwendungsfälle

Rz. 647 [Autor/Zitation] Erkennen Abschlussprüfer nach Erteilung des Bestätigungsvermerks, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben und er daher zu Unrecht erteilt wurde bzw. unter wesentlichen Mängeln leidet, müssen sie den Bestätigungsvermerk widerrufen (vgl. zB KG Berlin v. 19.9.2000 – 2 W 5362/00, AG 2001, 187 mwN; Bormann in BeckOGK HGB, § 322 Rz. 118 [11/20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gewinnung eines Verständnisses des Unternehmens und seines Umfelds

Rz. 740 [Autor/Zitation] Das bei der Prüfung des Abschlusses zu erlangende Verständnis des Unternehmens sowie seines Umfelds hat der Abschlussprüfer auch bei der Prüfung des Lageberichts zugrunde zu legen (IDW PS 350 nF (10.2021) Rz. 37). Wenn das erlangte Verständnis für die Prüfung des Lageberichts nicht ausreicht, hat sich der Abschlussprüfer das erforderliche Verständnis ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 322 verlangt von Abschlussprüfern, über das Ergebnis ihrer Prüfung des JA und des Lageberichts bzw. des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in einem Bestätigungsvermerk schriftlich zu berichten (§ 322 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 Satz 1). In der Prüfungspraxis wird der Bestätigungsvermerk auch als "Testat" bezeichnet. Rz. 2 [Autor/Zitation] Über das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Charakter und Abgrenzung der Rückstellung für drohende Verluste

Rz. 96 [Autor/Zitation] Der Versicherungsvertrag ist von Beginn der Gefahrtragung an ein schwebendes Geschäft mit Dauerschuldcharakter. Der Schwebezustand beginnt mit Vertragsabschluss und endet mit Vertragserfüllung beider Beteiligten (allgemein zum Begriff des schwebenden Geschäfts: Schubert in Beck BilKomm.14, § 249 HGB Rz. 87 ff.) Grundsätzlich wird von einer Gleichwertig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Voraussetzungen für die Berichtspflicht

Rz. 83 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht nach Abs. 1 Satz 3 ist zunächst an die Voraussetzung geknüpft, dass der Abschlussprüfer die möglicherweise berichtspflichtigen Tatsachen "bei Durchführung der Prüfung" festgestellt hat. Hierbei ist zu bedenken, dass die Jahresabschlussprüfung problemorientiert anzulegen ist. Mithin sind alle Feststellungen im Prüfungsbericht zu verw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsplanung

Rz. 831 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat die Prüfung so zu planen, dass eine wirksame Prüfungsdurchführung sichergestellt ist. Dies beinhaltet auch die Festlegung des Prüfungsumfangs sowie der zeitlichen Planung und Steuerung der Prüfung sowie die Bestimmung von Art, zeitlicher Einteilung und Ausmaß der geplanten Prüfungshandlungen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 40). Der Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.5 Angaben zu Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 10 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB sind die Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise seiner Ausschüsse zu beschreiben. Dabei kann sich die Erklärung zur Unternehmensführung auf die Beschreibung der personellen Zusammensetzung der Ausschüsse beschränken, da die Angaben zu den Organen als Ganzes bereits nach § 285 Nr. 10 HGB im An...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Adressierung

Rz. 216 [Autor/Zitation] Eine Adressierung des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks ist in Deutschland bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben, ihr steht aber auch nichts entgegen. Der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk deutscher Abschlussprüfer wendet sich nicht nur an eine begrenzte Gruppe von Adressaten, sondern dient im Rahmen der Offenlegung auch der Information der Öf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erhaltene Zuschüsse

Rn. 1386 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der rein subventionelle Charakter öff Förderungsmaßnahmen stellt in gewisser Weise einen Fremdkörper in der privatwirtschaftlich ausgerichteten Bilanzierung eines Kaufmannes dar. Der HFA hat in der Stellungnahme 1/1984 WPg 1984, 612 sich von den steuerlichen Vorgaben gelöst und verlangt den Ausweis der erhaltenen Zulage – unabhängig, ob stp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Burghof/Rudolph, Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulierung, 1996; Böcking/Bierschwale, Wirtschaftliche Stabilität durch verbesserte Transparenz, BB 1999, 2235; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Lösken, Rechnungslegung von Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen – Neue Bewertungsmöglichkeiten gemäß § § 340f, 340g HGB, in IDW (Hrs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Darstellungen zum Jahresabschluss

Rz. 119 [Autor/Zitation] Im Prüfungsbericht ist ferner darzustellen, ob der JA – auf einer ordnungsmäßigen Buchführung aufbauend und an den letzten JA anschließend – den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entspricht. Die durch das KonTraG in § 321 eingefügte Bezugnahme auf die ergänzenden Bestimmungen des Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Berichterstattung über sonstige Prüfungsgegenstände im Bestätigungsvermerk

Rz. 688 [Autor/Zitation] Regelprüfungsgegenstand bei der gesetzlichen Abschlussprüfung ist nach § 316 Abs. 1 und Abs. 2 der JA und der Lagebericht bzw. der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie über § 324a Abs. 1 auch der Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a und der Lagebericht. Andere Prüfungsgegenstände als diese Rechnungslegung werden daher auch im Bestätigungsve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks und inhaltliche Besonderheiten

Rz. 700 [Autor/Zitation] Wird die Rechnungslegung zB der Einzelkaufleute oder der Personenhandelsgesellschaften, die mit ihrer Rechnungslegung nicht unter die im PublG normierte Prüfungspflicht fallen, oder der nicht prüfungspflichtigen kleinen KapGes. (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaft) freiwillig geprüft und soll das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Beurteilung der technischen Gültigkeit der zu prüfenden ESEF-Unterlagen

Rz. 845 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen die Vorgaben der ESEF-VO an die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen erfüllen (IDW PS 410 (06.2022) Rz. 36). Unter technischer Gültigkeit der ESEF-Unterlagen versteht IDW PS 410 (06.2022) Rz. 15 den Umstand, dass eine die ESEF-Unterlagen enthalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Abspaltung bzw Einbringung (ggf Ausgliederung) aus dem Betriebsvermögen der Organgesellschaft

Tz. 17 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Setzt der OT zu dem bei der OG nach Abspaltung oder Ausgliederung verbleibenden Unternehmensteil den GAV fort, wird das bisherige Organschaftsverhältnis ohne Unterbrechung anerkannt (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.22), vorausgesetzt, die Eingliederungsvoraussetzungen sind zu dem verbleibenden Unternehmensteil erfüllt. Der GAV wird dadurch nicht ber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 264 Abs. 3, § 264b

Rz. 595 [Autor/Zitation] Ein weiterer Anwendungsfall kann sich im Zusammenhang mit § 264 Abs. 3 ergeben, wenn ein JA, für den von den dort geregelten Erleichterungsvorschriften für seine Aufstellung oder vom Verzicht auf die Aufstellung des Lageberichts Gebrauch gemacht worden ist, gleichwohl geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen werden soll. Notwendiger Gegensta...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Maßgebliche Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze sowie Lagebericht als Teil des Prüfungsgegenstands

Rz. 23 [Autor/Zitation] Inhaltliche Anforderungen an den für Zwecke der "befreienden" Offenlegung erstellten Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a bzw. die dafür maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sind in "seiner", ihn bezeichnenden Vorschrift formuliert. Danach muss dieser Einzelabschluss nach den in § 315e Abs. 1 (nach dem RefE CSRD-UmsG: § 315g Abs. 1, vgl. Rz. 12) bezei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss für alle Kaufleute

Rz. 705 [Autor/Zitation] Wird die Prüfung des JA zum 31.12.01 eines Einzelkaufmanns oder einer Personenhandelsgesellschaft, der/die nicht nach PublG prüfungspflichtig ist/sind, freiwillig beauftragt, entspricht diese Prüfung nach Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung nach §§ 316 ff., ist Abschlussprüfer eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und wird kein Lagebericht...mehr