Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Nutzungsrechte und Grunddienstbarkeiten

Rz. 88 [Autor/Stand] Vor dem Hintergrund der mit dem Jahressteuergesetz 2024[2] im Bundesmodell eingeführten sog. Escape-Klausel kommt der Frage, inwieweit Nutzungsrechte und Grunddienstbarkeiten bei der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell mit der Beschaffenheit der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens zusammenhängen, besondere Bedeutung zu. Denn mit der in § 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einfluss einer dinglichen Belastung

Rz. 44 [Autor/Stand] Gewisse dingliche Beschränkungen des Grundeigentums, wie z.B. die Belastung mit einer Grunddienstbarkeit, einer Reallast, können den gemeinen Wert eines Grundstücks beeinflussen.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 4. Folgeänderungen bei der Grundsteuer C (Abs. 2)

Rz. 65 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer räumt die bundesgesetzliche Regelung des § 25 Abs. 5 GrStG den Gemeinden die Möglichkeit ein, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute aber baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzulegen. Der Hebesatz dieser sog. Grundsteuer C muss nach § 25 Abs. 5 Satz 9 GrStG höher sein als der Hebesatz für die übrigen i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 120 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des Grundvermögens der öffentlichen Verkehrsunternehmen (ÖVU) für Zwecke der Grundsteuer nach dem Bundesmodell sind zunächst die allgemeinen Grundsätze bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit maßgebend (vgl. obige Kommentierung). Dabei sind jedoch die besonderen Verhältnisse der Betriebsgrundstücke zu beachten. Rz. 121 [Autor/St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertermittlung (Satz 1)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zur Wertermittlung eines Wirtschaftsguts, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ordnet § 3 Satz 1 BewG an, dass der Wert im Ganzen zu ermitteln ist. Diese Regelung bezieht sich naturgemäß nicht nur auf die Bewertung von Wirtschaftsgütern, von denen jedes für sich eine wirtschaftliche Einheit bildet, sondern auch auf Fälle, in denen mehrere Wirtschaftsgü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Folgen der gesetzlichen Fiktion

Rz. 111 [Autor/Stand] Aufgrund der Zusammenfassung von Erbbaurecht und Erbbaugrundstück, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und belasteter Grund und Boden sowie Wohnungs- und Teilerbbaurecht zusammen mit dem (anteiligen) belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit, wird jeweils nur noch ein Gesamtwert für diese wirtschaftliche Einheit ermittelt. Festgestell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 3 [Autor/Stand] Ein Grundstück ist nur dann ein unbebautes Grundstück, wenn sich auf ihm keine benutzbaren, d.h. keine bezugsfertigen Gebäude befinden. Nach § 72 Abs. 1 Satz 3 BewG waren "Gebäude als bezugsfertig anzusehen, wenn den künftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden konnte, sie zu benutzen; die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde war nicht e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Flächen Unter Forstwirtschaft ist die Ausnutzung der Fruchtbarkeit des Waldbodens zur Gewinnung von Walderzeugnissen, ihre unmittelbare Verwertung durch Veräußerung oder Verbrauch (für eigene betriebliche wie private Zwecke) sowie ihre mittelbare Verwertung durch Veredelung (zB in einem e...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Muster

Rz. 487 Nachfolgend ist ein Mustertext für einen Antrag gem. § 887 ZPO mit Vorschuss für das Fallbeispiel aus Rdn 473 abgebildet. Der Gläubiger ist im Übrigen nicht verpflichtet, sofern ihm ein Vollstreckungstitel vorliegt, den Schuldner vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnamen (unter Fristsetzung) "anzumahnen" (es sei denn, dass ggf. eine dahin gehende Regelung in ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964 (§ 121a BewG)

Rz. 48 [Autor/Stand] § 121a BewG, der den Ansatz der Grundstücke und Betriebsgrundstücke auf der Grundlage der Einheitswerte 1964 regelte, galt in der Fassung des JStG 1997 nur für die Gewerbesteuer. Demnach waren bei dieser Steuer 140 % des Einheitswerts anzusetzen, und zwar auch für den Erhebungszeitraum 1997. Der Gesetzgeber hat somit keine Konsequenzen aus den Entscheidu...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Schutzanträge im Versteigerungsverfahren

Rz. 646 Wird das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung verwertet, so wird der Ersteigerer bereits durch Zuschlagsbeschluss Eigentümer (§ 90 ZVG), also nicht erst mit seiner Eintragung im Grundbuch des Grundstücks. Dabei bildet der Zuschlagsbeschluss zugleich einen Räumungs- und Herausgabetitel. Denn aus dem Zuschlagsbeschluss findet gegen den Besitzer des Grundstücks od...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hauptveranlagung als Bestandsaufnahme

Rz. 31 [Autor/Stand] Mit der Hauptveranlagung wird die vollständige Erfassung aller wirtschaftlichen Einheiten angestrebt. Somit müssen sämtliche wirtschaftliche Einheiten eine neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer erhalten. Rz. 32 [Autor/Stand] Im Allgemeinen wird mit dem Begriff einer Hauptveranlagung eine grundsätzliche Bestandsaufnahme aller für die Grundsteuer maß...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / C. Vergleich mit "ähnlichen" Abweichungen anderer Länder

Rz. 27 [Autor/Stand] Neben Sachsen-Anhalt haben auch mehrere andere Länder den Weg beschritten, ihren Gemeinden eine Differenzierung der Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B zu gestatten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

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Gesamteinkommen / 2.2.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die durch diese Einkunftsart entstanden oder veranlasst worden sind. Dazu gehören insbesondere Betriebskosten aller Art, Geldbeschaffungskosten, Versicherungsbeiträge und der Erhaltungsaufwand, soweit sich diese Ausgaben auf das Gebäude beziehen und der Einkommenserzielung in dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Liebhaberei zwischen zwei Erwerbsphasen

Rn. 296 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ebenso wie ein zunächst mit Gewinnerzielungsabsicht unterhaltener Betrieb bei Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht in eine Liebhaberei hineinwächst (BFH v 15.05.2002, BStBl II 2002, 809), kann im umgekehrten Fall das spätere Entstehen einer Gewinnerzielungsabsicht den Wechsel von einer Liebhaberei in einen der Besteuerung unterliegenden Betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Besonderheiten und Abweichungen bei der Bewertung der Einzelgrundstücke

Rz. 35 [Autor/Stand] Als Besonderheiten und Abweichungen von den bei Bildung der Durchschnittswerte (Richtwerte) unterstellten Verhältnissen kommen vor allem in Betracht: der Anteil des Vorderlandes und des Hinterlandes, die besondere Lage des Grundstücks, z.B. die Ecklage, die Größe, der Zuschnitt, die Oberflächenbeschaffenheit und der Baugrund. Diese Besonderheiten müssen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Außenanlagen

Rz. 39 [Autor/Stand] Der Wert unbebauter Grundstücke umfasst außer dem Wert des Grund und Bodens auch den Wert der Außenanlagen. Deshalb sind bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke auch etwa vorhandene Außenanlagen zu erfassen. Rz. 40 [Autor/Stand] Als Außenanlagen kommen beispielsweise in Betracht: Einfriedungen, Tore, Stützmauern, Wegebefestigungen. Soweit die tatsäch...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels gruppenbezogener Abgrenzungen

Rz. 34 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] „Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit . Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 96 [Autor/Stand] Durch § 244 Abs. 3 BewG wird geregelt, dass als Grundstück auch gelten:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 102 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Dieser Fall ist aufgrund bürgerlichen Rechts gegeben, wenn ein anderer als der bürgerlich-rechtliche Eigentümer des Grund und Bodens das Gebäude zu einem vorübergehenden Zweck (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 (Erweiterte) Kürzung bei Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr 1 GewStG)

Tz. 138 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zur Berechnung des Gewerbeertrags ist die Summe des Gewinns der Übernehmerin und der Hinzurechnungen zu kürzen um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt (inkl Gewinn aus der Veräußerung desselben), wenn das Unternehmen dies beantragt und ausschl eigenen Grundbesitz oder neben eigen...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Grundbuchamt

Rz. 104 Insbes. vor Vollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen in Immobilien (Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung) sollte vorher ein Grundbuchausdruck beim betreffenden Grundbuchamt eingeholt werden. Die Grundbuchämter werden bei den AG geführt. Der Grundbuchausdruck ist eine Abschrift aller Einträge im Grundbuch. Rz. 105 Im Antrag auf Erteil...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / j) Musterantrag

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.5: Antrag auf Zwangsversteigerung An das Vollstreckungsgericht In der Zwangsversteigerungssache des _________________________ (vollständige Anschrift des Gläubigers) – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ (vollständige Anschrift des Schuldners) – Schuldner –...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Verfahren

Rz. 422 Die Zwangsversteigerung erfolgt nur auf Antrag. Jeder Gläubiger des Schuldners kann bei einer titulierten Geldforderung die Zwangsversteigerung beantragen. Rz. 423 Voraussetzung für das Zwangsversteigerungsverfahren ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. Sämtliche Vollstreckungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein (zu den Voraussetzungen s. Rdn 10 ff.). Bei eine...mehr

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ZErb 01/2026, Immobilienrecht

Die optimale Teilungserklärung für Erbengemeinschaften Die Bedeutung der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen wird in der Praxis unterschätzt. Das betrifft die vorsorgende Beratung im Rahmen von Testament/Erbverträgen bzw. bei der Übertragung zur vorweggenommenen Erbfolge und auch diejenige von Erbengemeinschaften in der Auseinandersetzung. Eine sinnv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Stand] Vor dem Ersten Weltkrieg war die Grundsteuer landesgesetzlich geregelt.[2] Eine reichseinheitliche Regelung folgte erstmalig mit dem Landessteuergesetz v. 30.3.1920.[3] § 1 GrStG geht auf § 1 des Grundsteuergesetzes vom 1.12.1936 zurück, der bereits die Berechtigung der Gemeinden zur Erhebung der Grundsteuer als Gemeindesteuer regelte.[4] Die Realsteuerg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begriffe

Rn. 4 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 13 EStG erläutert den Begriff der Einkünfte aus LuF im Einzelnen. Die Vorschrift ist so aufgebaut, dass im § 13 Abs 1 EStG Nr 1 typische Fälle der LuF beispielhaft aufgezählt werden und am Ende der Aufzählung ein Auffangtatbestand ("allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen") aufgeführt wird. Dieser ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Betriebsvorrichtungen

Rz. 90 [Autor/Stand] Betriebsvorrichtungen, die nach bürgerlichem Recht wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, werden aus der Bewertung des Grundvermögens eliminiert. Das sind einzelne Bestandteile und Zubehör, mit denen ein Gewerbe unmittelbar betrieben wird.[2] Für die Annahme einer Betriebsvorrichtung genügt es nicht, dass eine Anlage für die Gewerbeausübung lediglic...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Sachsen-Anhalt belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nutzung...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 354 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Während buchführende Gewerbetreibende auch WG, die nicht notwendiges BV sind, aber in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind, grundsätzlich willküren und damit in die Gewinnermittlung einbeziehen können, gilt dies für nicht buchführende LuF nicht gleichermaßen, weil bei Le...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Wohnungseigentum, Teileigentum

Rz. 93 [Autor/Stand] Zum Grundvermögen gehört auch das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem WEG.[2] Es wird Wohnungseigentum, Teileigentum und gemeinschaftliches Eigentum differenziert. Wohnungseigentum ist nach § 1 Abs. 2 WEG das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz 3 BewG

Rz. 99 [Autor/Stand] Die Bewertung nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zwingt zu einer Einordnung in eine der beiden Vermögensarten, nämlich land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Grundvermögen.[2] Für die Grundsteuer gibt es nur diese beiden Vermögensarten. § 2 Nr. 2 GrStG nennt als Steuergegenstand auch die Betriebsgrundstücke i.S.d...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 1. Einheitlicher Hebesatz für das Grundvermögen im Bundesmodell

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Gemeinden bestimmen den Hebesatz für die Grundsteuer (§ 25 Abs. 1 GrStG). Das Bundesrecht verlangt dabei in § 25 Abs. 4 GrStG, dass die Gemeinden einen Hebesatz festlegen, der für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt (Grundsteuer A) und einen zweiten Hebesatz festlegen, der für alle Grundstücke – also die wirtschaftlichen Einheiten des Grun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Besonderheiten bei der Bedarfsbewertung

Rz. 15 [Autor/Stand] Für Zwecke der Bedarfsbewertung nach § 69 Abs. 1 BewG war der Begriff der absehbaren Zeit eigenständig auszulegen. Der unbestimmte Rechtsbegriff "absehbare Zeit" war für die Bedarfsbewertung i.S.d. § 69 Abs. 1 BewG unter Berücksichtigung des § 2 i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 1 ImmoWertV auszulegen.[2] Deshalb war ein Grundstück, das zum Besteuerungszeitpunkt die...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Zwangsverwaltung: Nr. 3311 Anm. Nr. 3 u. Nr. 4 VV RVG

Rz. 643 Die Zwangsverwaltung (§§ 146–161 ZVG) wird i.d.R. durch Antrag eines persönlichen oder dinglichen Gläubigers wegen eines Geldanspruchs oder durch Antrag des Insolvenzverwalters (§ 172 ZVG) gegen den Schuldner als Grundstückseigentümer eingeleitet. Der RA erhält im Verfahren über diesen Antrag oder den Antrag auf Zulassung des Beitritts die 0,4 Verfahrensgebühr nach N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Getrennte Wertermittlung für Vorder- und Hinterland

Rz. 36 [Autor/Stand] Abschn. 8 BewRGr führt hierzu Folgendes aus: „(1) Bei der Ermittlung des Bodenwerts ist eine Grundstücksfläche nur dann in Vorderland und Hinterland aufzuteilen, wenn dies zuvor bei der Ermittlung des durchschnittlichen Werts geschehen ist. Bezieht sich der durchschnittliche Wert dagegen auf die Gesamtfläche, z.B. in der Regel hei Rohbauland, Industrielan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erstmalige Heranziehung zur Grundsteuer (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 52 [Autor/Stand] Neben den oben beschriebenen Anlässen ist eine Nachfeststellung gem. § 223 Abs. 1 Nr. 2 BewG auch durchzuführen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt i.S.d. § 221 Abs. 2 BewG eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zu einer Steuer herangezogen werden soll (eintretende Steuerpflicht). Eine Nachfeststellung in diesem Sinne kommt folgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beschränkt Steuerpflichtige

Rn. 3c Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ein beschränkt StPfl unterliegt mit seinen Einkünften aus einer im Inland betriebenen LuF grundsätzlich der inländischen Besteuerung (§ 49 Abs 1 Nr 1 EStG). Bewirtschaftet ein grenznaher Ausländer im Rahmen seines luf Betriebs auch Grundstücke mit, die sich in der BRD befinden, beschränkt sich die Steuerbarkeit der Einkünfte aus LuF nur auf ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 50 BewG ist durch das BewÄndG 1965 in das Regelwerk eingefügt worden. Die Vorschrift enthält die notwendigen Ergänzungen zu § 38 Abs. 2 BewG. Während dort nur die allgemeinen Vorgaben für die Bewertung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke aufgeführt werden, konkretisiert § 50 Abs. 1 BewG die entsprechenden Vorgaben durch die Bezugnahme auf die B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Keine Aufteilung bei selbständiger Steuerpflicht der Gemeinschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 3 Satz 2 BewG ist somit die Aufteilung die Regel und das Unterbleiben der Aufteilung die Ausnahme. Für die Entscheidung darüber, ob der Einzelfall der Regel unterfällt oder die Ausnahme darstellt, wird auf die einzelnen Gesetze über die einheitswertabhängigen Steuern verwiesen. Ist nach diesen die Gemeinschaft selbständig steuerpf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Neufassung des § 13 GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt für die Grundsteuerwerte nach neuem Recht ist der 1.1.2022 für die Hauptveranlagung zum 1.1.2025. Bis dahin muss die Bewertung für sämtliche 36 Mio. wirtschaftli chen Einheiten vorliegen. Ca. 32 Mio. wirtschaf...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / B. Vollstreckungsarten

Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung ist nur möglich hinsichtlich von Leistungsansprüchen, also Ansprüchen, die auf einmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hiller, Steuerfreie Bodengewinne durch die Steuerreform 1990, INF 1988, 516; Stephan, Steuerneutrale Entnahme von Grundstücken aufgrund des SteuerreformG 1990, DB 1989, 193; Seithel, Neue Möglichkeiten der steuerfreien Entnahme von Grund u Boden nach dem SteuerreformG 1990, DStR 1989, 55; O.V., Zur steuerneutralen Entnahme des Grund u Bodens gem § 52 Abs 15 S 10 EStG durch Pers...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 472 Sofern die zu erfüllende Handlung nicht unbedingt vom Schuldner selbst ausgeführt werden muss, sondern auch von einem Dritten ausgeführt werden kann, so richtet sich die Vollstreckung nach § 887 ZPO. Die Vertretung des Schuldners muss demnach möglich sein, ohne dass das Erfüllungsinteresse des Gläubigers berührt wird. Rz. 473 Der Gläubiger wird sodann zur Vornahme der...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 4. Mögliche Alternative: Landesgesetzliche Steuermesszahlen

Rz. 19 [Autor/Stand] Unter den Ländern, die grundsätzlich das Bundesmodell anwenden, haben sich Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen dazu entschieden, den drohenden Belastungsverschiebungen zulasten der Wohngrundstücke durch vom Bundesrecht abweichende landesgesetzliche Steuermesszahlen zu begegnen: Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entschädigungsleistungen

Rn. 217 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG gehören auch Entschädigungen, die gewährt werden als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 24 Nr 1 Buchst a EStG) sowie für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit (§ 24 Nr 1 Buchst b EStG), sowie Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit iSd § 2 Abs 1 S 1 Nr 1–4 EStG (§ 24 Nr 2 EStG) ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Einzelfragen

1. Einfluss einer dinglichen Belastung Rz. 44 [Autor/Stand] Gewisse dingliche Beschränkungen des Grundeigentums, wie z.B. die Belastung mit einer Grunddienstbarkeit, einer Reallast, können den gemeinen Wert eines Grundstücks beeinflussen. 2. Einfluss einer Überspannung mit Starkstromleitungen Rz. 45 [Autor/Stand] Zu der Frage der Wertminderung eines Grundstücks infolge Überspan...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 44 [Autor/Stand] Aus der Begründung des Gesetzentwurfes der die Landesregierung tragenden Fraktionen lässt sich nicht das klare Förderziel einer Begünstigung von Wohngrundstücken ableiten. Stattdessen wird allgemein dargelegt, dass die Gemeinden eigene Lenkungsziele festlegen könnten und als ein solches wird auch die Förderung des Wohnens bezeichnet. Allerdings kommt in ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / gg) Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 29 [Autor/Stand] Nach § 94 Abs. 1 BewG wird ein Gebäude, das ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens errichtet hat, dem wirtschaftlichen Eigentümer des Gebäudes als selbständige wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens zugerechnet (vgl. auch § 70 Abs. 3 BewG). Dabei kommt es nicht darauf an, dass das Gebäude in Ausübung eines dinglichen Rechts an dem Grunds...mehr