Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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Unternehmensgründung / 3.1 Vorgründungsgesellschaft bei Gründung einer Kapitalgesellschaft

Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern zu gründende Kapitalgesellschaft handelt, oder ein Einzelunternehmen, wenn es sich später um eine Kapi... mehr

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Unternehmensgründung / 3.3 Gründung einer Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft[1] kann aus Gründungskosten grundsätzlich den Vorsteuerabzug vor­nehmen. Die Unternehmereigenschaft einer Personengesellschaft entsteht dabei auch schon mit Vorbereitungshandlungen, wie bei einem Einzelunternehmen. Um den Vorsteuerabzug bei der Personengesellschaft aus Gründungskosten vornehmen zu können, müssen die entsprechenden Leistungen aber an... mehr

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Unternehmensgründung / 3 Unternehmensgründung bei Gesellschaften

Grundsätzlich ist bei der Gründung einer Gesellschaft zu unterscheiden, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt. Bei der Gründung einer Kapital­gesellschaft sind mehrere Phasen zu unterscheiden, die für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft von Bedeutung sind. 3.1 Vorgründungsgesellschaft bei Gründung einer Kapitalgesellschaft Die Vor... mehr

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Unternehmensgründung / Zusammenfassung

Begriff Nur einen Unternehmer können die Rechtsfolgen des Umsatzsteuergesetzes treffen: Er schuldet im Regelfall die Umsatzsteuer für ausgeführte Leistungen und kann für Leistungsbezüge den Vorsteuerabzug vornehmen. Dabei beginnt die Unternehmereigenschaft schon mit den Vorbereitungshandlungen und nicht erst mit der Ausführung von Leistungen. Damit kann der Unternehmer für L... mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 5 Gründung einer Transfergesellschaft

5.1 Aufgabenstellung Transfergesellschaften bieten für von Arbeitslosigkeit bedrohte1 Beschäftigte ein sozialversicherungspflichtges Arbeitsverhältnis, das auf maximal 12 Monate befristetet ist. Der Schwerpunkt liegt auf der beruflichen Neuorientierung und der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Anders als in der Transferagentur, die während der Kündigungsfristen arbeitet, ermög... mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 5.2 Profiling

Bevor die Beschäftigten in die Transfergesellschaft eintreten können müssen sie gemäß den Vorgaben der Agentur für Arbeit an einer arbeitsmartklich zweckmäßigen Maßnahme zur Feststellung ihrer Eingliederungsaussichten teilnehmen. Diese Maßnahme wird allgemein als "Profiling" bezeichnet. Ohne ein abgeschlossenes Profiling können die Beschäftigten nicht in die Transfergesellsc... mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 5.1 Aufgabenstellung

Transfergesellschaften bieten für von Arbeitslosigkeit bedrohte1 Beschäftigte ein sozialversicherungspflichtges Arbeitsverhältnis, das auf maximal 12 Monate befristetet ist. Der Schwerpunkt liegt auf der beruflichen Neuorientierung und der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Anders als in der Transferagentur, die während der Kündigungsfristen arbeitet, ermöglicht die Transferge... mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 4 Transfermaßnahmen als vorgelagertes Instrument

Bevor eine detaillierte Betrachtung der Transfergesellschaft erfolgen kann, lohnt sich ein Blick auf die sog. Transfermaßnahmen, die vor der Gesetzesänderung als Transferagenturen bekannt waren. In der Praxis werden diese beiden Instrumente oft miteinander kombiniert.. Transfermaßnahmen können bereits während der Kündigungsfrist von Mitarbeitenden eingesetzt werden und umfas... mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 3 Sozialverträglicher Personalabbau – Sozialpläne und Interessenausgleich als Grundlage für Transfermaßnahmen

Traditionelle Sozialpläne konzentrieren sich in der Regel auf die Höhe von Abfindungen. Die Höhe der Abfindungen wird häufig von Arbeitnehmervertretern als Erfolg gefeiert, jedoch wird dabei oft übersehen, dass Abfindungen allein nicht den Weg in eine neue Beschäftigung ebnen. Zwar mildern sie kurzfristig die finanziellen Einbußen, tragen jedoch nicht zur langfristigen Integ... mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie... mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 1.2 Gesellschaftsrechtliche Organisationsformen der Auslandsbetriebsstätte und deren Einordnung in Outbound-Geschäftstätigkeiten

Rz. 2 Die Frage der handelsrechtliche Rechnungslegung einer Auslandsbetriebsstätte hängt von deren gesellschaftsrechtlich zu beurteilenden Organisationsform im Ausland ab. Abbildung 2 zeigt die verschiedenen Grundformen grenzüberschreitender (gewerblicher) Geschäftstätigkeiten deutscher Spitzeneinheiten (Outbound-Geschäftstätigkeiten); man spricht auch von einer deutschen in... mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / Zusammenfassung

Auslandsbetriebsstätten deutscher Spitzeneinheiten [1] werden niederlassungs- bzw. gesellschaftsrechtlich regelmäßig durch eine rechtlich unselbstständige Organisationseinheit begründet; ist diese auch organisatorisch unselbstständig, handelt es sich meist um Geschäftsstellen, Verbindungsbüros, Fabrikationsstätten oder Kundenzentren. (Rechtlich unselbstständige) Niederlassung... mehr

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Fremdübliche Pensionszusage... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer auch dann steuerlich anerkannt werden kann, wenn sie ohne Probezeit und kurz nach Gründung der Gesellschaft erteilt wird – vorausgesetzt, sie wird ausschließlich aus dessen Gehalt finanziert (Entgeltumwandlung) und der Arbeitgeber trägt kein nennenswertes Risiko. mehr

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Fremdübliche Pensionszusage... / Entscheidung

Der BFH hat entschieden: Die Klage ist begründet. Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer werden am Fremdvergleich gemessen: Würde ein ordentlicher Geschäftsleiter einem fremden Geschäftsführer unter gleichen Umständen dieselbe Zusage erteilen? Liegt eine unangemessene Begünstigung vor, liegt regelmäßig eine vGA vor, die das Einkommen nicht mindert. Werden die Versor... mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 9 Handlungsfeld 8: Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung

Altersgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln Schließlich geht es im letzten Handlungsfeld darum, die Arbeitszeit altersgerecht zu gestalten, also den spezifischen Bedürfnissen älterer Mitarbeiter anzupassen. Derartige Arbeitszeitmodelle tragen dem Umstand Rechnung, dass ältere Mitarbeiter längere Regenerationsphasen benötigen, empfindlicher auf wechselnde Lage der Arbeitszeit... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 1.2 Normzweck

Rz. 12 Das Gesetz gibt in seiner zentralen "Eingangsnorm" des Abs. 1 Satz 1 den wesentlich Zweck der Pflegestützpunkte schon selbst vor. Pflegestützpunkte dienen der Sicherstellung einer wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten. Der Pflegestützpunkt als eine örtliche Anlaufstelle für Pflegebedürftige dient daher – wie bereits die §§ 7a und 7b SGB XI –... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Die Gründung der GbR durch Vertrag

Die Gründung der GbR erfolgt durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages ist die GbR entstanden. Die Eintragung in das GbR-Register ist für die Entstehung der Gesellschaft nicht erforderlich, auch wenn die Registereintragung nach dem Willen der Gesellschafter erfolgen soll. Die Rechtsfähigkeit erlangt die GbR jedoch erst, wenn sie ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gründung

Zusammenfassung Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch BGB-Gesellschaft genannt wird, ist im Wirtschaftsleben und auch im privaten Bereich eine weitverbreitete Gesellschaftsform, auch wenn sie im Gegensatz zur GmbH und zur AG eher unbekannt ist. Da sie schnell und kostengünstig zu gründen ist und sie mit wenigen Ausnahmen für fast alle denkbaren Zwecke in Frage ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Gesellschaftsformen

Neben den Personengesellschaften, die im Einzelfall viele Vorteile haben können (einfache Gründung und Führung der Gesellschaft, steuerrechtliche Behandlung, Fremdfinanzierung), gibt es im Wirtschaftsbereich die wichtige Gruppe der Kapitalgesellschaften. Bei den Personengesellschaften können noch die Gruppe der Personenhandelsgesellschaften und die Gruppe der Partnerschaften... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3 Einsatzmöglichkeiten der GbR

Die GbR wird aufgrund der einfachen und kostengünstigen Gründung und der flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten in der wirtschaftlichen und in der privaten Praxis für vielfältige und ganz unterschiedliche Zwecke eingesetzt.[1] Insbesondere für die folgenden Zwecke kommt eine GbR in Betracht. 1.3.1 Kleingewerbetreibende und Freiberufler Da Kleingewerbetreibende kein Handelsgewerbe ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Vertragsschluss

Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages zwischen 2 oder mehreren Personen, also mit dem Vorliegen der übereinstimmenden, wirksamen Willenserklärungen, entsteht die GbR.[1] Der Gesellschaftsvertrag kann schriftlich, mündlich und auch durch konkludentes Verhalten geschlossen werden. Aus Beweiszwecken ist in der Praxis aber immer der Abschluss eines schriftlichen Vertrages... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.2 Freiwillige Eintragung

Durch das Gesellschaftsregister besteht Publizität, und das kann auch in den Fällen, in denen keine Eintragung zwingend erforderlich ist, von Vorteil sein. Vertragspartner der GbR können sich schnell und sicher über die wesentlichen Verhältnisse der GbR informieren.[1] Dritte können Informationen zu Gesellschaftern, Vertretungsregelungen und Firmensitz einsehen (§§ 707c ff. ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.3 Die Bruchteilsgemeinschaft

Schwierig ist die Abgrenzung der GbR zur bürgerlich-rechtlichen Bruchteilsgemeinschaft, die in den §§ 741 – 758 BGB geregelt ist. Bei der Gemeinschaft erschöpft sich der Zweck im gemeinsamen Miteigentum der Bruchteilseigentümer. Die Abgrenzung erfolgt deshalb über die Intensität des gemeinsamen Zwecks. Bei der GbR ist ein Zweck erforderlich, der über das bloße Haben und Halt... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch BGB-Gesellschaft genannt wird, ist im Wirtschaftsleben und auch im privaten Bereich eine weitverbreitete Gesellschaftsform, auch wenn sie im Gegensatz zur GmbH und zur AG eher unbekannt ist. Da sie schnell und kostengünstig zu gründen ist und sie mit wenigen Ausnahmen für fast alle denkbaren Zwecke in Frage kommen kann, is... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.5 Ehe und eheähnliche Lebensgemeinschaften

Wenn Ehepartner durch beiderseitige Leistungen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgeht, kann darin eine GbR zu erblicken sein.[1] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Ehepartner über die familienrechtliche Pflicht hinaus im Erwerbsgeschäft des anderen mitarbeitet oder in das Erwerbsgeschäft des anderen, ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.7 Die fehlerhafte Gesellschaft

Ist der Gesellschaftsvertrag nach allgemeinem Zivilrecht nichtig, z. B. mangels Geschäftsfähigkeit, wegen eines Gesetzesverstoßes oder einer Anfechtung, besteht eine sog. fehlerhafte Gesellschaft, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1] Es muss zumindest eine natürliche Willenseinigung der beteiligten Gesellschafter vorliegen, der Gesellschaftsvertrag muss insge... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.5 Das Gesellschaftsvermögen

Die rechtsfähige GbR ist nach § 713 nF BGB Trägerin des Gesellschaftsvermögens. Zum Gesellschaftsvermögen gehören die geleisteten Beiträge der Gesellschafter, das, was die Gesellschaft im Rechtsverkehr mit Dritten erlangt hat, und die gegen die Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten. Die GbR ist Eigentümerin der Sachen, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, Inhaberin vo... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.1 Erforderlichkeit der Eintragung

Nach dem MoPeG ist die Eintragung rechtsfähiger GbR in das GbR-Register grundsätzlich freiwillig (§ 707 BGB). Zwingend wird die Eintragung überall dort, wo die GbR selbst in einem anderen öffentlichen Register (insbesondere Grundbuch oder Handelsregister) als Berechtigte oder Gesellschafterin eingetragen werden soll; ohne vorherige Eintragung als eGbR wird die Eintragung in ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.3 Verfahren zur Eintragung

Die Anmeldung erfolgt bei dem Gericht, in dessen Bezirk die GbR ihren Sitz hat, und muss durch sämtliche Gesellschafter bewirkt werden (§ 707 Abs. 1 und 4 BGB). Die Anmeldung muss Namen, Sitz und Anschrift der GbR enthalten sowie die im Gesetz genannten Angaben zu den Gesellschaftern; hinzu kommen Angaben zur Vertretungsbefugnis der Gesellschafter und die Versicherung, dass ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Der gemeinsame Zweck

Als gemeinsamer Zweck ist jeder erlaubte Zweck möglich. Daraus folgen die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der GbR. Der Zweck kann ein wirtschaftlicher, aber auch ein privater oder ein gemeinnütziger sein. Der gemeinsame Zweck kann jedoch nicht der gemeinsame Betrieb eines Handelsgewerbes sein, da dann als Personengesellschaft nur eine OHG oder eine KG gegründet werden kann... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.4 Vorgründungsgesellschaften

Vereinbaren mehrere Personen verbindlich eine GmbH, eine AG oder eine andere Kapitalgesellschaft zu gründen, entsteht mit dem Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages die sog. Vor-GmbH oder Vor-AG. Für diese Vor-Gesellschaften gelten schon im Wesentlichen die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) oder des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere ist die Haftung ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.3 Rechtsfähigkeit der GbR

Die GbR ist auch nach dem Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 wie alle Personengesellschaften keine juristische Person. Nach § 705 Abs. 2 BGB ist die GbR als Außengesellschaft jedoch rechtsfähig. Sie kann damit Träger von Rechten und Pflichten sein, insbesondere auch von Forderungen und Vermögen, und sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden. Die GbR-Außengesellschaft ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4 Die Eintragung in das GbR-Register

Die neuen Regelungen zur GbR seit 2024 sehen vor, dass eine rechtsfähige Außengesellschaft sich in das neu geschaffene GbR-Register eintragen lassen kann. Wenn die GbR in ein anderes öffentliches Register, wie z. B. das Grundbuch oder das Handelsregister, eingetragen werden soll, muss die GbR sogar zwingend vorher in das GbR-Register eingetragen werden. Aber auch für alle an... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.3 Private Gelegenheitsgesellschaften

Private Gelegenheitsgesellschaften wie Wettgemeinschaften, die z. B. einen gemeinsamen Lottoschein abgeben, Mitfahrgemeinschaften, die gemeinsam zum Betrieb oder zur Hochschule fahren, und private Investmentclubs, die zur Freizeitgestaltung in geringem Umfang gemeinsam in Wertpapiere investieren, sind i. d. R. als GbR anzusehen, wenn ein entsprechender Rechtsbindungswille be... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Die GbR als Grundform der Personengesellschaften

Die GbR ist eine weitverbreitete Gesellschaftsform. Im Wirtschaftsleben sind es nach den Statistiken der Finanzbehörden ungefähr 200.000 GbR, im privaten Bereich gibt es schätzungsweise eine noch größere Anzahl von BGB-Gesellschaften. 1.1 Anwendbare Rechtsnormen Die GbR ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Grundform der Personengesellschaften. Für die GbR gelten ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.1 Kleingewerbetreibende und Freiberufler

Da Kleingewerbetreibende kein Handelsgewerbe betreiben, müssen sie, wenn sie keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft gründen wollen, keine OHG oder KG gründen. Sie können vielmehr wählen, ob sie eine GbR oder eine Personenhandelsgesellschaft gründen wollen (siehe unter 1.2). Ob ein Gewerbe ein Handelsgewerbe ist oder nicht, richtet sich gem. § 1 Abs. 2 HG... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.2 Die Personenhandelsgesellschaften und die Partnerschaften

Der Unterschied zwischen der GbR und den Personenhandelsgesellschaften OHG und KG ist ausschließlich der Zweck der jeweiligen Gesellschaft. Bei der OHG und bei der KG muss der Zweck der Gesellschaft im gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes oder in einem der in § 107 HGB genannten Zwecke liegen, ein anderer Zweck ist nicht zulässig. Bei der GbR ist jeder Zweck zulässig, a... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.1 Kapitalgesellschaften

Neben den klassischen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG, die viele Jahrzehnte das Wirtschaftsleben beherrschten, gibt es eine Anzahl neuer europäischer Kapitalgesellschaftsformen, wie z. B. die europäische Aktiengesellschaft (SE) oder die europäische Genossenschaft (SCE). Daneben können auch Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind, eine Gesellschaft na... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.1 Zwingend notwendige Vereinbarungen

Zu den zwingend erforderlichen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag der GbR gehören nach § 705 BGB nur die Namen der Gesellschafter und der gemeinsame Zweck. Die von den Gesellschaftern zu leistenden Beiträge ergeben sich aus dem gemeinsamen Zweck, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Praxis-Beispiel GbR für Teilnahme an einem Lottospiel Die Arbeitskolle... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.3 Grenzen der Vertragsfreiheit

Aber auch hinsichtlich des Gesellschaftsvertrags einer GbR gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit nicht unbeschränkt, nicht jede abweichende Regelung ist rechtlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, die gegen zwingende Vorschriften des Zivilrechts oder des Wirtschaftsrechts, wie z. B. gegen Kartellverbote, verstoßen. Gleiches gilt für Vereinbarungen, die ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.2 Überbetriebliche und interne Zusammenschlüsse

Im Wirtschaftsleben eignet sich die GbR aufgrund der flexiblen Vertragsgestaltungsmöglichkeiten gut für überbetriebliche und interne Zusammenschlüsse. Dazu zählen die Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die verschiedene Bauunternehmen für die Durchführung eines gemeinsamen Großprojekts gründen, wobei Gegenstand der GbR nur die tatsächliche Zusammenarbeit und Koordination ist, die ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3 Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag, mit dem die GbR gegründet wird, kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Zwingend notwendig sind nur die Vereinbarung des gemeinsamen Zwecks und der Beiträge der Gesellschafter, durch die der gemeinsame Zweck gefördert werden soll. Werden keine weiteren Vereinbarungen getroffen, gelten die gesetzlichen Regelunge... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.4 Der Name der eingetragenen GbR

Die eingetragene GbR muss den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder "eGbR" führen (§ 707a BGB). Dadurch soll die eGbR von einer eventuell namensgleichen, nicht eingetragenen GbR unterschieden werden. Zudem sollen Geschäftspartner auf die Registerpublizität zum Beispiel bei abweichenden Vertretungsregeln hingewiesen werden.[1] Die Namenswahl der ein... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.6 Haftung in der GbR

Die Haftung in der GbR ist durch das MoPeG seit dem 1.1.2024 neu geregelt worden. Zur bisherigen, durch die Rechtsprechung des BGH geprägten Rechtslage, ergeben sich aber kaum Änderungen. Die rechtsfähige Außengesellschaft kann nach § 705 Abs. 2 BGB selbst Verbindlichkeiten eingehen und haftet deshalb dafür mit ihrem Vermögen (§ 713 BGB).[1] Neben der Gesellschaft haften die ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.1 Anwendbare Rechtsnormen

Die GbR ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Grundform der Personengesellschaften. Für die GbR gelten die §§ 705 – 740c BGB. Für die anderen Personengesellschaften, zu denen die OHG, die KG, die Partnerschaft, die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und weitere sehr spezielle Gesellschaftsformen gehören, existieren weitgehende Spezialregelu... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.2 Dispositive Vereinbarungen

Neben den zwingend notwendigen Vereinbarungen kann der Gesellschaftsvertrag vielfältige weitere Regelungen enthalten. Abhängig vom jeweiligen Zweck und der konkreten Betätigung der GbR sollte der Vertrag auch weitere Regelungen enthalten, insbesondere wenn die GbR am Wirtschaftsleben teilnehmen soll. Wichtig Sinnvolle Regelungen in Gesellschaftsvertrag aufnehmen Im Gesellschaf... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / III. Wie wird die KGaA gegründet?

Die Gründung einer KGaA ist formal aufwendig und entspricht im Wesentlichen der Gründung einer Aktiengesellschaft. Erforderlich sind mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) sowie ein Kommanditaktionär. Faktisch ist auch eine Ein-Personen-Gründung möglich, etwa durch eine vorgeschaltete Ein-Personen-GmbH als Komplementär.[4] Die Satzung der KGaA bedarf d... mehr

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Unterschätzt: das Protokoll / 1.1 Das Protokoll bei der Gründungsversammlung

Zur Gründung eines Vereins beziehungsweise seiner Eintragung im Vereinsregister ist ein Protokoll zwingend vorgeschrieben. Dies ergibt sich aus § 59 Absatz 2 BGB. Hier wird verlangt, dass der Anmeldung des Vereins beim Registergericht "Urkunden über die Bestellung des Vorstands" beigefügt werden. Das Gründungsprotokoll ist normalerweise diese Urkunde. Sie muss von mindestens... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 31): Die Kommanditgesellschaft auf Aktien: Was ist das eigentlich? (GmbHStB 2026, Heft 3, S. 79)

Wesen, Vorteile, Gründung und Besteuerung der KGaA Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA / FASt und Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) existiert in Deutschland seit über 100 Jahren. Dennoch führte sie lange ein Schattendasein und ist nach wie vor vergleichsweise selten: Derzeit gibt es nur wenige hundert KGaA – in... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA / FASt und Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) existiert in Deutschland seit über 100 Jahren. Dennoch führte sie lange ein Schattendasein und ist nach wie vor vergleichsweise selten: Derzeit gibt es nur wenige hundert KGaA – in 2014 waren es rund 250, im Jahr 2025 etwa 420 regi... mehr