Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG

Rz. 158 Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Beteiligung Dritter) im Wege der Bargründung eine GmbH. Bei einer bestehenden GbR oder OHG tritt dann diese GmbH in die Gesellschaft als Komplementärin ein, während die bisherigen Gesellschafter in die Stellung von Kommanditisten wechseln. Bei einer bereits bestehenden KG tr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.4 Verlustausschluss der Komplementär-GmbH

Rz. 181 Um eine Überschuldung der Komplementär-GmbH und damit den Eintritt der Insolvenz zu vermeiden, wird häufig die Beteiligung der GmbH am Verlust der KG auf die Höhe ihrer Einlagen bzw. ihres Stammkapitals beschränkt. Gegen einen derartigen Verlustausschluss bestehen jedenfalls ertragsteuerlich keine Bedenken, weil die Erhaltung der Komplementär-GmbH für die GmbH & Co. ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.6 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 183 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist nach dem BFH-Urteil vom 28.5.2020[1] der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komplementär-GmbH, sond...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.3.1 Herabsetzung der Kommanditeinlage i. V. m. § 15a EStG

Rz. 187 Nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG gilt der Grundsatz, dass dann, wenn ein Kommanditist seine Einlage in die Gesellschaft durch eine Entnahme mindert und dadurch ein negatives Kapitalkonto entsteht bzw. sich erhöht, dem Kommanditisten der Betrag der Einlagenminderung als Gewinn zuzurechnen ist. § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG soll Missbräuchen entgegentreten, indem diese Vorschr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.4 Gutschrift auf Kapitalkonto II: Einbringung oder Einlage

Rz. 153 Überträgt der Kommanditist einer KG dieser ein Wirtschaftsgut, dessen Gegenwert allein seinem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Einlage vor, wenn sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der KG die maßgeblichen Gesellschaftsrechte nach dem aus dem Kapitalkonto I folgenden festen...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.3 Angemessene Verteilung des Gewinns – Grundzüge der BFH-Rechtsprechung

Rz. 176 Ein wichtiges Problem der Besteuerung der GmbH & Co. KG liegt also darin, wie eine angemessene Verteilung des Gewinns zwischen der Komplementär-GmbH und den Kommanditisten gestaltet sein muss. Der IV. Senat des BFH hat hierzu in der Grundsatzentscheidung vom 15.11.1967[1] sowie in 4 weiteren Urteilen vom gleichen Tage[2] Stellung genommen. Die Auffassung des BFH geht...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften

Rz. 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt. Werden aus dieser gewerblichen Tätig...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 145 Angesprochen ist die Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder die Übertragung vorstehender Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmern bzw. Mitunternehmerschaften. Speziell auf die Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) bezogen sind in diese...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.5 Rückwirkende Neuverteilung des Gewinns

Rz. 182 Zivilrechtlich können die Gesellschafter einer Personengesellschaft über die Aufteilung des Gesellschaftsgewinns noch anlässlich der Bilanzfeststellung befinden.[1] Sie können dabei auch vom bisherigen Gewinnverteilungsschlüssel abweichen. Hierin liegt eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter, für die das Gewinnbezugsr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Gewinnverteilung für das Steuerrecht

Rz. 171 In wachsendem Maße ist der BFH im Interesse der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Rechtsordnung bestrebt, bürgerlich-rechtlich einwandfreien Regelungen auch im Steuerrecht Geltung zu verschaffen. Eine handelsrechtlich wirksam vereinbarte Gewinnverteilung wird grundsätzlich auch steuerlich anerkannt. Eine vom Vertrag abweichende steuerliche Gewinnverteilung be...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 138 Gründergesellschaft und nachfolgende KG sind auch für die GrESt als dasselbe Steuersubjekt zu behandeln, d. h. Komplementär-GmbH (auch: Vor-GmbH) und künftige Kommanditisten bilden zunächst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die regelmäßig identisch mit der späteren GmbH & Co. KG ist.[1] Wurde gleichzeitig mit der Gründung ein Grundstück aufgelassen, so unterlieg...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 3 Grundsätzliches zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 164 Der Komplementär und der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) einer KG sind grundsätzlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens. Ausnahmsweise ist jedoch diese Mitunternehmerschaft zu verneinen, wenn der (die) Gesellschafter – nach dem Gesellschaftsvertrag oder der vorgesehenen tatsächlichen Durchführung des Gesellschaftsvertrages – ke...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 1.5 Rechtliche Rahmenbedingungen

Betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen wie die Finanzierungsberatung können als unselbstständiges Geschäftsfeld innerhalb der bestehenden Kanzlei oder über eine rechtlich selbstständige Beratungsgesellschaft angeboten werden. Wenn die betriebswirtschaftliche Beratung innerhalb der bestehenden Kanzlei durchgeführt wird, verursacht dies die geringsten Zusatzkosten hinsicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Weitere Befreiungstatbestände aufgrund internationaler Abkommen

Rz. 235 Aus den Art. 128 Abs. 1 Buchs. b bis f ZollBefrVO ergeben sich weitere Privilegierungsmöglichkeiten aufgrund internationaler Abkommen. Art. 128 Abs. 1 Buchst. b ZollBefrVO erlaubt weitere Befreiungen zugunsten internationaler Organisationen. Sog. Sitzabkommen[1] bzw. Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13.2.1946 über Vorrechte u...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / a) Stiftungsgeschäft/Zustiftung

Von Todes wegen kann einer Familienstiftung Vermögen i.R. eines Stiftungsgeschäfts oder i.R. einer Zustiftung übertragen werden. Ein Stiftungsgeschäft von Todes wegen liegt vor, wenn die Errichtung und die damit einhergehende Vermögensübertragung i.R. eines Erbfalls erfolgt, wobei das Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete, inländische und rechtsfähige Stiftung übertrage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.3.2 Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht-börsennotierten Unternehmen, meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 – 40 %. Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten sowie um öffentliche Beteiligungsgesellschaften. Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteilige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Neben- und Hilfsgeschäfte und unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen dienende WG (§ 5a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum begünstigten Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gehören auch die unmittelbar mit ihrem Einsatz oder ihrer Vercharterung zusammenhängenden Neben- und Hilfsgeschäfte einschließlich der Veräußerung der Handelsschiffe und der unmittelbar ihrem Betrieb dienenden WG. Nebengeschäfte sind solche Geschäfte, die nicht den eigent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Reisekosten

Rn. 1650 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten (dazu s R 20.1 Abs 2 EStR 2012) sind als WK abziehbar, soweit sie unmittelbar mit stpfl Einnahmen im Zusammenhang stehen (zB Besuch von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen durch Anteilseigner; FG Sa v 31.05.2001, EFG 2001, 1186 rkr; R 20.1 Abs 2 EStR 2012) und nicht d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Stiftung von Todes wegen

Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung kann auch von Todes wegen errichtet werden. In diesem Fall muss das Stiftungsgeschäft gemäß § 81 Abs. 3 BGB den Formen der Verfügung von Todes wegen entsprechen, d. h. das Stiftungsgeschäft muss in einem eigenhändigen oder notariell beurkundeten Testament bzw. einem Erbvertrag enthalten sein. Aus Gründen der Rechtssicherheit so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überentnahme

Rn. 1657 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundvoraussetzung für die Beschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen ist das Vorliegen einer Überentnahme. Sie ist gemäß S 2 der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wj übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Bilanz des Wj als Berechnungsgrundlage maßgebend ist, da in § 4 Abs 4a S 2 EStG d...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Entwicklungsphasen der Standards

Tz. 13 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ausgangspunkt für die Entwicklung der IPSAS war die bereits 1986 erfolgte Gründung des Public Sector Committee der IFAC (IFAC-PSC), das im November 2004 von der IFAC in International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) umbenannt wurde. In den ersten Jahren seines Bestehens beschäftigte sich dieses Gremium jedoch zunächst nicht m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungszeitraum

Rn. 1656 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gemäß § 52 Abs 11 S 1 EStG idF StBereinG 1999 ist der § 4 Abs 4a EStG erstmals für das Wj anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet. Daraus folgt, dass die neue Fassung grds schon für das in 1999 endende Wj zur Anwendung kommt und somit die frühere Regelung des Abs 4a idF StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend entfällt. Aufgrund dieser Anwendu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Örtliche Zuständigkeit

Rn. 31 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Kindergeld ist bei der örtlich zuständigen Familienkasse zu beantragen, V 5.2 Abs 2 S 1 DA-KG 2023 (vgl V 2 DA-KG 2023); Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts, wonach der Antrag auf Kindergeld auch beim zuständigen Träger oder einer entsprechenden Stelle eines anderen EU- bzw EWR- oder Vertragsstaates oder der Schweiz geste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vorab entstandene BA

Rn. 1630 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen können auch Aufwendungen sein, bevor BE überhaupt zufließen. Auch im Rahmen von Vorbereitungsmaßnahmen entstehen Aufwendungen. Diese sog vorab entstandenen, vorweggenommenen oder vorausgezahlten Aufwendungen sind BA (zur Kritik an dieser Begriffsbezeichnung aus der Sicht der Rspr s Stapperfend in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anlagevermögen

Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. Damit sind als BA...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Anwendung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags

Rn. 1657g Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die GewSt ist als Objektsteuer ausgestaltet, so dass nach § 8 GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrages bestimmte Beträge hinzugerechnet werden, die insbesondere die Beziehung des Inhabers zum Betrieb betreffen. So sollen durch die Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 GewStG die Erträge aus eigen- und fremdfinanziertem Kapital weitgehend gewer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.3 Renten und dauernde Lasten (Zeile 51 und Zeile 59)

Zu berücksichtigen sind sämtliche, bei Ermittlung des Gewinns abgezogene Renten und dauernde Lasten, unabhängig davon, ob sie mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs in Zusammenhang stehen. Unerheblich für die Hinzurechnung ist auch die gewerbesteuerliche Behandlung der Beträge beim Empfänger. Die Hinzurechnung ist auf betriebliche Renten und dauernde Lasten beschränkt...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 4.6 Aufteilungsquote (Zeilen 28-34)

Zeilen 28/29 betreffen die vertraglich vereinbarte Aufteilungsquote für die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen zu Beginn des Wirtschaftsjahres oder zum Eintrittszeitpunkt, Zeilen 30/31 die Veränderungen der Aufteilungsquote nach Beginn des Wirtschaftsjahres oder nach dem Eintrittszeitpunkt und Zeilen 32-34 bei Gründung, Eintritt und Austritt im Feststellungszeitraum oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 6.1 Überversorgung prüfen

Für die betriebliche Altersvorsorge von Gesellschafter-Geschäftsführern stehen grundsätzlich alle Durchführungswege zur Verfügung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage).[1] Das gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder nicht.[2] § 3 Nrn. 63 und 66 EStG si...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung, Gesam... / 5 Gesamtdifferenz in den Umsatzsteuervoranmeldungen

Bei den Umsatzsteuervoranmeldungen muss die Gesamtdifferenz für jeden Voranmeldungszeitraum berechnet werden. Allerdings können innerhalb der Voranmeldungszeiträume eines Jahres negative und positive Gesamtdifferenzen miteinander verrechnet werden. Praxis-Beispiel Gesamtdifferenz in den Umsatzsteuervoranmeldungenmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungen: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Dem Grundsatz der gesellschaftsrechtlichen Wahlfreiheit bezüglich der Ausgestaltung der Zusammenfassung von Sachwerten, Kapital sowie Humankapital zur ertragbringenden Leistung in Form einer Unternehmung folgend, steht den Eigentümern einer Unternehmung die Wahl der rechtlichen Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit in weiten Grenzen frei. Der Ausübung einer unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.9 Aktiengesellschaft

Auch eine AG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet für ihre Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die AG kommt als Gesellschaftsform meist nur für größere Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf in Betracht. Das Kapital – eingeteilt in Aktien – wird häufig durch Fremdaktionäre aufgebracht. Die dadurch bestehenden Fremdeinflüsse können durch die Ausgabe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.7.1 Vorteile

Der bedeutendste Vorteil ist die auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung. Die Gründung ist auch durch Sacheinlagen möglich. Benötigt wird "nur" ein Mindestkapital von 25.000 EUR. Steuerrechtlich besteht ein großer Gestaltungsspielraum mit entsprechenden steuerlichen Vorteilen.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.10.2 Nachteile

Eine nicht ganz einfache Gründung und die benötigte Anzahl von 7 Gleichgesinnten sind nachteilig, ebenso die Rechtsform bedingten zusätzlichen Kosten. Neben der zu leistenden Einlage kann ggf. die Pflicht, einen Nachschuss zu leisten, bestehen. Im Einzelfall kann das kapitalunabhängige Stimmrecht ein Problem darstellen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.1.1 Vorteile

Einfache Gründung, ohne dass ein Mindestkapital erforderlich ist. Keine Eintragungspflicht im Handelsregister. Recht flexible Handhabung dank vieler Anpassungsmöglichkeiten an den individuellen Bedarf. Jeder Gesellschafter kann die Geschäftsführung und Vertretung der GbR ausüben.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.4.2 Nachteile

Als Nachteil stellt sich u. U. die etwas geringere Kreditwürdigkeit dar. Auch ist die GmbH & Co. KG als sog. Doppelgesellschaft deutlich komplexer bei der Gründung und in der täglichen Handhabung, verbunden mit erhöhten rechtsformspezifischen Kosten.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.8.1 Vorteile

Die Gründung ist deutlich vereinfacht und beschleunigt; dazu kann ein Musterprotokoll verwendet werden. Benötigt wird dem Grunde nach nur ein minimales Startkapital mit 1 EUR.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.9.2 Nachteile

Wesentliche Nachteile sind eine komplexe und relativ teure Gründung, ebenso wie die Rechtsform bedingten höheren laufenden Kosten. Das Mindestgründungskapital beträgt 50.000 EUR. Die derzeitige Besteuerung mit einer gewissen doppelten Belastung ist zumindest für die Aktionäre nachteilig.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.11.4 Nachteile

Die Kombination mehrerer Rechtsformen (Doppelgesellschaft) führt zu einer gewissen Komplexität. Dies betrifft die Gründung und auch die Handhabung im Geschäftsalltag. Einher geht dies mit erhöhten Kosten.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 3.1 Kapitalbedarf

Wird für die Gründung und den Betrieb der Gesellschaft ein bestimmtes Kapital benötigt und kann dies durch die Gesellschafter selbst aufgebracht werden? Besteht zusätzlicher Kapitalbedarf, ist zu klären, ob ein weiterer Gesellschafter als Kapitalgeber aufgenommen werden kann oder ob das Startkapital durch ein Bankdarlehen etc. beschafft wird. Hierbei spielt dann die Rechtsfo...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.2.1 Vorteile

Als "alte" Rechtsform genießt die OHG ein hohes Ansehen und damit verbunden eine hohe Kreditwürdigkeit. Jeder Gesellschafter hat Geschäftsführungskompetenz und zur Gründung wird kein bestimmtes Mindestkapital gefordert.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.5.2 Nachteile

Nachteilig stellt sich oftmals die Haftung der Partner dar, welche mit der Haftung bei einer GbR bzw. OHG vergleichbar ist. Die Haftung erfolgt gesamtschuldnerisch und auch unbeschränkt – also auch mit dem Privatvermögen – für alle Partner, die bei dem zugrunde liegende Auftrag mitgewirkt haben. Praxis-Tipp Möglichkeit der Haftungsbeschränkung Da die Haftung oftmals ein Hemmni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 9 Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Zwar sind die ertragsteuerlichen Folgen aus der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer für die Wahl der Rechtsform ständig präsent und damit ganz erheblich. Doch auch eine einmalige und erst in der Zukunft liegende Belastung mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sollte bei der Rechtsformwahl nicht vernachlässigt werden. Die unentgeltliche Übertragu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / Zusammenfassung

Überblick Im Wirtschaftsleben kann ein Einzelunternehmer heute oft nicht mehr bestehen. Die erforderlichen Kenntnisse, das aufzubringende Kapital und eine Verteilung des unternehmerischen Risikos auf mehrere Schultern sprechen vielfach für die Gründung einer Gesellschaft. Dafür stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Doch welche ist die "richtige" Rechtsform? ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.10 Genossenschaft

Die Genossenschaft (eG) grenzt sich als Kapitalgesellschaft von der GmbH bzw. der AG durch die genossenschaftliche Idee einer solidarischen, gemeinschaftlichen Kooperation ab. Zur Gründung bedarf es mindestens 7 Mitgliedern – den Genossenschaftern. Diese schließen sich zusammen, um den Nutzen des Einzelnen zu mehren. Die Höhe des Grundkapitals ist gesetzlich nicht bestimmt, o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kollegiale Praxisberatung: ... / 7 Einführung im Unternehmen

Die Kernideen von kollegialer Beratung leuchten schnell ein, deren Umsetzung hingegen ist kein Selbstläufer. Damit sie gelingt, braucht sie unterstützende Rahmenbedingungen, engagierte Mitwirkende, ein gutes Zusammenspiel in der Gruppe sowie eine förderliche "kollegiale" Haltung der Beteiligten. Praxis-Tipp Initiative von HR In der Praxis hat es sich bewährt, wenn die Initiati...mehr