Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnzwecke

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstücksteile dienen Wohnzwecken, wenn sie die Wohnbedürfnisse befriedigen. Dies erfordert allerdings nicht, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn handeln muss (vgl. zum Wohnungsbegriff Rz. 180). Denn Wohnzwecken dienen auch solche Räume, die den Anforderungen des obigen Wohnungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Externe Nebenkosten (Erwerbskosten)

Rn. 165 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Unter den Anschaffungsnebenkosten sind alle anschaffungsbezogenen (keine Gemeinkosten) Aufwendungen zu erfassen, die neben dem eigentlichen Kaufpreis (Tauschwert) anfallen. Soweit sie extern anfallen, dienen sie der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Die internen (innerbetrieblichen) Nebenkosten der Anschaffung dienen der Herst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition

Rn. 150 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das EStG kennt zwar AK als Bewertungsmaßstab (§ 6 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG), liefert jedoch keine eigenständige Definition. Von jeher wird deshalb für die StB (vgl auch H 6.2 EStH 2022) ohne Einschränkung die Definitionsnorm des § 255 Abs 1 HGB bemüht. Diese lautet: Zitat "AK sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 301 ff (08/2021); Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 410 ff (05/2023); Kulosa in Schmidt, § 6 EStG Rz 211–220 (43. Aufl 2024). Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022 Rn. 546 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Tausch

Rn. 195 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Hierzu auch s §§ 4,5 Rn 466 (Hoffmann). Nach § 515 BGB gelten für Tauschvorgänge die Vorschriften des Kaufrechts. So gesehen liegt es nahe, in einem Tauschgeschäft ebenfalls einen Anschaffungsvorgang zu sehen. Zu diesem Ergebnis gelangt man auch im Falle einer anderen Rechtskonstruktion mit gleichem wirtschaftlichem Ergebnis, nämlich beim so...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Belasteter Grund und Boden

Rz. 48 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebauter (belasteter) Grund und Boden liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Rz. 49 [Autor/Stand] Das belastete Grundstück (Grund und B...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrund stücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 1. Einheitlicher Hebesatz für das Grundvermögen im Bundesmodell

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Gemeinden bestimmen den Hebesatz für die Grundsteuer (§ 25 Abs. 1 GrStG). Das Bundesrecht verlangt dabei in § 25 Abs. 4 GrStG, dass die Gemeinden einen Hebesatz festlegen, der für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt (Grundsteuer A) und einen zweiten Hebesatz festlegen, der für alle Grundstücke – also die wirtschaftlichen Einheiten des Grun...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 3. Option differenzierender Hebesätze innerhalb des Grundvermögens (Abs. 1)

Rz. 59 [Autor/Stand] Abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG haben die Gemeinden in Schleswig-Holstein grundsätzlich drei Hebesätze zu bestimmen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

van Lishaut, StSenkG: Mitunternehmerische Einzelübertragungen iSd § 6 Abs 5 S 3 ff EStG, DB 2000, 1784, 1786; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129, 1133; van Lishaut, Einzelübertragungen bei Mitunternehmerschaften, DB 2001, 1519, 1522; Heerdt, Das Rangverhältnis von § 6 Abs 5 S 6 EStG zu den Sperrfristregelungen bei Einbringung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erbbaurecht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 45 [Autor/Stand] Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben.[2] Grundsätzlich werden auf das Erbbaurecht die Vorschriften des bürgerlichen Rechts angewandt. Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht. Das belastete Grundstück bleibt weiterhin im Eigentum des Erbbauve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übertragung

Rn. 1463 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Tatbestandlich erfordert § 6 Abs 3 EStG die "Übertragung". Der de lege nicht definierte Begriff kann in diesem Zusammenhang nur dahin ausgelegt werden, dass es sich um einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang handeln muss, der den ganzen geschäftlichen Organismus umfasst – insoweit vergleichbar einer entgeltlichen Betriebsveräußerung (s ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Systematik des Abgrenzungserlasses vom 5.6.2013

Rz. 60 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen von wesentlicher Bedeutung. Nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind nicht in das Grundvermögen einzubeziehen Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art einer Betriebsanlage (Betriebsvorrichtungen). Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder, ohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 776 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das EStG erwähnt das Vorratsvermögen in § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG nur indirekt: "Umlaufvermögen". Es bezieht sich auf die im HGB enthaltenen Begriffe. Dieses sieht in der Gliederung von § 266 HGB verschiedene Posten des Vorratsvermögens vor, die sich hinsichtlich der Bewertungssystematik tabellarisch wie folgt darstellen lassen: Rn. 777 Stand:...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen (Tz. 4.3 AbgrenzE)

Rz. 326 [Autor/Stand]"Die Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen des Grundstücks gehören zu den Außenanlagen. Sie sind jedoch den Betriebsvorrichtungen zuzurechnen, wenn sie überwiegend einem Betriebsvorgang (z. B. Ausleuchtung eines Lagerplatzes für Zwecke der Materiallagerung oder Ausleuchtung von Container-Terminals) dienen." Rz. 327 [Autor/Stand] Durch die Bel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Löschung des Erbbaurechts

Rz. 84 [Autor/Stand] Wird ein Erbbaurecht aufgehoben (§ 26 ErbbauVO) oder erlischt es durch Zeitablauf (§ 27 ErbbauVO) und kommt es in dessen Folge zu einer Löschung des Erbbaurechts im Grundbuch, entfällt bewertungsrechtlich zwar grds. die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts einschließlich des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Uferbefestigungen (Tz. 4.5 AbgrenzE)

Rz. 337 [Autor/Stand]"Bei den Uferbefestigungen der Hafengrundstücke ist zu unterscheiden zwischen Kaimauern und den anderen Uferbefestigungen. Kaimauern sind Ufermauern, die hauptsächlich dem Hafenbetrieb dienen (Beladung und Entladung von Schiffen). Sie sind Betriebsvorrichtungen. Die anderen Uferbefestigungen (Böschungen, Ufereinfassungen), die ausschließlich zur Stützung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvorrichtungen bei Einzelsteuern

Rz. 84 [Autor/Stand] Die zunächst in § 68 BewG verortete Regelung über die Abgrenzung zwischen dem Grundvermögen und den Betriebsvorrichtungen sollte sicherstellen, diejenigen Gegenstände und Rechte, die nicht der Grundsteuer unterworfen werden sollen, nicht im Einheitswert zu erfassen. Nur die Grundstücke selbst sollten der Grundsteuer unterworfen werden. Diese Regelung ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sonderprobleme der Teilwertermittlung

Rn. 421 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Überhöhte Aufwendungen rechtfertigen keine Abweichung v Buchwert. Das gilt zB für überhöhte Baukosten gem BFH v 30.08.1962, IV R 81/49 nv. Die Richtigkeit dieser Rspr beruht zumindest aus praktischer Sicht darin, dass die "Überhöhung" in aller Regel kaum nachweisbar sein dürfte. Das Gleiche gilt für erzwungene Aufwendungen, also solche, bei...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Schleswig-Holstein belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertragung und Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rn. 1421 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das funktional wesentliche (s Rn 1404) Sonder-BV stellt einen untrennbaren Bestandteil des Mitunternehmeranteils dar (BFH BStBl II 2001, 26). Zur (uneingeschränkten) Anwendung von § 6 Abs 3 S 1 EStG muss deshalb der Transfer des PersGes-Anteils begleitet werden v Sonder-BV. Wird nur Sonder-BV übertragen, liegt kein Anwendungsfall des § 6 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1061 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Bewertung hat von Gesetzes wegen zum Teilwert zu erfolgen. Maßgeblich zur Bestimmung des Teilwerts ist die Definition in § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (s Rn 400 ff). Deshalb gilt auch iRd Entnahmebewertung (oder müsste gelten) die sog Teilwertvermutung: Die fortgeführten AK/HK entsprechen dem Teilwert (...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 4. Mögliche Alternative: Landesgesetzliche Steuermesszahlen

Rz. 19 [Autor/Stand] Unter den Ländern, die grundsätzlich das Bundesmodell anwenden, haben sich Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen dazu entschieden, den drohenden Belastungsverschiebungen zulasten der Wohngrundstücke durch vom Bundesrecht abweichende landesgesetzliche Steuermesszahlen zu begegnen: Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 44 [Autor/Stand] Aus der Begründung des Gesetzentwurfes der die Landesregierung tragenden Fraktionen lässt sich nicht das klare Förderziel einer Begünstigung von Wohngrundstücken ableiten. Stattdessen wird allgemein dargelegt, dass die Gemeinden eigene Lenkungsziele festlegen könnten und als ein solches wird auch die Förderung des Wohnens bezeichnet. Allerdings kommt in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Bewertungsobjekt "Gebäude": Bestandteile und Abgrenzungen

Rn. 524 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das Gebäude ist zunächst vom Grund und Boden als selbstständiges WG abzugrenzen (GrS BFH BStBl II 1969, 108; s Rn 637). Beide stellen ein eigenständiges WG der bürgerlich-rechtlichen Gesamtheit "Grundstück" dar. Deshalb existiert bilanzrechtlich auch ein WG "Gebäude auf fremdem Grund und Boden" (abgesehen v Gebäude auf einem Erbbaugrundstüc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 262 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden – einschließlich des belasteten Grundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 262 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.201...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgangsgrößen der Bewertung

Rn. 643 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG stellen die Ausgangsgrößen der Bewertung alternativ die AK (s Rn 31 ff, 150), die HK (s Rn 255 ff) oder "der an deren Stelle tretende Wert" (s Rn 350 ff) dar. Abgesehen von der letztgenannten Bewertungs-Ausgangsgröße (für Sonderfälle wie Betriebseröffnungen, Einlagen, Tausch etc) werden für den Grund und Boden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Folgen einer Nutzungsänderung

Rz. 77 [Autor/Stand] Ergibt sich für ein bebautes Erbbaurecht im Vergleich zum vorangegangen Feststellungszeitpunkt eine Nutzungsänderung, kann dies mitunter Auswirkungen auf die Grundstücksart und damit auch auf das anzuwendende Bewertungsver fahren haben. Dies wird sich regelmäßig auf den Grundsteuerwert und im Ergebnis auf die Grundsteuerbelastung des Erbbaurechts auswirk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Einkünfte von Zwischengesellschaften (§ 8 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1542 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 8 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 unterteilte zwischen "guten" (="aktiven") und "schlechten" (= "passiven") Einkünften. Soweit "schlechte" Einkünfte vorlagen, wurde die ausländische Gesellschaft als Zwischengesellschaft angesehen, falls diese Einkünfte einer niedrigen Besteuerung (dh Ertragsteuerbelastung unter 25 %, § 8 Abs 3 AStG aF...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts

Rz. 13 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die zur neuen Grundsteuerbewertung ergangen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Glanegger, Grund und Boden in der Bilanz des Landwirts, DStZ 1989, 132; Ehmcke, Änderung der Nutzung und der Eigentumsverhältnisse bei gemischt genutzten Grundstücken, DStR 1996, 201; Spindler, Zur steuerlichen Behandlung nachträglicher Erschließungskosten, DB 1996, 444; Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 953 (05/2023).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abrissverpflichtung bei Ablauf des Nutzungsrechts

Rz. 81 [Autor/Stand] Sofern der Nutzer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden verpflichtet ist, das Gebäude bei Ablauf des Nutzungsrechts zu beseitigen, kann dies bei der Grundsteuerbewertung konkrete Folgen für die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit in Form des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden einschließlich des dazugehörigen Grund und Bodens haben. Dies gilt insb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Steueränderungsgesetz vom 14.05.1965, BStBl I 65, 217

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1965 bringt in einem Katalog von 19 Nrn mehr oder weniger bedeutsame Änderungen, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen. Von besonderem Interesse sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 die Vorschriften über die Behandlung durchlaufender Posten nach dem neuen § 4 Abs 3 S 2. Durchlaufende Posten sind Betriebseinnahmen, di...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 5. Motive des Landesgesetzgebers, von einer Anpassung der Steuermesszahlen abzusehen

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begründung zum Landesgesetzentwurf weist darauf hin, dass landeseinheitlich wirkende Steuermesszahlen – anders als die gemeindlichen Hebesätze – nicht in der Lage seien, den regional strukturellen Unterschieden Rechnung zu tragen.[2] Soll in jeder einzelnen Gemeinde eine gruppenbezogene Aufkommensneutralität ermöglicht werden, führt in der Tat am Inst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zurechnung des Werts

Rz. 113 [Autor/Stand] Der für das Gebäude auf fremdem Grund und Boden und den dazugehörigen belasteten Grund und Boden nach § 262 Satz 1 BewG ermittelte Gesamtwert wird gemäß § 262 Satz 2 BewG – abweichend von der Bewertungssystematik der früheren Einheitsbewertung – allein dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grund und Bodens zugerechnet. Ihm gegenüber ergeht der Feststellun...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 4. (Erste) Rechtsprechung zur Hebesatzdifferenzierung

Rz. 52 [Autor/Stand] Am 4.12.2025 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die bundesweit ersten Entscheidungen im Hinblick auf die Hebesatzdifferenzierung gefällt. Es ging um vier Klagen gegen Grundsteuerbescheide der Städte Essen[2], Bochum[3], Dortmund[4] und Gelsenkirchen.[5] In allen vier Fällen waren die Kläger Eigentümer von unbebauten oder bebauten Nichtwohngrundstüc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Feste Verbindung mit dem Grund und Boden (Tz. 2.5 AbgrenzE)

Rz. 189 [Autor/Stand] „Ein Bauwerk ist fest mit dem Grund und Boden verbunden, wenn es auf einzelne oder durchgehende Fundamente gegründet ist. Ein Fundament setzt eine feste Verankerung durch eine gewisse Verbindung mit dem Grund und Boden voraus, die nicht durch bloßen Abtransport beseitigt werden kann (BFH vom 23. September 1988, BStBl II 1989 S. 113 und vom 25. April 199...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick: Anschaffungskosten entsprechen dem gemeinen Wert und Gewinnrealisierung

Rn. 1812 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 6 S 1 EStG sieht als Rechtsfolge die Bewertung des angeschafften WG vor. Danach bemessen sich die AK dieses WG nach dem gemeinen Wert des hingegebenen WG. Nach Rspr des BFH gilt dies selbst dann, wenn das entnommene WG vor Jahren im Wege des Tauschs gegen ein anderes betriebliches Grundstück erworben wurde, allerdings der hierbei e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Petersen/Dorn, Der Transfer von WG aus der vermögensverwaltenden in die gewerbliche PersGes, FR 2025, 1074. Rn. 1221 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei Beginn einer gewerblichen Betätigung ist gem § 242 Abs 1 HGB eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Im EStG normiert lediglich § 6 Abs 1 EStDV , dass an die Stelle des BV zum Schluss des vorangegangenen Wj das BV im Zeitpunkt der Betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 100 [Autor/Stand] Der für das Erbbaurecht und das Erbbaugrundstück nach § 261 Satz 1 BewG ermittelte Gesamtwert wird gemäß § 261 Satz 2 BewG – abweichend von der frühe ren Bewertungssystematik der Einheitsbewertung – allein dem Erbbauberechtigten zugerechnet. Ihm gegenüber ergeht der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert (A 261.2 Abs. 2 Satz 1 und 2 AEBewGrSt 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bundesgesetzliche Regelung

Rz. 112 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetz 2024 [2] ist der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts auch bundesgesetzlich in das BewG implementiert worden, so dass die Nachweismöglichkeit nunmehr auch im Bundesmodell – u.a. für die wirtschaftlichen Einheiten eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden – zur Verfügung steht. Für diese Zwecke wurde der § 220 BewG um einen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 261 Erbbaurecht

Verwaltungsanweisungen: Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 30.4.2025 zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 (AEBewGrSt 2025), BStBl. I 2025, 1226. Die Verwaltungsanweisungen zu § 261 BewG befinden sich i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anschaffungsvorgänge

Rn. 155 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zivilrechtliche Grundlagen für einen Anschaffungsvorgang können nicht nur Rechtsgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkung) sein, auch Erwerbe kraft G oder durch Hoheitsakt kommen als rechtliche Anschaffungsgrundlage in Betracht, zB also auch der Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren (Korn/Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 59 (12/2016)). Keine Anscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt Begriff und Umfang des Grundvermögens. Die Regelungen über die Bewertung des Grundvermögens ergeben sich aus den §§§§ 179 und 182 bis 198 BewG. Rz. 2 [Autor/Stand] § 176 Abs. 1 BewG umschreibt den Umfang des Grundvermögens und grenzt dieses negativ vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§ 158 und 159 BewG) und den Betriebsgrund...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 69 [Autor/Stand] Das Landesgesetz ist erstmals auf den 1.1.2025 anzuwenden. Dies ist unmittelbar einsichtig, denn nach Art. 109 Abs. 3 i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG darf abweichendes Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer frühestens für Zeiträume ab dem 1.1.2025 zugrunde gelegt werden. Eine Hebesatzdifferenzierung ist nur bei der reformierten Grundsteuer möglic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 63 [Autor/Stand] In § 50 Abs. 2 BewG 1934 waren neben dem Erbbaurecht auch die sonstigen grundstücksgleichen Rechte als "Grundstücke" aufgeführt. Das war bereits in § 68 BewG 1965 nicht mehr vorgesehen. Als grundstücksgleiche Rechte hatten seit 1.1.1964 praktisch nur noch die Eigentumsrechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) v. 15.3.1951[2] Bedeutung. Diese Rechte s...mehr