Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anschaffungsvorgang

Rz. 433 [Autor/Zitation] Die Anschaffung ist ein entgeltlicher Vorgang, wobei Entgeltlichkeit nicht nur bei einer in Zahlungsmittel bestehenden Gegenleistung, sondern auch beim Tausch durch Hingabe anderer Vermögensgegenstände vorliegt. In der Abgrenzung zur Herstellung liegt eine Anschaffung vor, wenn ein Gegenstand von einem Dritten erworben wird und nach der Verkehrsauffas...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Gebäudeabschreibung im Familienrecht

Rz. 315 Der BGH hat in seiner überkommenen Rechtsprechung eine AfA für Wohngebäude für unterhaltsrechtlich unbeachtlich erachtet, weil hier – unter Berücksichtigung der Marktentwicklung – ein tatsächlicher Werteverzehr nicht zu beobachten sei.[174] Die genannte Entscheidung aus 1984 erging zur Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" bei einem Einfamilienhaus. Zu jener Zeit ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Planmäßige Abschreibung erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte

Rz. 603 [Autor/Zitation] Da der Geschäfts- oder Firmenwert als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand gilt (§ 246 Abs. 1 Satz 4), ist er planmäßig abzuschreiben. Dabei sind die Anschaffungskosten auf die Jahre zu verteilen, in denen er voraussichtlich genutzt wird. Die Nutzungsdauer ist anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien festzulegen. Bei bestehenden Schätzun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorsicht als Leitlinie der Bewertung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Das Vorsichtsprinzip gibt keinen bestimmen Maßstab vor, welcher bei der Bewertung anzuwenden ist. Es handelt sich vielmehr um eine allgemeine Grundhaltung bzw. um eine allgemeine Leitlinie, welche im Rahmen der Bewertung zu beachten bzw. zugrunde zu legen ist (im älteren Schrifttum wurde häufig von der Formel gesprochen, dass sich der Kaufmann eher "ä...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Einschränkung des Vollständigkeitsgrundsatzes

Rz. 142 [Autor/Zitation] § 246 Abs. 1 kodifiziert als zentrale Ansatzvorschrift den Vollständigkeitsgrundsatz. Nach § 246 Abs. 1 Satz 1 sind sämtliche Vermögensgegenstände in den JA aufzunehmen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Demnach ist zunächst alles, was abstrakte Bilanzierungsfähigkeit besitzt, auch bilanzierungspflichtig im handelsrechtlichen JA; Aktivier...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Grundsatz der Pagatorik

Rz. 250 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Pagatorik stellt ausschließlich auf den Zahlungsbegriff in § 252 Abs. 1 Nr. 5 ab. Demnach müssen sämtliche im JA zu erfassenden Aufwendungen und Erträge auf Zahlungen zurückzuführen sein (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 221 [10/2011]; BKT, Bilanzen16, 124; Kahle/Braun in HKMS3, § 252 HGB Rz. 180). Diesem Gr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Außerplanmäßige Abschreibungen wegen Schadstoffbelastung oder Ähnlichem (Altlasten)

Rz. 649 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Erfassung von Umweltschutzauflagen kann es zu sog. Anpassungsmaßnahmen kommen, bei denen bestehende Anlagen technisch modifiziert werden müssen, um künftige Umweltschädigungen zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Für diese Art der Verpflichtung scheidet eine Rückstellungsbildung aus, weil sie künftige Perioden betrifft und nicht in der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerliche Abschreibung bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens

Rz. 805 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind andere als die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Betriebs (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Ist der Teilwert (§ 6 Abs...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Sonstige Rückstellungen, insbesondere für ungewisse Verbindlichkeiten

Rz. 472 Unterhaltsrelevanz Wie alle Rückstellungen reduzieren auch diese den steuerlichen Gewinn und damit das Unterhaltseinkommen. Rz. 473 Unter den "sonstigen Rückstellungen" sind alle diejenigen Rückstellungen zu erfassen, für welche kein gesonderter Ausweis vorgeschrieben ist. Nach § 249 HGB handelt es sich dabei um die folgenden Posten:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) AfA-Tabellen für Wirtschaftszweige (Spezial-AfA-Tabellen)

Rz. 363 Der BGH hat ausschließlich die amtliche Abschreibungstabelle allgemein verwendbarer Wirtschaftsgüter erörtert und anerkannt. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass diverse Branchen über sog. "AfA Tabellen für Wirtschaftszweige", also Spezial-AfA-Tabellen, verfügen. Diese AfA-Tabellen sind im Internet unter bundesfinanzministerium.de auffindbar. Rz. 364 Beispiele "Abfalle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 153 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich des § 248 Abs. 2 Satz 2 erstreckt sich grds. nur auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens iSd. § 248 Abs. 2 Satz 1 und nicht auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Allgemeinen (vgl. Dicken in BeckOGK HGB, § 248 Rz. 137 [2/2023]). Durch das Aktivierungsverbot für selbst ges...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Unternehmensextern anfallende Anschaffungsnebenkosten

Rz. 66 [Autor/Zitation] Zu den unternehmensextern anfallenden Anschaffungsnebenkosten gehören die Nebenkosten des Erwerbs sowie die Nebenkosten der Anlieferung und Inbetriebnahme. Rz. 67 [Autor/Zitation] Erwerbsnebenkosten sind zB Vermittlungs- und Maklergebühren, Provisionen (inklusive von Handgeldern und Spielervermittlungsprovisionen für Fußballspieler, vgl. Kirsch/Weber, DS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lineare Abschreibung

Rz. 552 [Autor/Zitation] Die lineare Abschreibung ist in der Bilanzierungspraxis weitverbreitet, was mit der Einfachheit und der weitgehend unbeschränkten steuerlichen Anerkennung begründet werden kann (Marx in HKMS3, § 253 HGB Rz. 106). Bei der linearen Abschreibung wird jeder Rechnungsperiode die gleiche Jahresrate belastet. Dabei wird ein gleichbleibender Abschreibungsproz...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / V. Steuerliche Aspekte

Rz. 65 [Autor/Zitation] In Österreich wird die Einheitsbilanz seit Jahrzehnten in der Literatur intensiv diskutiert, wobei zuletzt die Argumente dafür in den Vordergrund gerückt sind (vgl. zB Mayr in Hey, DStJG 34, 2011, 327; Schlager/Titz in FS Bertl, 476; vgl. dazu auch Gassner in FS Heidinger, 115; Heidinger/Klein in FS Egger, 377; Egger in Bertl et al, Bilanzpolitik, 2013...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) GuV-Ausweis von Ergebniseffekten aus der Währungsumrechnung

Rz. 68 [Autor/Zitation] Die aus der Folgebewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten resultierenden Umrechnungsdifferenzen, welche nicht Teil von Bewertungseinheiten iSd. § 254 sind, sind erfolgswirksam zu behandeln (ebenso DRS 25.33). Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften iSd. § 264a haben nach § 277 Abs. 5 Satz 2 "Erträge aus der Währungsumrechnung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Folgebewertung

Rz. 181 [Autor/Zitation] Die Folgebewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bestimmt sich nach den allgemeinen Bestimmungen des § 253 Abs. 3 iVm. Abs. 5 (vgl. Kahle/Haas in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 212.1 [12/2021]; Drüen in Großkomm. HGB6, § 255 Rz. 39). Immaterielle Vermögensgegenstände können zwar grds. – wie materielle Verm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Sachleistungsverpflichtungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG

Rz. 318 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG sind Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen mit den Einzelkosten und den angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Damit sind alle Verpflichtungen gemeint, die keine Geldleistungsverpflichtungen darstellen. Dem Wortlaut nach dürfen diese nur mit den Einzelkosten und einem angemessenen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 197 [Autor/Zitation] Rückstellungen beziehen sich auf Verpflichtungen, die dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Die Bewertungsvorschriften für Rückstellungen können somit nur einen Beurteilungsrahmen festlegen, der durch die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§ 252) auszufüllen ist. Daher bestimmt Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2: "Rückstellungen (sind) in Höhe des nach ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 253 enthält die konkreten Grundsätze zur Bewertung von Vermögensgegenstände und Schulden bei Zugangs- und Folgebewertung. Die Vorschriften gelten seit Bilanzrechtsmodernisierungsrecht (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) uneingeschränkt für alle Kaufleute. Nur für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a bestehen nach Abs. 1 Satz 4 und 5 besonde...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 395 [Autor/Zitation] Bilanzsteuerlich wird der Anwendungsbereich der Zeitwertbewertung eingeschränkt. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG haben Steuerpflichtige, die in den Anwendungsbereich des § 340 fallen, eine Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert durchzuführen (vgl. Kahle/Hiller, Handbuch Bilanzsteuerrecht4, Rz. 95 ff.; Hiller, DStZ 2016, 199; Hiller, Ubg. 2016, 347; Kulo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unkörperliche Wirtschaftsgüter

Rz. 258 [Autor/Zitation] Das Bilanzsteuerrecht knüpft zentral an den Begriff des Wirtschaftsguts an (§ 6 erster Satz öEStG; Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 2b [9/2009]; Zorn/Varro in D/K/M/Z, § 4 Tz. 32 [7/2014]). Der Begriff ist im öEStG nicht definiert, wurde jedoch in langjähriger Spruchpraxis durch den VwGH konkretisiert (VwGH v. 22.10.1965 45/64; v. 29.10.1965, 1604/64; v. 21.1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Abgrenzung der Bewertungsobjekte

Rz. 348 [Autor/Zitation] Für die Vornahme der Einzelbewertung ist die Abgrenzung der Einheit der Bewertung im Sinne von einzelnen, einheitlich zu bewertenden Vermögensgegenständen bzw. Schulden vorzunehmen. Als gesetzlich normiertes Differenzierungskriterium steht dazu der Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts iSd. § 196a Abs. 1 öUGB sowie die Generalnorm zur Verfügung, wesh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen sowie Geldwert- und Sachwertschulden

Rz. 213 [Autor/Zitation] Der Erfüllungsbetrag von Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen umfasst aufgrund des Vorsichtsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4) die voraussichtlich anfallenden Vollkosten (Bordewin, DB 1992, 1533, 1536; IDW RS HFA 34.21 Rz. 196 f.), dh. Einzelkosten und direkt zurechenbare, notwendige Gemeinkosten (Bilanz Check-Up 2012, 71). Dies erfolgt unabhängig davo...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

Rz. 391 ▪ Unterhaltsrelevanz Um die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit zu reduzieren, kann der Unterhaltsschuldner/Unternehmer bei langfristiger Fertigung, aber auch durch eine "Produktion auf Halde", und Leistungserstellung den Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung buchen, ohne dass er schon die Gewinnrealisierung ausweist. Beispiel Bauunternehmer B hat keine teilfe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Den Bewertungsvereinfachungsverfahren und insbes. der nach Satz 1 zugelassenen Lifo-Methode kommt hohe Praxisrelevanz zu (vgl. Drüen in Großkomm. HGB6, § 256 Rz. 12; U. Prinz, DB 2015, 1196; Hey, Vorwort zu IFSt-Schrift Nr. 486: "für die Bilanzierungspraxis eminent wichtig"). Im Hinblick auf den verfolgten Vereinfachungszweck (s. Rz. 5 ff.) ist sie für ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Thesaurierung von Gewinnen bei Einzelunternehmen

Rz. 590 "Klassisch" wird die Problematik der thesaurierten Gewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaften diskutiert und nicht bei Einzelunternehmen. Hierbei wird fälschlicherweise unkritisch unterhaltsrechtlich mit einer Fiktion gearbeitet, dass die Gewinne uneingeschränkt dem Unternehmer zur persönlichen Lebensführung (unter Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen und St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertung

Rz. 135 [Autor/Zitation] § 191 öUGB erfordert nicht nur eine mengenmäßige Übersicht der dem Unternehmen gewidmeten Vermögensgegenstände und Schulden, sondern verlangt auch die Bewertung dieser Vermögensgegenstände und Schulden (zur deutschen Rechtslage vgl. Rz. 82 ff.). Mangels für die Inventarisierung normierter Bewertungsgrundsätze wird zutreffend auf die Bewertungsgrundsät...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung der dauernden Wertminderung von einer nur vorübergehenden

Rz. 637 [Autor/Zitation] Die Unterscheidung zwischen einer dauernden Wertminderung und einer nur vorübergehenden ist essenziell, weil das (gemilderte) Niederstwertprinzip im Anlagevermögen nur bei einer dauernden Wertminderung eine Abschreibung verpflichtend vorschreibt; anderenfalls besteht bei Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen ein Abschreibungsverbot; nur ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 201 öUGB leitet den dritten Titel des ersten Abschnitts des dritten Buchs des öUGB ein. Die Regelung bezieht sich auf Ansatz und Bewertung und umfasst dem Wortlaut nach einen weiteren Anwendungsbereich als die deutsche Parallelbestimmung des § 252 HGB , welche auf "Allgemeine Bewertungsgrundsätze" Bezug nimmt (s. Rz. 311). Der Wortlaut des § 252 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Korrektur der Nutzungsdauerschätzung

Rz. 576 [Autor/Zitation] Sollte sich im Laufe der Nutzung eines Anlagegegenstands herausstellen, dass die der Abschreibung zugrunde gelegte Nutzungsdauer voraussichtlich nicht erreicht werden, wird (ursprünglich zu lang geschätzte Nutzungsdauer), so ist für die restliche Nutzungsdauer ein neuer Abschreibungsplan aufzustellen. Die Anpassung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot

Rz. 412 [Autor/Zitation] Der letzte Halbsatz des § 196 Abs. 1 öUGB "soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", ist wortident mit § 246 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 HGB. Das Gesetz sieht diverse Ansatzwahlrechte und -verbote auf der Aktiv- und Passivseite vor (vgl. dazu auch Rz. 122). Die Nichtaufnahme eines Postens wegen eines Ansatzwahlrechts stellt keinen Verstoß gegen das V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Leistungsbedingte Abschreibung

Rz. 567 [Autor/Zitation] Bei der Abschreibung nach der Inanspruchnahme oder Leistung (leistungsbedingte Abschreibung) wird der Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit (Stück, Maschinenstunde, gefahrene Kilometer) ermittelt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Anzahl der voraussichtlich erzielbaren Leistungseinheiten dividiert werden. Die Höhe des jährlic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Konsolidierungsspezifische Steuerlatenzen

Tz. 305 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nachdem aus den IFRS-Bilanzen II die Summenbilanz ermittelt worden ist, sind zur Erstellung der Konzernbilanz noch Konsolidierungsmaßnahmen iSd. Einheitsgrundsatzes des IFRS 10 Appendix A vorzunehmen. Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede (temporary differences) zwischen den Wertansätzen in der jeweiligen Steuerbilanz und der IFRS-Konzer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Differenzierte Bewertung in Abhängigkeit der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 1 regelt die Wertansätze der Vermögensgegenstände und bestimmt, dass diese höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach Abs. 3 und 4, zu bewerten sind. Der Begriff des Vermögensgegenstands wird im HGB an mehreren Stellen verwandt (vgl. zB §§ 240, 241, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2), ohne dass der Begri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verhältnis zum Handelsrecht

Rz. 10 [Autor/Zitation] Aufgrund des Vollständigkeitsgrundsatzes (§ 246 Abs. 1 Satz 1) sind auch immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren. Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 geht als speziellere Vorschrift dem Vollständigkeitsgrundsatz vor; es führt als Regelung, die gesetzlich anderes bestimmt, zu einer Ausnahme von diesem grundlegenden GoB (vgl. Drüen in KKD1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Außerplanmäßige Abschreibung bei fehlender Rentabilität

Rz. 956 [Autor/Zitation] Unrentabilität liegt nicht nur bei Verlusten, sondern auch dann vor, wenn die erzielten Gewinne keine angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichen (vgl. Rz. 654; die bilanzielle Abbildung der negativen Ertragsaussichten als negativer Firmenwert wird abgelehnt, vgl. Bertl/Hirschler, Bilanzsteuerrecht, L5, 512). Im Fall einer Unternehmensunrentabilitä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Permanente Inventur

Rz. 44 [Autor/Zitation] Abs. 2, der den Begriff "permanente Inventur" nicht explizit verwendet, gestattet den Verzicht auf die körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag, sofern durch die Anwendung eines den GoB entsprechenden anderen Verfahrens, dh. eines Fortschreibungsverfahrens, gesichert ist, dass der Bestand zum Abschlussstichtag auch ohne körperliche Aufnahme fest...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 384 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Periodisierung in § 201 Abs. 2 Z 5 öUGB normiert, dass Aufwendungen und Erträge unabhängig vom Zahlungszeitpunkt im JA zu erfassen sind. Die inhaltsgleiche deutsche Parallelbestimmung findet sich in § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Die gemeinsame unionsrechtliche Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. d EU-Bilanzrichtlinie, wonach "[i]n de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Imparitätsprinzip

Rz. 370 [Autor/Zitation] Nach dem Imparitätsprinzip sind Risiken und drohende Verluste im JA abzubilden (§ 201 Abs. 2 Z 4 lit. b öUGB; Fraberger/Petritz/Horkel-Wytrzens in Hirschler2, § 201 Rz. 168; zum Sinn und Zweck s. Rz. 179). Während der Ausweis von Gewinnen nach dem Realisationsprinzip erst dann erfolgt, wenn diese durch einen Realisationsakt am Markt bestätigt wurden (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 Satz 1 (Ansatz fortgeführter Anschaffungs- oder Herstellungskosten): Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl. 1987; Kropff, Stille Rücklagen und Substanzerhaltung beim Übergang auf das Bewertungssystem des Aktiengesetzes 1965, in Moxter/Müller/Windmöller (Hrsg.), Rechnungslegung, FS Karl-Heinz Forster, 1992, 289; Krümmel, Pagatorisches Prinzip u...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 13 Einkunftserzielungsvermögen

Rz. 70 In der Literatur wird bei den Überschusseinkünften analog den Gewinneinkünften die Existenz von Einkünfteerzielungsvermögen bejaht.[1] Die Rechtsprechung hat hierzu noch nicht Stellung genommen.[2] Allerdings kann die Rechtsprechung zum Verlust, der Beschädigung oder der Zerstörung eines Arbeitsmittels nur so verstanden werden, dass die Aussage, Veränderungen im Vermö...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 7 Persönliche Zurechnung

Rz. 53 Der Steuerpflichtige muss in seiner Steuerbilanz die Wirtschaftsgüter ausweisen, die ihm als Betriebsvermögen zuzurechnen sind.[1] Auf der Basis des § 39 AO bzw. des § 5 Abs. 1 EStG i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und somit des § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich in der Bilanz des (zivilrechtlichen) Eigentümers, ausna...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.4 Bilanzmäßige Darstellung

Rz. 17 (a) Beim Leasingnehmer Ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen, hat der Leasingnehmer den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasing-Raten zugrunde gelegt worden sind, zuzügli...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.4 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer

Rz. 26 (a) Bilanzierung beim Leasingnehmer Der Leasingnehmer hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasing-Raten zugrunde gelegt worden sind, zuzüglich etwaiger weiterer Anschaffungs- oder Hers...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 25 (a) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasinggeber Der Leasinggeber hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. (b) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasingnehmer Die Leasing-Raten sind grundsätzlich Betriebsausgaben.mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.1 Erstansatz und -bewertung

Rz. 79 Zu Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags erfasst der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit sowie ein Nutzungsrecht (IFRS 16.22). Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet. Ausgangspunkt für die Wertermittlung beider Posten ist die Leasingverbindlichkeit. Diese wird mit dem unter Verwendung des oben dargestellten, festen Zinssatzes...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 27 Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 23.12.1991. Teilamortisations-Leasing im Sinne dieses Schreibens ist nur dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 13 Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, so hat er den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Absetzung für Abnutzung ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorzunehmen. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. Rz. 14 Beim Leasingnehmer sind die Leasing-Raten Betriebsausgaben. Die Frage, ob die vere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1]mehr