Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Differenzierte Bewertung in Abhängigkeit der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 1 regelt die Wertansätze der Vermögensgegenstände und bestimmt, dass diese höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach Abs. 3 und 4, zu bewerten sind. Der Begriff des Vermögensgegenstands wird im HGB an mehreren Stellen verwandt (vgl. zB §§ 240, 241, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2), ohne dass der Begri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verhältnis zum Handelsrecht

Rz. 10 [Autor/Zitation] Aufgrund des Vollständigkeitsgrundsatzes (§ 246 Abs. 1 Satz 1) sind auch immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren. Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 geht als speziellere Vorschrift dem Vollständigkeitsgrundsatz vor; es führt als Regelung, die gesetzlich anderes bestimmt, zu einer Ausnahme von diesem grundlegenden GoB (vgl. Drüen in KKD1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Begriff und Zeitpunkt der Realisation

Rz. 374 [Autor/Zitation] Der Realisationszeitpunkt von Gewinnen ist gesetzlich nicht bestimmt und wird je nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft durch die GoB festgelegt (AFRAC 32 Rz. 8; s. dazu auch Rz. 204 ff.). Gewinne liegen dann vor, wenn die aus einem bestimmten Geschäft realisierten Erträge die für die Ertragserzielung verursachten Aufwendungen überschreiten (Hofba...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Steuerliche Aspekte

Rz. 417 [Autor/Zitation] Ebenso wenig wie der "Vermögensgegenstand" ist das steuerliche "Wirtschaftsgut" gesetzlich definiert. Während aber der Vermögensgegenstand keine Schulden umfasst, bezieht sich der steuerliche Wirtschaftsgutbegriff sowohl auf Aktiva als auch auf Passiva (ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 62). Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Wirtschaftsgüter alle im...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anschaffungsvorgang

Rz. 433 [Autor/Zitation] Die Anschaffung ist ein entgeltlicher Vorgang, wobei Entgeltlichkeit nicht nur bei einer in Zahlungsmittel bestehenden Gegenleistung, sondern auch beim Tausch durch Hingabe anderer Vermögensgegenstände vorliegt. In der Abgrenzung zur Herstellung liegt eine Anschaffung vor, wenn ein Gegenstand von einem Dritten erworben wird und nach der Verkehrsauffas...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 384 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Periodisierung in § 201 Abs. 2 Z 5 öUGB normiert, dass Aufwendungen und Erträge unabhängig vom Zahlungszeitpunkt im JA zu erfassen sind. Die inhaltsgleiche deutsche Parallelbestimmung findet sich in § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Die gemeinsame unionsrechtliche Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. d EU-Bilanzrichtlinie, wonach "[i]n de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Kreis der Vermögensgegenstände

Rz. 918 [Autor/Zitation] Es unterliegen nur jene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens einer planmäßigen Abschreibung, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist (§ 204 Abs. 1 öUGB). Gemeint sind solche, die durch Verwendung, sonstige äußere Einflüsse oder bloßen Zeitablauf voraussichtlich einem Wertverzehr unterliegen und entweder eine Verwertung am Ende der Nutzung ausgeschloss...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) GoB-Vorbehalt

Rz. 64 [Autor/Zitation] Die Vereinfachungsverfahren des § 256 Satz 1 kommen nach dem Wortlaut nur zur Anwendung, "soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht". Diese Beschränkung entspricht im Grundsatz unionsrechtlichen Prinzipien und ist jedenfalls aus diesem Grunde von der Ermächtigung in Art. 12 Abs. 9 der Richtlinie 2013/34/EU gedeckt (so bereits zur...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Buchinventur

Rz. 53 [Autor/Zitation] Im Unterschied zur körperlichen Aufnahme werden bei der Buchinventur Art, Menge und Wert der Vermögensgegenstände und Schulden anhand der Buchführung (anhand von Belegen, Konten, Anlagekartei, Saldenlisten, Offene-Posten-Listen, Zusammenstellung der erteilten Pensionszusagen usw.) festgestellt. Diese Art der Aufnahme ist bei immateriellen Vermögensgege...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 248 Abs. 1 Nr. 2 sind Aufwendungen für die Eigenkapitalbeschaffung von einer Aktivierung ausgeschlossen; sie sind Aufwand der Periode, in der sie anfallen. Die Vorschrift hat – aus demselben Grund wie bereits § 248 Abs. 1 Nr. 1 (vgl. Rz. 51) – nur klarstellende Bedeutung. Zu einer möglichen Berücksichtigung unter den Passivposten vgl. Rz. 62. Di...mehr

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zfs 10/2023, Zum Vorliegen ... / 2 Aus den Gründen:

[3] II. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat Erfolg und führt gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. 4 1. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, das Landgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger den ihm entstandenen Schaden schon nicht su...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Rückstellungen für die Verwertung radioaktiver Abfälle gem. § 5 Abs. 4b Satz 2 EStG

Rz. 207 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 4b Satz 2 EStG statuiert ein Passivierungsverbot für Rückstellungen für die Verpflichtung zur schadlosen Verwertung radioaktiver Reststoffe sowie ausgebauter oder abgebauter radioaktiver Anlagenteile, soweit Aufwendungen im Zusammenhang mit der Be- oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen stehen, die aus der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennst...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Gebäudeabschreibung im Familienrecht

Rz. 315 Der BGH hat in seiner überkommenen Rechtsprechung eine AfA für Wohngebäude für unterhaltsrechtlich unbeachtlich erachtet, weil hier – unter Berücksichtigung der Marktentwicklung – ein tatsächlicher Werteverzehr nicht zu beobachten sei.[174] Die genannte Entscheidung aus 1984 erging zur Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" bei einem Einfamilienhaus. Zu jener Zeit ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Inhalt der gesetzlichen Regelung

Rz. 334 [Autor/Zitation] Nach § 201 Abs. 2 Z 2 öUGB ist bei der Bewertung von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, solange dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen ("Going-Concern-Prämisse"). Solange die Vermutung der Unternehmensfortführung gilt, basiert die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden auf der Annahme einer bestimmungsgemäße...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einführung

Rz. 390 [Autor/Zitation] Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde der beizulegende Zeitwert als weiterer Bewertungsmaßstab im HGB eingeführt und eine Definition in § 255 Abs. 4 verankert. Die Bewertung mittels beizulegenden Zeitwerts zielt auf eine Marktpreisbewertung ab (§ 255 Abs. 4 Satz 1). Durch diese Bewertungskonzeption kommt es zu einer punktuellen Annährung an ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 105 [Autor/Zitation] Das Aktivierungswahlrecht bzw. -verbot in § 248 Abs. 2 erfasst dem Wortlaut nach nur die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Diese müssen grds. Produkte eines Herstellungsprozesses des Unternehmens sein, dh. aus eigener Herstellung stammen und folglich mit dem Anfall von Herstellungskosten in Verbindung stehen. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 29. Jahressteuergesetz 2020

Rz. 97 Flexibilisierung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) § 7g Abs. 1 EStG wird wie folgt gefasst: Zitat Steuerpflichtige kann für die künftige bewegliche Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inlä...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / V. Steuerliche Aspekte

Rz. 65 [Autor/Zitation] In Österreich wird die Einheitsbilanz seit Jahrzehnten in der Literatur intensiv diskutiert, wobei zuletzt die Argumente dafür in den Vordergrund gerückt sind (vgl. zB Mayr in Hey, DStJG 34, 2011, 327; Schlager/Titz in FS Bertl, 476; vgl. dazu auch Gassner in FS Heidinger, 115; Heidinger/Klein in FS Egger, 377; Egger in Bertl et al, Bilanzpolitik, 2013...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorsicht als Leitlinie der Bewertung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Das Vorsichtsprinzip gibt keinen bestimmen Maßstab vor, welcher bei der Bewertung anzuwenden ist. Es handelt sich vielmehr um eine allgemeine Grundhaltung bzw. um eine allgemeine Leitlinie, welche im Rahmen der Bewertung zu beachten bzw. zugrunde zu legen ist (im älteren Schrifttum wurde häufig von der Formel gesprochen, dass sich der Kaufmann eher "ä...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Inventurauswertung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Soweit keine laufende Bestandsführung vorliegt, sind die Ergebnisse der in diesem Fall erforderlichen körperlichen Bestandsaufnahme zum Abschlussstichtag auf die Bestandskonten zu übernehmen. Existiert eine laufende Bestandsführung (Lagerbuchführung), so dient die körperliche Bestandsaufnahme der Verifikation der Buchbestände; diese sind deshalb mit de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lineare Abschreibung

Rz. 552 [Autor/Zitation] Die lineare Abschreibung ist in der Bilanzierungspraxis weitverbreitet, was mit der Einfachheit und der weitgehend unbeschränkten steuerlichen Anerkennung begründet werden kann (Marx in HKMS3, § 253 HGB Rz. 106). Bei der linearen Abschreibung wird jeder Rechnungsperiode die gleiche Jahresrate belastet. Dabei wird ein gleichbleibender Abschreibungsproz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Unternehmensextern anfallende Anschaffungsnebenkosten

Rz. 66 [Autor/Zitation] Zu den unternehmensextern anfallenden Anschaffungsnebenkosten gehören die Nebenkosten des Erwerbs sowie die Nebenkosten der Anlieferung und Inbetriebnahme. Rz. 67 [Autor/Zitation] Erwerbsnebenkosten sind zB Vermittlungs- und Maklergebühren, Provisionen (inklusive von Handgeldern und Spielervermittlungsprovisionen für Fußballspieler, vgl. Kirsch/Weber, DS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ausnahmen und Sonderfälle

Rz. 267 [Autor/Zitation] Ausdrückliche Ausnahmen von der Anwendung des Grundsatzes der Periodisierung sieht das Gesetz nicht vor. Bei einigen Vorschriften ist aber umstritten, ob sie im Dienste einer adäquaten Periodisierung stehen (Kahle/Braun in HKMS3, § 252 HGB Rz. 185). Namentlich gilt dies für Vorschriften, welche Ansatz- oder Bewertungswahlrechte enthalten: § 248 Abs. 2:...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsrechtsprechung zur AfA (bewegliche Wirtschaftsgüter)

Rz. 360 Der BGH hat in seinem Urteil aus dem Jahre 1980[206] grundlegend zur AfA festgestellt, dass der durch das steuerliche Institut der Abschreibung pauschal zu berücksichtigende Verschleiß von Gegenständen des Anlagevermögens entspreche oft keine tatsächliche Wertminderung in Höhe des steuerlich anerkennungsfähigen Betrages, erst recht keine entsprechende Minderung des E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Außerplanmäßige Abschreibungen wegen Schadstoffbelastung oder Ähnlichem (Altlasten)

Rz. 649 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Erfassung von Umweltschutzauflagen kann es zu sog. Anpassungsmaßnahmen kommen, bei denen bestehende Anlagen technisch modifiziert werden müssen, um künftige Umweltschädigungen zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Für diese Art der Verpflichtung scheidet eine Rückstellungsbildung aus, weil sie künftige Perioden betrifft und nicht in der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unkörperliche Wirtschaftsgüter

Rz. 258 [Autor/Zitation] Das Bilanzsteuerrecht knüpft zentral an den Begriff des Wirtschaftsguts an (§ 6 erster Satz öEStG; Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 2b [9/2009]; Zorn/Varro in D/K/M/Z, § 4 Tz. 32 [7/2014]). Der Begriff ist im öEStG nicht definiert, wurde jedoch in langjähriger Spruchpraxis durch den VwGH konkretisiert (VwGH v. 22.10.1965 45/64; v. 29.10.1965, 1604/64; v. 21.1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Abgrenzung der Bewertungsobjekte

Rz. 348 [Autor/Zitation] Für die Vornahme der Einzelbewertung ist die Abgrenzung der Einheit der Bewertung im Sinne von einzelnen, einheitlich zu bewertenden Vermögensgegenständen bzw. Schulden vorzunehmen. Als gesetzlich normiertes Differenzierungskriterium steht dazu der Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts iSd. § 196a Abs. 1 öUGB sowie die Generalnorm zur Verfügung, wesh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 194a [Autor/Zitation] Grundsätzlich gilt für Vermögensgegenstände der Grundsatz der Einzelbewertung (§ 201 Abs. 2 Z 3 öUGB). Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes kann mittels Bewertungsvereinfachungsverfahren erfolgen (§ 209 öUGB). Ausschlaggebend für diese Bewertungsvereinfachungsverfahren waren Überlegungen über Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit, da sich der Wert e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Reichweite der Stetigkeit

Rz. 279 [Autor/Zitation] Die Anwendung des Gebots der Stetigkeit erfordert sachlogisch, dass ein Bewertungsvorgang seiner Natur nach wiederholbar ist (Rz. 276) sowie die Existenz mehrerer potentieller Bewertungsmethoden für ein Bewertungsobjekt (Rz. 278). Bedeutungslos ist hingegen die Begründung der im Einzelfall gewählten Bewertungsmethode, dh., die Stetigkeit erstreckt sic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abschreibungsplan

Rz. 477 [Autor/Zitation] Der Abschreibungsplan und damit auch die Höhe der in den GJ der Nutzung zu verrechnenden planmäßigen Abschreibungen werden durch vier Merkmale bestimmt:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung der dauernden Wertminderung von einer nur vorübergehenden

Rz. 637 [Autor/Zitation] Die Unterscheidung zwischen einer dauernden Wertminderung und einer nur vorübergehenden ist essenziell, weil das (gemilderte) Niederstwertprinzip im Anlagevermögen nur bei einer dauernden Wertminderung eine Abschreibung verpflichtend vorschreibt; anderenfalls besteht bei Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen ein Abschreibungsverbot; nur ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Leistungsbedingte Abschreibung

Rz. 567 [Autor/Zitation] Bei der Abschreibung nach der Inanspruchnahme oder Leistung (leistungsbedingte Abschreibung) wird der Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit (Stück, Maschinenstunde, gefahrene Kilometer) ermittelt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Anzahl der voraussichtlich erzielbaren Leistungseinheiten dividiert werden. Die Höhe des jährlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Aktivierungspflicht immaterieller Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 170 [Autor/Zitation] Sowohl das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 als auch das Aktivierungsverbot nach § 248 Abs. 2 Satz 2 sind nur im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen zuzuordnenden selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen von Bedeutung. Immaterielle Vermögensgegenstände, die zum Umlaufvermögen gehören, werden von § 248 Abs. 2 nicht erfasst....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Sachleistungsverpflichtungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG

Rz. 318 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG sind Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen mit den Einzelkosten und den angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Damit sind alle Verpflichtungen gemeint, die keine Geldleistungsverpflichtungen darstellen. Dem Wortlaut nach dürfen diese nur mit den Einzelkosten und einem angemessenen ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Vorratsbewertung durch Einzel- und Gruppenbewertung, wie Festwertverfahren/Durchschnittsmethode/Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 383 Als Vorräte eines Unternehmens werden alle auf Lager, in Arbeit oder auch unterwegs befindlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens erfasst, die für die Leistungserstellung oder als Erzeugnisse, Leistungen oder Waren für die Veräußerung vorgesehen sind (working capital). Üblicherweise werden diese untergliedert in:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Außerplanmäßige Abschreibung bei fehlender Rentabilität

Rz. 956 [Autor/Zitation] Unrentabilität liegt nicht nur bei Verlusten, sondern auch dann vor, wenn die erzielten Gewinne keine angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichen (vgl. Rz. 654; die bilanzielle Abbildung der negativen Ertragsaussichten als negativer Firmenwert wird abgelehnt, vgl. Bertl/Hirschler, Bilanzsteuerrecht, L5, 512). Im Fall einer Unternehmensunrentabilitä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 252 normiert mit Verweis auf die GoB eine vorsichtige, objektivierte, umsatzorientierte und verlustantizipierende Gewinn- und Vermögensermittlung, die durch § 253 konkretisiert wird. Durch den Verweis auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten als Wertobergrenze (§ 253 Abs. 1 Satz 1) werden Wertsteigerungen am ruhenden Vermögen bei der Gewinn- und V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die in § 248 Abs. 1 geregelten Aktivierungsverbote, die für alle Kaufleute gelten, sollen verhindern, dass die von Unternehmen getragenen Aufwendungen der Gründung des Unternehmens (Nr. 1) und der Eigenkapitalbeschaffung (Nr. 2) auf mehrere Rechnungsperioden verteilt werden. § 248 Abs. 1 Nr. 3 enthält eine Spezialbestimmung für Versicherungsverträge und...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Imparitätsprinzip

Rz. 370 [Autor/Zitation] Nach dem Imparitätsprinzip sind Risiken und drohende Verluste im JA abzubilden (§ 201 Abs. 2 Z 4 lit. b öUGB; Fraberger/Petritz/Horkel-Wytrzens in Hirschler2, § 201 Rz. 168; zum Sinn und Zweck s. Rz. 179). Während der Ausweis von Gewinnen nach dem Realisationsprinzip erst dann erfolgt, wenn diese durch einen Realisationsakt am Markt bestätigt wurden (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Mit § 253 sind folgende Vorschriften der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU , ABl. EU v. 29.6.2013, L 182/19-76, in deutsches Recht umgesetzt: Abs. 1 Satz 1 = Art. 6 Abs. 1 Buchst. i, Art. 12 Abs. 5 und 7; Abs. 1 Satz 2 = Art. 12 Abs. 12 Unterabs. 3; Abs. 1 Satz 3 und 4 = Art 8 Abs. 1 Buchst. a; Abs. 2 = keine explizite Äquivalenz in der Bilanzrichtlinie 2013/34/E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelungsgegenstand

Rz. 844a [Autor/Zitation] In Österreich sind die Grundsätze zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden bei Zugang- und Folgebewertung nicht in einer einzigen Bestimmung konzentriert (so in Deutschland, vgl. Rz. 1), sondern auf mehrere Bestimmungen aufgeteilt:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Thesaurierung von Gewinnen bei Einzelunternehmen

Rz. 590 "Klassisch" wird die Problematik der thesaurierten Gewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaften diskutiert und nicht bei Einzelunternehmen. Hierbei wird fälschlicherweise unkritisch unterhaltsrechtlich mit einer Fiktion gearbeitet, dass die Gewinne uneingeschränkt dem Unternehmer zur persönlichen Lebensführung (unter Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen und St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Korrektur der Nutzungsdauerschätzung

Rz. 576 [Autor/Zitation] Sollte sich im Laufe der Nutzung eines Anlagegegenstands herausstellen, dass die der Abschreibung zugrunde gelegte Nutzungsdauer voraussichtlich nicht erreicht werden, wird (ursprünglich zu lang geschätzte Nutzungsdauer), so ist für die restliche Nutzungsdauer ein neuer Abschreibungsplan aufzustellen. Die Anpassung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 915 [Autor/Zitation] Gegenstände des Anlagevermögens (zur Abgrenzung des Anlage- vom Umlaufvermögen s. § 247 Rz. 173 ff.), sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gem. § 204 öUGB, anzusetzen (§ 203 Abs. 1 öUGB; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 455). Bei Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, ist eine planmäßige Abschreib...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebsausgaben

Rz. 133 Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, nennt man Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Nicht alle Betriebsausgaben dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Berücksichtigung finden. So sind z.B. folgende Betriebsausgaben nicht abziehbar:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Wechsel der Abschreibungsmethode

Rz. 582 [Autor/Zitation] Ein Wechsel der Abschreibungsmethode ist grds. zulässig, wenn er in den wirtschaftlichen Gegebenheiten begründet ist, insbes. also wenn die neue Abschreibungsmethode dem Entwertungsverlauf besser entspricht (vgl. Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 253 Rz. 99; Pfirmann/Lorson/Hell/Metz in HdR-E, § 253 HGB Rz. 175 [5/2020], sprechen von einem begründeten Au...mehr