Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Abweichende Regelung – Erlass einer Geschäftsordnung

Rz. 25 Die Gesamtgeschäftsführung kann sich als sehr hinderlich erweisen, insb. bei größeren Gesellschaften. Eine abw. Regelung ist nicht nur zulässig, sondern auch zweckmäßig, in vielen Fällen sogar geboten. Inhaltlich ist jede abw. Regelung zulässig, z.B. Mehrheitsentscheidung, evtl. Stichentscheid durch den Vorsitzenden, Einzelgeschäftsführung bzw. durch zwei Geschäftsfüh...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / III. Anmeldepflichtige und anmeldeberechtigte Personen

Rz. 9 Zur Anmeldung berechtigt und verpflichtet sind die Geschäftsführer (§ 78) in vertretungsberechtigter Zahl (Noack § 39 Rz. 11), auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht die Anmeldepflicht des Geschäftsführers fort, vgl. OLG Hamm ZIP 2017, 820; Rpfleger 2003, 444). Besteht im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung noch Gesamtvertretung, reicht die Unterzeichnung d...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / X. Schadensersatzpflicht der Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 54 Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben bei Ausübung ihres Amtes die Sorgfalt zu beachten, die für einen ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführer bzw. Überwacher gilt (§§ 93, 116 AktG i.V.m. § 52 Abs. 1). Verletzen sie diese, sind sie zum Ersatz des Schadens verpflichtet (vgl. BGH 2007, 186). Ist ein Verschulden streitig, trifft die Beweislast den Aufsichtsrat (...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VII. Umfang der Prüfungspflicht des Registergerichts

Rz. 14 Es ist Aufgabe des Registergerichts, die Eintragung unrichtiger oder tatsächlich nicht bestehender Rechtsverhältnisse zu verhindern (KG Rpfleger 1997, 440). Regelmäßig ist das Registergericht bei Vornahme deklaratorischer Eintragungen – die Anmeldung von Geschäftsführern gehört dazu, da die Bestellung durch die Gesellschafterversammlung erfolgt und damit abgeschlossen...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Anspruchsberechtigter Gesellschafter

Rz. 12 Der Anspruch auf Auskunft und Einsicht (gesellschaftsrechtliches Individualrecht) steht dem Gesellschafter zu, der im Zeitpunkt der Entscheidung noch Gesellschafter ist (Thür. OLG GmbHR 1996, 699). Maßgebend ist die formgültige Übertragung des Anteils (BayObLG GmbHR 1993, 743; OLG Frankfurt GmbHR 1997, 130; vgl. auch OLG Karlsruhe NZG 2000, 435), auch wenn sich der Ge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VIII. Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung (Nr. 6)

Rz. 72 Die Gesellschafterversammlung (in ihrer Gesamtheit) hat das Recht zur Kontrolle der Geschäftsführer. Eine Aufsichtspflicht erwächst daraus nicht (Drenckhan GmbHR 2006, 1297). Davon zu unterscheiden ist das Auskunfts- und Informationsrecht des einzelnen Gesellschafters nach § 51a (zum Verhältnis zu § 51a vgl. Keßler GmbHR 2000, 71, 75). Die Rechte der Gesellschafterver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 5. Die Angabe der Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile sowie der übernehmenden Gesellschafter

Rz. 34 Die Vorschrift ist dem § 2 AktG angelehnt (Noack § 3 Rz. 16). Wesentlich ist, dass nunmehr jeder Gesellschafter beliebig viele Anteile jeweils mindestens mit einem Euro übernehmen kann – vgl. auch § 5 Abs. 2 S. 2 (hierzu Lutter/Hommelhoff § 3 Rz. 40 f.; auch Scholz/Scheller § 3 Rz. 51; auch Noack § 3 Rz. 16). Rz. 35 Insofern ist § 3 Abs. 1 Nr. 4 zu beachten. Nach der B...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung / Frühere Änderungen

Rz. 5 In der 8. Aufl. waren bereits einige Änderungen zu berücksichtigen. So ist für die Gesellschafterliste das am 26.6.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäsche Richtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. I 2017, S. 1822, 1863 f.) zu beachten. § 40 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung / Rechtsprechung – Auswahl

Rz. 4 BGH v. 28.6.2022 – II ZB 8/22 – Zurückweisung der Anmeldung ohne Belehrung über die unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht, ebenso bei fehlender Versicherung nach §§ 6 Abs. 2, S. 2, 8 Abs. 3 S. 1; BGH v. 15.4.2021 – III ZR 139/20 – zum Gründungsstadium (Vorgründungsgesellschaft vor Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages (GbR oder OHG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung / Neuere Literatur zum GmbHG – Auswahl

Rz. 3 Zwischenzeitlich waren nach der 8. Auflage zur Entwicklung des GmbH-Rechts u.a. erschienen Born Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2023, Heft 10, Sonderbeilage 2; Luy Gesellschaftsrecht – Aktuelle Entwicklungen, notar 2020, 351; ders. notar 2021, 392; ders. Notar 2022, 359; auch Ring Die Entwicklung des Personengesellschafts- und GmbH-Rechts durch die Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung / Weitere Literatur zu den Neuerungen

Rz. 2 Im Zusammenhang mit den o.g. Änderungen sind einige Beiträge zu beachten: Denga Digitale Beurkundungen im Gesellschaftsrecht, RDi 2024, 123; Baschnagel/Hilser Grenzüberschreitende Umwandlungen von Personengesellschaften nach dem MoPeG und dem UmRUG – aktuelle Entwicklungen sowie rechtspolitische und rechtsdogmatische Perspektiven ZPG 2024, 87; Schwacha Registrierungser...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / b) Keine Steuergefährdung bei Leistungen an Endverbraucher

Methodik der Sachverhaltsermittlung: Weiterhin wäre zu ermitteln, ob es sich bei den Kunden, auf die die MwSt abgewälzt wurde, um Steuerpflichtige oder Endverbraucher handelt. Wie diese Feststellung zu treffen ist, müsste gesetzlich geregelt werden. Solche Nachweispflichten könnten darin bestehen, dass der Steuerzahler glaubhaft und plausibel darlegen muss, wie seine jeweili...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 1. Alternative Ansätze

Herausforderung trotz elektronischer Unterstützung: Die oben dargestellten Verfahren (Erstattung bzw. Direktanspruch) würden natürlich – auch bei Implementierung entsprechender Online-Lösungen nicht einer gewissen Komplexität entbehren, die – wenn es um Beträge geht, die nicht wesentlich ins Gewicht fallen – bei den Beteiligten (auch bei der Finanzverwaltung) zu Aufwand führ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / d) Keine Gefährdung des Steueraufkommens bei Rechnungen an bestimmte Personen

Kein Fall des Art. 203 MwStSystRL, § 14c UStG: Ergibt sich aus dem Steuerausweis auf der Rechnung keine Gefährdung des Steueraufkommens, entsteht keine Steuer i.S.d. Art. 203 MwStSystRL.[21] Es liegt dann einer der vorstehend unter II.1. dargestellten Fälle vor.[22]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / c) Erstattung auch bei Leistungen an Steuerpflichtige möglich

Gefährdung des Steueraufkommens: Insoweit als es sich bei den Kunden um Steuerpflichtige handelt, läge – wenn die MwSt auf Rechnungen gesondert ausgewiesen wurde – eine Gefährdung des Steueraufkommens vor.[94] Es wäre in diesen Fällen faktisch nicht möglich festzustellen, ob der Belastete einen evtl. vorgenommenen Vorsteuerabzug rückgängig gemacht hat (vgl. oben IV.3.). In d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / a) Gutgläubigkeit

Korrektur der geschuldeten Steuer bei Nachweis des guten Glaubens: Voraussetzung der Erstattung ist in diesen Fällen im Prinzip, dass der Rechnungsaussteller seinen guten Glauben bei der Ausstellung der Rechnung nachweist.[11] Der zu erstattende Betrag wird dann über die Aufnahme in die jeweilige (berichtigte) Steuererklärung (Minderung des dort erklärten Steuerbetrags) Teil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / XI. Fazit

Unionsrechtskonforme Regelung der Grundlagen wäre ein Fortschritt: Würden die im vorstehenden Überblick skizzierten Regelungen implementiert, wären die Fragen der Erstattung zu Unrecht abgeführter Steuern (weitestgehend) unionsrechtskonform geregelt. Den Autoren ist, wie eingangs gesagt, bewusst, dass dieser Überblick nicht abschließend sämtliche Detailfragen erfassen kann. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 4.1 Rubrum

Zunächst sind die Parteien zu bezeichnen. Diese Bezeichnung wird auch Rubrum genannt. Wie § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG in diesem Zusammenhang zum Ausdruck bringt, ist die Anfechtungsklage gegen die GdWE zu richten. Praxis-Beispiel Anfechtungsklage Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Kastanienweg 13 in 76953 Gernsbach belegen. Verwalter ist die Firma IV Immobilienverwaltungs-Gm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.6.2.2 Streitverkündung

Mit Blick auf eine mögliche Inregressnahme des Verwalters durch die GdWE – sei es wegen der Verfahrenskosten oder sonstiger Schadensersatzansprüche infolge einer erfolgreichen Beschlussmängelklage –, stellt sich die Frage, ob dem Verwalter der Streit verkündet werden kann. Zu berücksichtigen ist, dass der Verwalter gemäß § 9b Abs. 1 WEG die GdWE als Organ bzw. deren gesetzlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.2 Freischichten, rollierendes System

Rz. 32 Freischichten gleichen Unterschiede zwischen der individuellen Arbeitszeit und den Betriebsnutzungszeiten aus. Praxis-Beispiel Bei der X-GmbH gilt eine tarifliche regelmäßige Arbeitszeit von 36 Stunden/Woche. Aufgrund einer tarifvertraglichen Öffnungsklausel regelt eine Betriebsvereinbarung, dass die Arbeitnehmer statt 7,42 Stunden an 5 Arbeitstagen in der Woche jeweil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2.1 Grundsätzliche Voraussetzungen

Der Unternehmer erhält aus Rechnungen für seine betrieblich veranlassten Kosten anlässlich einer von ihm bzw. vom Gesellschafter einer Personengesellschaft durchgeführten Geschäftsreise oder einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit den vollen Vorsteuerabzug. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer als Empfänger der Übernachtungsleistungen anzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.3 Verpflegungskosten der Arbeitnehmer

Der Unternehmer erhält den Vorsteuerabzug aus Verpflegungsleistungen anlässlich einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers nur, wenn diese von ihm als Arbeitgeber empfangen [1] und in voller Höhe getragen werden.[2] Zusätzlich muss eine auf ihn lautende Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer vorliegen oder eine Kleinbetragsrechnung im Gesam...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 1.3.4 Vermieter ist eine GmbH

Gleiches gilt für juristische Personen (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH). Diese haben kein Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs, da die Räumlichkeiten von einer juristischen Person nicht als "Wohnung" benutzt werden können. Es genügt nicht, wenn ein Gesellschafter, gesetzlicher Vertreter oder ein Angestellter der juristischen Person die Räume nutzen will. Der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 1.3.3 Vermieter ist eine GmbH & Co. KG

Auch eine GmbH und Co. KG kann ein Mietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen. Eine vergleichbare Situation wie bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht nicht. Die Rechtsform einer GbR entsteht oftmals zufällig, und daher wäre die unterschiedliche Behandlung der Vermietung durch eine GbR einerseits und durch eine einfache Vermieterm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.2 Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, durch welchen die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt werden, kann den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Hinweis Definition wichtiger Grund Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Outsourcing

Rz. 13 § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG gilt [1] für alle Unternehmer, die die dort bezeichneten Umsätze ausführen, und nicht nur für Unternehmer, die ein Bankgewerbe betreiben. § 4 Nr. 8 UStG behandelt zwar in erster Linie Bank- und Börsengeschäfte, beschränkt sich in seiner Auswirkung jedoch nicht auf das Bankgewerbe, sondern befreit vielmehr alle aufgeführten Umsätze von der USt. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 2 Was ist ein Aufsichtsrat?

Der Kern des Problems liegt in der Frage, was ein Aufsichtsrat ist, welche Aufgaben und Zuständigkeiten er im Gefüge der anderen Vereinsorgane hat und was dazu die Satzung des Vereins regeln muss. Die Frage ist deswegen nicht einfach zu beantworten, weil es – wie oben ausgeführt – keine gesetzlichen Vorgaben gibt. In anderen Gesellschaftsformen sieht das ganz anders aus: der A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlage eines Pkw in GmbH-Vorgesellschaft

Bei Sachgründung einer Ein-Mann-GmbH durch Sacheinlage eines Pkw, der während des Bestehens der Vor-GmbH geliefert wird und den die Gesellschaft nach Gründung für ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich unternehmerisch nutzt, steht nach dem Neutralitätsgrundsatz der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Pkw der Gesellschaft zu – auch wenn die diesbezügliche Rechnung an den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / 3. Die Krypto-GmbH als Lösung?

Wie der folgende Abschnitt zeigt, kann eine Krypto-GmbH in Bezug auf die darstellten Herausforderungen eine interessante Rechtsform sein. a) Verlustverrechnung und Teilwertabschreibung Ein zentrales Argument für die Krypto GmbH ist die volle Verlustverrechnung. Da sämtliche Erträge der GmbH gem. § 8 Abs. 2 KStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG zu behandeln sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / 4. Der Weg in die Krypto-GmbH

Typischerweise führt der Weg hin zu einer Krypto-GmbH über ein Einzelunternehmen. Freilich wäre es theoretisch denkbar, eine Krypto-GmbH neu zu gründen und erst innerhalb dieser Struktur mit den Aktivitäten im Bereich Kryptowerte zu beginnen. Der typische Fall in der Praxis ist dies jedoch nach der Erfahrung des Verfassers nicht. Vielmehr wurden oft bereits mehr oder minder u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Zugezogene österreichische GmbH als körperschaftsteuerrechtliche Organgesellschaft?

Streitig ist, ob der zwischen der A-GmbH (als zur Gewinnabführung berechtigten und zur Verlustübernahme verpflichteten Vertragspartei) und der nach österreichischem Recht gegründeten Ö-GmbH (als zur Gewinnabführung verpflichteten und zum Ausgleich ihrer Verluste berechtigten Vertragspartei) geschlossene Gewinnabführungsvertrag (GAV) den Anforderungen der §§ 14, 17 KStG entsp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 10. GmbH & Co. KG

a) Wirtschaftliches Eigentum an Kommanditanteil Ist der unter Einräumung wechselseitiger Put- und Call-Optionen übertragene KG-Anteil dem Übertragenden oder dem Erwerber steuerlich zuzurechnen? Erwerbsoptionen an einem KG-Anteil begründen wirtschaftliches Eigentum, wenn nach dem typischen Geschehensablauf tatsächlich mit einer Ausübung des Optionsrechts gerechnet werden kann. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Verzicht eines Gesellschafters auf seine Pensionszusage anlässlich der Veräußerung der GmbH

Der mit der Übertragung der Ansprüche aus einer nicht wertkongruenten Rückdeckungsversicherung (1/3 des Zusagewerts) einhergehende Verzicht des nicht beherrschenden Gesellschafters einer GmbH auf die ihm erteilte Pensionszusage führt – auch wenn dadurch der Verkauf der Geschäftsanteile ermöglicht werden soll – aufgrund der einheitlichen gesellschaftlichen Veranlassung von Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Übernahme einer Pensionsverpflichtung bei Teilbetriebsübertragung auf ausgegründete GmbH

Verfall der Pensionszusage bei Ausscheiden des GGF: Scheidet der mit einer noch nicht unverfallbaren Pensionszusage ausgestattete Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH anlässlich der Übertragung eines Teilbetriebs auf eine ausgegründete GmbH aus dem bisherigen Dienstverhältnis aus und übernimmt unter Erteilung einer inhaltlich gleichlautenden Pensionszusage die Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Auswahlermessen bei Inanspruchnahme eines GmbH-GF wegen KSt und USt

Beim Erlass eines Haftungsbescheides muss das Finanzamt grundsätzlich hinsichtlich aller möglichen weiteren Haftungsschuldner ermitteln, ob deren Inanspruchnahme in Betracht kommt. Wenn der als Haftungsschuldner in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH erst im Klageverfahren geltend macht, dass der Prokurist und/oder faktische Geschäftsführer als weiterer Haftungsschu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Scheingeschäft bzgl. der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei bewusst nicht beurkundeter Treuhandabrede

Scheingeschäft: Wird ein Treuhandvertrag hinsichtlich bereits existenter GmbH-Geschäftsanteile nicht notariell beurkundet – und damit formunwirksam geschlossen – und dabei die Formunwirksamkeit – wegen Nichtbeachtung des Formzwangs gem. § 15 Abs. 4 GmbHG – bewusst in Kauf genommen, ist der Erwerb der Geschäftsanteile durch den Treuhänder ein nach § 41 Abs. 2 AO unbeachtliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Anfechtung eines Kauf- und Abtretungsvertrags über den Erwerb von GmbH-Anteilen

Streitig ist die steuerliche Behandlung einer Forderungsabschreibung nach Anfechtung eines Kaufvertrags über den Erwerb von GmbH-Anteilen. Das FG entschied: Die Anfechtung eines Kauf- und Abtretungsvertrags über den Erwerb von GmbH-Anteilen ist gem. § 41 Abs. 1 S. 1 AO für die Besteuerung unerheblich, solange die Parteien aus der Unwirksamkeit nicht endgültig die zivilrechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 2025, Heft 10, S. 314)

Allheilmittel in einer komplexen neuen Rechtsmaterie? Prof. Dr. Maximilian Freyenfeld[*] Die Besteuerung von Kryptowerten hat bedingt durch die enormen Wertentwicklungen von Bitcoin & Co. in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Während im Bereich der Steuerdeklaration inzwischen viele Grundfragen als geklärt gelten, sind legale Steuergestaltungen bislang wenig ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / 5. Fazit

Die Krypto-GmbH ist kein Allheilmittel. Für viele Herausforderungen im Zusammenhang mit der steuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten kann eine Krypto-GmbH jedoch hilfreich sein. Insbesondere bei Krypto-Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG oder § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ermöglicht die Krypto-GmbH die vollständige Verlustverrechnung, welche auf privater Ebene ausgeschlossen wä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / 2. Herausforderungen

Für Steuerpflichtige mit Aktivitäten im Bereich Kryptowerten stellt sich nicht nur die Frage, wie sie ihre steuerlichen Pflichten rechtskonform erfüllen können, sondern auch, welche Struktur hierbei sinnvoll ist. Eine Krypto-GmbH – also eine GmbH, deren Zweck i.S.d. § 1 GmbHG Aktivitäten mit Kryptowerten umfasst – kann relevante Vorteile bieten. Um diese zu erläutern, liegt es ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / b) Rechtssicherheit bei der Gewerblichkeit

Abgrenzungsprobleme bei gewerblichen Krypto-Einzelunternehmen...: Die unter Abschnitt 3, a genannten Vorteile gelten grundsätzlich auch für gewerbliche Krypto-Einzelunternehmen (vgl. § 23 Abs. 2 EStG), die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG ermitteln. Problematisch ist jedoch, dass die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / a) Verlustverrechnung und Teilwertabschreibung

Ein zentrales Argument für die Krypto GmbH ist die volle Verlustverrechnung. Da sämtliche Erträge der GmbH gem. § 8 Abs. 2 KStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG zu behandeln sind, gelten die Beschränkungen bei der Verlustverrechnung etwa nach § 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG gerade nicht. Hinzu tritt, dass die GmbH zusätzlich die Möglichkeit von Teilwertabschreibu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / e) Jahresfristen

Solange nicht abschließend geklärt ist, ob § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG greift, schafft eine GmbH insoweit Rechtssicherheit, da § 23 EStG hier ohnehin nicht zur Anwendung kommt.[43] Gleichzeitig ist die Steuerfreiheit nach über einem Jahr Haltedauer nur für die Kryptowerte im Vermögen der GmbH ausgeschlossen. Für Kryptowerte im Privatvermögen des Gesellschafters – einschl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung rund um die GmbH (GmbHStB 2025, Heft 10, S. 306)

Vom FG entschiedene und zum Teil beim BFH anhängige Verfahren Dipl.-Finw. Thomas Brinkmeier, StB[*] Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung (seit dem letzten Überblick in GmbH-StB 2025, 215), die für die GmbH, den Geschäftsführer und deren steuerliche Berater praxisrelevant sind. 1. Einkommensermittl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / c) Vermeidung des Spitzensteuersatzes

Eine Krypto-GmbH bietet die Chance, durch entsprechende Planung die Besteuerung mit dem Spitzensteuersatz zu vermeiden und dadurch die Steuerlast insgesamt zu senken. Beachten Sie: während die Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag mit aktuell 15,825 % (§ 23 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 S. 1 SolZG) für GmbH unumgänglich ist,[33] ergeben sich bei der Gewerbesteuer Spielräume. W...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Haftungsbescheid gegen GmbH-Geschäftsführer wegen USt und KSt

Für Haftungsbescheide existiert keine gesetzliche Regelung über die örtliche Zuständigkeit, so dass der Auffangtatbestand des § 24 AO anwendbar ist. Der Anlass zur Amtshandlung tritt bei Haftungsbescheiden i.d.R. bei dem für den Steuerschuldner zuständigen Finanzamt hervor. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid ist zweistufig. Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Maximilian Freyenfeld[*] Die Besteuerung von Kryptowerten hat bedingt durch die enormen Wertentwicklungen von Bitcoin & Co. in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Während im Bereich der Steuerdeklaration inzwischen viele Grundfragen als geklärt gelten, sind legale Steuergestaltungen bislang wenig erforscht. Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / 1. Einleitung

Die Bundesrepublik Deutschland hat – etwa im Unterschied zu Österreich – bislang noch keine steuergesetzliche Regelung für Kryptowerte geschaffen. Daher greifen insbesondere für Trading, Staking, Lending oder Liquidity Mining vielfach die Auffangtatbestände der §§ 22 Nr. 3 und 23 EStG . Konsequenzen dieser steuerlichen Einordnung: Folge ist eine Besteuerung mit dem persönliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / d) Betriebsausgaben

Bei einer GmbH schmälern alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, als Betriebsausgaben das Betriebsvermögen und somit den Gewinn (§ 4 Abs. 1 S. 10 i.V.m. Abs. 4 EStG).[35] Aufwendungen sind dabei als Oberbegriff für Ausgaben und Aufwand i.S.d. Wertverzehr zu verstehen.[36] Betriebsausgaben müssen stets betrieblich veranlasst sein, also mit dem Betrieb in ein...mehr