Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Übertragung stiller Reserven

Rz. 482 [Autor/Zitation] Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führt zur Gewinnrealisation, weshalb in Höhe der Ertragssteuerbelastung der Veräußerungserlös nicht in voller Höhe für eine Neuinvestition zur Verfügung steht (vgl. zur Regelung in Deutschland in § 6b EStG Rz. 144). Natürliche Personen können gem. § 12 öEStG stille Reserven aus der Veräußerung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Einlagen

Rz. 99 [Autor/Zitation] Ein weiterer Fall der Bewertung mit dem Teilwert ist die Einlage in das Betriebsvermögen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG sind Einlagen mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen. Allerdings existiert eine Rückausnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 2 EStG, wonach die Bewertung höchstens mit den Anschaffungs- oder Herst...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 298 Abs. 1 ist § 255 auch bei der Aufstellung des Konzernabschlusses von Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Dasselbe gilt gem. § 13 Abs. 2 PublG iVm. § 298 Abs. 1 für Unternehmen, die nach dem PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Rz. 10 [Autor/Zitation] Auch die steuer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 427 [Autor/Zitation] § 203 öUGB regelt die Zugangs- und Folgebewertung des Anlagevermögens (Abs. 1) und definiert die Anschaffungskosten (Abs. 2), Herstellungskosten (Abs. 3 und 4) sowie den derivativen Geschäfts- und Firmenwert (Abs. 5). Die Bewertung des Anlagevermögens in § 203 öUGB ist insoweit unvollständig, als hinsichtlich der Abschreibung auf § 204 öUGB verwiesen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Komponentenansatz

Rz. 485 [Autor/Zitation] Mit Verweis auf die nicht mehr zulässigen Ansammlungsrückstellungen für Generalüberholungen (Aufwandsrückstellungen gem. § 249 Abs. 2 HGB aF) und die durch das BilMoG verfolgte Anpassung an die IFRS wird auch handelsrechtlich diskutiert, wichtige Komponenten von Sachanlagegegenständen, zB selbständig zu bewertende Gebäudeteile (Aufzüge, Heizungsanlage...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsätzliche Festlegung einer Wertober- und einer Wertuntergrenze für die Vermögensgegenstände

Rz. 54 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 1 schreibt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wertobergrenze für alle Kaufleute verbindlich vor. Diese Wertobergrenze vermindert sich um die nach Abs. 3 und 4 vorzunehmenden Abschreibungen. Seit BilMoG 2009 sind die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung bei dauer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Erweiterung eines vorhandenen Vermögensgegenstands

Rz. 280 [Autor/Zitation] Neben dem Grundtatbestand der Herstellung eines Vermögensgegenstands ergibt sich aus Abs. 2 Satz 1 auch "seine Erweiterung" als Herstellungsvorgang. Erweiterung bedeutet eine Mehrung der Substanz des Gegenstands als solchem, mit der idR eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten einhergeht (vgl. Schubert/Hutzler in Beck BilKomm.[13], § 255 Rz. 324; Kr...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / h) AfA bei Gebäuden

aa) Lineare AfA Rz. 305 Ausgangspunkt für die Berechnung der Gebäudeabschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Gebäude. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören die anteiligen Grundstückskosten. Fallen Kosten auf die Einheit von Grundstück und Gebäude, so sind die Kosten aufzuteilen. Maklerprovisionen, Notargebühren müssen zum Teil dem Gebäude und zum Tei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung eines Restwerts

Rz. 930 [Autor/Zitation] Die Abschreibungsbasis des Vermögensgegenstands sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 203 Abs. 1 öUGB) bzw. bei eingelegten oder zugewendeten Vermögensgegenständen (§ 202 Abs. 1 öUGB) der an die Stelle der Anschaffungswerte tretende beizulegende Wert (§ 189a Z 3 öUGB; vgl. Loser/Urnik/Urtz in Straube/Ratka/Rauter3, § 204 Rz. 7). Es existie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Formelles versus materielles Maßgeblichkeitsverständnis

Rz. 99 [Autor/Zitation] Das Ausmaß der Einflusswirkung unternehmensrechtlicher GoB auf die steuerliche Gewinnermittlung hängt in weiterer Folge davon ab, ob der Maßgeblichkeit ein "formelles" oder ein "materielles" Verständnis zu Grunde gelegt wird (vgl. dazu ausführlich Titz, Bilanzsteuerrecht 26). Die formelle oder materielle Wirkung der Maßgeblichkeit wird als "Rechtsfolge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Materialkosten

Rz. 531 [Autor/Zitation] Materialeinzelkosten beinhalten alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (vgl. Urnik/Urtz/Fellinger/Niedermoser in Straube/Ratka/Rauter3, § 203 Rz. 87/2; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 300). Rohstoffe bilden den Hauptbestandteil eines Produkts und gehen unmittelbar in dieses ein (zB Rohmaterialien, Fremdbauteile, Eigenbauteile, wieder verwertete Abfälle,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Schwebende Absatzgeschäfte

Rz. 281 [Autor/Zitation] Verträge über Absatzgeschäfte schweben bis zur Lieferung der Gegenstände oder bis zur Erbringung der Leistung (Realisationszeitpunkt; vgl. § 252 Rz. 218 ff.). Ein drohender Verlust aus dem schwebenden Geschäft liegt vor, wenn der Wert der vereinbarten Gegenleistung geringer als der Wert der zu erbringenden Leistung ist (IDW RS HFA 4.33). Der Wert der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Anschaffungskosten bereits angeschaffter Vermögensgegenstände

Rz. 137 [Autor/Zitation] Ist ein Vermögensgegenstand bereits angeschafft worden, steht die Höhe der Anschaffungskosten aber noch nicht fest, so ist ausnahmsweise eine Rückstellung für die Anschaffungskosten zu passivieren, um dem Grundsatz, dass ein Anschaffungsgeschäft stets erfolgsneutral ist, zu genügen (OFD München v. 19.7.2000 – S 2000 – 42 St 41 – 42, DStR 2000, 1348, 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (3) Sonderabschreibungen und degressive AfA

Rz. 346 Wird neben der Sonderabschreibung die degressive AfA vorgenommen, gilt das zuvor (siehe Rdn 299) Dargestellte. Die Abschreibungsdauer verkürzt sich hier aber nicht, weil die degressive AfA – im Gegensatz zur linearen AfA – vom jeweiligen Restwert, d.h. Buchwert, berechnet wird. Für diesen Fall wird die Sonderabschreibung auch neben der degressiven AfA von den Anschaf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Begriff der Bewertungsmethode

Rz. 275 [Autor/Zitation] Der Begriff der Bewertungsmethode ist gesetzlich nicht definiert. Er lässt sich als bestimmtes Verfahren verstehen, mittels dessen einem Bewertungsobjekt (Vermögensgegenstand oder Schuld) ein geldmäßig ausgedrückter Wert beigelegt wird (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 243 [10/2011]; Förschle/Kropp, ZfB 1986, 873, 878; Fülbie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Folgebewertung von nichtmonetären Posten

Rz. 148 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung des Vergleichswerts (beizulegender Wert, § 204 Abs. 2 öUGB bzw. § 207 öUGB) ist zu unterscheiden, ob die in fremder Währung erworbenen Vermögensgegenstände ausschließlich in fremder Währung oder ausschließlich bzw. auch in Euro wiederbeschafft oder veräußert werden können:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 255 regelt für alle Kaufleute den Begriffsinhalt der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Er konkretisiert die Bewertungsbestimmung des § 253 Abs. 1 Satz 1, wonach die Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen sind. Beide Regelungen sind Ausfluss des Realisationsprinzips (Kahle/Haas/Schulz in BKT, Bilanzr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verteilung der Nutzungsdauer

Rz. 920 [Autor/Zitation] Die Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer dient zur Ermittlung des periodengerechten und im Zeitablauf vergleichbaren Erfolgs (vgl. Hofbauer/Rohatschek in Jabornegg/Artmann2, § 204 Rz. 2; Christian/Hohensinner in Zib/Dellinger, § 204 Rz. 5; ebenso Rz. 471). Auf eine planmäßige Abschreibung kann nich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ii) Leasinggeschäfte

Rz. 461 [Autor/Zitation] Bei einem Leasinggeschäft wird vom Leasingnehmer ein Leasinggut für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung gegen (periodische) Zahlung von Leasingraten zur Verfügung gestellt (ausführlich zur Definition von Leasing Rz. 284). Es existiert keine gesetzliche Regelung zur Bilanzierung von Leasinggeschäften im öUGB und HGB (vgl. Rz. 285). Die Zuordnung rich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Fifo-Methode

Rz. 109 [Autor/Zitation] Die in der Praxis seltener vorzufindende Fifo-Methode geht davon aus, dass die zuerst angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände auch zuerst veräußert oder verbraucht werden (First in – First out). Die Vermögensbewertung erfolgt so im Vergleich zur Lifo-Methode tendenziell nach gegenwartsbezogenen Werten. Steigen die Werte der betroffenen V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abgrenzung bei zusammengesetzten Vermögensgegenständen

Rz. 236 [Autor/Zitation] Materielle und immaterielle Vermögensgegenstände können miteinander verbunden sein. Können die einzelnen Komponenten nicht sachgerecht voneinander getrennt und separat als materielles und immaterielles Vermögen erfasst werden, hat nach hM eine Zuordnung nach dem wertmäßigen Überwiegen der Komponenten zu erfolgen (Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abgrenzung Erwerb und Selbstherstellung

Rz. 246 [Autor/Zitation] Die Abgrenzung zwischen Anschaffung oder Selbstherstellung erfolgt danach, ob der Auftraggeber oder der Auftragnehmer die Herstellerinitiative oder das Herstellungsrisiko trägt, wobei primär auf das Herstellerrisiko abzustellen ist (Bertl/Fraberger, RWZ 1998, 241; Bertl/Hirschler, RWZ 2003, 293; Bertl/Hirschler, Bilanzsteuerrecht B2, 56; Lehner, taxle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Langfristige Auftragsfertigung

Rz. 994 [Autor/Zitation] § 206 Abs. 3 erlaubt im Zuge eines Wahlrechts unter bestimmten Voraussetzungen eine über die Herstellungskosten gem. § 203 Abs. 3 und 4 öUGB hinausgehende Aktivierung angemessener Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten (zur Rechtsentwicklung s. Rz. 855). Die Bestimmung macht deutlich, dass eine Teilgewinnrealisierung, wie sie nach der Rechtslage v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestimmung des beizulegenden Werts

Rz. 615 [Autor/Zitation] Die Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung nach Abs. 3 Satz 5 setzt voraus, dass einem Vermögensgegenstand des Anlagevermögens zum Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert beizulegen ist. Hieraus ergeben sich im Wesentlichen zwei Fragen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Aktivierungspflicht immaterieller Vermögensgegenstände im Umlaufvermögen

Rz. 252 [Autor/Zitation] Das Aktivierungsverbot umfasst nur nicht entgeltlich erworbene immaterielle und damit selbst erstellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Für das Umlaufvermögen bestehen hingegen keine Einschränkungen, weshalb entgeltlich und unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren sind (so auch in Deutschland, s. Rz. 170). Die U...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse zum Anlagevermögen (R 6.5 EStR 2012)

Rz. 436 Beispiel für Unterhaltsrelevanz Die Unterhaltsschuldner-GmbH schafft ein Wirtschaftsgut an mit Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 EUR. Die lineare AfA beträgt 10.000 EUR. Das Unternehmen hat einen Zuschuss bzw. eine Investitionszulage in Höhe von 12.500 EUR erhalten. Der Ausweis dieses Zuschusses kann erfolgsneutral oder erfolgswirksam erfolgen![302] Rz. 437 Gemäß R ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Teilwertabschreibung

Rz. 745 [Autor/Zitation] Das Steuerrecht kennt neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als weiteren Bewertungsmaßstab den Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 bis 4 und Nr. 2 Satz 2 und 3 EStG). Das ist der Wert, den ein gedachter Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Besonderheiten

(1) Anschaffungsnahe Herstellungskosten Rz. 88 [Autor/Zitation] Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Geometrisch-degressive Abschreibung

Rz. 557 [Autor/Zitation] Bei der geometrisch-degressive Abschreibung wird zwar wie bei der linearen Abschreibung ein gleichbleibender Prozentsatz (zB 20 %) gewählt, dieser wird aber nicht auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern auf den jeweiligen Restbuchwert des Vorjahres bezogen. Es wird deshalb auch von der Buchwertabschreibung gesprochen. Die ersten Jahre d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Hintergrund

Rz. 150 [Autor/Zitation] In Durchbrechung des Vollständigkeitsgrundsatzes (§ 246 Abs. 1 Satz 1) iSd. dichotomen handelsrechtlichen Bilanzansatzkonzeption und als Ausnahmeregelung zu § 248 Abs. 2 Satz 1 normiert § 248 Abs. 2 Satz 2 ein Aktivierungsverbot für besondere selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Aufwendungen für selbst geschaffene ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abbruch von Gebäuden

Rz. 479 [Autor/Zitation] Nach der älteren Ansicht des VwGH wurde der Restbuchwert eines in Abbruchabsicht erworbenen, noch verwendbaren Gebäudes, zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes gerechnet (sog. Opfertheorie, vgl. zB VwGH v. 15.5.1968, 0337/67; v. 9.6.1980, 55, 186/79; v. 15.2.1994, 93/14/0175). Im Schrifttum wurde die Opfertheorie kritisiert und die generelle Auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Fallgestaltungen

Rz. 290 [Autor/Zitation] Bei einem Anschaffungsgeschäft droht ein Verlust, wenn der beizulegende Wert des anzuschaffenden Vermögensgegenstands niedriger ist als der vereinbarte Preis (Scheffler in Beck HdR, B 233 Rz. 321 [1/2021]); Hennrichs in BeckOGK HGB, § 249 Rz. 222 [3/2023]). Ist Gegenstand des Anschaffungsgeschäfts eine nicht aktivierbare Leistung, droht ein Verlust, w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Vollkostenansatz für Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen

Rz. 1023 [Autor/Zitation] In Deutschland sieht § 6 Abs. 1 Z 3a lit. b öEStG ausdrücklich vor, dass steuerliche Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen mit den Einzelkosten und den angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten sind. Nach BFH ist darunter der Ansatz zu Vollkosten zu verstehen (vgl. mwN Kulosa in Schmidt42, § 6 EStG Rz. 481). Eine vergleic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Durchbrechung des Zu- und Abflussprinzips insbesondere durch AfA und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 560 Das Zu- und Abflussprinzip wird grundsätzlich durch § 11 EStG geregelt. Veränderungen der Bestände an Vorräten, Forderungen, Verbindlichkeiten und RAP berühren nicht das Ergebnis. Die Systematik der EÜR lässt auch keine Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen zu (siehe Rdn 282, 396 f., 449 ff., 430 ff.). Zur Vermeidung willkürlicher "Ausschläge" der Besteuerun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR

Rz. 155 [Autor/Zitation] Die Finanzverwaltung hat die Möglichkeiten zur Übertragung von stillen Reserven auf Ersatzwirtschaftsgüter aus Billigkeitsgesichtspunkten über die Vorschrift des § 6b EStG hinaus in R 6.6 EStR für besonders gelagerte Fälle erweitert. R 6.6 EStR erlaubt (Wahlrecht) insofern die Bildung einer Rücklage unter den Voraussetzungen, dass der Gewinn (grds.) du...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sekundäre Orientierung am Beschaffungsmarkt beim Vorratsvermögen (gesunkene Wiederbeschaffungskosten)

Rz. 785 [Autor/Zitation] Für die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertiger Erzeugnisse und Leistungen ist eine Bewertung mit vom Absatzmarkt der Erzeugnisse abgeleiteten Werten oftmals wenig praktikabel (vgl. Marx in HKMS3, § 253 HGB Rz. 166). Auch könnten Konkurrenzunternehmen von den gesunkenen Preisen für die Einsatzstoffe profitieren und die Preissenk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 569 [Autor/Zitation] Der Abschreibungsplan (vgl. Rz. 477 ff.) wird verbindlich mit der Aufstellung des JA, in dem der abzuschreibende Vermögensgegenstand erstmals berücksichtigt wird (vgl. Schubert/Andrejewski in Beck BilKomm.13, § 253 HGB Rz. 258). Der Abschreibungsplan gilt entsprechend dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6) grds. für die gesamte Nu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung

Rz. 297 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung wird regelmäßig als Ausfluss des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit angesehen (Müller, BB 1987, 1629, 1632; Selchert, DB 1995, 1573; umfassend zur bilanztheoretischen Einordnung Kupsch in FS Börner, 31, 33 ff.). Gegenüber der in Abs. 1 Nr. 6 ausdrücklich normierten zeitlichen (auch: vertikalen) Stetigk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Gegenstand der Inventur und des Inventars

Rz. 32 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Abs. 1 hat der Kaufmann seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Gegenstand der Inventur und des Inventars sind also sowohl die Vermögensgegenstände ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 29 [Autor/Zitation] § 211 Abs. 1 öUGB enthält Regelungen zur Bewertung von Schulden und sieht vor, dass Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind, wobei dieser für Rückstellungen bestmöglich zu schätzen ist (ähnlich in Deutschland in § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, s. dazu Rz. 856). Ebenso wie in § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB gilt in Österreich de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Realisationszeitpunkt bei langfristiger Auftragsfertigung

Rz. 223 [Autor/Zitation] Bei langfristiger Auftragsfertigung wird auf eine auftragsgemäße Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen abgestellt, welche sich über mehr als einen Abschlussstichtag erstreckt, also – entgegen dem Wortlaut – auch Herstellungs- bzw. Leistungserbringungsvorgänge betreffen kann, die sich über kürzere Zeiträume erstrecken (näher zu den Charakteristika...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sofortabschreibung und Sammelpostenabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände

Rz. 598 [Autor/Zitation] In der kaufmännischen Praxis ist es aus Vereinfachungsgründen vielfach üblich, Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Anlagegüter auch handelsrechtlich im Jahr des Zugangs sofort voll abzuschreiben oder in einem Sammelposten zu erfassen (Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung). Eine solche Handhabung ist als Methode anzuseh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Absetzungen für Abnutzung

Rz. 735 [Autor/Zitation] §§ 6 ff. EStG enthalten für Abschreibungen in der Steuerbilanz eigene Regelungen, die nicht nur terminologisch, sondern auch betragsmäßig zu Abweichungen von den Ansätzen der Handelsbilanz führen. Rz. 736 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, mit den Anschaffungs- od...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Degressive AfA

Rz. 310 Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Steuerpflichtige auch die degressive AfA in Form fallender Staffelsätze nach § 7 Abs. 5 EStG wählen (sog. staffeldegressive AfA). Hierbei sind folgende AfA-Staffeln mit verschiedenen Abschreibungssätzen nach dem Herstellungsjahr (siehe in den folgenden Normen!) und der Nutzungsart zu unterscheiden (siehe Beispiel Rdn 313):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 172 [Autor/Zitation] Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind idR mit dem Betrag anzusetzen, der dem Unternehmen zugeflossen ist. Sind die Anzahlungen verzinslich und werden die Zinsen im Rahmen der Auftragsabrechnung verrechnet, so sind die aufgelaufenen Zinsaufwendungen in die erhaltenen Anzahlungen mit einzubeziehen. Erfolgt keine Verrechnung bei der Auftragsabrechn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Konsequenzen für die Bewertung

Rz. 108 [Autor/Zitation] Die Bewertung bei Abkehr von der Fortführungsprämisse folgt dem Grundsatz der Berücksichtigung von Abwicklungs- und Veräußerungsgesichtspunkten (s. dazu auch Rz. 102), sofern die Vermögensgegenstände nicht bis zu ihrem ursprünglich beabsichtigten Verbrauch weiterhin genutzt werden. Maßgeblich für die individuellen Wertansätze sind somit die Verhältnis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Umfang der Wertaufholung

Rz. 1008 [Autor/Zitation] Der Umfang der Zuschreibung ist mit der Höhe der ursprünglichen außerplanmäßigen Abschreibung und dem Umfang der Wertaufholung gedeckelt. Der Betrag der Wertaufholung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem beizulegenden Wert (zu den Ausprägungsformen im Anlagevermögen s. Rz. 954, zum Umlaufvermögen s. Rz. 979) und dem Buchwert des Vermögensgegens...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / i) AfA bei beweglichen Anlagegütern

aa) Lineare AfA Rz. 318 Mit der Abschreibung erfasst man im betrieblichen Rechnungswesen planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK) werden bei der linearen AfA auf bewegliche Anlagegüter gleichmäßig auf die Zeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verteilt (§ 7 Abs. 1 EStG). Indem man die Anschaf...mehr