Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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zerb 5/2018, Bestehen eines... / Sachverhalt

Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch um Pflichtteilsergänzungsansprüche der Kläger nach dem Tod ihres Vaters. Der Erblasser war mit der Beklagten in zweiter Ehe im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Die Kläger sind seine beiden Söhne aus erster Ehe. Der Vater des Erblassers hatte sich verpflichtet, dem Erblasser eine Teilfläche eines Grundstücks zu übereignen. A...mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Leitsatz

Tritt im Falle eines türkischen Staatsangehörigen mit letztem Wohnsitz in Deutschland die gesetzliche Erbfolge ein, so wird der gesetzliche Erbteil des nach türkischem Recht mit dem Erblasser verheirateten Ehegatten nicht pauschal nach § 1371 Abs. 1 BGB erhöht. Lebten die Ehegatten im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung nach türkischem Recht, so ergibt sich auch aus Ar...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verbund, Teilbeschluss und Teilantrag – das juristische Bermudadreieck des gesetzlichen Güterstandes

1 Verfolgt man einen Zugewinnausgleichsanspruch, muss immer überlegt werden, ob sich ein Verbundantrag nicht geradezu kontraproduktiv auswirkt. Die großen Nachteile dieses Verfahrens werden in der Praxis nicht gegenüber den vermeintlichen Vorteilen abgewogen. Erhebliche Haftungsrisiken können entstehen, die oftmals nicht erkannt werden. I. Einleitung Als der Gesetzgeber Folge...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / II. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Das Kammergericht hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem die Ehefrau Alleineigentümerin zweier zu Vermietungszwecken erworbener Ferienhäuser wurde: Der Kauf und die Vermietung von Ferienhäusern kann Zweck einer konkludenten Ehegatteninnengesellschaft sein. Der gesetzliche Güterstand steht einer konkludenten Ehegatteninnengesellschaft rechtlich nicht entgegen, ist jedoch...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / B. Literatur

Diese Zusammenstellung soll den schnellen Zugriff auf im Berichtsjahr erschienene Bücher und Aufsätze ermöglichen. Aus Platzgründen kann auf die Inhalte nur teilweise eingegangen werden. "Vor der Klammer" steht wie jedes Jahr Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts"[53]. Auch auf die soeb...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 2. Zugewinn als abgetrennte Folgesache

Ist der Zugewinn im Verbund geltend gemacht worden – sei es aus taktischen Gründen oder in Verkennung der sich hieraus ergebenden Verfahrensverzögerung und der Zinsnachteile –, so scheint bei einem länger dauernden Verfahren eine Lösung aus dem Verbund unmöglich zu sein. Viel fach wird das Gericht einem Abtrennungsantrag nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG nicht stattgeben. Zumeis...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / I. Einleitung

Als der Gesetzgeber Folgesachen in Familienverfahren einführte, lag dem folgendes Motiv zugrunde: Der Richter sollte einheitlich über die Scheidung und alle mit der Vermögensauseinandersetzung einhergehenden Ansprüche entscheiden können.[1] Sofern er gleichzeitig z.B. auch über den Unterhalt befinde, sei die Wechselwirkung der einzelnen Ansprüche untereinander am besten zu b...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / c) Lösung des Ausgangsfalls

Dieser Beispielsfall macht das ganze Dilemma deutlich, in welches der Antragsteller gerät, wenn ein Folgeantrag ohne Abwägen der Chancen und Risiken gestellt wird. Einmal im Verbund bedeutet immer im Verbund. Die Chancen, eine Abtrennung gemäß § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG zu erreichen, hängen davon ab, ob der Richter im Rahmen des ihm eingeräumten freien Ermessens die gesetzlich...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 1 Gründe:

[1] A. Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens vom Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) Auskunft bezogen auf einen nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags liegenden Zeitpunkt. [2] Die Beteiligten heirateten am 1.4.1987. Der Scheidungsantrag wurde der Ehefrau am 11.3.2013 zugestellt. Während der Ehemann ursprünglich...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 2 Anmerkung

Die Möglichkeiten der Ehegatten, durch Manipulationen Einfluss auf den Zugewinn zu nehmen, sind vielfältig. Sie beschränken sich – wie die Entscheidung des BGH deutlich macht – nicht auf Vermögensverminderungen vor der Zustellung des Scheidungsantrags, sondern können sich unter Umständen auch dadurch ergeben, dass ein Ehegatte vorzeitig, d.h. vor Ablauf des Trennungsjahres, ...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 3. Der Pkw nach der Scheidung

§ 1568b BGB sieht nur noch eine Verteilung des im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehenden Haushaltes vor. Eine Zuweisung eines Haushaltsgegenstandes im Alleineigentum eines Ehegatten an den anderen Ehegatten findet also nicht statt. Überträgt jedoch ein Ehegatte sein Alleineigentum auf den anderen Ehegatten, kann eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 1568b Abs. 3 BG...mehr

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FF 2/2018, Ausländische Pri... / 2. Grenzen der analogen Anwendung der Rom-III-Verordnung

Allerdings stößt die analoge Anwendung der Rom-III-Verordnung kraft mitgliedstaatlichen Rechts dort an Grenzen, wo die Regelungen der Verordnung auf gerichtliche Scheidungen zugeschnitten sind: So kann bereits die objektive Anknüpfung einer Privatscheidung nach Art. 8 Rom-III-VO ins Leere führen. Art. 8 lit. d Rom-III-VO verweist, insbesondere wenn die Ehegatten weder den ge...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.1 Erblasser mit Abkömmlingen

Hat ein verheirateter Erblasser keine letztwillige Verfügung errichtet, wird er von seinem Ehepartner und den Kindern beerbt. Die §§ 1922 ff. BGB regeln die Rechtsnachfolge in das Vermögen des Erblassers, wobei das Erbrecht auf dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge beruht. Für Eheleute hängt die Erbquote gemäß der Vorschrift des § 1931 BGB in erster Linie vom ehelichen Güte...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.1 Bestimmung der Erbquote des Ehegatten

Nach den gesetzlichen Regelungen ist der Erbteil des überlebenden Ehegatten abhängig von der Nähe der miterbenden Verwandten des Verstorbenen, ferner ist er abhängig vom Güterstand, der in der Ehe des Erblassers zuletzt galt. Daraus ergibt sich, dass zunächst zu prüfen ist, welche Verwandten des Verstorbenen neben dem überlebenden Ehegatten seine gesetzlichen Erben geworden s...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 6.4.1 Bestimmung zum Vorbehaltsgut

Will der Erblasser eine Person bedenken, die im vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft lebt, kann er gem. § 1418 Abs. 2 Satz 2, § 1486 Abs. 1 BGB in seiner letztwilligen Verfügung bestimmen, dass der Erwerb Vorbehaltsgut sein soll. Damit fällt das Zugewandte nicht in das Gesamtgut (§§ 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Gütergemeinschaft des Zuwendungsempfängers, sondern wir...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.4.2 Anspruchsvoraussetzungen

Vorausgesetzt ist, dass die Ehegatten in Zugewinngemeinschaft gelebt haben, der Güterstand durch den Tod aufgelöst worden ist und der überlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe wurde, also in den Genuss des Zusatzerbteils gem. § 1371 Abs. 1 BGB gekommen ist. Der überlebende Ehegatte kann sich dem Anspruch durch Ausschlagung entziehen. § 1371 Abs. 4 BGB wird ebenfalls dadurch aus...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.4 Haftungsbeschränkungen

Der Unterhaltsanspruch des Berechtigten wird durch § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB auf den kleinen, fiktiven Pflichtteil nach § 1931 BGB beschränkt. Dieser ist unabhängig vom Güterstand zu bestimmen (§ 1586b Abs. 2 BGB). Der Wert des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls und der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote des geschiedenen Ehegatt...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.3 Wahlrecht des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), hat der überlebende Ehegatte folgende Wahlmöglichkeit: Gemäß § 1931 Abs. 1 BGB beträgt die Erbquote des Ehegatten neben Verwandten der ersten Ordnung ¼ bzw. neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern ½ des Nachlasses. Zur Berücksichtigung eines während der Ehe erzielten Zugew...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.4.1 Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft

Die Rechtsprechung verlangt für die Bejahung eines zwischen Ehepartnern konkludent geschlossenen Gesellschaftsvertrages einen Zweck, der sich nicht in der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft erschöpft, sondern darüber hinausgeht, indem sie etwa durch Einsatz von Vermögenswerten und Arbeitsleistungen gemeinsam ein Vermögen aufbauen oder berufliche oder gewerbliche...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.2 Erblasser ohne eigene Abkömmlinge

Bei kinderlosen Erblassern beträgt die Erbquote des überlebenden Ehegatten gem. § 1931 Abs. 1 BGB zunächst ½. Lebten die Ehegatten zum Zeitpunkt des Erbfalls im gesetzlichen Güterstand, erhöht sich dieser Erbteil gem. § 1931 Abs. 3 BGB i. V. m. § 1371 Abs. 1 BGB um ¼. Der restliche Nachlass fällt gem. § 1925 BGB an die Eltern des Erblassers bzw. im Fall des Vorversterbens an...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruchsteller muss bedürftig i. S. d. Unterhaltsrechts (§ 1569 Satz 1 BGB) sein, denn sonst besteht schon tatbestandsmäßig kein Unterhaltsanspruch, der sich gegen den Nachlass richten könnte. Somit sind der Bedarf gem. § 1578 BGB und die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten gem. § 1577 BGB zu berücksichtigen. Danach bestimmt sich der Bedarf nach den ehelichen Lebensv...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.5 Erbverzicht und Zugewinnausgleich

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 BGB, der dem überlebenden Ehegatten immer dann zusteht, wenn er weder Erbe noch Vermächtnisnehmer geworden ist, wird weder von einem Erbverzicht noch von einem Pflichtteilsverzicht erfasst. Dieser Anspruch entfällt nur dann, wenn die Scheidungsvereinbarung zusätzlich eine Gütertrennungsvereinbarung enthält oder ausdrückli...mehr

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Anrechnung von unentgeltlichen Zuwendungen

Leitsatz Werden bei der Berechnung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichs unentgeltliche Zuwendungen angerechnet, dann erlischt die dafür gezahlte Schenkungsteuer- und dies mit Wirkung für die Vergangenheit. Sachverhalt Die Klägerin lebte mit ihrem Ehemann bis zu dessen Tod im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es ergab sich für die Klägerin als überlebende Ehefrau ei...mehr

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§ 2 Zentrale Begriffe / II. Betroffene Personen

Rz. 5 Die DSGV schützt "natürliche Personen" bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.[10] Fraglich ist, wie der Begriff der "natürlichen Person" im Sinne der DSGVO zu bestimmen ist, insbesondere, ob auch "ungeborenes Leben" unter den Schutzumfang der DSGVO fallen soll. Die DSGVO selbst äußert sich weder in ihren Erwägungsgründen, noch im Rahmen der "Artikelgesetzg...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 40 Sonstige Güterrechtssachen als Familienstreitsachen – ausgenommen Verfahren auf Zugewinn (siehe Rdn 241 ff.) – sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 Abs. 1 FamFG).Hierzu zählen folgende Verfahrenmehr

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AGS 12/2017, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beim FamG die Scheidung der Ehe beantragt. Dabei wies er darauf hin, dass die Beteiligten einen Ehevertrag geschlossen hatten, in dem sie den Güterstand der Gütertrennung vereinbarten und die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhalt sowie zum Versorgungsausgleich modifizierten. Ferner bezifferte er vorläufig den Verfahrenswert auf 12.600,00...mehr

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FF 12/2017, 40 Jahre Familienrechtsreform

Götz/Schnitzler (Hrsg.)2017, 371 Seiten, 119 EUR, C.H. Beck Verlag Das vorliegende Buch ist ein überzeugender Beleg für die Sinnhaftigkeit von Jubiläen, die Anlass bieten, den Entstehungszusammenhang und die Entwicklung des zu bejubelnden Geschehens Revue passieren zu lassen. Letzteres haben die 31 Autoren des Sammelbandes in gewinnbringender Weise getan. Ihre Beiträge gehen ...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

[1] Die ehemaligen Eheleute streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. [2] Der im Jahre 1958 geborene Antragsteller, ein deutscher Staatsangehöriger, hat am XX.9.1994 die im Jahre 1969 geborene Antragsgegnerin, eine polnische Staatsangehörige, geheiratet. Für den Antragsteller handelte es sich um die zweite Ehe: Aus seiner vorherigen geschiedenen Ehe sind zwei Ki...mehr

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zerb 9/2017, Differenz zwis... / Sachverhalt

(...) Mit notariellem Ehevertrag vom ... 2009 beendeten der Kläger und seine Ehefrau den Güterstand der Zugewinngemeinschaft und vereinbarten Gütertrennung. Im Hinblick auf den Zugewinnausgleich vereinbarten die Eheleute, das Anfangsvermögen beider Ehegatten mit 0,00 EUR anzusetzen. Das Endvermögen der Ehefrau sollte aus mehreren Grundstücken mit einem Verkehrswert von insgesa...mehr

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zerb 9/2017, Differenz zwis... / Aus den Gründen

(...) 1. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Der Gegenstand der Schenkung richtet sich nach Bürgerlichem Recht (vgl. § 516 BGB). Auszugehen ist danach zunächst vom Parteiwillen, im Falle der freigebigen Zuwendung vom Willen des Zuwendenden, d. h. d...mehr

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zerb 9/2017, Differenz zwis... / Leitsatz

Vereinbaren Eheleute in einem Ehevertrag, mit dem sie den Güterstand der Zugewinngemeinschaft beenden, dass sich der rechnerisch ermittelte Anspruch auf Zugewinnausgleich aus bestimmten Gründen mindert, liegt in Höhe der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten und dem geminderten Anspruch eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Hessisches Finanzger...mehr

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zerb 9/2017, Differenz zwis... / Anmerkung

Eine lehrreiche Entscheidung. Nicht, weil sie überzeugt, sondern weil sie zeigt, wie man es besser nicht macht. 1. Nach § 1378 Abs. 1 S. 1 BGB entsteht die Ausgleichsforderung mit Beendigung des gesetzlichen Güterstandes. Beendet werden kann er durch einen Ehevertrag (§ 1408 Abs. 1 BGB). Dann entsteht die Ausgleichsforderung, wenn der Ehevertrag wirksam wird. Vorher hat ein E...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / I. Problemstellung

Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann wird der im Lauf der Ehe entstandene Zugewinn im Fall der Beendigung des Güterstands durch Scheidung der Ehe nach den §§ 1373 ff BGB ausgeglichen. Bereits die dadurch erforderlich werdende Ermittlung des Unternehmenswerts birgt ein erhebliches Konfliktpotential, da der Unternehmer dem Zugewinnausgleic...mehr

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FF 07/08/2017, Zugewinnausg... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des BGH beweist einmal mehr, dass es sich bei § 1379 BGB um das juristische Kuckucksei der Güterrechtsnovelle handelt. Eigentlich hätte man nach fast achtjährigem Inkrafttreten der Reform gemutmaßt, dass Übergangsfälle mittlerweile obsolet geworden wären. Mitnichten! Die Entscheidung bestätigt die vom Verfasser[1] bereits frühzeitig vorausgesagte Endlosdauer vo...mehr

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FF 07/08/2017, Zugewinnausg... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) beansprucht von ihrem seit 28.3.2009 rechtskräftig geschiedenen Ehemann, dem Antragsgegner, Zugewinnausgleich in Höhe von 380.621,85 EUR nebst Zinsen. Wegen eines bei ihm entstandenen Verdachts illoyaler Vermögensverschiebungen durch die Ehefrau in der Zeit nach der Trennung hat der Ehemann beantragt, diese zu verpflichten, ...mehr

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FF 07/08/2017, Angabe des T... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten haben am 8.9.1989 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind vier Kinder hervorgegangen. Die Söhne leben in eigenen Haushalten, die Tochter bei der Antragsgegnerin. Der Scheidungsantrag ist seit dem 28.2.2014 rechtshängig. Die Antragsgegnerin begehrt in der Folgesache Zugewinn im Wege des Stufenantrages Auskunft über das Vermögen des Antragstellers zum Zeitpunk...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / III. Ehebezogene Zuwendung

Die Übertragung einer Kapitallebensversicherung kann eine ehebezogene Zuwendung darstellen. Im gesetzlichen Güterstand kommt es jedoch wegen der nach § 313 BGB erforderlichen Abwägung zunächst darauf an, ob nicht schon der Zugewinnausgleich zu einem angemessenen Ergebnis führt. Dessen Prüfung ist daher vorrangig. Ansonsten kommt grundsätzlich nur ein schuldrechtlicher (finan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Anteile ohne Einfluss auf die Geschäftsführung

aa) R 101 Abs. 8 ErbStR 2003 Rz. 640 [Autor/Stand] Die Regelbewertung führt zu einem Anteilswert, der einer Beteiligung zukommt, die Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermittelt. Dies folgt daraus, dass die Ertragsaussichten aus den künftigen ausschüttungsfähigen Erträgen abgeleitet werden, so dass thesaurierte Erlöse nicht anders behandelt werden wie tatsäch...mehr

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FF 07/08/2017, Mehr Sorgfalt! – Zur Beschwer bei güterrechtlichen Hilfsansprüchen

Zugleich Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 26.10.2016 – XII ZB 560/15 § 1379 BGB gibt den im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Verheirateten[1] eine Reihe von Hilfsansprüchen, die eine verlässliche Konkretisierung ihrer (etwaigen) Ausgleichsforderung gemäß § 1378 BGB ermöglichen sollen. Hat das Familiengericht solchermaßen auf Auskunfts- und/oder Belegerteilung, a...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / IV. Grundsätzliche Zulässigkeit des ehevertraglichen Ausschlusses des Zugewinnausgleichs

Der Zugewinnausgleich soll nach dem BGH gerade nicht zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts zählen und daher durch einen Ehevertrag grundsätzlich ausgeschlossen werden können.[16] Die eheliche Lebensgemeinschaft sei nicht notwendig auch eine Vermögensgemeinschaft. Auch die vom BVerfG für das Recht des nachehelichen Unterhalts betonte Gleichgewichtigkeit von Erwerbstätigk...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Familienvermögensrecht

Die Vorschrift des § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung, nach der Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangt werden kann, ist nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden worden ist [Fortführung von Senatsurt. v. 16.7.2014 – XII ZR 108/12, FamRZ 2014, 1610 m. Anm. Koch, und v. 22.10.2014 – XII ...mehr

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zerb 6/2017, Anfall der Erb... / Sachverhalt

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Alleinerbe nach seinem im September 2008 verstorbenen Vater (Erblasser E). E hatte mit seiner im April 2008 vorverstorbenen Ehefrau (EF) im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt und sein Erbe nach dem Tod der EF ausgeschlagen. Am 16.1.009 machte der Kläger den infolge der Erbausschlagung entstandenen Pflichtteilsan...mehr

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zerb 6/2017, Anfall der Erb... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. Sie war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch beim Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. ErbStG unterliegt. Auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Erben kommt es ...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 2. Familienarbeit im BGB

Bekanntlich bildet das geltende Familienrecht des BGB die Grundwertung des Grundgesetzes auch nicht annähernd ab. Zwar wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf den Gedanken der prinzipiellen Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit als Konsequenz einvernehmlicher Arbeitsteilung zurückgeführt.[18] Dieses Prinzip gewinnt aber erst bei Ende der ...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / V. Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?

Familienarbeit, Fürsorge für Kinder, Kranke, alte Eltern, zählt wenig im geltenden Familienrecht. Welche Reaktionsoptionen hat die familienrechtliche community auf diesen Befund? "Liebe und Fürsorge lassen sich rechtlich nicht fassen und sind mit Geld ohnehin nicht aufzuwiegen, daher sollte alles so bleiben, wie es ist", könnte eine Reaktion lauten, "der gesetzliche Gütersta...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 3. Konsequenzen für die Familienarbeit

Damit bleibt das verfassungsrechtliche Postulat der Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit im real praktizierten Güterrecht ein Lippenbekenntnis. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft berücksichtigt Familienarbeit erst am Ende der Ehe, während der Ehe bleibt sie materiell "wertlos". Außerdem kann dieses ohnehin schon schwache Partizipationsmodell...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / I. Anlass zum Nachdenken: Ein Fall aus der Praxis

Wer das geltende Güterrecht in Zweifel ziehen will, muss mit Verständnislosigkeit und Abwehr rechnen.[1] Die familienrechtliche community hat sich mit dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und seiner Abwählbarkeit kraft "privatautonomer" Entscheidung der Ehegatten halbwegs rechtssicher eingerichtet.[2] Wer ernsthaft de lege ferenda die Einführung einer moderne...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung von Zuwendungen

Zugleich eine Anmerkung zu dem Beschluss des OLG Bremen v. 18.10.2016 – 4 UF 61/16 (abgedruckt in diesem Heft auf Seite 120 ff.) Der Entscheidung, die ein Hinweisbeschluss ist, mit dem auf die voraussichtliche Unbegründetheit der Beschwerde gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung hingewiesen wurde, liegt ein überschaubarer Sachverhalt zu Grunde: Der Ehemann hatte in den Jahre...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung ... / Leitsatz

1. Ob einem Ehegatten, der während des laufenden Scheidungsverfahrens vom anderen Ehegatten die Rückübertragung einer während intakter Ehe übertragenen Kapitallebensversicherung verlangt, ein Anspruch nach § 313 Abs. 1 BGB auf Rückabwicklung dieser ehebezogenen Zuwendung zusteht, kann bei einer im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführten Ehe erst beurteilt werden, wenn ...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten waren miteinander verheiratet. Ihre am 28.5.1993 geschlossene Ehe ist mit Scheidungsverbundentscheidung vom 26.4.2016 geschieden worden. Zugleich ist der Versorgungsausgleich geregelt und der Antrag des Antragstellers auf Zugewinnausgleich abgewiesen worden. Gegen die letztgenannte Entscheidung hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdeverf...mehr