Fachbeiträge & Kommentare zu Hausverwalter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rascher Mieterwechsel

Rn. 138 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gewerbebetrieb statt privater Vermögensverwaltung (s Rn 137) ist bei der Vermietung auch von privatem Wohnraum insb anzunehmen, wenn entweder durch einen ständigen, raschen Wechsel der Mietparteien, der im Wesen gerade dieses Mietverhältnisses liegt, der Vermieter zu einer über das bei der langfristigen Vermietung übliche Maß hinausgehenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Vermietung zahlreicher Objekte ohne raschen Mieterwechsel

Rn. 139 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Vermietung von 111 möblierten Appartements an nur einen Mieter für 10 Jahre ist als Gewerbebetrieb anzusehen analog zu Ferienwohnungen, s Rn 138a, wenn eine einem Beherbergungsbetrieb vergleichbare Organisation im Vordergrund steht: BFH BFH/NV 1987, 441. Der BFH sah hier den Rahmen der Vermögensverwaltung überschritten wegen der zusätzl...mehr

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Arbeitszeit / 2.2.3 Besondere Bereitschaftszeitregelung für Hausmeisterinnen und Hausmeister

Voraussetzung für die Anwendung der für den Arbeitgeber kostengünstigen Regelung der Bereitschaftszeiten für Hausmeisterinnen und Hausmeister (und ebenso in der Grundregelung des § 9 und in der weiteren Regelung im Buchst. A des Anhangs zu § 9 im Rettungsdienst und in Leitstellen) ist, dass in die Arbeitszeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fall...mehr

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Arbeitszeit / 2.2.2 Verhältnis der Grundregelung der Bereitschaftszeiten in § 9 TVöD zu den Regelungen im Anhang zu § 9 (Hausmeister/Rettungsdienst/Leitstellen)

Der wesentliche Unterschied der Grundregelung der Bereitschaftszeiten in § 9 TVöD zu den Regelungen im Anhang zu § 9 liegt darin, dass die Grundregelung nur greift, wenn sie zuvor durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung umgesetzt worden ist, § 9 Abs. 2 TVöD. Demgegenüber sind diejenigen Bereiche, bei denen eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit nach dem BAT in F...mehr

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Arbeitszeit / 1.13.2 Konsequenzen für das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Die Reform des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes wurde genutzt, um für das ab dem 1. Oktober 2005 geltende Tarifrecht des TVöD europarechtskonforme Regelungen zu vereinbaren. Für Heime, Pflegedienste und Ärzte wurden neue Bereitschaftsdienstregelungen vereinbart und die Möglichkeit des individuellen Opt-out eröffnet. Für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer des Bundes wurd...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.2 Abweichende Regelungen, § 7 ArbZG

Von dem Grundsatz der werktäglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden sowie der maximalen Länge des Ausgleichszeitraums kann für jedermann durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung abgewichen werden: Fällt in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbere...mehr

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Arbeitszeit / 2.2.4 Besondere Bereitschaftszeitregelung im Rettungsdienst und in Leitstellen

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen sind in Buchstabe B des Anhangs zu § 9 TVöD geregelt. Gegenüber der Regelung für Hausmeister (vgl. Ziff. 2.2.3) gelten folgende Besonderheiten: Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit ist von der gesetzlichen Grenze des § 3 ArbZG auf 12 Stunden werktäglich angehoben worden. Dabei ist klargestellt worden, dass Zeiten ei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Unzumutbarkeit der Gebrauchsüberlassung

Rz. 13 Der Anspruch auf Erteilung der Gebrauchsüberlassungserlaubnis besteht nicht, wenn dem Vermieter die Überlassung des Wohnraums an einen Dritten nicht zugemutet werden kann. Dies ist der Fall, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann (§ 553 Abs. 1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Veräußerung

Rz. 4 Veräußerung i. S. d. § 566 setzt den dinglichen Vorgang des Eigentumsübergangs voraus. Nach § 873 ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück die Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich. Die Einigung i. S. d. § 873 ist nicht die Einigung innerhalb des Ve...mehr

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Hausverwalter - Bestellung, Vollmacht und Kosten

Zusammenfassung Überblick Hausverwalter ist, wer aufgrund eines mit dem Vermieter abgeschlossenen Vertrags verpflichtet ist, die mit der kaufmännischen Verwaltung eines Mietshauses in Zusammenhang stehenden Aufgaben zu erfüllen. Dabei ist es Sache des Vermieters zu bestimmen, ob er das Haus selbst verwaltet oder hiermit einen Dritten beauftragt. Gesetze, Vorschriften und Rech...mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / 2 Vollmacht

Der WEG-Hausverwalter ist auch zur Kündigung des Mietvertrags im Namen des Vermieters berechtigt und aufgrund einer erteilten Hausverwaltervollmacht prozessführungsbefugt.[1] Der Verwalter eines Mietshauses dagegen (Verwalter von Sondereigentum) kann wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz auch dann keine Räumungsklage vor Gericht vertreten, wenn er zu dieser Re...mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / 1 Aufgaben

Abgrenzung Zu unterscheiden ist zwischen dem Verwalter, der im Auftrag eines Eigentümers dessen Anwesen (z. B. ein Mietshaus) oder dessen Eigentumswohnung verwaltet, und dem Verwalter, der von den Eigentümern einer Eigentumswohnanlage zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bestellt wird.[1] Weiterhin bestehen für die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters des gemeinsc...mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / Zusammenfassung

Überblick Hausverwalter ist, wer aufgrund eines mit dem Vermieter abgeschlossenen Vertrags verpflichtet ist, die mit der kaufmännischen Verwaltung eines Mietshauses in Zusammenhang stehenden Aufgaben zu erfüllen. Dabei ist es Sache des Vermieters zu bestimmen, ob er das Haus selbst verwaltet oder hiermit einen Dritten beauftragt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Währe...mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / 4 Sonstige Aufgaben

Zur Verpflichtung des Verwalters zur Erteilung von Auskunft und Rechnungslegung nach Beendigung des Verwaltervertrags siehe Urteil des OLG Saarbrücken vom 25.8.1999. Schließt eine Hausverwaltung in Vertretung des Vermieters einen Mietvertrag ab, kann der Mieter die Mitteilung des vollständigen Namens und der Anschrift des Vermieters verlangen. Die Verwaltung kann die Auskunft...mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / 3 Vergütung und Kosten

Für die Vergütung des Verwalters gibt es weder eine Gebührenordnung noch sonstige gesetzliche Vorschriften. Hinweis Vergütung frei vereinbar Sie unterliegt der freien Vereinbarung und beträgt üblicherweise bei Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ca. 18 bis 28 EUR pro Wohneinheit und Monat, ca. 3 bis 5 EUR pro Garage/Stellplatz und Monat; bei Verwaltung des Sondereigent...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Sowohl Eigentümer, die ihre Wohnung bzw. ihr Haus selbst nutzen, als auch Mieter können für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 2, 3 EStG) eine Steuerermäßigung beantragen. Praxis-Beispiel Handwerkerleistungen Handwerkerleistungen sind Malerarbeiten (Schönheitsreparaturen) in der Wohnung, Erneuerung von Bodenbelägen oder sanitären Einrichtunge...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 5.1.4 Ort der Einsichtnahme

Die Einsichtnahme hat grundsätzlich beim Vermieter bzw. dessen Beauftragten (Hausverwalter, Rechtsanwalt) zu erfolgen.[1] Nur aus wichtigem Grund kann der Mieter ausnahmsweise die Vorlage an einem anderen Ort verlangen .[2]. Praxis-Beispiel Wichtiger Grund Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Einsichtnahme beim Vermieter dem Mieter nicht zumutbar ist, was im Einzelfall zu pr...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Die geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten erfordert eine übersichtlich aufgegliederte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung, aus der auch der betriebswirtschaftlich und juristisch nicht geschulte Mieter die umgelegten Kosten klar ersehen und überprüfen kann. Ausgangspunkt für die notwendige Aufgliederung der Gesamtkosten in einzelne Abrechnungsposten ist der Mietvertrag, i...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 5.1.2 Einsichtnahme

Der Vermieter genügt seiner Pflicht zur Gewährung der Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen, wenn er dem Mieter einen Aktenordner mit Belegen vorlegt, in dem sich der Mieter (ggf. mit fachkundiger Hilfe) zurechtfinden kann. Auch wenn sich darin Rechnungen über nicht umlegbare Kosten befinden, führt dies nicht zu einer mangelnden Übersichtlichkeit der Belege.[1] Führt der...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 3 Rechtsfolge von Verstößen gegen das AGG

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot kann der Benachteiligte die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, kann er auf Unterlassung klagen (§ 21 Abs. 1 AGG). Ferner kann der Benachteiligte grundsätzlich Ersatz des durch die Benachteiligung entstandenen Schadens verlangen. Die Höhe der Entschädigung für eine Diskrim...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2 Verstöße gegen das AGG

Verstöße gegen die Bestimmungen des AGG können insbesondere schon bei der Auswahl der Bewerber für eine Wohnung eintreten. Vermieter sollten bereits bei der Vermietungsanzeige z. B. in einer Tageszeitung vermeiden, den Kreis der Bewerber für die angebotene Wohnung zu beschränken. Praxis-Beispiel "Wunschmieter" Aus einem Inserat, mit dem für eine Wohnung eine "ältere, alleinste...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1 Bestandteile des Einzel-/Gesamtwirtschaftsplans

Nach § 28 Abs. 1 WEG muss der Wirtschaftsplan die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Kostentragung, die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG vorgesehenen Erhaltungsrücklage und ggf. die Beitragsleistungen zu weiter gebildeten Rücklagen enthalten. Positionen des Wirtschaftsplans Der W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.2.2.1 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Möglich ist auch, durch Vereinbarung eine weitgehende wirtschaftliche Trennung der Häuser mit eigenen Beschlusskompetenzen insbesondere im Hinblick auf die Finanzverfassung der einzelnen Häuser herbeizuführen. Sieht die Gemeinschaftsordnung z. B. eine wirtschaftliche Trennung derart vor, dass für die einzelnen Häuser eigene Wirtschaftspläne zu erstellen sind, auf Grundlage d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsfristen (Miete) / 1 Allgemeines

Praxis-Tipp Kündigungsfristen eindeutig in Mietvertrag formulieren Werden in einem Formularmietvertrag, der sowohl den Abschluss von befristeten als auch von unbefristeten Mietverhältnissen vorsieht, Kündigungsfristen aufgenommen, sollte durch eine unmissverständliche Formulierung klargestellt werden, dass die genannten Fristen nur für unbefristet abgeschlossene Mietverhältni...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 5 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 309 BGB

Nach § 309 BGB ist u. a. unwirksam: Eine Bestimmung, durch die das Leistungsverweigerungsrecht des Mieters nach § 320 BGB ausgeschlossen oder eingeschränkt wird oder das Zurückbehaltungsrecht des Mieters, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen oder eingeschränkt, insbesondere von der Anerkennung von Mängeln durch den Vermieter abhängig gemacht wird ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.2 Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 399 Wirtschaftsgebäude sind nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG Gebäude oder den Gebäuden nach § 7 Abs. 5b EStG gleichgestellte Objekte, die zu einem Betriebsvermögen gehören, nicht Wohnzwecken dienen und für die der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist. Rz. 400 Das Gebäude muss zum Betriebsvermögen gehören. Gleichgültig ist, ob es sich um notwendi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.1.1 Hausverwalter

Umstritten ist, ob der Haus- bzw. Mietverwalter aufgrund seiner allgemeinen Hausverwaltervollmacht auch zur Kündigungserklärung ermächtigt ist. Zwar dürfte es wohl der allgemeinen Auffassung entsprechen, dass die Hausverwaltervollmacht auch die Berechtigung zur Kündigung umfasst, insbesondere wenn der Verwalter bereits als Bevollmächtigter des Vermieters das Mietverhältnis ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.1.5 Haushaltsangehörige

Auch Haushaltsangehörige des Vermieters gehören zum begünstigten Personenkreis. Hierbei handelt es sich um Personen, die mit dem Vermieter dauerhaft einen Haushalt führen und mit ihm in enger Hausgemeinschaft leben. In erster Linie handelt es sich dabei um Pflegekinder, Pflegepersonal, Haushaltshilfen und auch ggf. ausnahmsweise den Hausmeister. Eigenbedarf wegen des Hausmeister...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 16.4.3 Berufungsstreitwert (Beschwer)

Rz. 83 Für den Wert der Beschwer bei Mängelbeseitigungsklagen ist derjenige des damit abgewiesenen Mieters (BGH, Beschluss v. 17.3.2020, VIII ZR 115/, WuM 2020, 299, BGH, Beschluss v. 13.2.2007, VIII ZR 342/03, WuM 2007, 207; BGH, Beschluss v. 13.2.2007, VIII ZR 342/03, GE 2007, 983, ständige Rspr.) als auch derjenige des zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters mit dem...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.2 Anspruchsinhalt

Rz. 124 Der Anspruch des Mieters bezieht sich auf die (Wieder-)Herstellung der vermieteten Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Gefordert ist ein Handeln des Vermieters, das über §§ 887, 888 ZPO vollstreckungsmäßig durchzusetzen ist, wie z. B. die Verpflichtung des Vermieters zur Teppicherneuerung (LG Lüneburg, Beschluss v. 22.9.2014, 6 T 88/14, ZMR 2015, 318) oder bei vom Mi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.12 Verjährung des Schadensersatzanspruches

Rz. 227 Hinweis Verjährungsfrist Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen verjähren innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (BGH, Urteil v. 8.1.2014, XII ZR 12/13, WuM 2014, 140),ohne dass es darauf ankommt, ob der Anspruch zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urteil v....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsgrund – Sonstige ... / 1 Betriebsbedarf

Betriebsbedarf liegt insbesondere vor, wenn die Wohnräume als Werkmiet- oder Werkdienstwohnung für einen Arbeitnehmer anstelle eines anderen, dessen Arbeitsverhältnis beendet ist, verwendet werden.[1] In der Kündigung des Dienst-(Arbeits-)verhältnisses liegt nicht zugleich die Kündigung des Mietverhältnisses gem. § 576 BGB. Diese muss nach Beendigung des Dienst(Arbeits-)verhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dacharbeiten / Zusammenfassung

Begriff Dacharbeiten sind Arbeiten an und auf Dächern. Dabei kann es sich um die Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Dachdeckungen und Dachabdichtungen handeln, sowie um Arbeiten an Anlagen und Einrichtungen auf Dächern, wie z. B. Antennen- oder Photovoltaik-Anlagen. Die Unfallraten bei Arbeiten auf und an Dächern sind hoch, die Unfallfolgen oft schwer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 1 Einleitung

Der Arbeitsvertrag ist die Summe der Regeln, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem Arbeitsverhältnis zugrunde legen wollen. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Praxis-Beispiel Der Hausmeister der Grundschule vereinbart mit A unbefristet die Übernahme der Reinigungsarbeiten gegen ein Entgelt von 350 EUR monatlich. Die beiden sind sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmittel / 1 Inverkehrbringen und Verwenden von Arbeitsmitteln

An den Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur, Händler) und den Arbeitgeber werden von gesetzlicher Seite sicherheitstechnische Anforderungen und Voraussetzungen in Bezug auf das Inverkehrbringen bzw. Bereitstellen der Arbeitsmittel gestellt. Sofern es sich um Maschinen handelt, muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter vor dem Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausverwalter

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hausverwalter sind im Gegensatz zu Hausmeistern und Hauswarten idR selbständig. Wesentlich für die selbständige Tätigkeit ist, dass sie in ihrem Kernbereich auf der eigenen persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers beruht (vgl BFH 175, 284 = BStBl 1994 II, 936). Der Hausverwalter ist gewerblich tätig und erzielt > Einkünfte aus § 15 EStG, we...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hauswarte

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hauswarte (Hausmeister) sind Personen, die sich selbst haupt- oder nebenberuflich um ein Wohngebäude kümmern. Im Gegensatz zum > Hausverwalter sind sie idR > Arbeitnehmer. > Arbeitgeber ist der Hauseigentümer, selbst wenn er sich – auch hinsichtlich des LSt-Abzugs – durch einen Verwalter vertreten lässt. Wird der Hauswart für eine WEG tätig, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausmeister

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Hauswarte. Eine Hausmeisterzulage gehört zum stpfl > Arbeitslohn.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 145. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 145. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 14.12.2025. Aus diesem umfassenden Update lassen sich die Kommentierungen zu den folgenden fünf Stichworten besonders hervorheben: Fortbildungsveranstaltungen (steuerliche Hinweise zu Aufwendungen des Arbeitgebers und zur Behandlung von Arbeitnehmeraufwendungen als Werbungsko...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nachweis der Aufwendungen

Rz. 59 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Seit dem VZ 2008 müssen die Rechnung und der Zahlungsnachweis dem FA nicht mehr zusammen mit der > Steuererklärung eingereicht werden (vgl § 35a Abs 5 Satz 3 EStG; > Rz 12). Die in > Rz 60 ff genannten Nachweise muss der Stpfl aber weiterhin vorhalten; sie sind dem FA auf Anforderung vorzulegen. Bei einem Haushalt im EU/EWR-Ausland (> Rz 25/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Aufwendungen

Rz. 44 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur > Sozialversicherung, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleistu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 6.1 Haftungssystem

Das System der Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist etwas kompliziert, da in aller Regel mehrere Personen beteiligt sind. Praxis-Beispiel Ausgangsfall: Besucher stürzt Aufgrund entsprechender Beschlussfassung hat der Verwalter mit einem Hausmeister namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Hausmeistervertrag geschlossen. Dem Hausmeister obl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.1.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in diese ursprünglich der Gemeinschaft obli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.2 Aufzüge

Betriebssicherheit von Aufzugsanlagen Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.1.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.20...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 3 Beschlussfassung

Beseitigung von Gefahrenquellen Hat der Verwalter potenzielle Gefahrenbereiche erkannt, sollte er umgehend eine Wohnungseigentümerversammlung zwecks Beschlussfassung über Abhilfemaßnahmen einberufen. In aller Regel genügt der Verwalter seinen Pflichten zunächst, indem er etwaige Gefahrenquellen ermittelt und die Eigentümergemeinschaft hierüber unverzüglich in Kenntnis setzt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.2.2.1 Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Sowohl die Wohnungseigentümer als auch der Verwalter können einer Inanspruchnahme wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten vorbeugen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erstreckt sich neben der Haftung der Wohnungseigentümer in aller Regel nämlich auch auf eine solche des Verwalters und hat zum Inhalt, dass Schadensersatzansprüche insbesondere aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 2 Objektbegehung

Haftungsrisiken wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sollte der Verwalter von Beginn seiner Tätigkeit an vorbeugen. Objektbegehung: Was Verwalter tun sollten Erstbegehung: Der Verwalter sollte zeitnah nach Übernahme einer neuen Verwaltung eine Objektbegehung durchführen, um den Zustand der Anlage und etwaige Gefahrenquellen zu ermitteln. Unabhängig von der F...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Gemeinschaft de... / 3.2 Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

Relevantester Grund einer Haftung gegenüber außenstehenden Dritten stellt die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Im Unterschied zur Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern im Fall der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, haftet die GdWE mangels Bestehens vertraglicher Beziehungen zu dem Dritten deliktisch nach § 823 Abs. 1 BGB oder über § 9a Abs. 2 WEG au...mehr