Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / B. Fazit

Die gGmbH eignet sich zweifellos als Gestaltungsmittel für die Nachfolgeplanung und stellt eine ernsthafte Alternative zur Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung dar, wobei die Wahl des richtigen Rechtsträgers stets abhängig von den kurz- und langfristigen Vorstellungen des "Stifters" ist. Ungeachtet der Möglichkeit, die gGmbH der Stiftung durch entsprechende satzungsmäßige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 1. Keine unentgeltliche Zuwendung i.S.d. § 2325 Abs. 1 BGB

Jedenfalls im Verhältnis des Gesellschafter-Erblassers zu der gGmbH scheiden Pflichtteilsergänzungsansprüche stets aus. Wie zuvor dargelegt, erfolgt die Leistung des Gesellschafters an seine (g)GmbH causa societatis und stellt daher weder eine Schenkung noch eine unentgeltliche Zuwendung an die Gesellschaft dar.[35] Ist der Zuwendende nicht alleiniger Gesellschafter der Gesel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 2 Hand- und Lehrbücher, Formularbücher, Monographien

Andrae, Internationales Familienrecht, 5. Aufl. 2023 Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch Erbrecht, hrsg. von Keim/Lehmann, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch zum Bürgerlichen, Handels- und Wirtschaftsrecht, hrsg. von Gebele/Scholz, 14. Aufl. 2022 Beck’sches Handbuch der GmbH, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, 6. Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Die Stiftung & Co KG – eine attraktive Unternehmensform, WPg 1988, 128; Esch, Die GmbH & Co KG als "Einheitsgesellschaft", BB 1991, 1129; Döllerer, Überhöhter Gewinnanteil der GmbH in einer GmbH & Co KG, DStR 1991, 1033; Kaufmann, Die Behandlung einer verdeckten Einlage in Form eines überhöhten Gewinnanteils der GmbH in einer GmbH & Co KG im Anrechnungsver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schneider/Reusch, Die Vertretung und die Mitwirkung der Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH & Still, DB 1989, 713; Steinacker, Die GmbH & atypisch Still im Steuerrecht, Ffm 1993; Weber, Die Bedeutung der Geschäftsführer-Tätigkeit für die Annahme einer atypischen GmbH & Still, GmbHR 1994, 144; Horn/Maertins, Die steuerliche atypische stille Beteiligung an der GmbH, GmbHR ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cia) Gewinnanteil und Korrektur auf Ebene der Gewinnfeststellung

Rn. 49 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Betrifft nur den vom Regelfall abweichenden Fall, dass die Komplementär-GmbH an Gewinn (und Verlust) beteiligt ist und nicht nur Kostenersatz und Risikovergütung (ist zur Vermeidung einer vGA ausreichend, s H/H/R, § 15 EStG Rz 35b mwN) erhält. Wird der Vermögensvorteil in Form eines zu niedrigen Gewinnanteils allerdings Kommanditisten zugewe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / A. Erbrechtliche Behandlung

Bis heute ungeklärt ist, inwiefern sich Geschäftsanteile an einer gGmbH auf den ordentlichen Pflichtteilsanspruch aus § 2303 BGB auswirken (I.) und ob bzw. inwiefern lebzeitige Zuwendungen von Gesellschaftern an die Gesellschaft Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen können (II.). I. Ordentlicher Pflichtteilsanspruch, § 2303 BGB Die Geschäftsanteile an einer GmbH sind gem. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / II. Pflichtteilsergänzungsanspruch

Nachdem davon auszugehen ist, dass der Wert der Geschäftsanteile an einer gGmbH regelmäßig entsprechend der §§ 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO auf den Wert der eingezahlten Kapitalanteile zuzüglich des gemeinen Werts der geleisteten Sacheinlagen beschränkt ist, ist zu prüfen, ob die Zuwendungen des Gesellschafters an seine gGmbH Pflichtteilsergänzungsansprüche i.S.d. § 2325 BGB auslös...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bsp für gewerblich geprägte bzw nicht geprägte PersGes

Rn. 177 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Für nachfolgend gestaltete vermögensverwaltende PersGes gilt die Fiktion der gewerblichen Prägung, wenn sie nicht bereits ohnehin (teils) eigengewerblich tätig sind; weitere Voraussetzung ist das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht: Gesellschafter einer GbR, OHG und evtl KG sind ausschließlich KapGes (zB die A-GmbH und die B-GmbH sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung privater...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung, BB 1995, 25; Neu, Änderung der Rspr zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungs-Urteilsanalyse und Beratungskonsequenzen zum BFH-Urt vom 23.04.1996, DStR 1996, 1757; Berz/Müller, Sonder-BV und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, DStR 1996, 1919; Verschiedene, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, JfFfSt 1997/98, 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besitz-Einzelunternehmen

Rn. 362 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei einem Besitz-Einzelunternehmen handelt es sich auch hinsichtlich der Überlassung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen stets um notwendiges BV, wenn dieses den Betrieb der Betriebsgesellschaft zumindest fördert (so auch BFH v 20.04.2005, BFH/NV 2005, 1774). Gegenstand des Urt v 20.04.2005, aaO, war eine Einzel-Besitzunternehmerin, die n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Erscheinungsformen

Rn. 41a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bzgl des Beteiligungsverhältnisses an KG und GmbH sind folgende Erscheinungsformen möglich (s Wacker in Schmidt, § 15 EStG Rz 700, 42. Aufl):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkung

Rz. 246 [Autor/Stand] Die wichtigste Gruppe der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG aufgeführten inländischen juristischen Personen, deren gesamtes Vermögen einen Gewerbebetrieb bildet, stellen die Kapitalgesellschaften dar. Zu ihnen gehören nach dem Klammerzusatz in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Stichtagsprinzip

Rz. 59 Jede Bewertung ist grundsätzlich zeitpunktbezogen.[107] Das gilt auch für die Unternehmensbewertung. Der Bewertungsstichtag determiniert, welche finanziellen Überschüsse den bisherigen Unternehmenseignern bereits zugeflossen sind und daher bei der Beurteilung der zukünftigen Ertragskraft nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, und ab welchem Zeitpunkt zu erwartende b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hegemann/Querbach, Die stille Beteiligung von KapGes nach dem StVergAbG, GStB 2003, 268; Wagner, Das Verlustausgleichs- und -abzugsverbot nach § 15 Abs 4, insbesondere bei Termingeschäften und bei stillen Gesellschaften, DStZ 2003, 798; Ronge, Zur Beendigung atypisch stiller Beteiligungen im GmbH-Konzern, FR 2004, 78; Groh, Verluste in der stillen Gesellschaft, DB 2004, 668; Int...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Kritik am Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung

Rn. 304 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das lt I. Senat (s Rn 303) dogmatisch verselbstständigte "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung hat Auswirkungen insb hinsichtlich der GewStPfl der Pachteinnahmen (idR wegen § 35 GewStG weniger bedeutsam) und der Steuerverhaftung der stillen Reserven im verpachteten "Betriebs"-vermögen des Besitzunternehmens; diese Rechtsfortbildung ist a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Geschäftsführung obliegt nur/auch Kommanditisten

Rn. 176b Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 164 S 1 HGB sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Da diese Vorschrift jedoch dispositiver Natur ist, kann dem Kommanditisten einer KG unter Ausschluss des Komplementärs (zulässig lt BGHZ 41, 349; BGHZ 17, 294) oder zusammen mit dem Komplementär im Gesellschaftsvertrag die Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung des Anteilswerts

Rz. 1727 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1b Satz 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft "nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft im Bewertungsstichtag." Der so ermittelte Beteiligungswert wird dem Umstand gerecht, dass sich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zivilrechtliche Aspekte und wirtschaftliche Motive

Rn. 51b Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für eine Unternehmensform, bei der an einer GmbH ein oder auch mehrere stille Gesellschafter atypisch still beteiligt sind (grundsätzlich zur atypisch stillen Gesellschaft bei Mehrgliedrigkeit s Rn 51), wird in der Literatur die gängige Bezeichnung "GmbH & (atypisch) Still" verwendet. Vertragsparteien sind die GmbH als Inhaber eines Handels...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Mittelbare Beherrschung der Besitz-PersGes

Rn. 320h Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach früherer Rspr des BFH reichte für eine Beherrschungsidentität dagegen lange Zeit eine nur mittelbare Mehrheits-Beteiligung der maßgeblichen Personengruppe an der Besitz-PersGes über eine zwischengeschaltete Tochter-KapGes nicht aus, die vorgeschaltete KapGes entfaltete vielmehr Abschirmwirkung und führte zu einem aus dem Trennungsprin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / c. Stellungnahme

Bei zutreffender Würdigung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in Verbindung mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen sprechen die besseren Argumente dafür, dass der Wert des Geschäftsanteils im Rahmen des § 2311 BGB entsprechend der Regelung des §§ 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO auf den Wert der eingezahlten Kapitalanteile zuzüglich des gemeinen Werts der geleisteten Sac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 2. Fristbeginn des § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB

Dessen ungeachtet beginnt die Frist des § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB jedenfalls mit der Leistung der Einlage, sodass Pflichtteilsergänzungsansprüche spätestens nach dem Ablauf von zehn Jahren vollumfänglich ausgeschlossen wären.[37] Die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB beginnt zu laufen, wenn der Vermögensgegenstand die Sphäre des Schenkers verlassen hat. Der Erblasser muss einen Zustan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 2. Bewertung von Geschäftsanteilen an einer gGmbH

Anhand der vorstehenden Grundsätze ist nunmehr die Bewertung von Geschäftsanteilen an einer gGmbH zu betrachten.[19] Dabei sind insbesondere die nachstehenden gesellschaftsvertraglichen Klauseln entsprechend der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60a AO) zu berücksichtigen: a. Verbot des Erhalts von Gewinnanteilen und sonstiger Zuwendungen, § 55 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 AO § 55 Abs. 1 S. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / III. Zusammenfassung

Nach alledem bleibt festzuhalten, dass sowohl ordentliche Pflichtteils- als auch Pflichtteilsergänzungsansprüche durch die Einbringung von Vermögenswerten in eine gGmbH vermieden bzw. drastisch reduziert werden können. Gleichwohl könnte der Erbe in die Lage versetzt werden, nach dem Erbfall (mit den entsprechenden Steuerfolgen) erhebliche Werte in sein Privatvermögen zu überf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 4

Auf einen Blick Im Rahmen der pflichtteilsrechtlichen Bewertung ist der Wert der Geschäftsanteile an einer gGmbH bei zutreffender’Würdigung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in’Verbindung mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen entsprechend der Regelung des § 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO auf den Wert der eingezahlten Kapitalanteile zuzüglich’des gemeinen Werts der ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / a. Verbot des Erhalts von Gewinnanteilen und sonstiger Zuwendungen, § 55 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 AO

§ 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO bestimmt, dass die Mittel der Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden dürfen, und verbietet es, Gesellschaftern Gewinnanteile und sonstige Zuwendungen, die auf der Mitgliedschaft beruhen, zukommen zu lassen. Zu den Gewinnanteilen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen.[20] Die Mustersatzung trägt dem wie folgt Rechnung: Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / d. Auswirkungen eines späteren "Ausstiegs" aus der Gemeinnützigkeit

Auch für einen etwaig zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommenen "Ausstieg" aus der Gemeinnützigkeit kann mangels gesetzlicher Korrekturvorschrift regelmäßig nicht anderes gelten. Das BGB kennt im Wesentlichen drei Gründe, vom starren Stichtagsprinzip abzuweichen. Dazu im Einzelnen: aa. § 2313 BGB Eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip kann aus § 2313 BGB folgen. Danach bleiben bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stahl, Betriebsaufgabe und -unterbrechung, KÖSDI 2006, 15 125; Zapf, Grunderwerbsteuerneutrale Beendigung einer Betriebsaufspaltung, NWB 2021, 545; Müller, Absicherungsstrategien zur Vermeidung von unerwünschten Besteuerungseffekten bei Betriebsaufspaltung; NWB 2024, 489; Dressler/Nickel, Wege aus der Betriebsaufspaltung, DStR 2024, 403. Rn. 400 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Kessler, Tatbestandsmerkmale und Anwendungsbereich des Gepräge-Gesetzes, DStR 1986, 451; Felix, Nicht-Gesellschafter als Geschäftsführer einer "gewerblich geprägten PersGes" neuen ESt-Rechts?, DStZ 1986, 117; König, Die vermögensverwaltende GmbH & Co KG nach dem StBereinG 1986, BB 1986, 569; Blinzler/Buchbinder, Geprägegesetz und GmbH & Co KG – Vermeidung der Geprägegrun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung u Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbildu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis zum StÄndG 1992/Steuerspareffekte

Rn. 111a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gesellschaftsrechtlich können Gesellschafter einer PersGes natürliche Personen, aber auch zB wiederum PersGes selbst sein. Die beteiligte PersGes wird dann als Obergesellschaft (OG), die andere PersGes als Untergesellschaft (UG) bezeichnet. Wegen der grundsätzlichen Beteiligungsfähigkeit einer PersGes auch einer gewerblichen GbR, an einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Umwandlungssteuergesetz

Rn. 412 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verschmelzung der GmbH & Co KG auf die Betriebs-GmbH gilt steuerlich als Betriebseinbringung iSd §§ 20–23 UmwStG. Das infolge Betriebsaufspaltung gewerbliche Betriebsunternehmen kann nach § 20 Abs 1 UmwStG Gegenstand einer Betriebseinbringung sein: BFH BStBl II 2001, 321. Die von § 20 UmwStG geforderte Voraussetzung, dass ein "Betrieb" ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Beteiligung des Gesellschafters dienende WG (Sonder-BV II)

Rn. 75 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur rechtlichen Stütze für das vom BFH geschaffene Sonder-BV II s Rn 73. Zum Sonder-BV II zählen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die erfolgsneutrale Begründung der echten Betriebsaufspaltung

Rn. 376 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unproblematisch ist die Begründung einer (unechten) Betriebsaufspaltung, wenn dies sofort im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschieht, indem die durch Bargründung errichtete Betriebs-GmbH das UV erwirbt, der Einzel-Besitzgesellschafter oder die Besitz-PersGes oder Besitzgemeinschaft das AV an die GmbH verpachtet. Dies h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Geschäftsführung obliegt nur den persönlich haftenden Gesellschaftern, die KapGes oder gewerblich geprägte PersGes sind, und/oder Nichtgesellschaftern

Rn. 176 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff der "Geschäftsführung" ist gesellschaftsrechtlich zu verstehen (§§ 114–117, 164 HGB; §§ 709–713 BGB). Maßgeblich ist somit eine gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander (so jetzt auch in R 15.8 Abs 6 S 1 EStR 2012, ergänzt idF EStÄR 2012). Das Recht der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes o eine Witwe u die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafters, wenn die Witw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Persönlich haftende Gesellschafter

Rn. 174a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff "persönlich haftende Gesellschafter" knüpft typisierend an die §§ 128, 161 Abs 1 HGB an und bedeutet idS unmittelbare Haftung für gesetzliche und rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten (s Rn 175) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern mit dem gesamten Vermögen. Für die Frage, ob ein Gesellschafter iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG unbesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rücklagenbildung und -auflösung und buchmäßige Erfassung (§ 6b Abs 10 S 5–10 EStG)

Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Erfolgt bis zum Ende des Wj der Veräußerung keine Ersatzbeschaffung, ist die Gewinn-Neutralisierung durch Rücklagenbildung vorzunehmen (§ 6b Abs 10 S 5 EStG , s Rn 55f). Der StPfl hat ein Wahlrecht, wenn er keinen Abzug vorgenommen hat. Er kann die Rücklage auch auf einen Teilbetrag beschränken und den Restbetrag sofort versteuern. Diese Rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Umwandlungsgesetz

Rn. 411 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Ist das Besitzunternehmen eine GmbH & Co KG, kann diese auf die Betriebs-KapGes verschmolzen werden (§§ 2ff, 39 ff, 46 ff, 53, 55 UmwG). Die formellen Voraussetzungen sind in §§ 2ff UmwG geregelt und die materiell wichtigen in den §§ 46ff, 53, 55 UmwG. Wegen der erforderlichen zivilrechtlichen Formalien analog s Rn 402. Zu beachten ist, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Mittelbare Gesellschafterleistung bei unmittelbarer Beteiligung

Rn. 89 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wegen umgekehrt unmittelbarer Gesellschafterleistung bei mittelbarer Beteiligung (doppelstöckige PersGes) s Rn 111a u 111b . Zum Fall einer zwischen unmittelbare Gesellschafterleistung und diese empfangende PersGes zwischengeschalteten Management-KapGes s Rn 84a . Unter dem Stichwort "mittelbare Gesellschafterleistung" zur Förderung des Gesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Atypische stille Gesellschaft

Schrifttum: Bitz, Aktuelle Entwicklungen bei der GmbH & Still, GmbHR 1997, 769; Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Auflage 2020; Bodden, Die atypisch stille Gesellschaft im Einkommensteuerrecht, KÖSDI 2019, 21282; Bodden, Die atypische Unterbeteiligung als Mitunternehmerschaft, KÖSDI 2020, 21942; Bolk, Festschrift für Wolfram Reiss, 2008, Einkünfte des an einer GmbH s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die frühere "Gepräge-Rspr"

Rn. 165 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach der vom IV. Senat des BFH 1966 initiierten sog "Gepräge-Rspr" (BFH BStBl III 1966, 171; bestätigt durch BFH BStBl II 1972, 799; 1976, 480; 1977, 776) begründete eine nur vermögensverwaltende (oder luf) Betätigung einer GmbH & Co KG, an der als einzige Komplementärin eine kraft Rechtsform (§ 8 Abs 2 KStG) gewerbliche GmbH beteiligt war,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliche Aspekte

Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab s Rn 300 vorletzter Absatz. Die beschränkte Haftung einer KapGes als Betriebsfirma bietet die Möglichkeit, zivilrechtlich das gesamte wertvolle AV der betrieblichen Haftung (Kredithaftung, insb Produzentenhaftung) zu entziehen. Dem ist aus Erfahrung der Praxis hinsichtlich der Kredithaftung entgegenzuhalten, dass diese Wirkung oft zT d...mehr