Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / IV. Ende der Diskriminierung für alle!

Die Bedeutung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe liegt vor allem in ihrer Rückwirkung, die die frühere (Rest-)Diskriminierung beseitigen soll. Allerdings muss dies dann konsequent durchgehalten werden und betrifft deshalb z.B. auch die Versagung sozialer Leistungen, über die neu entschieden werden muss.[103] Der Abbau von Diskriminierungen muss auch für Leben...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Unterhalt und Versorgungsausgleich

Auch hinsichtlich des nachpartnerschaftlichen Unterhalts konnte von Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2005 begründet hatten, zum bis dahin geltenden Unterhaltsrecht optiert werden (§ 21 Abs. 3 LPartG a.F.). Auch hierfür galt das Formerfordernis der notariellen Beurkundung (§ 21 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 3 LPartG a.F.). Allerdings waren Vereinbarunge...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / D. Erbschaftsteuerbare Erwerbe nach ausländischem Erbrecht

§ 3 ErbStG erfasst nicht nur Erwerbe von Todes wegen nach deutschem Recht (iSd BGB), sondern auch Erwerbe nach ausländischem Recht. Ein Erwerb nach ausländischem Recht unterliegt bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit im Inland dann der Erbschaftsteuer, wenn sowohl die Rechtsfolgen als auch das wirtschaftliche Ergebnis einem der in § 3 ErbStG aus...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Allgemein

Rz. 264 Familienrechtliche Mandate sind in der Regel etwas Besonderes. Sie sind oft von Natur aus hoch komplex. Diese Komplexität wird noch gesteigert durch eine sich immer mehr ausdifferenzierende Rechtsprechung. Tiefe Einschnitte in das Leben der Mandanten bis hin zu Existenzängsten führen zu hohen Ansprüchen der Mandanten an ihre Anwälte. Rz. 265 Es bedarf bei der Übernahm...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Pflichtteilsrecht

Rz. 332 Bei der Beratung Pflichtteilsberechtigter können sich sehr haftungsträchtige Beratungsfehler ergeben. Rz. 333 Oftmals ergeben sich diese Fehler im Zusammenhang mit der Beratung über die Ausschlagung der Erbschaft. Ist ein Pflichtteilsberechtigter, der mit einem Erbteil, der kleiner oder gleich dem Pflichtteil ist, bedacht, so darf er diesen Erbteil keinesfalls ausschl...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Zugewinnausgleich

Rz. 304 In einem Rechtsstreit um Zugewinnausgleich hat der Rechtsanwalt die Pflicht gem. der §§ 1373 ff. BGB eine stichtagsgetreue Vermögensbilanz der Ehegatten aufzustellen.[238] Rz. 305 Stichtag ist seit dem 1.9.2009 dabei nicht die Scheidung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten gem. § 1384 BGB. Wenn die Ehe bereits vor dem 1.9.2009...mehr

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ZErb 01/2019, Tagungsbericht zum 21. Deutschen Erbrechtssymposium vom 19. und 20.10.2018 in Heidelberg

Am 19. und 20. Oktober fand in Heidelberg zum 21. Mal das Deutsche Erbrechtssymposium statt. Durch die Veranstaltung führten abermals in gewohnt guter Qualität Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf und Herr Rechtsanwalt Jan Bittler. Bekannt und bewährt gab Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Jülicher zu Beginn eine Führung durch das Recht der Erbschaftssteuer. Auch wenn das vergangene Jahr...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / 1

Nach § 352 Abs. 3 FamFG, der weitestgehend § 2356 BGB aF[1] entspricht, muss der Antragsteller im Erbscheinsverfahren die im Erbscheinsantrag gemachten Angaben nachweisen. Dazu sieht § 352 Abs. 3 S. 1 FamFG in den Fällen des Absatzes 1 S. 1 Nr. 1 und 3 sowie S. 2 die Vorlage öffentlicher Urkunden (v. a. der Sterbeurkunde, Eheurkunde und Geburtsurkunde)[2] sowie – im Fall gew...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 4. Lösungsvorschlag von Weber, aufgegriffen in der Stellungnahme des Deutschen Notarvereins zum Entwurf eines Gesetzes zum internationalen Güterrecht und zur Änderung von IPR-Vorschriften

Eine Erhöhung des Ehegattenerbteils um ein Viertel kann also nur noch dann stattfinden, wenn der erstversterbende Ehegatte nach deutschem Erbrecht beerbt wird (sofern die Ehegatten im Güterstand der deutschen Zugewinngemeinschaft lebten) – oder (wie der deutsche Notarverein zutreffend anmerkt "sehr theoretisch"), wenn ein anwendbares ausländisches Erbrecht selbst eine entspr...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 1. Problemstellung

Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug hängt die Anwendbarkeit der Regelung des § 1371 Abs. 1 BGB von ihrer kollisionsrechtlichen Qualifikation ab. Lebten die Ehegatten nämlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB [2] – d. h. wird das Vermögen der beiden Ehegatten[3] nach § 1363 Abs. 2 BGB nicht gemeinschaftliches Vermögen[4] –, gelangt aber nach de...mehr

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FoVo 11/2018, Pfändung von ... / 2 II. Die Entscheidung

LG folgt dem AG Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerdefrist des § 569 ZPO gewahrt. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das AG die beantragten Pfändungen abgelehnt. Hoffnungen und Erwartungen sind nicht pfändbar Eine Pfändung vo...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 2.2 BGH: rein güterrechtliche Qualifikation

Der BGH[20] hat dann 2015 – roma locuta, causa finita, so stand es jedenfalls zu vermuten – festgestellt, dass der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB iSd Art. 15 und 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren sei[21], die hiergegen vorgebrachte Kritik in Gestalt abweichender Auffassungen[22] (unter 2.1) und die güterrechtliche Qualifikation auch nicht durc...mehr

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FoVo 11/2018, Pfändung von ... / 3 Der Praxistipp

Zwischen bestehender und künftiger Forderung ist zu unterscheiden Die Entscheidung überzeugt nur bedingt, weil sie durch die Bezugnahme auf Literatur und Rechtsprechung den Eindruck erweckt, die Unpfändbarkeit von Erb- und Pflichtteil vor dem Erbfall und des Zugewinnausgleichsanspruchs vor der Beendigung des Güterstandes, d.h. vor Stellung des Scheidungsantrages, sei hinreich...mehr

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ZErb 11/2018, Keine Pfändun... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerdefrist des § 569 ZPO gewahrt. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht die beantragten Pfändungen abgelehnt. Eine Pfändung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen ist vor Ein...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 1

Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet, so erfolgt der Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 1 BGB – der eine nicht ganz unproblematische Verknüpfung von Ehegüterrecht und Ehegattenerbrecht normiert[1] – dadurch, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht (wobei e...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 2.1 Meinungsstreit

Nach der wohl hM wurde § 1371 Abs. 1 BGB bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Mahnkopf (unter 2.3) iSd Art. 15 und 25 EGBGB rein güterrechtlich qualifiziert mit der Folge, dass dessen Anwendungsbereich bei Maßgeblichkeit deutschen Rechts als Güterstatut unabhängig vom einschlägigen Erbstatut eröffnet war.[12] Das OLG München[13] hat dazu ausgeführt, dass die Vors...mehr

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FoVo 11/2018, Pfändung von ... / Leitsatz

1. Eine Pfändung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen ist vor Eintritt des Erbfalls nicht zulässig. 2. Vor Beendigung des Güterstands können mögliche künftige Ansprüche eines Ehegatten auf Zugewinnausgleich nicht gepfändet werden. LG Trier, Beschl. v. 9.7.2018 – 5 T 48/18mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 2.3 EuGH (Rechtssache Mahnkopf): rein erbrechtliche Qualifikation

Am 1.3.2018 hat der EuGH[31] auf einen Vorlagebeschluss des KG[32] – bei dem es um die Frage der Aufnahme eines sich durch die Regelung über den Zugewinnausgleich im Todesfall erhöhenden Erbteils des überlebenden Ehegatten in ein Europäisches Nachlasszeugnis ging – nun aber entschieden, dass Art. 1 Abs. 1 EuErbVO dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Au...mehr

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Besteuerung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs nach § 5 Abs. 1 ErbStG

Leitsatz Auch ein erlangter Pflichtteilsanspruch kann zum Erwerb von Vermögen führen, das dem güterrechtlichen Anfangsvermögen i. S. d. § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen ist. Dies gilt aber nur dann, wenn der Pflichtteilsanspruch tatsächlich erfüllt worden ist. Sachverhalt Der Kläger war Erbe seiner verstorbenen Ehefrau (Erblasserin). Die Erblasserin war in früheren Jahren in ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 1362 BGB – auf den § 739 ZPO Bezug nimmt – wird zugunsten der Gläubiger des Ehemannes oder der Ehefrau vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Gegenstände dem Schuldner gehören. Diese – widerlegliche – Vermutung gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben und sich die Sachen im Besitz d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 857 ZPO. S. Abschn. 42 Abs. 3 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betroffen ist die Vollstreckung in Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 322 AO) sind, ausgenommen bewegliche Sachen (§§ 286ff. AO), Geldforderungen (§§ 309 bis 317 AO) und ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist bezüglich der Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner auf einschlägige Vorschriften der ZPO. S. Abschn. 27 VollstrA. § 739 ZPO Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines Ehemannes oder der Gläubiger einer Ehefrau gem. § 1362 des Bürge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Gesamthandseigentum

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Gegensatz zum Miteigentum, das ein Eigentum nach Bruchteilen ist (s. §§ 1008ff., 741 ff. BGB), steht beim Gesamthandseigentum das Eigentumsrecht den Beteiligten dergestalt zu, dass über die zum Gesamthandsvermögen gehörigen Wirtschaftsgüter nur gemeinsam verfügt werden kann. Über seinen Anteil kann der Beteiligte ohne antizipierte Zu...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.4.3 Anknüpfung von Eheverträgen

Eine Vereinbarung über den ehelichen Güterstand ist eine Verfügung über das Vermögen, die in den Mitgliedstaaten nicht in gleichem Maße zulässig ist und anerkannt wird.[1] Aus diesem Grund sehen Art. 25 EuGüVO bzw. Art. 25 EuPartVO Sonderanknüpfungen für Vereinbarungen über den Güterstand in Ehe-/Partnerschaftsverträgen vor. Für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand so...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.6 Schutz Dritter

Die Güterrechtsverordnungen regeln nicht nur das Verhältnis Ehegatten/Partner untereinander sondern auch das Verhältnis der Ehegatten/Partner zu Dritten.[1] Die Verordnungen beziehen somit insbesondere auch güterrechtliche Verfügungsbeschränkungen wie §§ 1365, 1357 oder 1362 BGB mit ein.[2] Bei grenzüberschreitenden Fällen ist für den Dritten im Rechtsverkehr oftmals nicht er...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.4.1 Formstatut der Rechtswahl

Nach Art. 23 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 23 Abs. 1 EuPartVO bedarf die Rechtswahl zumindest der Schriftform. Sie ist zu datieren und von beiden Ehegatten/Partnern zu unterzeichnen, wobei elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung ermöglichen, der Schriftform gleichgestellt sind. Des Weiteren sehen Art. 23 Abs. 2 EuGüVO bzw. Art. 23 Abs. 2 EuPartVO vor, dass, w...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.1 Güterstandsbegriff

Der Güterstandsbegriff ist autonom auszulegen.[1] Der eheliche Güterstand erfasst "sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten". Entsprechendes gilt für eingetragene Partnerschaften. Der europäische Güterrechtsbegriff ist damit sehr weit gefasst und erfasst laut d...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.7 Eingriffsnormen

Art. 30 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 30 Abs. 1 EuPartVO lassen Eingriffsnormen des Rechts des angerufenen Gerichts (lex fori) unberührt. Eine Eingriffsnorm ist eine Vorschrift, deren Einhaltung von einem Mitgliedstaat als Sonnenschein für die Wahrung seines öffentlichen Interesses, insbesondere seiner politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Ordnung, angesehen wird, dass sie u...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.6.1 Art. 9 Abs. 1 EuGüVO/EuPartVO

Stellt ein nach Art. 4, 6, 7 oder 8 EuGüVO bzw. Art. 4, 6, 7 oder 8 EuPartVO zuständiges Gericht fest, dass nach seinem Internationalen Privatrecht, die streitgegenständliche Ehe für die Zwecke eines Verfahrens über den ehelichen Güterstand nicht anerkannt wird oder das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft nicht vorsieht, kann es sich nach Art. 9 Abs. 1 EuGüVO bzw....mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.8 Notzuständigkeit, Art. 11 EuGüVO/EuPartVO

Um einer Rechtsverweigerung vorzubeugen[2] regelt Art. 11 EuGüVO bzw. Art.11 EuPartVO, dass wenn kein Gericht nach den Art. 4, 5, 6, 7, 8 oder Art. 10 EuGüVO bzw. 4, 5, 6, 7, 8 oder Art.10 EuPartVO zuständig ist oder alle Gerichte sich nach Art. 9 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 9 Abs. 1 EuPartVO für unzuständig erklärt haben oder kein Gericht nach Art. 9 Abs. 2 EuGüVO bzw. Art. 9 A...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die beiden Verordnungen treten gem. Art. 70 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 70 Abs. 1 EuPartVO am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Anwendbar sind sie jedoch gem. Art. 69 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 69 Abs. 1 EuPartVO grundsätzlich nur auf solche Verfahren, öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche, die am 29.1.2019 oder danach eingeleitet, ...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.2 Bereichsausnahmen

Die EUGüVO bzw. EUPartVO gelten für Fragen des ehelichen Güterstandes bzw. des Güterstandes eingetragener Partnerschaften. Nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 EUGüVO bzw. EUPartVO gelten die Verordnungen nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Vom Anwendungsbereich der Verordnungen sind folgende Regelungsgegenstände ausgeschlossen: die Rechts- Geschäft...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 1 Einführung und Inkrafttreten

Seit dem 29.1.2019 sind die EU-Güterrechtsverordnungen anzuwenden. Diese regeln, welches nationale Recht für Fragen des ehelichen Güterrechts anwendbar ist. Bereits im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission erste Vorschläge für das Güterrecht eingetragener Partnerschaften und einer Ehegüterrechtsverordnung vorgelegt. Art. 81 Abs. 3 AEUV sieht vor, dass Maßnahmen des internat...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.5.1 Ehe

Art. 1 Abs. 1 UAbs. 1 EuGüVo beschränkt den Anwendungsbereich der Verordnung auf "die ehelichen Güterstände", enthält jedoch aber keine Definition des Begriffs der Ehe. Ausweislich des Erwägungsgrundes 17 wird eine Definition "dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten" überlassen. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahme vom Grundsatz der autonomen Auslegung. Bei der Bestimmun...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.3 Zeitpunkt der Rechtswahl

Ausweislich des Wortlauts können Ehegatten/Partner oder künftige Ehegatten/Partner eine Rechtswahl treffen. Eine Rechtswahl kann somit jederzeit, daher vor oder nach Eheschließung/Eintragung einer Partnerschaft abgeschlossen oder geändert werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine während der Ehe/Partnerschaft getroffene Rechtswahl nur für die Zukunft, Art. 22 A...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.3.2 Zuständigkeit bei Scheidung oder Ungültigerklärung einer Ehe oder Trennung von Tisch und Bett, Art. 5 EuGüVO

Art. 5 Abs. 1 EuGüVO Bei Anhängigmachung einer Ehesache gem. Art. 3 Brüssel IIa-VO, sind – vorbehaltlich Art. 5 Abs. 2 EuGüVO - die Gerichte des nach der Brüssel IIa-VO angerufenen Mitgliedsstaates "für Fragen des ehelichen Güterstands in Verbindung mit diesem Antrag" zuständig. Damit ist der Antrag auf Scheidung, Ungültigerklärung einer Ehe oder Trennung ohne Auflösung des E...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / 1. Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Scheidung

Kommt es zwischen in Deutschland lebenden Ehegatten im Zusammenhang mit der Ehescheidung zum Streit über das Brautgabe-Versprechen, so ist die Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts heute vielfach schon deshalb gegeben, weil das Verfahren keinerlei Auslandsbezug aufweist. Denn die Ehepartner, die sich jetzt scheiden lassen und um die Brautgabe streiten, sind die Kinder...mehr

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zerb 9/2018, Testamentsausl... / Sachverhalt

Die am 2.3.2014 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann XXX ist am 22.2.2011 vorverstorben. Aus der Ehe sind die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 als Abkömmlinge hervorgegangen. Die Erblasserin hat am 28.4.2011 vor Notar XXX, Notariat Herrenberg, ein Testament errichtet (Bl. 10 dA), durch das sie ihre Kinder – die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 – mit einem Erbteil von je 1/3 ...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / I. Bestandteile der Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB

Der Pflichtteilsanspruch des Auskunftsgläubigers bestimmt sich nach dessen Pflichtteilsquote und dem Nachlasswert, vgl. § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB. Mit Blick auf die Pflichtteilsquote ist dem Pflichtteilsberechtigten daher im Rahmen der Auskunftserteilung nach § 2314 Abs. 1 BGB zunächst mitzuteilen, wie viele gesetzliche Erben der Erblasser hinterlassen hat[2] und ob einer der...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / VI. Einwände gegen die Rechtsverbindlichkeit

Die beim Scheitern der Ehe von der Ehefrau erhobene Forderung auf Leistung der Brautgabe wird seitens des Mannes vielfach mit dem Argument zurückgewiesen, hierzu mangels Zustandekommens eines wirksamen Vertrages nicht verpflichtet zu sein. Das Brautgabe-Versprechen sei von ihm bei der Heirat nur formaliter abgegeben worden – allein in der Absicht, der gesellschaftlichen Konv...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / V. Rechtscharakter der Brautgabe-Vereinbarung

Ist der Brautgabe-Konflikt von einem deutschen Gericht nach deutschem materiellen Recht zu entscheiden, tauchen Fragen der Kompatibilität auf. Die den islamischen Rechtsgepflogenheiten folgenden Brautgabe-Vereinbarungen sind dem deutschen Zivilrecht fremd – das "juristische Kuckucksei aus dem Morgenland", so das Bonmot von Andreas Heldrich,[17] muss in das deutsche Zivilrech...mehr

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Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. 2 BewG durch die Fiktion nach § 10 Abs. 3 ErbStG

Leitsatz 1. Die unverzinsliche lebenslängliche Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung ist im Hinblick auf den gewährten Nutzungsvorteil eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung. 2. Wird der ausgleichsverpflichtete Ehegatte beim Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten dessen Alleinerbe, steht der fingierte Fortbestand von ­Zugewinnausgleichsforderung un...mehr

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zerb 8/2018, Keine Beschwer... / Sachverhalt

Der am 23.12.2015 durch Suizid verstorbene Erblasser war seit dem 8.10.2015 mit der Beteiligten 1 im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Die Beteiligten Ziff. 2 bis 6 sind Abkömmlinge des Erblassers aus früheren Beziehungen, wobei die Beteiligte Ziff. 7 die Mutter der Beteiligten Ziff. 3 bis 6 ist, während der Beteiligte Ziff. 2 aus einer noch früheren Beziehung...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.4 Zugewinngemeinschaft (Zeilen 18 bis 20)

Die Zeilen 18 bis 20 betreffen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Haben Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner nichts anderes vereinbart, leben sie grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies ergibt sich aus § 1363 BGB. Verstirbt ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner, erhöht sich s...mehr

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FF 7+8/2018, Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Dutta/Webe 2017, 186 Seiten, 45 EUR, C.H. Beck Verlag Das europäische Familienrecht entwickelt sich jedenfalls in den Staaten weiter, die sich zur Beteiligung an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit entschlossen haben. Es sind dies 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Ita...mehr

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zerb 7/2018, Erbrechtliche ... / Sachverhalt

(...) Am 29. August 2015 verstarb Herr Mahnkopf Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. Die Eh...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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zerb 7/2018, Erbrechtliche ... / Aus den Gründen

Zur ersten Frage: Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 650/2012 dahin auszulegen ist, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendun...mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu Recht zurückgewiesen. 1. Welches Erbrecht vorliegend anzuwenden ist, ist in Ziffer 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 28.5.1929 (RGBl. 1930 II S. 748, im Folgenden: deutsch-türkisches N...mehr