Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.1 Investitionszuschüsse

Zuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen aus öffentlichen oder privaten Mitteln, die keine Mieterzuschüsse sind, gehören grundsätzlich nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Investitionszuschüsse sind von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen [2]; die Möglichkeit, sie sogleich als Einnahmen zu erfassen, besteht im außerbetrieblichen Bereich...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.2 Investitionszuschüsse

Zuschüsse für Anlagegüter/Investitionszuschüsse sind im Allgemeinen Betriebseinnahmen und mindern grundsätzlich nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Wirtschaftsgüter. Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Sachanlagegütern sind i. d. R. selbst dann nicht passiv abzugrenzen, wenn mit ihnen ze...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.5 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Vom zuständigen Landesministerium gezahlte Eingliederungsbeihilfe für behinderte Menschen als Betriebskostenerstattung in Form von Tageskostensätzen sind Betriebseinnahmen und keine Investitionszuschüsse. Das gilt auch dann, wenn die Eingliederungsbeihilfe in den Bescheiden des Ministeriums als zweckgebundene Zuschüsse für die Erweiterung der Behindertenwerkstatt bezeichnet ...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.2 Ertrags- oder Aufwendungszuschüsse

Zuschüsse gehören nur dann zu den Ertrags- oder Aufwendungszuschüssen und sind sogleich als Einnahmen i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln, wenn sie eine Gegenleistung z. B. für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung des Grundstücks darstellen oder bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht rechtlich und wirtschaftlich mit der Gebrauchs- oder...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.4 Übergang zum Bestandsvergleich

Beim Übergang zum Bestandsvergleich bestimmen sich die in die Übergangsbilanz einzustellenden Buchwerte nach den um die üblichen AfA und etwaigen Investitionszuschüsse geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1]mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.3 Besonderheiten bei Einnahmen-Überschussrechnung

Erhält ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter öffentliche Investitionszuschüsse, mindern diese die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits im Jahr der Bewilligung und nicht im Jahr der Auszahlung. Sofern der Empfänger den Zuschuss sofort als Betriebseinnahme ...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.1 Ertrags- und Aufwandszuschüsse

Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem/der Steuerpflichtigen im Rahmen seines/ihres Betriebs zufließen.[1] Das können auch unentgeltliche Zuwendungen sein, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll. Ein Rechtsanspruch auf die...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / Zusammenfassung

Überblick Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die dem Zuschussempfänger mit der Bestimmung zugewendet werden, sie zur Förderung eines – zumindest auch – im Interesse des Zuschussgebers liegenden Zwecks zu verwenden, und die keine Gegenleistung für Leistungen des Zuschussempfängers sind. Sie werden aus öffentlichen oder aus privaten Mitteln gewährt. Es gibt einmalige Zuschüsse,...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.2 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinvestitionen und RoU-Assets (Nutzungsrechte)

Rz. 35 Im Zusammenhang mit Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Finanzinvestitionen und RoU-Assets sind derzeit folgende Wahlrechte bei Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung bedeutend: beizulegender Zeitwert oder Neuwert als Ersatz für fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Fortführung der landesrechtlich bilanzierten Werte für Vermögenswerte in der Öl- und...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse und kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Rz. 28 Die zentrale Vereinfachung für die Konzernabschlusserstellung enthält IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C. Diese Vorschrift entfaltet ihr gesamtes Potenzial an Vereinfachung in Zusammenhang mit der – ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellten – Regelung zur Erfassung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen. Falls das auf IFRS umstellende Unternehmen die Ausnahme von der ret...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.3 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Tochterunternehmens

Rz. 78 Die Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB ist als Aufwandsrückstellung wegen Fehlens einer Verpflichtung i. S. d. IAS 37.15 nach IFRS nicht ansatzfähig. Da die Rückstellung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG steuerlich abzugsfähig ist,[1] entsteht durch die Eliminierung der Aufwandsrückstellung in der IFRS-Eröffnungsbilanz eine passive latente Steuerdifferenz, die ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.2 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Mutterunternehmens

Rz. 77 Bei der M-AG sind folgende Sachverhalte anzupassen: Der Verlustvortrag beinhaltet ein künftiges Steuerminderungspotenzial, welches als aktive latente Steuern abzugrenzen ist, sofern die Voraussetzungen des IAS 12.24 i. V. m. 12.34 vorliegen. Dies ist offensichtlich der Fall, da nach dem Sachverhalt davon auszugehen ist, dass der Verlustvortrag in künftigen Perioden gen...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2 Wahlrechte bei der retrospektiven Anwendung

Rz. 27 Ein auf IFRS umstellendes Unternehmen hat das Wahlrecht, in den nachstehenden Fällen auf die retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften zu verzichten: Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix C); Anteilsbasierte Vergütung (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix D 2–3); Beizulegender Zeitwert oder Neubewertung als Ersatz für (fortgeführte) Anschaffu...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.8 Anzahl Garagenstellplätze

Unter Ziffer 7 die Anzahl der vorhandenen Garagenstellplätze anzugeben. Als Garagenstellplätze gelten nur allseitig umschlossene Stellplätze für Personenkraftwagen. Carports gehören somit nicht zu Garagenstellplätzen. Die Werteinflüsse von Stellplätzen im Freien und in Carports werden gleichwohl in den Verfahren berücksichtigt, beispielsweise im Ertragswertverfahren über den...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.3 Angabepflichten im ersten IFRS-Abschluss

Rz. 12 Nach dem Grundsatz des IFRS 1.23 muss ein zu IFRS übergehendes Unternehmen erläutern, wie sich der Übergang von den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen zu IFRS auf seine dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirkte. Zu diesem Zweck hat das zu IFRS übergehende Unternehmen zunächst gem. IFRS 1.24 ff. folgende Überleitungsrechnungen aufzustellen und in d...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 3.1 Steuerbilanz der Genossenschaft

Rz. 19 Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG bildet eine nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellte Handelsbilanz den Ausgangspunkt für eine steuerliche Gewinnermittlung. Diese Maßgeblichkeit ist allerdings zum Teil eingeschränkt.[1] Ein handelsrechtliches Bilanzierungsgebot zieht eine Aktivierungs- bzw. Passivierungspflicht in de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.25 DRS 25 – Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Rz. 66a Am 3.5.2018 wurde DRS 25, Währungsumrechnung im Konzernabschluss durch das BMJV im Bundesanzeiger bekannt gemacht. DRS 25 ersetzt den bereits lange zurückgenommenen DRS 14. Mit dem Standard werden die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen, die Grundsätze für die Umrechnung von Vermögens- und Schuldpo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen / 2.2.1.4 Steuerliche Wahlrechte

Seit Aufgabe der sog. umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG[1] braucht die Ausübung steuerlicher Wahlrechte, die von den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften abweichen, im handelsrechtlichen Jahresabschluss nicht mehr nachvollzogen zu werden. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG verpflichtet den Steuerpflichtigen, die von der handelsrechtlichen Rechnungslegung abweichende Au...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 1.2 Übergang der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf Übernehmer

Da der Übergeber nur die Substanz des Grundstücks überträgt und die Nutzungsmöglichkeit an dem Grundstück zurückbehält, geht nach § 11d Abs. 1 EStDV auch nur jener Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf den Übernehmer über, der auf das belastete Grundstück entfällt. Dieser Teil errechnet sich nach dem Verhältnis des Verkehrswerts des belasteten Grundstücks zum Ve...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.3 Vermächtnisnießbrauch

Die Finanzverwaltung hatte den Vermächtnisnießbraucher zunächst wie einen Vorbehaltsnießbraucher behandelt, mit der Folge, dass er die Abschreibungen aufgrund der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers in Anspruch nehmen konnte. Dies konnte nach der Entscheidung des BFH v. 28.9.1993[1], wonach die vom Erblasser getragenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten n...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.2 Unentgeltlich bestellter Nießbrauch

Die i. d. R. zwischen nahen Angehörigen anzutreffende unentgeltliche Nießbrauchsbestellung führt zum Übergang der Nutzungsbefugnis auf den Nießbraucher. Bei einem vermieteten Grundstück tritt der Nießbraucher in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter ein.[1] Dies hat zur Folge, dass die Einkunftserzielung und damit auch die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs al...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 2 Entgeltliche Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs

Wird der Nießbrauch später entgeltlich abgelöst, beseitigt der Übernehmer die Beschränkung seiner Eigentumsbefugnisse und verschafft sich hierdurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück. Die Aufwendungen für die Ablösung des Nießbrauchsrechts sind Anschaffungskosten für den Vermögensgegenstand "Grundstück". Dies bedingt zwingend die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch / 2.2 Vorbehaltsnießbrauch

Der bisherige Eigentümer einer Sache (insbesondere eines Grundstücks) oder Inhaber eines Rechts überträgt das Eigentum bzw. das Recht auf einen anderen, behält sich aber gegenüber dem neuen Eigentümer oder Rechtsinhaber ein teilweises oder gesamtes Nutzungsrecht vor. Zivilrechtlich räumt damit der neue Eigentümer dem alten meist einen Nießbrauch (oder ein Wohnrecht) ein. Der ...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 3.1.1 Zuwendungsnießbrauch

Bestellt der Unternehmer einem Dritten ein Nießbrauchsrecht an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück, beeinträchtigt dies nicht die Betriebsvermögenseigenschaft und führt daher nicht zur Entnahme.[1] Auf der gleichen Linie liegt eine weitere Entscheidung des BFH, wonach ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Grundstück nicht dadurch aus dem Betriebsvermögen der P...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Absetzung für Substanzverri... / 4.3 Eigenständige Bewertungsregelung bei der Erbschaftsteuer

Zum Zwecke der Erbschaftsteuer enthält § 12 Abs. 4 ErbStG – anders als der Rest der Vorschrift – eine eigenständige Bewertungsregelung, die sich allerdings auf sehr seltene Ausnahmefälle bezieht. Sie betrifft die Bewertung von Bodenschätzen, die sich nicht im Betriebsvermögen befinden. So z. B., wenn der Grundstückseigentümer die Ausbeutung nicht selbst vornimmt, sondern di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Absetzung für Substanzverri... / Zusammenfassung

Begriff Von einer Substanzverringerung ist auszugehen, wenn Wirtschaftsgüter durch Ausbeutung verzehrt werden. Eine abbaufähige Bodensubstanz stellt ein solches Wirtschaftsgut dar. Die Substanzverringerung des Wirtschaftsguts muss auf die Jahre der Ausbeutung verteilt werden.[1] Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) sind nach § 7 Abs. 6 EStG zulässig, wenn tatsächlich A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.2 Nießbraucher

Dem Vorbehaltsnießbraucher sind aufgrund seines Nutzungsrechts die Mieteinnahmen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn er das Grundstück an den Eigentümer vermietet. Gleichzeitig ist er berechtigt, die Aufwendungen, die er aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung zu tragen hat, als Werbungskosten abzuziehen. Hier ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.1 Grundsätze

Der Vorbehaltsnießbrauch ist die in der Besteuerungspraxis wohl am häufigsten anzutreffende Nießbrauchsform. Es handelt sich i. d. R. um vorweggenommene Erbregelungen, im Rahmen derer sich der Übertragende ein Nießbrauchsrecht am übertragenen Grundstück vorbehält und damit weiterhin nutzungsberechtigt bleibt. Bei einem Vorbehaltsnießbrauch erhält der Erwerber wirtschaftlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Absetzung für Substanzverri... / 5 Bemessungsgrundlage und Berechnung der AfS

Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten. Bei einem unentgeltlich erworbenen Bodenschatz kommt eine Abschreibung grundsätzlich nicht in Betracht,[1] es sei denn der Rechtsvorgänger hatte Anschaffungskosten für das Vorkommen aufgewendet.[2] In diesem Fall bemessen sich die AfS im Privatvermögen nach den Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers oder dem Wert,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 3.1.2 Vorbehaltsnießbrauch

Überträgt der Steuerpflichtige seinen Betrieb unentgeltlich auf einen Abkömmling und behält er sich an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück ein Nießbrauchsrecht vor, das er durch Verpachtung an den Betriebsnachfolger ausübt, führt dies nicht zur Grundstücksentnahme. [1] Anders behandelt die Rechtsprechung dagegen die unentgeltliche Übertragung eines Betriebsgrundst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.3 Minderung bzw. Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 178 Bei einer Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, z. B. infolge einer Nachzahlung auf den Kaufpreis, werden die zusätzlichen Aufwendungen vom Zeitpunkt der Aufwendungen an als zusätzliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt.[1] Eine Änderung auf den Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung erfolgt nicht. Hinsichtlich der steuerlichen Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.5 Überhöhte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 190 Unter überhöhten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist der Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu verstehen, der im Verhältnis zu einem auf die gleiche Zeit bezogenen, als normal gedachten Zustand nicht entstanden wäre.[1] Hierunter fallen insbesondere Aufwendungen, die dazu dienen, dass ein Wirtschaftsgut früher als normalerweise möglich geliefert ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.4 Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 182 Auch nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gehören zum absetzungsfähigen Kostenvolumen. Abzugrenzen sind die nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von den sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und den Aufwendungen für die Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts. Im letzteren Fall beginnt die AfA für das neue Wirtschaftsgut nach den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.1 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 164b Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden bei angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern die Bemessungsgrundlage für die AfA. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist in § 255 HGB geregelt. Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gilt auch für Zwecke des Steuerrechts[1], und zwar sowohl für den Berei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.10 Fiktive Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 209 Um den zur Erzielung von Einkünften aufgewendeten Wertverzehr abnutzbarer Anlagegüter korrekt zu erfassen und damit eine systemgerechte Besteuerung zu gewährleisten, ist in bestimmten Fällen anstelle der tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf Hilfswerte in Form von fiktiven Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzustellen. Rz. 210 Bei Wirtschaftsgüte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.4 Aufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

Rz. 87 Nutzt ein Stpfl. ein abnutzbares Wirtschaftsgut, das weder in seinem zivilrechtlichen noch in seinem wirtschaftlichen Eigentum steht, zur Erzielung von Einkünften und hat er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für dieses fremde Wirtschaftsgut getragen, ist er zur Vornahme der AfA berechtigt, sofern es sich bei den Aufwendungen nicht um Drittaufwand handelt.[1] D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 422 Bemessungsgrundlage der AfA bei Gebäuden sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die an deren Stelle tretenden Werte. Die Entstehung und die Höhe von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage der AfA muss regelmäßig der Stpfl. nachweisen.[1] Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.5.2 AfA nach Staffelsätzen (§ 7 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 452 Die degressive Gebäude-AfA kann geltend machen der Bauherr bei Neubauten im bautechnischen Sinne und der Erwerber, wenn die Anschaffung spätestens bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt und der Bauherr im Herstellungsjahr noch keine degressive AfA, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat. Es gelten folgende AfA-Sätze: Wirtsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.6 Zuschüsse

Rz. 192 Ein Zuschuss ist ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber zur Förderung eines – zumindest auch – in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet. Fehlt ein Eigeninteresse des Leistenden, liegt kein Zuschuss vor. I. d. R. wird ein Zuschuss auch nicht vorliegen, wenn ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Leistung des Zuschusse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 § 7 EStG enthält, von § 7 Abs. 5 EStG abgesehen, keine Regelung darüber, wer die AfA vorzunehmen hat. Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbesta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 10 Einlage von Wirtschaftsgütern aus dem Bereich der Überschusseinkünfte (§ 7 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 307 § 7 Abs. 1 S. 5 EStG bestimmt die AfA-Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsgüter, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt werden. Danach mindert sich der Einlagewert um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Absetzungen für Abnutzung (AfA) verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die für mehr als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, auf deren voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können damit nicht im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abgezogen werden. Sie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.4 AfA wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung (§ 7 Abs. 4 S. 3 EStG)

Rz. 442 Zulässig ist die AfaA nach § 7 Abs. 4 S. 3 i. V. m. Abs. 1 S. 7 EStG auch bei der linearen Gebäude-AfA. Voraussetzung ist das Vorliegen einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung. Es gelten die Grundsätze des § 7 Abs. 1 S. 7 EStG (Rz. 324a ff.). Die AfaA kann bei Verkürzung der Restnutzungsdauer auch die Anwendung von § 7 Abs. 4 S. 2 EStG zur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.6 Gebäuden gleichgestellte Objekte (§ 7 Abs. 5a EStG)

Rz. 483 § 7 Abs. 4 und 5 EStG sind nach § 7 Abs. 5a EStG auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räumlichkeiten entsprechend anzuwenden. Rz. 483a § 7 Abs. 5a EStG dient der Klarstellung. Rz. 484 Ein Gebäude bildet grundsätzlich ein einheitliches Wirtschaftsgut. Dessen Anschaffungs- bzw. He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.8 Schrottwert

Rz. 202 Ist ein Wirtschaftsgut so beschaffen, dass ihm auch in abgenutztem Zustand ein beachtlicher Materialwert zukommt (Schrottwert), ist nur der um den voraussichtlichen Schrottwert – nach Berücksichtigung von Entfernungs- und Verschrottungskosten – verminderte Betrag der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als AfA-Volumen auf die Nutzungsdauer zu verteilen.[1] Der Schr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 100 Der Eigentümer des mit dem Nießbrauchsrecht belasteten Wirtschaftsguts ist berechtigt, in Bezug auf dieses Wirtschaftsgut AfA vorzunehmen, sofern er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat. Er erzielt durch die entgeltliche Bestellung des Nießbrauchsrechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern das Entgelt für die Nießbrau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.3 AfA-Berechtigung des Nießbrauchers

Rz. 120 Nutzt der frühere Eigentümer, der sich im Rahmen der Übertragung des Wirtschaftsguts den Nießbrauch an diesem Wirtschaftsgut vorbehalten hat, das übertragene Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften, ist er zur Vornahme der AfA auf dieses Wirtschaftsgut berechtigt, da er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des übertragenen Wirtschaftsguts getragen hat und es...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.3 AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG)

Rz. 435 § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG wurde mir Wirkung ab dem Vz 2023 durch JStG v. 16.12.2022[1] neu gefasst. Danach sind nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Gebäude, bei denen es sich nicht um Gebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG handelt, nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG jährlich mit 3 % abzuschreiben. Für entsprechende Gebäude, die vor dem 1.1.2023 und nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.2 Beginn der AfA

Rz. 293 Die Nutzungsdauer – und damit die AfA – beginnt, dies betrifft die Gewinn- und die Überschusseinkünfte, mit dem Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsguts. Dies gilt sowohl für den Fall, dass das Wirtschaftsgut sogleich im Einkunftserzielungsbereich genutzt wird, als auch nach den Grundsätzen der vorweggenommenen Betriebsausgaben bzw. Werbungskost...mehr