Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 529 [Autor/Zitation] Der Umfang der Herstellungskosten bestimmt sich abschließend nach den verpflichtend zu aktivierenden Aufwendungen und den eingeräumten Aktivierungswahlrechten und -verboten; dadurch lässt sich die Wertuntergrenze und Wertobergrenze ermitteln (§ 203 Abs. 3 und 4 öUGB; gleiche Systematik in Deutschland, vgl. Rz. 291). Eine Aktivierungspflicht besteht für...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Ungeschriebener Grundsatz

Rz. 133 [Autor/Zitation] Für Aufwendungen, die in künftigen GJ nicht abzugsfähigen Aufwand, sondern Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands darstellen, dürfen Rückstellungen nicht passiviert werden. Für das Handelsbilanzrecht ist dies als ungeschriebener Grundsatz anerkannt (Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 249 Rz. 8 aE; Hennrichs in BeckOGK HGB, § 249 ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Erhöhte Abschreibungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach § 7h EStG

Rz. 445 Beispiel In einer Bilanz werden Herstellungskosten für eine Modernisierungsmaßnahme an einem Gebäude in einem Sanierungsgebiet (auch bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung möglich) in Höhe von 100.000 EUR in einen Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt. Der Steuerpflichtige kann von den durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsfördermitteln nicht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Vorweggenommene Anschaffungskosten

Rz. 81 [Autor/Zitation] Vorweggenommene Anschaffungskosten sind solche, die der späteren Anschaffung des Wirtschaftsguts zugeordnet werden können; es muss ein Veranlassungszusammenhang bestehen. Bei vorweggenommenen Anschaffungskosten ist eine Abgrenzung zum sofort abzugsfähigen Betriebsaufwand besonders relevant, da sich vorweggenommene Anschaffungskosten auch als vergeblich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung der Herstellungsvorgänge

Rz. 528 [Autor/Zitation] Die Aufwendungen für die Herstellung eines neuen Vermögensgegenstands sind Herstellungskosten. Im Einzelfall bestehen jedoch Abgrenzungsschwierigkeiten. Das Mining von Kryptoassets wird im Schrifttum als Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang sowie als erfolgswirksamer Vorgang gesehen; eine einhellige Meinung ist nicht feststellbar (vgl. Deichsel/Wedl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 135 [Autor/Zitation] Im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung ist anerkannt, dass Rückstellungen für künftige Herstellungskosten von nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens passiviert werden können, denn diese Herstellungskosten dürfen gem. § 5 Abs. 2 EStG nicht aktiviert werden. Dementsprechend sind zB die Kosten der Zulassung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Materialgemeinkosten

Rz. 320 [Autor/Zitation] Als Materialgemeinkosten iSv. § 255 Abs. 2 Satz 2 werden in der Praxis vor allem die Kosten der Einkaufsabteilung, der Warenannahme, der Material- und Rechnungsprüfung, der Lagerhaltung, der Materialverwaltung und -bewachung, für den Transport innerhalb des Unternehmens und die Versicherung des Materials erfasst. Zwar handelt es sich bei einem Teil di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Kosten der allgemeinen Verwaltung

Rz. 330 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 2 Satz 3 sieht ein Einbeziehungswahlrecht angemessener Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessener Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung vor. Diese Kosten haben idR keinen Bezug zur Herstellung, aber zum Unternehmen als Ganzes (vgl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Reichweite

Rz. 773 [Autor/Zitation] Drohende Verluste im Vorratsvermögen können darauf beruhen, dass nach den Verhältnissen des Abschlussstichtags am Absatzmarkt eine volle Realisierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich noch anfallender Kosten nicht erwartet werden kann. Rz. 774 [Autor/Zitation] Diese Vergleichsrechnung ist in erster Linie für solche Vermögensgegens...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Erstmalige Bildung eines Festwerts und Abschreibungen

Rz. 98 [Autor/Zitation] Bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ergibt sich der Festwert grds. aus der Summe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einbezogenen Vermögensgegenstände. Dabei können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowohl individuell (Einzelfeststellung) als auch nach einem der üblichen Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. § 256 festgestellt werde...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Kosten auf Basis des kostengünstigsten Betriebs eines Konzerns

Rz. 356 [Autor/Zitation] Dieser Fall unterscheidet sich von dem vorstehenden dadurch, dass der kostengünstigste Betrieb nicht dem Unternehmen selbst, sondern einem fremden, wenn auch durch eine Konzernbeziehung verbundenen Unternehmen gehört. Auch hier wird auf Soll-Kosten abgestellt. Die Konzernbeziehung ist insofern von Bedeutung, als dies die Feststellung der Herstellungsk...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Bewertung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Rz. 296 Auf der Aktivseite der Bilanz ist gemäß § 266 HGB das Anlagevermögen der Gesellschaft ausgewiesen. Nach der gesetzlichen Regelung des § 247 Abs. 2 HGB sind als Posten des Anlagevermögens nur die Gegenstände auszuweisen, die dauernd bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Für die dauernde Nutzung ist es nur erforderlich, dass das Unternehmen einen weiteren Gebra...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Besonderheiten im Steuerrecht

Rz. 76 [Autor/Zitation] Im Steuerrecht existieren besondere Vorschriften für die Wertansätze der Vermögensgegenstände bzw. der Wirtschaftsgüter (also für das steuerbilanzielle Pendant zum Begriff der Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz). In den meisten Fällen knüpft das Steuerrecht an das Handelsrecht an und differenziert nach der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermög...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / hh) Bauten auf fremden Grund

Rz. 458 [Autor/Zitation] Bauwerke, die auf Dauer auf dem Grund und Boden belassen werden sollen, werden sonderrechtsunfähige unselbständige Bestandteile der Liegenschaft, auf der sie errichtet werden und sind damit dem Liegenschaftseigentümer zuzurechnen (§ 297 öABGB, "superficies solo cedit", ebenso in Deutschland in §§ 93, 94 BGB, s. Rz. 278; zur Definition des Begriffs "Ba...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Wertlose Vermögensgegenstände

Rz. 134 [Autor/Zitation] Der Grundsatz, dass für künftige Anschaffungs- oder Herstellungskosten keine Rückstellung passiviert werden darf, gilt unabhängig davon, ob der später zu aktivierende Vermögensgegenstand sinnvoll zur Umsatzerzielung genutzt werden kann oder – als sog. wertloser Vermögensgegenstand – nicht. Dessen Wertverlust mag zu einer außerplanmäßigen Abschreibung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Grundsätzlicher Wertansatz

Rz. 185 [Autor/Zitation] Aufgrund der sinngemäßen Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind Verbindlichkeiten – sowohl nach der neuen als auch nach der alten Gesetzesfassung – im Ausgangspunkt mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder mit dem höheren Teilwert anzusetzen. Der Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist nicht ohne Weiter...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Konzeptionelle Ausgestaltung

Rz. 808 [Autor/Zitation] § 253 Abs. 5 regelt die Pflicht zur Zuschreibung, das sog. Wertaufholungsgebot, wenn die Gründe für den niedrigeren Ansatz weggefallen sind. Das in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB formulierte Wertaufholungsgebot ist rechtsformunabhängig; seit der Umsetzung des BilMoG besteht auch für Einzelkaufleute und Personengesellschaften die Verpflichtung, außerplanmäßig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Fertigungsgemeinkosten

Rz. 322 [Autor/Zitation] Fertigungsgemeinkosten sind alle für die Leistung anfallenden Aufwendungen, die nicht als Materialeinzel- oder -gemeinkosten, als Fertigungseinzelkosten oder als Sonderkosten der Fertigung verrechnet werden können und zugleich darüber hinaus nicht als Verwaltungs- oder Vertriebskosten zu betrachten sind. Als Beispiele für die Fertigungsgemeinkosten se...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Erhaltungs- und Herstellungsaufwand als Werbungskosten

Rz. 683 Erhaltungs- und Herstellungsaufwand als Werbungskosten (Anlage V 2015, Tz. 39 ff.) Grundstücksaufwendungen bis zur Fertigstellung des Gebäudes sind Herstellungskosten.[445] Nach Fertigstellung eines Gebäudes fallen entweder Erhaltungsaufwand oder Herstellungsaufwand an. Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen gehören z...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Bewertungsgrundsätze und Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung (GOB)

Rz. 272 Zum Verständnis der Vorstellungswelt der Bilanzierung nach HGB und EStG, auch für die unterhaltsrechtliche Würdigung, ist es geboten, die wesentlichen Prinzipien der Bilanzierung nachvollziehen zu können. Diese sind konkretisiert in den Grundsätzen Ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung (GOB) und sind vielfach normiert.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Um noch anfallende Aufwendungen geminderter Verkaufswert

Rz. 779 [Autor/Zitation] Wird auf die Verhältnisse am Absatzmarkt verwiesen (vgl. Rz. 773 ff.), muss der Vergleichswert aus dem vorsichtig geschätzten Veräußerungspreis abgeleitet werden. Hierbei sind vom Veräußerungspreis die noch zu erwartenden Aufwendungen und Erlösschmälerungen abzusetzen. Erst der danach verbleibende Betrag entpricht dem Wert, der den Vermögensgegenständ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ii) Leasinggeschäfte

Rz. 461 [Autor/Zitation] Bei einem Leasinggeschäft wird vom Leasingnehmer ein Leasinggut für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung gegen (periodische) Zahlung von Leasingraten zur Verfügung gestellt (ausführlich zur Definition von Leasing Rz. 284). Es existiert keine gesetzliche Regelung zur Bilanzierung von Leasinggeschäften im öUGB und HGB (vgl. Rz. 285). Die Zuordnung rich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Formelles versus materielles Maßgeblichkeitsverständnis

Rz. 99 [Autor/Zitation] Das Ausmaß der Einflusswirkung unternehmensrechtlicher GoB auf die steuerliche Gewinnermittlung hängt in weiterer Folge davon ab, ob der Maßgeblichkeit ein "formelles" oder ein "materielles" Verständnis zu Grunde gelegt wird (vgl. dazu ausführlich Titz, Bilanzsteuerrecht 26). Die formelle oder materielle Wirkung der Maßgeblichkeit wird als "Rechtsfolge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abgrenzung bei zusammengesetzten Vermögensgegenständen

Rz. 236 [Autor/Zitation] Materielle und immaterielle Vermögensgegenstände können miteinander verbunden sein. Können die einzelnen Komponenten nicht sachgerecht voneinander getrennt und separat als materielles und immaterielles Vermögen erfasst werden, hat nach hM eine Zuordnung nach dem wertmäßigen Überwiegen der Komponenten zu erfolgen (Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 530 [Autor/Zitation] Der Aktivierungspflicht unterliegen die der einzelnen Leistungseinheit zurechenbaren Einzelkosten sowie die nur mittelbar zurechenbaren variablen und fixen Gemeinkosten (vgl. generell zur Abgrenzung von Einzel- und Gemeinkosten Rz. 295 f.). Anders als in Deutschland wurde in Bezug auf die Gemeinkosten mit dem RÄG 2014 annähernd wortgleich die Textieru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verteilung der Nutzungsdauer

Rz. 920 [Autor/Zitation] Die Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer dient zur Ermittlung des periodengerechten und im Zeitablauf vergleichbaren Erfolgs (vgl. Hofbauer/Rohatschek in Jabornegg/Artmann2, § 204 Rz. 2; Christian/Hohensinner in Zib/Dellinger, § 204 Rz. 5; ebenso Rz. 471). Auf eine planmäßige Abschreibung kann nich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorrang "zwingender steuerlicher Vorschriften" (Maßgeblichkeitsvorbehalt; Durchbrechungstatbestände)

Rz. 102 [Autor/Zitation] Der Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen GoB sind aufgrund des Maßgeblichkeitsvorbehalts zugunsten "zwingender Vorschriften des EStG" Grenzen gesetzt; die Einflusswirkung des Unternehmensrechts bleibt nur insoweit bestehen, als zwingende Vorschriften des Steuerrechts dem nicht entgegenstehen. Die in Österreich geführte Diskussion zur Reichweite ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen der Wertermittlung

Rz. 749 [Autor/Zitation] § 253 Abs. 4 regelt in Satz 1 und 2 die Bewertung des Umlaufvermögens, wenn der aus dem Börsen- oder Marktpreis abgeleitete Wert bzw. der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegende Wert unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. In diesem Fall wird das Realisations- und Anschaffungswertprinzip (vgl. Rz. 65 ff.) aus Gründen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wesen und Aufgaben der Anlagenabschreibung

Rz. 451 [Autor/Zitation] In der Bilanz kann nur eine buchhalterisch gemessene Vermögenslage dargestellt werden; die als Abschreibungen erfassten Wertminderungen wären durch eine technische Abnutzung der Anlagen begründet oder könnten auf eine wirtschaftliche Entwertung der Anlagen zurückgeführt werden. Nach diesem Verständnis kann die planmäßige Abschreibung als Anpassung der...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Sonder-AfA, insb. AfA nach § 7g EStG

Rz. 331 Unter Sonderabschreibungen sind Abschreibungen zu verstehen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung, in Anspruch genommen werden können. Zurzeit ist jedoch nur die Sonderabschreibung zur Förderung von Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Ansonsten kommen höchstens noch individuelle Sonderabschreibungen in Katastrop...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Fifo-Methode

Rz. 109 [Autor/Zitation] Die in der Praxis seltener vorzufindende Fifo-Methode geht davon aus, dass die zuerst angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände auch zuerst veräußert oder verbraucht werden (First in – First out). Die Vermögensbewertung erfolgt so im Vergleich zur Lifo-Methode tendenziell nach gegenwartsbezogenen Werten. Steigen die Werte der betroffenen V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abgrenzung Erwerb und Selbstherstellung

Rz. 246 [Autor/Zitation] Die Abgrenzung zwischen Anschaffung oder Selbstherstellung erfolgt danach, ob der Auftraggeber oder der Auftragnehmer die Herstellerinitiative oder das Herstellungsrisiko trägt, wobei primär auf das Herstellerrisiko abzustellen ist (Bertl/Fraberger, RWZ 1998, 241; Bertl/Hirschler, RWZ 2003, 293; Bertl/Hirschler, Bilanzsteuerrecht B2, 56; Lehner, taxle...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (4) Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. (vgl. "Sonderposten mit Rücklageanteil")

Rz. 347 Das vorherige Beispiel (siehe Rdn 347) macht deutlich, dass auch noch in den gegenwärtigen relevanten unterhaltsrechtlichen Betrachtungszeiträumen die Altregelung der Ansparabschreibung hereinwirkt. Auf den obigen Hinweis (siehe Rdn 346) zur generellen Rechtsfrage, ob eine fiktive AfA-Tabelle mit fiktiver Steuerberechnung vorzunehmen ist, wird verwiesen. Kleinere und m...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Kosten der allgemeinen Verwaltung

Rz. 92 [Autor/Zitation] Bei der Berechnung der Herstellungskosten brauchen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1b Satz 1 EStG angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung iSd. § 255 Abs. 2 Satz 3 nicht einbezogen zu werden, soweit dies...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Übertragung stiller Reserven

Rz. 482 [Autor/Zitation] Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führt zur Gewinnrealisation, weshalb in Höhe der Ertragssteuerbelastung der Veräußerungserlös nicht in voller Höhe für eine Neuinvestition zur Verfügung steht (vgl. zur Regelung in Deutschland in § 6b EStG Rz. 144). Natürliche Personen können gem. § 12 öEStG stille Reserven aus der Veräußerung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Einlagen

Rz. 99 [Autor/Zitation] Ein weiterer Fall der Bewertung mit dem Teilwert ist die Einlage in das Betriebsvermögen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG sind Einlagen mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen. Allerdings existiert eine Rückausnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 2 EStG, wonach die Bewertung höchstens mit den Anschaffungs- oder Herst...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 298 Abs. 1 ist § 255 auch bei der Aufstellung des Konzernabschlusses von Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Dasselbe gilt gem. § 13 Abs. 2 PublG iVm. § 298 Abs. 1 für Unternehmen, die nach dem PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Rz. 10 [Autor/Zitation] Auch die steuer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sonstige Ansatzwahlrechte

Rz. 124 [Autor/Zitation] Nicht bilanzierungspflichtig sind aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes geringwertige oder kurzlebige Anlagegüter, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 250 EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Sie können sofort als Aufwand behandelt werden (vgl. § 253 Rz. 600) und brauchen nicht in den Anlagespiegel aufgenommen zu werden (vgl. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Komponentenansatz

Rz. 485 [Autor/Zitation] Mit Verweis auf die nicht mehr zulässigen Ansammlungsrückstellungen für Generalüberholungen (Aufwandsrückstellungen gem. § 249 Abs. 2 HGB aF) und die durch das BilMoG verfolgte Anpassung an die IFRS wird auch handelsrechtlich diskutiert, wichtige Komponenten von Sachanlagegegenständen, zB selbständig zu bewertende Gebäudeteile (Aufzüge, Heizungsanlage...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 427 [Autor/Zitation] § 203 öUGB regelt die Zugangs- und Folgebewertung des Anlagevermögens (Abs. 1) und definiert die Anschaffungskosten (Abs. 2), Herstellungskosten (Abs. 3 und 4) sowie den derivativen Geschäfts- und Firmenwert (Abs. 5). Die Bewertung des Anlagevermögens in § 203 öUGB ist insoweit unvollständig, als hinsichtlich der Abschreibung auf § 204 öUGB verwiesen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsätzliche Festlegung einer Wertober- und einer Wertuntergrenze für die Vermögensgegenstände

Rz. 54 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 1 schreibt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wertobergrenze für alle Kaufleute verbindlich vor. Diese Wertobergrenze vermindert sich um die nach Abs. 3 und 4 vorzunehmenden Abschreibungen. Seit BilMoG 2009 sind die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung bei dauer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung eines Restwerts

Rz. 930 [Autor/Zitation] Die Abschreibungsbasis des Vermögensgegenstands sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 203 Abs. 1 öUGB) bzw. bei eingelegten oder zugewendeten Vermögensgegenständen (§ 202 Abs. 1 öUGB) der an die Stelle der Anschaffungswerte tretende beizulegende Wert (§ 189a Z 3 öUGB; vgl. Loser/Urnik/Urtz in Straube/Ratka/Rauter3, § 204 Rz. 7). Es existie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Erweiterung eines vorhandenen Vermögensgegenstands

Rz. 280 [Autor/Zitation] Neben dem Grundtatbestand der Herstellung eines Vermögensgegenstands ergibt sich aus Abs. 2 Satz 1 auch "seine Erweiterung" als Herstellungsvorgang. Erweiterung bedeutet eine Mehrung der Substanz des Gegenstands als solchem, mit der idR eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten einhergeht (vgl. Schubert/Hutzler in Beck BilKomm.[13], § 255 Rz. 324; Kr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Materialkosten

Rz. 531 [Autor/Zitation] Materialeinzelkosten beinhalten alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (vgl. Urnik/Urtz/Fellinger/Niedermoser in Straube/Ratka/Rauter3, § 203 Rz. 87/2; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 300). Rohstoffe bilden den Hauptbestandteil eines Produkts und gehen unmittelbar in dieses ein (zB Rohmaterialien, Fremdbauteile, Eigenbauteile, wieder verwertete Abfälle,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Schwebende Absatzgeschäfte

Rz. 281 [Autor/Zitation] Verträge über Absatzgeschäfte schweben bis zur Lieferung der Gegenstände oder bis zur Erbringung der Leistung (Realisationszeitpunkt; vgl. § 252 Rz. 218 ff.). Ein drohender Verlust aus dem schwebenden Geschäft liegt vor, wenn der Wert der vereinbarten Gegenleistung geringer als der Wert der zu erbringenden Leistung ist (IDW RS HFA 4.33). Der Wert der ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (3) Sonderabschreibungen und degressive AfA

Rz. 346 Wird neben der Sonderabschreibung die degressive AfA vorgenommen, gilt das zuvor (siehe Rdn 299) Dargestellte. Die Abschreibungsdauer verkürzt sich hier aber nicht, weil die degressive AfA – im Gegensatz zur linearen AfA – vom jeweiligen Restwert, d.h. Buchwert, berechnet wird. Für diesen Fall wird die Sonderabschreibung auch neben der degressiven AfA von den Anschaf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Begriff der Bewertungsmethode

Rz. 275 [Autor/Zitation] Der Begriff der Bewertungsmethode ist gesetzlich nicht definiert. Er lässt sich als bestimmtes Verfahren verstehen, mittels dessen einem Bewertungsobjekt (Vermögensgegenstand oder Schuld) ein geldmäßig ausgedrückter Wert beigelegt wird (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 243 [10/2011]; Förschle/Kropp, ZfB 1986, 873, 878; Fülbie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Anschaffungskosten bereits angeschaffter Vermögensgegenstände

Rz. 137 [Autor/Zitation] Ist ein Vermögensgegenstand bereits angeschafft worden, steht die Höhe der Anschaffungskosten aber noch nicht fest, so ist ausnahmsweise eine Rückstellung für die Anschaffungskosten zu passivieren, um dem Grundsatz, dass ein Anschaffungsgeschäft stets erfolgsneutral ist, zu genügen (OFD München v. 19.7.2000 – S 2000 – 42 St 41 – 42, DStR 2000, 1348, 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 255 regelt für alle Kaufleute den Begriffsinhalt der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Er konkretisiert die Bewertungsbestimmung des § 253 Abs. 1 Satz 1, wonach die Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen sind. Beide Regelungen sind Ausfluss des Realisationsprinzips (Kahle/Haas/Schulz in BKT, Bilanzr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Folgebewertung von nichtmonetären Posten

Rz. 148 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung des Vergleichswerts (beizulegender Wert, § 204 Abs. 2 öUGB bzw. § 207 öUGB) ist zu unterscheiden, ob die in fremder Währung erworbenen Vermögensgegenstände ausschließlich in fremder Währung oder ausschließlich bzw. auch in Euro wiederbeschafft oder veräußert werden können:mehr