Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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FF 3/14, Berücksichtigung e... / 2 Anmerkung

Zum Sachverhalt: Im Streit der zwischenzeitlich rechtskräftig geschiedenen Beteiligten war die Einbeziehung eines von einem Ehegatten während der Trennungszeit erzielten Lottogewinns. Im Juli 1971 heirateten die Beteiligten. Der Ehe entstammen drei mittlerweile erwachsene Kinder. Die Trennung vollzogen sie im August 2000. Der Ehemann nahm in der Folge eine partnerschaftliche ...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 1

Ein Wechsel des Güterstandes eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Erbschaftsteuer sowie das Pflichtteils- und Haftungsrecht, da die Erfüllung des bei entsprechender Gestaltung entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs eine entgeltliche Verfügung darstellt. Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so kann bereits die Vereinbarung...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / a) Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen

§ 5 ErbStG regelt die steuerliche Behandlung des Zugewinnausgleichsanspruchs. Gemäß § 5 II Alt. 1 ErbStG gehört die Zugewinnausgleichsforderung im Sinne des § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne der §§ 3 und 7 ErbStG, sofern der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten beendet wird. Dies gilt auch für Ausgleichsforderungen, die den Fr...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / C. Zusammenfassung

Grundsätzlich bietet sich ein Güterstandswechsel als Gestaltungsmittel an, um Vermögensübertragungen während der Ehezeit sowohl unter erbschaftsteuerlichen, pflichtteilsrechtlichen sowie haftungs- und anfechtungsrechtlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Steuerliche Vorteile im Rahmen des Güterstandswechsels ergeben sich daraus, dass sowohl die ehebezogenen Zuwendungen, die v...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / I. Allgemeine Anknüpfungspunkte

Vereinbaren die Ehegatten nichts anderes, so gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes (1363 I BGB). Das bedeutet zunächst, dass kein gemeinsames Vermögen und keine gemeinsamen Schulden der Ehegatten entstehen (§ 1363 II 1 BGB). Die Zugewinngemeinschaft wird unter anderem dann beendet, wenn der Güterstand der Gütertrennung in einem Ehevertrag nachträglich v...mehr

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zerb 2/2014, Österreichisch... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist § 1371 Abs. 1 BGB anzuwenden, weshalb der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1. zurückzuweisen ist. Im vorliegenden Fall geht es um die in Rechtsprechung und Literatur seit vielen Jahren höchst strittige Frage, ob § 1371 Abs. 1 BGB auch dann gilt...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / b) Pflichtteilsrechtliche Auswirkungen

Unbenannte Zuwendungen sind in der Regel objektiv unentgeltlich und im Erbrecht (§§ 2287, 2288, 2325 BGB) grundsätzlich wie eine Schenkung zu behandeln.[20] Zuwendungen unter Ehegatten dürften daher wohl grundsätzlich nicht pflichtteilsfest sein. Pflichtteilsfestigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Vereinbarung beendet...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 5

Auf einen Blick Durch den Wechsel des ehelichen Güterstandes können in vielen Fällen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer und gleichfalls Haftungsrisiken reduziert oder sogar ganz ausgeschlossen werden. Bei umfassender Betrachtung der rechtlichen Möglichkeiten wird deutlich, dass der Güterstand sowie dessen eventueller We...mehr

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zerb 2/2014, Der deutsch-ja... / II. Steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

Auch in steuerlicher Hinsicht gibt es mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, die die steuerliche Belastung reduzieren, verschieben oder gar gänzlich entfallen lassen. Aufgrund der alle zehn Jahre in Deutschland in Anspruch stehenden Freibeträge kann durch bereits zu Lebzeiten erfolgte Schenkungen (alle zehn Jahre) die Erbschaftsteuer ganz vermieden oder zumindest vermindert werden...mehr

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FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 4. Schwiegerelternschenkungen

Gespaltene Verjährungsfrist für bewegliche und unbewegliche Sachen? Ob eine gespaltene Verjährungsfrist gilt je nachdem ob bewegliche (§ 195 BGB, Frist 3 Jahre) oder unbewegliche Sachen (§ 196 BGB, Frist 10 Jahre) zurückverlangt werden, ist umstritten. Die Möglichkeit einer gespaltenen Verjährungsfrist[13] – die sich auch bei ehebezogenen Zuwendungen stellt[14] – wird vom OLG...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 1. Berücksichtigung von Zuwendung im Anfangs- und Endvermögen

Soll eine Zuwendung unter Ehegatten der Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen, stellt diese Zuwendung unter Ehegatten nach ständiger Rechtsprechung keine Schenkung im Sinne des § 516 BGB dar.[1] Wird mit der Zuwendung ein ehebezogener Zweck verfolgt, so schließt dies in den meisten Fällen eine für die Schenkung notwendige Einigung der Ehepartner über die Unen...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / c) Haftungs- und anfechtungsrechtliche Auswirkungen

Werden Vermögenswerte zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs übertragen, so erfolgt diese Übertragung entgeltlich, was zu einer Reduzierung der Anfechtungsfrist nach dem AnfG von vier auf zwei Jahre führt. Der Ausgleichsanspruch gemäß § 1378 I BGB entsteht nämlich kraft Gesetzes und stellt folglich keine unentgeltliche Leistung im Sinne des § 4 AnfG dar.[26] Es blei...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / 2. Anrechnung der Zuwendungen auf die Ausgleichsforderung

Zu klären ist allerdings, ob in den vorliegenden Fällen die bisher geleisteten Zuwendungen an den Ehepartner auf den Betrag der Ausgleichsforderung gemäß § 1380 BGB angerechnet werden können. Sinn und Zweck des § 1380 BGB ist die Verhinderung einer übermäßigen Beteiligung eines Ehegatten an dem Vermögen des Anderen. Diese könnte dann entstehen, wenn ein Ehegatte zunächst hoh...mehr

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zerb 1/2014, Der deutsch-ja... / B. Erster Teil des Aufsatzes: Erbrechtliche Fragen nach Eintritt des Erbfalls

Als praktisches Beispiel soll die Ehe einer japanischen Ehefrau mit einem deutschen Ehemann dienen, die in Deutschland im gesetzlichen Güterstand leben und zwei volljährige Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit haben. Testamente haben beide nicht errichtet. Es wird im Folgenden erörtert, welche erb- und (erbschaft-)steuerrechtlichen Folgen beim Tode des Ehemannes eintrete...mehr

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FF 12/2013, Rückblick auf Entwicklungen der Rechtsprechung im Familiensenat des BGH

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Meo-Micaela Hahne FF/Schnitzler: Liebe Frau Hahne, Sie sind seit gut einem Jahr im Ruhestand. Sie haben 20 Jahre lang dem Bundesgerichtshof, davon einige Jahre als stellvertretende Vorsitzende und dann seit 2001 11 Jahre lang als Vorsitzende des Familiensenats, angehört. Wenn Sie auf diese lange...mehr

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zerb 1/2014, Der deutsch-ja... / aa) Gesetzliche Erben

Erben nach der gesetzlichen Erbfolge sind die Blutsverwandten, also Abkömmlinge und Eltern. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge (wobei kein Unterschied besteht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern), Erben zweiter Ordnung sind die Eltern und Großeltern etc., wobei der noch lebende näher stehende Verwandte die weiter entfernten Verwandten verdrängt.[25] Erben dr...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 1. Wirkungen und Voraussetzungen

a) Verzichten die Ehegatten wechselseitig auf ihr gesetzliches Erbrecht, ist nach § 2346 Abs. 1 BGB der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte; er hat kein Pflichtteilsrecht. Er verliert neben dem Pflichtteilsanspruch gemäß § 2317 BGB auch einen Pflichtteilsrestanspruch nach §§ 2305, 2307 BGB und einen Pfl...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 4. Die Rechtsfolgen

a) Sind die Voraussetzungen des § 1933 BGB erfüllt, sind das gesetzliche Erbrecht, das Pflichtteilsrecht und das Recht auf den Voraus nach § 1932 BGB des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen. Der Tod des Erblassers führt zur Erledigung des Scheidungsverfahrens. b) Obwohl der überlebende Ehegatte nicht Erbe wird, kann er beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft Ausgleich des ...mehr

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zerb 11/2013, Widerruf wech... / Aus den Gründen

I. Mit gemeinschaftlichem handschriftlichem Testament vom 24.10.1999 setzten sich der Erblasser und seine Ehefrau, die Beteiligte A, gegenseitig zu Erben ein und bestimmten unter anderem, dass die Sicherung des Lebensunterhaltes des/der Über-/Längerlebenden bei der weiteren Beteiligung der gemeinsamen Kinder am Erbe Vorrang habe. Die zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung no...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / II. Das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht des Ehegatten

Vor Rechtskraft der Scheidung bzw. bevor die Voraussetzungen des § 1933 BGB erfüllt sind, die bereits zum Ausschluss des Ehegattenerbrechts führen, ist der Ehegatte gemäß § 1931 BGB gesetzlicher Erbe. 1. Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt der Ehegatte (unter Einbeziehung der Zugewinnausgleichspauschale von ¼ nach §§ 1931 Abs. 2, 137...mehr

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FF 11/2013, Bericht über di... / Rückblick: Die Principles des ehelichen Güterrechts

Die Principles of European Familiy Law Regarding Property Relations Between Spouses sind in drei Kapitel untergliedert – ein Kapitel über generelle Rechte und Pflichten der Ehegatten, ein zweites über güterrechtliche Vereinbarungen und ein drittes über Güterrechtssysteme. Zunächst gab Prof. Dr. Katharina Boele-Woelki einen Überblick über die generellen Rechte und Pflichten de...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 2. Zinsen als Verzugsschaden – eine fragwürdige Ausgangslage

Wird der Güterstand durch einen Scheidungs- oder einen Gestaltungsbeschluss zum vorzeitigen Zugewinnausgleich beendet, muss der Zugewinnausgleichsantrag möglichst umgehend gerichtlich verfolgt werden. Praxis-Beispiel Abwandlung 1 zum Beispielsfall: Das Scheidungsverfahren wurde ohne Verbundverfahren 2008 rechtskräftig erledigt. Sofort daran anschließend verlangt die Ehefrau un...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 1. Der Zugewinn im Verbund – aus Sicht des Gläubigers i.d.R. ein Anwaltsregress!

Zu unterscheiden sind: Damit es überhaupt zur Fälligkeit einer Zugewinnausgleichsforderung kommt (§ 1378 Abs. 3 S. 1 BGB), muss der Güterstand beendet werden. Erst dann entsteht die Forderung und wird fällig. Der Berechnungszeitpunkt orientiert si...mehr

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FF 10/2013, Dinglicher Arre... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt wegen einer Zugewinnausgleichsforderung aus abgetretenem Recht die Anordnung eines dinglichen Arrestes in das gesamte Vermögen des Antragsgegners. Die Ehe des Antragsgegners mit seiner früheren Ehefrau ist durch Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 28.9.2011 – 131 F 5658/11 – seit dem 15.11.2011 rechtskräftig geschieden worden. Zu di...mehr

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Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Schwiegerkind

Leitsatz Überträgt ein Elternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück an seinen Ehegatten weiter, ohne dem Elternteil gegenüber zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Elternteils an das Schwie...mehr

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FF 07/2013, / Güterrecht

Hat ein im gesetzlichen Güterstand lebender Grundstückseigentümer über ein ihm gehörendes Grundstück ohne Zustimmung des Ehegatten verfügt, darf das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis nur anzweifeln, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen sowohl der objektiven als auch der subjektiven Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB bestehen (BGH, Beschl. v. 21.2.2013 – V ZB ...mehr

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FF 07/2013, BGH: Terminhinweis zu XII ZB 277/12

Verhandlungstermin: 16.10.2013 (siehe dazu § 170 GVG) XII ZB 277/12 (AG Mönchengladbach, Beschl. v. 29.6.2011 – 39 F 232/10, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.12.2011 – II-5 UF 183/11) Lottogewinn im Zugewinnausgleich Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 16.10.2013 über die Rechtsfrage, ob ein von einem Ehegatten in dem Zeitr...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

I. Der 1949 geborene Antragsteller und die 1954 geborene Antragsgegnerin schlossen am 17.9.1991 einen notariellen Ehevertrag, mit welchem sie im Hinblick auf die für den nächsten Tag geplante Eheschließung u.a. Gütertrennung, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und einen wechselseitigen Ausschluss nachehelichen Unterhalts vereinbarten. Zum Ausgleich für den Unterhaltsve...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 1. Sachverhalt

Die Parteien heirateten 1977 und schlossen einen Ehevertrag, in dem sie wechselseitig den Versorgungsausgleich ausschlossen und auf jegliche Unterhaltsansprüche verzichteten. Der gesetzliche Güterstand wurde nicht modifiziert. Die Ehefrau war seit 1973 vollschichtig als Stationsschwester in einem evangelischen Krankenhaus beschäftigt. Der Ehemann war bei Eheschließung noch J...mehr

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FF 5/2013, § 1519 BGB – Neuer Wahlgüterstand ab 1.5.2013

Ab dem 1.5.2013 steht die Wahl-Zugewinngemeinschaft als 4. Güterstand, neben dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und den Wahlgüterständen der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft, zur Verfügung. Am 18.4.2013 wurden die Ratifikationsurkunden zum Abkommen über die deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft ausgetauscht. Das Abkommen tritt damit nach sein...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 1. Zugewinnausgleich im Verbundverfahren

Laut einer Entscheidung des OLG Celle[13] darf der Zugewinnausgleich nicht im Scheidungsverbundverfahren geltend gemacht werden, wenn der Güterstand nicht erst durch Zustellung des Scheidungsantrags beendet wurde, sondern bereits vorzeitig gemäß § 1386 BGB. Der Anwalt muss in einem solchen besonderen Fall daran denken, ein gesondertes Zugewinnausgleichsverfahren einzuleiten.mehr

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ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / 1 I.

Vor der Klageerhebung Bevor der Pflichtteilsberechtigte den Erben verklagt, ist dessen Pflichtteilsrecht zu überprüfen, soweit schon entsprechende Informationen bekannt sind:[2]mehr

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ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / a) Die Auskunftsstufe

Der Pflichtteilsberechtigte kann wählen, ob er ein privatschriftliches Verzeichnis (§ 2314 Abs. 1 S. 1 BGB) oder ein amtliches Verzeichnis, das gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufzunehmen ist, verlangt. Er kann erst das privatschriftliche und danach das amtliche Verzeichnis verlangen, aber nicht umgekehrt. Wird ein amtliches Verzeichnis ...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 2. Verjährungshemmung bei Angabe eines falschen Stichtags für das Endvermögen

Nach Ansicht des BGH[14] hemmt auch eine solche Stufenklage die Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs, in deren Auskunftsstufe ein falsches Datum bei der Beendigung des Güterstandes angegeben ist. Die Auskunftsstufe dient regelmäßig der Vorbereitung der Leistungsstufe. Es ist zwar im Hinblick auf die Leistungsstufe wenig hilfreich, wenn den falschen Zeitpunkt betreffend...mehr

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AGS 4/2013, Strategien beim Zugewinnausgleich. Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Walter Kogel. 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl. 2013. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 402 S. 49,00 EUR.

Das 2005 erstmals und nunmehr in 4. Auflage erschienene zum Standardwerk etablierte Praxishandbuch, schult den versierten und ambitionierten familienrechtlichen Praktiker. Seine Tipps, Tricks und als Leitfaden an die Hand gegebenen Strategien erweitern den juristischen Horizont des bereits erfahrenen Praktikers, zumal Kogel auch die Tücken und Haftungsfallen des Zugewinnausg...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / I. Allgemeines

1. Das deutsche Recht kennt drei Güterstände. Die Zugewinngemeinschaft[1], die Gütertrennung[2] und die Gütergemeinschaft.[3] Treffen die Ehegatten keine abweichende Vereinbarung, gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft kommt es zum Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten. Dem Ehegatten mit dem niedri...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / 4

Auf einen Blick Durch den Güterstandswechsel lassen sich die steuerlichen Risiken unbenannter Zuwendungen beseitigen. Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG entfällt in diesen Fällen die vormalige Schenkungsteuerpflicht einer unentgeltlichen Zuwendung an den Ausgleichsberechtigten, denn er hätte sie zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes in Anrechnung auf seine Ausgleichsford...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / 1. Schenkungsteuerliche Auswirkungen

1.1 Sowohl nach der Rechtsprechung des BFH als auch nach Auffassung der Verwaltung unterliegt die Begründung der Ausgleichsforderung nicht der Schenkungsteuer.[10] Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann auch bei Fortbestand der Ehe beendet und ggfs. rückwirkend vereinbart werden. Bürgerlich rechtlich zulässig sind auch die Beendigung des gesetzlichen Güterstandes und d...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / 4. Zusammenfassung

Die Beendigung der Zugewinngemeinschaft bei Fortbestehen der Ehe eröffnet u. a. schenkungsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wichtig ist dabei, dass der Güterstand der Zugewinngemeinschaft tatsächlich beendet und nicht lediglich modifiziert wird; denn nur im Fall der Beendigung entsteht der Zugewinnausgleichsanspruch kraft Gesetzes und unterliegt damit nicht der Schenkungs...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / II. Beendigung der Zugewinngemeinschaft bei fortbestehender Ehe

Doppelbesteuerung bei zinsloser Stundung der Zugewinnausgleichsforderung: Schenkungsteuer und/oder Ertragsteuer? Praxis-Beispiel (In Anlehnung an BFH-Beschluss vom 12.9.2011 aaO): Mit notariellem Vertrag vom 4.11.2006 beenden die Eheleute EM (65) und EF ihren bisherigen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und vereinbaren Gütertrennung. Der bis zu diesem Vertrag entstandene Zu...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / III. Schenkungsteuerfalle "Oder-Konto" – Heilung durch Güterstandswechsel

1. In seinem Urteil vom 23.11.2011 II R 33/10 (ZEV 2012, 280) hat der BFH zur Frage der steuerlichen Behandlung von Gemeinschaftskonten von Eheleuten Stellung genommen. Danach kann die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) beider Ehegatten grundsätzlich eine Schenkung im Sinne § 7 Abs. 1 ErbStG an den anderen Ehegatten sein.[23] Nach Ansicht des...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / 3. Sonstige ertragsteuerliche Auswirkungen

Werden zur Erfüllung der Ausgleichsforderung Vermögensgegenstände (Grundstücke, Beteiligungen, Betriebsvermögen, Wertpapiere) übertragen, ist dies zwar ebenfalls Schenkungsteuerfrei möglich.[19] Es können sich allerdings ertragsteuerliche Auswirkungen ergeben, z. B. steuerpflichtige Veräußerungsgewinne gem. den §§ 16, 17, 20 Abs. 2, 23 EStG.[20] Praxis-Beispiel Die Eheleute E...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / 2. Ertragsteuerliche Auswirkungen

Bei grundsätzlicher Betrachtung erzielt die EF bei späterer Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung auch Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht, wer Kapitalvermögen gegen Entgelt zur Nutzung überlässt.[15] Dabei ist unerheblich, ob die zugrunde liegende Kapitalforderung selbst steuerbar ist. Nach der Rechtsprechung ...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / Einführung

Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2011 zwei Entscheidungen gefällt, die die lebzeitige Vermögensübertragung unter Ehegatten zum Gegenstand haben. Eine Entscheidung, ergangen im AdV-Verfahren, befasst sich mit der Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung unter Ehegatten (BFH-Beschluss vom 12.9.2011 – VIII B 70/09; DStR 2012, 154; ZEV 2012, 58 m. Anm. Keß ZEV 2012, 119), die a...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 3 Anmerkung

Das Urteil des BGH setzt die bisherige Rechtsprechung zur Rangordnung des Güterstandes bei Eheverträgen konsequent fort. Diese war durch die Grundsatzentscheidung BGH FamRZ 2004, 601 begründet worden. Seither unterstellen der BGH und ihm folgend die Obergerichte den Zugewinn (nur) dem Randbereich. Diese Rechtsprechung ist vor allen Dingen unter verfassungsrechtlichen Gesicht...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Revision hat keinen Erfolg. ( … ) II. Diese Ausführungen halten der rechtlichen Überprüfung im Ergebnis stand. 1. Mit Recht geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Parteien den Zugewinnausgleich im vorliegenden Fall wirksam ausgeschlossen haben. a) Wie der Senat wiederholt dargelegt hat (grundlegend Senatsurt. BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601, 604 ff.), darf d...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / VII. Nach der Reform ist vor der Reform?

Die Entwicklung zeigt, dass auch nach der Erbrechtsreform bereits diskutierte Fragen, wie die nach einer Vermutungsregel für eine Anrechnung von lebzeitigen Zuwendungen, eine Anpassung des § 2327 BGB an die Pro-Rata-Regelung des § 2325 BGB sowie auch das viel diskutierte Problem der Berücksichtigung von Pflegeleistungen, weiterhin offen bleiben.[85] Darüber hinaus ist zu fra...mehr

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Erbschaftsteuer: Erwerbe vo... / 3.8.2 Erbrechtlicher steuerlicher Zugewinnausgleich

Fiktive Ausgleichsforderung Wird die Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten bzw. eines eingetragenen Lebenspartners beendet und der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB güterrechtlich ausgeglichen, so gilt der Betrag nicht als Erwerb von Todes wegen, den der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner bei güterrechtlicher Abwicklung der Zugewinngemeinsch...mehr

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Erbschaftsteuer: Erwerbe vo... / 3.8.3 Güterrechtlicher Zugewinnausgleich

Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet, es also zur güterrechtlichen Abwicklung kommt, gehört die Ausgleichsforderung in vollem Umfang nicht zum Erwerb i. S. d. §§ 3 und 7 ErbStG. Tatsächlicher Ausgleich Die Ausgleichsforderung stellt keinen Erwerb dar, wenn nach dem Tod eines Ehegatten der Zugewinn nach § 1371 A...mehr

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Erbschaftsteuer: Erwerbe vo... / 3.8.1 Ausgangslage nach bürgerlichem Recht

Grundsatz Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden, auch während des Bestehens des Güterstandes, nicht kraft Gesetzes gemeinschaftliches Vermögen (§ 1363 Abs. 2 Satz 1 BGB). Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbstständig, unterliegt aber bestimmten Verfügungsbeschränkungen. Zugewinnausgleichsfälle Der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das indi...mehr