Fachbeiträge & Kommentare zu Hausverwalter

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hausmeister / 2 Hausmeister im Bereich der Länder

2.1 Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft Schwerpunkt der vor Inkrafttreten des TV-L geltenden speziellen tariflichen Regelungen für Hausmeister war die Festsetzung der Arbeitszeit. Die Tarifvertragsparteien waren übereinstimmend der Auffassung, dass durchaus die Voraussetzungen für eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit vorliegen können, sofern in erheblichem Umfang Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hausmeister

1 Allgemeine Hinweise Mit dem Begriff des „Hausmeisters“ ist ein bestimmtes Berufsbild im berufskundlichen Sinn verbunden. Zu seinen Aufgaben gehören typischerweise die Regelung und Wartung von technischen und sanitären Anlagen sowie der Hauselektrik. Darüber hinaus übernimmt er Streich-, Maler- oder Verlegearbeiten und führt Botendienste sowie kleinere Transportarbeiten durc...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hausmeister / 6 Einsatz von Hausmeistern

Das BAG[1] hat entschieden, dass im Bereich des TVöD Schulhausmeister kraft Direktionsrecht an mehreren Schulen eingesetzt werden können; ein Grundsatz "Ein Schulhausmeister – Eine Schule" existiert nicht. Im konkreten Sachverhalt hatte der Arbeitgeber im Rahmen einer Organisationsuntersuchung festgestellt, dass der Bedarf an der Schule, an der der Kläger beschäftigt war, nur...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hausmeister / 1 Allgemeine Hinweise

Mit dem Begriff des „Hausmeisters“ ist ein bestimmtes Berufsbild im berufskundlichen Sinn verbunden. Zu seinen Aufgaben gehören typischerweise die Regelung und Wartung von technischen und sanitären Anlagen sowie der Hauselektrik. Darüber hinaus übernimmt er Streich-, Maler- oder Verlegearbeiten und führt Botendienste sowie kleinere Transportarbeiten durch. Er ist zudem für d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hausmeister / 5 Eingruppierung, Entgelt

Bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung des TV-L galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften auch für Hausmeister der Länder zunächst weiter. Für den Bereich der Länder waren für angestellte Hausmeister in der Anlage 1a zum BAT, Teil II, Buchst. O Eingruppierungsvorschriften sowohl für Schulhausmeister als auch für Hausmeister in Verwaltungsgebäuden vorgesehen. Die Tät...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hausmeister / 2.1 Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft

Schwerpunkt der vor Inkrafttreten des TV-L geltenden speziellen tariflichen Regelungen für Hausmeister war die Festsetzung der Arbeitszeit. Die Tarifvertragsparteien waren übereinstimmend der Auffassung, dass durchaus die Voraussetzungen für eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit vorliegen können, sofern in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt. Arbeitsbereit...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hausmeister / 3 Überstunden

Hinsichtlich Überstunden gelten für Hausmeister im Bereich der Länder nunmehr uneingeschränkt die Regelungen des TV-L. Hierbei sind unter Berücksichtigung von § 7 Abs. 7 TV-L folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die Arbeitsstunden müssen über die für die Woche festgesetzten (verlängerten) Arbeitsstunden hinausgehen. Werden die wöchentlichen Arbeitsstunden innerhalb des nach ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hausmeister / 4 Schichtarbeit

Das BAG hat in der Entscheidung vom 8. Juli 2009[1] zur Frage der Zahlung einer Schichtzulage an Hausmeister, deren Arbeitszeit durch eine zwischen dem Arbeitgeber und dem Personalrat vereinbarte Rahmenzeit nur rahmenmäßig vorgegeben war, darauf hingewiesen, dass sich der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Zahlung einer Zulage nicht entziehen kann, wenn er es unterlässt, einen S...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hausmeister / 2.2 Bereitschaftszeiten

Der Begriff Arbeitsbereitschaft ist in § 9 TV-L durch Bereitschaftszeit ersetzt worden. Nach der Definition des § 9 Abs. 1 TV-L sind Bereitschaftszeiten die Zeiten, in denen sich der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder an einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbstständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen; ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 2 Hausmeister im Bereich des Bundes und der Kommunen

2.1 Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft Schwerpunkt der früheren speziellen tariflichen Regelungen für Hausmeister war die Festsetzung der Arbeitszeit. Die Tarifvertragsparteien waren übereinstimmend der Auffassung, dass durchaus die Voraussetzungen für eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit vorliegen können, sofern in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt. Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister

1 Allgemeine Hinweise Mit dem Begriff des „Hausmeisters“ ist ein bestimmtes Berufsbild im berufskundlichen Sinn verbunden. Zu seinen Aufgaben gehören typischerweise die Regelung und Wartung von technischen und sanitären Anlagen sowie der Hauselektrik. Darüber hinaus übernimmt er Streich-, Maler- oder Verlegearbeiten und führt Botendienste sowie kleinere Transportarbeiten durc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 5.2.2 Hausmeister

Für Hausmeister, die keine Schulhausmeister sind und die selbst Maschinen zu überwachen und zu bedienen haben sowie einfache Bürotätigkeiten wahrnehmen, erfolgt die Eingruppierung nach Teil A Abschn. I, Ziff. 2 EntgO – Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten). Ob diese Tätigkeiten einen einzigen Arbeitsvorgang[1] oder verschiedene Arbeitsvorgänge[2] bilden, ist vom...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 1 Allgemeine Hinweise

Mit dem Begriff des „Hausmeisters“ ist ein bestimmtes Berufsbild im berufskundlichen Sinn verbunden. Zu seinen Aufgaben gehören typischerweise die Regelung und Wartung von technischen und sanitären Anlagen sowie der Hauselektrik. Darüber hinaus übernimmt er Streich-, Maler- oder Verlegearbeiten und führt Botendienste sowie kleinere Transportarbeiten durch. Er ist zudem für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 2.2 Bereitschaftszeiten

Der Begriff Arbeitsbereitschaft ist in § 9 TVöD (Bund und VKA) durch Bereitschaftszeit ersetzt worden. Die Definition entspricht der bisherigen Arbeitsbereitschaft. Bereitschaftszeiten sind nach der Definition in § 9 Abs. 1 TVöD die Zeiten, in denen sich der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Beda...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 5.1 TVöD Bund

Im Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 5.9.2013 sind in der Entgeltordnung (Anlage 1), Teil III Abschn. 23 zwei Tätigkeitsmerkmale vereinbart, und zwar für Hausmeister mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung in Entgeltgruppe 5 und ohne diese Ausbildung in Entgeltgruppe 4. Damit entsprechen die Tätigkeitsmerkmale für Hausmeister im TV E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 2.1 Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft

Schwerpunkt der früheren speziellen tariflichen Regelungen für Hausmeister war die Festsetzung der Arbeitszeit. Die Tarifvertragsparteien waren übereinstimmend der Auffassung, dass durchaus die Voraussetzungen für eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit vorliegen können, sofern in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt. Arbeitsbereitschaft liegt vor, wenn sich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 5.2.3 Theater und Bühnen

Im Abschn. XXVII Entgeltordnung (VKA) – Beschäftigte an Theatern und Bühnen – ist ein weiteres spezielles Tätigkeitsmerkmal für Hausmeister vereinbart: Hausmeister mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren sind in der Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Nach der Protokollerklärung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 5 Eingruppierung, Entgelt

5.1 TVöD Bund Im Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 5.9.2013 sind in der Entgeltordnung (Anlage 1), Teil III Abschn. 23 zwei Tätigkeitsmerkmale vereinbart, und zwar für Hausmeister mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung in Entgeltgruppe 5 und ohne diese Ausbildung in Entgeltgruppe 4. Damit entsprechen die Tätigkeitsmerkmale für Hausme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 4 Überstunden

Im Anwendungsbereich des Anhangs zu § 9 TVöD können nicht schon mit dem Tabellenentgelt abgegoltene Überstunden nur dann entstehen, wenn der Beschäftigte in der Summe aus Vollarbeitszeiten und faktorisierten Bereitschaftszeiten mehr als durchschnittlich 39 Stunden in der Woche für den Arbeitgeber tätig war und die weiteren Voraussetzungen des § 7 Abs. 7 TVöD vorliegen.[1] Is...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 3 Schulhausmeister

Neben den speziellen Vorschriften im Anhang zu § 9 TVöD enthält der Besondere Teil Verwaltung (BT-V) in § 53 (VKA) – Beschäftigte als Schulhausmeister – eine Sonderregelung: Beschäftigte als Schulhausmeister Zu Abschnitt I Allgemeine Vorschriften Nr. 1 zu § 1 – Geltungsbereich – Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte als Schulhausmeister Nr. 2 Durch landesbezirklichen Tari...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 5.2.1 Schulhausmeister

In der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Entgeltordnung TVöD-VKA sind im Teil B, Abschn. XXIII Entgeltordnung (VKA) – Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister – wiederum spezielle Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister vereinbart. Die Tätigkeitsmerkmale ersetzen die bisher in der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister. Unter Abkehr von den bish...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 5.2 TVöD Kommunaler Bereich

Die Eingruppierung der kommunalen Schulhausmeister war bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung TVöD-VKA nach dem Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1a zum BAT (Schulhausmeister) vom 31.10.1991 zu bewerten und abhängig von der Anzahl der verantwortlich zu betreuenden Unterrichtsräume i. S. d. Protokollerklärung Nr. 2. Verantwortliche Betreuung bis einschließlich 15 Unterric...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 6 Einsatz von Schulhausmeistern

Das BAG[1] hat entschieden, dass Schulhausmeister kraft Direktionsrecht an mehreren Schulen eingesetzt werden können; ein Grundsatz "Ein Schulhausmeister – Eine Schule" existiert nicht. Im konkreten Sachverhalt hatte der Arbeitgeber im Rahmen einer Organisationsuntersuchung festgestellt, dass der Bedarf an der Schule, an der der Kläger beschäftigt war, nur für 0,7 Stellen bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutzunterweisung / 2.1 In welcher Form wird unterwiesen?

Die Möglichkeiten, die erforderlichen Inhalte effektiv und ansprechend zu vermitteln, sind vielfältig. Dazu folgende Beispiele: Praxis-Beispiel Formen der Unterweisung In einem papierverarbeitenden Betrieb spricht im Rahmen regelmäßig stattfindender Abteilungsbesprechungen einmal im Quartal der zuständige Brandhelfer für 15 Minuten relevante Brandschutzthemen an. Der Abteilung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.2 Ausgaben

Stets sind in die Jahresabrechnung aus dem Verwaltungsvermögen getätigte Ausgaben einzustellen, egal ob die Ausgaben rechtmäßig oder unrechtmäßig erfolgten und unabhängig davon, ob die Ausgaben ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen haben oder nicht.[1] Dies gilt für sämtliche getätigten Ausgaben und unabhängig davon, ob sie nachvollziehbar oder durch Kontoauszüge belegt sind...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.4.2 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Bei Untergemeinschaften mit eigenen Beschlusskompetenzen kommt es maßgeblich darauf an, wie weit die Beschlusskompetenz reicht. Hier hat der BGH für Klarheit gesorgt, dass stets die Kosten der Gesamtgemeinschaft zu berücksichtigen sind.[1] Musterklausel: Regelung in der Gemeinschaftsordnung Bei Angelegenheiten, die ausschließlich einer bestimmten Untergemeinschaft zuzuordnen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.11.1 Außergerichtliche Vertretung

Gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zunächst uneingeschränkt durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ausnahme stellen Grundstückskauf- oder Darlehensverträge dar. Hier besteht eine Vertretungsmacht des Verwalters lediglich dann, wenn diese durch Beschluss der Wohnungseigentümer legitimiert ist. Die Wohnungseigentü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.8.1 Umfang der Versicherung

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 15 Abs. 1 MaBV muss die Versicherung bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Nach § 15 Abs. 2 MaBV muss die Mindestversicherungssumme 500.000 EUR für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen. Nach § 15 Abs. 3 MaBV muss die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.1.1 Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und die nicht zu erheblichen Verpflichtungen für die GdWE führen. Eines entsprechenden Ermächtigungsbeschlusses bedarf es nicht. Im Rahmen seiner gesetzlichen Ermächtigung hat der Verwalter umfassende Entscheidungsbefugnisse. All...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 1.1 Instandhaltung

Die Instandhaltung als Teil der Erhaltung umfasst sämtliche Maßnahmen, die normale, gebrauchs- und altersbedingte Abnutzungen beseitigen. Als Beispiele kommen sämtliche Wartungsmaßnahmen an Elektro- und Sanitäranlagen infrage, des Weiteren Kleinreparaturen sowie Pflege- und Reinigungsmaßnahmen. Insoweit gehören auch die Kosten eines Hauswarts zu den Instandhaltungskosten.[1] ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.6 Zahlungsverkehr abwickeln

Weiter ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Leistung der Versicherungsbeiträge, etwaige öffentlich-rechtliche Gebühren, die Kosten der Versorgungsträger für Gas, Wasser, Strom...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.4.1 Betroffener Personenkreis

Grundsätzlich sind von den Regelungen der Zertifizierung sämtliche Verwalter betroffen, egal in welcher Rechtsform das Verwaltungsunternehmen geführt wird. Allerdings sieht § 7 ZertVerwV bereits einen Katalog von Personen vor, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind und sich auch ohne entsprechende Prüfung als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Hierbei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.1.2 Untergeordnete Bedeutung

Es bedarf keiner Problematisierung, dass beispielsweise der Austausch defekter Leuchtmittel unabhängig von der Größe der zu verwaltenden Gemeinschaft stets eine Maßnahme untergeordneter Bedeutung darstellt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass im Lauf der Heizperiode Heizöl nachzukaufen ist. Keiner der Wohnungseigentümer dürfte als Alternative ein Frieren oder die Anschaff...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung, Sonde... /   Störender Mieter

In einer Gemeinschaft hat eine Eigentümerin an Monteure vermietet, verbunden mit massiver Lärmbelästigung, Schmutz und Ärger. Die Eigentümerin reagiert nicht auf Abmahnungen der Hausverwaltung. Muss der Hausverwalter für einen Unterlassungsanspruch per Beschluss wirklich bis zu einer Eigentümerversammlung warten oder kann er als Hausverwalter als grundsätzliche Aufgabe ein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Lärmbelästigung

In einem Gebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung spielt ein Friseursalon tagsüber laute Musik ab. Zwei Eigentümer fühlen sich gestört, da sie täglich im Homeoffice arbeiten. Nachdem die Beschwerden vermehrt ignoriert worden sind, stellt sich die Frage, wie nun (als Hausverwalter oder Eigentümer) vorzugehen ist. Zunächst muss die Verwaltung klären, ob es in der entsprechenden A...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigung

Rz. 3 Sie ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, und zwar ein sog. Gestaltungsgeschäft. Zur Wirksamkeit ist der Zugang dann erforderlich, wenn sie in Abwesenheit des Erklärungsempfängers abgegeben wird (§ 130 Abs. 1 Satz 1). Diese Willenserklärung wird nur dann nicht wirksam, wenn dem Erklärungsempfänger vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht (§ 130 A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.2.3 Prozessführung/Prozessstandschaft

Rz. 33 Schließen mehrere Personen einen Mietvertrag ab, so sind sie regelmäßig als Mitglieder einer GbR verbunden (KG, Beschluss v. 30.3.1992, 2 W 1331/92, WuM 1992, 323; OLG München, Urteil v. 14.1.1994, 21 U 4806/93, ZMR 1994, 216 für die nichteheliche Lebensgemeinschaft). Für Streitigkeiten, die das Mietverhältnis als Ganzes betreffen (z. B. Klage auf Zustimmung zur Miete...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 14 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der andere Familienangehörige oder Haushaltsangehörige tritt kraft Gesetzes in das Mietverhältnis – nicht aber in Verträge des Mieters mit den Versorgungsunternehmen oder sonstige selbständige Sondervereinbarungen (z. B. über Hausmeister-, Reinigungs- oder sonstige Dienste) – mit dem verstorbenen Mieter ein, mit dem e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherungspflicht bei Glatteis und Schnee

Überblick Die Verkehrssicherungspflicht rückt in den Fokus, wenn Schnee und Glatteis geräumt werden müssen. Was Grundstückseigentümer, Vermieter und Mieter wissen müssen, um Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen aus dem Weg zu gehen. Schnee und Eis müssen grundsätzlich vom Grundstückseigentümer oder Vermieter beseitigt werden, diesen obliegt die Verkehrssicherungspf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.2 Klage auf künftige Leistung

Rz. 229 Die Klage auf künftige Mietzahlung ist nur dann zulässig, wenn die Besorgnis der Nichterfüllung besteht (§ 259 ZPO). Eingestellte Mietzahlungen rechtfertigen ohne weitere Begründung keine Klage auf zukünftige Leistung (AG Groß-Gerau, Urteil v. 18.7.2018, 63 C 15/17, ZMR 2018, 1006). Die Besorgnis der Nichterfüllung (§ 259 ZPO) besteht aber dann, wenn die Miete über M...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.2 Anspruchsinhalt

Rz. 124 Der Anspruch des Mieters bezieht sich auf die (Wieder-)Herstellung der vermieteten Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Gefordert ist ein Handeln des Vermieters, das über §§ 887, 888 ZPO vollstreckungsmäßig durchzusetzen ist, wie z. B. die Verpflichtung des Vermieters zur Teppicherneuerung (LG Lüneburg, Beschluss v. 22.9.2014, 6 T 88/14, ZMR 2015, 318) oder bei vom Mi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Unzumutbarkeit der Gebrauchsüberlassung

Rz. 13 Der Anspruch auf Erteilung der Gebrauchsüberlassungserlaubnis besteht nicht, wenn dem Vermieter die Überlassung des Wohnraums an einen Dritten nicht zugemutet werden kann. Dies ist der Fall, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann (§ 553 Abs. 1...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.12 Verjährung des Schadensersatzanspruches

Rz. 227 Hinweis Verjährungsfrist Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen verjähren innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (BGH, Urteil v. 8.1.2014, XII ZR 12/13, WuM 2014, 140),ohne dass es darauf ankommt, ob der Anspruch zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urteil v....mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Betriebsbedarf

Rz. 89a Zu unterscheiden ist zwischen den Fällen, in denen die Wohnung schon von Betriebsangehörigen genutzt wird (Werkmiet- oder Werkdienstwohnungen nach §§ 576–576b), und den Wohnungen, die an Betriebsfremde vermietet sind, jetzt aber Betriebsangehörigen zur Verfügung gestellt werden sollen. Nur im letzten Fall spricht man von einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs. Die Künd...mehr