Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bedeutung und Zweck

Rz. 847 [Autor/Zitation] Die Bewertung hat den GoB zu entsprechen (§ 201 Abs. 1 öUGB; vgl. § 252 Rz. 312 ff.), die durch die Regelungen in den §§ 202–211 öUGB konkretisiert wird. Rz. 848 [Autor/Zitation] Die Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten als Wertobergrenze, (nicht realisierte) stille Reserven dürfen nicht dargestellt werden. Der beizulegende Wert der Vermögensgege...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 431 [Autor/Zitation] Die Definition der Anschaffungskosten in § 203 Abs. 2 Satz 1 öUGB wurde mit dem RLG 1990 (BGBl 1990/192) wortgleich aus § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB übernommen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten legen die Wertobergrenze fest, mit denen Vermögensgegenstände maximal im JA angesetzt werden dürfen; dies entspricht dem Grundsatz der Vorsicht (vgl. Fattin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Zurechnung beim Leasing-Geber

Rz. 172 [Autor/Zitation] Wird der Leasinggegenstand nach diesen Grundsätzen dem Leasing-Geber zugerechnet, handelt es sich dem Grunde nach um ein Mietverhältnis. Der Leasinggegenstand ist in der Bilanz des Leasing-Gebers mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten zu aktivieren (vgl. Krumm in Brandis/Heuermann, § 5 EStG Rz. 1032 f. [10/2021]). Die Abschreibung erfolgt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Planmäßige Abschreibungen auf stillgelegte Anlagen

Rz. 593 [Autor/Zitation] Bei der Abschreibung stillgelegter Anlagen sind zu unterscheiden zwischen: stillliegende Reserveanlagen, stillgelegte Anlagen, bei denen die Wahrscheinlichkeit der Wiederverwendung besteht, Anlagen, die endgültig stillgelegt sind. Rz. 594 [Autor/Zitation] Anlagegegenstände, die im laufenden GJ nicht genutzt, sondern in Reserve gehalten werden (zB Reserveag...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aktivierungszeitpunkt

Rz. 93 [Autor/Zitation] Ein zentrales und umstrittenes Problem im Rahmen des § 248 Abs. 2 Satz 1 ist die Feststellung des Aktivierungszeitpunkts bei eigener Herstellung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Fraglich ist dabei insbes., ob und inwieweit der selbst geschaffene immaterielle Vermögenswert bei Eintritt in die Entwicklungsphase die Kriterien e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einzelzurechenbarkeit der Aufwendungen

Rz. 59 [Autor/Zitation] Zu den Anschaffungskosten gehören nur solche Aufwendungen, die "dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können" (Abs. 1 Satz 1). Insofern ergibt sich eine wesentliche Einschränkung in der Zurechnung von Aufwendungen, die der Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand dienen. Die Aufwendungen müssen Einzelkostencharakter haben. Gemeinkosten,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Anschaffungsnebenkosten

Rz. 443 [Autor/Zitation] Anschaffungsnebenkosten sind all jene Aufwendungen, die während des Anschaffungsvorgangs neben dem eigentlichen Anschaffungspreis für den Erwerb und die Nutzbarmachung von Vermögensgegenständen anfallen (vgl. Janschek/Jung in Hirschler2, § 203 Rz. 56). Dabei sind die Anschaffungsnebenkosten unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eig...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Wechsel der AfA-Methoden

Rz. 325 Nach § 7 Abs. 3 EStG ist ein Übergang von der degressiven AfA zur linearen AfA generell möglich. Hierbei ist der Restbuchwert auf die noch verbleibende Restnutzungsdauer gleichmäßig zu verteilen und wird wie folgt hinsichtlich des sich hieraus ergebenden linearen AfA-Betrages berechnet: Linearer AfA-Betrag (EUR) = Restbuchwert: Restnutzungsdauer Rz. 326 Beispiel Untern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 175 [Autor/Zitation] Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind grds. mit dem Rechnungsbetrag inklusive USt anzusetzen. Versandte Retouren und fest vereinbarte Rabatte sowie verbindlich erhaltene, nachträgliche Preisnachlässe vermindern den auszuweisenden Betrag. Aus Gründen der Praktikabilität wurde früher vertreten, dass Lieferantenskonti bereits abgesetzt we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung zu entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 108 [Autor/Zitation] Als "entgeltlich erworben" gelten Vermögensgegenstände, deren Wert am Markt durch einen entgeltlichen Erwerbsvorgang objektiv bestätigt wurden (sog. Marktobjektivierung bzw. Markttest; vgl. Anzinger in HHR, § 5 EStG Rz. 1830 [12/2021]; Hennrichs in MünchKomm. BilR, § 248 HGB Rz. 43; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht9, 90). Durch den ent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 375 [Autor/Zitation] Nach § 248 Abs. 2 Satz 1 können selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden (Aktivierungswahlrecht). Der durch das BilMoG eingefügte Abs. 2a stellt nunmehr den Umfang der Herstellungskosten solcher selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens kl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 543 [Autor/Zitation] Das Gesetz schreibt keine bestimmte Abschreibungsmethode vor, sondern überlässt dies Auswahl dem Ermessen des bilanzierenden Kaufmanns (vgl. Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 253 Rz. 86; Marx in HKMS3, § 253 HGB Rz. 105; Pfirmann/Lorson/Hell/Metz in HdR-E, § 253 HGB Rz. 150 [5/2020]; Thiele/Kahn/Moder/Wätjen in BKT, Bilanzrecht, § 253 HGB Rz. 385 [11/202...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Fiktive Abschreibungsliste

Rz. 366 Wenn der BGH[213] in den Abschreibungssätzen der AfA-Tabellen allgemein verwendbarer Wirtschaftsgüter einen angemessenen Werteverzehr sieht, führt das im Fall einer steuerlich korrekt vorgenommenen Sonderabschreibung stets dazu, dass zu unterhaltsrechtlichen Zwecken eine fiktive AfA Liste nach der amtlichen AfA Tabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter zu er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Steuerliche Aspekte

Rz. 504 [Autor/Zitation] Mangels ausdrücklicher steuerrechtlicher Sondervorschriften gelten über das Maßgeblichkeitsprinzip grds. die unternehmensrechtlichen Vorgaben auch für die steuerliche Gewinnermittlung (zu Bewertungseinheiten bei Forderungen s. öEStR 2000 Rz. 2347; zum Saldierungsbereich von Verlustrückstellungen s. § 253 Rz. 1024; eine Vorschrift wie § 5 Abs. 1a Satz ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (2) Sonderabschreibung und lineare AfA

Rz. 344 Wird lineare AfA neben einer Sonderabschreibung (siehe Beispiel Rdn 341 und folgendes exemplarisches Beispiel nach § 7g EStG a.F. zur Ansparabschreibung, siehe auch Rdn 348) vorgenommen, ändern sich die Bemessungsgrundlagen und der AfA-Satz. Beispiel Ein Unternehmen hat 2007 ein Wirtschaftsgut des beweglichen Anlagevermögens mit 100.000 EUR angeschafft. Dieses hat eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Überblick

Rz. 94 [Autor/Zitation] § 6 EStG enthält mehrere Ausnahmen vom Prinzip der Bewertung nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten. In bestimmten Sachverhalten ist der Teilwert oder der gemeine Wert, speziell bei Finanzinstrumenten der Zeitwert, anzusetzen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Inhalt und Zweck des Grundsatzes der Einzelbewertung

Rz. 347 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Einzelbewertung erfordert die Wertermittlung für jeden einzelnen Bewertungsgegenstand unabhängig von den Wertverhältnissen anderer Vermögensgegenstände und Schulden (s. auch Rz. 115). Dadurch soll entsprechend dem Imparitäts- und dem Realisationsprinzip eine Saldierung von Wertminderungen und -steigerungen verhindert werden (so Urnik...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Keine Abschreibung nach Maßgabe des Ergebnisses, der Rentabilität, von Verbundeffekten oder von Preissteigerungen

Rz. 479 [Autor/Zitation] Abschreibungen, die sich am Ergebnis oder der Rentabilität des jeweiligen GJ orientieren, sind gem. § 243 Abs. 1 nicht zulässig, da sie nicht den GoB entsprechen (vgl. Schubert/Andrejewski in Beck BilKomm.13, § 253 HGB Rz. 239). Sollte bereits bei Aufstellung des Abschreibungsplans bekannt sein, dass aus finanziellen Gründen keine Neuinvestition durch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Entgeltlicher Erwerb

Rz. 201 [Autor/Zitation] In der Steuerbilanz besteht gem. § 5 Abs. 2 EStG ein Aktivierungsgebot für entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dies bedeutet im Umkehrschluss zunächst, dass unentgeltlich erworbene sowie selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter nicht aktiviert werden dürfen. Die Aufwendungen für das selbst erstellte immater...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Internationale Bezüge

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Einzelregelungen des § 255 beruhen auf folgenden unionsrechtlichen Vorgaben der Rechnungslegungsrichtlinie (RL 2013/34/EU v. 26.6.2013): Abs. 1 (Anschaffungskosten) basiert auf Art. 2 Nr. 6, Abs. 2 (Herstellungskosten) basiert auf Art. 2 Nr. 7, Abs. 2a basiert auf Art. 12 Abs. 11, Abs. 3 (Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen) basiert auf Art. 12 Abs. 8,...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Teilwertabschreibung und ihre Bedeutung im Familienrecht

Rz. 287 ▪ Unterhaltsrelevanz Gewinnreduzierend und damit für die Einkommensermittlung von größter Bedeutung ist die Teilwertabschreibung, die von Familienrechtlern praktisch nicht beachtet wird und mindestens die wirtschaftliche Bedeutung der AfA hat. Im Gegensatz zur AfA, die nur für das Anlagevermögen relevant ist, gilt die Teilwertabschreibung auch für das Umlaufvermögen. Ge...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Systematisierung der einzelnen Wirtschaftsgüter/Vermögenswerte in der Steuerbilanz

Rz. 285 Zum Zweck der Bewertung werden Bilanzposten in § 266 HGB, § 6 EStG wie folgt eingeteilt:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Wirkung der Lifo-Methode

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Lifo-Methode (Last in – First out) ermöglicht eine Fiktion dergestalt, dass die zuletzt eingegangenen Vermögensgegenstände bilanztechnisch als erste ausgebucht werden. Wird ein gewisser Lagerbestand über einen längeren Zeitraum gehalten, bilden die zuerst angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände eine Art unveränderlichen Bestand und bl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anschaffungspreis

Rz. 442 [Autor/Zitation] Der Anschaffungspreis ist grds. der Rechnungsbetrag (Kaufpreis) ohne Umsatzsteuer; sie ist nur einzubeziehen, wenn dem Erwerber kein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht (vgl. Rz. 64). Wenn der Erwerber teils Umsätze erzielt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen und gleichermaßen solche, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, dann ist die in Rechnung g...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Degressive AfA

Rz. 322 Im Gegensatz zur linearen AfA werden bei der degressiven AfA die Beträge von Jahr zu Jahr niedriger (§ 7 Abs. 2 EStG). Die jährlichen Absetzungsbeträge werden nach einem gleichbleibenden Prozentsatz vom jeweiligen Buch- bzw. Restwert bemessen. Beispiel Die Anschaffungskosten für eine Maschine betragen 15.000 EUR am 31.12.2006. Der degressive AfA-Satz beträgt 30 %. Lösun...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / a. Regionalfaktor, § 190 Abs. 5 BewG

Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts sind nach § 190 Abs. 3 S. 1 BewG die durchschnittlichen Herstellungskosten des Gebäudes mit dem Regionalfaktor sowie dem Alterswertminderungsfaktor zu multiplizieren. Durch den neu eingefügten Regionalfaktor nach § 190 Abs. 5 BewG wird der Unterschied zwischen dem bundesdurchschnittlichen und dem regionalen Baukostenniveau berücksichtigt. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Mögliche Beseitigung weiterer unsystematischer Abweichungen

Rz. 110 [Autor/Zitation] Das Regierungsprogramm nennt als Maßnahme zur Modernisierung und Zusammenführung der Bilanzrechte des öEStG und öUGB beispielhaft die Anpassung der Abschreibungsdauer beim Firmenwert (vgl. Regierungsprogramm 2020-2024, Aus Verantwortung für Österreich 67). Hinsichtlich der Aktivierungspflicht eines Firmenwerts besteht bereits Gleichklang zwischen öUGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Exkurs: Zugangsbewertung

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Zugangsbewertung, also die Erstverbuchung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten wird nicht von § 256a erfasst. Insoweit gelten vielmehr die allgemeinen Bewertungsgrundsätze, insbes. der Ansatz mit Anschaffungs-/Herstellungskosten und der Grundsatz der Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen (vgl. Grottel/Koeplin in Beck BilKomm.13, §...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Geldverkehrsrechnung

Rz. 1131 Die Geldverkehrsrechnung ist eine auf den Geldbereich beschränkte Vermögenszuwachsrechnung. Sie beruht auf der Überlegung, dass ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus seinen Einkünften und sonstigen Quellen zufließt. Ergibt sich bei der Geldverkehrsrechnung in ihren verschiedenen Formen ein ungeklärter Vermögensz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Komponenten der Anschaffungskosten

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Anschaffungskosten setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen (vgl. auch Kahle/Haas/Schulz in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 24 [12/2021]; Poll in BeckOK HGB[38], § 255 Rz. 6):mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Leistungsabschreibung

Rz. 328 Leistungsabschreibung als verbrauchsbedingte Abschreibung kann anstatt der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG z.B. für bewegliche Güter, insbesondere Fahrzeuge wie Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Transportkraftfahrzeuge nach Maßgabe des nachgewiesenen Umfangs der auf die einzelnen Wirtschaftsjahre entfallenden Leistungen vorgenommen werden. Man teilt den abzuschreibend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rz. 114 [Autor/Zitation] In Abs. 1 Nr. 3 sind mit dem Grundsatz der Einzelbewertung und dem Stichtagsprinzip zwei Bewertungsgrundsätze kodifiziert, die durch spezifische Regelungsinhalte gekennzeichnet sind und daher nachfolgend auch einzeln dargestellt werden (der Grundsatz der Einzelbewertung in Rz. 128 und das Stichtagsprinzip in Rz. 139). Rz. 115 [Autor/Zitation] Der Grunds...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Annähernde Gleichwertigkeit

Rz. 111 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Abs. 4 können bewegliche Vermögensgegenstände, die nicht zum Vorratsvermögen zählen, sowie Schulden zu einer Gruppe zusammengefasst werden, wenn sie annähernd gleichwertig sind. Es ist mit den GoB nicht vereinbar und widerspräche dem Sinn der Vorschrift, wenn ungleiche Posten nur deshalb zu einer Gruppe zusammengefasst würden, we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach

Rz. 258 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach basiert auf der Prämisse, dass zwischen den Erträgen und den Aufwendungen eine Zweck-Mittel-Beziehung entsprechend dem Finalprinzip besteht (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 187 [10/2011]; BKT, Bilanzen16, 133; Jüptner, Leistungsfähigkeit und Veranlassung, 123; Patek, Steuerliche Er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Zuschüsse, Zulagen und Subventionen

Rz. 347 [Autor/Zitation] Ob Zuschüsse, Zulagen und (sonstige) Subventionen als eigenständige Verbindlichkeiten zu passivieren sind, richtet sich nach dem jeweiligen Inhalt des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts oder Hoheitsakts. Gegebenenfalls dürfen sie mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände verrechnet werden, wenn mit ihnen die An...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) ABC der Rückstellungen

Rz. 312 [Autor/Zitation] Abbruchkosten: Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 249 Rz. 210) ist der erforderliche Betrag verursachungsgemäß in den Jahren anzusammeln, in denen die Gebäude genutzt werden (Rz. 238). Die Ansammlung kann je nach Nutzung linear, progressiv, degressiv oder leistungsbezogen erfolgen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Maßgaben

Rz. 193 [Autor/Zitation] Das Realisationsprinzip bezieht sich im Kontext des Abs. 1 Nr. 4 auf die Passage im zweiten Halbsatz ("Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind"). Es bestimmt somit über den Zeitpunkt des Ausweises von Gewinnen im JA. Dieser Zeitpunkt ist derjenige der Realisation, so dass einer bloßen Vorhersehbarkeit bzw. Ver...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Entwicklung (Abs. 2a Satz 2)

Rz. 378 [Autor/Zitation] In Abgrenzung zum Begriff der Forschung wird in § 255 Abs. 2a Satz 2 der Begriff "Entwicklung" definiert. Entwicklung ist danach die Anwendung von Forschungsergebnissen oder anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen. Der Begriff "Gut" ist in dies...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz der Planmäßigkeit

Rz. 475 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Planmäßigkeit von Abschreibungen ist ausdrücklich erst durch das AktG 1965 in die Bewertungsvorschriften eingeführt worden. Er wird durch das BiRiLiG 1985 und BilRUG 2015 im HGB rechtsformunabhängig fortgeführt. Danach besteht die Pflicht, für jeden Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist, einen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Konkrete Ansatzverbote für vergleichbare (selbst geschaffene) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 163 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf den im Gesetz genannten unbestimmten Begriff der vergleichbaren (selbst geschaffenen) immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beinhalten weder das Gesetz noch die Gesetzesmaterialien eine Begriffsbeschreibung. Aus der Gesetzesbegründung wird mit Blick auf den Zweck des Aktivierungsverbots lediglich ersichtlich, dass der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Fruchtgenuss

Rz. 439 [Autor/Zitation] Das Fruchtgenussrecht ist eine Personaldienstbarkeit und in §§ 509 bis 520 öABGB geregelt. Das Zivilrecht umschreibt den Fruchtgenuss als ein "Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu genießen" (ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 183). Jede fremde unverbrauchbare, unbewegliche oder bewegliche Sache kann Gegenstand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Sonstige Fälle

Rz. 101 [Autor/Zitation] Einen weiteren Sonderfall regelt § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Hiernach sind bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebs die Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Es muss sich um den entgeltlichen Erwerb eines selbständigen Betriebs mit seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen handeln. Bei ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beizulegender Wert

Rz. 768 [Autor/Zitation] Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, für die ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen ist, sind auf den Wert abzuschreiben, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, sofern dieser Wert niedriger ist als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Abs. 4 Satz 2). Wie der "beizulegende Wert" zu ermitteln ist, lässt die Vorschrift offen. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Abgrenzung zum Anlagevermögen und Grundsatz der Bewertung

Rz. 380 Während das Anlagevermögen dem Unternehmen dauerhaft zur betrieblichen Leistungserstellung dient, können die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (auf Englisch treffender: working capital) nur einmal ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden. Diese Vermögensgegenstände werden verbraucht, bzw. veräußert oder, z.B. bei Forderungen, in liquide Mittel überführt. Vier...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 201 [Autor/Zitation] Das Verbrauchsfolgeverfahren kann abhängig von der zugrundeliegenden Fiktion in zeit- oder wertabhängige Methoden unterschieden werden. Bei Ersterer liegt der Zugangszeitpunkt im Vordergrund. Das Gesetz nennt insbes. das Fifo- (first in – first out) sowie das Lifo-Verfahren (last in – first out). Bei den wertabhängigen Verbrauchsfolgeverfahren knüpft ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 975 [Autor/Zitation] § 206 Abs. 1 und 2 öUGB regelt die allgemeinen Bewertungsgrundsätze für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens; diese entsprechen im Wesentlichen § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB (vgl. Rz. 749 ff.) und Art. 2 Z 6 und 7, Art. 6 Abs. 1 lit. i, Art. 12 Abs. 7 und 8 der Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU). In Österreich besteht in § 206 Abs. 3 öUGB eine Sonderregel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 852 [Autor/Zitation] In den §§ 204 und 206 öUGB wird auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten verwiesen. Die Legaldefinition findet sich in § 203 öUGB. Rz. 853 [Autor/Zitation] Bei der steuerlichen Gewinnermittlung gem. § 5 Abs. 1 öEStG sind die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich. Dabei gilt in Österreich die formelle Maßgeblichkei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Betriebsvermögensvergleich i.S.v. § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 228 Diese Gewinnermittlungsart kommt nur für Land- und Forstwirte, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, sowie für selbstständig Tätige, die freiwillig Bücher führen, in Betracht. Rz. 229 Für Gewerbetreibende, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, gelten die Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 EStG zusätzlich. Diese sind bu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Buchinventur

Rz. 53 [Autor/Zitation] Im Unterschied zur körperlichen Aufnahme werden bei der Buchinventur Art, Menge und Wert der Vermögensgegenstände und Schulden anhand der Buchführung (anhand von Belegen, Konten, Anlagekartei, Saldenlisten, Offene-Posten-Listen, Zusammenstellung der erteilten Pensionszusagen usw.) festgestellt. Diese Art der Aufnahme ist bei immateriellen Vermögensgege...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 248 Abs. 1 Nr. 2 sind Aufwendungen für die Eigenkapitalbeschaffung von einer Aktivierung ausgeschlossen; sie sind Aufwand der Periode, in der sie anfallen. Die Vorschrift hat – aus demselben Grund wie bereits § 248 Abs. 1 Nr. 1 (vgl. Rz. 51) – nur klarstellende Bedeutung. Zu einer möglichen Berücksichtigung unter den Passivposten vgl. Rz. 62. Di...mehr