Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auftragsannahme und -fortführung

Rz. 830 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Auftragsannahme und -fortführung ist, dass der Abschlussprüfer keinen Anlass hat zu glauben, dass die Berufsgrundsätze, einschließlich Unabhängigkeitsanforderungen, nicht eingehalten werden (ISAE 3000 (Revised) Rz. 22 (a)). Bei der Prüfung der ESEF-Unterlagen hat der Abschlussprüfer dieselben deutschen handelsrechtlichen und beru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gewichtung

Rn. 170m Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wie der Rspr-Befund zeigt, sind in kritischen Zurechnungsfällen höchst selten alle Kriterien – Übergang von Besitz (in Erwartung des Eigentumserwerbs), Nutzung (periodisch/aperiodisch/Übergang Wertsteigerungschance), (Wertminderungs-)Gefahr, Lasten – erfüllt. Da es für die Zurechnung unbeweglicher WG auch insoweit auf das Gesamtbild der ta...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umfang der besonderen Deckung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Zuordnung von Geschäften zum Bestand der besonderen Deckung kann zu einer Nettoertragsrealisierung führen, weshalb hier auch zur Wahrung des Gläubigerschutzes das Vorsichtsprinzip besonders zu beachten ist (vgl. Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz9, 435). Rz. 13 [Autor/Zitation] Entsprechend dem Gesetzeswortlaut können auf fremde Währung lautend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmölder, Überprüfte Regelung der aktienrechtlichen Pflichtrevision im Entwurf einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz, JW 1930, 3687; Schlegelberger/Quassowski/Schmölder, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, 1932; Klausing, Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktien-Gesetz) nebst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überschrift (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 209 [Autor/Zitation] § 322 verlangt nicht ausdrücklich eine gesonderte Überschrift für den Bestätigungsvermerk, doch lässt sich die Forderung danach aus dem Gesamtzusammenhang der Vorschrift und insbes. aus § 322 Abs. 4 Satz 2 ableiten. Danach ist der "Vermerk … als Bestätigungsvermerk zu bezeichnen", außer im Fall seiner Versagung. Dementsprechend bezeichnet die Abschlus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vollständigkeitserklärung

Rz. 43 [Autor/Zitation] Vom IDW werden für die verschiedenen Unternehmensformen und teilweise auch nach Branchen getrennt jeweils Formulare für eine sog. Vollständigkeitserklärung herausgegeben, in der für die Rechnungslegung wichtige Angaben, die regelmäßig nicht oder nicht in vollem Umfang aus den Handelsbüchern der Gesellschaft ersichtlich sind, unter Berücksichtigung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Konzernabschluss sind bereits in § 316 Abs. 1 und 2 als Gegenstand der Prüfung genannt. Insoweit verzichtet § 317 darauf, sie nochmals als Gegenstand zu benennen, zumal die Prüfungsurteile, die der Abschlussprüfer in Bezug auf JA und Konzernabschluss zu treffen hat, im Einzelnen näher bestimmt werden. Rz. 141 [Autor/Zitation] Prüfung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bericht über das Ergebnis der Prüfung (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 2 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. Über das Ergebnis der Nachtragsprüfung ist zu berichten (§ 316 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1). Der Wortlaut der Bestimmung beschränkt sich allein auf diese Forderung....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, Eigenständige StB und modifizierte Überschussrechnung – Gutachten für das BMF, 2004; Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, WPg 2005, 211; Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa 2005; Endres et al., The Determination of Corporate Taxable Income in the EU-Member States, 2006; Gehm/Kirsch, Der IFRS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Akute Ausfallrisiken – Einzelwertberichtigungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 4 haben Institute ihre Forderungen, die regelmäßig aus dem Kredit- und Darlehensgeschäft bzw. dem Ankauf bereits bestehender Forderungen resultieren und insgesamt dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert anzus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Regelungsinhalt

Rz. 185 [Autor/Zitation] Wenn der Abschlussprüfer Nichtprüfungsleistungen erbringt, die nicht durch die Blacklist in Art. 5 APrVO verboten sind (zum Begriff s. Rz. 189 ff.), darf er dies nur tun, solange die Umsatzgrenze des sog. Fee Cap eingehalten wird. Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 APrVO beschränkt die Gesamtleistung für solche Tätigkeiten auf 70 % "des Durchschnitts der in den le...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Abgrenzung zwischen Einschränkung und Versagung

Rz. 409 [Autor/Zitation] Auch für die Art der Modifizierung des Prüfungsurteils zum Lage- bzw. Konzernlagebericht ist die Gesamtauswirkung von Einwendungen oder Prüfungshemmnissen nach der Beurteilung der Abschlussprüfer maßgebend (für das Prüfungsurteil zum Abschluss vgl. Rz. 280 und Rz. 303): Wesentliche, aber nicht umfassende Einwendungen führen zur Einschränkung (§ 322 Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der nach § 320 bestehenden Pflichten

Rz. 93 [Autor/Zitation] Verweigern die gesetzlichen Vertreter oder Abschlussprüfer der Einzelabschlüsse (§ 320 Abs. 3 Satz 2) die Erfüllung der ihnen nach § 320 obliegenden Pflichten, ohne dazu berechtigt zu sein, so kann der Abschlussprüfer auf verschiedene Weise seine Rechte durchsetzen. Dabei scheiden eine Klage oder eine einstweilige Verfügung zur Erzwingung der Rechte au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff Handelsbestand

Rz. 27 [Autor/Zitation] Der Begriff "Handelsbestand" ist nicht nur eine (Bilanz-)Postenbezeichnung, sondern stellt darüber hinaus eine eigene Bewertungskategorie dar (vgl. § 340e Rz. 1). Rz. 28 [Autor/Zitation] Das Gesetz definiert nicht, welche Finanzinstrumente zum sog. bilanziellen Handelsbestand gehören (IDW RS BFA 2 Rz. 10). Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Bil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Formale und inhaltliche Berücksichtigung der Einschränkung

Rz. 292 [Autor/Zitation] Nach den angewandten Prüfungsgrundsätzen wird die Begründung für die Einschränkung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss in den bei nicht modifizierten Prüfungsurteilen als "Grundlage für die Prüfungsurteile" bezeichneten Abschnitt aufgenommen (vgl. ISA 705 (Revised) Rz. 20 b); IDW PS 405 nF Rz. 40 b)). Dessen Überschrift wird in ihrer Formulier...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gegenstand und Art der Prüfung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Nach dem durch das KonTraG eingefügten Abs. 3 hat der Abschlussprüfer in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern. Laut Gesetzesbegründung soll damit die Tätigkeit des Abschlussprüfers besser beurteilt werden können (Begr.RegE, BR-Drucks. 872/97, 77; vgl. ferner Spieth/Förschle in FS Ludewig, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berichterstattung bei Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 174 [Autor/Zitation] Prüfungen von AG, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben, umfassen seit Änderung der §§ 316 ff. durch das KonTraG auch eine Beurteilung des Abschlussprüfers, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Betriebliche Vermögensgegenstände

Rz. 236 [Autor/Zitation] Bei einer Personenhandelsgesellschaft ist die Vermögenszuordnung aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der Gesellschaft weniger problematisch als bei einem Einzelkaufmann (Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 128 [9/2024]). Entsprechend § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dem Unternehmen alle VG zuzuordnen, deren (wirtschaftlicher) Eigentümer die Gesellschaft ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Einklangbestätigung (Art. 10 Abs. 2 Buchst. e APrVO)

Rz. 539 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der geltende und im Folgenden genannte Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 104. Art. 10 Abs. 2 Buchst. e APrVO verlangt, im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk "die Bestätigung, dass das Prüfungsurteil mit dem in Artikel 11 genannten zusätzlichen Bericht an den Pr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Billigung erlaubter Nichtprüfungsleistungen

Rz. 213 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 4 UAbs. 1 APrVO enthält eine zusätzliche Beschränkung für die Erbringung anderer als der verbotenen, also erlaubter, Nichtprüfungsleistungen. Demnach dürfen der Abschlussprüfer und die Mitglieder seines Netzwerks erlaubte Nichtprüfungsleistungen nur dann erbringen, wenn der Prüfungsausschuss des geprüften Unternehmens diese Leistung billig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Überwachung der Existenz und Notwendigkeit der Systeme

Rz. 273 [Autor/Zitation] Anders als es die Nennung des IKS, RMS und IRS in § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E (sowie die Pflicht zur Beschreibung der wesentlichen, rechnungslegungsbezogenen IKS- und RMS-Merkmale gem. § 289 Abs. 4) nahelegen, besteht für die betroffenen Unternehmen nach ganz hM keine generelle gesetzliche Verpflichtung, sämtliche angesprochenen Führungssysteme z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Allgemeinverständliche und problemorientierte Darstellung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 184 [Autor/Zitation] Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nach § 322 Abs. 2 Satz 2 "allgemeinverständlich und problemorientiert … erfolgen" und dabei soll auch der Umstand berücksichtigt werden, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten haben". Obwohl sich diese Bestimmung ihrem Wortlaut nach nur auf die Beurteilung des Prüfungsergebnisses bez...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Information, Kommunikation und Berichterstattung

Rz. 985 [Autor/Zitation] Kommunikation ist ein kontinuierlicher, iterativer Prozess zur Erlangung und Verteilung von Informationen innerhalb der Organisation. Die Organisationsleitung nutzt relevante Informationen aus internen und externen Quellen, um das Risikomanagement zu unterstützen. Die Organisation setzt Informationssysteme zur Erfassung, Verarbeitung und Bewirtschaftu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Steuerberatungsleistungen

Rz. 222 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a APrVO verbietet zahlreiche Steuerberatungsleistungen im Einzelnen. Darüber hinaus ist auch die "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von Steuerberatungsleistungen" vom Verbot erfasst (Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a UBuchst. vi APrVO). Das Verbot der "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von St...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Interne Kontroll- oder Risikomanagementverfahren

Rz. 235 [Autor/Zitation] Nach Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. e APrVO sind die "Gestaltung und Umsetzung interner Kontroll- und Risikomanagementverfahren, die bei der Erstellung und/oder Kontrolle von Finanzinformationen oder Finanzinformationstechnologiesystemen zum Einsatz kommen", verboten. Im Unterschied zu den anderen Verboten des Blacklist-Katalogs gilt für dieses Verbot ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzliche Einschränkungen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter setzt grds. einen Lagebericht voraus, in dem die gesetzlichen Vertreter eine solche Beurteilung abgegeben haben. Darüber hinaus ist die Stellungnahme nach dem Gesetzeswortlaut nur erforderlich, soweit die geprüften Unterlagen und der Lagebe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Umwidmungen/Umgliederungen in den Handelsbestand und Umwidmungen/Umgliederungen aus dem Handelsbestand

Rz. 149 [Autor/Zitation] § 340e Abs. 3 kodifiziert nicht nur Vorschriften zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten des Handelsbestands, sondern enthält ebenfalls Vorschriften für die Umwidmung von Finanzinstrumenten aus dem Handelsbestand in den Anlagebestand bzw. die Liquiditätsreserve und umgekehrt. Nach § 340e Abs. 3 Satz 2 ist eine Umwidmung von VG de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss und im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3

Rz. 108 [Autor/Zitation] Nach der Rspr. des BGH ist eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. als Tathandlung iSd. § 331 gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlautend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1 Bilanzielle Behandlung des Factorings nach HGB

Rz. 28 Für die bilanzielle Zuordnung von Vermögenswerten ist ausschließlich das wirtschaftliche Eigentum maßgebend. In der Regel deckt sich zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer. Ist der zivilrechtliche Eigentümer eingeschränkt, über den Vermögenswert zu verfügen, diesen zu veräußern, zu nutzen oder als Sicherheit einzusetzen, ist er aus wirtschaftlicher Sicht nic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 445 [Autor/Zitation] Fallen Unternehmen in den Anwendungsbereich des § 342 und erfüllen sie die Voraussetzungen der §§ 342b, c, d, e oder f, sind sie verpflichtet, der das Unternehmensregister führenden Stelle einen Ertragsteuerinformationsbericht für das abgelaufene GJ spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums in deutscher Sprache zur Einstellung in das Unt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Ausschluss wegen Mitwirkung bei der Durchführung der internen Revision in verantwortlicher Position (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b)

Rz. 132 [Autor/Zitation] Die Durchführung der internen Revision in verantwortlicher Position ist mit der Abschlussprüfung unvereinbar, da hierdurch eine Aufgabe der Unternehmensleitung übernommen würde. Da hierdurch nicht jegliche Tätigkeit der internen Revision ausgeschlossen wird, bedarf es der Auslegung von "in verantwortlicher Position". Das Tätigwerden für die interne Re...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit

Rz. 1018 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Prüfungsplanung hat der Abschlussprüfer für Zwecke der Planung und Durchführung der Prüfungshandlungen sowie bei der Beurteilung, ob die vom Vorstand getroffenen Maßnahmen Mängel aufweisen, Wesentlichkeitsüberlegungen anzustellen (IDW PS 340 nF (01.2022) Rz. 30). Ein wesentlicher Mangel ist nach IDW PS 340 nF (01.2022) Rz. 8g definiert ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks

Rz. 161 [Autor/Zitation] Man unterscheidet zwischen uneingeschränktem Bestätigungsvermerk, eingeschränktem Bestätigungsvermerk, Nichterteilungsvermerk und Versagungsvermerk. Der Versagungsvermerk darf ausdrücklich nicht Bestätigungsvermerk genannt werden. Nach dem Wortlaut sind damit der unrichtig abgegebene Versagungsvermerk und der Nichterteilungsvermerk nicht von der Vorsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung

Rz. 100 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach Abs. 1 Satz 3 umfasst ferner erkennbare schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung, soweit sich diese nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen (ua. IDW PS 450 Rz. 48). Die Berichtspflicht für Verstöße auf dem Gebiet der Rechnungslegung b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ermittlung des Werts der Gegenleistung

Rz. 114 [Autor/Zitation] Grundlage für die Berechnung der Gegenleistung sind die bilanzierten Beitragsüberträge sowie eventuelle Beitragsforderungen (Art. 58 VersBilRL). Soweit im Bewertungszeitraum noch weitere Beitragsfälligkeiten liegen, zB bei Monatszahlern, sind diese künftig fälligen Beiträge auch bei der Bewertung zur berücksichtigen. Ebenfalls müssen künftig mit Wahrs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aktiengesellschaft und Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Rz. 106 [Autor/Zitation] Die Wahl des Abschlussprüfers ist bei der AG ausschließlich Sache der HV (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG; zur hiermit verbundenen Problematik vgl. Kropff in MünchKomm. AktG2, § 163 Rz. 3 ff.; Forster in FS Werner, 131, 132). Nur für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft wird der Abschlussprüfer nicht durch die HV, sondern durch die Gründer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (UmwStE-E), Ubg 2011, 549; Olkus/Stegmaier, SEStEG – fehlende Regelung oder planwidrige Regelungslücke? DB 2011, 2290; Pinkernell, Anmerkung zum Entw des UmwSt-Erl v 02.05.2011: Dreifache Verstrickung nach Anteilstausch mit alt-einbringungsgeborenen Anteilen? FR 2011, 568; Benz/Rosenberg, Anwendungsvorschriften (§ 27 UmwStG) und son...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anpassung der HB an die StB infolge Bp

Rn. 339 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Rahmen einer steuerlichen Bp werden steuerliche Ansätze und Bewertungen mitunter beanstandet und "abgeändert". Diese Vorgehensweise bedeutet dem materiellen Gehalt nach auch dann keinen Eingriff in die HB, wenn die Ansätze/Werte mangels eigenständigen steuerlichen Wahlrechts oder vom Handelsrecht abweichender steuerlicher Vorgabe zwingen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Zutreffende Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 392 [Autor/Zitation] Zur Vermittlung eines zutreffenden Bildes von der Lage des geprüften Unternehmens oder Konzerns, muss der Lage- bzw. Konzernlagebericht auch auf Chancen und Risiken bei dessen künftiger Entwicklung eingehen (so bereits BT-Drucks. 13/9712, 27 in Bezug auf die Risiken der künftigen Entwicklung, spätere Erweiterung auch auf Chancen, um die Entscheidungsn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bewertungsgrundlagen, Ausübung und Ausnutzung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten, Ermessensspielräumen und Sachverhaltsgestaltungen (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 154 [Autor/Zitation] Durch den mit dem TransPuG eingeführten Satz 4 erhofft sich der Gesetzgeber "eine wesentliche Steigerung der Aussagekraft und Problemorientierung des Prüfungsberichts" (Begr.RegE, BT-Drucks. 14/8769, 28). An die Stelle von Postenaufgliederungen sollen Ausführungen zu Bewertungsgrundlagen und Bilanzpolitik treten. Rz. 155 [Autor/Zitation] In der Tat sind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Erläuterungen zu Zinsanteilen im Handelsbestand gem. § 340c

Rz. 135 [Autor/Zitation] Als Ertrag oder Aufwand des Handelsbestands ist gem. § 340c Abs. 1 (vgl. § 340c Rz. 10 ff.) der Unterschiedsbetrag aller Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und dem Handel mit Edelmetallen sowie der zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen auszuweisen. In die Verrechnung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Burghof/Rudolph, Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulierung, 1996; Wiedmann/Böcking/Gros (Hrsg.), Bilanzrecht, 4. Aufl. 2019; Böcking/Bierschwale, Wirtschaftliche Stabilität durch verbesserte Transparenz, BB 1999, 2235; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Lösken, Rechnungslegung von Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen – Neue Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. 15%-Grenze (Honorarabhängigkeit)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 APrVO enthält noch eine weitere Honorargrenze, die allerdings in der Praxis eine geringere Bedeutung hat als die 70%-Grenze, da die meisten PIE durch vergleichsweise große Abschlussprüfungsgesellschaften geprüft werden, bei denen sich die vereinnahmten Honorare auf zahlreiche Mandate verteilen. Zur Vermeidung eines übermäßigen wirtschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going concern)

Rn. 403 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, nicht von Zerschlagung auszugehen (Going concern-Prämisse), sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Dies gilt gemäß § 5 Abs 1 S 1 EStG auch im Steuerrecht (BFH v 27.06.2001, I R 45/97, BStBl II 2003, 121; BFH v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 321 stellt bestimmte Anforderungen an die Gliederung des Prüfungsberichts (vgl. auch Forster in FS Baetge, 935, 939 ff.; krit. IDW, FN 1997, 4, 10): In einem (ersten) Teil des Prüfungsberichts ist "vorweg" Stellung zur Beurteilung der Unternehmenslage durch die gesetzlichen Vertreter zu nehmen. Außerdem ist in diesem Teil des Prüfungsberichts die sog....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 91 [Autor/Zitation] Institute haben grds. die für große KapGes. geltenden Vorschriften der §§ 284, 285 zu Anhangangaben zu berücksichtigen. Auf Grund von Branchenspezifika werden jedoch einige Detailvorschriften durch §§ 34–36 RechKredV spezifiziert bzw. ersetzt. Einen Überblick hierzu gibt nachfolgende Tabelle sowie im Einzelnen IDW, WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzd...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Begründung der Einschränkung (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 287 [Autor/Zitation] Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 3 zu begründen. Das soll die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks für die Adressaten verbessern (vgl. BT-Drucks. 10/317, 99), also dazu beitragen, dass das Prüfungsergebnis besser verstanden werden kann. Anforderungen an den Inhalt einer solchen Begründung sind im Gesetz nicht formuliert. Implikationen da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausschüttungssperre

Rz. 98 [Autor/Zitation] Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht eine Ausschüttungssperre, falls das Unternehmen in der Bilanz selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens oder einen Aktivüberhang latenter Steuern ansetzt sowie in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen einem höheren beizulegenden Zeitwert und den (fortgeführten) Anschaffungskosten von VG, die als Deckungsvermö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Andere Rechtsformen

Rz. 118 [Autor/Zitation] Für andere nach § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen sind die Regelungen des § 272 HGB sinngemäß anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen können sich bei Stiftungen aus §§ 80–88 BGB und den Landesstiftungsgesetzen ergeben. Weitere Bestimmungen zur Bilanzierung enthalten die berufsständischen Verlautbarungen für Stiftungen (IDW R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Überprüfung und Überarbeitung

Rz. 975 [Autor/Zitation] Durch die Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Prozesse des Risikomanagements sowie der Zielerreichung kann sich eine Organisation einen Eindruck davon verschaffen, inwieweit die Leistungsfähigkeit und die Verfahrensweisen des Risikomanagements im Zeitablauf zu einem Wertzuwachs geführt haben und zu einer Wertentwicklung im Lichte wesentlicher Verän...mehr