Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Stille Reserven / Zusammenfassung

Begriff Stille Reserven sind Bestandteile des Eigenkapitals eines Unternehmens, die nicht in der Bilanz ersichtlich sind. Man bezeichnet sie oft auch als "verstecktes Reinvermögen" oder "versteckte Rücklagen". Sie stellen den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem tatsächlichen Wert von Aktiva und Passiva einer Bilanz dar. Stille Reserven entstehen in der Regel dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Die Vorschrift war mit dem UStG 1980 neu eingeführt worden. Sie enthielt damals noch zwei Tatbestände, die mit dem StEntlGesetz 1999/2000/2002 auf den Tatbestand der Lieferungen beschränkt wurden.[1] Nach § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG galt die Steuerbefreiung für "die Lieferungen von Gegenständen und der Eigenverbrauch i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG, wenn der Unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einzelfälle

Rz. 51 Mit Urteil v. 17.2.2005[1] hatte der EuGH entschieden, dass sich private Glücksspielbetreiber entgegen der nationalen Regelung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, die insoweit eine Steuerbefreiung nur für Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken gewährt, unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie [2] berufen können. Der BFH ...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.1.2 Herstellungskosten (HK)

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Standflächen bei Imbissbetrieben im Reisegewerbe

Leitsatz 1. Eine Hinzurechnung von Mieten für Standflächen eines im Reisegewerbe tätigen Imbissbetriebs nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes ist wegen der Voraussetzungslosigkeit der Eigentumsfiktion unabhängig davon möglich, ob es im Reisegewerbe Vergleichsbetriebe gibt, die mit in ihrem Eigentum stehenden Verkaufsflächen arbeiten. 2. Auch eine regelmäßig nur f...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.4 Leasingvermögen

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.1 Unternehmensfortführung

Rz. 24 Zu der grundlegenden Annahme des Rahmenkonzepts gehört der Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern; RK.3.9, IAS 1.25). Nach IAS 1.25 hat das Management die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung bei der Abschlussaufstellung einzuschätzen. Die Annahme der Unternehmensfortführung ist gegeben, bis das Management beabsichtigt, das Unternehmen aufzulösen, das G...mehr

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Rückstellungen / 1.2.3 Steuerrechtliche Sonderregelungen

Die handelsrechtlichen Pflichtrückstellungen werden steuerrechtlich durch zahlreiche Sondervorschriften in § 5 Abs. 2a – 4b EStG beschränkt: Passivierungsaufschub – Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind steuerlich erst zu passivieren, wenn die Einnahmen oder Gewinne tatsächlich entstanden sind; Rückstellungen wegen Verl...mehr

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Rückstellungen / 3.2 Steuerliche Bewertungsgrundsätze und Besonderheiten

Rückstellungen sind steuerlich grundsätzlich mit ihrem Nennwert anzusetzen. Sachleistungsverpflichtungen sind nach objektiven Gesichtspunkten zu schätzen und steuerlich nach dem Gesetzeswortlaut nur mit den Einzelkosten und den angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Betriebliche Erfahrungen der Vergangenheit sind dabei zu berücksichtigen.[1] Der BFH le...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.3 Anschaffungskosten – Herstellungskosten

Rz. 131 Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Kosten für Beratung, Makler, Notar und Grundbuchgebühren; § 6 EStG Rz. 132). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.1 Grundlagen

Rz. 124 Grundsätzlich ist der Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 S. 1 EStG der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. Sonderfälle regelt § 23 Abs. 3 S. 2–4 EStG. In den Fällen der Einlage (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG) tritt an die Stelle des Veräußerungspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.1 Gewinnberechnung

Rz. 142 Gewinn oder Verlust aus einem Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 Abs. 3 EStG der Veräußerungspreis, Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten nach deren Minderung gem. § 23 Abs. 3 S. 4 EStG aber einschließlich der Werte, die laut § 23 Abs. 3 EStG als Anschaffungskosten gelten, und abzüglich der Werbungskosten. Soweit nach § 3 Nr. 40 Buchst....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.3 Einbeziehung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Außenanlagen, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume

Rz. 34 Zum privaten Veräußerungsgeschäft gehörte zunächst nur das angeschaffte und veräußerte Grundstück, nicht das nach der Anschaffung, aber vor der Veräußerung errichtete Gebäude (sog. Nämlichkeit; Rz. 33). Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurden dann fertiggestellte Gebäude in die Besteuerung einbezogen. Das StBerG 1999 v. 22.12.1999[2] hat den Kreis auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.3 Werbungskosten

Rz. 147 Werbungskosten sind – in Angleichung an das für alle Überschusseinkunftsarten gleichermaßen geltende Veranlassungsprinzip und unter Berücksichtigung einkunftsartbedingter Besonderheiten – grundsätzlich alle durch ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG veranlassten Aufwendungen (z. B. Schuldzinsen), die nicht zu den (nachträglichen) Anschaffungs- oder Herstellung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.2 Zeitpunkt der Versteuerung

Rz. 143 § 23 Abs. 3 EStG bestimmt nur, wie der Gewinn zu berechnen ist, nicht aber – mit Ausnahme des § 23 Abs. 3 S. 6 EStG –, wann er zu versteuern ist. Da der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend ist, gilt grundsätzlich (aber modifiziert) das Zuflussprinzip des § 11 EStG (§ 11 EStG Rz. 14ff.).[1] Die Steuerpflicht für den privaten Veräußerungsgewinn k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.3 Baumschulen

Rz. 625 Pflanzenbestände in Baumschulkulturen (Rz. 72) stellen Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar, wenn sie dazu bestimmt sind, durch Verkauf einen einmaligen Ertrag zu erbringen. Sie gehören zu den mehrjährigen Kulturen. Zu bewerten sind sie mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert.[1] Die Bewertung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.3 Dauerkulturen

Rz. 536 Eine Dauerkultur ist eine in sich geschlossene Pflanzenanlage, die während einer Reihe von Jahren regelmäßig Erträge durch ihre zum Verkauf bestimmten Früchte oder Pflanzenteile liefert. Die gesamte Dauerkultur ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Rz. 537 Dauerkulturen sind als ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren.[1] Dies gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.3 Substanzerhaltungspflicht

Rz. 495 Der Verpächter muss den Anspruch gegen den Pächter auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars als sonstige Forderung aktivieren.[1] Dabei muss zu jedem Bilanzstichtag eine Neubewertung unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten erfolgen. Der Anspruch beträgt bei Pachtbeginn 0 EUR und steigt aufgrund der jährlichen Abnutzung der verpachteten Wirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.2 Geschlagenes Holz

Rz. 554 Das stehende Holz ist ein vom Grund und Boden getrennt zu bewertendes Wirtschaftsgut des nicht abnutzbaren Anlagevermögens. Erst mit der Trennung von der Wurzel wird es zu Umlaufvermögen.[1] Die Trennung erfolgt im Regelfall durch Einschlag. Im Falle einer Kalamität tritt der Übergang vom Anlagevermögen zum Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Aufbereitung des Holzes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.5.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 525 Zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar und dauerhaft zu dienen bestimmt sind.[1] Notwendiges Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind insbesondere der selbstbewirtschaftete Grund und Boden, di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.2 Einjährige Kulturen

Rz. 531 Zu den einjährigen Kulturen gehören das Feldinventar und die stehende Ernte. Die aufgrund der Feldbestellung auf den Feldern vorhandenen Pflanzenbestände werden als Feldinventar bezeichnet. Den auf den Feldern vor der Ernte stehenden Bestand an Feldfrüchten bezeichnet man als stehende Ernte. Im Ergebnis umfasst das Feldinventar auch die stehende Ernte. Mit der Ernte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.4 Aktivierungswahlrecht nach § 4a ForstSchAusglG

Rz. 580 Nach § 4a ForstSchAusglG können Stpfl. mit Einkünften aus Forstwirtschaft, bei denen der nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, im Falle einer Einschlagsbeschränkung von einer Aktivierung des eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes ganz oder teilweise absehen. Voraussetzung ist, dass die Einschlagsbeschränkung einge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 478 Der Vorbehaltsnießbrauch wird unentgeltlich bestellt. Die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch führt zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG.[1] Die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gelten auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.2 Zurechnung des übernommenen Inventars

Rz. 493 Soweit es sich bei dem vom Pächter unter Rückgabeverpflichtung zur Nutzung übernommenen Inventar um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, bleibt dieses im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und ist ohne Rücksicht auf die Gewinnermittlungsart weiterhin ihm zuzurechnen; er muss es unverändert mit den Werten fortführen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.6 Vorräte

Rz. 541a Bei den Vorräten handelt es sich in der Hauptsache um die Ernte. Vorräte rechnen zum Umlaufvermögen. Die Bewertung erfolgt nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Angesetzt werden können aber auch Durchschnittswerte. Verzichtet werden kann auf die Bestandsaufnahme und Bilanzierung bei selbst gewonnenen, nicht zum Verkauf bestimmten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.1 Weinbau

Rz. 606 Weinbaubetriebe haben im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Möglichkeit, im Bereich der Betriebsausgaben wahlweise die tatsächlichen Aufwendungen oder aber pauschalierte Betriebsausgaben geltend zu machen. Die Pauschalen (Richtbeträge) werden durch entsprechende Erhebungen der Finanzverwaltung ermittelt. Für Zwecke der Ermittlung der Richtbeträge si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.4 Wechsel der Gewinnermittlung

Rz. 524b Bei einem Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 EStG bzw. umgekehrt ist zum einen der Gewinn des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs um einen Übergangsgewinn bzw. Übergangsverlust zu korrigieren (R 4.6 EStR 2012). Es sind Zu- und Abrechnungen vorzunehmen, damit sich Geschäftsvorfälle aufgrund der unterschiedlichen Gewinnrealisierungsgru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Ihren Mitgliedern vermitteln sie Nutzungsrechte an ihren land- und forstwirtschaftlichen Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.2 Obst- und Gemüsebau

Rz. 624 Wirtschaftsgut des beweglichen abnutzbaren Anlagevermögens ist die jeweilige einzelne Obst- bzw. Gemüsebauanlage. Es handelt sich um Dauerkulturen (Rz. 536ff.). Die Abgrenzung hat nach Art, Alter und Ertragsfähigkeit zu erfolgen.[1] Die Abschreibung beginnt mit der Ertragsreife der Kultur. Diese tritt bei Stauden, bei Beerenobst, bei Äpfeln und Birnen in Dichtpflanzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ermittlung der Herstellungskosten bei verschiedenen Kalkulationsmethoden

a) Divisions- bzw. Äquivalenzzifferkalkulation Rz. 360 [Autor/Zitation] Neben der Ermittlung der Herstellungskosten auf Basis von Auslastungen können verschiedene Kalkulationsverfahren eingesetzt werden. Bei Betrieben der Massenfertigung wird häufig keine Trennung nach bestimmten Kostenarten vorgenommen. Den insgesamt hergestellten Erzeugnissen werden die in der Periode angefa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Wahlrechtbestandteile der Herstellungskosten

a) Kosten der allgemeinen Verwaltung Rz. 330 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 2 Satz 3 sieht ein Einbeziehungswahlrecht angemessener Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessener Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung vor. Diese Kosten haben idR keinen Bezug zur Herstellung, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff der Herstellungskosten (Abs. 2 Satz 1)

1. Grundlagen Rz. 270 [Autor/Zitation] Herstellungskosten sind "die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen" (§ 255 Abs. 2 Satz 1). Sprachlich wäre die Bezeichnung Herst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Herstellungskosten in der Steuerbilanz

1. Definition für steuerbilanzielle Zwecke und Rechtsentwicklung von § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG Rz. 365 [Autor/Zitation] Seit der Reform der handelsrechtlichen Herstellungskosten durch das BilMoG war insbes. die steuerbilanzielle Einbeziehung der angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umfang der Herstellungskosten

1. Vorbemerkungen Rz. 290 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 2 listet die Bestandteile der Herstellungskosten abschließend auf (vgl. Schubert/Hutzler in Beck BilKomm.[13], § 255 Rz. 230; Küting, StuB 2008, 421; Kahle/Hiller, DStZ 2013, 468). Die Herstellungskosten sind per Addition zu ermitteln (vgl. Mathiak, DStJG 7 [1984], 135). Daneben findet sich in § 255 Abs. 3 HGB eine Regelung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umfang der Herstellungskosten

a) Allgemeines Rz. 529 [Autor/Zitation] Der Umfang der Herstellungskosten bestimmt sich abschließend nach den verpflichtend zu aktivierenden Aufwendungen und den eingeräumten Aktivierungswahlrechten und -verboten; dadurch lässt sich die Wertuntergrenze und Wertobergrenze ermitteln (§ 203 Abs. 3 und 4 öUGB; gleiche Systematik in Deutschland, vgl. Rz. 291). Eine Aktivierungspflic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verfahren zur Ermittlung der Herstellungskosten

1. Überblick Rz. 350 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Herstellungskosten kommen verschiedene allgemeine Verfahren (zB Einzelfeststellung, Durchschnittsmethode, Bewertungsvereinfachungsverfahren, Festbewertung sowie Gruppenbewertung) und Verfahren, die die Ermittlung an die Auslastungsgrade knüpfen, zum Einsatz (vgl. Forster, WPg. 1967, 337). Knüpft die Herstellungskoste...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff der Herstellungskosten

a) Grundlagen Rz. 524 [Autor/Zitation] Herstellungskosten sind Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 203 Abs. 3 Satz 1 öUGB). Die Definition gilt grds. einheitlich für Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens; lediglich § 206 Abs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 88 [Autor/Zitation] Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Herstellungskosten

1. Begriff der Herstellungskosten a) Grundlagen Rz. 524 [Autor/Zitation] Herstellungskosten sind Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 203 Abs. 3 Satz 1 öUGB). Die Definition gilt grds. einheitlich für Gegenstände des Anlage- und Uml...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verfahren zur Ermittlung der Herstellungskosten

Rz. 544 [Autor/Zitation] Weder das öUGB noch die Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) enthalten expliziten Vorgaben bezüglich der Wahl eines Kalkulationsschemas zur Ermittlung der Herstellungskosten. Seit dem RÄG 2014 sind neben den Einzelkosten variable und fixe Material- und Fertigungsgemeinkosten verpflichtend zu aktivieren, weshalb eine Vollkostenrechnung erforderlich ist, we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Abs. 4 Sätze 3 und 4)

Rz. 417 [Autor/Zitation] Kann der beizulegende Zeitwert weder durch den Marktpreis auf einem aktiven Markt noch durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt werden, so sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten fortzuführen (§ 255 Abs. 4 Satz 3). Gleiches gilt auch, wenn sich der beizulegende Zeitwert auf einem aktiven Markt bzw. durch allgemein anerkannte Bewe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 284 Nach § 7 EStG sind die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten die um die Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Substanzverringerung verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Beispielmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Steuerrechtlicher Sonderfall: Anschaffungsnahe Herstellungskosten von Gebäuden

Rz. 96 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG werden Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung eines Gebäudes durchgeführt werden, als Herstellungskosten fingiert, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (sog. anschaffungsnahe Herstellungskos...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Aktivierungsverbote bei der Bemessung der Herstellungskosten

Rz. 542 [Autor/Zitation] Bei Ermittlung der Wertobergrenze sind die Aktivierungsverbote für die Kosten der allgemeinen Verwaltung zu beachten (§ 203 Abs. 3 letzter Satz öUGB, zu Ausnahmen bei langfristiger Fertigung im Umlaufvermögen s. § 253 Rz. 994 ff.). Nicht vom Aktivierungsverbot umfasst sind Verwaltungskosten für den Material- und Fertigungsbereich (vgl. Fattinger/Patlo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Wahlrechtbestandteile der Herstellungskosten

Rz. 538 [Autor/Zitation] In die Herstellungskosten dürfen Aufwendungen für Sozialeinrichtungen des Betriebs (s. Beispiele in Rz. 332), für freiwillige Sozialleistungen (s. Beispiele in Rz. 332), für betriebliche Altersversorgung (s. Beispiele in Rz. 333) und Abfertigungen (das sind Einmalzahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses) eingerechnet werden (§ 203 Abs. 2 Satz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Aktivierungsverbote bei der Bemessung der Herstellungskosten

Rz. 345 [Autor/Zitation] Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden (§ 255 Abs. 2 Satz 4). Aus dem Gesetzeswortlaut und seiner Entstehungsgeschichte folgt, dass nicht nur die Vertriebsgemeinkosten, sondern auch die Vertriebseinzelkosten, einschließlich der Sondereinzelkosten des Vertriebs, einem Aktivierungsverbot unterliegen (vgl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Korrektur aufgrund einer Zuschreibung oder nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungkosten

Rz. 590 [Autor/Zitation] Notwendige Änderungen des Abschreibungsplans ergeben sich auch bei Zuschreibungen, wenn der Grund für den niedrigeren Wertansatz nach Abs. 5 Satz 1 nicht mehr besteht (vgl. Rz. 808 ff.), außer bei einem Geschäfts- oder Firmenwert (Zuschreibungsverbot gem. Abs. 5 Satz 2). Durch die Zuschreibungen erhöhen sich die abzuschreibenden Beträge, so dass der A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Korrektur aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung oder nachträglicher Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 588 [Autor/Zitation] Durch die außerplanmäßige Abschreibung iSv. Abs. 3 Satz 5 wird ein Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung abgeschrieben. Dadurch kommt insofern eine Korrektur des Abschreibungsplans in Betracht, als nur der um die außerplanmäßigen Abschreibungen verringerte Betrag, dh. der verbleibende Restbuchwert, abzu...mehr