Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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Frankreich / 1. Zeitpunkt des Eintritts der Scheidungsfolgen bei gerichtlicher Scheidung

Rz. 172 Nach Art. 260 Nr. 2 CC wird bei der gerichtlichen Scheidung die Ehe mit Rechtskraft des Scheidungsurteils aufgelöst. Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten treten nach Art. 262–1 Abs. 1 CC die Wirkungen der Scheidung bei der gerichtlichen einverständlichen Scheidung, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, mit Genehmigung der Scheidungsvereinbarung, bei den ande...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Regelungsinhalt

Rz. 80 In einem Ehevertrag können die Eheleute Vereinbarungen treffen, welche von den Regeln des gesetzlichen Güterrechts abweichen, und sich gegenseitig güterrechtliche Vorteile zugestehen (siehe Rdn 27 ff.). Meistens werden solche Vereinbarungen nur für den Fall geschlossen, dass die Eheauflösung durch den Tod eines Ehegatten erfolgt. In den andern Fällen – also bei einer ...mehr

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Belgien / 5. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 152 Die Scheidung hat Auswirkungen auf die sog. ehelichen Vorteile, d.h. die unentgeltlichen Zuwendungen und Vergünstigungen, welche die Ehegatten sich entweder im Ehevertrag oder während der Ehe gewährten: Schenkungen, Testamente, vertragliche Erbeinsetzungen, Vereinbarungen zwecks ungleicher Aufteilung, Vorausanteilsklauseln.[202] Die Ehegatten verlieren aufgrund Art. ...mehr

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Ungarn / d) Zivilrechtliche Verträge der Ehegatten untereinander

Rz. 88 Die zivilrechtlichen Verträge der Ehegatten untereinander – z.B. Kauf, Tausch, Schenkung, Darlehen bzw. Schuldanerkenntnis – werden von den ehegüterrechtlichen Vorschriften nicht erfasst. Derartige Verträge sind formbedürftig, können also nur in einer öffentlichen Urkunde oder in einer von einem Rechtsanwalt gegengezeichneten Privaturkunde abgeschlossen werden, ausgen...mehr

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Frankreich / b) Vertragsfreiheit und Einschränkungen

Rz. 103 Der Inhalt des Ehevertrages unterliegt gem. Art. 1387 CC der Parteiautonomie. Die Ehegatten können nicht nur einen der vom Gesetz ausdrücklich zur Verfügung gestellten Güterstände wählen, sondern diese auch vermischen. Der Vertragsfreiheit werden jedoch Grenzen gesetzt. So bestimmt Art. 1387 CC, dass der Ehevertrag nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf. Weiterh...mehr

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Schweiz / 3. Freiwillige Vorsorge und weitere Versicherungsleistungen

Rz. 128 Die während der Ehe geäufneten individuellen Ersparnisse fallen unter die 3. Säule und werden nach den Regeln des für die Ehegatten maßgebenden Güterstandes geteilt.[202] Der geschiedene Ehegatte hat Anspruch auf eine Rente der Unfallversicherung, sofern der Verunfallte ihm gegenüber zu Unterhaltsbeiträgen verpflichtet war (Art. 29 Abs. 4 UVG). Unter der gleichen Vor...mehr

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Tschechische Republik / IX. Internationale Zuständigkeit

Rz. 102 Die internationale Zuständigkeit der tschechischen Gerichte für Entscheidungen über die Ehescheidung richtet sich nach Art. 3–7 der Brüssel IIa-VO (ab 1.8.2022 der Brüssel IIb-VO).[72] Die internationale Zuständigkeit der tschechischen Gerichte für Entscheidungen über Fragen des ehelichen Güterstandes richtet sich nach Art. 4–19 EUGüVO.[73] Im Falle von Unterhaltskla...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Nach dem 31.3.1953 und vor dem 9.4.1983 geschlossene Ehen

Rz. 218 Hier ist wie folgt zu unterscheiden: Hatten die Eheleute bei Eheschließung eine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so gilt das damalige gemeinsame Heimatrecht als Güterstatut. Für die Zeit nach dem 8.4.1983 ergeben sich ferner die Rechtswahlmöglichkeiten aus Art. 15 Abs. 2 EGBGB. Rz. 219 Hatten die Eheleute bei Eheschließung keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so gilt ...mehr

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Österreich / VI. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen

Rz. 222 Die Wirkungen einer Ehescheidung sind nach dem Ehewirkungsstatut (Rdn 76 ff.) im Zeitpunkt der Ehescheidung zu beurteilen (§ 20 i.V.m. § 18 IPRG). Als Scheidungszeitpunkt gilt der Schluss der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz.[342] Zu beachten ist allerdings, dass etliche Scheidungsfolgen gesondert anzuknüpfen sind, wie namensrechtliche Folgen nach ...mehr

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Dänemark / 1. Die allgemeine Gütergemeinschaft

Rz. 16 Vorbemerkung: Zum 1.1.2018 wurde das in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 1925 stammende Gesetz über die Ehewirkungen (lov om ægteskabets retsvirkninger; im Folgenden ÆRL)[12] durch das Gesetz über die Vermögensverhältnisse der Ehegatten (lov om ægtefællers økonomiske forhold, im Folgenden ÆFL)[13] ersetzt. Ziel der Reform ist eine Modernisierung der Bestimm...mehr

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Spanien / I. Vermögensteilung, Unterhalt und weitere Scheidungsfolgen

Rz. 97 Unerlässliche Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungs- (wie auch des Trennungs-)Verfahrens ist die Vorlage des sog. Regelungsabkommens i.S.d. Art. 90 CC (im Sinne einer Prozessvoraussetzung; siehe Rdn 74), dessen gesetzlicher Mindestinhalt gerade die hier angesprochenen Aspekte abdecken muss – nämlich Beteiligung an den ehelichen Lasten und Unterhalt einschlie...mehr

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Ungarn / b) Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 51 Die Merkmale der ehelichen Lebensgemeinschaft sind im Gesetz nicht definiert, ihr Entstehen ist mit der Eheschließung zu vermuten. Der Zeitraum der Lebensgemeinschaft bestimmt den Umfang des gemeinschaftlichen Vermögens und begründet den gemeinsamen Erwerb mit dem Rechtstitel eheliches Gesamtgut. Die eheliche Gütergemeinschaft ist – in Ermangelung abweichender Regelun...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Anwaltsunterstützte Vereinbarung

Rz. 182 Das erste Verfahren bildet die von Rechtsanwälten assistierte einvernehmliche außergerichtliche Trennung/Scheidung (Art. 6 des Gesetzes vom 10.11.2014, Nr. 162). Jede Partei muss einen eigenen Rechtanwalt zuziehen. Die Anwälte haben das Verfahren zu betreuen und die Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Sie sind dazu verpflichtet, die Ehegatten über eine mögliche Fa...mehr

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§ 2 Deutsches International... / Literaturtipps

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Schweiz / 3. Vorschlagsberechnung

Rz. 108 Nach der Trennung von Mannes- und Frauengut sind Vermögen und Schulden jedes Ehegatten in Anwendung von Art. 197 ff. und Art. 209 Abs. 2 ZGB entweder seinem Eigengut oder seiner Errungenschaft zuzuweisen.[182] Gestützt auf Art. 207 Abs. 1 i.V.m. Art. 204 Abs. 2 ZGB ist für die Zuordnung der einzelnen Vermögensbestandteile der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheid...mehr

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Belgien / 2. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 143 Der nacheheliche Unterhalt, der in Art. 301 ZGB geregelt ist, ersetzt die eheliche Sorgepflicht ab dem Zeitpunkt, in dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Nach Abschaffung der Schuldscheidung (siehe Rdn 97 ff.) ist nunmehr die Bedürftigkeit eines Ehegatten das Ausgangskriterium für die Bewilligung und Festlegung des nachehelichen Unterhalts.[184] In Ermangelun...mehr

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Spanien / III. Scheidung

Rz. 61 Die Scheidung (Divorcio) ist nach Art. 85 CC einer der Gründe, durch die die Ehe ohne Rücksicht auf die Form und den Zeitpunkt ihrer Eingehung aufgelöst wird – neben Tod oder Todeserklärung eines Ehegatten. Wie das Recht der Separación wurde auch das der Divorcio durch das Reformgesetz Nr. 15/2005 grundlegend geändert. Auf das Vorliegen besonderer Scheidungsgründe, wi...mehr

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Frankreich / b) Abfindungsleistung (prestation compensatoire)

Rz. 182 Deshalb kann ein Ehegatte nach Art. 270 Abs. 2 CC verpflichtet sein, an den anderen Ehegatten eine Abfindung zu leisten, um durch die Scheidung eintretende Ungleichheiten der Lebensumstände auszugleichen. Diese prestation compensatoire kann in allen Fällen der Scheidung zugesprochen werden, seit der letzten Scheidungsreform bei der Verschuldensscheidung sogar zugunst...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / II. Der Familienfonds

Rz. 78 Das italienische Eherecht kennt keine Einschränkung der Verfügungsbefugnis eines Ehegatten. Ehegatten können aber durch einen in öffentlicher Form abzuschließenden Ehevertrag (convenzione matrimoniale ex Art. 162 c.c.) einen Familienfonds (fondo patrimoniale), dessen Gegenstand nach Art. 167 c.c. Immobilien, registrierbare bewegliche Sachen und Wertpapiere oder Rechte...mehr

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Schweiz / XIV. Auswirkungen der Ehe auf die Einkommenssteuer

Rz. 80 Gemäß Art. 9 DBG werden die Einkommen der rechtlich und tatsächlich ungetrennten Ehegatten ungeachtet des Güterstandes zusammengerechnet (Faktorenaddition). Konkubinatspaare werden demgegenüber stets individuell veranlagt. Im Bund und in verschiedenen Kantonen führen die Heirat und die dadurch bedingte Addition der Faktoren bei Doppelverdienerehen zu einer Erhöhung de...mehr

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Großbritannien: England und... / Literaturtipps

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Frankreich / a) Einvernehmliche außergerichtliche Scheidung

Rz. 152 Die einvernehmliche außergerichtliche Scheidung ist geregelt in Art. 229–1 bis 229–4 CC und ergänzend in Art. 1144–1 bis 1148–2 CPC. Dabei müssen nach Art. 229–1 Abs. 1 CC beide Ehegatten anwaltlich vertreten und sich über das Scheitern der Ehe und die Scheidungsfolgen umfassend einig sein. Erforderlich ist die Errichtung einer privatschriftlichen Scheidungsvereinbar...mehr

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Katalonien / 2. Vereinbarungen über die Folgen einer bereits eingetretenen Familienauflösung

Rz. 42 Die einvernehmliche private Regelung der Folgen einer Trennung, Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe wird durch ein sog. Regelungsabkommen (conveni regulador) bestimmt. Die Änderung des spanischen Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung durch das oben genannte Gesetz 15/2015 hat die außergerichtliche Trennung und Scheidung in Spanien eingeführt. Das katalanische G...mehr

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Versorgungsausgleich / 1 Prinzip: Gleiche Teilhabe

Der Versorgungsausgleich beruht ebenso wie der Zugewinnausgleich darauf, dass die Leistungen der Ehegatten im Beruf, bei der Kinderbetreuung und im Rahmen der Haushaltsführung als gleichwertige Beiträge angesehen werden. Deshalb gilt auch im Scheidungsfall der Halbteilungsgrundsatz. Die während der Ehe erworbenen Anrechte auf eine zukünftige Versorgung werden jeweils zur Häl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Versorgungsausgleich / 7.1 Eheverträge

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind sowohl durch Ehevertrag (§ 1408 Abs. 2 BGB; vgl. auch (§ 20 Abs. 3 LPartG) als auch nach §§ 6 ff. VersAusglG möglich. Ehegatten können im Rahmen eines vorsorgenden Ehevertrages, aber auch in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung Regelungen über den Versorgungsausgleich treffen. Die frühere zeitliche Kappungsgrenze, wona...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / IV. Fazit

Als Fazit lässt sich feststellen: Aus deutscher Sicht ändert sich nicht sehr viel, insbesondere, weil der Sonderrolle des Vereinigten Königreichs schon seit der Europäisierung des Familienrechts bestanden hat. Lediglich auf einzelne Verordnungen begrenzte Opt in-Positionen wurden schon in der Vergangenheit in Bezug auf das europäische Verfahrensrecht durch UK ausgeübt. So ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.3 Weichender Erbe

Rz. 64 Geregelt ist der Begriff des weichenden Erben in § 14a Abs. 4 S. 5 EStG. Weichender Erbe ist danach, wer gesetzlicher Erbe eines Inhabers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist oder bei gesetzlicher Erbfolge wäre, zur Übernahme des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs aber nicht berufen ist. Hierunter fällt jeder nach dem Gesetz Erbberechtigte, der im ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruchs bei Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung

Leitsatz Ein nach Eintritt in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Todes wegen erworbener Pflichtteilsanspruch ist eine rechtlich geschützte Position von wirtschaftlichem Wert, die bei Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung dem Anfangsvermögen des erwerbenden Ehegatten hinzuzurechnen ist. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 ErbStG, § 1363, § 1371 Abs....mehr

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ZErb 07/2020, Widerruf des ... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 22.3.2016 im Alter von 66 Jahren verstorben. Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger, die Beteiligte zu 1, seine zweite Ehefrau, ist russische Staatsangehörige. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Töchter aus erster Ehe. Am 9.9.2016 versicherten die Beteiligten zu 1 bis 3 in notarieller Urkunde an Eides statt, dass der Erblasser weder einen Erbv...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Eheliches Güterrecht

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren (§ 1363 Abs 1 BGB). Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben das Vermögen des einen Ehegatten und das Vermögen des anderen Ehegatten getrennt; erst wenn die Zugewinngemeinschaft durch Auflösung der Ehe oder Tod eines Ehegatten end...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelveranlagung

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Einzelveranlagung iSd § 26a EStG (vor dem VZ 2013: getrennte Veranlagung; > Rz 2) nimmt das FA vor, wenn einer der Ehegatten sie durch Ankreuzen des Auswahlfeldes in der Steuererklärung wählt (§ 26 Abs 2 Satz 1 und 3 EStG); zu Einzelheiten > Rz 10 ff. Bei dieser Veranlagungsform werden für jeden Ehegatten der Gesamtbetrag der Einkünfte (...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 2.4 Konsequenzen des Güterstandes auf die Höhe der gesetzlichen Erbquote

Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft War der Erblasser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, ist nach § 1931 Abs. 3 BGB auch § 1371 BGB heranzuziehen. § 1371 Abs. 1 BGB sieht auch für den Fall der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch den Tod einen Ausgleich des Zugewinns vor. Aus §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass der...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 2.1 Allgemeines

Das außerhalb des Verwandtenerbrechts geregelte Ehegattenerbrecht ist ein Sondererbrecht.[1] Es unterliegt speziellen Regelungen und besteht neben dem Verwandtenerbrecht. Ehegattenerbrecht und Verwandtenerbrecht stehen dabei in einem starken Spannungsverhältnis zueinander.[2] Maßgeblich für die Bestimmung der Höhe des Erbteils des Ehegatten ist zum einen welche Verwandten de...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 2.5.1 Die erbrechtliche Lösung

Wie soeben ausgeführt, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft gemäß §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB um ein weiteres Viertel. Der überlebende Ehegatte gelangt daher neben Erben erster Ordnung mit einer Quote von ½ und neben Verwandten zweiter Ordnung und den Großeltern mit einer Quote von ¾ zur Erbfolge. Hierbei...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 2.6 Voraus des Ehegatten

Wird der Ehegatte gesetzlicher Erbe steht ihm unabhängig vom Güterstand der sog. Voraus gem. § 1932 BGB zu.[1] Voraussetzung ist, dass die Ehegatten einen gemeinschaftlichen Haushalt geführt haben. Unter Haushaltsgegenstände i. S. d. § 1932 BGB fallen beispielsweise Möbel, Teppiche, Geschirr, Haushalts- und Phonogeräte, Bücher sowie der ausschließlich privat gemeinschaftlich...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.1 Allgemeines

Nach dem BGB sind in erster Linie der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner und die nächsten Verwandten des Erblassers (vor allem Abkömmlinge, Eltern, Geschwister) zu gesetzlichen Erben berufen. Beim Ehegatten bzw. Lebenspartner handelt es sich nicht um Erben einer bestimmten Ordnung, wie das beispielsweise bei den Abkömmlingen des Erblassers, den gesetzlichen Erben er...mehr

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FF 06/2020, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 14.–15.2.2020

Der Zweite Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht fand vom 14.–15.2.2020 in Berlin statt und war mit fast 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gut besuchte und gelungene Veranstaltung. Die Vorträge der renommierten Referent(inn)en stießen auf großes Interesse und regten das Publikum zu lebhaften Diskussionen an. Ging es vor zwei Jahren noc...mehr

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FF 06/2020, 30 Jahre Deutsche Einheit – auch im Familienrecht

Christian Grabow Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990 vollendete die staatliche Einheit Deutschlands. Mit ihr war die Rechtsangleichung verbunden. Im Wesentlichen kam auf dem Gebiet der ehemaligen DDR das Recht der Bundesrepublik zur Anwendung. Das galt auch für das Familienrecht. Dennoch war es notwendig, einen interlokalen kollisionsrechtlichen Regelungsrahme...mehr

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Pflichtteilsrecht / 4.2 Pflichtteilsquote

Die gesetzliche Erbquote, d. h. die Höhe des gesetzlichen Erbteils, hängt vom Vorhandensein der weiteren gesetzlichen Erben ab. Hierbei werden auch mitgerechnet: die nach § 1938 BGB von der gesetzlichen Erbfolge Ausgeschlossenen, die gem. §§ 2339 ff. BGB für erbunwürdig Erklärten und diejenigen, die ausgeschlagen haben. Wichtig Auswirkungen eines Erbverzichts Zu beachten ist, da...mehr

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Pflichtteilsrecht / 7.5.1 Grundsätzliches

Gemäß § 2325 Abs. 1 BGB ist der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzuzurechnen. Dem Nachlass sind also sämtliche ergänzungspflichtigen Geschenke hinzuzuaddieren. Dies ergibt dann den sog. fiktiven Nachlass. Maßgeblich ist dabei nicht die Bereicherung des Zuwendungsempfängers, sondern der Wert des verschenkten Gegenstandes[55]. Anschließend ist aus dem fiktiven Nachlass m...mehr

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Pflichtteilsrecht / 6 Ausgleichspflichtteil und Anrechungspflichtteil

Häufig werden noch zu Lebzeiten des Erblassers im Rahmen der sog. vorweggenommenen Erbfolge Vermögensübertragungen an dessen Abkömmlinge oder den Ehegatten durchgeführt. Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind §§ 2050, 2316 BGB. Wendet der Erblasser einem Abkömmling Vermögenswerte als Ausstattung, Übermaßzuschüsse zu den Einkünften oder Übermaßaufwendungen für die Berufs...mehr

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FF 05/2020, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung geht es um die Berücksichtigung von Gesamtschulden im Zugewinnausgleich. Darüber, wie solche Schulden im Endvermögen der Ehegatten zu berücksichtigen sind, besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit. Sie sind – wie andere Verbindlichkeiten auch – zunächst bei jedem Ehegatten in voller Höhe als Passivposten einzustellen. Dann aber ist di...mehr

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FF 05/2020, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Zugewinnausgleich. [2] Ihre am 26.8.2003 geschlossene Ehe ist auf den am 17.9.2011 zugestellten Antrag im Mai 2012 geschieden worden. [3] Die Beteiligten lebten schon vor der Eheschließung zusammen und haben einen 1995 geborenen gemeinsamen Sohn. Im Jahr 2002 erwarb die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) ein Hausgrundstück, das d...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / (3) Die Zuordnung der Einkünfte

Interessant gestaltet sich die steuerrechtliche Möglichkeit der Zuordnung von Einkünften zu unterschiedlichen Personen. Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht getrennt leben, können nach § 26 EstG eine getrennte-, eine Zusammenveranlagung oder eine besondere Veranlagung wählen, und zwar unabhängig vom Güterstand. Bei der Zusammenveranlagung werden d...mehr

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ZErb 05/2020, Zum Zugang de... / 1 Gründe

I. Die Verfügungsklägerin begehrt von der Verfügungsbeklagten (ihrer Mutter) die Einräumung des Besitzes von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen aus dem Nachlass ihres Vaters, des am … 2018 verstorbenen F (im Folgenden: Erblasser), im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung gemäß den §§ 935, 940 ZPO. Die Verfügungsbeklagte … schloss am … 19...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.9 Angaben zu Grundstücken im Zustand der Bebauung (Zeilen 104 bis 106)

Grundstücke im Zustand der Bebauung können sein: unbebaute Grundstücke bereits bebaute Grundstücke.[1] Ein Grundstück ist im Zustand der Bebauung, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen wurde.[2] Hinweis Bezugsfertig Mit der Bezugsfertigkeit des ganzen Gebäudes endet der Zustand ...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / II. Negatives Endvermögen und Kappungsgrenze

Konsequente Folge der Anerkennung negativen Anfangsvermögens war die Anerkennung auch negativen Endvermögens (§ 1375 Abs. 1 S. 2 BGB). Anders nämlich wäre der infolge der ehezeitlichen Tilgung eintretende Vermögenszuwachs dann nicht zu erfassen, wenn der bei Eintritt in den Güterstand verschuldete Ehegatte kein Aktivvermögen erzielt hat. In diesem Fall nämlich kann die Verri...mehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Berlin, 14. und 15. Februar 2020

Freitag, 14.2.2020 10.30 – 11.00 Uhr Registrierung 11.00 – 13.00 Uhr Die familienrechtlichen Rechtsakte der Europäischen Union, Aktuelle Probleme und allgemeine Fragen Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), München 13.00 – 13.30 Uhr Kaffeepause 13.30 – 15.30 Uhr Erwerb von Vermögen im ausländischen Güterstand Gerd Uecker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Hamburg 15.30...mehr

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ZErb 01/2020, Gültigkeit ei... / 1 Gründe

I. Die kinderlose Erblasserin war griechische Staatsangehörige. Sie ist am 12.5.2015 in B. verstorben. Die Beteiligten zu 1 und 2, die Geschwister der Erblasserin, beantragen die Einziehung des vom Nachlassgericht am 26.2.2018 erteilten Erbscheins, der sie zu Erben nach ihrer Schwester zu je 1/8 und den am 10.6.2015 nachverstorbenen Ehemann der Erblasserin zu ¾ ausweist. Dem l...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / I. Negatives Anfangsvermögen

Unter dem Aspekt der unzureichenden Teilhabe an dem während der Ehe erwirtschafteten Gewinn führte der Gesetzgeber zunächst das negative Anfangsvermögen ein und beseitigte damit das viel kritisierte Schuldenprivileg des § 1374 BGB a.F. Dieses resultierte daraus, dass das Anfangsvermögen immer mit mindestens Null anzusetzen war – was zur Folge hatte, dass der wirtschaftliche ...mehr