Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Vorbemerkung

Rz. 169 [Autor/Zitation] Steuerrechtlich ist die Bilanzierung in den sog. Leasingerlassen des BMF geregelt. Diese unterscheiden danach, ob es sich bei dem Leasinggegenstand um Immobilien oder Mobilien bzw. ob es sich um ein Vollamortisations- bzw. Teilamortisationsleasing handelt: Immobilien: Vollamortisation: BMF v. 21.3.1972 – F/IV B 2 - S 2170 – 11/72, BStBl. I 1972, 188. Tei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) AfA bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Rz. 300 Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 EUR betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln. Keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind...mehr

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zfs 10/2023, Zum Vorliegen ... / 2 Aus den Gründen:

[3] II. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat Erfolg und führt gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. 4 1. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, das Landgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger den ihm entstandenen Schaden schon nicht su...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Rückstellungen für die Verwertung radioaktiver Abfälle gem. § 5 Abs. 4b Satz 2 EStG

Rz. 207 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 4b Satz 2 EStG statuiert ein Passivierungsverbot für Rückstellungen für die Verpflichtung zur schadlosen Verwertung radioaktiver Reststoffe sowie ausgebauter oder abgebauter radioaktiver Anlagenteile, soweit Aufwendungen im Zusammenhang mit der Be- oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen stehen, die aus der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennst...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 385 [Autor/Zitation] § 196 öUGB Vollständigkeit, Verrechnungsverbot (1) Der Jahresabschluß hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen dürfen nicht mit Ert...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorratsvermögen

Rz. 986 [Autor/Zitation] Zur Frage, ob für die Bewertung des Vorratsvermögens der Beschaffungs- und/oder Absatzmarkt entscheidend ist, haben sich mangels gesetzlicher Vorgaben unter Anwendung der GoB die nachfolgenden Grundsätze herausgebildet (vgl. Urnik/Urtz/Maier in Straube/Ratka/Rauter3, § 207 Rz. 4). Beschaffungsmarkt: Der Beschaffungsmarkt ist für Roh-, Hilfs- und Betrie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Inhalt der gesetzlichen Regelung

Rz. 334 [Autor/Zitation] Nach § 201 Abs. 2 Z 2 öUGB ist bei der Bewertung von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, solange dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen ("Going-Concern-Prämisse"). Solange die Vermutung der Unternehmensfortführung gilt, basiert die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden auf der Annahme einer bestimmungsgemäße...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte

Rz. 395 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Bewertungswahlrechte wird zwischen echten und unechten Wahlrechten unterschieden (KFS/RL 1 Rz. 13; Urnik/Urtz/Rohn/Steinhauser in Straube/Ratka/Rauter3, § 201 Rz. 18): Echte Bewertungswahlrechte: Das Gesetz normiert alternative Bewertungsmethodenwahlrechte, bspw. die Einbeziehungswahlechte für die Aktivierung der Herstellungskosten (§ ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 105 [Autor/Zitation] Das Aktivierungswahlrecht bzw. -verbot in § 248 Abs. 2 erfasst dem Wortlaut nach nur die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Diese müssen grds. Produkte eines Herstellungsprozesses des Unternehmens sein, dh. aus eigener Herstellung stammen und folglich mit dem Anfall von Herstellungskosten in Verbindung stehen. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 29. Jahressteuergesetz 2020

Rz. 97 Flexibilisierung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) § 7g Abs. 1 EStG wird wie folgt gefasst: Zitat Steuerpflichtige kann für die künftige bewegliche Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inlä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Inventurauswertung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Soweit keine laufende Bestandsführung vorliegt, sind die Ergebnisse der in diesem Fall erforderlichen körperlichen Bestandsaufnahme zum Abschlussstichtag auf die Bestandskonten zu übernehmen. Existiert eine laufende Bestandsführung (Lagerbuchführung), so dient die körperliche Bestandsaufnahme der Verifikation der Buchbestände; diese sind deshalb mit de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtsfolgen

Rz. 176 [Autor/Zitation] Der eindeutige Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG lässt im Gegensatz zu § 256 Satz 1 nur die Lifo-Methode als Bewertungsvereinfachung zu. Eine Bewertung nach der Fifo-Methode kommt demnach nur in Betracht, wenn diese den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und es damit zu ihrer Anwendung keiner Vereinfachungsvorschrift bedarf (Grottel/F. Huber in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ausnahmen und Sonderfälle

Rz. 267 [Autor/Zitation] Ausdrückliche Ausnahmen von der Anwendung des Grundsatzes der Periodisierung sieht das Gesetz nicht vor. Bei einigen Vorschriften ist aber umstritten, ob sie im Dienste einer adäquaten Periodisierung stehen (Kahle/Braun in HKMS3, § 252 HGB Rz. 185). Namentlich gilt dies für Vorschriften, welche Ansatz- oder Bewertungswahlrechte enthalten: § 248 Abs. 2:...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Voraussetzungen für die Zuschreibungspflicht

Rz. 1001 [Autor/Zitation] Die Wertaufholung ist im Umfang der durch den Wegfall der Gründe eingetretenen Werterhöhung zu berücksichtigen, insoweit diese die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die bis zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen gewesen wären, nicht überschreitet (vgl. Rz. 814). Im Ergebnis müssen für die verpflic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsrechtsprechung zur AfA (bewegliche Wirtschaftsgüter)

Rz. 360 Der BGH hat in seinem Urteil aus dem Jahre 1980[206] grundlegend zur AfA festgestellt, dass der durch das steuerliche Institut der Abschreibung pauschal zu berücksichtigende Verschleiß von Gegenständen des Anlagevermögens entspreche oft keine tatsächliche Wertminderung in Höhe des steuerlich anerkennungsfähigen Betrages, erst recht keine entsprechende Minderung des E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) AfA und Sonder-AfA im Familienrecht (bewegliche Wirtschaftsgüter) sowie Investitionsfreiheit, Rücklagenbildung, Gewinn ≠ Einkommen

Rz. 357 Die Abschreibung ist ein immer wiederkehrendes und uraltes Problem in Unterhaltsrechtstreitigkeiten und allen Beteiligten an derartigen Verfahren bestens bekannt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Fragestellung. Die familienrechtliche Rechtsprechung und Lehre haben sich zu keinem Zeitpunkt mit der Frage befasst, ob bei Leasing unterhaltsrechtl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Fiktive Steuerberechnung im Unterhaltsrecht

Rz. 367 Fünf Fälle fiktiver Steuerberechnung sieht die Rechtsprechung des BGH ausdrücklich vor. Dies stellt eine Durchbrechung des In-Prinzips dar, weil eine tatsächliche Veranlagung (Für-Prinzip) mit einer fiktiven verglichen wird:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Abgrenzung von Forschung und Entwicklung – Aktivierungsverbot (Abs. 2a Satz 4)

Rz. 381 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstandseigenschaft eines Forschungsergebnisses ist regelmäßig sehr unsicher. Demgegenüber gilt dies nur eingeschränkt für das in der Entwicklungsphase aus dem Forschungsergebnis abgeleitete Entwicklungsergebnis. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage nach dem Zeitpunkt des Übergangs von der Forschungs- zur Entwicklungsphase – die gl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einführung

Rz. 390 [Autor/Zitation] Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde der beizulegende Zeitwert als weiterer Bewertungsmaßstab im HGB eingeführt und eine Definition in § 255 Abs. 4 verankert. Die Bewertung mittels beizulegenden Zeitwerts zielt auf eine Marktpreisbewertung ab (§ 255 Abs. 4 Satz 1). Durch diese Bewertungskonzeption kommt es zu einer punktuellen Annährung an ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 194a [Autor/Zitation] Grundsätzlich gilt für Vermögensgegenstände der Grundsatz der Einzelbewertung (§ 201 Abs. 2 Z 3 öUGB). Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes kann mittels Bewertungsvereinfachungsverfahren erfolgen (§ 209 öUGB). Ausschlaggebend für diese Bewertungsvereinfachungsverfahren waren Überlegungen über Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit, da sich der Wert e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Konkrete Ansatzverbote für Marken, Drucktitel, Verlagsrechte und Kundenlisten

Rz. 157 [Autor/Zitation] Die Norm benennt zunächst enumerativ Beispiele für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten) und fingiert für diese eine mangelnde Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert (vgl. van Hall/Kessler in Kessler/Leinen/Strickmann, Handbuch BilMoG2, 179; Andrä, Bilanzierung von Immaterialgüterrech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Reichweite der Stetigkeit

Rz. 279 [Autor/Zitation] Die Anwendung des Gebots der Stetigkeit erfordert sachlogisch, dass ein Bewertungsvorgang seiner Natur nach wiederholbar ist (Rz. 276) sowie die Existenz mehrerer potentieller Bewertungsmethoden für ein Bewertungsobjekt (Rz. 278). Bedeutungslos ist hingegen die Begründung der im Einzelfall gewählten Bewertungsmethode, dh., die Stetigkeit erstreckt sic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abschreibungsplan

Rz. 477 [Autor/Zitation] Der Abschreibungsplan und damit auch die Höhe der in den GJ der Nutzung zu verrechnenden planmäßigen Abschreibungen werden durch vier Merkmale bestimmt:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Aktivierungspflicht immaterieller Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 170 [Autor/Zitation] Sowohl das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 als auch das Aktivierungsverbot nach § 248 Abs. 2 Satz 2 sind nur im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen zuzuordnenden selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen von Bedeutung. Immaterielle Vermögensgegenstände, die zum Umlaufvermögen gehören, werden von § 248 Abs. 2 nicht erfasst....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 252 normiert mit Verweis auf die GoB eine vorsichtige, objektivierte, umsatzorientierte und verlustantizipierende Gewinn- und Vermögensermittlung, die durch § 253 konkretisiert wird. Durch den Verweis auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten als Wertobergrenze (§ 253 Abs. 1 Satz 1) werden Wertsteigerungen am ruhenden Vermögen bei der Gewinn- und V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die in § 248 Abs. 1 geregelten Aktivierungsverbote, die für alle Kaufleute gelten, sollen verhindern, dass die von Unternehmen getragenen Aufwendungen der Gründung des Unternehmens (Nr. 1) und der Eigenkapitalbeschaffung (Nr. 2) auf mehrere Rechnungsperioden verteilt werden. § 248 Abs. 1 Nr. 3 enthält eine Spezialbestimmung für Versicherungsverträge und...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Vorratsbewertung durch Einzel- und Gruppenbewertung, wie Festwertverfahren/Durchschnittsmethode/Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 383 Als Vorräte eines Unternehmens werden alle auf Lager, in Arbeit oder auch unterwegs befindlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens erfasst, die für die Leistungserstellung oder als Erzeugnisse, Leistungen oder Waren für die Veräußerung vorgesehen sind (working capital). Üblicherweise werden diese untergliedert in:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzung der Wertaufholung

Rz. 815 [Autor/Zitation] Wird eine außerplanmäßige Abschreibung durch gesunkene Börsenkurse oder Marktpreise ausgelöst, lässt sich der Wegfall der Gründe über den Wiederanstieg begründen. Schwieriger sind Fälle, in denen aufgrund eines oder mehrerer Indikatoren und eines Barwertkalküls der niedrigere beizulegende Wert ermittelt wurde, da es hier komplexer ist zu beurteilen, o...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Mit § 253 sind folgende Vorschriften der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU , ABl. EU v. 29.6.2013, L 182/19-76, in deutsches Recht umgesetzt: Abs. 1 Satz 1 = Art. 6 Abs. 1 Buchst. i, Art. 12 Abs. 5 und 7; Abs. 1 Satz 2 = Art. 12 Abs. 12 Unterabs. 3; Abs. 1 Satz 3 und 4 = Art 8 Abs. 1 Buchst. a; Abs. 2 = keine explizite Äquivalenz in der Bilanzrichtlinie 2013/34/E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelungsgegenstand

Rz. 844a [Autor/Zitation] In Österreich sind die Grundsätze zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden bei Zugang- und Folgebewertung nicht in einer einzigen Bestimmung konzentriert (so in Deutschland, vgl. Rz. 1), sondern auf mehrere Bestimmungen aufgeteilt:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ermittlung der Schwellenwerte

Rz. 147 [Autor/Zitation] Rechnungslegungspflicht besteht, wenn der Unternehmer mehr als 700.000 EUR Umsatzerlöse im GJ erzielt (vgl. Bertl/Hirschler, RWZ 2010, 72 ff.; Urnik/Niedermoser in Jahrbuch Bilanzsteuerrecht 2010, 29). Die Umsatzgrenze ist betriebsbezogen anzuwenden, so dass ein Betrieb erst dann der Rechnungslegungspflicht unterliegt, wenn die Umsätze des "einzelnen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verhältnis der GoB zu internationalen Rechnungslegungsstandards

Rz. 73 [Autor/Zitation] Bei neuartigen Problemstellungen können internationale Standards (zB IFRS, US-GAAP), die von länderübergreifenden Berufsorganisationen erarbeitet werden, sowie deren Analyse und Wertung durch die Wissenschaft in die Auslegung der GoB einzubeziehen sein. Damit fungieren die internationalen Rechnungslegungsstandards lediglich als Erkenntnisquelle des Rec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 915 [Autor/Zitation] Gegenstände des Anlagevermögens (zur Abgrenzung des Anlage- vom Umlaufvermögen s. § 247 Rz. 173 ff.), sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gem. § 204 öUGB, anzusetzen (§ 203 Abs. 1 öUGB; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 455). Bei Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, ist eine planmäßige Abschreib...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebsausgaben

Rz. 133 Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, nennt man Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Nicht alle Betriebsausgaben dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Berücksichtigung finden. So sind z.B. folgende Betriebsausgaben nicht abziehbar:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Steuerliche Aspekte

Rz. 417 [Autor/Zitation] Ebenso wenig wie der "Vermögensgegenstand" ist das steuerliche "Wirtschaftsgut" gesetzlich definiert. Während aber der Vermögensgegenstand keine Schulden umfasst, bezieht sich der steuerliche Wirtschaftsgutbegriff sowohl auf Aktiva als auch auf Passiva (ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 62). Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Wirtschaftsgüter alle im...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 388 [Autor/Zitation] Es sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts des Eintritts ungewiss sind (§ 198 Abs. 8 öUGB; vgl. Eberhartinger/Weinhandl in Bertl/Mandl, § 198 Abs. 8 Rz. 4 [12/2017]; vgl. Rz. 131). Die Ungewissheit besteht in de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Wechsel der Abschreibungsmethode

Rz. 582 [Autor/Zitation] Ein Wechsel der Abschreibungsmethode ist grds. zulässig, wenn er in den wirtschaftlichen Gegebenheiten begründet ist, insbes. also wenn die neue Abschreibungsmethode dem Entwertungsverlauf besser entspricht (vgl. Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 253 Rz. 99; Pfirmann/Lorson/Hell/Metz in HdR-E, § 253 HGB Rz. 175 [5/2020], sprechen von einem begründeten Au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Maßgaben

Rz. 101 [Autor/Zitation] Sofern nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden kann, ist die Fortführungsprämisse nicht mehr angebracht. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Bilanzierung sind gesetzlich allerdings nicht geregelt und somit im Wege der Auslegung zu ermitteln (Kahle/Cortez in HKMS3, § 252 HGB Rz. 75; Armbruster/Müller i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Andere Verfahren

Rz. 207 [Autor/Zitation] Dem Wortlaut des § 209 Abs. 2 Satz 2 öUGB nach sind – anders als in Deutschland – andere Verbrauchsfolgeverfahren zulässig, welche nicht auf eine zeitliche Reihenfolge abstellen (vgl. Urnik/Urtz/Ketter/Büger in Straube/Ratka/Rauter3, § 209 Rz. 21; Rz. 127). Unter den sonstigen Verfahren werden in erster Linie das Hifo-Verfahren (highest in – first out...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) GoB-Vorbehalt

Rz. 64 [Autor/Zitation] Die Vereinfachungsverfahren des § 256 Satz 1 kommen nach dem Wortlaut nur zur Anwendung, "soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht". Diese Beschränkung entspricht im Grundsatz unionsrechtlichen Prinzipien und ist jedenfalls aus diesem Grunde von der Ermächtigung in Art. 12 Abs. 9 der Richtlinie 2013/34/EU gedeckt (so bereits zur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wesen, Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 106 [Autor/Zitation] Die Gruppenbewertung nach Abs. 4 erlaubt es, bestimmte Vermögensgegenstände und Schulden zusammenzufassen, die gleichartig oder annähernd gleichwertig sind. Die zu einer Gruppe zusammengefassten Posten sind dann mit dem gewogenen Durchschnittswert anzusetzen. Als Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung soll mit der Gruppenbewertung in erster Linie ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Begriff und Zeitpunkt der Realisation

Rz. 374 [Autor/Zitation] Der Realisationszeitpunkt von Gewinnen ist gesetzlich nicht bestimmt und wird je nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft durch die GoB festgelegt (AFRAC 32 Rz. 8; s. dazu auch Rz. 204 ff.). Gewinne liegen dann vor, wenn die aus einem bestimmten Geschäft realisierten Erträge die für die Ertragserzielung verursachten Aufwendungen überschreiten (Hofba...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bildung von Layern

Rz. 97 [Autor/Zitation] Ein bei Anwendung der periodenbezogenen Lifo-Methode entstehender Mehrbestand kann, nachdem er zutreffend bewertet wurde (s. Rz. 89), mit dem übrigen Bestand zusammengezogen werden, so dass sich im Ergebnis eine gewogene Durchschnittsbewertung von Anfangs- und Mehrbestand ergibt. Alternativ kann der Mehrbestand separat als sog. Layer ("Schicht", "Ableg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Allgemeine Bewertungsvorschriften

Rz. 264 [Autor/Zitation] Schwebende Geschäfte finden nach den GoB (zunächst) keinen Niederschlag im JA, solange Leistung und Gegenleistung sich voraussichtlich ausgleichen (§ 249 Rz. 140). Eine bilanzielle Berücksichtigung von schwebenden Geschäften erfolgt im Normalfall erst dann und insoweit, als ein Vertragspartner aktivierbare Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erfüllun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Kreis der Vermögensgegenstände

Rz. 918 [Autor/Zitation] Es unterliegen nur jene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens einer planmäßigen Abschreibung, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist (§ 204 Abs. 1 öUGB). Gemeint sind solche, die durch Verwendung, sonstige äußere Einflüsse oder bloßen Zeitablauf voraussichtlich einem Wertverzehr unterliegen und entweder eine Verwertung am Ende der Nutzung ausgeschloss...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 195 Satz 1 und Satz 2 öUGB entsprechen inhaltlich § 243 Abs. 1 und 2 HGB. Hingegen hat § 195 Satz 3 öUGB, wonach der JA dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln hat (Generalnorm), keine Entsprechung in § 243 HGB . Rz. 7 [Autor/Zitation] Eine vergleichbare Regelung existiert jedoch für Kapit...mehr