Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.4 Anzuwendende Gründungsvorschriften

Rz. 15 Im Zuge eines Formwechsels sind nach § 197 UmwG die Gründungsvorschriften anzuwenden, die für die entsprechende Rechtsform grundsätzlich gelten. Von einer Anwendung ausgeschlossen sind dagegen jene rechtsformspezifischen Gründungsvorschriften, die eine Mindestzahl der Gründer vorsehen, sowie jene, die die Bildung und Zusammensetzung des ersten Aufsichtsrats betreffen.... mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.1 Einschränkung des Handlungsspielraumes

Rz. 45 § 228 Abs. 1 UmwG schließt den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft aus, sofern der Unternehmensgegenstand den Vorschriften über die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft i. S. d. § 105 Abs. 1 und und § 107 Abs. 1 HGB nicht genügt. Bei der Beurteilung, ob die Vorschriften erfüllt werden, ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens de... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 69 § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Rz. 70 Dabei ist diesen Anforderungen genügt, wenn sich aufgrund der in der Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempf... mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.1 Geschäftsräume

Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Sache weiterzuvermieten (§ 540 Abs. 1 BGB). Der Mieter von Geschäftsraum hat auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis. Ein vertraglicher Anspruch auf Erlaubniserteilung kann sich in bestimmten Fällen aber auch beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung aus dem Vertragszweck er... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Wahl zur JAV erfolgt gem. § 39 WO BetrVG 2001 aufgrund von Wahlvorschlägen. In der Vorschlagsliste sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung sowie der Ausbildungsberuf anzugeben (§ 39 Abs. 1 Satz 3, § 6 Abs. 3 Satz 1 WO BetrVG 2001). Rz. 11 Gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 14 Abs. 4 Sätze 1, 2 BetrVG a. F. musste jeder Wahlvorschlag von eine... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Dem Grundsatz der gesellschaftsrechtlichen Wahlfreiheit bezüglich der Ausgestaltung der Zusammenfassung von Sachwerten, Kapital sowie Humankapital zur ertragbringenden Leistung in Form einer Unternehmung folgend, steht den Eigentümern einer Unternehmung die Wahl der rechtlichen Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit in weiten Grenzen frei. Der Ausübung einer unt... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.5 Befristung in neu gegründeten Unternehmen

Mit Art. 2 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 wurde die höchstzulässige Dauer einer sachgrundlosen Befristung in neu gegründeten Unternehmen verlängert. § 14 Abs. 2a TzBfG bestimmt: "In den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 4 ... mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.1 Zulässigkeit der geplanten Gründung/Erlaubnispflichten

Bei der Wahl des Unternehmensgegenstandes ist zu prüfen, ob möglicherweise Erlaubnispflichten bestehen[1] Praxis-Beispiel Voraussetzungen Sollen z. B. Brillen hergestellt werden, könnte dies ein Optiker-Handwerk beinhalten, es sei denn, die Produktion erfolgt industriell. Erfolgt sie jedoch handwerksmäßig, müssten die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für diese Tätigkeit vo... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1.2 Wenn die Stammeinlage nicht erbracht wird

Leistet der Gesellschafter trotz Fälligkeit seine Stammeinlage nicht, kann die Gesellschaft das komplizierte Kaduzierungsverfahren nach §§ 21ff. GmbHG betreiben. Anhand dieses Verfahrens darf die Gesellschaft den Geschäftsanteil für verlustig erklären, wenn die Stammeinlageverpflichtung unter bestimmten formellen Voraussetzungen nicht erfüllt wird. Ein evtl. vorhandener früh... mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Problematisch: Zu weit gefasster Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand sollte nicht zu weit gefasst werden, sondern auf das tatsächlich beabsichtigte Geschäft beschränkt bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erlaubnispflichtige Gegenstände berührt werden und eine Eintragung versagt wird, was misslich ist, wenn die Gesellschaft tatsächlich gar keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben möchte. Praxis-Beisp... mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 3 Satzungsgestaltung

Die Gesellschafter beschließen bei der Gründung über den Inhalt der Satzung und sind anschließend für jede Änderung derselben zuständig. Die Satzung ist die Grundordnung der Gesellschaft, sie ist für das Handeln aller Organe, insbesondere für die Geschäftsführung, verbindlich. Praxis-Tipp Satzung auf Belastungen prüfen Der Gesellschafter einer GmbH sollte bei der Gründung sehr... mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1. Jede GmbH braucht einen anderen Vertrag

Je nach Gesellschaftskonstruktion können bei der GmbH recht unterschiedliche Regelungen sinnvoll oder nötig sein. Im Folgenden werden zunächst die Regelungen vorgestellt, die im Rahmen einer Gründung zwingend getroffen werden müssen, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese Bestimmungen sollten je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls um weitere Klauseln ergänzt werden... mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 12.2 Musterformulierung: Gründungsaufwand

Praxis-Beispiel Gründungsaufwand Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten der Eintragung und Bekanntmachung (Gründungsaufwand) bis zu einem Betrag von insgesamt 1.800 EUR. Zum Gründungsaufwand gehören die Registerkosten, die Notar- und Rechtsanwaltskosten sowie die Kosten der markenrechtlichen Prüfung. mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / Zusammenfassung

Überblick Die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht ab dem 1.7.2011 durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)[1] stellte eine der größten Reformen der Bundeswehr seit ihrer Gründung im Jahr 1955 dar. Sie bedeutete einen gravierenden Strukturwandel im personellen Bereich. Die allgemeine Wehrpflicht ist seitdem auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1 Haftung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung

Eine GmbH muss mindestens ein Stammkapital von 25.000 EUR aufweisen. Diese Summe wird in den meisten Fällen viel zu gering sein, um einen Geschäftsbetrieb in Gang zu setzen. So lassen sich z. B. weder eine Fluggesellschaft noch etwa ein Produktionsbetrieb mit einem Kapital von 25.000 EUR betreiben. Die Gesellschafter werden daher i. d. R. ein höheres Stammkapital festsetzen ... mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1.1 Keine Befreiung von der Verpflichtung zur Einlageleistung

Grundsätzlich kann sich ein Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Leistung der Einlage nicht befreien. Auch eine Aufrechnung gegen die Einlageverpflichtung mit einer Forderung, die er gegen die Gesellschaft hat, ist unzulässig (§ 19 Abs. 2 GmbHG). Selbst durch eine Übertragung des Geschäftsanteils an einen Dritten wird der Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Ein... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aktuelle Grundsatzentscheid... / a) Begründung eines echten Sonderrechtsverhältnisses zum Arbeitsverhältnis

Vermeidung gewerblicher Einkünfte: Zur Sicherung eines zu Kapitaleinkünften führenden Sonderrechtsverhältnisses gegenüber Arbeitslohn bieten sich folgende Gestaltungsmöglichkeiten an: Vertragstrennung: Ratsam ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag, etwa zur Gründung einer stillen Gesellschaft nach §§ 230 ff. HGB mit dokumentierter Einlage und objektiven Gewinnbeteiligungs... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.2 GmbH in Gründung

Mit dem notariellen Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine sog. GmbH in Gründung. Diese Gesellschaft wird auch Vor-GmbH oder Gründungs-GmbH bzw. GmbH in Gründung (GmbH i.G.) genannt. Die GmbH in Gründung ist das notwendige Durchgangsstadium auf dem Weg zur GmbH. Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Einzahlung der Stammeinlagen erfolgt ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Gründung einer GmbH

Zusammenfassung Begriff Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine GmbH zu gründen. Diese sind: Die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 EUR unter Verwendung des offiziellen Musterprotokolls oder die Gründung einer GmbH mit individueller Satzung (Gesellschaftsvertrag), die speziell auf die Interessenlage des/der Gesellschafter(s) ausgerichtet ist, und einem... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1 Phasen der Gründung

Die GmbH als juristische Person entsteht erst mit der Eintragung in das zuständige Handelsregister. Die Eintragung in das Handelsregister bildet damit den Schlusspunkt der Gründungsphase, gleichzeitig jedoch den Beginn der Existenz der eigentlichen GmbH. Begonnen hat die Gründungsphase mit dem Entschluss der Gründergesellschafter, eine GmbH ins Leben zu rufen. 1.1 Vorgründung... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2 Bargründung

Die Gründung einer GmbH gegen Bareinlagen, d. h. gegen in Geld zu leistende Einlagen der Gesellschafter, ist die Regel und weniger kompliziert als eine Sachgründung. 2.1 Beurkundung des Gesellschaftsvertrags Erste Voraussetzung ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Die Gründergesellschafter müssen sich grundsätzlich vor dem Notar zusammenfinden, der den Ges... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Gründung einer GmbH / 6 Kosten der GmbH-Gründung

Die Gründung einer GmbH ist mit Kosten verbunden. Die Notarkosten bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG nach dem sog. Gegenstandswert. Bei der GmbH bzw. Unternehmergesellschaft setzt man das Stammkapital, jedoch mindestens 25.000 EUR für die Berechnung der Kosten an. Die Gründung einer Unternehmergesellschaft spart also per se keine Kosten ein. Für... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.1 Haftung der Gesellschafter in der GmbH in Gründung

Die Haftungsverhältnisse bei der GmbH i.G. sind nicht gesetzlich geregelt, sondern vom BGH entwickelt worden. Bei der Haftung der Gesellschafter für die Schulden der GmbH i. G. nimmt der BGH – und ihm folgend auch das BSG und das BAG – eine unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft an (sog. Verlustdeckungshaftung).[1] Unbeschränkte Verlustdeckun... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4 Haftungsrisiken in der Gründungsphase

4.1 Haftung der Gesellschafter in der GmbH in Gründung Die Haftungsverhältnisse bei der GmbH i.G. sind nicht gesetzlich geregelt, sondern vom BGH entwickelt worden. Bei der Haftung der Gesellschafter für die Schulden der GmbH i. G. nimmt der BGH – und ihm folgend auch das BSG und das BAG – eine unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft an (sog. ... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.2 Zulässigkeit der Rechtsform

Eine GmbH ist nahezu für jeden Zweck zugelassen, es gibt nur wenige Ausnahmen. Möchten sich z. B. Freiberufler in der GmbH zusammenschließen, ist zunächst zu klären, ob die GmbH für diese Rechtsform zugelassen ist. Mittlerweile wird die GmbH soweit bekannt für alle Freiberufler von der Architekten- über die Rechtsanwalts-GmbH bis hin zur Praxis-GmbH für Ärzte zugelassen. Dab... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 5 Zusammenfassung

Eine GmbH wird durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags gegründet. Anschließend erfolgt die Anmeldung zur Eintragung beim Handelsregister. Mit der Eintragung im Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person. Bei der Gründung und Anmeldung der GmbH sind Formalien zu beachten. Sowohl die Gesellschafter als auch die Geschäftsführer müssen sich zudem ver... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.1 Beurkundung des Gesellschaftsvertrags

Erste Voraussetzung ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Die Gründergesellschafter müssen sich grundsätzlich vor dem Notar zusammenfinden, der den Gesellschaftsvertrag unter Anwesenheit aller Gesellschafter beurkundet. Die Vertretung der Gesellschafter ist möglich; die Vollmacht, mit der sich der Vertreter für den abwesenden Gesellschafter legitimiert, m... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.1 Vorgründungsgesellschaft

Entschließen sich mehrere Personen, in der Rechtsform der GmbH einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, entsteht mit diesem Entschluss eine Vorgründungsgesellschaft. Wird eine GmbH von einer Person allein gegründet (sog. Ein-Personen-GmbH), fehlt dieses Stadium. Die Tätigkeit der Vorgründungsgesellschaft kann sich darauf beschränken, lediglich die notwendigen Maßnahmen zu treffe... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu beachten?

Zusammenfassung Begriff Die GmbH ist die Rechtsform, durch die in Deutschland unternehmerisches Handeln am häufigsten ausgeübt wird: Es existieren ca. 1 Mio. Gesellschaften, die als GmbH organisiert sind. Die Beliebtheit der GmbH ist u. a. auf ihre Flexibilität bei der Satzungsgestaltung zurückzuführen, die es ermöglicht, die Bedürfnisse der Anteilseigner weitgehend zu verwir... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.3.2 Unternehmensgegenstand

Bestimmtheit Beim Unternehmensgegenstand ist zu beachten, dass dieser hinreichend bestimmt sein muss, er darf nicht zu allgemein gefasst werden. So genügt es z. B. nicht, wenn der Gegenstand mit dem "Betreiben von Handelsgeschäften" angegeben wird.[1] Staatliche Genehmigung Auch sollten sich die Gesellschafter davor hüten, auf Vorrat zu viele Tätigkeiten in den Unternehmensgege... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Gründung einer GmbH / Zusammenfassung

Begriff Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine GmbH zu gründen. Diese sind: Die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 EUR unter Verwendung des offiziellen Musterprotokolls oder die Gründung einer GmbH mit individueller Satzung (Gesellschaftsvertrag), die speziell auf die Interessenlage des/der Gesellschafter(s) ausgerichtet ist, und einem frei zu verein... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist die Rechtsform, durch die in Deutschland unternehmerisches Handeln am häufigsten ausgeübt wird: Es existieren ca. 1 Mio. Gesellschaften, die als GmbH organisiert sind. Die Beliebtheit der GmbH ist u. a. auf ihre Flexibilität bei der Satzungsgestaltung zurückzuführen, die es ermöglicht, die Bedürfnisse der Anteilseigner weitgehend zu verwirklichen. Gerade ... mehr

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Gründung einer GmbH / 1 Vorgründungsgesellschaft

Wenn sich mehrere Gesellschafter zur Gründung einer GmbH zusammenschließen, kann dadurch bereits eine Vorgründungsgesellschaft entstehen. Diese kann die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufweisen oder wenn bereits ein Handelsgewerbe betrieben wird, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, eine OHG sein.... mehr

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Gründung einer GmbH / 2 Die Vor-GmbH

Sobald die Gründer die GmbH vor dem Notar errichten, entsteht dadurch die sog. Vorgesellschaft (auch Vor-GmbH oder GmbH in Gründung/GmbH i. G. genannt). Seit dem 1.8.2022 ist es nicht mehr erforderlich, dass die Gründer in Person vor dem Notar erscheinen. Vielmehr ist, wenn die Möglichkeit der elektronischen Signatur besteht, auch eine Gründung mittels Videokommunikation mög... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.3.1 Firma

Bei der Wahl der Firma der GmbH sind die handelsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dazu gehört, dass die Firma kennzeichnungs- und unterscheidungskräftig ist und keine täuschenden Zusätze enthält. Bevor eine Firma festgelegt wird, sollten sich die Gesellschafter vorab vergewissern, ob der von ihnen gewünschte Name bereits anderweitig von Unternehmen als Firmenname verwend... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.6 Persönliche Voraussetzungen für den Geschäftsführer

Geschäftsführer kann grundsätzlich jede unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Person werden. Die Gesellschafter müssen freilich darauf achten, dass der Geschäftsführer die notwendigen Qualifikationen mitbringt, um das Amt auszuüben. Ferner darf der Geschäftsführer in den letzten 5 Jahren nicht wegen einer im Katalog des § 6 Abs. 2 GmbH-Gesetzes vorgesehenen Straftat recht... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.4 Häufige Ergänzungen der Satzung

In der Praxis werden in die Satzung außerdem folgende Punkte oft aufgenommen: ergänzende Regelungen über die Einberufung von Gesellschafterversammlungen, die Fassung von Beschlüssen auf der Gesellschafterversammlung, Bestimmungen zur Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer, Regelungen über die Frage, wie bei Veränderungen im Gesellschafterbestand zu verfah... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 3 Besonderheiten der Sachgründung

Bei der Sachgründung sind zusätzliche Formalitäten einzuhalten. Die unter 2.1. erwähnte Möglichkeit der Beurkundung im Wege der Videokommunikation wurde mit Wirkung ab dem 1. August 2023 auf Sachgründungen erweitert. Nur soweit die Erbringung der Sacheinlage ihrerseits der notariellen Form bedarf, scheitert derzeit eine Einbringung per Videokommunikation aus. Eine Sachgründu... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.3 Unterbilanzhaftung nach Handelsregistereintragung

Mit der Handelsregistereintragung erlischt die Verlustdeckungshaftung der Gründer gegenüber der GmbH, die diese ja unbeschränkt persönlich verpflichtete. An die Stelle der Verlustdeckungshaftung tritt die sog. Unterbilanzhaftung, die ebenfalls vom BGH entwickelt worden ist.[1] Die Unterbilanzhaftung wird auch als Differenz- oder Vorbelastungshaftung bezeichnet. Sie besagt Fo... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.3 Mindestinhalt der Satzung

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss mindestens die Firma, d. h. den Namen der Gesellschaft, den Sitz und den Gegenstand des Unternehmens festlegen. Ferner ist der Betrag des Stammkapitals anzugeben sowie die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt (§ 3 Abs. 1 GmbHG). 2.3.1 Firma Be... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.7 Anmeldung und einzureichende Unterlagen

Die Anmeldung muss notariell beglaubigt sein, d. h., ein Notar bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich vom Geschäftsführer stammt. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen: Das Gründungsprotokoll mit dem Gesellschaftsvertrag sowie für den Fall, dass die Gesellschafter nicht persönlich gehandelt haben, notarielle Vollmachten der sie vertretenden Personen; der Gese... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.2 Handelndenhaftung

Die namens der Gesellschaft Handelnden trifft nach § 11 Abs. 2 GmbHG eine persönliche unbeschränkte Haftung. Als Handelnde im Sinne dieser Vorschrift sind aber nicht alle Mitarbeiter der Gesellschaft, sondern lediglich die Geschäftsführer oder die, die wie solche auftreten, z. B. Gesellschafter, die sich zum faktischen Geschäftsführer aufschwingen.[1] Der Geschäftsführer mus... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.4 Differenzhaftung bei Einlagen

Zu beachten ist ferner, dass bei Sacheinlagen eine Differenzhaftung für den Fall der Unterbewertung eingreift. Das Registergericht, das die GmbH eintragen soll, muss zudem eine Eintragung ablehnen, wenn Sacheinlagen überbewertet worden sind. Erreicht der Wert der Sacheinlage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft nicht den Betrag der dafür übernommenen Stammeinlage, is... mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.5 Gründungsprotokoll, Geschäftsführerbestellung und Musterprotokolle

Die Gründung der GmbH erfolgt nicht allein durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, sondern zusätzlich durch ein ebenfalls zu beurkundendes Gründungsprotokoll, das gewissermaßen die erste Gründungsversammlung beinhaltet und das vor allem die Übernahmeerklärungen der Gesellschafter hinsichtlich ihrer Stammeinlagen enthält. Auf dieser ersten Gesellschafterversam... mehr

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Gründung einer GmbH / 5 Eintragung der GmbH

Bei vollständiger und richtiger Anmeldung soll die Eintragung der GmbH binnen 10 Werktagen in das Handelsregister erfolgen (§ 25 Abs. 3 Satz 1 Handelsregisterverordnung). Die Eintragung wird so dann im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Nun ist die GmbH als juristische Person entstanden. Achtung Vorsicht bei Fake-Rechnungen! Leider gibt es kriminelle Akteure, die i... mehr

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Gründung einer GmbH / 3 Übersicht: Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Praxis-Beispiel Obligatorische (= zwingende) Regelungen (fettgedruckt), fakultative (= wahlweise) Regelungen Firma Name + Zusatz "GmbH" Vertretungsregelung Sitz Gegenstand des Unternehmens Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000 EUR) Beirat bzw. fakultativer Aufsichtsrat Betrag der Stammeinlage eines jeden Gesellschafters (Unterscheidung zwischen Bar- und Sacheinlage) Mehrheitse... mehr

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Gründung einer GmbH / 4 Anmeldung der GmbH

Die künftige GmbH ist in notariell beglaubigter Form bei dem Amtsgericht – Handelsregister – zur Eintragung anzumelden, in dessen Bezirk sie ihren Sitz nimmt. Die Anmeldung muss durch sämtliche Geschäftsführer erfolgen; eine Vertretung ist insoweit unzulässig. Praxis-Beispiel Checkliste: Die Anmeldung muss folgende Inhalte aufweisen Anmeldung als solche Anmeldung der Geschäftsf... mehr

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GmbH: Verdeckte Einlagen / Zusammenfassung

Begriff Eine offene Einlage in die GmbH liegt vor, wenn sich die Gesellschafter bei Gründung oder im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Gewährung von Gesellschafterrechten verpflichten, der Gesellschaft Eigenmittel zuzuführen. Aber auch ohne eine solche ausdrückliche Verpflichtung kann es dazu kommen, dass ein Gesellschafter der GmbH einen Vorteil zuwendet. So kann ein Gesel... mehr