Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Konkrete Ansatzverbote für vergleichbare (selbst geschaffene) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 163 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf den im Gesetz genannten unbestimmten Begriff der vergleichbaren (selbst geschaffenen) immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beinhalten weder das Gesetz noch die Gesetzesmaterialien eine Begriffsbeschreibung. Aus der Gesetzesbegründung wird mit Blick auf den Zweck des Aktivierungsverbots lediglich ersichtlich, dass der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Sonstige Fälle

Rz. 101 [Autor/Zitation] Einen weiteren Sonderfall regelt § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Hiernach sind bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebs die Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Es muss sich um den entgeltlichen Erwerb eines selbständigen Betriebs mit seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen handeln. Bei ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Nachdem die Begriffe der Anschaffungs- und Herstellungskosten zunächst lediglich gesetzlich vorausgesetzt und durch die Finanzrechtsprechung geprägt waren (vgl. zur Rechtsentwicklung ausführlich bei Krumm in HKMS[3], § 255 HGB Rz. 7 ff.), fand eine gesetzliche Definition erstmals mit dem BiRiLiG mit Wirkung ab dem 1.1.1986 in das Handelsbilanzrecht Ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einzelzurechenbarkeit der Aufwendungen

Rz. 440 [Autor/Zitation] Es zählen nur jene Ausgaben zu den Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands, die in einer eindeutigen und im Zeitpunkt ihres Anfalls bekannten finalen Beziehung zu diesem stehen (§ 203 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz öUGB; Grundsatz der Einzelzuordenbarkeit). Nach hL sind direkt und unmittelbar einem Kostenträger zurechenbare Einzelkosten zu aktiv...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Entgeltlicher Erwerb

Rz. 201 [Autor/Zitation] In der Steuerbilanz besteht gem. § 5 Abs. 2 EStG ein Aktivierungsgebot für entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dies bedeutet im Umkehrschluss zunächst, dass unentgeltlich erworbene sowie selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter nicht aktiviert werden dürfen. Die Aufwendungen für das selbst erstellte immater...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Abgrenzung zum Anlagevermögen und Grundsatz der Bewertung

Rz. 380 Während das Anlagevermögen dem Unternehmen dauerhaft zur betrieblichen Leistungserstellung dient, können die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (auf Englisch treffender: working capital) nur einmal ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden. Diese Vermögensgegenstände werden verbraucht, bzw. veräußert oder, z.B. bei Forderungen, in liquide Mittel überführt. Vier...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 975 [Autor/Zitation] § 206 Abs. 1 und 2 öUGB regelt die allgemeinen Bewertungsgrundsätze für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens; diese entsprechen im Wesentlichen § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB (vgl. Rz. 749 ff.) und Art. 2 Z 6 und 7, Art. 6 Abs. 1 lit. i, Art. 12 Abs. 7 und 8 der Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU). In Österreich besteht in § 206 Abs. 3 öUGB eine Sonderregel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Planmäßige Abschreibungen

Rz. 16 [Autor/Zitation] Rückstellungen werden passiviert, um Aufwand des laufenden GJ abzubilden, dem eine Auszahlung noch nicht gegenübersteht (antizipativer Posten, vgl. Rz. 12). Planmäßige Abschreibungen hingegen verteilen eine Auszahlung – die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands – auf dessen Nutzungsdauer und verschieben die Erfolgswirksamkeit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Richtigkeit

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Richtigkeit der Bestandsaufnahme erfordert eine zutreffende Identifizierung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie die zuverlässige Feststellung der Mengen und Werte. Voraussetzung der zutreffenden Identifizierung der jeweiligen Art der Vermögensgegenstände ist eine ausreichende Sachkunde der Aufnehmenden (zB Materialkenntnis). Rz. 43 [Autor/Zi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 431 [Autor/Zitation] Die Definition der Anschaffungskosten in § 203 Abs. 2 Satz 1 öUGB wurde mit dem RLG 1990 (BGBl 1990/192) wortgleich aus § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB übernommen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten legen die Wertobergrenze fest, mit denen Vermögensgegenstände maximal im JA angesetzt werden dürfen; dies entspricht dem Grundsatz der Vorsicht (vgl. Fattin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bedeutung und Zweck

Rz. 847 [Autor/Zitation] Die Bewertung hat den GoB zu entsprechen (§ 201 Abs. 1 öUGB; vgl. § 252 Rz. 312 ff.), die durch die Regelungen in den §§ 202–211 öUGB konkretisiert wird. Rz. 848 [Autor/Zitation] Die Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten als Wertobergrenze, (nicht realisierte) stille Reserven dürfen nicht dargestellt werden. Der beizulegende Wert der Vermögensgege...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Anschaffungsnebenkosten

Rz. 443 [Autor/Zitation] Anschaffungsnebenkosten sind all jene Aufwendungen, die während des Anschaffungsvorgangs neben dem eigentlichen Anschaffungspreis für den Erwerb und die Nutzbarmachung von Vermögensgegenständen anfallen (vgl. Janschek/Jung in Hirschler2, § 203 Rz. 56). Dabei sind die Anschaffungsnebenkosten unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 852 [Autor/Zitation] In den §§ 204 und 206 öUGB wird auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten verwiesen. Die Legaldefinition findet sich in § 203 öUGB. Rz. 853 [Autor/Zitation] Bei der steuerlichen Gewinnermittlung gem. § 5 Abs. 1 öEStG sind die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich. Dabei gilt in Österreich die formelle Maßgeblichkei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Zurechnung beim Leasing-Geber

Rz. 172 [Autor/Zitation] Wird der Leasinggegenstand nach diesen Grundsätzen dem Leasing-Geber zugerechnet, handelt es sich dem Grunde nach um ein Mietverhältnis. Der Leasinggegenstand ist in der Bilanz des Leasing-Gebers mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten zu aktivieren (vgl. Krumm in Brandis/Heuermann, § 5 EStG Rz. 1032 f. [10/2021]). Die Abschreibung erfolgt ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Teilwertabschreibung und ihre Bedeutung im Familienrecht

Rz. 287 ▪ Unterhaltsrelevanz Gewinnreduzierend und damit für die Einkommensermittlung von größter Bedeutung ist die Teilwertabschreibung, die von Familienrechtlern praktisch nicht beachtet wird und mindestens die wirtschaftliche Bedeutung der AfA hat. Im Gegensatz zur AfA, die nur für das Anlagevermögen relevant ist, gilt die Teilwertabschreibung auch für das Umlaufvermögen. Ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Planmäßige Abschreibungen auf stillgelegte Anlagen

Rz. 593 [Autor/Zitation] Bei der Abschreibung stillgelegter Anlagen sind zu unterscheiden zwischen: stillliegende Reserveanlagen, stillgelegte Anlagen, bei denen die Wahrscheinlichkeit der Wiederverwendung besteht, Anlagen, die endgültig stillgelegt sind. Rz. 594 [Autor/Zitation] Anlagegegenstände, die im laufenden GJ nicht genutzt, sondern in Reserve gehalten werden (zB Reserveag...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einzelzurechenbarkeit der Aufwendungen

Rz. 59 [Autor/Zitation] Zu den Anschaffungskosten gehören nur solche Aufwendungen, die "dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können" (Abs. 1 Satz 1). Insofern ergibt sich eine wesentliche Einschränkung in der Zurechnung von Aufwendungen, die der Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand dienen. Die Aufwendungen müssen Einzelkostencharakter haben. Gemeinkosten,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 375 [Autor/Zitation] Nach § 248 Abs. 2 Satz 1 können selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden (Aktivierungswahlrecht). Der durch das BilMoG eingefügte Abs. 2a stellt nunmehr den Umfang der Herstellungskosten solcher selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens kl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Betriebsvermögensvergleich i.S.v. § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 228 Diese Gewinnermittlungsart kommt nur für Land- und Forstwirte, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, sowie für selbstständig Tätige, die freiwillig Bücher führen, in Betracht. Rz. 229 Für Gewerbetreibende, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, gelten die Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 EStG zusätzlich. Diese sind bu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 385 [Autor/Zitation] § 196 öUGB Vollständigkeit, Verrechnungsverbot (1) Der Jahresabschluß hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen dürfen nicht mit Ert...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Voraussetzungen für die Zuschreibungspflicht

Rz. 1001 [Autor/Zitation] Die Wertaufholung ist im Umfang der durch den Wegfall der Gründe eingetretenen Werterhöhung zu berücksichtigen, insoweit diese die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die bis zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen gewesen wären, nicht überschreitet (vgl. Rz. 814). Im Ergebnis müssen für die verpflic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Gebäudeabschreibung im Familienrecht

Rz. 315 Der BGH hat in seiner überkommenen Rechtsprechung eine AfA für Wohngebäude für unterhaltsrechtlich unbeachtlich erachtet, weil hier – unter Berücksichtigung der Marktentwicklung – ein tatsächlicher Werteverzehr nicht zu beobachten sei.[174] Die genannte Entscheidung aus 1984 erging zur Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" bei einem Einfamilienhaus. Zu jener Zeit ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Inhalt der gesetzlichen Regelung

Rz. 334 [Autor/Zitation] Nach § 201 Abs. 2 Z 2 öUGB ist bei der Bewertung von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, solange dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen ("Going-Concern-Prämisse"). Solange die Vermutung der Unternehmensfortführung gilt, basiert die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden auf der Annahme einer bestimmungsgemäße...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Abgrenzung von Forschung und Entwicklung – Aktivierungsverbot (Abs. 2a Satz 4)

Rz. 381 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstandseigenschaft eines Forschungsergebnisses ist regelmäßig sehr unsicher. Demgegenüber gilt dies nur eingeschränkt für das in der Entwicklungsphase aus dem Forschungsergebnis abgeleitete Entwicklungsergebnis. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage nach dem Zeitpunkt des Übergangs von der Forschungs- zur Entwicklungsphase – die gl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einführung

Rz. 390 [Autor/Zitation] Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde der beizulegende Zeitwert als weiterer Bewertungsmaßstab im HGB eingeführt und eine Definition in § 255 Abs. 4 verankert. Die Bewertung mittels beizulegenden Zeitwerts zielt auf eine Marktpreisbewertung ab (§ 255 Abs. 4 Satz 1). Durch diese Bewertungskonzeption kommt es zu einer punktuellen Annährung an ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 105 [Autor/Zitation] Das Aktivierungswahlrecht bzw. -verbot in § 248 Abs. 2 erfasst dem Wortlaut nach nur die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Diese müssen grds. Produkte eines Herstellungsprozesses des Unternehmens sein, dh. aus eigener Herstellung stammen und folglich mit dem Anfall von Herstellungskosten in Verbindung stehen. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 29. Jahressteuergesetz 2020

Rz. 97 Flexibilisierung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) § 7g Abs. 1 EStG wird wie folgt gefasst: Zitat Steuerpflichtige kann für die künftige bewegliche Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inlä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorsicht als Leitlinie der Bewertung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Das Vorsichtsprinzip gibt keinen bestimmen Maßstab vor, welcher bei der Bewertung anzuwenden ist. Es handelt sich vielmehr um eine allgemeine Grundhaltung bzw. um eine allgemeine Leitlinie, welche im Rahmen der Bewertung zu beachten bzw. zugrunde zu legen ist (im älteren Schrifttum wurde häufig von der Formel gesprochen, dass sich der Kaufmann eher "ä...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Inventurauswertung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Soweit keine laufende Bestandsführung vorliegt, sind die Ergebnisse der in diesem Fall erforderlichen körperlichen Bestandsaufnahme zum Abschlussstichtag auf die Bestandskonten zu übernehmen. Existiert eine laufende Bestandsführung (Lagerbuchführung), so dient die körperliche Bestandsaufnahme der Verifikation der Buchbestände; diese sind deshalb mit de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ausnahmen und Sonderfälle

Rz. 267 [Autor/Zitation] Ausdrückliche Ausnahmen von der Anwendung des Grundsatzes der Periodisierung sieht das Gesetz nicht vor. Bei einigen Vorschriften ist aber umstritten, ob sie im Dienste einer adäquaten Periodisierung stehen (Kahle/Braun in HKMS3, § 252 HGB Rz. 185). Namentlich gilt dies für Vorschriften, welche Ansatz- oder Bewertungswahlrechte enthalten: § 248 Abs. 2:...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsrechtsprechung zur AfA (bewegliche Wirtschaftsgüter)

Rz. 360 Der BGH hat in seinem Urteil aus dem Jahre 1980[206] grundlegend zur AfA festgestellt, dass der durch das steuerliche Institut der Abschreibung pauschal zu berücksichtigende Verschleiß von Gegenständen des Anlagevermögens entspreche oft keine tatsächliche Wertminderung in Höhe des steuerlich anerkennungsfähigen Betrages, erst recht keine entsprechende Minderung des E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Außerplanmäßige Abschreibungen wegen Schadstoffbelastung oder Ähnlichem (Altlasten)

Rz. 649 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Erfassung von Umweltschutzauflagen kann es zu sog. Anpassungsmaßnahmen kommen, bei denen bestehende Anlagen technisch modifiziert werden müssen, um künftige Umweltschädigungen zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Für diese Art der Verpflichtung scheidet eine Rückstellungsbildung aus, weil sie künftige Perioden betrifft und nicht in der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzung der Wertaufholung

Rz. 815 [Autor/Zitation] Wird eine außerplanmäßige Abschreibung durch gesunkene Börsenkurse oder Marktpreise ausgelöst, lässt sich der Wegfall der Gründe über den Wiederanstieg begründen. Schwieriger sind Fälle, in denen aufgrund eines oder mehrerer Indikatoren und eines Barwertkalküls der niedrigere beizulegende Wert ermittelt wurde, da es hier komplexer ist zu beurteilen, o...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Sonstige Rückstellungen, insbesondere für ungewisse Verbindlichkeiten

Rz. 472 Unterhaltsrelevanz Wie alle Rückstellungen reduzieren auch diese den steuerlichen Gewinn und damit das Unterhaltseinkommen. Rz. 473 Unter den "sonstigen Rückstellungen" sind alle diejenigen Rückstellungen zu erfassen, für welche kein gesonderter Ausweis vorgeschrieben ist. Nach § 249 HGB handelt es sich dabei um die folgenden Posten:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 194a [Autor/Zitation] Grundsätzlich gilt für Vermögensgegenstände der Grundsatz der Einzelbewertung (§ 201 Abs. 2 Z 3 öUGB). Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes kann mittels Bewertungsvereinfachungsverfahren erfolgen (§ 209 öUGB). Ausschlaggebend für diese Bewertungsvereinfachungsverfahren waren Überlegungen über Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit, da sich der Wert e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Konkrete Ansatzverbote für Marken, Drucktitel, Verlagsrechte und Kundenlisten

Rz. 157 [Autor/Zitation] Die Norm benennt zunächst enumerativ Beispiele für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten) und fingiert für diese eine mangelnde Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert (vgl. van Hall/Kessler in Kessler/Leinen/Strickmann, Handbuch BilMoG2, 179; Andrä, Bilanzierung von Immaterialgüterrech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Reichweite der Stetigkeit

Rz. 279 [Autor/Zitation] Die Anwendung des Gebots der Stetigkeit erfordert sachlogisch, dass ein Bewertungsvorgang seiner Natur nach wiederholbar ist (Rz. 276) sowie die Existenz mehrerer potentieller Bewertungsmethoden für ein Bewertungsobjekt (Rz. 278). Bedeutungslos ist hingegen die Begründung der im Einzelfall gewählten Bewertungsmethode, dh., die Stetigkeit erstreckt sic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abschreibungsplan

Rz. 477 [Autor/Zitation] Der Abschreibungsplan und damit auch die Höhe der in den GJ der Nutzung zu verrechnenden planmäßigen Abschreibungen werden durch vier Merkmale bestimmt:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ermittlung der Schwellenwerte

Rz. 147 [Autor/Zitation] Rechnungslegungspflicht besteht, wenn der Unternehmer mehr als 700.000 EUR Umsatzerlöse im GJ erzielt (vgl. Bertl/Hirschler, RWZ 2010, 72 ff.; Urnik/Niedermoser in Jahrbuch Bilanzsteuerrecht 2010, 29). Die Umsatzgrenze ist betriebsbezogen anzuwenden, so dass ein Betrieb erst dann der Rechnungslegungspflicht unterliegt, wenn die Umsätze des "einzelnen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Aktivierungspflicht immaterieller Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 170 [Autor/Zitation] Sowohl das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 als auch das Aktivierungsverbot nach § 248 Abs. 2 Satz 2 sind nur im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen zuzuordnenden selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen von Bedeutung. Immaterielle Vermögensgegenstände, die zum Umlaufvermögen gehören, werden von § 248 Abs. 2 nicht erfasst....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Sachleistungsverpflichtungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG

Rz. 318 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG sind Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen mit den Einzelkosten und den angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Damit sind alle Verpflichtungen gemeint, die keine Geldleistungsverpflichtungen darstellen. Dem Wortlaut nach dürfen diese nur mit den Einzelkosten und einem angemessenen ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Vorratsbewertung durch Einzel- und Gruppenbewertung, wie Festwertverfahren/Durchschnittsmethode/Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 383 Als Vorräte eines Unternehmens werden alle auf Lager, in Arbeit oder auch unterwegs befindlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens erfasst, die für die Leistungserstellung oder als Erzeugnisse, Leistungen oder Waren für die Veräußerung vorgesehen sind (working capital). Üblicherweise werden diese untergliedert in:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 252 normiert mit Verweis auf die GoB eine vorsichtige, objektivierte, umsatzorientierte und verlustantizipierende Gewinn- und Vermögensermittlung, die durch § 253 konkretisiert wird. Durch den Verweis auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten als Wertobergrenze (§ 253 Abs. 1 Satz 1) werden Wertsteigerungen am ruhenden Vermögen bei der Gewinn- und V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 388 [Autor/Zitation] Es sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts des Eintritts ungewiss sind (§ 198 Abs. 8 öUGB; vgl. Eberhartinger/Weinhandl in Bertl/Mandl, § 198 Abs. 8 Rz. 4 [12/2017]; vgl. Rz. 131). Die Ungewissheit besteht in de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die in § 248 Abs. 1 geregelten Aktivierungsverbote, die für alle Kaufleute gelten, sollen verhindern, dass die von Unternehmen getragenen Aufwendungen der Gründung des Unternehmens (Nr. 1) und der Eigenkapitalbeschaffung (Nr. 2) auf mehrere Rechnungsperioden verteilt werden. § 248 Abs. 1 Nr. 3 enthält eine Spezialbestimmung für Versicherungsverträge und...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Andere Verfahren

Rz. 207 [Autor/Zitation] Dem Wortlaut des § 209 Abs. 2 Satz 2 öUGB nach sind – anders als in Deutschland – andere Verbrauchsfolgeverfahren zulässig, welche nicht auf eine zeitliche Reihenfolge abstellen (vgl. Urnik/Urtz/Ketter/Büger in Straube/Ratka/Rauter3, § 209 Rz. 21; Rz. 127). Unter den sonstigen Verfahren werden in erster Linie das Hifo-Verfahren (highest in – first out...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Mit § 253 sind folgende Vorschriften der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU , ABl. EU v. 29.6.2013, L 182/19-76, in deutsches Recht umgesetzt: Abs. 1 Satz 1 = Art. 6 Abs. 1 Buchst. i, Art. 12 Abs. 5 und 7; Abs. 1 Satz 2 = Art. 12 Abs. 12 Unterabs. 3; Abs. 1 Satz 3 und 4 = Art 8 Abs. 1 Buchst. a; Abs. 2 = keine explizite Äquivalenz in der Bilanzrichtlinie 2013/34/E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelungsgegenstand

Rz. 844a [Autor/Zitation] In Österreich sind die Grundsätze zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden bei Zugang- und Folgebewertung nicht in einer einzigen Bestimmung konzentriert (so in Deutschland, vgl. Rz. 1), sondern auf mehrere Bestimmungen aufgeteilt:mehr