Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Maßgaben

Rz. 101 [Autor/Zitation] Sofern nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden kann, ist die Fortführungsprämisse nicht mehr angebracht. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Bilanzierung sind gesetzlich allerdings nicht geregelt und somit im Wege der Auslegung zu ermitteln (Kahle/Cortez in HKMS3, § 252 HGB Rz. 75; Armbruster/Müller i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 395 [Autor/Zitation] Bilanzsteuerlich wird der Anwendungsbereich der Zeitwertbewertung eingeschränkt. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG haben Steuerpflichtige, die in den Anwendungsbereich des § 340 fallen, eine Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert durchzuführen (vgl. Kahle/Hiller, Handbuch Bilanzsteuerrecht4, Rz. 95 ff.; Hiller, DStZ 2016, 199; Hiller, Ubg. 2016, 347; Kulo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wesen, Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 106 [Autor/Zitation] Die Gruppenbewertung nach Abs. 4 erlaubt es, bestimmte Vermögensgegenstände und Schulden zusammenzufassen, die gleichartig oder annähernd gleichwertig sind. Die zu einer Gruppe zusammengefassten Posten sind dann mit dem gewogenen Durchschnittswert anzusetzen. Als Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung soll mit der Gruppenbewertung in erster Linie ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 385 [Autor/Zitation] § 196 öUGB Vollständigkeit, Verrechnungsverbot (1) Der Jahresabschluß hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen dürfen nicht mit Ert...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Permanente Inventur

Rz. 44 [Autor/Zitation] Abs. 2, der den Begriff "permanente Inventur" nicht explizit verwendet, gestattet den Verzicht auf die körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag, sofern durch die Anwendung eines den GoB entsprechenden anderen Verfahrens, dh. eines Fortschreibungsverfahrens, gesichert ist, dass der Bestand zum Abschlussstichtag auch ohne körperliche Aufnahme fest...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorratsvermögen

Rz. 986 [Autor/Zitation] Zur Frage, ob für die Bewertung des Vorratsvermögens der Beschaffungs- und/oder Absatzmarkt entscheidend ist, haben sich mangels gesetzlicher Vorgaben unter Anwendung der GoB die nachfolgenden Grundsätze herausgebildet (vgl. Urnik/Urtz/Maier in Straube/Ratka/Rauter3, § 207 Rz. 4). Beschaffungsmarkt: Der Beschaffungsmarkt ist für Roh-, Hilfs- und Betrie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bildung von Layern

Rz. 97 [Autor/Zitation] Ein bei Anwendung der periodenbezogenen Lifo-Methode entstehender Mehrbestand kann, nachdem er zutreffend bewertet wurde (s. Rz. 89), mit dem übrigen Bestand zusammengezogen werden, so dass sich im Ergebnis eine gewogene Durchschnittsbewertung von Anfangs- und Mehrbestand ergibt. Alternativ kann der Mehrbestand separat als sog. Layer ("Schicht", "Ableg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Vorbemerkung

Rz. 169 [Autor/Zitation] Steuerrechtlich ist die Bilanzierung in den sog. Leasingerlassen des BMF geregelt. Diese unterscheiden danach, ob es sich bei dem Leasinggegenstand um Immobilien oder Mobilien bzw. ob es sich um ein Vollamortisations- bzw. Teilamortisationsleasing handelt: Immobilien: Vollamortisation: BMF v. 21.3.1972 – F/IV B 2 - S 2170 – 11/72, BStBl. I 1972, 188. Tei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte

Rz. 395 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Bewertungswahlrechte wird zwischen echten und unechten Wahlrechten unterschieden (KFS/RL 1 Rz. 13; Urnik/Urtz/Rohn/Steinhauser in Straube/Ratka/Rauter3, § 201 Rz. 18): Echte Bewertungswahlrechte: Das Gesetz normiert alternative Bewertungsmethodenwahlrechte, bspw. die Einbeziehungswahlechte für die Aktivierung der Herstellungskosten (§ ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Allgemeine Bewertungsvorschriften

Rz. 264 [Autor/Zitation] Schwebende Geschäfte finden nach den GoB (zunächst) keinen Niederschlag im JA, solange Leistung und Gegenleistung sich voraussichtlich ausgleichen (§ 249 Rz. 140). Eine bilanzielle Berücksichtigung von schwebenden Geschäften erfolgt im Normalfall erst dann und insoweit, als ein Vertragspartner aktivierbare Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erfüllun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 195 Satz 1 und Satz 2 öUGB entsprechen inhaltlich § 243 Abs. 1 und 2 HGB. Hingegen hat § 195 Satz 3 öUGB, wonach der JA dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln hat (Generalnorm), keine Entsprechung in § 243 HGB . Rz. 7 [Autor/Zitation] Eine vergleichbare Regelung existiert jedoch für Kapit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Planmäßige Abschreibung erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte

Rz. 603 [Autor/Zitation] Da der Geschäfts- oder Firmenwert als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand gilt (§ 246 Abs. 1 Satz 4), ist er planmäßig abzuschreiben. Dabei sind die Anschaffungskosten auf die Jahre zu verteilen, in denen er voraussichtlich genutzt wird. Die Nutzungsdauer ist anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien festzulegen. Bei bestehenden Schätzun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) AfA bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Rz. 300 Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 EUR betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln. Keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Konsolidierungsspezifische Steuerlatenzen

Tz. 305 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nachdem aus den IFRS-Bilanzen II die Summenbilanz ermittelt worden ist, sind zur Erstellung der Konzernbilanz noch Konsolidierungsmaßnahmen iSd. Einheitsgrundsatzes des IFRS 10 Appendix A vorzunehmen. Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede (temporary differences) zwischen den Wertansätzen in der jeweiligen Steuerbilanz und der IFRS-Konzer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Voraussetzungen für die Zuschreibungspflicht

Rz. 1001 [Autor/Zitation] Die Wertaufholung ist im Umfang der durch den Wegfall der Gründe eingetretenen Werterhöhung zu berücksichtigen, insoweit diese die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die bis zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen gewesen wären, nicht überschreitet (vgl. Rz. 814). Im Ergebnis müssen für die verpflic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Abgrenzung von Forschung und Entwicklung – Aktivierungsverbot (Abs. 2a Satz 4)

Rz. 381 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstandseigenschaft eines Forschungsergebnisses ist regelmäßig sehr unsicher. Demgegenüber gilt dies nur eingeschränkt für das in der Entwicklungsphase aus dem Forschungsergebnis abgeleitete Entwicklungsergebnis. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage nach dem Zeitpunkt des Übergangs von der Forschungs- zur Entwicklungsphase – die gl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Einschränkung des Vollständigkeitsgrundsatzes

Rz. 142 [Autor/Zitation] § 246 Abs. 1 kodifiziert als zentrale Ansatzvorschrift den Vollständigkeitsgrundsatz. Nach § 246 Abs. 1 Satz 1 sind sämtliche Vermögensgegenstände in den JA aufzunehmen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Demnach ist zunächst alles, was abstrakte Bilanzierungsfähigkeit besitzt, auch bilanzierungspflichtig im handelsrechtlichen JA; Aktivier...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Grundsatz der Pagatorik

Rz. 250 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Pagatorik stellt ausschließlich auf den Zahlungsbegriff in § 252 Abs. 1 Nr. 5 ab. Demnach müssen sämtliche im JA zu erfassenden Aufwendungen und Erträge auf Zahlungen zurückzuführen sein (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 221 [10/2011]; BKT, Bilanzen16, 124; Kahle/Braun in HKMS3, § 252 HGB Rz. 180). Diesem Gr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerliche Abschreibung bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens

Rz. 805 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind andere als die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Betriebs (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Ist der Teilwert (§ 6 Abs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Konkrete Ansatzverbote für Marken, Drucktitel, Verlagsrechte und Kundenlisten

Rz. 157 [Autor/Zitation] Die Norm benennt zunächst enumerativ Beispiele für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten) und fingiert für diese eine mangelnde Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert (vgl. van Hall/Kessler in Kessler/Leinen/Strickmann, Handbuch BilMoG2, 179; Andrä, Bilanzierung von Immaterialgüterrech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtsfolgen

Rz. 176 [Autor/Zitation] Der eindeutige Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG lässt im Gegensatz zu § 256 Satz 1 nur die Lifo-Methode als Bewertungsvereinfachung zu. Eine Bewertung nach der Fifo-Methode kommt demnach nur in Betracht, wenn diese den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und es damit zu ihrer Anwendung keiner Vereinfachungsvorschrift bedarf (Grottel/F. Huber in ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) AfA-Tabellen für Wirtschaftszweige (Spezial-AfA-Tabellen)

Rz. 363 Der BGH hat ausschließlich die amtliche Abschreibungstabelle allgemein verwendbarer Wirtschaftsgüter erörtert und anerkannt. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass diverse Branchen über sog. "AfA Tabellen für Wirtschaftszweige", also Spezial-AfA-Tabellen, verfügen. Diese AfA-Tabellen sind im Internet unter bundesfinanzministerium.de auffindbar. Rz. 364 Beispiele "Abfalle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 153 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich des § 248 Abs. 2 Satz 2 erstreckt sich grds. nur auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens iSd. § 248 Abs. 2 Satz 1 und nicht auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Allgemeinen (vgl. Dicken in BeckOGK HGB, § 248 Rz. 137 [2/2023]). Durch das Aktivierungsverbot für selbst ges...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) AfA und Sonder-AfA im Familienrecht (bewegliche Wirtschaftsgüter) sowie Investitionsfreiheit, Rücklagenbildung, Gewinn ≠ Einkommen

Rz. 357 Die Abschreibung ist ein immer wiederkehrendes und uraltes Problem in Unterhaltsrechtstreitigkeiten und allen Beteiligten an derartigen Verfahren bestens bekannt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Fragestellung. Die familienrechtliche Rechtsprechung und Lehre haben sich zu keinem Zeitpunkt mit der Frage befasst, ob bei Leasing unterhaltsrechtl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Fiktive Steuerberechnung im Unterhaltsrecht

Rz. 367 Fünf Fälle fiktiver Steuerberechnung sieht die Rechtsprechung des BGH ausdrücklich vor. Dies stellt eine Durchbrechung des In-Prinzips dar, weil eine tatsächliche Veranlagung (Für-Prinzip) mit einer fiktiven verglichen wird:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzung der Wertaufholung

Rz. 815 [Autor/Zitation] Wird eine außerplanmäßige Abschreibung durch gesunkene Börsenkurse oder Marktpreise ausgelöst, lässt sich der Wegfall der Gründe über den Wiederanstieg begründen. Schwieriger sind Fälle, in denen aufgrund eines oder mehrerer Indikatoren und eines Barwertkalküls der niedrigere beizulegende Wert ermittelt wurde, da es hier komplexer ist zu beurteilen, o...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) GuV-Ausweis von Ergebniseffekten aus der Währungsumrechnung

Rz. 68 [Autor/Zitation] Die aus der Folgebewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten resultierenden Umrechnungsdifferenzen, welche nicht Teil von Bewertungseinheiten iSd. § 254 sind, sind erfolgswirksam zu behandeln (ebenso DRS 25.33). Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften iSd. § 264a haben nach § 277 Abs. 5 Satz 2 "Erträge aus der Währungsumrechnung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Folgebewertung

Rz. 181 [Autor/Zitation] Die Folgebewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bestimmt sich nach den allgemeinen Bestimmungen des § 253 Abs. 3 iVm. Abs. 5 (vgl. Kahle/Haas in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 212.1 [12/2021]; Drüen in Großkomm. HGB6, § 255 Rz. 39). Immaterielle Vermögensgegenstände können zwar grds. – wie materielle Verm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ermittlung der Schwellenwerte

Rz. 147 [Autor/Zitation] Rechnungslegungspflicht besteht, wenn der Unternehmer mehr als 700.000 EUR Umsatzerlöse im GJ erzielt (vgl. Bertl/Hirschler, RWZ 2010, 72 ff.; Urnik/Niedermoser in Jahrbuch Bilanzsteuerrecht 2010, 29). Die Umsatzgrenze ist betriebsbezogen anzuwenden, so dass ein Betrieb erst dann der Rechnungslegungspflicht unterliegt, wenn die Umsätze des "einzelnen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 197 [Autor/Zitation] Rückstellungen beziehen sich auf Verpflichtungen, die dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Die Bewertungsvorschriften für Rückstellungen können somit nur einen Beurteilungsrahmen festlegen, der durch die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§ 252) auszufüllen ist. Daher bestimmt Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2: "Rückstellungen (sind) in Höhe des nach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 253 enthält die konkreten Grundsätze zur Bewertung von Vermögensgegenstände und Schulden bei Zugangs- und Folgebewertung. Die Vorschriften gelten seit Bilanzrechtsmodernisierungsrecht (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) uneingeschränkt für alle Kaufleute. Nur für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a bestehen nach Abs. 1 Satz 4 und 5 besonde...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verhältnis der GoB zu internationalen Rechnungslegungsstandards

Rz. 73 [Autor/Zitation] Bei neuartigen Problemstellungen können internationale Standards (zB IFRS, US-GAAP), die von länderübergreifenden Berufsorganisationen erarbeitet werden, sowie deren Analyse und Wertung durch die Wissenschaft in die Auslegung der GoB einzubeziehen sein. Damit fungieren die internationalen Rechnungslegungsstandards lediglich als Erkenntnisquelle des Rec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 Satz 1 (Ansatz fortgeführter Anschaffungs- oder Herstellungskosten): Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl. 1987; Kropff, Stille Rücklagen und Substanzerhaltung beim Übergang auf das Bewertungssystem des Aktiengesetzes 1965, in Moxter/Müller/Windmöller (Hrsg.), Rechnungslegung, FS Karl-Heinz Forster, 1992, 289; Krümmel, Pagatorisches Prinzip u...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 13 Einkunftserzielungsvermögen

Rz. 70 In der Literatur wird bei den Überschusseinkünften analog den Gewinneinkünften die Existenz von Einkünfteerzielungsvermögen bejaht.[1] Die Rechtsprechung hat hierzu noch nicht Stellung genommen.[2] Allerdings kann die Rechtsprechung zum Verlust, der Beschädigung oder der Zerstörung eines Arbeitsmittels nur so verstanden werden, dass die Aussage, Veränderungen im Vermö...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 7 Persönliche Zurechnung

Rz. 53 Der Steuerpflichtige muss in seiner Steuerbilanz die Wirtschaftsgüter ausweisen, die ihm als Betriebsvermögen zuzurechnen sind.[1] Auf der Basis des § 39 AO bzw. des § 5 Abs. 1 EStG i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und somit des § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich in der Bilanz des (zivilrechtlichen) Eigentümers, ausna...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.4 Bilanzmäßige Darstellung

Rz. 17 (a) Beim Leasingnehmer Ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen, hat der Leasingnehmer den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasing-Raten zugrunde gelegt worden sind, zuzügli...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.4 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer

Rz. 26 (a) Bilanzierung beim Leasingnehmer Der Leasingnehmer hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasing-Raten zugrunde gelegt worden sind, zuzüglich etwaiger weiterer Anschaffungs- oder Hers...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 25 (a) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasinggeber Der Leasinggeber hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. (b) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasingnehmer Die Leasing-Raten sind grundsätzlich Betriebsausgaben.mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.1 Erstansatz und -bewertung

Rz. 79 Zu Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags erfasst der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit sowie ein Nutzungsrecht (IFRS 16.22). Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet. Ausgangspunkt für die Wertermittlung beider Posten ist die Leasingverbindlichkeit. Diese wird mit dem unter Verwendung des oben dargestellten, festen Zinssatzes...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 27 Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 23.12.1991. Teilamortisations-Leasing im Sinne dieses Schreibens ist nur dann anzunehmen, wennmehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.1 Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen

Realteilung ohne Abfindungszahlungen Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zug...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur

Leitsatz 1. Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen. 2. Die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen anderen Rechtsträger führt mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG nicht zu einer – überentnahmemindernden – Einlage beim ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 13 Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, so hat er den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Absetzung für Abnutzung ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorzunehmen. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. Rz. 14 Beim Leasingnehmer sind die Leasing-Raten Betriebsausgaben. Die Frage, ob die vere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Ertragsteuerliche Auswirkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 443 Mit der Einführung der MwSt zum 1.1.1968 hat sich auch eine Reihe von ertragsteuerlichen (und ehemals vermögensteuerlichen) Problemen ergeben, die gesetzlich geregelt werden müssen. Neben der Klärung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter[1], der Regelung über die Behandlung der USt beim Eigenverbrauch (bis Ende März 1999), ab 1.4.1999 bei den den entgeltl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsätze

Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vorsteuerabzug ber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1a UStG

Rz. 337 § 15 Abs. 1a UStG gilt seit dem 19.12.2006.[1] Er regelt den Ausschluss des Vorsteuerabzugs ausnahmslos bei bestimmten Aufwendungen, die als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben in § 4 Abs. 5 EStG aufgeführt sind oder unter das Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 1 EStG fallen. Der Gesetzgeber hat damit die in Art. 176 MwStSystRL [2] vorgesehene Belastungsmethode von Aufwendungen...mehr