Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Wechsel der AfA-Methoden

Rz. 325 Nach § 7 Abs. 3 EStG ist ein Übergang von der degressiven AfA zur linearen AfA generell möglich. Hierbei ist der Restbuchwert auf die noch verbleibende Restnutzungsdauer gleichmäßig zu verteilen und wird wie folgt hinsichtlich des sich hieraus ergebenden linearen AfA-Betrages berechnet: Linearer AfA-Betrag (EUR) = Restbuchwert: Restnutzungsdauer Rz. 326 Beispiel Untern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 175 [Autor/Zitation] Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind grds. mit dem Rechnungsbetrag inklusive USt anzusetzen. Versandte Retouren und fest vereinbarte Rabatte sowie verbindlich erhaltene, nachträgliche Preisnachlässe vermindern den auszuweisenden Betrag. Aus Gründen der Praktikabilität wurde früher vertreten, dass Lieferantenskonti bereits abgesetzt we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Zuschüsse, Zulagen und Subventionen

Rz. 347 [Autor/Zitation] Ob Zuschüsse, Zulagen und (sonstige) Subventionen als eigenständige Verbindlichkeiten zu passivieren sind, richtet sich nach dem jeweiligen Inhalt des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts oder Hoheitsakts. Gegebenenfalls dürfen sie mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände verrechnet werden, wenn mit ihnen die An...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (2) Sonderabschreibung und lineare AfA

Rz. 344 Wird lineare AfA neben einer Sonderabschreibung (siehe Beispiel Rdn 341 und folgendes exemplarisches Beispiel nach § 7g EStG a.F. zur Ansparabschreibung, siehe auch Rdn 348) vorgenommen, ändern sich die Bemessungsgrundlagen und der AfA-Satz. Beispiel Ein Unternehmen hat 2007 ein Wirtschaftsgut des beweglichen Anlagevermögens mit 100.000 EUR angeschafft. Dieses hat eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rz. 114 [Autor/Zitation] In Abs. 1 Nr. 3 sind mit dem Grundsatz der Einzelbewertung und dem Stichtagsprinzip zwei Bewertungsgrundsätze kodifiziert, die durch spezifische Regelungsinhalte gekennzeichnet sind und daher nachfolgend auch einzeln dargestellt werden (der Grundsatz der Einzelbewertung in Rz. 128 und das Stichtagsprinzip in Rz. 139). Rz. 115 [Autor/Zitation] Der Grunds...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 543 [Autor/Zitation] Das Gesetz schreibt keine bestimmte Abschreibungsmethode vor, sondern überlässt dies Auswahl dem Ermessen des bilanzierenden Kaufmanns (vgl. Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 253 Rz. 86; Marx in HKMS3, § 253 HGB Rz. 105; Pfirmann/Lorson/Hell/Metz in HdR-E, § 253 HGB Rz. 150 [5/2020]; Thiele/Kahn/Moder/Wätjen in BKT, Bilanzrecht, § 253 HGB Rz. 385 [11/202...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach

Rz. 258 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach basiert auf der Prämisse, dass zwischen den Erträgen und den Aufwendungen eine Zweck-Mittel-Beziehung entsprechend dem Finalprinzip besteht (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 187 [10/2011]; BKT, Bilanzen16, 133; Jüptner, Leistungsfähigkeit und Veranlassung, 123; Patek, Steuerliche Er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) ABC der Rückstellungen

Rz. 312 [Autor/Zitation] Abbruchkosten: Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 249 Rz. 210) ist der erforderliche Betrag verursachungsgemäß in den Jahren anzusammeln, in denen die Gebäude genutzt werden (Rz. 238). Die Ansammlung kann je nach Nutzung linear, progressiv, degressiv oder leistungsbezogen erfolgen...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Fiktive Abschreibungsliste

Rz. 366 Wenn der BGH[213] in den Abschreibungssätzen der AfA-Tabellen allgemein verwendbarer Wirtschaftsgüter einen angemessenen Werteverzehr sieht, führt das im Fall einer steuerlich korrekt vorgenommenen Sonderabschreibung stets dazu, dass zu unterhaltsrechtlichen Zwecken eine fiktive AfA Liste nach der amtlichen AfA Tabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter zu er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Maßgaben

Rz. 193 [Autor/Zitation] Das Realisationsprinzip bezieht sich im Kontext des Abs. 1 Nr. 4 auf die Passage im zweiten Halbsatz ("Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind"). Es bestimmt somit über den Zeitpunkt des Ausweises von Gewinnen im JA. Dieser Zeitpunkt ist derjenige der Realisation, so dass einer bloßen Vorhersehbarkeit bzw. Ver...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Steuerliche Aspekte

Rz. 504 [Autor/Zitation] Mangels ausdrücklicher steuerrechtlicher Sondervorschriften gelten über das Maßgeblichkeitsprinzip grds. die unternehmensrechtlichen Vorgaben auch für die steuerliche Gewinnermittlung (zu Bewertungseinheiten bei Forderungen s. öEStR 2000 Rz. 2347; zum Saldierungsbereich von Verlustrückstellungen s. § 253 Rz. 1024; eine Vorschrift wie § 5 Abs. 1a Satz ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Internationale Bezüge

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Einzelregelungen des § 255 beruhen auf folgenden unionsrechtlichen Vorgaben der Rechnungslegungsrichtlinie (RL 2013/34/EU v. 26.6.2013): Abs. 1 (Anschaffungskosten) basiert auf Art. 2 Nr. 6, Abs. 2 (Herstellungskosten) basiert auf Art. 2 Nr. 7, Abs. 2a basiert auf Art. 12 Abs. 11, Abs. 3 (Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen) basiert auf Art. 12 Abs. 8,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beizulegender Wert

Rz. 768 [Autor/Zitation] Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, für die ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen ist, sind auf den Wert abzuschreiben, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, sofern dieser Wert niedriger ist als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Abs. 4 Satz 2). Wie der "beizulegende Wert" zu ermitteln ist, lässt die Vorschrift offen. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Überblick

Rz. 94 [Autor/Zitation] § 6 EStG enthält mehrere Ausnahmen vom Prinzip der Bewertung nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten. In bestimmten Sachverhalten ist der Teilwert oder der gemeine Wert, speziell bei Finanzinstrumenten der Zeitwert, anzusetzen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 201 [Autor/Zitation] Das Verbrauchsfolgeverfahren kann abhängig von der zugrundeliegenden Fiktion in zeit- oder wertabhängige Methoden unterschieden werden. Bei Ersterer liegt der Zugangszeitpunkt im Vordergrund. Das Gesetz nennt insbes. das Fifo- (first in – first out) sowie das Lifo-Verfahren (last in – first out). Bei den wertabhängigen Verbrauchsfolgeverfahren knüpft ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Keine Abschreibung nach Maßgabe des Ergebnisses, der Rentabilität, von Verbundeffekten oder von Preissteigerungen

Rz. 479 [Autor/Zitation] Abschreibungen, die sich am Ergebnis oder der Rentabilität des jeweiligen GJ orientieren, sind gem. § 243 Abs. 1 nicht zulässig, da sie nicht den GoB entsprechen (vgl. Schubert/Andrejewski in Beck BilKomm.13, § 253 HGB Rz. 239). Sollte bereits bei Aufstellung des Abschreibungsplans bekannt sein, dass aus finanziellen Gründen keine Neuinvestition durch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Fruchtgenuss

Rz. 439 [Autor/Zitation] Das Fruchtgenussrecht ist eine Personaldienstbarkeit und in §§ 509 bis 520 öABGB geregelt. Das Zivilrecht umschreibt den Fruchtgenuss als ein "Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu genießen" (ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 183). Jede fremde unverbrauchbare, unbewegliche oder bewegliche Sache kann Gegenstand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einzelzurechenbarkeit der Aufwendungen

Rz. 440 [Autor/Zitation] Es zählen nur jene Ausgaben zu den Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands, die in einer eindeutigen und im Zeitpunkt ihres Anfalls bekannten finalen Beziehung zu diesem stehen (§ 203 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz öUGB; Grundsatz der Einzelzuordenbarkeit). Nach hL sind direkt und unmittelbar einem Kostenträger zurechenbare Einzelkosten zu aktiv...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Planmäßige Abschreibungen

Rz. 16 [Autor/Zitation] Rückstellungen werden passiviert, um Aufwand des laufenden GJ abzubilden, dem eine Auszahlung noch nicht gegenübersteht (antizipativer Posten, vgl. Rz. 12). Planmäßige Abschreibungen hingegen verteilen eine Auszahlung – die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands – auf dessen Nutzungsdauer und verschieben die Erfolgswirksamkeit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Richtigkeit

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Richtigkeit der Bestandsaufnahme erfordert eine zutreffende Identifizierung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie die zuverlässige Feststellung der Mengen und Werte. Voraussetzung der zutreffenden Identifizierung der jeweiligen Art der Vermögensgegenstände ist eine ausreichende Sachkunde der Aufnehmenden (zB Materialkenntnis). Rz. 43 [Autor/Zi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bedeutung und Zweck

Rz. 847 [Autor/Zitation] Die Bewertung hat den GoB zu entsprechen (§ 201 Abs. 1 öUGB; vgl. § 252 Rz. 312 ff.), die durch die Regelungen in den §§ 202–211 öUGB konkretisiert wird. Rz. 848 [Autor/Zitation] Die Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten als Wertobergrenze, (nicht realisierte) stille Reserven dürfen nicht dargestellt werden. Der beizulegende Wert der Vermögensgege...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Geldverkehrsrechnung

Rz. 1131 Die Geldverkehrsrechnung ist eine auf den Geldbereich beschränkte Vermögenszuwachsrechnung. Sie beruht auf der Überlegung, dass ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus seinen Einkünften und sonstigen Quellen zufließt. Ergibt sich bei der Geldverkehrsrechnung in ihren verschiedenen Formen ein ungeklärter Vermögensz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Systematisierung der einzelnen Wirtschaftsgüter/Vermögenswerte in der Steuerbilanz

Rz. 285 Zum Zweck der Bewertung werden Bilanzposten in § 266 HGB, § 6 EStG wie folgt eingeteilt:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Komponenten der Anschaffungskosten

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Anschaffungskosten setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen (vgl. auch Kahle/Haas/Schulz in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 24 [12/2021]; Poll in BeckOK HGB[38], § 255 Rz. 6):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Anschaffungsnebenkosten

Rz. 443 [Autor/Zitation] Anschaffungsnebenkosten sind all jene Aufwendungen, die während des Anschaffungsvorgangs neben dem eigentlichen Anschaffungspreis für den Erwerb und die Nutzbarmachung von Vermögensgegenständen anfallen (vgl. Janschek/Jung in Hirschler2, § 203 Rz. 56). Dabei sind die Anschaffungsnebenkosten unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Wirkung der Lifo-Methode

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Lifo-Methode (Last in – First out) ermöglicht eine Fiktion dergestalt, dass die zuletzt eingegangenen Vermögensgegenstände bilanztechnisch als erste ausgebucht werden. Wird ein gewisser Lagerbestand über einen längeren Zeitraum gehalten, bilden die zuerst angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände eine Art unveränderlichen Bestand und bl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Zurechnung beim Leasing-Geber

Rz. 172 [Autor/Zitation] Wird der Leasinggegenstand nach diesen Grundsätzen dem Leasing-Geber zugerechnet, handelt es sich dem Grunde nach um ein Mietverhältnis. Der Leasinggegenstand ist in der Bilanz des Leasing-Gebers mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten zu aktivieren (vgl. Krumm in Brandis/Heuermann, § 5 EStG Rz. 1032 f. [10/2021]). Die Abschreibung erfolgt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Planmäßige Abschreibungen auf stillgelegte Anlagen

Rz. 593 [Autor/Zitation] Bei der Abschreibung stillgelegter Anlagen sind zu unterscheiden zwischen: stillliegende Reserveanlagen, stillgelegte Anlagen, bei denen die Wahrscheinlichkeit der Wiederverwendung besteht, Anlagen, die endgültig stillgelegt sind. Rz. 594 [Autor/Zitation] Anlagegegenstände, die im laufenden GJ nicht genutzt, sondern in Reserve gehalten werden (zB Reserveag...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einzelzurechenbarkeit der Aufwendungen

Rz. 59 [Autor/Zitation] Zu den Anschaffungskosten gehören nur solche Aufwendungen, die "dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können" (Abs. 1 Satz 1). Insofern ergibt sich eine wesentliche Einschränkung in der Zurechnung von Aufwendungen, die der Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand dienen. Die Aufwendungen müssen Einzelkostencharakter haben. Gemeinkosten,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aktivierungszeitpunkt

Rz. 93 [Autor/Zitation] Ein zentrales und umstrittenes Problem im Rahmen des § 248 Abs. 2 Satz 1 ist die Feststellung des Aktivierungszeitpunkts bei eigener Herstellung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Fraglich ist dabei insbes., ob und inwieweit der selbst geschaffene immaterielle Vermögenswert bei Eintritt in die Entwicklungsphase die Kriterien e...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Degressive AfA

Rz. 322 Im Gegensatz zur linearen AfA werden bei der degressiven AfA die Beträge von Jahr zu Jahr niedriger (§ 7 Abs. 2 EStG). Die jährlichen Absetzungsbeträge werden nach einem gleichbleibenden Prozentsatz vom jeweiligen Buch- bzw. Restwert bemessen. Beispiel Die Anschaffungskosten für eine Maschine betragen 15.000 EUR am 31.12.2006. Der degressive AfA-Satz beträgt 30 %. Lösun...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / a. Regionalfaktor, § 190 Abs. 5 BewG

Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts sind nach § 190 Abs. 3 S. 1 BewG die durchschnittlichen Herstellungskosten des Gebäudes mit dem Regionalfaktor sowie dem Alterswertminderungsfaktor zu multiplizieren. Durch den neu eingefügten Regionalfaktor nach § 190 Abs. 5 BewG wird der Unterschied zwischen dem bundesdurchschnittlichen und dem regionalen Baukostenniveau berücksichtigt. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Mögliche Beseitigung weiterer unsystematischer Abweichungen

Rz. 110 [Autor/Zitation] Das Regierungsprogramm nennt als Maßnahme zur Modernisierung und Zusammenführung der Bilanzrechte des öEStG und öUGB beispielhaft die Anpassung der Abschreibungsdauer beim Firmenwert (vgl. Regierungsprogramm 2020-2024, Aus Verantwortung für Österreich 67). Hinsichtlich der Aktivierungspflicht eines Firmenwerts besteht bereits Gleichklang zwischen öUGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Exkurs: Zugangsbewertung

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Zugangsbewertung, also die Erstverbuchung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten wird nicht von § 256a erfasst. Insoweit gelten vielmehr die allgemeinen Bewertungsgrundsätze, insbes. der Ansatz mit Anschaffungs-/Herstellungskosten und der Grundsatz der Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen (vgl. Grottel/Koeplin in Beck BilKomm.13, §...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Entwicklung (Abs. 2a Satz 2)

Rz. 378 [Autor/Zitation] In Abgrenzung zum Begriff der Forschung wird in § 255 Abs. 2a Satz 2 der Begriff "Entwicklung" definiert. Entwicklung ist danach die Anwendung von Forschungsergebnissen oder anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen. Der Begriff "Gut" ist in dies...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Leistungsabschreibung

Rz. 328 Leistungsabschreibung als verbrauchsbedingte Abschreibung kann anstatt der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG z.B. für bewegliche Güter, insbesondere Fahrzeuge wie Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Transportkraftfahrzeuge nach Maßgabe des nachgewiesenen Umfangs der auf die einzelnen Wirtschaftsjahre entfallenden Leistungen vorgenommen werden. Man teilt den abzuschreibend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung zu entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 108 [Autor/Zitation] Als "entgeltlich erworben" gelten Vermögensgegenstände, deren Wert am Markt durch einen entgeltlichen Erwerbsvorgang objektiv bestätigt wurden (sog. Marktobjektivierung bzw. Markttest; vgl. Anzinger in HHR, § 5 EStG Rz. 1830 [12/2021]; Hennrichs in MünchKomm. BilR, § 248 HGB Rz. 43; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht9, 90). Durch den ent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Inhalt und Zweck des Grundsatzes der Einzelbewertung

Rz. 347 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Einzelbewertung erfordert die Wertermittlung für jeden einzelnen Bewertungsgegenstand unabhängig von den Wertverhältnissen anderer Vermögensgegenstände und Schulden (s. auch Rz. 115). Dadurch soll entsprechend dem Imparitäts- und dem Realisationsprinzip eine Saldierung von Wertminderungen und -steigerungen verhindert werden (so Urnik...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz der Planmäßigkeit

Rz. 475 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Planmäßigkeit von Abschreibungen ist ausdrücklich erst durch das AktG 1965 in die Bewertungsvorschriften eingeführt worden. Er wird durch das BiRiLiG 1985 und BilRUG 2015 im HGB rechtsformunabhängig fortgeführt. Danach besteht die Pflicht, für jeden Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist, einen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Konkrete Ansatzverbote für vergleichbare (selbst geschaffene) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 163 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf den im Gesetz genannten unbestimmten Begriff der vergleichbaren (selbst geschaffenen) immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beinhalten weder das Gesetz noch die Gesetzesmaterialien eine Begriffsbeschreibung. Aus der Gesetzesbegründung wird mit Blick auf den Zweck des Aktivierungsverbots lediglich ersichtlich, dass der ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Betriebsvermögensvergleich i.S.v. § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 228 Diese Gewinnermittlungsart kommt nur für Land- und Forstwirte, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, sowie für selbstständig Tätige, die freiwillig Bücher führen, in Betracht. Rz. 229 Für Gewerbetreibende, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, gelten die Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 EStG zusätzlich. Diese sind bu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Sonstige Rückstellungen, insbesondere für ungewisse Verbindlichkeiten

Rz. 472 Unterhaltsrelevanz Wie alle Rückstellungen reduzieren auch diese den steuerlichen Gewinn und damit das Unterhaltseinkommen. Rz. 473 Unter den "sonstigen Rückstellungen" sind alle diejenigen Rückstellungen zu erfassen, für welche kein gesonderter Ausweis vorgeschrieben ist. Nach § 249 HGB handelt es sich dabei um die folgenden Posten:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen sowie Geldwert- und Sachwertschulden

Rz. 213 [Autor/Zitation] Der Erfüllungsbetrag von Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen umfasst aufgrund des Vorsichtsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4) die voraussichtlich anfallenden Vollkosten (Bordewin, DB 1992, 1533, 1536; IDW RS HFA 34.21 Rz. 196 f.), dh. Einzelkosten und direkt zurechenbare, notwendige Gemeinkosten (Bilanz Check-Up 2012, 71). Dies erfolgt unabhängig davo...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

Rz. 391 ▪ Unterhaltsrelevanz Um die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit zu reduzieren, kann der Unterhaltsschuldner/Unternehmer bei langfristiger Fertigung, aber auch durch eine "Produktion auf Halde", und Leistungserstellung den Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung buchen, ohne dass er schon die Gewinnrealisierung ausweist. Beispiel Bauunternehmer B hat keine teilfe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 388 [Autor/Zitation] Es sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts des Eintritts ungewiss sind (§ 198 Abs. 8 öUGB; vgl. Eberhartinger/Weinhandl in Bertl/Mandl, § 198 Abs. 8 Rz. 4 [12/2017]; vgl. Rz. 131). Die Ungewissheit besteht in de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Den Bewertungsvereinfachungsverfahren und insbes. der nach Satz 1 zugelassenen Lifo-Methode kommt hohe Praxisrelevanz zu (vgl. Drüen in Großkomm. HGB6, § 256 Rz. 12; U. Prinz, DB 2015, 1196; Hey, Vorwort zu IFSt-Schrift Nr. 486: "für die Bilanzierungspraxis eminent wichtig"). Im Hinblick auf den verfolgten Vereinfachungszweck (s. Rz. 5 ff.) ist sie für ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertung

Rz. 135 [Autor/Zitation] § 191 öUGB erfordert nicht nur eine mengenmäßige Übersicht der dem Unternehmen gewidmeten Vermögensgegenstände und Schulden, sondern verlangt auch die Bewertung dieser Vermögensgegenstände und Schulden (zur deutschen Rechtslage vgl. Rz. 82 ff.). Mangels für die Inventarisierung normierter Bewertungsgrundsätze wird zutreffend auf die Bewertungsgrundsät...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 201 öUGB leitet den dritten Titel des ersten Abschnitts des dritten Buchs des öUGB ein. Die Regelung bezieht sich auf Ansatz und Bewertung und umfasst dem Wortlaut nach einen weiteren Anwendungsbereich als die deutsche Parallelbestimmung des § 252 HGB , welche auf "Allgemeine Bewertungsgrundsätze" Bezug nimmt (s. Rz. 311). Der Wortlaut des § 252 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Andere Verfahren

Rz. 207 [Autor/Zitation] Dem Wortlaut des § 209 Abs. 2 Satz 2 öUGB nach sind – anders als in Deutschland – andere Verbrauchsfolgeverfahren zulässig, welche nicht auf eine zeitliche Reihenfolge abstellen (vgl. Urnik/Urtz/Ketter/Büger in Straube/Ratka/Rauter3, § 209 Rz. 21; Rz. 127). Unter den sonstigen Verfahren werden in erster Linie das Hifo-Verfahren (highest in – first out...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot

Rz. 412 [Autor/Zitation] Der letzte Halbsatz des § 196 Abs. 1 öUGB "soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", ist wortident mit § 246 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 HGB. Das Gesetz sieht diverse Ansatzwahlrechte und -verbote auf der Aktiv- und Passivseite vor (vgl. dazu auch Rz. 122). Die Nichtaufnahme eines Postens wegen eines Ansatzwahlrechts stellt keinen Verstoß gegen das V...mehr