Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Austritt eines GmbH-Gesells... / 3 Wahlrecht der Gesellschaft

Die Austritts- bzw. Kündigungserklärung hat einen Anspruch des Austretenden auf Abnahme seines Geschäftsanteils gegen Abfindung zur Folge. Dabei steht der GmbH ein Wahlrecht zwischen der Einziehung, dem Erwerb eigener Geschäftsanteile oder der Vermittlung der Abtretung an Gesellschafter oder an Dritte zu. Dieses Wahlrecht der GmbH wird von der Gesellschafterversammlung ausge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 5.2.2 Kapitalgesellschaften

Als Familiengesellschaft sind auch die Rechtsformen der Kapitalgesellschaften interessant. Allerdings gilt es dann auch die körperschaftlichen Besonderheiten zu beachten. Dies geht einerseits einher mit einer größeren Komplexität, andererseits kann es aber auch die Handhabung in vielen Bereichen vereinfachen. Für eine Familienkapitalgesellschaft kommen in Betracht: Die GmbH. W...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Mantelkauf / Zusammenfassung

Begriff Eine GmbH, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat, aber noch nicht liquidiert ist, besteht als eingetragene Gesellschaft fort. Sie ist eine Mantel-GmbH. Die Bilanzwerte bleiben bestehen. Auch ein eventueller Verlustvortrag oder -rücktrag. Die Mantel-GmbH kann erworben werden, allerdings sind hier Restriktionen zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Austritt eines GmbH-Gesells... / 2 Austritt durch Kündigungserklärung

Ist ein wichtiger Austrittsgrund gegeben bzw. sind die Voraussetzungen eines vertraglich vereinbarten Austrittsrechts erfüllt, kann sich der austretende Gesellschafter durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft von der GmbH lösen. Der Austritt – aus wichtigem Grund oder aufgrund eines gesellschaftsvertraglich vereinbarten Austrittsrechts – löst einen Abfindungsanspruch des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / Zusammenfassung

Begriff In der Praxis sind Familiengesellschaften häufig anzutreffen, sei es als betrieblich tätige Gesellschaften oder auch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung. Kernpunkt jeder Familiengesellschaft ist die Beteiligung von ­nahen Angehörigen, insbesondere Ehegatten und Kindern der Familie. In rechtlicher Hinsicht ist die Familiengesellschaft keine eigene Rechtsform, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachschusspflicht / Zusammenfassung

Begriff Die Gesellschafter einer GmbH können im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, dass sie über die Stammeinlagen hinaus unter bestimmten Voraussetzungen weitere Einlagen leisten müssen. Diese sog. Nachschusspflicht soll sicherstellen, dass die GmbH für ihre künftigen Aufgaben über ausreichend Kapital verfügt. Ohne gesellschaftsvertragliche Regelung ist ein Gesellschafter ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Mantelkauf / 3 Gesellschaftsrechtliche Folgen des Mantelkaufs

Gesellschaftsrechtlich gilt bei einem Mantelkauf, dass die Gründungsvorschriften wieder aufleben: Zitat Auf die Wiederverwendung einer unternehmenslos gewordenen GmbH sind die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften des GmbH-Gesetzes einschließlich der registergerichtlichen Kontrolle entsprechend anzuwenden.[1] Konkret bedeutet dies, dass der M...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Mantelkauf / 2 Steuerliche Voraussetzungen der Verlustverrechnung

Beim Erwerb eines solchen GmbH-Mantels können zukünftige Gewinne mit diesem Verlust nur unter engen Voraussetzungen verrechnet werden, sodass ein Steuerspareffekt eintritt. Der Verlustvortrag wird vom Finanzamt nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 8c KStG) anerkannt. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 ist für die Verlustabzugsbeschränkung der sog. qualifizierte Anteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachschusspflicht / 1 Beschränkte und unbeschränkte Nachschusspflicht

Im Gesellschaftsvertrag kann vereinbart werden, dass die Gesellschafter lediglich eine zusätzliche Einlage bis zu einer bestimmten Höhe zu leisten haben (sog. beschränkte Nachschusspflicht). Die Nachschusspflicht kann aber auch in unbestimmter Höhe bestehen (sog. unbeschränkte Nachschusspflicht). Diese Mittel werden der Gesellschaft als Eigenkapital zugeführt und als Kapital...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachschusspflicht / 2 Austrittsrecht des Gesellschafters

Der Gesellschafter kann sich bei unbeschränkter Nachschusspflicht von der Zahlung befreien, indem er der Gesellschaft seinen Geschäftsanteil innerhalb eines Monats zur freien Verfügung stellt (sog. Abandon). Die Gesellschaft hat den zur Verfügung gestellten Geschäftsanteil innerhalb eines Monats im Wege öffentlicher Versteigerung verkaufen zu lassen. Eine andere Art des Verk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 5.2.1 Personengesellschaften

Wird von einer Familiengesellschaft gesprochen, ist im Regelfall eine Personengesellschaft gemeint. Hierzu steht eine große Vielzahl an Gesellschaftsformen zur Verfügung. Generell kann keine der Rechtsformen als besonders oder gar vorrangig geeignet für eine Familiengesellschaft bezeichnet werden. Jede einzelne Rechtsform kann im Einzelfall ihre Vor-, aber auch ihre Nachteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 5.2.4 Betriebsaufspaltung

Eine Sonderstellung nimmt die Betriebsaufspaltung ein. Hierbei handelt es sich um keine Rechtsform im engeren Sinne. Vielmehr liegt eine Auf­splittung eines bisher einheitlichen Unternehmens in mehrere rechtlich selbstständige Betriebe vor. Zu dieser Aufspaltung kommt es meist dadurch, dass zusätzlich zu einem bereits bestehenden Betrieb eine Ka­pitalgesellschaft, z. B. eine...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / Zusammenfassung

Überblick Folgender Sachverhalt tritt in der Praxis oft auf: Jemand arbeitet als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, als Subunternehmer im Einmannbetrieb oder als Angehöriger eines Unternehmers. In der Tätigkeit ist die betroffene Person sozialversicherungsrechtlich entweder als Selbstständiger versicherungsfrei oder als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.1.2 Einleitung durch Einzugsstelle und Betriebsprüfung

Ein Anfrageverfahren bei der Clearingstelle ist darüber hinaus nicht möglich, wenn bereits durch eine Einzugsstelle ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wurde. Für eine solche Einleitung reicht die Übersendung des Fragebogens seitens der Einzugsstelle bereits aus. Ebenso ist ein optionales Statusfeststellungsverfahren nicht möglich, wenn dies Gegenstand einer Betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 4.2 Familienkapitalgesellschaften

Einfacher, aber auch durchgehend strenger sind die Formvorschriften bei der Gründung einer Familien-Kapitalgesellschaft. Wie bei Gründung jeder Kapitalgesellschaft ist auch für die Gründung einer Familien-GmbH oder einer Familien-AG stets eine notarielle Beurkundung erforderlich.[1] Ein Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung ohne Mitwirkung eines Notars weist einen Formfehle...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das obligatorische (verbindliche) Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kind, Enkel) des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder eine UG durch. Mit der Kennzeichnung der einzelnen Personengruppen in der Anmeldung wird bei der Clearingstelle ein Ver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.1 Annahme der Selbstständigkeit

Ein großer Nachteil des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens ist, dass unter Umständen gar keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der vermeintliche Arbeitgeber/Auftraggeber davon überzeugt ist, dass der Geschäftsführer oder Ehegatte selbstständig tätig ist. Ohne Anmeldung wird in der Regel auch kein obligatorisches Statu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.2 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil B des Hauptvordrucks [1] zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 22–30 sind die steuerp...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.14 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil K der Umsatzsteuererklärung [1] wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusamm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 1 Formen des Statusfeststellungsverfahrens

Derzeit existieren folgende Verfahren zur Festlegung des versicherungsrechtlichen Status: Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner, Abkömmlinge sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV. Optionales Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Prognoseentscheidung. Gruppenfeststellung. Statusfes...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.6.2 Steuerfreie Leistungen ohne Vorsteuerabzug

Führt der Unternehmer Leistungen aus, die nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfrei sind, ist er für damit im Zusammenhang stehende Eingangsleistungen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Allerdings kann in Einzelfällen ein Verzicht auf die Steuerbefreiung[1] in Betracht kommen. Die den Vorsteuerabzug ausschließenden steuerfreien Umsätze sind zu unterteilen in die zum Gesamtumsatz nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 2 Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung des Insolvenzgeldanspruchs

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Dabei ist vom allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auszugehen. Anspruchsberechtigt ist gemäß § 7 SGB IV der nichtselbstständig Beschäftigte, insbesondere Beschäftigte in persönlicher Abhängigkeit in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer bei mehrf... / Hintergrund

Eine Gesellschaft (Klägerin) besaß 94,9 % der Anteile an einer Aktiengesellschaft (AG), die Immobilien in Deutschland hielt. Die restlichen 5,1 % gehörten einer GmbH. Die Klägerin kaufte diese 5,1 % von der GmbH und hielt damit alle Anteile an der AG. Das Finanzamt setzte daraufhin Grunderwerbsteuer fest, weil durch den Kauf alle Anteile in einer Hand vereinigt wurden. Kurz d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuerbefreiung für B... / Hintergrund

Menschen mit Behinderung können beim zuständigen Kostenträger – z.B. einer Sozialversicherung oder Sozialhilfe – ein persönliches Budget beantragen. Mit diesem Budget erhalten sie Geld, um notwendige Betreuungs- und Pflegeleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Die Verwendung des Budgets wird in einer Zielvereinbarung zwischen dem Budgetnehmer (der Person mit Behi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuerbefreiung für B... / Entscheidung

Der BFH hat die Revision zugelassen und entschieden, dass die Leistungen der GmbH umsatzsteuerfrei sind. Leistungen, die aus dem persönlichen Budget bezahlt werden, sind grundsätzlich nach § 4 Nr. 16 Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der zuständige Kostenträger die erbrachten Leistungen kennt und die Kosten – auch indirekt – übernimmt. Es reich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorlagepflicht von E-Mails ... / Hintergrund

Im zugrunde liegenden Fall war eine GmbH Teil einer Konzerngruppe. Während einer steuerlichen Außenprüfung forderte das Finanzamt die Vorlage aller empfangenen und versendeten Handelsbriefe sowie weiterer steuerlich relevanter Unterlagen. Dies umfasste auch E-Mails und elektronische Faxe. Die Daten sollten auf einem elektronisch auswertbaren Datenträger bereitgestellt werden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verification of Payee (VoP)... / Ablauf der Überprüfung

Nach Eingabe einer Überweisung prüft die Bank automatisch, ob Name und IBAN zusammenpassen. Das Ergebnis wird sofort angezeigt: Bei grün wird die Überweisung wie gewohnt ausgeführt. Bei gelb zeigt die Bank den bei ihr hinterlegten Namen an. Der Überweisende kann dann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem ausführen möchte. Bei rot wird auf eine fehlende Übereinstimmung hingewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 3.1 Nicht entnommener Gewinn

Als nicht entnommenen Gewinn eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils definiert § 34a Abs. 2 EStG den nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelten Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres. Damit gilt folgende Rechnung für den steuerbegünstigten Höchstbetrag:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 5. GmbH & Co. KG

Rz. 71 Für den Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG ist allein die Gesellschafterversammlung der GmbH zuständig (BGH GmbHR 2007, 607).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Geltendmachung von Ansprüchen der GmbH & Co KG gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rz. 66 Der Anspruch steht unmittelbar der KG zu, da die Schutzwirkung des zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer bestehenden Dienstverhältnisses sich auch auf die KG erstreckt, wenn die wesentliche Aufgabe der GmbH in der Geschäftsführung für die KG besteht (BGHZ 75, 324; BGHZ 76, 337; BGH GmbHR 2002, 589; OLG Düsseldorf GmbHR 2000, 669) bzw. die Gesellschafter beider Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Besonderheiten bei der Ein-Personen-GmbH

Rz. 41 Die in § 7 Abs. 2 S. 3 vorgesehene Besonderheit bei Gründung von Ein-Personen-GmbH ist infolge Aufhebung dieser Vorschrift entfallen. Für die Versicherung genügte nach altem Recht das bisher Ausgeführte nicht, wenn keine Volleinzahlung erfolgt war. Vielmehr war zu versichern, dass eine Sicherheit hinsichtlich des nicht eingezahlten Betrages bewirkt war. Das ist nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Haftung für Steuern der GmbH und der Arbeitnehmer

Rz. 116 Die Haftung für Steuerschulden hat in der AO (§§ 69 ff.) bzw. in Einzelsteuergesetzen (z.B. § 42d EstG) eine umfassende eigenständige Regelung gefunden. An dieser Stelle kann nur ein Überblick gegeben werden. Wegen Einzelheiten muss auf die einschlägige Steuerliteratur verwiesen werden. a) Haftung der Geschäftsführer aa) Haftung als gesetzliche Vertreter einer juristis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 46 Aufgabenkreis der Gesellschafter

Kommentierung Literatur: Bascopé/Hering Gewinn- und sonstige Auszahlungsansprüche vom GmbH-Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsvermögen, GmbHR 2006, 183; Bergwitz Die GmbH im Prozess gegen ihren Geschäftsführer, GmbHR 2008, 225; Binnewies Vorabausschüttungen. Zivilrechtliche Wirksamkeit, steuerrechtliche Bedeutung. Musterbeschluss, GmbH-StB 2002, 266; Born Die neuere Rechtspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 51a Auskunfts- und Einsichtsrecht

Kommentierung Literatur: Biermeier/Bongen/Renaud Informationsrechte der Gesellschafter bei Betriebsaufspaltungen, GmbHR 1988, 169; Binz/Freudenberg/Sorg Informationsrechte in der GmbH & Co KG, BB 1991, 785; v. Bitter Das Informationsrecht der GmbH-Gesellschafter in §§ 51a, 51b, GmbHG, ZIP 1981, 825; Bremer Herausgabe von Informationen im Rahmen einer Due Dilligence, GmbHR 1000...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 60 Auflösungsgründe

Kommentierung I. Auflösung Rz. 1 Auflösung der Gesellschaft (nicht gleich Beendigung) bedeutet Übergang von einer werbend tätigen Gesellschaft unter Aufgabe ihrer produktiven Zwecke (Wicke § 60 Rz. 1; Noack § 60 Rz. 2) in eine Abwicklungsgesellschaft, die ihre Aktiva veräußert, Schulden tilgt und Vermögensüberschuss an die Gesellschafter verteilt (über Einschränkungen vgl. § 7...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / a) Wirkung im Verhältnis zu Gesellschaftern und anderen Organen

Rz. 35 Gesellschafter und Mitglieder anderer Organe haben die Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis grds. gegen sich gelten zu lassen (BGHZ 38, 32; Rowedder/Pentz/Belz § 37 Rz. 53), jedenfalls, soweit sich diese aus der Satzung ergeben (Rowedder/Pentz/Belz § 37 Rz. 53). Bei durch Gesellschafterbeschluss getroffenen Beschränkungen (Ausübung der Weisungsbefugnis) kann e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 37 Beschränkungen der Vertretungsbefugnis

Kommentierung Literatur: Altmeppen Gestattung zum Selbstkontrahieren in der GmbH, NJW 1995, 1182; ders. NJW 2022, 2785; Eisenhardt Zum Weisungsrecht der Gesellschafter in den nicht mitbestimmten GmbH, FS Pfeiffer, 1989, S. 839; Geißler Begrenzungen bei der Weisungsbindung des GmbH-Geschäftsführers, GmbHR 2009, 1071; Lutter/Leinekugel Kompetenzen von Hauptversammlung und Gesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 52 Aufsichtsrat

Kommentierung Literatur: Bayer/Hoffmann Gesetzeswidrige Mitbestimmungslücken bei der GmbH, GmbHR 2015, 909; Bremer Auswirkungen des "KonTraG" auf Aufsichtsräte und vergleichbare Gremien in der GmbH, GmbHR 1999, 116; Böttcher Unzulässige Besetzung von Aufsichtsräten, NZG 2012, 809; Dahlbender Errichtung eines fakultativen Aufsichtsrats, GmbH-StB 2008, 21; Erker/Freund Verschwie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 39 Anmeldung der Geschäftsführer

Kommentierung Literatur: Bärwaldt Die Anmeldung des eigenen Ausscheidens als Geschäftsführer, GmbHR 2001, 290; Bokelmann Anmeldung und Eintragung der Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern in das HR nach neuem EWG-Recht, NJW 1969, 2120; Lohr Anmeldungen und Mitteilungen zum Handelsregister nach Insolvenzeröffnung; GmbH-StB 2017, 330; Renaud/Heinsen D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Die Gesellschaft als Anspruchsberechtigte

Rz. 56 Die Geschäftsführer, die ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. § 46 Nr. 2 begründet keine Schadensersatzansprüche einzelner Gesellschafter (BGH GmbHR 2006, 760). Es soll damit erreicht werden, dass Schadensersatzleistungen der Geschäftsführer allen Gesellschaftsgläubigern zugutekommen (s. hierzu BGH v. 30.11.2021 – II ZR ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 15 Übertragung von Geschäftsanteilen

Kommentierung Entscheidungen und Literatur: Abramenko Rechtliches Gehör vor dem Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH, GmbHR 2001, 501; Born Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2023, Heft 10, Sonderbeilage 2; ders. Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2917, Heft 42, Sonderbeilage; Goette Ausschließung und Austritt aus der GmbH in der Rechtsprechung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 43 Haftung der Geschäftsführer

Kommentierung Literatur: Altmeppen Ungültige Vereinbarungen zur Haftung von GmbH-Pflichten. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 15.11.1999 (GmbHR 2000, 187), DB 2000, 261; ders. Zur Disponibilität der Geschäftsführerhaftung in der GmbH. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 31.1.2000, DB 2000, 657; ders. Organhaftung wegen des Verjährenlassens von Ansprüchen der Kapitalgesells...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / I. Reform 1980 sowie 2008

Rz. 1 Die Vorschrift wurde weder durch die Novelle 1980 noch durch die Reform 2008 geändert (vgl. zur Reformbedürftigkeit Scholz/Seibt § 15 Rz. 2, 3 m.w.N.). Die Änderungen der §§ 16, 40 (Reform 2008) sind weiterhin zu beachten – Bedeutung der Gesellschafterliste (hierzu Wachter GmbHR 2008, SH 10/2008, 51 ff.; s. i.Ü. §§ 16, 40). § 15 gibt den Gesellschaftern das Recht zur V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Kommentierung I. Allgemeines Rz. 1 § 3 wurde durch die Reform 1980 und das MoMiG in der Sache nicht geändert, sofern man von der durchgängig anzutreffenden Formulierung in § 3 Abs. 1 Nr. 4 (Einlage etc.) absieht. § 3 wird durch die §§ 4 (Firma), 4a (Sitz) und 5 (Stammkapital) ergänzt. Bei der Unternehmergesellschaft (§ 5a) kommen nur die dort anzutreffenden Einfügungen im Must...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Erweiterung der gesetzlichen Geschäftsführerbefugnis

Rz. 19 Die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer kann vom gesetzlichen Regelungsinhalt abw. – also auch erweiternd – geregelt werden. Zulässig ist es z.B., die Geschäftsführer von Weisungen der Gesellschafter (für bestimmte Bereiche, nicht jedoch ausnahmslos) freizustellen (vgl. MüKo GmbHG/Stephan/Tieves § 37 Rz. 4 ff.). Den Geschäftsführern kann die Feststellung des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / I. Allgemeines

Rz. 1 § 3 wurde durch die Reform 1980 und das MoMiG in der Sache nicht geändert, sofern man von der durchgängig anzutreffenden Formulierung in § 3 Abs. 1 Nr. 4 (Einlage etc.) absieht. § 3 wird durch die §§ 4 (Firma), 4a (Sitz) und 5 (Stammkapital) ergänzt. Bei der Unternehmergesellschaft (§ 5a) kommen nur die dort anzutreffenden Einfügungen im Musterprotokoll in Betracht. Im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung der Gesellschaft

aa) Haftung für Steuereinbehaltung Rz. 119 Eine Haftung der Gesellschaft für (fremde) Steuerschulden kann sich u.a. ergeben als Arbeitgeber für Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmer (§ 42d EstG) oder als Schuldner von Gewinnanteilen aus einer stillen Gesellschaft (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EstG). Die GmbH ist verpflichtet, die Kapitalertragsteuer, deren Schuldner der stille Gesellschafter is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 5. Haftung aus Rechtsscheingründen

Rz. 94 Der Geschäftsführer haftet persönlich aus veranlasstem Rechtschein ggü. Dritten, wenn er als Personen- oder Sachfirma ohne GmbH-Zusatz, wie es § 4 verlangt, zeichnet und deshalb der Vertragspartner davon ausgeht, es handele sich nicht um eine Kapitalgesellschaft, sondern um ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft (BGHZ 62, 222; 64, 16; BGH GmbHR 1990, 212...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / III. Anforderungen an die Person des Aufsichtsratsmitglieds

Rz. 8 Aufsichtsratsmitglied kann nur eine natürliche Person sein, die voll geschäftsfähig ist (§ 100 Abs. 1 S. 1 AktG). Die Einschränkung für Betreute (§§ 1896 ff. BGB) in § 100 Abs. 1 S. 2 AktG – Betreute die bei Besorgung ihrer Vermögensangelegenheiten ganz oder tlw. einem Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB unterliegen – gilt nicht für die GmbH. Rz. 9 Dem Aufsichtsrat k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 5. Einzelfälle der Schadensersatzpflicht

Rz. 36 (1) Ungerechtfertigte Absetzung einer nach § 50 Abs. 1 einberufenen Gesellschafterversammlung (OLG Hamburg GmbHR 1997, 795). (2) Verursachung eines Verkehrsunfalls mit dem Firmenwagen infolge Telefonierens mit Handy am Steuer (OLG Koblenz GmbHR 1999, 334). (3) Fehlbeträge in der Buchführung sind über die Buchhaltung nicht aufklärbar – Haftung des Geschäftsführers nur, w...mehr