Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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Erbschaftsteuer: Erwerbe vo... / 3.8.2.1 Ermittlung des steuerlichen Anfangsvermögens

Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten bei Eintritt des Güterstands nach Abzug der Verbindlichkeiten gehört (§ 1374 Abs. 1 BGB). Es ist mit dem Verkehrswert anzusetzen. Verbindlichkeiten sind auch über das Vermögen hinaus abziehbar (§ 1374 Abs. 3 BGB). Die früher geltende Beschränkung auf Null bei Überschuldung eines Ehegatten wurde abgeschafft. Die Regelung in...mehr

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Erbschaftsteuer: Erwerbe vo... / Zusammenfassung

Überblick Der Erbschaftsteuer unterliegen die Erwerbe von Todes wegen. Maßgebend für die Einordnung der einzelnen Besteuerungstatbestände ist das Zivilrecht. Abweichungen hiervon sind im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ausdrücklich geregelt. Im Beitrag werden die einzelnen Erwerbe von Todes wegen dargestellt. Auf die speziellen steuerlichen Vorschriften für Vor...mehr

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Erbschaftsteuer: Erwerbe vo... / 3.8.2.2 Ermittlung des steuerlichen Endvermögens

Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten bei Beendigung des Güterstands gehört. Maßgebend sind Bestand und Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Gütergemeinschaft. Wie beim Anfangsvermögen sind auch hier Schulden inzwischen über die Höhe des Vermögens hinaus abziehbar (§ 1375 Abs. 1 BGB). Zurechnungen Bei der Ermittlung der fiktiven, d. h. nur für erbschaftsteuerli...mehr

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Schenkungsteuer: Freigebige... / 3.7.1 Wenn der Güterstand erstmals begründet wird, wechselt oder durch Scheidung endet

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Schenkungsteuer: Freigebige... / 3.6 Rückschenkung oder Rückübertragung wegen Rückforderung – was ist mit der Schenkungsteuer?

Keine Vertragsaufhebung Überträgt der Beschenkte den geschenkten Gegenstand auf den Schenker zurück, liegt grundsätzlich eine neue steuerpflichtige Schenkung vor. Erstattungs-Fälle Keine neue Steuer In den nachfolgenden Fällen entsteht keine neue Steuer. Die Steuer für den ursprünglichen Erwerb erlischt nach § 29 ErbStG, soweit ein Geschenk wegen eines gesetzlichen oder vertragl...mehr

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Schenkungsteuer: Freigebige... / 3.7 Zuwendungen unter Ehegatten

Solche Zuwendungen können sich durch Vereinbarung des Güterstandes vor Beginn der Ehe oder durch einen Wechsel des Güterstandes während der Ehe ergeben. Sie können aber auch während des Bestehens der Ehe von Fall zu Fall gemacht werden. 3.7.1 Wenn der Güterstand erstmals begründet wird, wechselt oder durch Scheidung endet[1] Fallgestaltungenmehr

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Schenkungsteuer: Freigebige... / 3.7.2 Ehebedingte unbenannte Zuwendungen

Grundsätzlich Steuerpflicht Ehebedingte unbenannte Zuwendungen, d. h. Zuwendungen, die sich Ehegatten während des Bestehens der Ehe zum "Ausgleich für geleistete Mitarbeit" oder als "angemessene Beteiligung an den Früchten des ehelichen Zusammenwirkens" machen, sind freigebige Zuwendungen i. S. v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und unterliegen daher grundsätzlich der Schenkungsteuer...mehr

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FoVo 2/2013, Musteranlage zum verbindlichen PfÜB-Antrag

Verbindliches PfÜB-Formular ist ­ergänzungsbedürftig Nach der am 30.8.2012 in Kraft getretenen Zwangsvollstreckungsformularverordnung darf ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ab dem 1.3.2013 nur noch mit dem dafür verbindlich vorgesehenen Formular beantragt werden (FoVo 2012, 126 und 186). Das Formular selbst sieht allerdings nur einige pfändbare Ansprüche vor. In der Pr...mehr

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ZErb 11/2012, Erbschaftsteu... / Sachverhalt

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine am ... Januar 2002 verstorbene Ehefrau (E), beide deutsche Staatsangehörige, hatten seit dem Jahr 1977 ihren gemeinsamen Wohnsitz in Frankreich. Sie hielten je zur Hälfte die Aktien der im Saarland ansässigen ... AG (AG), deren Vorstandsvorsitzender und alleiniger Geschäftsführer der Kläger war, und zudem die Anteile an de...mehr

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AGS Nr.12/2012, Kein Auslag... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist statthaft, §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO. Zwar ist ein Beweisbeschluss als verfahrensleitende Anordnung grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar, sondern eine Überprüfung findet erst im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung statt (vgl. BGH NJW-RR 2009, 995; MüKo/Heinrich, ZPO, 3. Aufl. 2008, § 359 Rn 9; Zöller/Greg...mehr

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ZErb 12/2012, Anwendbares R... / Aus den Gründen

Die gemäß § 70 Abs. 1 FamFG statthafte und auch nach § 71 FamFG im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass sich das maßgebliche Erbstatut nach dem Konsularvertrag zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929 (RGBl 1930 II S. 747; 1931 II S. 538; BGBl 1952 II S. 608) richtet. Dies...mehr

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FF 01/2013, Illoyale Vermög... / Anmerkung

Der BGH hatte sich mit einem in der Praxis vielfach anzutreffenden Problem zu befassen, nämlich dem Anspruch eines Ehegatten, im Zuge eines Zugewinnausgleichsverfahrens Auskunft zu Vermögensminderungen auf Seiten eines Ehegatten erlangen zu können, deren Ursachen dem anderen Ehegatten nicht bekannt sind und ihm den Eindruck eines illoyalen Verhaltens vermitteln. 1. Der BGH ha...mehr

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FF 01/2013, Illoyale Vermög... / Aus den Gründen:

A. [1] Die Antragsgegnerin nimmt den Antragsteller im Scheidungsverbund mit einem Stufenantrag zur Folgesache Zugewinnausgleich auf Auskunft in Anspruch. [2] Die Parteien schlossen 1981 die Ehe; im Sommer 2007 trennten sie sich. Der Scheidungsantrag des in der Schweiz lebenden Antragstellers, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wurde der in Italien lebenden Antragsg...mehr

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FF Nr.12/2012, Ausgleichsan... / 3 Anmerkung:

Der Sachverhalt der Entscheidung des BGH zum Ausgleich vor und nach der Eheschließung geleisteter unbenannter Zuwendungen kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Die (spätere) Ehefrau hatte ein Jahr vor Eheschließung ein Grundstück zu Alleineigentum erworben. Zur Finanzierung des (restlichen) Kaufpreises nahmen die Verlobten gemeinsam ein Darlehen in Höhe von 495.000 DM a...mehr

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FF 10/2012, Auf dem Weg zur... / II. Zur Vorgeschichte – Abstandsgebot und Gleichheitsproblem

Gemäß Art. 6 Abs. 1 GG stehen Ehe und Familie unter dem "besonderen Schutz" der staatlichen Ordnung. Diese Formulierung, so wurde vertreten, sei als ein "Abstandsgebot"[4] zu anderen Lebensformen zu verstehen, die weniger begünstigt werden müssten als die Ehe.[5] Nach der traditionellen Definition des BVerfG der Ehe als lebenslang ausgerichtete Verbindung eines Mannes mit ei...mehr

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FF 9/2012, "Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?"

Tagungsbericht Die Tagung "Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft? – Auf dem Weg zu einem partnerschaftlichen Güterrecht, Schlussfolgerungen aus dem 1. Gleichstellungsbericht" fand am 22.6.2012 in Berlin statt und wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) organisiert. Ziel der Tagung war es, die Einführung einer modernen Errungen...mehr

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ZErb 9/2012, Pflichtteilser... / Sachverhalt

Die am 18. Juni 1976 geborene Klägerin zu 1 sowie der am 4. November 1978 geborene Kläger zu 2 machen gegen die Beklagte, ihre Großmutter, im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach ihrem am 26. April 2006 verstorbenen Großvater geltend. Die Großeltern, die im Güterstand der Gütertrennung lebten, hatten vier Kinder, unter anderem die 1984 ...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / V. Europäisches Nachlasszeugnis

Der erleichterten Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle dient das in Kap. VI der Verordnung neu eingeführte Europäische Nachlasszeugnis. Da die Erbrechtsverordnung wie ausgeführt auf reine Inlandssachverhalte keine Anwendung findet, ist vorweg klarzustellen, dass in diesen Fällen ein Europäisches Nachlasszeugnis als Erbnachweis nicht erteilt wird. In diesen Fällen verble...mehr

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FF 9/2012, Auskunftsansprüc... / 2. Eigene Stellungnahme

Die gegenteilige Ansicht, wonach nur unter dem Gesichtspunkt eines konkreten Sachvortrages zu einer illoyalen Verfügung eine ergänzende Auskunft geschuldet wird, erscheint zutreffend. Sie alleine ist praxisgerecht. Mit Jaeger [20] ist darauf hinzuweisen, dass die Gesetzesmaterialien keinerlei Anhalt für die erweiterte Ansicht ergeben. Lediglich an einer einzigen Stelle[21] in...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / A. Problemstellung

Grenzüberschreitende Erbfälle sind seit jeher ein äußerst problematisches Rechtsthema. Die Vielzahl unterschiedlichster grundlegender Rechtsvorstellungen macht die Bearbeitung schwierig und für Berater haftungsträchtig. Bei Feststellung eines Auslandsbezuges kann nämlich keinesfalls ohne Weiteres die jeweils inländische Rechtsordnung angewandt werden. Dies betrifft sowohl di...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Maßgeblich für die Erbfolge ist das iranische Recht, da der Erblasser ausschließlich iranischer Staatsangehöriger war (Art. 3 Nr. 2 EGBGB iVm Art. 8 Abs. 3 des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens). Nach dem iranischen Recht ist eine Erbeinsetzung durch Testament nicht möglich; der Erblasser kann nur im Wege des Vermächtnisses ...mehr

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Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts; keine Anwendung des Saarvertrags

Leitsatz 1. Ein auf ausländischem Recht (hier: Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht) beruhender Erwerb von Todes wegen kann der inländischen Erbschaftsteuer unterliegen. 2. Die Vorschriften des Saarvertrags zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind seit dessen Außerkrafttreten am 5.7.1959 nicht mehr anwendbar. Die Verwaltungsanweisungen, durch die ihre weiter...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / III. Gesetzlicher Güterstand oder Wahlgüterstand – eine echte Alternative?

1. Güterstände und Steuerrecht a) Steuerrechtliche Privilegierung des gesetzlichen Güterstands Die Steuergesetzgebung privilegiert den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gegenüber der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung. Steuerrechtlich gesehen besteht daher gar keine "freie" Wahl der Güterstände. Zwar gilt auch für Ehepartner, die sich für den gesetzlichen Güterstand ents...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / V. Systembrüche beim gesetzlichen Güterstand

Auch der Zugewinnausgleich ist nicht frei von Problemen. Die Diskussionen über den Güterstand der Zugewinngemeinschaft sind mit der Reform des Güterrechts vom 1.9.2009[17] nicht zum Erliegen gekommen. Die Reform hat zwar einige – vor allem technische – Probleme gelöst, doch sind bedeutsame Handlungsfelder[18] und Defizite geblieben. Als Beispiel mag die Abgrenzung der "Einkü...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Güterstände und Steuerrecht

a) Steuerrechtliche Privilegierung des gesetzlichen Güterstands Die Steuergesetzgebung privilegiert den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gegenüber der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung. Steuerrechtlich gesehen besteht daher gar keine "freie" Wahl der Güterstände. Zwar gilt auch für Ehepartner, die sich für den gesetzlichen Güterstand entschieden haben, dass Vermögensü...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / a) Steuerrechtliche Privilegierung des gesetzlichen Güterstands

Die Steuergesetzgebung privilegiert den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gegenüber der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung. Steuerrechtlich gesehen besteht daher gar keine "freie" Wahl der Güterstände. Zwar gilt auch für Ehepartner, die sich für den gesetzlichen Güterstand entschieden haben, dass Vermögensübertragungen zwischen Eheleuten grundsätzlich der Schenkungsste...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / IV. Konzeption eines partnerschaftlichen Güterstands

Welche Konzeption eines Güterstands würde das partnerschaftlich gelebte Ehemodell nach den Vorstellungen der Verheirateten güterrechtlich abbilden? 1. Dingliche Teilhabe Die BGB-Gütergemeinschaft ist, wie bereits angesprochen, heute weitgehend nicht mehr zeitgemäß. Obwohl das BGB ihr nach wie vor über hundert Paragraphen widmet, ist diese Wahloption de facto obsolet, weil es a...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / II. Echte Wahlfreiheit der Güterstände?

Es sind in der Regel ganz unterschiedliche Gesichtspunkte, die zur Entscheidung der Eheleute bei der Eheschließung für einen bestimmten Güterstand führen. Eine Rolle spielt sicher das von den Partnern in Aussicht genommene Ehemodell, wobei zwischen dem traditionellen, stärker gemeinschaftlich orientierten "Ernährermodell" und einer eher "individualistischen" Doppelverdienere...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / c) Gütertrennung

Auch die Gütertrennung ist im Vergleich zur Zugewinngemeinschaft mit steuerlichen Risiken und Nachteilen verbunden. Die Übertragungen von Vermögensmassen während der Ehe unterliegen der Schenkungssteuer. Da bei einer Gütertrennung im Fall der Scheidung kein privilegierter Anspruch gemäß § 1378 BGB entsteht, kann es sich bei derartigen Übertragungen auch nicht um Zuwendungen ...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 2. Differenzen bei der Wertermittlung des Anfangsvermögens

Die Kritik betrifft indes nicht nur die Vorschrift des § 1374 Abs. 2 BGB, sondern auch § 1376 Abs. 1 BGB. Nach dieser Bestimmung soll dem Anfangsvermögen der Wert zugrunde gelegt werden, den dieses Vermögen beim Eintritt in den Güterstand hatte, also in der Regel im Zeitpunkt der Eheschließung. Diese Bewertung führt dazu, dass Wertsteigerungen von Grundstücken, Aktiendepots,...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Gütergemeinschaft

Von der Möglichkeit, die Gütergemeinschaft zu wählen, wird hierzulande so gut wie kein Gebrauch mehr gemacht mit Ausnahme von ländlichen Gebieten Süddeutschlands, wo sie als traditioneller Güterstand der Landwirtschaft durchaus noch häufiger anzutreffen ist. Die Nachteile dieses Güterstandes in der geltenden – und insoweit reformbedürftigen – Fassung liegen auf der Hand: Die...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 2. Von der Gütergemeinschaft zur Errungenschaftsgemeinschaft

Neben dem gesetzlichen Güterstand sollte daher als Ersatz für die angestaubte Gütergemeinschaft des BGB von 1900 ein konkurrierendes neues Modell angeboten werden, das dem gemeinschaftlichen Element während der Ehe stärker Rechnung trägt als die Zugewinngemeinschaft.[12] Eine solche "Weiterentwicklung" der Gütergemeinschaft würde allerdings voraussetzen, dass der Gesetzgeber...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Systemwidriger "Überschuss" bei der Abgrenzung der "Einkünfte" vom privilegierten Erwerb (§ 1374 Abs. 2 BGB)

Die Zugewinngemeinschaft beruht auf dem Gedanken, dass der Ehepartner, der dem anderen durch Familienarbeit die uneingeschränkte erwerbswirtschaftliche Tätigkeit ermöglicht, an dem dadurch erwirtschafteten Gewinn beteiligt werden muss. Diese Teilhabe wird gerechtfertigt mit der Annahme der grundsätzlichen Gleichwertigkeit von Berufs- und Haushaltstätigkeit, die auch außerhal...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / VII. Fazit und Ausblick

Die innere Orientierung und Fundierung des Eherechts ist doch nicht so eindeutig, wie es rechtspolitisch vom Gesetzgeber gern proklamiert wird. Die Verwerfungen zwischen Recht und Realität lassen Bruchlinien nicht nur beim nachehelichen Unterhalt,[33] sondern wie aufgeführt auch beim gesetzlichen Güterrecht erkennen. Und gerade angesichts dieser Verwerfungen zwischen Recht u...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 2. Gütertrennung

Bei der Gütertrennung hingegen sind die Ehepartner – im Gegensatz zur Gütergemeinschaft – am Vermögenserwerb des anderen nicht beteiligt. Ein Vorteil dieses Güterstands liegt in seiner rechtlichen Klarheit und Einfachheit, die sich auch in der Tatsache dokumentiert, dass er in einer einzigen Vorschrift, nämlich in § 1414 BGB, geregelt ist. Zu seiner Wahl neigen Eheleute, die...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 2. Folgerungen

Zum einen muss das gemeinschaftlich-partnerschaftliche Element schon während der Ehe gestärkt werden. Erst dann werden die vorhandenen Optionen so transparent, dass bewusste Entscheidungen über denkbare Rollenverteilungen getroffen werden können. Dazu wäre allerdings eine vorherige Information über die Rechtsfolgen der Eheschließung zwingend. Zum anderen stellt sich die Frage...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Ergebnisse einer vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Studie

Die mir gestellte Frage einfach zu bejahen, würde wahrscheinlich auf breite Zustimmung stoßen. Darüber nachzudenken, ob unser Zugewinnausgleich wirklich zeitgemäß ist, löst eher Verwunderung aus. Im Bewusstsein, dass ich – auf den ersten Blick – gegen den Mainstream argumentiere, soll mein Beitrag dazu dienen, die Diskussion anzuregen und für eine Weiterentwicklung des verme...mehr

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FF 7/2012, Bericht über das Forum Güterrecht 2012:

Eine Zwischenbilanz nach Inkrafttreten der Reform Eine gerechte Berücksichtigung von Schuldenabbau, Schutz vor Vermögensmanipulation und eine Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes, das sollte die Güterrechtsreform von 2009 leisten. Ob sie das geschafft hat und welche Probleme in der Praxis bisher aufgetreten sind und, vor allem, ob die Ausgestaltung des Güterrechts der ...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / a) Zwischen Ehegatten

Hier ist danach zu unterscheiden, welcher Güterstand für sie gilt.mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / VI. Konsequenzen

Seit der Unterhaltsrechtsreform von 2008 ist es besonders riskant geworden, wegen Übernahme von Kinderbetreuung und/oder Familienarbeit keiner Erwerbsarbeit nachzugehen oder diese zu unterbrechen. Insbesondere die dadurch fehlende Altersversorgung ist kaum nachzuholen. Die Konsequenzen der rechtlichen Regelungen und die tatsächlichen nicht unerheblichen Folgen einer asymmetr...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / b) Gütergemeinschaft

Bei der Gütergemeinschaft löst schon deren Begründung für den weniger vermögenden Ehepartner in Höhe des vereinbarten Gesamtguts (§ 1416 Abs. 1 S. 1 BGB) eine schenkungssteuerpflichtige "Bereicherung" i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG aus. Die Vorteile, nämlich dass die Einkünfte beider Eheleute während der Ehe in einen "gemeinschaftlichen Topf" fallen, woraus dann die gemeinsc...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / aa) Gütertrennung

Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung, liegt der Bedarf einer schuldrechtlichen oder dinglichen Rückabwicklungsmöglichkeit auf der Hand, wenn und soweit sich die Erwartung des Zuwendenden auf den Fortbestand der Ehe nicht erfüllt hat und ihm dadurch die Möglichkeit der weiteren wirtschaftlichen Mitnutzung genommen ist. Mit dem Scheitern der Ehe ist hier die Ges...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Dingliche Teilhabe

Die BGB-Gütergemeinschaft ist, wie bereits angesprochen, heute weitgehend nicht mehr zeitgemäß. Obwohl das BGB ihr nach wie vor über hundert Paragraphen widmet, ist diese Wahloption de facto obsolet, weil es an einem funktionierenden Modell der Gütergemeinschaft fehlt. Das Güterrecht sollte den Partnern aber von Gesetzes wegen jedenfalls die Option für eine dingliche Teilhab...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 2. Besteuerung von Vermögenstransfers während der Ehe

Wie lässt sich das gemeinschaftlich-partnerschaftliche Element schon während der Ehe stärken? Das geltende Recht selbst enthält – wie der Blick auf das Steuerrecht gezeigt hat – erhebliche Hindernisse für die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung bereits während der Ehe: Will der erwerbstätige Ehepartner mit einer dinglichen Teilhabe auch des anderen an erwirtschaftet...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / 1. Bei echter Schenkung

Soweit es sich um einen Rückfall der Schenkung an den Schenkenden im Bereich der Sondervorschriften der §§ 527, 528, 530 BGB handelt (s.o.), verweist das BGB jeweils selbst auf die Vorschriften der Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, also in erster Linie auf Herausgabe des Erlangten, hilfsweise Wertersatz. Im Wege der Rechtsfolgenverweisung gelten auch die §§ 8...mehr

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ZErb 7/2012, Erbschaftsteue... / 2. Fallbeispiel

M, Unternehmer, stirbt kinderlos und hinterlässt ein Vermögen in Höhe von 4 Mio. EUR überwiegend in nicht kurzfristig fungiblen Sachwerten (z. B. Immobilien). E, mit der er im gesetzlichen Güterstand verheiratet war, ist Alleinerbin. E hatte, ohne nennenswertes eigenes Vermögen, für ihre Versorgung aus Unterhaltsleistungen[17] ihres Mannes eine Risikolebensversicherung über ...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 2 Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Herabsetzung und Befristung nachehelichen Unterhalts. Der 1935 geborene Kläger und die 1951 geborene Beklagte heirateten am 17.12.1970. Bereits im Juni 1970 war der gemeinsame Sohn T. geboren worden. Durch notariellen Ehevertrag vom 16.12.1970 hatten die Parteien den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Ende 1977 ...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / bb) Zugewinngemeinschaft

Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, hat der Zugewinnausgleich grundsätzlich Vorrang. Eine Rückabwicklung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage hat der BGH in bisher ständiger Rechtsprechung auf extreme Ausnahmefälle beschränkt, in denen der Zugewinnausgleich den im Einzelfall bestehenden Interessenkonflikt nicht zu erfassen vermag u...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 8. Güterstandsschaukel als Schenkung?

Medizintechniker M aus Tuttlingen hat ein Vermögen von 2.000.000 EUR erwirtschaftet. Seine Ehefrau E ist vermögenslos. Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand. Beide Eheleute hatten zum Zeitpunkt der Heirat keinerlei Vermögen. Aus der ersten Ehe des M sind die Kinder A und B da, zu denen kein Kontakt besteht. M möchte seine Ehefrau E zur Alleinerbin einsetzen und die P...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 10. Fortsetzungsklausel in der vermögensverwaltenden GbR als Schenkung?

Die Eheleute V und M, beide 50 Jahre alt und gesund, haben eine vermögensverwaltende Grundstücks-GbR gegründet, an der sie beide hälftig beteiligt sind. Sie haben jeweils ihr hälftiges Miteigentum an Grundstücken eingebracht. Sie leben im gesetzlichen Güterstand und haben noch das Kind A. Vater V setzt die Ehefrau zur Alleinerbin ein und stirbt. Im Gesellschaftsvertrag ist e...mehr