Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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§ 1 Einführung / 5. Nachabfindungsansprüche

Rz. 20 Das Landgutrecht des BGB enthält, anders als die HöfeO in § 13 BGB oder die meisten Landesanerbengesetze,[37] keine Bestimmungen zur Nachabfindungspflicht für den Fall, dass der Erbe oder Übernehmer eines Landguts dieses nach dem Erwerb ganz oder teilweise veräußert. Nachabfindungsansprüche gegen den Erben oder Übernehmer eines Landguts kommen daher nach Ansicht des B...mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / b) Nettonießbrauch

Rz. 17 Die Möglichkeit, in erheblichem Umfang Lasten, die nach der gesetzlichen Regelung der Eigentümer zu tragen hätte, durch Vereinbarung dem Nießbraucher aufzuerlegen, wird insbesondere beim Nettonießbrauch genutzt. Bei diesem sollen möglichst alle Kosten und Lasten nicht dem Eigentümer, sondern dem Nießbraucher obliegen, der somit in den Genuss der Nutzungen nur nach Abz...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 2. Insolvenz und Zwangsvollstreckung

Rz. 22 Der Verlust des übergebenen Grundvermögens droht nicht nur bei einer Veräußerung oder einer zu hohen Belastung, sondern auch bei einer Insolvenz des Erwerbers und bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den übertragenen Grundbesitz. Daher werden auch für diese denkbaren Störfälle Rückforderungsrechte für sinnvoll gehalten. Vorbehaltene Rückforderungsrechte für den Fall de...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / IV. Vererblichkeit, Übertragbarkeit und Höchstpersönlichkeit

Rz. 46 Das Rückforderungsrecht ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist oder sich im Wege der Auslegung erschließen lässt, sowohl vererblich als auch übertragbar.[109] Dies wird vielfach als zu weitgehend empfunden und daher nicht gewünscht.[110] Rz. 47 Das Rückforderungsrecht soll den Veräußerer zu seinen Lebzeiten schützen, insbesondere davor, dass der Grundbesitz geg...mehr

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§ 9 Übernahme und Freistell... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes ist der übertragene Grundbesitz häufig noch mit Grundpfandrechten belastet, die bestehende Verbindlichkeiten des Veräußerers sichern. Diese Verbindlichkeiten sollen regelmäßig zur Entlastung des Veräußerers vom Erwerber übernommen oder der Veräußerer in sonstiger Weise freigestellt werden. In diesem Zusammenhang kom...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / VIII. Erstattung von Gegenleistungen und Aufwendungen des Erwerbers

Rz. 66 Im Übergabevertrag zu regeln ist die Frage, ob und welche Gegenleistungen und Aufwendungen des Erwerbers im Falle einer Rückabwicklung aufgrund vorbehaltenen Rückforderungsrechts zu erstatten sind. In der Literatur wird empfohlen, jedenfalls für folgende Aufwendungen des Erwerbers eine Erstattungspflicht auszuschließen, da diese in der Regel durch die Nutzungen aufgewo...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 5. Hofeszubehör

Rz. 29 Nach § 3 HöfeO gehört zum Hof auch das Hofeszubehör. Dieses umfasst nach der Legaldefinition in § 3 S. 2 HöfeO insbesondere das auf dem Hof für die Bewirtschaftung vorhandene Vieh, Wirtschafts- und Hausgerät, den vorhandenen Dünger und die für die Bewirtschaftung bis zur nächsten Ernte dienenden Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmittel. § 3 HöfeO...mehr

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§ 1 Einführung / IV. Die Zuweisung landwirtschaftlicher Betriebe nach dem GrdStVG

Rz. 21 Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der einer durch gesetzliche Erbfolge entstandenen Erbengemeinschaft gehört, kann nach § 13 GrdStVG durch Beschluss des Landwirtschaftsgerichts auf Antrag einem Miterben zu Alleineigentum zugewiesen werden. Die Zuweisung ist nach § 14 Abs. 1 GrdStVG nur zulässig, wenn der Betrieb mit einer zur Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle verseh...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 2. Zulässigkeit nach Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 5 Das OLG Celle hat wiederholt entschieden, dass die nach § 17 Abs. 3 HöfeO erforderliche landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung eines Hofübergabevertrages im Sinne der HöfeO zu versagen sei, wenn der Übergeber sich ein Rückforderungsrecht für den Fall vorbehält, dass der Übernehmer ohne Zustimmung des Übergebers über die übertragenen Grundstücke durch Veräußerung oder ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / b) Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 8 Der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage gem. § 6 Abs. 3 EStG ist normspezifisch auszulegen, so dass im Anwendungsbereich der unentgeltlichen Betriebsübertragung auf die funktionelle Betrachtungsweise abzustellen ist.[7] Funktional wesentlich können nur solche Wirtschaftsgüter sein, die im Zeitpunkt des Übertragungsvorgangs für die Funktion des Betriebs von Bedeu...mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / I. Inhalt des Wohnungsrechts

Rz. 1 Das Wohnungsrecht ist häufiger und typischer Bestandteil von Hofübergabeverträgen. Als Sonderform einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit[1] gewährt es das Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen (§ 1093 Abs. 1 BGB). Durch das Merkmal "unter Ausschluss des Eigentümers" unterscheidet sich das Wohnung...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 2. Ein Veräußerer, Mitberechtigung des Nichteigentümer-Ehegatten

Rz. 55 Bei denjenigen Grundstücken, die sich im Eigentum nur eines Ehegatten befinden, kann eine Rückforderungsberechtigung auch des Nichteigentümer-Ehegatten begründet werden. Die Beteiligten sehen hier vor allem Regelungsbedarf für den Fall, dass der Veräußerer vor seinem Ehegatten versterben sollte. Häufig wird es dem Wunsch des Übergebers entsprechen, dass nach seinem To...mehr

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§ 14 Die Genehmigung des Üb... / B. Die Genehmigung des Übergabevertrages durch die Grundstücksverkehrsbehörde

Rz. 5 Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb übertragen, der nicht Hof i.S.d. HöfeO ist, so bedarf der Übergabevertrag der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (§ 2 GrdStVG). Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist jedoch die Grundstückverkehrsbehörde und nicht, anders als bei der Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO, das Landwirtschaftsgericht. Entscheidet gle...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / 6. Gesamtmuster: Wertgesicherte Leibrente mit Reallast

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.5: Wertgesicherte Leibrente mit Reallast 1. Der Erwerber verpflichtet sich, an den Veräußerer auf dessen Lebensdauer eine Leibrente in Höhe von monatlich 1.500 EUR – in Worten: eintausendfünfhundert EUR – zu zahlen. Die Leibrente ist jeweils monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats zu zahlen, ers...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / I. Muster einer Hofaufhebungserklärung bei einem Ehegattenhof

Rz. 40 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.4: Hofaufhebungserklärung bei einem Ehegattenhof An das Amtsgericht – Landwirtschaftsgericht – in B. Wir sind Eigentümer eines Ehegattenhofes im Sinne der HöfeO mit der Hofstelle in B. Der Grundsteuerwert der Besitzung beträgt 70.000 EUR. Der hofzugehörige Grundbesitz ist in folgenden Grundbüchern eingetragen: Gr...mehr

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§ 12 Pflichtteilsverzicht d... / B. Pflichtteilsverzicht gegenüber dem Übergeber

Rz. 2 In der Regel ist davon auszugehen, dass der Übernehmer durch die Übergabe des Hofes bzw. des landwirtschaftlichen Betriebes vollständig abgefunden werden soll und ihm daher keine weiteren Ansprüche in Bezug auf das sonstige, hoffreie Vermögen des Übergebers mehr zustehen sollen. Dann bietet es sich an, den Übernehmer in dem Übergabevertrag einen Pflichtteilsverzicht be...mehr

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§ 7 Pflegeverpflichtung / IV. Absicherung der Pflegeverpflichtung

Rz. 18 Zur Absicherung etwaiger Zahlungspflichten, die im Falle der Nichterfüllung der Pflegeverpflichtung ggf. entstehen können, kann eine Reallast gemäß § 1105 BGB zugunsten des Übergebers im Grundbuch eingetragen werden.[27] Dies ist jedoch, angesichts der Anforderungen an die Bestimmbarkeit des durch die Reallast gesicherten Pflegeanspruchs,[28] in der Praxis eher selten...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / I. Muster einer Hofeinführungserklärung

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Hofeinführungserklärung An das Amtsgericht – Landwirtschaftsgericht – in _________________________ Ich bin Alleineigentümer einer landwirtschaftlichen Besitzung. Der Grundbesitz dieser Besitzung ist eingetragen im Grundbuch von _________________________. Blatt 222. Die Hofstelle befindet sich in _____________...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 3. Rückforderungsberechtigung nach § 428 BGB bei mehreren Veräußerern und unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen mit Wahlfreiheit hinsichtlich des Beteiligungsverhältnisses beim Rückerwerb

Rz. 58 Sind an der Übergabe mehrere Veräußerer beteiligt, so kann auch vereinbart werden, dass diese das Beteiligungsverhältnis, zu dem eine etwaige Rückübertragung zu erfolgen hat, nach freiem Belieben bestimmen können.[131] Zivilrechtlich ist eine solche Vereinbarung zulässig. In schenkungsteuerlicher Hinsicht ist jedoch zweifelhaft, ob § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (Erlöschen d...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / I. Muster einer Hofaufhebungserklärung

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.3: Hofaufhebungserklärung An das Amtsgericht – Landwirtschaftsgericht – in B. Ich bin Alleineigentümer eines Hofes im Sinne der Höfeordnung. Der Grundsteuerwert der landwirtschaftlichen Besitzung beträgt 65.000 EUR. Die Hofstelle befindet sich in B. Zum Hof gehört der in den nachfolgend genannten Grundbüchern ein...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / 3. Mehrheit von Rentenberechtigten

Rz. 15 Bei mehreren Veräußerern wird regelmäßig vereinbart, dass diese die Rente als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB erhalten sollen. Zu regeln ist, ob nach dem Tode des zuerst versterbenden Veräußerers dem Überlebenden die Rente alleine und ungeschmälert zustehen soll, was zumeist gewollt sein wird,[23] oder ob an den Überlebenden nur eine in der Höhe reduzierte Rente zu ...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / 1. Vererbung oder Übertragung an mehrere Personen oder an nicht wirtschaftsfähige Personen

Rz. 34 In vielen Fällen hat der Landwirt keinen geeigneten und übernahmebereiten Betriebsnachfolger.[43] Seine Kinder haben keine agrarspezifische Ausbildung absolviert und Berufe außerhalb der Landwirtschaft ergriffen. Ihnen fehlt die nach § 6 Abs. 6 HöfeO erforderliche Wirtschaftsfähigkeit. Selbst wenn eines der Kinder wirtschaftsfähig sein sollte, weil es noch zu besseren...mehr

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§ 12 Pflichtteilsverzicht d... / C. Pflichtteilsverzicht des Übernehmers gegenüber dem Übergeber und dessen Ehegatten

Rz. 4 Häufig befindet sich der zu übertragene Hof im alleinigen Eigentum eines Elternteils des Übernehmers, während sich das sonstige hoffreie Vermögen im Eigentum des anderen Elternteils befindet.[3] In diesem Fall ist es dann erforderlich, dass der Übernehmer auch gegenüber dem Ehegatten des Übergebers auf sein Pflichtteil verzichtet, wenn sichergestellt werden soll, dass ...mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / a) Neuvalutierung bestehender Grundschulden

Rz. 22 Nicht selten sind auf dem Grundbesitz im Zeitpunkt der Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt noch Grundschulden eingetragen, die noch der Veräußerer (Nießbraucher) selber bestellt hatte und denen keine oder nur noch geringe Verbindlichkeiten zugrunde liegen. Hier können die Beteiligten im Übergabevertrag vereinbaren, dass der Erwerber die Grundschuld dinglich übernimm...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 1. Schenkungsteuer

Rz. 88 In schenkungssteuerlicher Hinsicht liegt auch bei Vorbehalt eines vertraglichen Rückforderungsrechts eine vollzogene Schenkung vor. Dies ist insbesondere für den Lauf des Zehnjahreszeitraums des § 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG von Bedeutung.[189] Das gilt nach überwiegender Meinung selbst dann, wenn ein freies Rückforderungsrecht vereinbart worden ist.[190] Rz. 89 Wird das Zuw...mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / b) Verpflichtung des Erwerbers zur Belastung des Nießbrauchgrundbesitzes mit Grundpfandrechten für objektbezogene Zwecke des Nießbrauchers

Rz. 24 Vereinbart werden kann auch eine Verpflichtung des Erwerbers und künftigen Eigentümers, an der Bestellung neuer Grundpfandrechte mitzuwirken, die der Absicherung von Darlehen dienen, welche der Veräußerer für Zwecke des Nießbrauchgrundbesitzes aufnimmt.[54] Eine Beleihungsverpflichtung für beliebige Zwecke des Veräußerers ist zwar rechtlich möglich, dürfte in der Prax...mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / VII. Wohnungsrecht und Fristbeginn bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Rz. 23 Behält sich der Veräußerer das Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Grundbesitz vor, so wird nach der Rechtsprechung des BGH die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB trotz Eigentumsumschreibung auf den Erwerber nicht in Gang gesetzt.[68] Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen auch der Vorbehalt eines Wohnungsrechts dem Anlauf dieser Frist entgegenste...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / IV. Dauernde Last

Rz. 26 Zur Abgrenzung der dauernden Last von der Leibrente siehe Rdn 4. 1. Kennzeichnend für die dauernde Last ist die vereinbarte Abänderbarkeit der wiederkehrenden Geldleistungen entsprechend § 323a ZPO/§ 239 FamFG.[35] Der Abänderungsvorbehalt, zumeist anknüpfend an eine wesentliche Veränderung der Bedürfnisse des Veräußerers und der Leistungsfähigkeit des Erwerbers, birgt...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / II. Mitwirkung Dritter bei der Bestimmung des Hofnachfolgers

Rz. 17 Insbesondere wenn der Eigentümer wegen des jugendlichen Alters seiner Kinder noch nicht übersehen kann, wer als Hofnachfolger in Betracht kommt, stellt sich die Frage, ob nicht durch Verfügung von Todes wegen einem Dritten die Bestimmung des Hofnachfolgers übertragen werden kann, damit dieser sie nach dem Tode des Erblassers vornehme, etwa unter den Abkömmlingen des E...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / I. Eigenständiges vertragliches Rückforderungsrecht

Rz. 15 Von den verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Ausgestaltung des Rückforderungsrechts (auflösende Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Rücktrittsrecht, vertragliches Rückforderungsrecht) hat sich in der kautelarjuristischen Praxis das vertragliche Rückforderungsrecht durchgesetzt.[33] Bei dem vertraglichen Rückforderungsrecht handelt es sich um eine eigenständige vertr...mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / c) Rentenwahlrecht des Nießbrauchers

Rz. 27 Sind die Lasten, die der Nießbraucher insbesondere bei Vereinbarung eines Nettonießbrauchs zu tragen hat, so hoch, dass sie nicht mehr aus den Erträgen aufgebracht werden können, so kann ihm daran gelegen sein, den Nießbrauch gegen Zahlung wiederkehrender Beträge in Form einer Rente oder dauernden Last oder einer einmaligen Abfindung aufzugeben.[57] Ein entsprechendes...mehr

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§ 9 Übernahme und Freistell... / I. Befreiende Schuldübernahme

Rz. 2 In den meisten Fällen einer befreienden Schuldübernahme wird diese nach § 415 Abs. 1 BGB durch Vertrag zwischen dem bisherigen Schuldner (Veräußerer) und dem Erwerber vereinbart. Ihre Wirksamkeit hängt von der Genehmigung des Gläubigers ab.[1] Durch die vom Gläubiger genehmigte Schuldübernahme tritt der Übernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners; dieser wird fr...mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / IV. Kosten, Lasten, Unterhaltung

Rz. 16 Die öffentlichen und privaten Lasten, die auf dem Grundbesitz ruhen, hat abweichend von der für das Nießbrauchrecht geltenden Bestimmung des § 1047 BGB, die gemäß § 1093 Abs. BGB auf das Wohnungsrecht keine Anwendung findet, der Eigentümer zu tragen, und zwar allein und insgesamt und damit auch insoweit, als sie auf die das Wohnungsrecht unterliegenden Räume entfallen...mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / VI. Mehrheit von Wohnungsberechtigten

Rz. 20 Steht das Hofgebäude oder Altenteilerhaus, in dem sich die für das vorbehaltene Wohnungsrecht des Übergebers vorgesehenen Räume befinden, im Eigentum mehrerer Personen, z.B. im Miteigentum von Ehegatten, so wird üblicherweise vereinbart, dass das Wohnungsrecht diesen als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB zustehen soll.[64] Die in diesen Fällen ebenfalls zulässige[65] ...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / I. Unterscheidung

Rz. 4 Eine Leibrente liegt vor, wenn an den Begünstigten, und zwar regelmäßig auf dessen Lebenszeit (§ 759 Abs. 1 BGB), wiederkehrende Leistungen in gleichmäßiger Höhe zu erbringen sind, wobei die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel an der Gleichmäßigkeit und damit am Charakter als Leibrente nichts ändert.[3] Um eine dauernde Last handelt es sich dagegen, wenn die über ...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / 4. Wertsicherung

Rz. 17 In Übergabeverträgen mit langfristigen wiederkehrenden Geldleistungen wie Leibrente und dauernde Last ist wegen der Gefahren einer schleichenden oder galoppierenden Inflation die Vereinbarung von Wertsicherungsklauseln üblich und empfehlenswert.[26] In der Praxis verbreitet sind Gleitklauseln, die eine automatische Anpassung der Geldschuld an Veränderungen des vom Stat...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 Abfindungszahlung vor möglichem Scheidungsfall

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung, d. h. keine Schenkung i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG vor. In de...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Polen hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für Pkw: Nach Art. 168 MwStSystRL ist der Steuerpflichtige berechtigt, die Mehrwertsteuer für Gegenstände und Dienstleistungen abzuziehen, die er für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet. Gemäß Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Ste...mehr

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Heizung (WEG) / 1.2 Heizungsraum

Räume, in denen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienende Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 5 Abs. 2 WEG untergebracht sind, stehen nicht deswegen im zwingenden Gemeinschaftseigentum. Sie können vielmehr zum Gegenstand des Sondereigentums gemacht werden.[1] Bedeutung hat dieser Grundsatz insbesondere im Fall kleinerer Wohnanlagen, in denen sich di...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 2 Gemeinschafts-/Vornahmemaßnahmen

Zunächst können die Wohnungseigentümer sämtliche Maßnahmen der baulichen Veränderung als Gemeinschafts- bzw. Vornahmemaßnahme durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschließen. Sie können also insbesondere auch die privilegierten Gestattungsmaßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG als Gemeinschaftsmaßnahme beschließen. Zu beachten ist allerdings stets, dass lediglich diejenigen ...mehr

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Sondereigentum / 4.4 Kostentragung

Kosten des gemeinschaftlichen Gebrauchs sind gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich nach ihren jeweiligen Miteigentumsanteilen zu tragen, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung enthält eine andere Regelung. Keineswegs bedeutet dies aber, dass der Sondereigentümer für alle nicht ausschließlich dem Sondereigentum zugeordneten Gebäudeteile vo...mehr

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Sondereigentum / 1 Was kann Sondereigentum sein?

Das Gesetz bestimmt lediglich, welche Gebäudebestandteile sondereigentumsfähig sind. Hierbei handelt es sich nach § 5 Abs. 1 WEG um die Räume und deren Bestandteile, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass das Gemeinschaftseigentum oder das Sondereigentum anderer beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird. Seit Inkrafttreten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondereigentum / 2 Was kann nicht Sondereigentum sein?

Die Sondereigentumsfähigkeit wird begrenzt durch die zwingende Bestimmung von Gemeinschaftseigentum und den Ausschluss in § 5 Abs. 2 WEG. Danach sind nicht sondereigentumsfähig, sondern zwingend Gemeinschaftseigentum: das Grundstück; Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen oder Eigentum eines Dritten sind; Gebäudeteile, die für dessen B...mehr

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Sondereigentum / Zusammenfassung

Begriff Das Sondereigentum ist gesetzlich in § 5 Abs. 1 WEG definiert. Hiernach sind Gegenstand des Sondereigentums die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 WEG bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Rech...mehr

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Gemeinschaftseigentum / Zusammenfassung

Begriff Nach § 1 Abs. 5 WEG sind das Grundstück und das Gebäude gemeinschaftliches Eigentum, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes zwingend Gemeinschaftseigentum, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen,...mehr

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Gemeinschaftseigentum / 2 Gegenstand des Sondereigentums

Verbreitet finden sich in Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen Auflistungen der Sondereigentumsbereiche. Wie bereits ausgeführt können jedoch Bereiche des Gemeinschaftseigentums auch nicht durch Vereinbarung zu Sondereigentum erklärt werden. Entsprechende Auflistungen in einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung haben daher in aller Regel lediglich deklarat...mehr

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Gemeinschaftseigentum / 1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, auch dann zwingend Gemeinschaftseigentum, wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume oder Teile des Grundstücks befinden. Von erheblicher Bedeutung ist in...mehr

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Umsatzsteuer bei Mitgliedsb... / Hintergrund

Der Kläger ist ein eingetragener, gemeinnütziger Breitensportverein. Sein Zweck ist die Förderung des Sports, insbesondere der Jugendarbeit. Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung ging das Finanzamt davon aus, dass die Mitgliedsbeiträge als Teilnehmergebühren für sportliche Veranstaltungen anzusehen sind, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Rechtsgrundlage hierfür ist ...mehr

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Gemeinschaftseigentum / 3 Gegenstand des Gemeinschaftseigentums

Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums sind die Räume und Gebäudeteile, die nicht gemäß vorstehender Regelung zum Sondereigentum erklärt sind. Zu gemeinschaftlichem Eigentum gehören insbesondere diejenigen Teile und Anlagen des Gebäudes, die für deren Bestand und Sicherheit erforderlich sind, also die Grund- und Umfassungsmauern sowie die tragenden Zwischenwände und das...mehr