Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3 Einheitliche Feststellung des Gewinns

3.1.3.1 Grundsätzliches Rz. 529 Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrieb. Di...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2 Gewinnverteilung

2.1.2.1 Besondere Gewinnverteilungsgrundsätze Rz. 466 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG sind, wie bereits erwähnt, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Wie sich die Faktoren im Einzelnen auf den Gewinnanteil auswirken, hat der BFH in seinem Grundsatzurte...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3 Feststellung der Einkünfte

2.1.3.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung Rz. 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4 Besteuerung der Einkünfte bei den Kommanditisten

2.1.4.1 Angemessene Gewinnanteile Rz. 501 Die Kommanditisten, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unterliegen mit ihren Einkünften aus der Mitunternehmerschaft der Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte wird, wie weiter oben erläutert, durch die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG ermittelt. Diese Einkünfte stellen für den Gesellschafter, unabhängig ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.7 Gesellschafter einer Spielbank

Rz. 508 Vergütungen bzw. Sonderbetriebseinnahmen, die ein Gesellschafter einer Spielbank in der Rechtsform einer KG erhält, sind durch die Spielbankabgabe abgegolten und gehören damit zu den steuerbefreiten Einkommensteilen.[1]mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1 Ebene der KG bzw. der Kommanditisten

Rz. 435 Hinsichtlich der Einkommensbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, deren einer (oder mehrere) Gesellschafter eine natürliche Person, deren anderer aber eine Kapitalgesellschaft ist. Die natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Hier ist von Bedeutung, dass nicht d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.9 Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage

Rz. 465 Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen des ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.2 Sonderbetriebseinnahmen

Rz. 495 Die den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnenden Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter – auch Sondervergütungen genannt – sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Vergütungen, die der Kommanditist von der KG für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Auch Vergütungen fü...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern (§ 6 Abs. 5 EStG)

Rz. 521 § 6 Abs. 5 EStG behandelt die Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern. Details zu dieser Vorschrift ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2011.[1] Überführung bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger das Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes überführt, sei es von einem Betrieb in einen anderen, sei es vom Betriebsvermög...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.6 Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 525 Die Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein Instrument in der Praxis der Unternehmensnachfolge. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und beim Nießbrauchsberechtigten Betriebsvermögen wird.[1] Hierzu das BMF-Schreiben vom 20.11.2019:[2] Zitat Erfolgt die Übertragung eines Mitunternehm...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.2 Beiratstätigkeit

Rz. 555 Die Tätigkeit als Mitglied des Beirats gegen Zahlung einer Vergütung unterliegt der Umsatzsteuer. Das Mitglied des Beirats wird gegenüber der Gesellschaft selbständig tätig und ist nicht in deren Unternehmen eingegliedert. Auch für die Tätigkeit eines Kommanditisten als Mitglied des Beirats, dem vor allem Zustimmung- und Kontrollrechte übertragen werden, kann ein Son...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.3 Verlustabzug, Verlustvortrag

Rz. 503 Zu beachten ist § 15a EStG.[1] Danach "darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Soweit hiernach der Verlustausgleich ausgeschlossen ist, kann der...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.6 Ausländische Kommanditisten

Rz. 507 Sind Ausländer als Kommanditisten beteiligt, so sind auch Auswirkungen aus der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen die Ausschüttungen jedoch voll der deutschen Besteuerung. Was die Besteuerung von Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angeht, so ist zu entscheiden, ob die von dem Mitunte...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.8 Lebensversicherungsbeiträge zur Absicherung betrieblicher Schulden

Rz. 464 Schließt ein Kommanditist eine Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall ab, so sind weder die Versicherungsprämien Betriebsausgaben, noch führen die Versicherungsleistungen zu Betriebseinnahmen, und zwar selbst dann nicht, wenn die Versicherung zur Absicherung betrieblicher Schulden der KG dient und die KG bezugsberechtigt ist.[1]mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.5 Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG

Rz. 524 Mit Schreiben v. 20.11.2019[1] nimmt das BMF zur unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmer(teil)anteilen mit Sonderbetriebsvermögen Stellung; wesentliche Aussagen des BMF-Schreibens sind:[2] Zitat Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 EStG erfolgt die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils zum Buchwert. Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Hs....mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.5 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 505 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG [1] schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres; abgestellt wird also nicht auf einen bestimmten Stand des Kapitalkontos. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 3.1 Kapitalgesellschaft

Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur zwischen einem Arbeitgeber und einer natürlichen Person als Arbeitnehmer bestehen kann. Insofern scheidet ein Beschäftigungsverhältnis immer dann aus, wenn der Auftragnehmer eine Kapitalgesellschaft, also eine juristische Person, ist. Dies gilt folglich für Aufträge an eine Aktiengesellschaft (A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 13.1 Europarecht

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung auf das W... / 4 Die Heizkostenabrechnung der GdWE

Der BGH hat erläutert, dass die Bestimmungen der HeizKV für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar Geltung haben und es eines Beschlusses für deren Anwendung nicht bedarf.[1] Im Hinblick auf die Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ergibt sich jedoch folgende Problematik: Der Verwalter hat gemäß § 28 Abs. 2 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Wohng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 3.2 Personengesellschaft

Bei Personengesellschaften, insbesondere sofern die Geschäftsanteile vollständig in der Hand eines einzigen Gesellschafters liegen (Alleingesellschafter), kann hingegen ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen. Der Auftragnehmer wird dann in seiner eigenen Person zum Arbeitnehmer. Bei Personengesellschaften, bei denen die Geschäftsanteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.7 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 6 Vertrauensschutz aufgrund beanstandungsfreier Betriebsprüfung

Wurden in der Vergangenheit abgeschlossene beanstandungsfreie Betriebsprüfungen nicht durch einen entsprechenden Bescheid beendet, konnte für den sozialversicherungsrechtlichen Status kein Bestands- und Vertrauensschutz für die Vergangenheit begründet werden. Die Rechtsfolgen einer irrtümlich angenommenen Sozialversicherungspflicht bzw. von Versicherungsfreiheit traten somit...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 2 Hintergrund: Nachhaltigkeitsmanagement bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG

Die Adolf Würth GmbH & Co. KG hat sich zur Aufgabe gemacht, heute und in der Zukunft einen noch größeren Fokus auf ein umweltbewusstes und sozial-gerechteres Wirtschaften zu legen. Der Weg dahin steht für die Adolf Würth GmbH & Co. KG fest: Circular Economy. Für das Unternehmen liegt der Schlüssel im Übergang von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaftsweise, in der we...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 3 Ergebnisverwendung: Was das GmbH-Gesetz regelt

Die Ergebnisverwendung der GmbH ist in § 29 GmbHG geregelt. Danach haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag oder aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses von der Verteilung unter die Gesellschaf...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.2 Keine Anwendung des Vorwegabschlags

In den folgenden Fällen findet der Vorwegabschlag keine Anwendung:[1] bei einem Einzelunternehmen bei Anteilen an einer Aktiengesellschaft. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass das Aktiengesetz keine entsprechenden Einschränkungen in der Satzung zulässt.[2] In den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ErbStG . Hiernach gilt Folgendes: Wird aufgrund einer Regelung im Gesellsch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisverwendung GmbH

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Zeitpunkt der Bilanzaufstellung Vorabausschüttung Einstellung in Rücklagen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforderungen bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG (Best Practice)

Zusammenfassung Überblick Um der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten auf globaler Ebene seitens der Adolf Würth GmbH & Co. KG gerecht zu werden, hat das Unternehmen interdisziplinär und gemeinschaftlich ein unternehmensweites Nachhaltiges Lieferkettenmanagementsystem etabliert, welches dem Unternehmen ermöglicht, den Status und die Prozesse in dem Lieferantenn...mehr

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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 7.2 Teilweise Ergebnisverwendung

Auch ohne die Verpflichtung zur Bildung gesetzlicher Rücklagen, können die Gesellschafter der GmbH sowie die Geschäftsführung gleichwohl bereits durch in der Satzung (Gesellschaftsvertrag) oder einem Gesellschafterbeschluss der GmbH verbindlich zu einer Ergebnisverwendung verpflichtet werden. Dies kann dazu führen, dass auch eine GmbH bereits im Rahmen der Jahresabschlussfes...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 7.1 Vollständige Ergebnisverwendung

Im Rahmen der vollständigen Gewinnverwendung erfolgt aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger und/oder vertraglicher Vereinbarung die Verwendung des gesamten sich für das Vorjahr ergebenden Ergebnisses durch die Gesellschaft und ihre Gesellschafter. Dies kann z. B. durch die Einstellung in Rücklagen oder aber die Ausschüttung von Gewinnanteilen an die Gesellschafter erfolgen. E...mehr

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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 9 Sonderfall: haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)

Wurde bei der GmbH noch festgestellt, dass diese nicht zur Bildung gesetzlicher Rücklagen verpflichtet ist, verhält es sich bei ihrer "kleinen Schwester" der haftungsbeschränkten UG anders. Die UG kann regelmäßig bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden. Um den Vertragspartner der Gesellschaft aber zumindest eine gewisse Sicherheit zu bieten, ist die UG – a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ausweis des Jahresüberschusses vor Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss der Hieronymus GmbH für das Wirtschaftsjahr 01 ist aufgestellt und weist einen Jahresüberschuss i. H. v. 30.000 EUR aus. Die GmbH ist nicht zur Bildung gesetzlicher oder satzungsgemäßer Rücklagen verpflichtet und auch sonst haben die Gesellschafter noch keinen Beschluss über die Ergebnisverwendung getroffen. Der erzielte Jahresüberschuss ist daher als ges...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 8.1 Vorabausschüttung vor dem Bilanzstichtag

Das Jahresergebnis ist im Rahmen der Abschlusserstellung um die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr beschlossenen und gezahlte Vorabausschüttung zu mindern und als "Bilanzgewinn" im Eigenkapital zu bilanzieren. Die GmbH muss ihre Bilanz im Falle einer bereits vor dem Bilanzstichtag erfolgten Vorabausschüttung zwingend unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung au...mehr

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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 8 Vorabausschüttungen an Gesellschafter zählen zu den Ergebnisverwendungen

Ergebnisverwendungen, die in der Bilanz berücksichtigt werden müssen, sind auch Vorabausschüttungen und sonstige offene oder verdeckte Ausschüttungen während des Geschäftsjahres, welche bereits vor Feststellung des Jahresergebnisses gewährt werden. Vorabausschüttungen sind gesetzlich für eine GmbH nicht geregelt, aber in der Praxis dennoch üblich und auch anerkannt. Mangels K...mehr

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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 5 Ausgangsgröße der Ergebnisverwendung ist das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresüberschuss bildet bei dem im Gesetz angenommenen Normalfall die Ausgangsgröße für die Ergebnisverwendung. Er ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Ein etwa vorhandener Gewinnvortrag ist hinzuzurechnen, ein Verlustvortrag ist abzuziehen. Der so errechnete Betrag ist der Berechnung des Ausschüttungsanspruchs der Gesellschafter und dem Ergebnisverwendungsbe...mehr

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Jahresabschluss, Ergebnisve... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Zeitpunkt der Bilanzaufstellung Vorabausschüttung Einstellung in Rücklagenmehr

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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 8.2 Vorabausschüttung nach dem Bilanzstichtag

Etwas anders verhält es sich hingegen bei Vorabausschüttung die erst nach dem Bilanzstichtag aber noch vor Aufstellung des Jahresabschlusses beschlossen und durchgeführt werden. Hier besteht ein Bilanzierungswahlrecht, wonach entweder der gesamte Jahresüberschuss in der Bilanz auszuweisen ist und die erfolgte Vorabausschüttung kenntlich gemacht werden muss[1] oder eine Bilanzau...mehr

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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Soll in der Bilanz der Jahresüberschuss dargestellt w...mehr

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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 7 Darstellung der Ergebnisverwendung in der Bilanz

Aufgrund einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Pflicht zur Bildung von Rücklagen oder eines vor der Feststellung des Jahresüberschusses gefassten Ergebnisverwendungsbeschlusses können bei der Aufstellung des Jahresabschlusses Beträge in die Gewinnrücklagen einzustellen sein. Die Bilanz muss dann nach § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung einer solchen teilweisen od...mehr

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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 4 Grundlage für die Entscheidung über die Ergebnisverwendung ist der festgestellte Jahresabschluss

Notwendige Voraussetzung für die Entscheidung über die Ergebnisverwendung ist regelmäßig ein rechtswirksam und damit bindend für die Gesellschaft und Gesellschafter festgestellter Jahresabschluss (Ausnahme Vorabausschüttung). Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Der Feststellungsbeschluss muss den ganzen Jahresabschluss, also die Bilanz, die...mehr

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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 6 Im Ergebnisverwendungsbeschluss wird der Umfang der Gewinnverteilung festgelegt

Der Umfang der Ergebnisverwendung wird im Ergebnisverwendungsbeschluss festgesetzt. Eine sonstige Ergebnisverwendung kann kraft Satzung vorgesehen sein, auch in der Weise, dass die Gesellschafterversammlung zu einer näheren Bestimmung im Gewinnverwendungsbeschluss ermächtigt wird. In Betracht kommt beispielsweise eine Verwendung für karitative Zwecke, zur Förderung von Kunst ...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.4.2 Lösung: Definition von Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Als Lösungsansatz entschied sich das Unternehmen für den ersten besten pragmatischsten Schritt: Einfach mal starten. Für den Einstieg hat die Adolf Würth GmbH & Co. KG drei Ansätze ausgearbeitet. Präventionsmaßnahmen In der Adolf Würth GmbH & Co. KG befolgt man den allgemeinen Grundsatz der Risikovermeidung vor der Risikominderung. Dies bedeutet, dass das Unternehmen so gut wi...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.4.2 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Auch bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gibt es noch die Besonderheit der Verbundvermögensaufstellung. Gehören demnach zum begünstigungsfähigen Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (z. B. Betriebsvermögen oder Mitunternehmeranteile) oder des § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Beteiligung von mehr als 25 %), Beteiligungen an Per...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.3 Plan des Erblassers

Der Plan des Erblassers muss so konkret sein, dass dieser und die entsprechend vom Erwerber umgesetzte Investition nachvollzogen werden können. Der Plan muss die zu erwerbenden oder herzustellenden Gegenstände beinhalten.[1] Eine zusätzliche Finanzierung der Investition aus dem Privatvermögen wird als unschädlich angesehen.[2] Praxis-Beispiel Plan des Erblassers A ist Gesellsc...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.2 Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 % oder weniger beträgt.

Auch wenn zum Betriebsvermögen der Betriebe oder Gesellschaften Anteile an Kapitalgesellschaften gehören und wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 % oder weniger beträgt, sind die Anteile dem Verwaltungsvermögen zuzurechnen (siehe auch R E 13b.20 ErbStR 2019). Bei der sogenannte Poolregelung ist Folgendes zu beachten: Ob die Grenze von 25 %...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1 Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in der Praxis

Im folgenden Abschnitt werden die 4 Schritte zur Umsetzung der "Sozialen Standards"[1] am Beispiel der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG, einer Konzerngesellschaft der Würth-Gruppe, detailliert erläutert. Diese Schritte sind: Organisieren Kommunizieren Analysieren und Initiieren (oder Organisation, Verpflichtung, Be...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.2.1 Grundsatzerklärung und Supplier Code of Conduct

Die Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gründet in der Formulierung von Unternehmensgrundsätzen, die intern als auch in der Außenkommunikation mittels einer Grundsatzerklärung verankert werden sollten. Die Grundsatzerklärung stellt nicht nur ein wichtiges Instrument zur Integration der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen ...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.3.1 Durchführung der Risikoanalyse

Um angemessene Maßnahmen zur Risikominderung und Risikoprävention zu ergreifen, ist für das Unternehmen Adolf Würth GmbH & Co. KG eine fundierte Kenntnis über die eigenen sowie die Menschenrechts- und Umweltrisiken bei den unmittelbaren Lieferanten von entscheidender Bedeutung. Diese Risiken können sich auf verschiedene Bereiche erstrecken, wie bspw. Arbeitsbedingungen, Umwe...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.8.3 Beispiel zur Berechnung auf begünstigtes Vermögen entfallende Steuer

Praxis-Beispiel Berechnung der auf begünstigtes Vermögen entfallenden Steuer Erblasser E verstirbt. E hat seinen Sohn S zum Alleinerben bestimmt. Im Nachlass befindet sich eine 100 %ige Beteiligung an der E-GmbH und Kapitalvermögen mit einem Wert in Höhe von 750.000 EUR. Die GmbH-Beteiligung hat einen Steuerwert von 1.400.000 EUR. Hiervon sind begünstigtes Vermögen 1.300.000 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr