Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Thesaurierung von Gewinnen bei Einzelunternehmen

Rz. 590 "Klassisch" wird die Problematik der thesaurierten Gewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaften diskutiert und nicht bei Einzelunternehmen. Hierbei wird fälschlicherweise unkritisch unterhaltsrechtlich mit einer Fiktion gearbeitet, dass die Gewinne uneingeschränkt dem Unternehmer zur persönlichen Lebensführung (unter Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen und St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Begriff und Zeitpunkt der Realisation

Rz. 374 [Autor/Zitation] Der Realisationszeitpunkt von Gewinnen ist gesetzlich nicht bestimmt und wird je nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft durch die GoB festgelegt (AFRAC 32 Rz. 8; s. dazu auch Rz. 204 ff.). Gewinne liegen dann vor, wenn die aus einem bestimmten Geschäft realisierten Erträge die für die Ertragserzielung verursachten Aufwendungen überschreiten (Hofba...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Korrektur der Nutzungsdauerschätzung

Rz. 576 [Autor/Zitation] Sollte sich im Laufe der Nutzung eines Anlagegegenstands herausstellen, dass die der Abschreibung zugrunde gelegte Nutzungsdauer voraussichtlich nicht erreicht werden, wird (ursprünglich zu lang geschätzte Nutzungsdauer), so ist für die restliche Nutzungsdauer ein neuer Abschreibungsplan aufzustellen. Die Anpassung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verhältnis der GoB zu internationalen Rechnungslegungsstandards

Rz. 73 [Autor/Zitation] Bei neuartigen Problemstellungen können internationale Standards (zB IFRS, US-GAAP), die von länderübergreifenden Berufsorganisationen erarbeitet werden, sowie deren Analyse und Wertung durch die Wissenschaft in die Auslegung der GoB einzubeziehen sein. Damit fungieren die internationalen Rechnungslegungsstandards lediglich als Erkenntnisquelle des Rec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 915 [Autor/Zitation] Gegenstände des Anlagevermögens (zur Abgrenzung des Anlage- vom Umlaufvermögen s. § 247 Rz. 173 ff.), sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gem. § 204 öUGB, anzusetzen (§ 203 Abs. 1 öUGB; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 455). Bei Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, ist eine planmäßige Abschreib...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebsausgaben

Rz. 133 Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, nennt man Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Nicht alle Betriebsausgaben dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Berücksichtigung finden. So sind z.B. folgende Betriebsausgaben nicht abziehbar:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anschaffungsvorgang

Rz. 433 [Autor/Zitation] Die Anschaffung ist ein entgeltlicher Vorgang, wobei Entgeltlichkeit nicht nur bei einer in Zahlungsmittel bestehenden Gegenleistung, sondern auch beim Tausch durch Hingabe anderer Vermögensgegenstände vorliegt. In der Abgrenzung zur Herstellung liegt eine Anschaffung vor, wenn ein Gegenstand von einem Dritten erworben wird und nach der Verkehrsauffas...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Wechsel der Abschreibungsmethode

Rz. 582 [Autor/Zitation] Ein Wechsel der Abschreibungsmethode ist grds. zulässig, wenn er in den wirtschaftlichen Gegebenheiten begründet ist, insbes. also wenn die neue Abschreibungsmethode dem Entwertungsverlauf besser entspricht (vgl. Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 253 Rz. 99; Pfirmann/Lorson/Hell/Metz in HdR-E, § 253 HGB Rz. 175 [5/2020], sprechen von einem begründeten Au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Kreis der Vermögensgegenstände

Rz. 918 [Autor/Zitation] Es unterliegen nur jene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens einer planmäßigen Abschreibung, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist (§ 204 Abs. 1 öUGB). Gemeint sind solche, die durch Verwendung, sonstige äußere Einflüsse oder bloßen Zeitablauf voraussichtlich einem Wertverzehr unterliegen und entweder eine Verwertung am Ende der Nutzung ausgeschloss...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Maßgaben

Rz. 101 [Autor/Zitation] Sofern nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden kann, ist die Fortführungsprämisse nicht mehr angebracht. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Bilanzierung sind gesetzlich allerdings nicht geregelt und somit im Wege der Auslegung zu ermitteln (Kahle/Cortez in HKMS3, § 252 HGB Rz. 75; Armbruster/Müller i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wesen, Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 106 [Autor/Zitation] Die Gruppenbewertung nach Abs. 4 erlaubt es, bestimmte Vermögensgegenstände und Schulden zusammenzufassen, die gleichartig oder annähernd gleichwertig sind. Die zu einer Gruppe zusammengefassten Posten sind dann mit dem gewogenen Durchschnittswert anzusetzen. Als Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung soll mit der Gruppenbewertung in erster Linie ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 395 [Autor/Zitation] Bilanzsteuerlich wird der Anwendungsbereich der Zeitwertbewertung eingeschränkt. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG haben Steuerpflichtige, die in den Anwendungsbereich des § 340 fallen, eine Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert durchzuführen (vgl. Kahle/Hiller, Handbuch Bilanzsteuerrecht4, Rz. 95 ff.; Hiller, DStZ 2016, 199; Hiller, Ubg. 2016, 347; Kulo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bildung von Layern

Rz. 97 [Autor/Zitation] Ein bei Anwendung der periodenbezogenen Lifo-Methode entstehender Mehrbestand kann, nachdem er zutreffend bewertet wurde (s. Rz. 89), mit dem übrigen Bestand zusammengezogen werden, so dass sich im Ergebnis eine gewogene Durchschnittsbewertung von Anfangs- und Mehrbestand ergibt. Alternativ kann der Mehrbestand separat als sog. Layer ("Schicht", "Ableg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Vorbemerkung

Rz. 169 [Autor/Zitation] Steuerrechtlich ist die Bilanzierung in den sog. Leasingerlassen des BMF geregelt. Diese unterscheiden danach, ob es sich bei dem Leasinggegenstand um Immobilien oder Mobilien bzw. ob es sich um ein Vollamortisations- bzw. Teilamortisationsleasing handelt: Immobilien: Vollamortisation: BMF v. 21.3.1972 – F/IV B 2 - S 2170 – 11/72, BStBl. I 1972, 188. Tei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Allgemeine Bewertungsvorschriften

Rz. 264 [Autor/Zitation] Schwebende Geschäfte finden nach den GoB (zunächst) keinen Niederschlag im JA, solange Leistung und Gegenleistung sich voraussichtlich ausgleichen (§ 249 Rz. 140). Eine bilanzielle Berücksichtigung von schwebenden Geschäften erfolgt im Normalfall erst dann und insoweit, als ein Vertragspartner aktivierbare Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erfüllun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 195 Satz 1 und Satz 2 öUGB entsprechen inhaltlich § 243 Abs. 1 und 2 HGB. Hingegen hat § 195 Satz 3 öUGB, wonach der JA dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln hat (Generalnorm), keine Entsprechung in § 243 HGB . Rz. 7 [Autor/Zitation] Eine vergleichbare Regelung existiert jedoch für Kapit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Planmäßige Abschreibung erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte

Rz. 603 [Autor/Zitation] Da der Geschäfts- oder Firmenwert als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand gilt (§ 246 Abs. 1 Satz 4), ist er planmäßig abzuschreiben. Dabei sind die Anschaffungskosten auf die Jahre zu verteilen, in denen er voraussichtlich genutzt wird. Die Nutzungsdauer ist anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien festzulegen. Bei bestehenden Schätzun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Unternehmensextern anfallende Anschaffungsnebenkosten

Rz. 66 [Autor/Zitation] Zu den unternehmensextern anfallenden Anschaffungsnebenkosten gehören die Nebenkosten des Erwerbs sowie die Nebenkosten der Anlieferung und Inbetriebnahme. Rz. 67 [Autor/Zitation] Erwerbsnebenkosten sind zB Vermittlungs- und Maklergebühren, Provisionen (inklusive von Handgeldern und Spielervermittlungsprovisionen für Fußballspieler, vgl. Kirsch/Weber, DS...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / V. Steuerliche Aspekte

Rz. 65 [Autor/Zitation] In Österreich wird die Einheitsbilanz seit Jahrzehnten in der Literatur intensiv diskutiert, wobei zuletzt die Argumente dafür in den Vordergrund gerückt sind (vgl. zB Mayr in Hey, DStJG 34, 2011, 327; Schlager/Titz in FS Bertl, 476; vgl. dazu auch Gassner in FS Heidinger, 115; Heidinger/Klein in FS Egger, 377; Egger in Bertl et al, Bilanzpolitik, 2013...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lineare Abschreibung

Rz. 552 [Autor/Zitation] Die lineare Abschreibung ist in der Bilanzierungspraxis weitverbreitet, was mit der Einfachheit und der weitgehend unbeschränkten steuerlichen Anerkennung begründet werden kann (Marx in HKMS3, § 253 HGB Rz. 106). Bei der linearen Abschreibung wird jeder Rechnungsperiode die gleiche Jahresrate belastet. Dabei wird ein gleichbleibender Abschreibungsproz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Einschränkung des Vollständigkeitsgrundsatzes

Rz. 142 [Autor/Zitation] § 246 Abs. 1 kodifiziert als zentrale Ansatzvorschrift den Vollständigkeitsgrundsatz. Nach § 246 Abs. 1 Satz 1 sind sämtliche Vermögensgegenstände in den JA aufzunehmen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Demnach ist zunächst alles, was abstrakte Bilanzierungsfähigkeit besitzt, auch bilanzierungspflichtig im handelsrechtlichen JA; Aktivier...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Grundsatz der Pagatorik

Rz. 250 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Pagatorik stellt ausschließlich auf den Zahlungsbegriff in § 252 Abs. 1 Nr. 5 ab. Demnach müssen sämtliche im JA zu erfassenden Aufwendungen und Erträge auf Zahlungen zurückzuführen sein (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 221 [10/2011]; BKT, Bilanzen16, 124; Kahle/Braun in HKMS3, § 252 HGB Rz. 180). Diesem Gr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerliche Abschreibung bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens

Rz. 805 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind andere als die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Betriebs (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Ist der Teilwert (§ 6 Abs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtsfolgen

Rz. 176 [Autor/Zitation] Der eindeutige Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG lässt im Gegensatz zu § 256 Satz 1 nur die Lifo-Methode als Bewertungsvereinfachung zu. Eine Bewertung nach der Fifo-Methode kommt demnach nur in Betracht, wenn diese den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und es damit zu ihrer Anwendung keiner Vereinfachungsvorschrift bedarf (Grottel/F. Huber in ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) AfA-Tabellen für Wirtschaftszweige (Spezial-AfA-Tabellen)

Rz. 363 Der BGH hat ausschließlich die amtliche Abschreibungstabelle allgemein verwendbarer Wirtschaftsgüter erörtert und anerkannt. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass diverse Branchen über sog. "AfA Tabellen für Wirtschaftszweige", also Spezial-AfA-Tabellen, verfügen. Diese AfA-Tabellen sind im Internet unter bundesfinanzministerium.de auffindbar. Rz. 364 Beispiele "Abfalle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unkörperliche Wirtschaftsgüter

Rz. 258 [Autor/Zitation] Das Bilanzsteuerrecht knüpft zentral an den Begriff des Wirtschaftsguts an (§ 6 erster Satz öEStG; Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 2b [9/2009]; Zorn/Varro in D/K/M/Z, § 4 Tz. 32 [7/2014]). Der Begriff ist im öEStG nicht definiert, wurde jedoch in langjähriger Spruchpraxis durch den VwGH konkretisiert (VwGH v. 22.10.1965 45/64; v. 29.10.1965, 1604/64; v. 21.1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Abgrenzung der Bewertungsobjekte

Rz. 348 [Autor/Zitation] Für die Vornahme der Einzelbewertung ist die Abgrenzung der Einheit der Bewertung im Sinne von einzelnen, einheitlich zu bewertenden Vermögensgegenständen bzw. Schulden vorzunehmen. Als gesetzlich normiertes Differenzierungskriterium steht dazu der Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts iSd. § 196a Abs. 1 öUGB sowie die Generalnorm zur Verfügung, wesh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 153 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich des § 248 Abs. 2 Satz 2 erstreckt sich grds. nur auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens iSd. § 248 Abs. 2 Satz 1 und nicht auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Allgemeinen (vgl. Dicken in BeckOGK HGB, § 248 Rz. 137 [2/2023]). Durch das Aktivierungsverbot für selbst ges...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) AfA und Sonder-AfA im Familienrecht (bewegliche Wirtschaftsgüter) sowie Investitionsfreiheit, Rücklagenbildung, Gewinn ≠ Einkommen

Rz. 357 Die Abschreibung ist ein immer wiederkehrendes und uraltes Problem in Unterhaltsrechtstreitigkeiten und allen Beteiligten an derartigen Verfahren bestens bekannt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Fragestellung. Die familienrechtliche Rechtsprechung und Lehre haben sich zu keinem Zeitpunkt mit der Frage befasst, ob bei Leasing unterhaltsrechtl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Fiktive Steuerberechnung im Unterhaltsrecht

Rz. 367 Fünf Fälle fiktiver Steuerberechnung sieht die Rechtsprechung des BGH ausdrücklich vor. Dies stellt eine Durchbrechung des In-Prinzips dar, weil eine tatsächliche Veranlagung (Für-Prinzip) mit einer fiktiven verglichen wird:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung der dauernden Wertminderung von einer nur vorübergehenden

Rz. 637 [Autor/Zitation] Die Unterscheidung zwischen einer dauernden Wertminderung und einer nur vorübergehenden ist essenziell, weil das (gemilderte) Niederstwertprinzip im Anlagevermögen nur bei einer dauernden Wertminderung eine Abschreibung verpflichtend vorschreibt; anderenfalls besteht bei Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen ein Abschreibungsverbot; nur ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) GuV-Ausweis von Ergebniseffekten aus der Währungsumrechnung

Rz. 68 [Autor/Zitation] Die aus der Folgebewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten resultierenden Umrechnungsdifferenzen, welche nicht Teil von Bewertungseinheiten iSd. § 254 sind, sind erfolgswirksam zu behandeln (ebenso DRS 25.33). Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften iSd. § 264a haben nach § 277 Abs. 5 Satz 2 "Erträge aus der Währungsumrechnung ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Leistungsbedingte Abschreibung

Rz. 567 [Autor/Zitation] Bei der Abschreibung nach der Inanspruchnahme oder Leistung (leistungsbedingte Abschreibung) wird der Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit (Stück, Maschinenstunde, gefahrene Kilometer) ermittelt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Anzahl der voraussichtlich erzielbaren Leistungseinheiten dividiert werden. Die Höhe des jährlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Folgebewertung

Rz. 181 [Autor/Zitation] Die Folgebewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bestimmt sich nach den allgemeinen Bestimmungen des § 253 Abs. 3 iVm. Abs. 5 (vgl. Kahle/Haas in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 212.1 [12/2021]; Drüen in Großkomm. HGB6, § 255 Rz. 39). Immaterielle Vermögensgegenstände können zwar grds. – wie materielle Verm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 197 [Autor/Zitation] Rückstellungen beziehen sich auf Verpflichtungen, die dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Die Bewertungsvorschriften für Rückstellungen können somit nur einen Beurteilungsrahmen festlegen, der durch die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§ 252) auszufüllen ist. Daher bestimmt Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2: "Rückstellungen (sind) in Höhe des nach ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Außerplanmäßige Abschreibung bei fehlender Rentabilität

Rz. 956 [Autor/Zitation] Unrentabilität liegt nicht nur bei Verlusten, sondern auch dann vor, wenn die erzielten Gewinne keine angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichen (vgl. Rz. 654; die bilanzielle Abbildung der negativen Ertragsaussichten als negativer Firmenwert wird abgelehnt, vgl. Bertl/Hirschler, Bilanzsteuerrecht, L5, 512). Im Fall einer Unternehmensunrentabilitä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 253 enthält die konkreten Grundsätze zur Bewertung von Vermögensgegenstände und Schulden bei Zugangs- und Folgebewertung. Die Vorschriften gelten seit Bilanzrechtsmodernisierungsrecht (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) uneingeschränkt für alle Kaufleute. Nur für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a bestehen nach Abs. 1 Satz 4 und 5 besonde...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen sowie Geldwert- und Sachwertschulden

Rz. 213 [Autor/Zitation] Der Erfüllungsbetrag von Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen umfasst aufgrund des Vorsichtsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4) die voraussichtlich anfallenden Vollkosten (Bordewin, DB 1992, 1533, 1536; IDW RS HFA 34.21 Rz. 196 f.), dh. Einzelkosten und direkt zurechenbare, notwendige Gemeinkosten (Bilanz Check-Up 2012, 71). Dies erfolgt unabhängig davo...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

Rz. 391 ▪ Unterhaltsrelevanz Um die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit zu reduzieren, kann der Unterhaltsschuldner/Unternehmer bei langfristiger Fertigung, aber auch durch eine "Produktion auf Halde", und Leistungserstellung den Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung buchen, ohne dass er schon die Gewinnrealisierung ausweist. Beispiel Bauunternehmer B hat keine teilfe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Den Bewertungsvereinfachungsverfahren und insbes. der nach Satz 1 zugelassenen Lifo-Methode kommt hohe Praxisrelevanz zu (vgl. Drüen in Großkomm. HGB6, § 256 Rz. 12; U. Prinz, DB 2015, 1196; Hey, Vorwort zu IFSt-Schrift Nr. 486: "für die Bilanzierungspraxis eminent wichtig"). Im Hinblick auf den verfolgten Vereinfachungszweck (s. Rz. 5 ff.) ist sie für ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Imparitätsprinzip

Rz. 370 [Autor/Zitation] Nach dem Imparitätsprinzip sind Risiken und drohende Verluste im JA abzubilden (§ 201 Abs. 2 Z 4 lit. b öUGB; Fraberger/Petritz/Horkel-Wytrzens in Hirschler2, § 201 Rz. 168; zum Sinn und Zweck s. Rz. 179). Während der Ausweis von Gewinnen nach dem Realisationsprinzip erst dann erfolgt, wenn diese durch einen Realisationsakt am Markt bestätigt wurden (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertung

Rz. 135 [Autor/Zitation] § 191 öUGB erfordert nicht nur eine mengenmäßige Übersicht der dem Unternehmen gewidmeten Vermögensgegenstände und Schulden, sondern verlangt auch die Bewertung dieser Vermögensgegenstände und Schulden (zur deutschen Rechtslage vgl. Rz. 82 ff.). Mangels für die Inventarisierung normierter Bewertungsgrundsätze wird zutreffend auf die Bewertungsgrundsät...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 201 öUGB leitet den dritten Titel des ersten Abschnitts des dritten Buchs des öUGB ein. Die Regelung bezieht sich auf Ansatz und Bewertung und umfasst dem Wortlaut nach einen weiteren Anwendungsbereich als die deutsche Parallelbestimmung des § 252 HGB , welche auf "Allgemeine Bewertungsgrundsätze" Bezug nimmt (s. Rz. 311). Der Wortlaut des § 252 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot

Rz. 412 [Autor/Zitation] Der letzte Halbsatz des § 196 Abs. 1 öUGB "soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", ist wortident mit § 246 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 HGB. Das Gesetz sieht diverse Ansatzwahlrechte und -verbote auf der Aktiv- und Passivseite vor (vgl. dazu auch Rz. 122). Die Nichtaufnahme eines Postens wegen eines Ansatzwahlrechts stellt keinen Verstoß gegen das V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Differenzierte Bewertung in Abhängigkeit der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 1 regelt die Wertansätze der Vermögensgegenstände und bestimmt, dass diese höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach Abs. 3 und 4, zu bewerten sind. Der Begriff des Vermögensgegenstands wird im HGB an mehreren Stellen verwandt (vgl. zB §§ 240, 241, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2), ohne dass der Begri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verhältnis zum Handelsrecht

Rz. 10 [Autor/Zitation] Aufgrund des Vollständigkeitsgrundsatzes (§ 246 Abs. 1 Satz 1) sind auch immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren. Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 geht als speziellere Vorschrift dem Vollständigkeitsgrundsatz vor; es führt als Regelung, die gesetzlich anderes bestimmt, zu einer Ausnahme von diesem grundlegenden GoB (vgl. Drüen in KKD1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Steuerliche Aspekte

Rz. 417 [Autor/Zitation] Ebenso wenig wie der "Vermögensgegenstand" ist das steuerliche "Wirtschaftsgut" gesetzlich definiert. Während aber der Vermögensgegenstand keine Schulden umfasst, bezieht sich der steuerliche Wirtschaftsgutbegriff sowohl auf Aktiva als auch auf Passiva (ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 62). Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Wirtschaftsgüter alle im...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Konsolidierungsspezifische Steuerlatenzen

Tz. 305 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nachdem aus den IFRS-Bilanzen II die Summenbilanz ermittelt worden ist, sind zur Erstellung der Konzernbilanz noch Konsolidierungsmaßnahmen iSd. Einheitsgrundsatzes des IFRS 10 Appendix A vorzunehmen. Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede (temporary differences) zwischen den Wertansätzen in der jeweiligen Steuerbilanz und der IFRS-Konzer...mehr