Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Erbbaurecht

Rz. 20 [Autor/Stand] Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks (Grundstück i.S. des bürgerlichen Rechts) ein Bauwerk zu haben (§ 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht [2]). Auf das Erbbaurecht werden (mit wenigen Ausnahmen) die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke angewendet; es wird wie ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einfamilienhäuser (Abs. 2)

Rz. 107 [Autor/Stand] Die erstgenannte Grundstücksart im § 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist die der Einfamilienhäuser. Dies sind gem. § 249 Abs. 2 BewG Wohngrundstücke, die eine Wohnung i.S.d. bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs (§ 249 Abs. 10 BewG) enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen. Rz. 108 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mittelverwendungsrechnung

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bei größeren steuerbegünstigten Einrichtungen kann der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung nur noch durch eine separate Mittelverwendungsrechnung geführt werden, da darin die vorhandenen Mittel aufgeschlüsselt und zugeordnet und deren Verwendung nachvollziehbar dargestellt wird. Tz. 12 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Als ein Modell einer Mitte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mietwohngrundstücke (Abs. 4)

Rz. 126 [Autor/Stand] Mietwohngrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind. Demnach liegt stets ein Mietwohngrundstück vor, wenn das Grundstück ausschließlich Wohnzwecken dient, über mehr als zwei bewertungsrechtliche Wo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Übertragungen nach § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 EStG

Rn. 1641 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 erfasst nach dem Wortlaut Übertragungen, in denen ein WG aus dem Sonder-BV eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft (zB BFH v 22.09.2011, IV R 33/08, BStBl II 2012, 10), umgekehrt aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Sonder-BV eines Gesellschafters bei derselb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

R 6.4 EStR 2012. Rn. 656 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch des Gebäudes s Rn 591; ausnahmsweise AK des Grund und Bodens, wenn das Gebäude technisch oder wirtschaftlich nicht verbraucht war und der Abbruch des Gebäudes nicht mit der Herstellung eines neuen WG in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang steht. Entsprechendes gilt, wenn das Gebäude im Zeitpunkt des Erwerbs obje...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unbebautes Erbbaurecht

Rz. 57 [Autor/Stand] Sofern sich auf dem Grundstück noch kein benutzbares Gebäude befindet, handelt es sich um ein unbebautes Erbbaurecht bzw. Grundstück. In diesem Fall besteht der Gesamtwert nur aus dem Wert des unbebauten Grundstücks, also aus dem Wert des Grund und Bodens. Eine solche Konstellation tritt beispielsweise dann ein, wenn nicht bereits im Jahr der Bestellung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 4.1 AbgrenzE)

Rz. 305 [Autor/Stand] „Ob Bauwerke als Außenanlagen oder als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen. Außenanlagen gehören stets zum Grundstück. Als Betriebsvorrichtungen können nur solche Bauwerke oder Teile davon an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Kaufpreisaufteilung – Darstellung

Rn. 185 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Häufig erfolgen Anschaffungsvorgänge für ein ganzes Konglomerat von WG. Gängige Bsp sind der Erwerb eines Grundstückes mit aufstehendem Gebäude einerseits und der Erwerb von einzelkaufmännischen Unternehmen bzw Anteilen an Mitunternehmerschaften (Letztere haben mangels Steuerrechtssubjektivität keinen eigenständigen Charakter als WG mit der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Zur steuerlichen Behandlung nachträglicher Erschließungskosten, DB 1996, 444; Schoor, Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen, StBp 1997, 239; Kupfer, Erschließungsbeiträge…, KÖSDI 2001, 12 914; Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 305f (08/2021). Rn. 648 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Einen ständigen Streitpunkt in der Rspr stellt die bilanzmäßige Behandlung der sog Erschließungsko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Errichtung in Bauabschnitten

Rz. 94 [Autor/Stand] Für die Bestimmung der Grundstücksart ist der Grundstückszustand im Feststellungszeitpunkt maßgebend. Befindet sich ein zuvor unbebautes Grundstück zu diesem Zeitpunkt im Zustand der Bebauung, liegt grds. (noch) ein unbebautes Grundstück vor. Erst wenn das Gebäude benutzbar, also bezugsfertig ist, liegt ein bebautes Grundstück vor. Vgl. hierzu auch die K...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Begriffsbestimmung des Grundvermögens ist durch das Bew-ÄndG 1965 v. 13.8.1965[2] neu gefasst und zunächst als § 68 in das BewG 1965 aufgenommen worden. Frühere Bewertungsgesetze umschrieben diesen Begriff nicht zusammenhängend (vgl. z.B. § 50 und 51 BewG 1934). § 68 BewG enthielt eine Zusammenfassung dieser Regelungen und damit erstmals eine Gesamtvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sch... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 57 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 SHGrStHsG normiert eine landesrechtliche Abweichung von § 25 Abs. 4 GrStG. Den Gemeinden in Schleswig-Holstein wird es ermöglicht, innerhalb des Grundvermögens unterschiedliche Hebesätze für Nichtwohngrundstücke (einschließlich der unbebauten Grundstücke) und Wohngrundstücke zu bestimmen. Dabei darf der Hebesatz für die Nichtwohngrundstücke ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über den Regelungsinhalt und Tatbestandsmerkmale

Rn. 1820 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 6 S 2 EStG enthält eine Regelung über die Erhöhung der AK der Beteiligung an einer KapGes für den Fall, dass eine Übertragung eines WG im Wege der verdeckten Einlage stattfindet. Aus der Bezugnahme der Regelung zu § 6 Abs 6 S 1 EStG wird geschlussfolgert, dass diese Regelung ausschließlich auf die Einlage von WG des BV Anwendung fi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Elektrische Anlagen, Heizungsanlagen, Be- und Entwässerungsanlagen, Bäder, Fotovoltaikanlagen (Tz. 3.6 AbgrenzE)

Rz. 270 [Autor/Stand] „Beleuchtungsanlagen gehören grundsätzlich zum Gebäude (BFH vom 8. Oktober 1987, BStBl II 1988 S. 440). Spezialbeleuchtungsanlagen, die nicht zur Gebäudebeleuchtung erforderlich sind, z. B. für die Schaufenster, sind jedoch Betriebsvorrichtungen. Das gleiche gilt für Kraftstromanlagen, die ganz oder überwiegend einem Betriebsvorgang dienen. Sammelheizung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die anschließenden Bewertungsprozesse (Abgrenzung Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Aufteilung AK)

Rn. 530 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die vorstehende Darstellung des Abgrenzungserfordernisses zwischen Gebäude einerseits und anderen WG im bilanzrechtlichen Sinn sollte klargemacht haben, dass weit mehr als sonst vor dem eigentlichen Bewertungsprozess eine Definition des WG, auf welches sich die Bewertungsgrößen beziehen sollen, erfolgen muss. Ist dann einmal das Bewertungso...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Gleisanlagen und Brücken (Tz. 4.4 AbgrenzE)

Rz. 331 [Autor/Stand] „Gleise, Kräne und sonstige mechanische Verladeeinrichtungen sind Betriebsvorrichtungen. Das gleiche gilt für den Oberbau (Schienen, Schwellen und Bettung) und den Unterbau (Aufschüttungen und Befestigungen der Dämme, Einschnitte und dergleichen) von Schienenbahnen. Brücken, die nur dem üblichen Verkehr auf dem Grundstück dienen, stehen in keiner besonde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 13 [Autor/Stand] Zum Grundvermögen gehört in erster Linie der Grund und Boden, und zwar der Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist (unbebaute Grundstücke, §§ 72 und 73 BewG), sowie der Grund und Boden einschließlich der Gebäude, wenn er bebaut ist (bebaute Grundstücke, § 74 BewG). Zum Grundvermögen gehören aber nicht nur die Gebäude, sondern auch die sonstigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; Klein, Der HK-Begriff in § 255 Abs 2 S 1 des HGB und seine Prägung durch den BFH bei Gebäuden, FS Moxter 1994, 277; Ehmcke, Änderung der Nutzung und der Eigentumsverhältnisse bei gemischt genutzten Grundstücken, DStR 1996, 201; Stobbe, Zweifelsfragen bei der Ermittlung von AK und HK bei Gebäuden, FR 1997, 281; Nürnberg, Ertragsteuerlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bestandteile

Rz. 26 [Autor/Stand] Der Begriff "Bestandteile" ist dem bürgerlichen Recht entnommen. Deshalb ist er auch grundsätzlich nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen auszulegen.[2] Bestandteile einer Sache sind diejenigen Sachteile, aus denen die Sache besteht, d.h. die körperlich zusammenhängenden Teile einer einheitlichen Sache. Das BGB unterscheidet zwischen wesentlichen und un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnungs- und Teilerbbaurecht

Rz. 42 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteil zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerbba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Wirtschaftsgut Grund und Boden

Rn. 637 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach § 94 BGB ist das Grundstück mit dem aufstehenden Gebäude eine Sache, bilanzrechtlich liegen aber (mindestens) zwei verschiedene WG vor (GrS BFH BStBl II 1969, 108; BFH BStBl II 1995, 281, letztgenannte Entscheidung zum Fall des Miteigentums an Gebäudeteilen). Nach einem weiteren grundlegenden Beschluss des GrS BFH BStBl II 1974, 132 kan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Nutzung

Rz. 30 [Autor/Stand] Für die Einordnung eines bebauten Grundstücks in eine der acht Grundstücksarten ist auf die tatsächliche Nutzung im Feststellungszeitpunkt abzustellen (Stichtagsprinzip). Dabei ist zu prüfen, in welchem Umfang das Grundstück Wohnzwecken, eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken und/oder öffentlichen oder sonstigen Zwecken dient. Findet im Feststellungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Übernahme von Verbindlichkeiten

Rn. 205 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Werden beim Erwerb von WG Verbindlichkeiten unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen, so bilden diese einen Teil der AK. Das gilt auch, wenn im Rahmen einer Übertragung eines WG aus einem BV in ein anderes (mitunternehmerisches) BV gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten die zugehörigen (Grundstücks-)Schulden ebenfalls übertragen werd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohn- und Nutzfläche

Rz. 37 [Autor/Stand] Wohnflächen liegen vor, wenn die Flächen Wohnbedürfnissen dienen. Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind, zählen zu den Nutzflächen. Werden Wohnräume betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt (z.B. Arbeitszimmer innerhalb einer Wohn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Baltromejus, Ertragsteuerliche Aspekte des Betriebs eines Blockheizkraftwerks, NWB 2016, 172-178; Birgel, Bedarfsbewertung: Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen gegenüber Grundbesitz, UM 2004, 104; Boegeholz, Betriebsvorrichtungen oder Grundvermögen (Abgrenzung der Wirtschaftsgüter mit Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen), StBp. 1977, 109; Brick, Abgrenzung Gebäude/Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Begriffsbestimmung des Grundvermögens ist durch das Bew-ÄndG 1965 v. 13.8.1965[2] neu gefasst und als § 68 in das BewG 1965 aufgenommen worden. Frühere Bewertungsgesetze umschrieben diesen Begriff nur unzusammenhängend (vgl. z.B. § 50 und 51 BewG 1934). § 68 BewG enthält eine Zusammenfassung dieser Regelungen und damit erstmals in einer Gesamtvorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Steuerschuldner für die Grundsteuer

Rz. 121 [Autor/Stand] Bei der bis zum 31.12.2024 geltenden Einheitsbewertung ist in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden aufgrund der getrennten Bewertung von Gebäude und Grund und Boden der (wirtschaftliche) Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden Schuldner der dafür entstehenden Grundsteuer sowie der zivilrechtliche Eigentümer des dazugehörigen belas...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zeitnah zu verwendende Mittel und gebundenes Vermögen

Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Grundsätzlich unterliegen alle Mittel einer steuerbegünstigten Einrichtung dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So gibt es neben den zeitnah zu verwendenden Mitteln auch Mittel, die nicht zeitnah zu verwenden sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft dauerhaft thesaurieren kann (sog. "zulä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Norminhalt, Begriffliches, Bedeutung

Rn. 1510 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 6 Abs 5 S 1 EStG regelt die Überführung (s Rn 1515) von einzelnen WG von einem BV in ein anderes BV. Unter der Voraussetzung, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, kann die Überführung zu Buchwerten und damit steuerneutral erfolgen. In diesem Zusammenhang ist § 4 Abs 1 S 4 EStG entsprechend anzuwenden. Nach dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sch... / 4. Folgeänderungen bei der Grundsteuer C (Abs. 2)

Rz. 65 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer räumt die bundesgesetzliche Regelung des § 25 Abs. 5 GrStG den Gemeinden die Möglichkeit ein, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute, aber baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzulegen. Der Hebesatz dieser sog. Grundsteuer C muss nach § 25 Abs. 5 Satz 9 GrStG höher sein als der Hebesatz für die übrigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zweifamilienhäuser (Abs. 3)

Rz. 117 [Autor/Stand] Die Definition der Zweifamilienhäuser ähnelt der der Einfamilienhäuser. Demnach sind Zweifamilienhäuser Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen, § 249 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 BewG. Rz. 118 [Autor/Stand] Die Grundstücksart Zweifamilienhaus setzt somit voraus, dass zwei getrennte Wohn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenschätze (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 243 BewG enthält keine Definition des Begriffs der Bodenschätze. Nach § 3 des Bundesberggesetzes sind – mit Ausnahme von Wasser – Bodenschätze alle mineralischen Stoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresunterg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ober- und Untererbbaurecht

Rz. 34 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgeber) kann an einem (Ober-)Erbbaurecht ein anderes (Unter-)Erbbaurecht bestellt werden. Belastungsgegenstand des Untererbbaurechts ist in diesen Fällen das Obererbbaurecht und nicht das Erbbaugrundstück. Dabei bleibt der Erbbaurechtsgeber bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grundstücks. Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 25 [Autor/Stand] Zum Grundvermögen gehört in erster Linie der Grund und Boden, und zwar der Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist (unbebaute Grundstücke, §§ 178, 179 BewG), sowie der Grund und Boden einschließlich der Gebäude, wenn er bebaut ist (bebaute Grundstücke, § 180 BewG). Zum Grundvermögen gehören aber nicht nur die Gebäude, sondern auch die sonstigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ein- und Umbauten des Nießbrauchers

Rz. 58 [Autor/Stand] Gebäude und andere Bauwerke, die in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück vom Berechtigten (z.B. Mieter, Pächter, Nießbraucher) mit dem Grundstück verbunden worden sind, gehen nicht in das Eigentum des Grundstückseigentümers über (§ 95 Abs. 1 Satz 2 BGB). Sie sind nicht in die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks einzubeziehen (vgl. § 2 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Bundesgesetzliche Regelung

Rz. 99 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetz 2024 [2] ist der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts auch bundesgesetzlich in das BewG implementiert worden, so dass die Nachweismöglichkeit nunmehr auch im Bundesmodell – u.a. für die wirtschaftlichen Einheiten eines Erbbaurechts – zur Verfügung steht. Rz. 99.1 [Autor/Stand] Nach § 220 Abs. 2 BewG ist der Nachweis des niedri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandenberg, Unentgeltliche Aufnahme eines nahen Angehörigen in ein Einzelunternehmen zur Gründung einer PersGes, FR 2000, 745; Rund, Die Aufnahme eines Partners oder eines Kindes in ein Einzelunternehmen oder eine PersGes, DStR 2000, 265; Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Groh, Aufnahme eines Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gesetzliche Ausgangssituation

Rz. 89 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung hatte der Bundesgesetzgeber ursprünglich – anders als bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) – nicht die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts vorgesehen. Damit war es dem Steuerpflichtigen grds. nicht möglich, einen vom Grundsteuerwert abweichenden niedrigeren (Verkehrs-)Wert für das Grundstück ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 77 [Autor/Stand] Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass bewertungsrechtlich zum Grundvermögen auch Bestandteile und das Zubehör gehören, gilt für Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Für diese Gegenstände hat sich zunächst in der Praxis die Bezeichnung "Betriebsvorrichtungen" herausgebildet, die bereits durch das Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Unterscheidung zwischen quotaler, unterquotaler und überquotaler Übertragung von Sonderbetriebsvermögen nach der wertmäßigen Betrachtungsweise

Rn. 1438c Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Inwieweit die Rechtsfolge des § 6 Abs 3 S 2 EStG ausgelöst wird, hängt davon ab, ob eine quotale, unterquotale oder überquotale Übertragung von funktional wesentlichem Sonder-BV vorliegt. Keine Bedeutung für die Anwendung des § 6 Abs 3 EStG erlangt es hingegen, wenn nicht wesentliches Sonder-BV nicht oder über- bzw unterquotal übertragen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Umfang und Sonderprobleme der Gebäudeanschaffungskosten

Rn. 534 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Definition der AK richtet sich nach § 255 Abs 1 HGB (s Rn 150), wobei sich diese Legaldefinition des § 255 Abs 1 HGB tabellarisch wie folgt darstellen lässt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Scheinbestandteile

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Frage, ob eine mit dem Grund und Boden verbundene Sache als Scheinbestandteil nicht zum Grundvermögen i.S. des § 176 BewG gehört, ist ausschließlich nach bürgerlichem Recht zu entscheiden. Diese Entscheidung erfolgt für Gebäude und für (unmittelbar einem Grundstück eingefügte) Außenanlagen nach denselben Grundsätzen.[2] Keine Bestandteile, sondern nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen

Rn. 1591 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, nach Nr 2 aus dem Sond...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 249 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Aufzählung der verschiedenen Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig für die Bewertung zu Grundsteuerzwecken die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift des § 249 BewG entspricht in Teilen dem früheren § 75 BewG zur Einheitsbewertung sowie dem § 181 BewG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sch... / C. Vergleich mit "ähnlichen" Abweichungen anderer Länder

Rz. 27 [Autor/Stand] Neben Schleswig-Holstein haben auch mehrere andere Länder den Weg beschritten, ihren Gemeinden eine Differenzierung der Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B zu gestatten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sch... / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels gruppenbezogener Abgrenzungen

Rz. 34 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] "Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit. Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweichu...mehr