Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1 Ermittlung der Grundsteuerwerte

4.1.1 Grund und Boden Der Grundsteuerwert wird jeweils für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen separat ermittelt, da unterschiedliche Äquivalenzzahlen zum Ansatz kommen. Die Äquivalenzzahl ist eine reine Rechengröße ohne Wertbezug und ein fixer Wert, der pro qm Grundstücksfläche und pro qm Gebäudefläche angesetzt wird. Der Grundsteuerwert des Grund und Bodens e...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3.3 Grundsteuermesszahlen

Die Steuermesszahl für den Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden und für den Äquivalenzbetrag für Gebäudeflächen beträgt grundsätzlich 100 %. Liegen Wohnflächen vor, so wird die Steuermesszahl insoweit um 30 % auf 70 % ermäßigt. Dadurch hat der Landesgesetzgeber dem Grundbedürfnis nach Wohnraum Rechnung getragen. Das BayGrSt sieht darüber hinaus eine Ermäßigung der Steuerm...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.2 Wohn- und Nutzflächen

Der Grundsteuerwert von Wohn- und Nutzflächen berechnet sich mithilfe der folgenden Formel: Berechnungsformel: Gebäudeflächen x 0,50 EUR/qm (Äquivalenzzahl). Hinweis Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen Die maßgebliche Gebäudefläche bei einer Nutzung zu Wohnzwecken ist die Wohnfläche. Diese ist nach den Regelungen zur Ermittlung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnu...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.3 Steuermesszahl

Die Grundsteuermesszahl beträgt für Äquivalenzbeträge des Grund und Bodens und der Gebäudeflächen grundsätzlich 100 %. Für Äquivalenzbeträge der Wohnflächen wird die Steuermesszahl aus sozialpolitischen Gründen allerdings um 30 % auf 70 % ermäßigt. Dadurch will der Landesgesetzgeber die Verfügbarkeit von Wohnraum zur Deckung eines Grundbedürfnisses fördern. Ermäßigung der Ste...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 7 Hinweis zu Grundsteuerbefreiungen und Grundsteuererlass

Die im GrStG vorgesehenen Steuerbefreiungstatbestände der §§ 3 bis 8 GrStG finden auch bei den Ländermodellen Anwendung, soweit keine konkreten Abweichungen im jeweiligen Landesgesetz vorgesehen sind. Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg hat die Vorschriften des GrStG [1] sinngemäß in die §§ 2 bis 9 LGrStG übernommen. Auch die Erlassvorschriften des §§ 32 bis 35 GrSt...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2 Ermittlung der Äquivalenzbeträge

Die Äquivalenzbeträge werden jeweils für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen separat ermittelt, da unterschiedliche Äquivalenzzahlen zum Ansatz kommen. 6.2.1 Äquivalenzbetrag für Flächen des Grund und Bodens Der Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden eines Grundstücks lässt sich durch Multiplikation der Fläche des Grund und Bodens in Quadratmetern mit der ent...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 5.1 Ermittlung des Steuermessbetrags

Der Steuermessbetrag eines Grundstücks ermittelt sich anhand einer mehrstufigen Berechnung. Das Ermittlungsschema sieht wie folgt aus: Berechnungsformeln: Flächenbeträge x Steuermesszahlen = Ausgangsbetrag, Ausgangsbetrag x Faktor = Steuermessbetrag. 5.1.1 Ermittlung der Flächenbeträge Zunächst ist jeweils ein Flächenbetrag für die Grundstücksfläche und ein Flächenbetrag für die...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.1 Ermittlung des Grundsteuermessbetrags

Grundlage der Grundsteuerberechnung bildet im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell der Grundsteuermessbetrag. Dieser ermittelt sich anhand der folgenden Berechnungsformel: Berechnungsformel: Grundsteuermesszahl x Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens zzgl. Grundsteuermesszahl x Äquivalenzbetrag der Wohnfläche oder der Nutzfläche etwaiger Gebäude des Grundstücks = Grundsteuermes...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 5 Landesmodell Hessen: Flächen-Faktor-Verfahren

Der Hessische Landtag hat am 14.12.2021 das Hessische Grundsteuergesetz[1] beschlossen. Auch das hessische Flächen-Faktor-Verfahren basiert auf der Grundlage des bayerischen Flächen-Modells. Das HGrStG ergänzt dieses allerdings um einen lagebezogenen Faktor, der die Grundstückslage bei der Berechnung mit einfließen lässt. Dieser Faktor berechnet sich im Grunde genommen durch ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2.2 Äquivalenzbetrag für Gebäudeflächen

Der Äquivalenzbetrag für Gebäudeflächen ergibt sich durch Multiplikation der Gebäudeflächen in Quadratmetern mit der entsprechenden Äquivalenzzahl und dem Lage-Faktor. Berechnungsformel: Äquivalenzbetrag der Wohn- und Nutzflächen = Gebäudefläche x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor. Hinweis Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen Wird das Gebäude zu Wohnzwecken genutzt, so ist die...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2.4 Berechnung des Lage-Faktors

Der Lage-Faktor des niedersächsischen Grundsteuermodells wird anhand des Verhältnisses des Bodenrichtwerts des betreffenden Grundstücks zu dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde unter Anwendung eines Exponenten von 0,3 berechnet. Die Formel zur Berechnung des Lage-Faktors ergibt sich aus § 5 Abs. 1 NGrStG: Berechnungsformel: Lage-Faktor = (Bodenrichtwert / durchsc...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts

Im ersten Schritt der Grundsteuerberechnung wird der Grundsteuerwert für das Grundstück ermittelt. Die Formel dazu lautet: Berechnungsformel: Grundsteuerwert = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert in EUR/qm. Der Grundsteuerwert wird dabei immer für die wirtschaftliche Einheit (das Grundstück) festgestellt. Die Definition der wirtschaftlichen Einheit ist im LGrStG BW normiert und...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 5.1.3 Ermittlung des Faktors

Im letzten Schritt wird der Ausgangsbetrag mit dem Faktor multipliziert. Durch den Faktor wird die Lagequalität des Grundstücks in der Gemeinde abgebildet. Der lagebezogene Faktor mindert oder erhöht den Ausgangsbetrag, je nachdem, ob der Bodenrichtwert[1] des betreffenden Grundstücks im Verhältnis zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde höher oder niedriger ist. ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6 Landesmodell Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell

Das niedersächsische Flächen-Lage-Modell wurde durch das Niedersächsische Grundsteuergesetz[1] offiziell eingeführt. Die Berechnung der Grundsteuer nach dem niedersächsischen Landesmodell wird künftig auf den Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängigen Äquivalenzzahlen basieren. Auch das niedersächsische Flächen-Lage-Modell baut auf das Flächenmodell aus Bayern auf...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3.2 Ermittlung der Äquivalenzbeträge

Die Äquivalenzbeträge sind für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen separat zu berechnen, da jeweils andere Äquivalenzzahlen zum Ansatz kommen. Der Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens ergibt sich durch Multiplikation der Fläche des Grund und Bodens mit der einschlägigen Äquivalenzzahl. Die Äquivalenzbeträge von Wohn- und Nutzflächen der Gebäude ergeben sich du...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.1 Grund und Boden

Der Grundsteuerwert wird jeweils für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen separat ermittelt, da unterschiedliche Äquivalenzzahlen zum Ansatz kommen. Die Äquivalenzzahl ist eine reine Rechengröße ohne Wertbezug und ein fixer Wert, der pro qm Grundstücksfläche und pro qm Gebäudefläche angesetzt wird. Der Grundsteuerwert des Grund und Bodens ermittelt sich anhand ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 5.1.2 Ermittlung des Ausgangsbetrags

Der Ausgangsbetrag multipliziert mit dem Faktor ergibt den Steuermessbetrag. Der Ausgangsbetrag wird anhand folgender Berechnungsformel ermittelt: Berechnungsformel: Flächenbetrag Grund und Boden x Steuermesszahl zzgl. Flächenbetrag Gebäude x Steuermesszahl = Ausgangsbetrag. Die Steuermesszahl beträgt 100 % für Flächenbeträge des Grund und Bodens und für Flächenbeträge von Gebäud...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2.1 Äquivalenzbetrag für Flächen des Grund und Bodens

Der Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden eines Grundstücks lässt sich durch Multiplikation der Fläche des Grund und Bodens in Quadratmetern mit der entsprechenden Äquivalenzzahl und dem Lage-Faktor berechnen. Berechnungsformel: Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens = Fläche Grund und Boden x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor.mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2.3 Äquivalenzzahlen

Die Äquivalenzzahl ist eine reine Rechengröße ohne Wertbezug und ein fixer Wert, der pro qm Grundstücksfläche und pro qm Gebäudefläche angesetzt wird. Sie beträgt für Gebäudeflächen 0,50 EUR/qm und für Flächen des Grund und Bodens 0,04 EUR/qm. Berechnungsformel Gebäude: Äquivalenzbetrag Gebäudeflächen = Gebäudefläche (Wohnfläche/Nutzfläche) in qm x 0,50 EUR/qm.[1] Berechnungs...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.2 Ermittlung des Grundsteuermessbetrags

Die Grundsteuerwerte für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen werden im nächsten Schritt mit einer Grundsteuermesszahl multipliziert um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Berechnungsformel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag. Die Steuermesszahl beträgt grundsätzlich 100 % sowohl für die Äquivalenzbeträge für Flächen des Grund und Bodens...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 5.1.1 Ermittlung der Flächenbeträge

Zunächst ist jeweils ein Flächenbetrag für die Grundstücksfläche und ein Flächenbetrag für die Gebäudefläche des Grundstücks zu ermitteln. Die Berechnung erfolgt separat, da für Grundstücks- und Gebäudeflächen unterschiedliche Flächenzahlen zum Ansatz kommen. Flächenbetrag für den Grund und Boden Der Flächenbetrag für die zum Grundstück gehörende Fläche des Grund und Bodens er...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2.2 Ermittlung des Steuermessbetrags: Steuermesszahl und Abschläge

Im nächsten Schritt wird der Steuermessbetrag ermittelt. Dazu wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt für Grundstücke regulär 1,30 ‰. Wird das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird die Steuermesszahl um 30 % auf 0,91 ‰ ermäßigt. Eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken liegt vor, wenn sie mehr als 50 %, gemessen a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.1.1 Grundsteuer

Zu den öffentlichen Lasten des Grundstücks gehört namentlich die Grundsteuer, die in voller Höhe angesetzt werden kann. Grundsteuernachforderungen Auch Grundsteuernachforderungen für zurückliegende Jahre gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, obwohl es sich in diesen Fällen nicht um eine laufende, sondern um eine einmalige Zahlung handelt.[1] Rückwirkend neu festgeset...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.1 Öffentliche Lasten des Grundstücks, § 2 Nr. 1 BetrKV

§ 2 Nr. 1 BetrKV Zitat die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer 3.1.1 Grundsteuer Zu den öffentlichen Lasten des Grundstücks gehört namentlich die Grundsteuer, die in voller Höhe angesetzt werden kann. Grundsteuernachforderungen Auch Grundsteuernachforderungen für zurückliegende Jahre gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.6 Gemeinschaftseinrichtungen, die allen Mietern zur Verfügung stehen

Soweit solche Kosten nicht bereits nach anderen Ziffern des § 2 BetrKV umgelegt werden können, können sie nach § 2 Nr. 17 BetrKV ausdrücklich vereinbart werden beispielsweise für den Betrieb eines Schwimmbads, einer Sauna, eines Fitnessraums eines Hobby- oder Partykellers eines Streichelzoos[1] Musterklausel für Mietvertrag: Umlage der Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen § __ B...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.5 Elektroanlage (Prüfung)

Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage, z.B. der Elektroanlage, entstehen, können bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung im Mietvertrag als sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden.[1] E-Check Es wird empfohlen, das Stromnetz alle 4 Jahre überprüfen zu lassen.[2] Die Fachbetri...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.4 Dachrinnenreinigung

Die Kosten der Dachrinnenreinigung gehören weder zu den Kosten der Entwässerung i. S. d. § 2 Nr. 3 BetrKV noch zu den Kosten der Gebäudereinigung i. S. d. § 2 Nr. 9 BetrKV. Sie können als "sonstige Kosten" vereinbart werden. Soweit vertraglich vereinbart, können die Kosten für die regelmäßige, wiederkehrende Reinigung der Dachrinnen umgelegt werden.[1] Handelt es sich aber um...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 2.1.3 Musterklausel für Wohnraummietvertrag

Mietvertragsklausel: Vereinbarung der Umlage von Betriebskosten auf den Mieter[1] Der Mieter trägt die Betriebskosten gem. § 556 Abs. 1 BGB. Neben der Miete werden daher alle in der Betriebskostenverordnung in der jeweiligen Fassung genannten und auf dem Mietwohngrundstück anfallenden Betriebskosten auf den Mieter umgelegt und durch Vorauszahlungen erhoben. Auf die derzeit ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 2.2.1.1 Zwischen Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums unterscheiden

Bei der Eigentumswohnung ist zwischen den Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und den Betriebskosten des Sondereigentums zu unterscheiden. Praxis-Beispiel Betriebskosten beim Sondereigentum Zu den Betriebskosten des Sondereigentums gehören die Grundsteuer, die Betriebskosten einer im Sondereigentum stehenden Etagenheizung, die Kosten der Reinigung und Wartung von vermiet...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nachforderungszinsen / 4 Welche Betriebssteuern abzugsfähig sind und welche nicht

Betriebliche Steuern sind Steuern, die durch den Betrieb entstehen, wie z. B. die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Kfz-Steuer auf Fahrzeuge im Betriebsvermögen oder die Grundsteuer auf Betriebsgrundstücke. Nicht alle Betriebssteuern sowie darauf entfallende Nebenleistungen (wie Zinsen oder Säumniszuschläge) sind jedoch als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit von...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Die Abzugsfähigkeit steuerlicher Nebenleistungen richtet sich nach der Abzugsfähigkeit der Steuer (als Hauptleistung), zu der die Nebenleistungen gehören. Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 7 Beispiele zur Berechnung der Grundsteuer im dreistufigen Verfahren

Nachdem die Finanzverwaltung den Grundsteuerwert des Grundstücks festgestellt hat (per Grundsteuerwertbescheid), bildet die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags die zweite Stufe bei der Grundsteuererhebung. Dazu wendet die Finanzverwaltung die einschlägige Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert an und setzt als Ergebnis den Grundsteuermessbetrag per Grundsteuermessbescheid ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / Zusammenfassung

Begriff Infolge des BVerfG-Urteils vom 10.4.2018[1], durch welches verschiedene Regelungen der Einheitsbewertung letztlich auch für Zwecke der Grundsteuer für mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt wurden, hat der Gesetzgeber die Grundsteuererhebung mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)[2] (wieder) auf eine verfassungskonforme Basis gestellt und damit neue Bewertungsverfahr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermögen (Bundesmodell)

Zusammenfassung Begriff Infolge des BVerfG-Urteils vom 10.4.2018[1], durch welches verschiedene Regelungen der Einheitsbewertung letztlich auch für Zwecke der Grundsteuer für mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt wurden, hat der Gesetzgeber die Grundsteuererhebung mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)[2] (wieder) auf eine verfassungskonforme Basis gestellt und damit neue Be...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 1 Das Bundesmodell

Der Bundesgesetzgeber hat allen 16 Ländern mit Einführung des Siebenten Abschnitts des Bewertungsgesetzes neue Bewertungsverfahren für das Grundvermögen und das land- und forstwirtschaftliche Vermögen vorgegeben, welche die vom BVerfG aufgezeigten Kriterien für eine rechtssichere und gleichmäßige Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer berücksichtigen. Die Bemühungen ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.1 Grundsteuerbefreiungen

Die im GrStG installierten Grundsteuerbefreiungen verfolgen das gesetzgeberische Ziel der Förderung des Gemeinwohls. Es ist zwischen verschiedenen steuerbegünstigten Rechtsträgern und steuerbegünstigten Nutzungszwecken zu unterscheiden. Zum einen knüpft die Steuerbefreiung an die Person des Eigentümers an, zum anderen ist auch der Zweck der Nutzung ausschlaggebend. So kommt b...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6 Grundsteuervergünstigungen und Grundsteuerbefreiungen

Wie auch in anderen Steuerarten gibt es bei der Grundsteuer Steuerbefreiungs- und Steuervergünstigungstatbestände. Die Steuerbefreiungstatbestände haben sich im Vergleich zum Einheitswertverfahren nicht geändert. Neu im reformierten Grundsteuerrecht ist, dass gem. § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Steuermesszahl vorgesehen ist. 6.1 G...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.2.2 Ermittlung des Bodenwerts

Für den Grund und Boden ist der Bodenwert nach §§ 247, 258 Abs. 2 BewG zu ermitteln.mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 5 Steuermesszahlen

Der Grundsteuerwert des Grundstücks ist Ausgangsgröße zur Feststellung des Grundsteuermessbetrags. Dazu wendet die Finanzverwaltung die einschlägige Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert an. Im Bundesmodell wurden für die Grundsteuererhebung ab dem Kalenderjahr 2025 folgende Steuermesszahlen festgelegt: Steuermesszahlenmehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1 Bewertung von Wohngrundstücken im Ertragswertverfahren

Den überwiegenden Teil des inländischen Grundvermögens machen die Wohngrundstücke aus. In § 250 Abs. 2 BewG ist normiert, dass der Grundsteuerwert von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und Wohnungseigentum im Ertragswertverfahren zu ermitteln ist. Das Ertragswertverfahren basiert auf der Ermittlung des für das Grundstück marktüblich erzielbaren Ertrags. Dabe...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 8 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Nachdem der BFH in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes[1] entschieden hat, dass im Rahmen des Feststellungsverfahrens für Grundsteuerzwecke im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren Werts erfolgen können muss, wenn der tatsächliche Wert des Grundbesitzes von dem festgestellten Grundsteuerwert erheblich abweicht, soll durch das Jahressteuergesetz 2024 [2] ein Verk...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.2 Ermittlung abgezinster Bodenwert

Um den abgezinsten Bodenwert zu ermitteln, wird zunächst der Bodenwert berechnet. Dazu wird, wie bei der Bewertung von unbebauten Grundstücken, die Grundstücksfläche mit dem einschlägigen Bodenrichtwert multipliziert.[2] Im Fall von Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Ergebnisbetrag ggf. noch mit dem einschlägigen Umrechnungskoeffizienten nach Anlage 36 zum BewG multiplizi...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.2 Bewertung von Nichtwohngrundstücken im Sachwertverfahren

Der Grundsteuerwert von Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken, Teileigentum und sonstigen bebauten Grundstücken ist gem. § 250 Abs. 3 BewG im Sachwertverfahren zu ermitteln. Das Sachwertverfahren kommt bei Grundstücksarten zum Ansatz, deren Wert sich am Grundstücksmarkt mangels Vergleichspreisen regelmäßig nicht an dem erzielbaren Ertrag, sondern anhand der ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.3 Anzeigepflicht

Der Eigentümer muss Änderungen in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise grundsteuerbefreiten Grundstücks gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Auch der Wegfall der Voraussetzungen für die Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG muss bei dem für die Festsetzung des Steuermessbetrags zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Die ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2 Ermäßigung der Steuermesszahl

Eine Ermäßigung der Steuermesszahl ist für Grundbesitz vorgesehen, der Zwecken der Wohnraumförderung dient. Ziel des Gesetzgebers ist es hierbei, die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Für folgenden Grundbesitz kommt eine Ermäßigung der Steuermesszahl i. H. v. 25 % zum Ansatz: Grundstücke, für die nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) eine Förd...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3 Bewertung von unbebauten Grundstücken

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden und die nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Ein Gebäude gilt grundsätzlich ab seiner Bezugsfertigkeit als benutzbar i. S. d. BewG. Auch Grundstücke mit Gebäuden, die aufgrund von Zerstörung oder Verfall nicht mehr dauerhaft nutzbar sind, gelten als unbebaute Grun...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2 Ermittlung des Grundsteuerwerts im Grundvermögen

Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächst einmal die Unterscheidung in unbebaute Grundstücke einerseits und bebaute Grundstücke andererseits vor. Die bebauten Grundstücke lassen sich wiederum in verschiedene Grundstücksarten unterteilen, die für die konkrete Bewertung von Bedeutung sind. Die bisherigen Einheitswerte werden zukünftig durch die nach reformier...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4 Bewertung von bebauten Grundstücken

Von einem bebauten Grundstück i. S. d. § 248 BewG spricht man, wenn sich auf dem Grundstück auf Dauer benutzbare Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit bei einem zu errichtenden Gebäude wird immer ab dessen Bezugsfertigkeit angenommen. Konkret ist das der Fall, wenn den zukünftigen Nutzern die Gebäudenutzung zugemutet werden kann. Die Durchführung einer Bauabnahme durch die zus...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.1 Ermittlung kapitalisierter Reinertrag

Zunächst ist der jährliche Rohertrag des Grundstücks zu ermitteln. Dazu wird die Wohnfläche (in qm) des Grundstücks mit der typisierten monatlichen Nettokaltmiete (in EUR pro qm) nach Anlage 39 zum BewG multipliziert. Die monatlichen durchschnittlichen Nettokaltmieten differenzieren dabei je nach Bundesland, Gebäudeart, Wohnungsgröße und Baujahr des Gebäudes. Je nachdem, in ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.3 Ermittlung Ertragswert

Der kapitalisierte Reinertrag wird mit dem abgezinsten Bodenwert zum sog. Ertragswert addiert.[1] Da der Grundsteuerwert mindestens 75 % des Werts, mit dem der Grund und Boden als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre (Mindestwert gem. § 251 BewG), betragen muss, ist der Ertragswert mit diesem Mindestwert zu vergleichen. Handelt es sich bei dem Grundstück um ein Ein- oder Z...mehr