Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Kosten der allgemeinen Verwaltung

Rz. 330 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 2 Satz 3 sieht ein Einbeziehungswahlrecht angemessener Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessener Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung vor. Diese Kosten haben idR keinen Bezug zur Herstellung, aber zum Unternehmen als Ganzes (vgl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 135 [Autor/Zitation] Im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung ist anerkannt, dass Rückstellungen für künftige Herstellungskosten von nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens passiviert werden können, denn diese Herstellungskosten dürfen gem. § 5 Abs. 2 EStG nicht aktiviert werden. Dementsprechend sind zB die Kosten der Zulassung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Kosten auf Basis des nach dem jeweiligen Stand der Technik kostengünstigsten Betriebs

Rz. 357 [Autor/Zitation] Die Ausrichtung der Soll-Kosten nach den Kosten eines fremden, nach dem jeweiligen Stand der Technik kostengünstigsten Betriebs, der die gleichen Produkte herstellt, ist nur in Ausnahmefällen anwendbar. Auch dürfte es in der Praxis an einer ausreichenden Datengrundlage fehlen, damit eine Berechnung der Herstellungskosten vorgenommen werden kann. Auch ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Erstmalige Bildung eines Festwerts und Abschreibungen

Rz. 98 [Autor/Zitation] Bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ergibt sich der Festwert grds. aus der Summe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einbezogenen Vermögensgegenstände. Dabei können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowohl individuell (Einzelfeststellung) als auch nach einem der üblichen Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. § 256 festgestellt werde...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Bewertung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Rz. 296 Auf der Aktivseite der Bilanz ist gemäß § 266 HGB das Anlagevermögen der Gesellschaft ausgewiesen. Nach der gesetzlichen Regelung des § 247 Abs. 2 HGB sind als Posten des Anlagevermögens nur die Gegenstände auszuweisen, die dauernd bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Für die dauernde Nutzung ist es nur erforderlich, dass das Unternehmen einen weiteren Gebra...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Besonderheiten im Steuerrecht

Rz. 76 [Autor/Zitation] Im Steuerrecht existieren besondere Vorschriften für die Wertansätze der Vermögensgegenstände bzw. der Wirtschaftsgüter (also für das steuerbilanzielle Pendant zum Begriff der Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz). In den meisten Fällen knüpft das Steuerrecht an das Handelsrecht an und differenziert nach der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermög...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung der Herstellungsvorgänge

Rz. 528 [Autor/Zitation] Die Aufwendungen für die Herstellung eines neuen Vermögensgegenstands sind Herstellungskosten. Im Einzelfall bestehen jedoch Abgrenzungsschwierigkeiten. Das Mining von Kryptoassets wird im Schrifttum als Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang sowie als erfolgswirksamer Vorgang gesehen; eine einhellige Meinung ist nicht feststellbar (vgl. Deichsel/Wedl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Lineare AfA

Rz. 318 Mit der Abschreibung erfasst man im betrieblichen Rechnungswesen planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK) werden bei der linearen AfA auf bewegliche Anlagegüter gleichmäßig auf die Zeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verteilt (§ 7 Abs. 1 EStG). Indem man die Anschaffungs- bzw. Her...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Wertlose Vermögensgegenstände

Rz. 134 [Autor/Zitation] Der Grundsatz, dass für künftige Anschaffungs- oder Herstellungskosten keine Rückstellung passiviert werden darf, gilt unabhängig davon, ob der später zu aktivierende Vermögensgegenstand sinnvoll zur Umsatzerzielung genutzt werden kann oder – als sog. wertloser Vermögensgegenstand – nicht. Dessen Wertverlust mag zu einer außerplanmäßigen Abschreibung ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Erhöhte Abschreibungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach § 7h EStG

Rz. 445 Beispiel In einer Bilanz werden Herstellungskosten für eine Modernisierungsmaßnahme an einem Gebäude in einem Sanierungsgebiet (auch bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung möglich) in Höhe von 100.000 EUR in einen Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt. Der Steuerpflichtige kann von den durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsfördermitteln nicht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Fertigungsgemeinkosten

Rz. 322 [Autor/Zitation] Fertigungsgemeinkosten sind alle für die Leistung anfallenden Aufwendungen, die nicht als Materialeinzel- oder -gemeinkosten, als Fertigungseinzelkosten oder als Sonderkosten der Fertigung verrechnet werden können und zugleich darüber hinaus nicht als Verwaltungs- oder Vertriebskosten zu betrachten sind. Als Beispiele für die Fertigungsgemeinkosten se...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Konzeptionelle Ausgestaltung

Rz. 808 [Autor/Zitation] § 253 Abs. 5 regelt die Pflicht zur Zuschreibung, das sog. Wertaufholungsgebot, wenn die Gründe für den niedrigeren Ansatz weggefallen sind. Das in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB formulierte Wertaufholungsgebot ist rechtsformunabhängig; seit der Umsetzung des BilMoG besteht auch für Einzelkaufleute und Personengesellschaften die Verpflichtung, außerplanmäßig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Reichweite

Rz. 773 [Autor/Zitation] Drohende Verluste im Vorratsvermögen können darauf beruhen, dass nach den Verhältnissen des Abschlussstichtags am Absatzmarkt eine volle Realisierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich noch anfallender Kosten nicht erwartet werden kann. Rz. 774 [Autor/Zitation] Diese Vergleichsrechnung ist in erster Linie für solche Vermögensgegens...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Um noch anfallende Aufwendungen geminderter Verkaufswert

Rz. 779 [Autor/Zitation] Wird auf die Verhältnisse am Absatzmarkt verwiesen (vgl. Rz. 773 ff.), muss der Vergleichswert aus dem vorsichtig geschätzten Veräußerungspreis abgeleitet werden. Hierbei sind vom Veräußerungspreis die noch zu erwartenden Aufwendungen und Erlösschmälerungen abzusetzen. Erst der danach verbleibende Betrag entpricht dem Wert, der den Vermögensgegenständ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Komponentenansatz

Rz. 485 [Autor/Zitation] Mit Verweis auf die nicht mehr zulässigen Ansammlungsrückstellungen für Generalüberholungen (Aufwandsrückstellungen gem. § 249 Abs. 2 HGB aF) und die durch das BilMoG verfolgte Anpassung an die IFRS wird auch handelsrechtlich diskutiert, wichtige Komponenten von Sachanlagegegenständen, zB selbständig zu bewertende Gebäudeteile (Aufzüge, Heizungsanlage...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsätzliche Festlegung einer Wertober- und einer Wertuntergrenze für die Vermögensgegenstände

Rz. 54 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 1 schreibt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wertobergrenze für alle Kaufleute verbindlich vor. Diese Wertobergrenze vermindert sich um die nach Abs. 3 und 4 vorzunehmenden Abschreibungen. Seit BilMoG 2009 sind die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung bei dauer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ii) Leasinggeschäfte

Rz. 461 [Autor/Zitation] Bei einem Leasinggeschäft wird vom Leasingnehmer ein Leasinggut für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung gegen (periodische) Zahlung von Leasingraten zur Verfügung gestellt (ausführlich zur Definition von Leasing Rz. 284). Es existiert keine gesetzliche Regelung zur Bilanzierung von Leasinggeschäften im öUGB und HGB (vgl. Rz. 285). Die Zuordnung rich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung eines Restwerts

Rz. 930 [Autor/Zitation] Die Abschreibungsbasis des Vermögensgegenstands sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 203 Abs. 1 öUGB) bzw. bei eingelegten oder zugewendeten Vermögensgegenständen (§ 202 Abs. 1 öUGB) der an die Stelle der Anschaffungswerte tretende beizulegende Wert (§ 189a Z 3 öUGB; vgl. Loser/Urnik/Urtz in Straube/Ratka/Rauter3, § 204 Rz. 7). Es existie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abgrenzung bei zusammengesetzten Vermögensgegenständen

Rz. 236 [Autor/Zitation] Materielle und immaterielle Vermögensgegenstände können miteinander verbunden sein. Können die einzelnen Komponenten nicht sachgerecht voneinander getrennt und separat als materielles und immaterielles Vermögen erfasst werden, hat nach hM eine Zuordnung nach dem wertmäßigen Überwiegen der Komponenten zu erfolgen (Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 530 [Autor/Zitation] Der Aktivierungspflicht unterliegen die der einzelnen Leistungseinheit zurechenbaren Einzelkosten sowie die nur mittelbar zurechenbaren variablen und fixen Gemeinkosten (vgl. generell zur Abgrenzung von Einzel- und Gemeinkosten Rz. 295 f.). Anders als in Deutschland wurde in Bezug auf die Gemeinkosten mit dem RÄG 2014 annähernd wortgleich die Textieru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorrang "zwingender steuerlicher Vorschriften" (Maßgeblichkeitsvorbehalt; Durchbrechungstatbestände)

Rz. 102 [Autor/Zitation] Der Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen GoB sind aufgrund des Maßgeblichkeitsvorbehalts zugunsten "zwingender Vorschriften des EStG" Grenzen gesetzt; die Einflusswirkung des Unternehmensrechts bleibt nur insoweit bestehen, als zwingende Vorschriften des Steuerrechts dem nicht entgegenstehen. Die in Österreich geführte Diskussion zur Reichweite ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Materialkosten

Rz. 531 [Autor/Zitation] Materialeinzelkosten beinhalten alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (vgl. Urnik/Urtz/Fellinger/Niedermoser in Straube/Ratka/Rauter3, § 203 Rz. 87/2; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 300). Rohstoffe bilden den Hauptbestandteil eines Produkts und gehen unmittelbar in dieses ein (zB Rohmaterialien, Fremdbauteile, Eigenbauteile, wieder verwertete Abfälle,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Schwebende Absatzgeschäfte

Rz. 281 [Autor/Zitation] Verträge über Absatzgeschäfte schweben bis zur Lieferung der Gegenstände oder bis zur Erbringung der Leistung (Realisationszeitpunkt; vgl. § 252 Rz. 218 ff.). Ein drohender Verlust aus dem schwebenden Geschäft liegt vor, wenn der Wert der vereinbarten Gegenleistung geringer als der Wert der zu erbringenden Leistung ist (IDW RS HFA 4.33). Der Wert der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen der Wertermittlung

Rz. 749 [Autor/Zitation] § 253 Abs. 4 regelt in Satz 1 und 2 die Bewertung des Umlaufvermögens, wenn der aus dem Börsen- oder Marktpreis abgeleitete Wert bzw. der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegende Wert unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. In diesem Fall wird das Realisations- und Anschaffungswertprinzip (vgl. Rz. 65 ff.) aus Gründen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wesen und Aufgaben der Anlagenabschreibung

Rz. 451 [Autor/Zitation] In der Bilanz kann nur eine buchhalterisch gemessene Vermögenslage dargestellt werden; die als Abschreibungen erfassten Wertminderungen wären durch eine technische Abnutzung der Anlagen begründet oder könnten auf eine wirtschaftliche Entwertung der Anlagen zurückgeführt werden. Nach diesem Verständnis kann die planmäßige Abschreibung als Anpassung der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Anschaffungskosten bereits angeschaffter Vermögensgegenstände

Rz. 137 [Autor/Zitation] Ist ein Vermögensgegenstand bereits angeschafft worden, steht die Höhe der Anschaffungskosten aber noch nicht fest, so ist ausnahmsweise eine Rückstellung für die Anschaffungskosten zu passivieren, um dem Grundsatz, dass ein Anschaffungsgeschäft stets erfolgsneutral ist, zu genügen (OFD München v. 19.7.2000 – S 2000 – 42 St 41 – 42, DStR 2000, 1348, 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (4) Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. (vgl. "Sonderposten mit Rücklageanteil")

Rz. 347 Das vorherige Beispiel (siehe Rdn 347) macht deutlich, dass auch noch in den gegenwärtigen relevanten unterhaltsrechtlichen Betrachtungszeiträumen die Altregelung der Ansparabschreibung hereinwirkt. Auf den obigen Hinweis (siehe Rdn 346) zur generellen Rechtsfrage, ob eine fiktive AfA-Tabelle mit fiktiver Steuerberechnung vorzunehmen ist, wird verwiesen. Kleinere und m...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Kosten der allgemeinen Verwaltung

Rz. 92 [Autor/Zitation] Bei der Berechnung der Herstellungskosten brauchen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1b Satz 1 EStG angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung iSd. § 255 Abs. 2 Satz 3 nicht einbezogen zu werden, soweit dies...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Übertragung stiller Reserven

Rz. 482 [Autor/Zitation] Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führt zur Gewinnrealisation, weshalb in Höhe der Ertragssteuerbelastung der Veräußerungserlös nicht in voller Höhe für eine Neuinvestition zur Verfügung steht (vgl. zur Regelung in Deutschland in § 6b EStG Rz. 144). Natürliche Personen können gem. § 12 öEStG stille Reserven aus der Veräußerung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Einlagen

Rz. 99 [Autor/Zitation] Ein weiterer Fall der Bewertung mit dem Teilwert ist die Einlage in das Betriebsvermögen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG sind Einlagen mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen. Allerdings existiert eine Rückausnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 2 EStG, wonach die Bewertung höchstens mit den Anschaffungs- oder Herst...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Folgebewertung von nichtmonetären Posten

Rz. 148 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung des Vergleichswerts (beizulegender Wert, § 204 Abs. 2 öUGB bzw. § 207 öUGB) ist zu unterscheiden, ob die in fremder Währung erworbenen Vermögensgegenstände ausschließlich in fremder Währung oder ausschließlich bzw. auch in Euro wiederbeschafft oder veräußert werden können:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 298 Abs. 1 ist § 255 auch bei der Aufstellung des Konzernabschlusses von Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Dasselbe gilt gem. § 13 Abs. 2 PublG iVm. § 298 Abs. 1 für Unternehmen, die nach dem PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Rz. 10 [Autor/Zitation] Auch die steuer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 427 [Autor/Zitation] § 203 öUGB regelt die Zugangs- und Folgebewertung des Anlagevermögens (Abs. 1) und definiert die Anschaffungskosten (Abs. 2), Herstellungskosten (Abs. 3 und 4) sowie den derivativen Geschäfts- und Firmenwert (Abs. 5). Die Bewertung des Anlagevermögens in § 203 öUGB ist insoweit unvollständig, als hinsichtlich der Abschreibung auf § 204 öUGB verwiesen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Erweiterung eines vorhandenen Vermögensgegenstands

Rz. 280 [Autor/Zitation] Neben dem Grundtatbestand der Herstellung eines Vermögensgegenstands ergibt sich aus Abs. 2 Satz 1 auch "seine Erweiterung" als Herstellungsvorgang. Erweiterung bedeutet eine Mehrung der Substanz des Gegenstands als solchem, mit der idR eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten einhergeht (vgl. Schubert/Hutzler in Beck BilKomm.[13], § 255 Rz. 324; Kr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verteilung der Nutzungsdauer

Rz. 920 [Autor/Zitation] Die Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer dient zur Ermittlung des periodengerechten und im Zeitablauf vergleichbaren Erfolgs (vgl. Hofbauer/Rohatschek in Jabornegg/Artmann2, § 204 Rz. 2; Christian/Hohensinner in Zib/Dellinger, § 204 Rz. 5; ebenso Rz. 471). Auf eine planmäßige Abschreibung kann nich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Fifo-Methode

Rz. 109 [Autor/Zitation] Die in der Praxis seltener vorzufindende Fifo-Methode geht davon aus, dass die zuerst angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände auch zuerst veräußert oder verbraucht werden (First in – First out). Die Vermögensbewertung erfolgt so im Vergleich zur Lifo-Methode tendenziell nach gegenwartsbezogenen Werten. Steigen die Werte der betroffenen V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Formelles versus materielles Maßgeblichkeitsverständnis

Rz. 99 [Autor/Zitation] Das Ausmaß der Einflusswirkung unternehmensrechtlicher GoB auf die steuerliche Gewinnermittlung hängt in weiterer Folge davon ab, ob der Maßgeblichkeit ein "formelles" oder ein "materielles" Verständnis zu Grunde gelegt wird (vgl. dazu ausführlich Titz, Bilanzsteuerrecht 26). Die formelle oder materielle Wirkung der Maßgeblichkeit wird als "Rechtsfolge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abgrenzung Erwerb und Selbstherstellung

Rz. 246 [Autor/Zitation] Die Abgrenzung zwischen Anschaffung oder Selbstherstellung erfolgt danach, ob der Auftraggeber oder der Auftragnehmer die Herstellerinitiative oder das Herstellungsrisiko trägt, wobei primär auf das Herstellerrisiko abzustellen ist (Bertl/Fraberger, RWZ 1998, 241; Bertl/Hirschler, RWZ 2003, 293; Bertl/Hirschler, Bilanzsteuerrecht B2, 56; Lehner, taxle...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (3) Sonderabschreibungen und degressive AfA

Rz. 346 Wird neben der Sonderabschreibung die degressive AfA vorgenommen, gilt das zuvor (siehe Rdn 299) Dargestellte. Die Abschreibungsdauer verkürzt sich hier aber nicht, weil die degressive AfA – im Gegensatz zur linearen AfA – vom jeweiligen Restwert, d.h. Buchwert, berechnet wird. Für diesen Fall wird die Sonderabschreibung auch neben der degressiven AfA von den Anschaf...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Sonder-AfA, insb. AfA nach § 7g EStG

Rz. 331 Unter Sonderabschreibungen sind Abschreibungen zu verstehen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung, in Anspruch genommen werden können. Zurzeit ist jedoch nur die Sonderabschreibung zur Förderung von Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Ansonsten kommen höchstens noch individuelle Sonderabschreibungen in Katastrop...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Begriff der Bewertungsmethode

Rz. 275 [Autor/Zitation] Der Begriff der Bewertungsmethode ist gesetzlich nicht definiert. Er lässt sich als bestimmtes Verfahren verstehen, mittels dessen einem Bewertungsobjekt (Vermögensgegenstand oder Schuld) ein geldmäßig ausgedrückter Wert beigelegt wird (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 243 [10/2011]; Förschle/Kropp, ZfB 1986, 873, 878; Fülbie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sonstige Ansatzwahlrechte

Rz. 124 [Autor/Zitation] Nicht bilanzierungspflichtig sind aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes geringwertige oder kurzlebige Anlagegüter, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 250 EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Sie können sofort als Aufwand behandelt werden (vgl. § 253 Rz. 600) und brauchen nicht in den Anlagespiegel aufgenommen zu werden (vgl. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / h) AfA bei Gebäuden

aa) Lineare AfA Rz. 305 Ausgangspunkt für die Berechnung der Gebäudeabschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Gebäude. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören die anteiligen Grundstückskosten. Fallen Kosten auf die Einheit von Grundstück und Gebäude, so sind die Kosten aufzuteilen. Maklerprovisionen, Notargebühren müssen zum Teil dem Gebäude und zum Tei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 255 regelt für alle Kaufleute den Begriffsinhalt der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Er konkretisiert die Bewertungsbestimmung des § 253 Abs. 1 Satz 1, wonach die Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen sind. Beide Regelungen sind Ausfluss des Realisationsprinzips (Kahle/Haas/Schulz in BKT, Bilanzr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Realisationszeitpunkt bei langfristiger Auftragsfertigung

Rz. 223 [Autor/Zitation] Bei langfristiger Auftragsfertigung wird auf eine auftragsgemäße Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen abgestellt, welche sich über mehr als einen Abschlussstichtag erstreckt, also – entgegen dem Wortlaut – auch Herstellungs- bzw. Leistungserbringungsvorgänge betreffen kann, die sich über kürzere Zeiträume erstrecken (näher zu den Charakteristika...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Folgebewertung

Rz. 87 [Autor/Zitation] Im Grundsatz stellt sich bei Sachanlagevermögen die Frage der Währungsumrechnung bei der Folgebewertung nicht, da es sich insoweit nicht um Vermögensgegenstände in fremder Währung handelt. Vielmehr ist die Folgebewertung auf Basis der zum Zugangszeitpunkt erfassten Anschaffungs-/Herstellungskosten in Euro vorzunehmen (DRS 25.15). Rz. 88 [Autor/Zitation]...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sekundäre Orientierung am Beschaffungsmarkt beim Vorratsvermögen (gesunkene Wiederbeschaffungskosten)

Rz. 785 [Autor/Zitation] Für die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertiger Erzeugnisse und Leistungen ist eine Bewertung mit vom Absatzmarkt der Erzeugnisse abgeleiteten Werten oftmals wenig praktikabel (vgl. Marx in HKMS3, § 253 HGB Rz. 166). Auch könnten Konkurrenzunternehmen von den gesunkenen Preisen für die Einsatzstoffe profitieren und die Preissenk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR

Rz. 155 [Autor/Zitation] Die Finanzverwaltung hat die Möglichkeiten zur Übertragung von stillen Reserven auf Ersatzwirtschaftsgüter aus Billigkeitsgesichtspunkten über die Vorschrift des § 6b EStG hinaus in R 6.6 EStR für besonders gelagerte Fälle erweitert. R 6.6 EStR erlaubt (Wahlrecht) insofern die Bildung einer Rücklage unter den Voraussetzungen, dass der Gewinn (grds.) du...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Buchwertfortführung

Rz. 505 [Autor/Zitation] Bei Umgründungen kann das übernommene Vermögen mit dem Buchwert aus dem letzten Jahresabschluss oder einer Zwischenbilanz angesetzt werden (§ 202 Abs. 2 Z 1 öUGB; zu den Vor- und Nachteilen vgl. Ludwig/Strimitzer in Hirschler2, § 202 Rz. 25). Die Buchwerte müssen nach den Vorschriften des öUGB oder bei nicht buchführungspflichtigen Rechtsvorgänge nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorsichtige Abschätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer

Rz. 522 [Autor/Zitation] Wie in den vorstehenden Ausführungen über die Bestimmungsfaktoren der Nutzungsdauer deutlich wird, ist die Nutzungsdauerschätzung idR mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet. Die fortschreitende (oft weltweite) Marktintegration sowie die auf vielen Gebieten zu beobachtende schnelle technische Entwicklung werden den Grad der Unsicherheit vermutl...mehr