Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vollkostenansatz auf Basis des BFH-Urteils v. 21.10.1993

Rz. 370 [Autor/Zitation] Der Vollkostenansatz wurde vom BMF mit einem BFH-Urteil aus dem Jahr 1993 begründet (BFH v. 21.10.1993 – IV R 87/92, BStBl. II 1994, 176; zum Urteil Küting/Lorson, DStR 1994, 729). Im Urteil wird zwar einerseits ausgeführt, dass der "Ansatz mit den Herstellungskosten bedeutet, daß die Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit den vollen Herstellungskosten an...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wertansätze der Vermögensgegenstände

Rz. 858 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip, vgl. Rz. 54 und Rz. 65; zum nicht im öUGB definierten Begriff Vermögensgegenstand s. § 246 Rz. 388 f.). Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 201 öUGB zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 315 [Autor/Zitation] In die Herstellungskosten sind außerdem angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einzubeziehen. Das Prinzip der Angemessenheit bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut lediglich auf die notwendigen Materialgemeinkosten, die notwendi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung eines Restwerts

Rz. 493 [Autor/Zitation] Durch die planmäßigen Abschreibungen sollen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlagegegenstands verteilt werden (Abs. 3 Satz 2). Aus dem Wortlaut der Vorschrift könnte geschlossen werden, dass grds. auf 0 EUR abzuschreiben ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Es braucht nur der Betrag abgeschrieben zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kosten auf Basis der Normalbeschäftigung

Rz. 353 [Autor/Zitation] Die Ermittlung der Herstellungskosten auf Basis der Normalbeschäftigung stellt auf Soll-Kosten ab. Wird für die Bestimmung der Herstellungskosten auf die Normalbeschäftigung abgestellt, so muss zunächst geklärt werden, wie die Normalbeschäftigung bestimmt wird (zB Normalbeschäftigung, die für die Ermittlung der Kostenüber- und -unterdeckung herangezog...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Besondere Bewertungsbestimmungen für die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach Abs. 1 Satz 1 höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, soweit nicht nach Abs. 3 Satz 1 bis 4 planmäßige Abschreibungen zu verrechnen sind oder nach Satz 5 und 6 außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden. Im Schrifttum wird in diesem Zusammenhang auch von "Periodis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bedeutung des Wortes "höchstens"

Rz. 68 [Autor/Zitation] Die Bestimmungen des Abs. 1 Satz 1 legen die Bewertungsobergrenze fest, da die Vermögensgegenstände "höchstens" mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen sind. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen mithin im Interesse des Gläubigerschutzes nicht überschritten werden. Mit dem Wort "höchstens" wird kein Bewertungswahlrecht bei d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Permanente und periodenbezogene Lifo-Methode

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die Lifo-Methode kann sowohl permanent als auch periodenbezogen angewandt werden. Die Funktionsweise der permanenten Anwendung veranschaulicht folgendes Beispiel (s. bereits ADS6, § 256 HGB Rz. 34):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Kalkulation von Kuppelprodukten

Rz. 362 [Autor/Zitation] Bei der Kuppelproduktion lassen sich idR Herstellungskosten für das einzelne Kuppelprodukt nicht ermitteln (vgl. Kahle in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 162 [12/2021]). In diesen Fällen kommt es daher darauf an, die insgesamt angefallenen Aufwendungen nach einem vertretbaren Schlüssel auf die einzelnen Kuppelprodukte aufzuteilen. Als solche Schlüssel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition für steuerbilanzielle Zwecke und Rechtsentwicklung von § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG

Rz. 365 [Autor/Zitation] Seit der Reform der handelsrechtlichen Herstellungskosten durch das BilMoG war insbes. die steuerbilanzielle Einbeziehung der angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung (§ 255 Abs. 2 Sat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Fertigungskosten

Rz. 533 [Autor/Zitation] Zu den Fertigungseinzelkosten zählen Fertigungslöhne sowie Gehälter für Werkmeister, Techniker, Zeichner, Lohnbuchhalter usw., soweit diese direkt zurechenbar sind. Umstritten ist die Einordnung der Fertigungslöhne als Einzelkosten oder Gemeinkosten (zum Meinungsstand Urnik/Urtz/Fellinger/Niedermoser in Straube/Ratka/Rauter3, § 203 Rz. 88; ebenso in D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Durch Fertigung veranlasster Werteverzehr des Anlagevermögens

Rz. 325 [Autor/Zitation] In die Herstellungskosten muss ebenfalls auch der Werteverzehr des Anlagevermögens eingerechnet werden. Dies ergibt sich aus § 255 Abs. 2 Satz 2. Damit ist nicht nur der technisch bedingte, sondern auch der wirtschaftlich verursachte Werteverzehr gemeint. Die Einbeziehungspflicht bezieht sich dabei auf Kosten, die Gemeinkostencharakter haben und auf s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 350 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Herstellungskosten kommen verschiedene allgemeine Verfahren (zB Einzelfeststellung, Durchschnittsmethode, Bewertungsvereinfachungsverfahren, Festbewertung sowie Gruppenbewertung) und Verfahren, die die Ermittlung an die Auslastungsgrade knüpfen, zum Einsatz (vgl. Forster, WPg. 1967, 337). Knüpft die Herstellungskostenermittlung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anschaffungswertprinzip

Rz. 65 [Autor/Zitation] Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 sind Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen (Anschaffungswertprinzip). Das Anschaffungswertprinzip steht in engem Zusammenhang mit dem Realisationsprinzip, das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 kodifiziert ist. Das Realisationsprinzip legt fest, dass...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Versetzung in den Zustand der Betriebsbereitschaft

Rz. 50 [Autor/Zitation] Der Anschaffungsvorgang umfasst nicht nur – wie der Begriff der Anschaffung vermuten lassen könnte – den Erwerb eines Vermögensgegenstands, sondern – wie § 255 Abs. 1 Satz 1 klarstellt – auch seine Versetzung in den betriebsbereiten Zustand. Dadurch soll der Anschaffungsvorgang soweit wie möglich erfolgsneutral behandelt werden. Daher kommt es nicht da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Materialkosten

Rz. 300 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 2 Satz 2 bestimmt die Aktivierungspflicht der Materialeinzelkosten. Zu den Materialeinzelkosten gehören die unmittelbar zur Herstellung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der selbst erstellten Anlagen verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die in Anspruch genommenen Leistungen (zB Energiekosten), sofern der Verbrauch ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sonderkosten der Fertigung

Rz. 310 [Autor/Zitation] Als Sonderkosten der Fertigung kommen ua. Kosten für Modelle, Spezialwerkzeuge, Vorrichtungen, Entwürfe, Schablonen, Schnittmuster, Schnitte, spezielle Konstruktionen, Kosten für Materialversuche sowie Lizenzgebühren für die Erlaubnis, bestimmte Fertigungsverfahren und Rezepturen zu nutzen, in Betracht. Sonderkosten der Fertigung können sowohl Einzelk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Kosten auf Basis des kostengünstigsten Betriebs eines Unternehmens

Rz. 355 [Autor/Zitation] Auch die Ermittlung der Herstellungskosten des kostengünstigsten Betriebs eines Unternehmens bezieht sich auf die Soll-Kosten. Das Verfahren, die Kosten des kostengünstigsten Betriebs eines Unternehmens der Berechnung der Herstellungskosten zugrunde zu legen, kommt häufig dann zum Einsatz, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe oder Werke hat. Um einen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 426 [Autor/Zitation] § 203 öUGB Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten (1) Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 204, anzusetzen. (2) 1 Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ih...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Lineare AfA

Rz. 305 Ausgangspunkt für die Berechnung der Gebäudeabschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Gebäude. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören die anteiligen Grundstückskosten. Fallen Kosten auf die Einheit von Grundstück und Gebäude, so sind die Kosten aufzuteilen. Maklerprovisionen, Notargebühren müssen zum Teil dem Gebäude und zum Teil dem Grundstüc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ff) Entnahmenbewertung

Rz. 421 Grundsätzlich sind Entnahmen mit dem Teilwert anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG). Bei Geldentnahmen entspricht der Teilwert dem Nennwert des Geldbetrages und bei Sachentnahmen sind – bis auf Ausnahmen – diese mit dem Teilwert zu bewerten, wenn dieser über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Der Teilwert bei Nutzungsentnahmen entspricht grundsätzlich ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen und weitere Abzüge

Rz. 741 [Autor/Zitation] § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG nimmt Bezug auf erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, die beim Wertansatz der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu berücksichtigen sind. Rz. 742 [Autor/Zitation] Erhöhte Absetzungen sind solche, die an die Stelle der normalen AfA treten. In Betracht kommen insbes.: erhöhte Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Argumente gegen eine zwingende Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 Satz 3 genannten Aufwendungen

Rz. 371 [Autor/Zitation] Für die in § 255 Abs. 2 Satz 3 genannten Kostenbestandteile besteht idR nur ein mittelbarer Veranlassungszusammenhang mit dem Herstellungsprozess. Wenn der Herstellungsprozess jedoch nicht maßgeblich für die Entstehung der Aufwendungen ist, so erscheint die Einbeziehung fraglich. Freiwillige soziale Aufwendungen sind dabei idR für den Herstellungsproz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Aspekte

Rz. 515 [Autor/Zitation] Der Teilwert geht auf das deutsche EStG 1934 zurück (vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 132 [9/2009]; grundlegend zum Teilwert Doralt, ÖStZ 1989, 63); der Teilwert findet sich in § 6 Z 1, Z 2 lit. a öEStG und nahezu wortgleich als Definition des beizulegenden Werts in § 189a Z 3 öUGB (vgl. auch öEStR 2000 Rz. 2230). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundsatz

Rz. 85 [Autor/Zitation] Auch für den steuerlichen Begriff der Herstellungskosten ist auf die handelsrechtliche Begriffsbestimmung abzustellen (zB BFH v. 23.11.2004 – IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543; BMF v. 18.7.2003 – IV C 3 - S 22/11 – 94/03, BStBl. I 2003, 387 Rz. 17). Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Satz 1 sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Fertigungskosten

Rz. 305 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 2 Satz 2 bestimmt die Aktivierungspflicht der Fertigungseinzelkosten. Zu den Fertigungseinzelkosten gehören die bei der Fertigung des herzustellenden Gegenstands anfallenden und direkt zurechenbaren Kosten, soweit sie nicht Sonderkosten der Fertigung sind. Es verbleiben damit vor allem die der Fertigung dienenden Personalkosten (Fertigungsl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ermittlung unter Bezug auf verschiedene Auslastungsgrade

a) Kosten auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten Rz. 352 [Autor/Zitation] Die auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten (pagatorische Aufwendungen) berechneten Herstellungskosten bilden die Bewertungsobergrenze der aktivierbaren Herstellungskosten. Bei diesem Verfahren werden die Herstellungskosten auf Basis von Ist-Kosten berechnet. Ein Ansatz über die tatsächlich ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zugangsbewertung

Rz. 174 [Autor/Zitation] Die Bewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände erfolgt grds. nach den für sämtliche Vermögensgegenstände gültigen allgemeinen Bewertungsregeln (vgl. Dicken in BeckOGK HGB, § 248 Rz. 11 [2/2023]; Kahle/Haas in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 212.3 [12/2021]; Arbeitskreis "Immaterielle Werte im Rechnungswesen" der Schmalenbach-Gese...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Geringwertige Wirtschaftsgüter – GWG – im Steuer- und im Familienrecht

Rz. 371 Nach der Regelung des § 6 Abs. 2 EStG können (steuerliches Wahlrecht!) die sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes 410 EUR (netto, VZ bis 2007) nicht übersteigt und es sich um selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Diese ges...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 844 [Autor/Zitation] § 204 öUGB Abschreibungen im Anlagevermögen (1) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Kosten auf Basis einer optimalen Beschäftigung

Rz. 354 [Autor/Zitation] Die Ermittlung der Herstellungskosten auf Basis der optimalen Beschäftigung stellt auf Soll-Kosten ab. Dieses Verfahren stellt nicht auf eine normale Beschäftigung ab, sondern auf denjenigen Beschäftigungsgrad, bei dem die Stückkosten am niedrigsten sind, da eine produktionstechnisch optimale Herstellung unterstellt wird. Damit knüpft es noch stärker ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 6 [Autor/Zitation] Der Bewertungsmaßstab "Anschaffungskosten" ist zugrunde zu legen, wenn Vermögensgegenstände von Dritten erworben wurden und im Unternehmen keine Bearbeitung stattgefunden hat. Wurden die Gegenstände hingegen im eigenen Unternehmen hergestellt oder bearbeitet, so sind die "Herstellungskosten" als Bewertungsmaßstab zugrunde zu legen. Im Einzelfall kann di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Besondere Bewertungsbestimmungen für die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind nach Abs. 1 Satz 1 höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, soweit nicht nach Abs. 4 Abschreibungen geboten sind. Der Begriff der Abschreibungen wird seit dem BiRiLiG auch für die Wertminderungen bei den Gegenständen des Umlaufvermögens verwendet (vgl. Begr. RegE, BT-Drucks. 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Zuschlagskalkulation

Rz. 361 [Autor/Zitation] Bei der Zuschlagskalkulation werden die Gemeinkosten durch einen Schlüssel umgelegt, der ein Abhängigkeitsverhältnis zu den Einzelkosten angibt. Das wesentliche Problem der zutreffenden Ermittlung der Herstellungskosten liegt hier in der Wahl der Schlüssel, anhand derer die Gemeinkosten den Kostenstellen und Kostenträgern zugerechnet werden sollen. Di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Voraussetzungen für die Einbeziehung von Gemeinkosten

aa) Vorbemerkungen Rz. 315 [Autor/Zitation] In die Herstellungskosten sind außerdem angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einzubeziehen. Das Prinzip der Angemessenheit bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut lediglich auf die notwendigen Materialgemeinko...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abgrenzung der Herstellungsvorgänge

a) Herstellung eines neuen Vermögensgegenstands Rz. 275 [Autor/Zitation] In die Herstellungskosten wird die Neuschaffung eines Vermögensgegenstands gerechnet, daneben aber auch die Erweiterung eines Vermögensgegenstands sowie seine "über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung" (vgl. Krumm in HKMS[3], § 255 HGB Rz. 51; Graumann, BBK 2011, 122). In ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 524 [Autor/Zitation] Herstellungskosten sind Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 203 Abs. 3 Satz 1 öUGB). Die Definition gilt grds. einheitlich für Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens; lediglich § 206 Abs. 3 öUGB norm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Aktivierungspflichtige Herstellungskostenbestandteile

aa) Vorbemerkungen Rz. 530 [Autor/Zitation] Der Aktivierungspflicht unterliegen die der einzelnen Leistungseinheit zurechenbaren Einzelkosten sowie die nur mittelbar zurechenbaren variablen und fixen Gemeinkosten (vgl. generell zur Abgrenzung von Einzel- und Gemeinkosten Rz. 295 f.). Anders als in Deutschland wurde in Bezug auf die Gemeinkosten mit dem RÄG 2014 annähernd wortg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aktivierungspflichtige Herstellungskostenbestandteile

a) Abgrenzung zwischen Einzel- und Gemeinkosten Rz. 295 [Autor/Zitation] Einzelkosten sind Kosten, die einem Bezugsobjekt unmittelbar zugerechnet werden können (vgl. Krumm in HKMS[3], § 255 HGB Rz. 60). Die Unmittelbarkeit der Zurechnung setzt einen "eindeutigen (und nachweisbaren) quantitativen Zusammenhang" zwischen den Aufwendungen einerseits und dem herzustellenden Vermöge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Sonderkosten der Fertigung

Rz. 536 [Autor/Zitation] Sondereinzelkosten der Fertigung liegen vor, wenn die Kosten dem einzelnen Erzeugnis unmittelbar zurechenbar sind. In allen anderen Fällen liegen Sondergemeinkosten vor (vgl. Janschek/Jung in Hirschler2, § 203 Rz. 93). Dazu gehören bspw. Entwürfe, Modelle, Spezialwerkzeuge, Lizenzgebühren oder eindeutig auftragsgebundene Forschungs- und Entwicklungsko...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung und Erfassung des anzusetzenden Betrags

Tz. 284 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Konzernabschluss sind Vermögenswerte, die unmittelbar aus Lieferungen oder Leistungen von einbezogenen Unternehmen beruhen, mit einem Wert anzusetzen, der den konzerneinheitlichen Bilanzierungsvorschriften gem. IFRS 10.19 entspricht. Dadurch können sich ggf. Unterschiede zum Wertansatz nach nationalem Recht ergeben. Die (Konzern-)Anschaff...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Grundsatz der Verteilung auf die Nutzungsdauer

Rz. 471 [Autor/Zitation] Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch planmäßige Abschreibungen auf die GJ zu verteilen, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden können (Abs. 3 Satz 1 bis 4). Durch planmäßige Abschreibungen soll den realisierten Erträgen auch de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung

Rz. 332 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 2 Satz 3 enthält ein Einbeziehungswahlrecht für Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Als Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs kommen vor allem in Betracht: Aufwendungen einschließlich entsprechender Personalkosten für Betriebskantine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anpassung eines Festwerts bei Veränderungen

Rz. 100 [Autor/Zitation] Werden bei der körperlichen Bestandsaufnahme Mehrmengen festgestellt, ist in Übereinstimmung mit der steuerrechtlichen Regelung (vgl. R 5.4 Abs. 3 Satz 2 EStR) idR eine Anpassung des Festwerts erforderlich, wenn der Wert der Mengenerhöhung 10 % des ursprünglichen Festwerts übersteigt. Aber auch unterhalb dieses Grenzwerts kommt im Einzelfall in Abhäng...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 255 definiert zentrale Bewertungsmaßstäbe (vgl. Krumm in HKMS[3], § 255 HGB Rz. 1) für die Zugangs- und Folgenbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Rz. 2 [Autor/Zitation] Die in § 255 Abs. 1 definierten Anschaffungskosten sind relevant für die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen, die von Dritten beschafft worden sind. Abs. 1 Satz 1 en...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Lineare, degressive AfA und AfaA nach § 7 EStG

Rz. 686 Lineare und degressive AfA nach § 7 EStG Zu den Werbungskosten gehört auch die AfA (Absetzung für Abnutzung). Bei der AfA ist zu unterscheiden zwischenmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Blick nach Österreich

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 203 öUGB regelt die Zugangs- und Folgebewertung des Anlagevermögens (Abs. 1) und definiert die Anschaffungskosten (Abs. 2), Herstellungskosten (Abs. 3 und 4) sowie den derivativen Geschäfts- und Firmenwert (Abs. 5). Im Vergleich zu § 255 HGB bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede im Aufbau der Vorschrift (vgl. Rz. 427): § 255 HGB definiert d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 19. Einkommensteuergesetzesänderungen 2017

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Kosten auf Basis des nach dem jeweiligen Stand der Technik kostengünstigsten Betriebs

Rz. 357 [Autor/Zitation] Die Ausrichtung der Soll-Kosten nach den Kosten eines fremden, nach dem jeweiligen Stand der Technik kostengünstigsten Betriebs, der die gleichen Produkte herstellt, ist nur in Ausnahmefällen anwendbar. Auch dürfte es in der Praxis an einer ausreichenden Datengrundlage fehlen, damit eine Berechnung der Herstellungskosten vorgenommen werden kann. Auch ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Lineare AfA

Rz. 318 Mit der Abschreibung erfasst man im betrieblichen Rechnungswesen planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK) werden bei der linearen AfA auf bewegliche Anlagegüter gleichmäßig auf die Zeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verteilt (§ 7 Abs. 1 EStG). Indem man die Anschaffungs- bzw. Her...mehr