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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Anliegerbeiträge I

Michael Krämer, Esthersine Böhmer
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Rz. 36

Muster 9.8: Anliegerbeiträge I

 

Muster 9.8: Anliegerbeiträge I

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

Sie haben einen Bescheid über die Festsetzung von (Erschließung-) Straßenbeiträgen erhalten. Es gibt verschiedene Arten von Beiträgen.

1. Was sind Erschließungsbeiträge?

Erschließungsbeiträge erheben Städte und Gemeinden für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, insbesondere Straßen. Herangezogen werden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, sofern diese bebaut oder bebaubar sind. Je nach Ausstattung der Straße und Größe des Grundstücks können ganz erhebliche Kosten entstehen. 10 % der Herstellungskosten trägt die Allgemeinheit und 90 % tragen die Anlieger. Erschließungsbeiträge werden im BauGB geregelt.

2. Was sind Ausbaubeiträge?

Ausbaubeiträge erheben Städte und Gemeinden für die Erweiterung und Verbesserung, Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen. Herangezogen werden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke als Gegenleistung dafür, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Je nach Art der Anlage tragen die Anlieger 10 %–80 % des Aufwandes. Die genauen Regelungen finden sich in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen der Länder. In einigen Bundeländern sind Ausbaubeiträge abgeschafft, andere lassen wiederkehrende Beiträge zu, damit soll die Belastung der Anlieger auf mehrere Jahre verteilt werden. Auch hier gibt es Probleme und es können rechtwidrige Bescheide erlassen worden sein.

3. Worin können Fehler liegen?

Verfahren zur Erhebung von Anliegerbeiträgen sind in der Regel äußerst kompliziert und daher fehlerträchtig. Im Rahmen eines Klageverfahrens können daher häufig Neuberechnungen erreicht werden. In einzelnen Fällen kann sich auch herausst...

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