Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anpassung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsmethoden

Rz. 145 [Autor/Zitation] § 308 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet zur einheitlichen Bewertung im Konzernabschluss nach den auf den Einzelabschluss des MU anwendbaren Bewertungsmethoden. Auch bei der Equity-Methode geht die Verpflichtung zu konzerneinheitlicher Bewertung nicht weiter als im Konzernabschluss (vgl. Kommission Rechnungswesen im Verband der Hochschullehrer für Betriebswir...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Strukturierung der Konsolidierungsmaßnahmen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die Durchführung der Eliminierung von Zwischenergebnissen hängt mit verschiedenen Komplexitäts- und Schwierigkeitsgraden zusammen, deren Art und Umfang vom Ausmaß des konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehrs (Mengengerüst) und der Ausgestaltung von Transferpreisen (Wertgerüst) abhängen. Die Strukturierung organisatorischer Arbeitsschritte bei der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Rz. 30 [Autor/Zitation] Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist anhand der direkten Methode darzustellen (DRS 21.24 und 42). Es sind insbes. sämtliche unmittelbaren Zahlungsströme auszuweisen, die sich aus Zu- und Abgängen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens inklusive nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten ergeben (DRS 21.9). Beispiele für darzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Differenzen aus der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 121 [Autor/Zitation] Zwischengewinne oder -verluste sind immer dann im Summenabschluss enthalten, wenn sich die gelieferten Gegenstände am Abschlussstichtag noch im Bestand des Konzerns befinden. Sie sind zum einen in der GuV des liefernden Konzernunternehmens in den Umsatzerlösen oder sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen und zum anderen in der Bilanz des be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Wertabgabe von Gegenständen/Gleichstellung mit einer Lieferung

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Tatbestände der Wertabgabebesteuerung sind immer dann zu prüfen, wenn eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als Unternehmer im Inland (s. § 1 Abs. 2 UStG, Anhang 5) Gegenstände (Wirtschaftsgüter) des unternehmerischen Bereiches/Vermögens für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen (Entnahme muss für außerunt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Sachanlagen

Rz. 133 [Autor/Zitation] Nennenswerte stille Reserven werden häufig im Immobilienbereich zu beobachten sein. Das Mengengerüst anzusetzender Vermögensgegenstände schließt aber auch jene ein, die im JA des TU bereits vollständig abgeschrieben (zB GWG) oder zum Erinnerungswert angesetzt waren (vgl. Busse von Colbe/Ordelheide ua., Konzernabschlüsse9, 319 ff.). Sie sind zumindest ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Ausweis und Angabepflichten

Rz. 77 [Autor/Zitation] In der Bilanz dürfen Geschäfts- oder Firmenwerte aus verschiedenen Erwerben zusammengefasst werden (WP Handbuch18, Kap. G Rz. 374). Eine Saldierung mit passiven Unterschiedsbeträgen aus anderen Erwerben darf aus Informationsgesichtspunkten nicht vorgenommen werden (§ 309 Abs. 2 iVm. § 246 Abs. 2 Satz 1). Dies war in § 301 Abs. 3 Satz 3 HGB aF erlaubt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 ff.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zusammenfassende Anwendungsleitlinien

Rz. 155 [Autor/Zitation] Die nachfolgende Tabelle zeigt die üblicherweise verwendeten Bewertungsmethoden sowie mögliche Ausnahmen in Zuordnung zu den wesentlichen Bilanzposten. Sie gibt damit Hilfestellung zur praktischen Vorgehensweise.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Offene Bewertungswahlrechte

Rz. 33 [Autor/Zitation] Die nach dem Recht des MU zulässigen Bewertungswahlrechte können für den Konzernabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den JA aller einbezogenen Unternehmen, dh. auch des MU, neu ausgeübt werden (Abs. 1 Satz 2). Die Unabhängigkeit des Konzernabschlusses von den im JA angewendeten Bewertungsmethoden eröffnet die Möglichkeit eigenständiger Konzernbil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Verzicht auf die Aufwands- und Ertragskonsolidierung wegen untergeordneter Bedeutung (Abs. 2)

Rz. 181 [Autor/Zitation] Nach § 305 Abs. 2 brauchen entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit (Materiality) konzerninterne Aufwendungen und Erträge "nicht weggelassen zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Unzugänglichkeit der Informationen

Rz. 170 [Autor/Zitation] Bedingt durch die Besonderheiten des Beteiligungsverhältnisses bei assoziierten Unternehmen treten bei Anwendung der Equity-Methode und Durchführung der dabei vorgesehenen Zwischenergebniseliminierung regelmäßig Schwierigkeiten auf, weil notwendige Informationen nicht bekannt oder zugänglich sind. Informationsprobleme können bspw. auftreten, wenn das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Downstream-Lieferungen

Rz. 179 [Autor/Zitation] Veräußert ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen einen Vermögensgegenstand an ein assoziiertes Unternehmen mit einem Gewinn bzw. Verlust, ist dieser Gewinn bzw. Verlust anteilig zu eliminieren, da der auf den Konzern entfallende Teil der Transaktion als konzernintern gilt und mithin der darauf bezogene Gewinn bzw. Verlust als noch nicht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 136 [Autor/Zitation] Werden Gemeinschaftsunternehmen im Wege der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, gehen die mit der (Kapital-)Beteiligungsquote des MU multiplizierten Aufwendungen und Erträge des Gemeinschaftsunternehmens in die Summen-GuV ein (zum Fall der von der Kapitalbeteiligungsquote abweichenden Quote vgl. im Einzelnen DRS 23.47). Rz. 137 [Au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, BB 1966, 1405; Forster/Havermann, Zur Ermittlung der konzernfremden Gesellschaftern zustehenden Kapital- und Gewinnanteile, WPg. 1969, 1; Lanfermann/Stolberg, Zur Kapitalkonsolidierung bei gegenseitigen Beteiligungen, WPg. 1970, 353; Havermann, Methoden der Bil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Korrektur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 107 [Autor/Zitation] Die Veränderung des Bestands eliminierter Zwischenergebnisse zum Konzernstichtag gegenüber dem Bestand des Konzernstichtags des Vorjahres wird in der Konzern-GuV erfolgswirksam verrechnet (vgl. Rz. 99 ff.). Welche GuV-Posten von der Verrechnung betroffen sind, hängt grds. von der Art des Geschäftsvorfalls ab, der zu den Zwischenergebnissen geführt hat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Abgänge

Rz. 261 [Autor/Zitation] Aufgedeckte stille Reserven beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen werden bei späteren außerplanmäßigen Abschreibungen (s. Rz. 254) und im Übrigen erst im Zeitpunkt des Abgangs dieser Vermögensgegenstände erfolgswirksam. Bei der Veräußerung sind dem Erlös nicht nur der Buchwert des JA, sondern auch die zugeordneten stillen Reserven aus der Konzernbilan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Realisationsprinzip im Konzernabschluss

Rz. 24 [Autor/Zitation] Der Konzernabschluss ist unter Berücksichtigung der GoB aufzustellen (§ 297 Abs. 2 Satz 2), insbes. sind die für den Einzelabschluss geltenden Grundsätze der Periodenabgrenzung für den Konzernabschluss anzuwenden. Im Zusammenhang mit dem Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 Satz 1) wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der in den Konzern einbezogenen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 198 [Autor/Zitation] Auf den Konzernabschluss sind neben den in § 298 Abs. 1 genannten Vorschriften über den Einzelabschluss auch die für den Geschäftszweig der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich des HGB geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit nicht die Eigenart des Konzernabschlusses Abweichungen bedingt oder die Vorschriften d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben zu Bewertungsmethoden

Rz. 64 [Autor/Zitation] Bewertungsvorschriften für den Konzernabschluss ergeben sich aus §§ 308, 308a sowie § 296 Abs. 1 iVm. §§ 252–256a. Sie entsprechen bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a denen, die für den Einzelabschluss des MU anwendbar sind. Es kann auf die Kommentierung zu § 284 Abs. 2 Nr. 1 (§ 284 Rz. 64 ff.) verwiesen werden, da s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 2)

Rn. 131 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In die betrieblichen Aufwendungen der drei Funktionsbereiche "Herstellung" (bzw. "Anschaffung von Handelswaren"), "Vertrieb" und "Allg. Verwaltung" sowie in den Restposten "Sonstiges" gehen – aus der Sicht des GKV – folgende Aufwandsarten ein: "Materialaufwand", "Personalaufwand", "AfA" (außer auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV – vgl. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.3 Musterhäuser eines Fertighausherstellers

Stellt ein Hersteller von Fertighäusern Prototypen seiner Produktion (sog. Musterhäuser) zum Zweck der Werbung und Vorführung von Kaufinteressenten auf, so sind diese Wirtschaftsgüter aufgrund ihrer Zweckbestimmung dem Anlagevermögen zuzuordnen.[1] Praxis-Beispiel Ein Musterhaus gehört zum Anlagevermögen Ein Fertighausunternehmen baut auf eigenem Gelände ein Musterhaus, in dem...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Umsatzkostenverfahren

Rn. 15 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das UKV in der nach § 275 Abs. 3 vorgeschriebenen Form weist demgegenüber die Aufwendungen im betrieblichen Bereich nach den vier Funktionen "Herstellung", "Vertrieb", "Allg. Verwaltung" und "Sonstiges" getrennt aus. Im Übrigen bleibt es bei der Gliederung nach Kostenarten (z. B. Zinsen, Steuern), so, wie es sich aus der identischen Formulier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kritische Würdigung

Rn. 18 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Um das GKV und UKV gegeneinander abzuwägen, sind diese in der Literatur genannten Argumente einer kritischen Würdigung zu unterziehen: Ad (1): Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 5ff., ausgeführt, ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV eine eindeutige Rangordnung in der Weise, dass Aufwendungen besser nach Arten oder Funktionsber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur ne... / 2.4 Welche Änderungen ergeben sich für andere als Wohngrundstücke?

Die Reform der Grundsteuer betrifft nicht nur Wohn-, sondern auch Geschäftsgrundstücke. Anders als bei Wohngrundstücken werden für vermietete Geschäftsgrundstücke keine statistischen Daten erhoben, die für die Bewertung genutzt werden könnten. Daher orientiert sich die Grundsteuer hier am vereinfachten Sachwertverfahren, das für die Wertermittlung auf die gewöhnlichen Herste...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Diebstahl

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen müssen nicht willentlich getätigt werden, um als WK oder BA abziehbar zu sein. Auch Wertabgaben, die den Stpfl unfreiwillig treffen, können als WK abziehbar sein. Entscheidend für den die > Einkünfte mindernden Abzug ist, in welchem Veranlassungszusammenhang der Verlust eingetreten ist. Zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 41 ff; ...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 1 Berücksichtigung von Umbaumaßnahmen im Wege der bestehenden AfA

Für Gebäude oder Gebäudeteile, die zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, sind Abschreibungen vorzunehmen.[1] Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die lineare AfA bemisst sich dabei generell nach typisierten Abschreibungssätzen.[2] Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes in den Fällen des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buch...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / Zusammenfassung

Überblick Größere bauliche Veränderungen an einem Wohngebäude führen regelmäßig zu nachträglichen Herstellungskosten. Nur ausnahmsweise stellen die Aufwendungen Herstellungskosten eines Neubaus dar. Bei Vorliegen nachträglicher Herstellungskosten bemessen sich die weiteren Absetzungen für Abnutzung (AfA) nach der bisherigen Bemessungsgrundlage zuzüglich der nachträglichen Her...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 1.2 Verlängerung des Abschreibungszeitraums

Praxis-Beispiel Dachgeschossausbau: Degressive AfA Sachverhalt wie im vorigen Beispiel Tz. 1.1, jedoch wird das Einfamilienhaus degressiv abgeschrieben.[1]mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.5 Begünstigte Wohnung

Als begünstigte Wohnung zählt eine Wohnung in einem eigenen Haus (dies kann auch ein Mehrfamilienhaus sein), eine eigene Eigentumswohnung eine Genossenschaftswohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft oder ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht [1], soweit Vereinbarungen nach § 39 WEG getroffen werden.[2] Die Wohnung muss in einem EU...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.2 Entschuldung einer Wohnung

[1] Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann auch zur vollständigen oder teilweisen Ablösung eines für die Finanzierung der Anschaffungs-/Herstellungskosten der selbst genutzten Wohnung (oder für den Erwerb von Pflicht-Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft eingesetzten Darlehens) – Entschuldung – verwendet werden. Diese Entschuldung ist eine wohnungswirtschaf...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.7 Aufgabe der Selbstnutzung der eigenen Wohnung

Die Auflösung des Wohnförderkontos und Besteuerung des Auflösungsbetrags erfolgt, wenn der Zulageberechtigte die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend oder das Eigentum an der geförderten Wohnung vollständig aufgibt. Bei anteiliger Aufgabe des Eigentums erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos und die Besteuerung des Auflösungsbetrags, soweit der St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 1.1 Bisherige Bemessungsgrundlage

Praxis-Beispiel Dachgeschossausbau: Lineare AfA Der Steuerpflichtige S hat im Januar 2003 mit einem Kostenaufwand von 200.000 EUR (ohne Anteil für den Grund und Boden) ein Einfamilienhaus fertiggestellt und zu Wohnzwecken fremdvermietet. Der Bauantrag wurde im Jahr 2001 gestellt. Für das Gebäude hat er die lineare AfA in Anspruch genommen.[1] Im Laufe des Jahres 2023 baut S d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.1 Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung

[1] Für die Auslegung der in § 92a Abs. 1 EStG genannten Begriffe der Anschaffung oder Herstellung gelten die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätze, die auf § 255 Abs. 1 und 2 HGB beruhen.[2] Anschaffungskosten sind danach Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.6 Selbstnutzung

Die Selbstnutzung des Wohneigentums ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass die steuerliche Förderung für das als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag entnommene Kapital erhalten bleibt. Die Wohnung muss daher zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Wohnung wird nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn sie auch tatsächlich bewohnt wird. Der Zulageberechtigte muss nicht Allei...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 5.2 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Gebäuden

Erhöhen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nachträglich, ist bei der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG und § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG unterschiedlich zu verfahren.[1] Sind für ein Gebäude nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet worden, ohne dass hierdurch ein anderes Wirtschaftsgut entstanden ist, bemisst sich in den Fällen des § 7 Abs. ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 3.7 Änderung des ursprünglichen Abschreibungsplans

Eine Änderung des Abschreibungsplans ist dann notwendig, wenn sich die der Berechnung der Abschreibung zugrunde liegenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder die zugrunde liegende Nutzungsdauer ändern. Erhöhen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nachträglich, so ist die Abschreibung ab dem Monat der Entstehung der nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellun...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 4.6 Änderung des ursprünglichen Abschreibungsplans

Eine Erhöhung oder Minderung der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten führt zu einer Änderung des ursprünglichen Abschreibungsplans. Nach R 7.4 Abs. 9 EStR ist bei der Entstehung von nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Jahr der Entstehung davon auszugehen, dass diese zu Beginn des Jahres entstanden sind. Die Jahresabschreibung im Jahr des Ent...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 3.2 Berechnung der linearen Abschreibung

Handelsrechtlich kann die lineare Abschreibung bei allen abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens angewendet werden. Dabei werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Sofern ein Vermögensgegenstand nicht einzeln angeschafft oder hergestellt wird, können sich Besonderheiten bei der Ermittlung der Anschaffungs- und H...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 4.8 Die lineare Abschreibung kann mit einer Sonderabschreibung kombiniert werden

Neben der linearen Abschreibung kann z. B. die Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe gem. § 7g Abs. 5,6 EStG geltend gemacht werden in Höhe von 20 % für Wirtschaftsgüter, die vor dem 1.1.2024 angeschafft oder hergestellt wurden oder in Höhe von 40 % für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden. Der Begünstigungszeitraum für d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 3.1 Überblick über die Abschreibungsarten

Nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände des Anlagevermögens um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Dementsprechend sind die Abschreibungsbeträge vorab auf Basis eines Plans zu ermitteln, der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die erwartete Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands verteilt. Auf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 4.2 Berechnung der linearen Abschreibung

Wie auch in der Handelsbilanz hängt die Höhe der zu berücksichtigenden AfA in gleichen Jahresbeträgen insbesondere von der Nutzungsdauer ab. Bei einer Nutzungsdauer von 4 Jahren werden pro Jahr (100 : 4 =) 25 % und bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren pro Jahr (100 : 10 =) 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Aufwand berücksichtigt. 4.2.1 Schätzung der Nutzungs...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 3.5 Vereinfachungsregel: GWG und Sammelposten auch in Handelsbilanz möglich

Es besteht keine Aktivierungspflicht für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von maximal 1 Jahr. Weiterhin ist es mit Blick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht erforderlich, auch solche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben, deren Wert von untergeordneter Bedeutung ist. Nach allgemeiner Auffassung kann hierb...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Entgeltliche Ablösung eines... / 4.2 Übertragung aus dem Betriebsvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt

Überträgt jemand ein Grundstück unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs, das zu seinem Betriebsvermögen gehört, entnimmt er das Grundstück aus seinem Betriebsvermögen. Die Bewertung erfolgt mit dem Teilwert, wobei die Belastung mit dem Nießbrauchrecht nicht zu berücksichtigen ist.[1] Eventuell aufgedeckte stille Reserven können nicht nach § 6b EStG neutralisiert werden. Gleiches ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 2.2.2 Abschreibung über 1 Jahr gem. BMF-Schreiben v. 22.2.2022 (Option b)

Nach dem BMF-Schreiben v. 22.2.2022 kann für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer grundsätzlich ein Zeitraum von 1 Jahr unterstellt werden. Nach Rz. 1.2 des BMF-Schreibens kann der Bilanzierende von dieser Annahme auch abweichen und eine längere (im Einzelfall ggf. realistischere) Nutzungsdauer zugrunde legen. Bei Anwendung der Regelung des BMF-Schreibens sind ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 4.1 Überblick über die AfA-Arten

Planmäßige Abschreibungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG auch in der Steuerbilanz bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zwingend vorzunehmen. Die Höhe kann im Einzelfall von den Abschreibungsbeträgen des Handelsrechts abweichen, denn die Abschreibung von Wirtschaftsgütern ist in den §§ 7 ff EStG z. T. abweichend vom Handelsrecht geregelt. Diese Regelu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, lineare / 4.2.2 Möglichkeit zur Zugrundelegung einer einjährigen Nutzungsdauer bei digitalen Wirtschaftsgütern

Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022, Rz. 1.1 [1] ist für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer von Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung und Computerhardware grundsätzlich ein Zeitraum von einem Jahr anzunehmen. Nach Rz. 1.2 des BMF-Schreibens kann der Bilanzierende von dieser Annahme auch abweichen und eine längere (im Einzelfall ggf. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absetzungen für Abnutzung (... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen zur Erwerbung, Erzielung und Sicherung von Einnahmen stellen Werbungskosten dar (§ 9 EStG). Auch Anschaffungs- und Herstellungskosten für Gebäude, die zur Erzielung von Einnahmen verwendet werden, fallen unter den Begriff Werbungskosten. Allerdings können die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht wie andere Werbungskosten auf einmal abgezogen werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absetzungen für Abnutzung (... / 2 Einheitliche Gebäudeabschreibung

Einheitliches Wirtschaftsgut Nach § 7 Abs. 1 EStG ist Gegenstand der AfA das abnutzbare Wirtschaftsgut im Ganzen. Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich abzuschreiben. Unselbstständige Gebäudeteile Abschreibungen von unselbstständigen Teilen des Gebäudes sind un...mehr