Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 180 Die Anwendung des § 2 Abs. 4 S. 1, 2 UmwStG lässt sich insbesondere dadurch umgehen, dass die Umwandlung zeitlich vor dem Erwerb der Anteile erfolgt.[1] Praxis-Beispiel Die A-AG möchte 100 % der Anteile an der X-GmbH, die Verlustvorträge aufweist, von der B-AG erwerben und auf die Z-GmbH verschmelzen. In einem ersten Schritt wird die X-GmbH auf die Z-GmbH unter Ansatz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3 Ausschluss der Verlustnutzung bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 2)

Rz. 161 Nach S. 2 können Verluste, die der übertragende Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums erleidet, nicht mit Gewinnen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden, es sei denn, die Verrechnung wäre auch ohne Rückwirkung möglich gewesen. Betroffen sind alle Besteuerungsgrundlagen, die S. 1 unter dem Begriff "Verlustnutzung" zusammenfasst; hierzu Rz. 132. Du...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.28 Eigenkapital

Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbringungstatbestände – Teil 2 — Kritische Würdigung ausgewählter durch das JStG 2024 erfolgter Änderungen, Ubg 7/2025, S. 380; Nielsen, Zum Verlustverrechnungskriterium bei der Qualifikation des Eigenkapitals von Personengesellschaf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.29 Einlagen und Entnahmen

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (Abs. 4 S. 1)

Rz. 141 Abs. 4 S. 1, der den übertragenden Rechtsträger betrifft, lässt den Abzug von Verlusten (negativen Einkünften), des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (s. Rz. 143) der übertragenden Körperschaft (nur) in der Weise zu, wie er ohne die Rückwirkungsfiktion bei dem übertragenden Rechtsträger möglich gewesen wäre. Diese Besteuerungsgrundlagen des übertragenden Rechtsträ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.27 Eigene Anteile

Richter, Behandlung indirekter eigener Anteile, IRZ 5/2024, S. 193; Stölzel, Der unentgeltliche oder teilentgeltliche Erwerb eigener Anteile, DB 21/2024, S. 1307; Riepolt, Bilanzierung eigener Geschäftsanteile bei einer GmbH-Nachfolgegestaltung, BBK 9/2023, S. 394; Deubert/Lewe, Erwerb eigener Anteile durch das assoziierte Unternehmen nach HGB – Gedanken zur Fortentwicklung d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.107 Umwandlungen

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.113 Verschmelzung

Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbringungstatbestände–Teil 1–Kritische Würdigung ausgewählter durch das JStG 2024 erfolgter Änderungen, Ubg 6/2025, S. 329; Roß/Ummenhofer, Bilanzierung latenter Steuern bei der Verschmelzung auf eine Organgesellschaft, WPg 11/2025, S. 591; Thees, Überblick über die wesentlichen Neuerungen des IDW ES 1 “Grundsätze zur Durchführung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.93 Rücklagen

Weustenfeld/Ha, Ausschüttung vorvertraglicher Gewinnrücklagen und Verlustausgleichspflicht nach § 302 Abs. 1 AktG, AG 4/2024, S. 112; Weiss, Steuerbilanzielle Rücklage nach § 6b EStG bei einer Mitunternehmerschaft, BC 11/2023, S. 503; Henckel, Rücklage für Anteile an herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen, StuB 14/2023, S. 588; Jahn, (Un-)Zulässige Rücklagenbi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.2 Aktiengesellschaft

Dreher/Fritz, Besetzung von Prüfungsaussch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.85 Offenlegung

Hofmann/Li/Sievers, ESEF-Berichterstattung in Deutschland: Herausforderungen und Chancen, KoR 7-8/2025, S. 251; Gehrer/Gorol/Kaiser, Nachhaltigkeitsberichterstattung im digitalen Zeitalter: die geplanten Regelungen zum XBRL-Tagging, IRZ 4/2025, S. 167; Grups, Digitale (qualifizierte) Signatur des Jahresabschlusses – Zulässigkeit und Anforderungen, BC 4/2025, S. 146; Schmidt, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.70 Konzernabschluss nach HGB

Zwirner/Schöffel, Entwurf IDW ES 17 veröffentlicht, DB 27...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktisches Arbeitsverhältnis / 1 Grundsätze

Beim faktischen Arbeitsverhältnis[1] fehlt es an der wirksamen Vertragsgrundlage, da diese von Anfang an nichtig ist, z. B. durch Rechtsverstoß[2] oder rückwirkend durch Anfechtung.[3] Die im Fall unwirksamer Verträge nach allgemeinem Zivilrecht gemäß § 142 Abs. 1 BGB an sich geltende Rechtsfolge, die Rückabwicklung der ausgetauschten Leistungen (sog. "ex-tunc"-Wirkung), bereit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

Arendt/Siegel, Aufzeichnungspflicht von Trinkgeldern an Arbeitnehmer – Ein Überblick mit Fokus auf die Gastronomie, DStR 28/2025, S. 1565; Bramburger/Schwirkslies, Buchführung – Richtig abgrenzen und steuerlich ansetzen – Aus- und Fortbildungskosten, b+b 8/2025, S. 31; Cremer, Erstattungszinsen – Steuerliche Einordnung und buchhalterische Behandlung, BBK 16/2025, S. 739; Zwir...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.65 Kapitalgesellschaften

Oser, Zulässigkeit der Aufstellung einer Schlussbilanz nach HR-Anmeldung – Anmerkungen zum BGH-Beschluss v. 18.3.2025 – II ZB 1/24, StuB 12/2025, S. 449; Doege/Hauptmann, Werterhöhung von Anteilen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.3 Vergleichbarkeit der Verschmelzung

Rz. 100 Die grenzüberschreitende Verschmelzung i. S. d. §§ 305ff. UmwG ist dabei grundsätzlich ein mit einer Verschmelzung i. S. d. § 2 UmwG vergleichbarer ausländischer Vorgang. Dies gilt auch für Verschmelzungen mit Drittstaatenbezug.[1] Nach der in Rz. 96 vertretenen Auffassung bestimmen sich die Strukturmerkmale einer Verschmelzung nach Art. 2 Buchst. a) FRL. Strukturmerk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing

Leitsatz Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) und § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rauchen / 3.2 Einrichtung von Raucherzonen

Wenn, wie in der Praxis üblich, im Freien oder im Gebäude Raucherbereiche eingerichtet werden, ist genau darauf zu achten, dass dadurch benachbarte Bereiche nicht beeinträchtigt werden (z.B. weil Rauch auf Flure oder von außen durch geöffnete Fenster eindringt). Das ist auch die (schwer einzuhaltende) Bedingung dafür, dass es toleriert wird, wenn in Arbeitsräumen geraucht wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) VVaG keine Kapitalgesellschaft i.S.d. Schachtelprivilegs nach Art. 20 Abs. 2 S. 3 DBA-Luxemburg)

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) stellt keine Kapitalgesellschaft (KapG) i.S.d. Schachtelprivilegs nach Art. 20 Abs. 2 S. 3 DBA-Luxemburg 1958/2009 dar. Mangels eigenständiger Definition oder sonstiger Anknüpfungspunkte für die Begriffsbestimmung im DBA-Luxemburg 1958/2009 ist für den Begriff der KapG das Verständnis Deutschlands als Anwenderstaat maßgeblic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, dass dieser ein Zeugnis erstellt, ist zunächst, dass ein entsprechendes Arbeits-, Anstellungs-, Dienst- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses kommt es dabei nicht an; auch nach einer nur wenige Tage dauernden Beschäftigung hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Kapitalerhaltung

Begriff Bei der GmbH haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Daher hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, wonach das Gesellschaftsvermögen zumindest in Höhe des Stammkapitals zugunsten der Gläubiger erhalten bleiben soll, wobei dies nur bedeutet, dass es insoweit vor dem Zugriff der Gesellschafter geschützt ist, aber nicht verhindert ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Beratern zu Gesellschafterversammlungen: Vor- und Nachteile

Einführung Der Gesellschafter einer GmbH ist in der Praxis häufig auf externe Beratung angewiesen. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben: Ein Gesellschafter kann z. B. infolge von Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht in der Lage sein, der Gesellschafterversammlung zu folgen. Oder es geht für den Gesellschafter um essenzielle Entscheidungen, wie seinen Ausschluss aus d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.3 Vertretung

Als dritte Stufe schließlich kommt eine vollständige Vertretung des Gesellschafters durch den Dritten in Betracht. Dann liegt keine Beiziehung mehr, sondern eine sog. Vertretung vor. Dort redet dann in der Gesellschafterversammlung nicht mehr der Gesellschafter, sondern sein Vertreter für ihn. Eine Vertretung des Gesellschafters ist im GmbH-Recht in § 47 Abs. 3 GmbHG ausdrüc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 2 Wer darf Berater sein?

Der hinzugezogene Beistand kann Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Branchenspezialist oder auch nur ein "väterlicher" Freund sein. Die Auswahl hängt von der Situation und dem Bedarf ab, auch ist zu fragen, welcher Beistand am ehesten mit den Mitgesellschaftern umgehen kann. Achtung Grenzen durch den Gesellschaftsvertrag beachten Häufig begrenzt die Satzung (= Gesellschaftsvert...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / Einführung

Der Gesellschafter einer GmbH ist in der Praxis häufig auf externe Beratung angewiesen. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben: Ein Gesellschafter kann z. B. infolge von Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht in der Lage sein, der Gesellschafterversammlung zu folgen. Oder es geht für den Gesellschafter um essenzielle Entscheidungen, wie seinen Ausschluss aus der Gesells...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.2 Beratung

Darüber hinaus kann der Dritte über seine bloße Anwesenheit hinaus den Gesellschafter unterstützen, indem er ihn berät oder "coacht". Oder aber der Beistand soll wie im obigen Beispiel aktiv in das Geschehen der Gesellschafterversammlung eingreifen, mit dem Ziel, das Stimmverhalten der Gesellschafter zu beeinflussen, um die Interessen des Gesellschafters durchzusetzen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.1 Bloße Anwesenheit

Es kann sich um die bloße Anwesenheit eines Dritten handeln, der in keinster Weise in den Gang der Gesellschafterversammlung eingreift und noch nicht einmal den Gesellschafter intern berät oder begleitet. Dieser Dritte ist lediglich Zeuge des Ablaufs der Gesellschafterversammlung. Auch die bloße Anwesenheit kann von Bedeutung sein, etwa wenn es darum geht, in einer späteren ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 1 Wann ist externer Rat gefragt?

Benötigt ein Gesellschafter auf einer Gesellschafterversammlung externen Rat, so kann dies unterschiedliche Gründe haben: Der Gesellschafter könnte den Anteil kürzlich geerbt haben und über keinerlei Kenntnisse über die Branche oder Interna der Firma verfügen, sodass er in der Gesellschafterversammlung hilflos den übrigen Gesellschaftern und deren Strategie ausgeliefert ist. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 3 Was bedeutet "Teilnahme an der Gesellschafterversammlung"?

Hier besteht Uneinigkeit in der Rechtsprechung. Überwiegend wird die Teilnahme als Oberbegriff aufgefasst, wobei ihr Zweck die bloße Anwesenheit auf der Gesellschafterversammlung oder die Beratung oder Vertretung eines Gesellschafters sein kann. Teils wird vertreten, die Teilnahme beinhalte notwendig auch die Teilhabe an der Willensbildung der Gesellschaft, wobei das Recht a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 4.2 Gleichbehandlungsgrundsatz

Bei der Frage, ob die Hinzuziehung eines Beistands gestattet werden muss, ist auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Benötigen also Mitgesellschafter in der schwierigen Situation ebenfalls externen Rat, so muss ihnen diese Möglichkeit eingeräumt werden. Es kann nicht angehen, dass z. B. ein Mehrheitsgesellschafter mit seinen Stimmen erreicht, dass er selbst einen B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 4 Rechtliche Zulässigkeit der Beiziehung von Beratern

Die Beiziehung von Beratern zur Gesellschafterversammlung ist grundsätzlich nur dann gestattet, wenn der Gesellschaftsvertrag sie zulässt oder aber wenn die Gesellschafterversammlung durch Mehrheitsbeschluss die Anwesenheit bzw. Teilnahme von Beratern gestattet.[1] Fehlt eine Satzungsregelung oder ergeht ein abschlägiger Beschluss der Gesellschafterversammlung zum Antrag eine...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 4.1 Konkreter Beratungsbedarf und Interesse der Gesellschaft

Einerseits geht es um essenzielle Entscheidungen für den Gesellschafter, wie z. B. den Entzug von mitgliedschaftlichen Rechten wie die Entziehung von Sonderrechten, die Abberufung eines Gesellschafters aus dem Amt des Geschäftsführers oder der Entzug des Geschäftsanteils. Hier wird also in den Kernbereich der Mitgliedschaft eingegriffen. Besteht aufgrund mangelnder Kompetenz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 5 So könnte eine Satzungsregelung aussehen

In der Satzungsklausel sollte grundsätzlich je nach Wunsch der Gesellschafter geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung von Beiständen gestattet ist sowie insbesondere welches Prozedere, das heißt welche Formalien einzuhalten sind. Die nachfolgende Satzungsklausel enthält ein grundsätzliches Verbot der Beiziehung von Beratern mit der gebotenen Ausna...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.2 Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten, leitenden Angestellten, Auszubildenden und Leiharbeitnehmer

Teilzeitbeschäftigte werden mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit dem Faktor 0,5 und Beschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 30 Stunden mit dem Faktor 0,75[1] berücksichtigt. Leitende Angestellte i. S. d. § 14 Abs. 2 KSchG sind bei der Bestimmung der Beschäftigtenzahl nach § 23 Abs. 1 Satz 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Austritt eines GmbH-Gesellschafters

Zusammenfassung Begriff Ein allgemeines Austrittsrecht des Gesellschafters aus der GmbH ist im GmbH-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings ist allgemein anerkannt, dass sich ein Gesellschafter aus wichtigem Grund von seiner GmbH trennen kann. Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Mitgliedschaft muss den Austritt notwendig und als letztes Mittel erscheinen lassen. Diese Unzumutb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Mantelkauf

Zusammenfassung Begriff Eine GmbH, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat, aber noch nicht liquidiert ist, besteht als eingetragene Gesellschaft fort. Sie ist eine Mantel-GmbH. Die Bilanzwerte bleiben bestehen. Auch ein eventueller Verlustvortrag oder -rücktrag. Die Mantel-GmbH kann erworben werden, allerdings sind hier Restriktionen zu beachten. 1 Erwerb eines GmbH-Mante...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachschusspflicht

Zusammenfassung Begriff Die Gesellschafter einer GmbH können im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, dass sie über die Stammeinlagen hinaus unter bestimmten Voraussetzungen weitere Einlagen leisten müssen. Diese sog. Nachschusspflicht soll sicherstellen, dass die GmbH für ihre künftigen Aufgaben über ausreichend Kapital verfügt. Ohne gesellschaftsvertragliche Regelung ist ein Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Mindeststammkapital

Begriff Mit dem Gesellschaftsvermögen haftet die GmbH für die Schulden der Gesellschaft. Hierbei muss ein Mindeststammkapital in der Satzung bei der Gründung festgelegt werden (Haftungskapital). Dieses Mindeststammkapital müssen die Gesellschafter aufbringen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in § 3 GmbHG. Die Angabe des Stammkapitals...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Mantelkauf / 1 Erwerb eines GmbH-Mantels

Im Gegensatz zur sog. Vorrats-GmbH, die zwar im Handelsregister eingetragen ist, aber noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, kann auch ein GmbH-Mantel erworben werden. In der Praxis spricht man von einem GmbH-Mantel, wenn die Gesellschaft keinen Geschäftsbetrieb mehr unterhält, sodass nur noch die Hülle, der Mantel als "leere Hülse" besteht[1]. Die Mantel-GmbH hat me...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Kaduzierung

Begriff Zahlt ein GmbH-Gesellschafter eine fällige Stammeinlageforderung nicht in das Gesellschaftsvermögen ein, sieht das GmbH-Gesetz das sog. Kaduzierungsverfahren vor, an dessen Ende die Versteigerung des Anteils und eine Haftung der Mitgesellschafter für etwaige verbleibende Fehlbeträge steht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Austritt eines GmbH-Gesells... / Zusammenfassung

Begriff Ein allgemeines Austrittsrecht des Gesellschafters aus der GmbH ist im GmbH-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings ist allgemein anerkannt, dass sich ein Gesellschafter aus wichtigem Grund von seiner GmbH trennen kann. Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Mitgliedschaft muss den Austritt notwendig und als letztes Mittel erscheinen lassen. Diese Unzumutbarkeit kann sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Austritt eines GmbH-Gesells... / 1 Austritt des Gesellschafters gemäß Gesellschaftsvertrag

Im Gesellschaftsvertrag können beliebige Austrittsgründe vereinbart werden. Insoweit herrscht weitgehend Vertragsfreiheit. Allerdings darf durch diese Regelungen nicht das Recht zum Austritt aus wichtigem Grunde beschränkt werden. Dieses Austrittsrecht kann so ausgestaltet werden, dass die Gesellschaft entweder mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt wird oder die ...mehr