Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umsatzerlöse (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 202 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse bilden auch beim UKV den Ausgangspunkt der GuV. Der Inhalt des Postens und seine Abgrenzung gegenüber anderen Erträgen wird ebenfalls durch § 277 Abs. 1 bestimmt und ist damit für GKV und UKV identisch (§ 277 Rz. 8).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Sozialversicherung

Rz. 4/2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfreier > Arbeitslohn iSd § 3 Nr 45 und Nr 50 EStG bleibt beitragsfrei in der SozVers, wenn dieser zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern gezahlt wird und soweit dieser vom ArbG mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum steuerfrei belassen wird (§ 1 Abs 1 Satz 1 Nr 1 HS 1 und Satz 2 SvEV). Hinsichtlich der Zusätz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 umschreibt die Erlöse, die in der GuV (§ 275) unter dem Posten Nr. 1 als Umsatzerlöse auszuweisen sind, und bestimmt die abzusetzenden Posten (Erlösschmälerungen, USt., sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern). Die Vorschrift gilt gleichermaßen für das GKV wie für das UKV; der Inhalt des Postens Nr. 1 des Gliederungsschemas ist da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Vorgaben zur Gliederung der GuV dienen dazu, den Grundsatz der Klarheit des JA (§ 243 Abs. 2) zu konkretisieren (vgl. Castan/Böcking in Beck HdR, B 300 Rz. 5 [7/2016]). Eine einheitliche Gliederung erleichtert Zeit- und Betriebsvergleiche und damit die Analyse der Ertragslage. Um die Vergleichbarkeit zu erhöhen, regelt § 275 zusammen mit §§ 276 und ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Mit Gehaltsumwandlung – arbeits- und sozialversicherungsrechtlich ‚Entgeltumwandlung’ (> Arbeitsentgelt) – wird ein arbeitsrechtlicher Vorgang bezeichnet, der steuerrechtliche Auswirkungen hat. Es geht darum, dass Bestandteile von Lohn oder Gehalt, die der ArbN nicht unbedingt in > Geld benötigt, in andere Leistungen des ArbG ‚getauscht’ werd...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen (Abs. 4)

Rz. 225 [Autor/Zitation] Aufgabe der GuV ist es, sämtliche Aufwendungen und Erträge eines GJ gegenüberzustellen und als Saldo das Jahresergebnis auszuweisen. Die Gliederungsschemata der GuV nach § 275 Abs. 2 und 3 enden daher mit dem Posten Nr. 17 (GKV) bzw. Nr. 16 (UKV) "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Die Ergebnisverwendung durch Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 57 [Autor/Zitation] Wird die GuV nach dem GKV gegliedert, so sind die in § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 17 bezeichneten Posten auszuweisen. Der Ausweis folgt einer Gliederung nach Aufwandsarten (Rz. 31).mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.5 Vorzeitige Beendigung des Anspruchs

Rz. 60 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld erlischt vorzeitig mit dem Tod der (werdenden) Mutter. Voraussetzung des Anspruchs ist nämlich die Mitgliedschaft der schwangeren Frau bzw. Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem Tod endet diese Mitgliedschaft (§§ 190 Abs. 1, 191 Nr. 1 SGB V).[1] Ein vorzeitiges Anspruchsende tritt auch dann ein, wenn die Schwangersc...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.6 Vorzeitige Beendigung des Anspruchs

Rz. 64 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld erlischt vorzeitig mit dem Tod der (werdenden) Mutter. Voraussetzung des Anspruchs ist nämlich die Mitgliedschaft der schwangeren Frau bzw. Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem Tod endet diese Mitgliedschaft (§§ 190 Abs. 1, 191 Nr. 1 SGB V bzw. § 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KVLG 1989).[1] Ein vorzeitiges Anspruchsende ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 66 Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 haben nur Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Das sind Frauen, die nach § 6 SGB V versicherungsfrei sind, etwa weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) oder weil sie Beamtinnen, Richterinnen oder Beruf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen sind ausschließlich in der Krankenversicherung bei der Feststellung der Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Sie werden deshalb auch als Versicherungspflichtgrenzen bezeichnet. Krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsent...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Gewinn- und Verlustrechnung für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 5)

Rz. 228 [Autor/Zitation] Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) bietet § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Gliederung der GuV. Die Regelung geht zurück auf das MicroBilG und eröffnet Kleinstkapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihre GuV weniger detailliert zu gliedern. Anstelle der Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 oder 3 können diese Unternehmen eine vereinfachte Glie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewinnermittlung und Darstellung der Erfolgsquellen

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Gewinn eines GJ kann gleichermaßen über die Bilanz wie über die GuV ermittelt werden, nämlich in der Bilanz durch Vermögensvergleich oder in der GuV durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen (Gewinnermittlungsfunktion der GuV). In der kaufmännischen Praxis geht das eine Verfahren in das andere über: Durch die Bewertung der VG und Schuld...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 46 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 2 regelt den Ausweis der Bestandsveränderungen bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2). Die Notwendigkeit für diesen Posten ergibt sich daraus, dass beim GKV die gesamten Aufwendungen der Periode den erzielten Umsatzerlösen gegenübergestellt werden, unabhängig davon, ob die hergestellten Erzeugnisse verkauft wurden oder nicht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Staffelform

Rz. 39 [Autor/Zitation] Unabhängig von der Wahl zwischen GKV und UKV muss die GuV stets in Staffelform aufgestellt werden (§ 275 Abs. 1 Satz 1). Hierbei werden die Erträge und Aufwendungen in einer fortlaufenden, Differenzen bildenden Aufstellung dargestellt. Die Darstellung in Form eines T-Kontos ist für KapGes. nicht zulässig. Auch die unter das PublG fallenden Unternehmen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie im GJ oder in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 131 [Autor/Zitation] Der Posten Nr. 7b erfasst nicht alle Abschreibungen auf VG des Umlaufvermögens, sondern nur den Teil, der über die üblichen Abschreibungen hinausgeht (sog. Mehrabschreibungen). Unternehmen, die das GKV anwenden, müssen folglich die Abschreibungen auf Posten des Umlaufvermögens (§ 266 Abs. 2) in übliche und unübliche trennen. Da es beim UKV keinen dera...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Allgemeine Verwaltungskosten (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 217 [Autor/Zitation] In den Posten Nr. 5 sind die Kosten des allgemeinen Verwaltungsbereichs einzubeziehen. Auszuweisen sind alle im GJ angefallenen Aufwendungen, soweit sie nicht den Herstellungskosten zugerechnet wurden. In Betracht kommen insbes. die Kosten der Geschäftsführung, des Rechnungswesens, eines Rechenzentrums, der Personalverwaltung, der Finanzabteilung, der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 71 [Autor/Zitation] Das Gesetz regelt nicht, wo die Erträge und Aufwendungen aus den Ergebnisausgleichsverträgen innerhalb der gesetzlichen Gliederungsschemata auszuweisen sind. Die Einordnung sollte "dem pflichtgemäßen Ermessen der Unternehmen" überlassen bleiben (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 85 zu § 253 HGB-E). In Betracht kommen der gesonderte Ausweis unter einem eige...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Zitation] Die anderen aktivierten Eigenleistungen bilden einen Teil der Gesamtleistung des Unternehmens. Das Gesetz spricht hierbei nicht von "Erträgen" aus anderen aktivierten Eigenleistungen. Der Posten ist kein Ertragsposten in der Art wie etwa die sonstigen betrieblichen Erträge (Posten Nr. 4), sondern wie die Bestandsveränderungen (Posten Nr. 2) ein Korrekt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Künftige Entwicklungen

Tz. 213 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter dem Stichwort "bessere Kommunikation von Finanzinformationen" hatte der IASB mehrere Projekte identifiziert, die dazu dienen, eine bessere Kommunikation zu erreichen. Diese Projekte umfassen auch die unter dem Titel "Angabeninitiative" (disclosure initiative) initiierten Projekte. Ausgangspunkt für die Projekte ist, dass nach Auffassun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbh) Einzelheiten zur Leistungsseite

Rn. 160 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die andere Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der steuerunbelastet bleibenden Teile der voraussichtlichen künftigen Rentenbezüge in der Leistungsphase. Auch diesbezüglich sind noch nicht alle Parameter, welche iRd Ermittlung dieses Wertes zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 5 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V) vorliegt. Nicht ausreichend hingegen ist eine Familienversicherung (§ 10 SGB V). Bei einer Familienversicherung ist die Frau nicht selbst, sondern lediglich über das Mitglied...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.1 Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 7 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V bzw. § 2 KVLG 1989) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V bzw. § 6 KVLG 1989) vorliegt. Nicht ausreichend ist hingegen eine Familienversicherung (§ 10 SGB V bzw. § 7 KVLG 1989). Bei einer Familienversicherung ist d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Überschrift "Zahlungsanspruch bei Mehrkosten" aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 2012.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 33a Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 8 Nr. 7 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) geschaffen worden und trat zum 1.4.2007 in Kraft.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.19 Datengrundlage

Rz. 51 Das so angepasste Klassifikationssystem wird durch das Institut des Bewertungsausschusses auf Basis der für 2015 erhobenen Datengrundlagen mit periodengleicher Abgrenzung von Diagnosebezug (2015) und Leistungsbezug (2015) kalibriert, und zwar in der Leistungsbedarfsabgrenzung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung entsprechend der Abgrenzung der morbiditätsbedingten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 87a, mit dem der Gesetzgeber die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen auf ein teilweise neues Fundament stellt (Freudenberg, in: jurisPK-SGB V, § 87a Rz. 25), ist der Ausdruck eines neuen Regelungskonzepts zur vertragsärztlichen Vergütung. § 87a ist die speziellere Vorschrift zur Regelung der Vergütungsströme. Abgewichen wird nach Abs. 1 von § 82 Abs. 2 Satz 2 und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 2.1 Planungsträger

Rz. 10 Die in § 75 Abs. 1 genannte Sicherstellungspflicht der KV ist der Grund dafür, dass die Aufstellung und die Fortentwicklung des Bedarfsplans der KV übertragen worden sind; allerdings verpflichtet sie u. a. das in § 72 Abs. 1 enthaltene Zusammenwirken der Ärzte und Krankenkassen dazu, sowohl bei der Aufstellung als auch bei jeder Anpassung des Bedarfsplans das Einverne...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 76 Schieds... / 2.7 Aufsicht

Rz. 27 Das Handeln der Schiedsstelle unterliegt der Rechtsaufsicht durch die zuständige Landesbehörde (Abs. 4). Die Zuständigkeit der Landesbehörde in den einzelnen Bundesländern bestimmt sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Organisationsrecht des Landes. Einige Länder haben in ihrer Schiedsstellen-Verordnung eine spezielle Regelung getroffenen, zumeist jedoch das kraft Or...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 1.3 Verfassungsrechtliche Bewertung

Rz. 7 Die Vorschriften der §§ 99 f. greifen in die Grundrechte des Art. 12 Abs. 1 und 3 GG ein (vgl. Kaltenborn/Kießling, in Becker/Kingreen, SGB V, § 99 Rz. 4), weil sie darüber bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen Ärzte zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden. Es ist allgemein anerkannt, dass die Bedarfsplanung die finanzielle Stabilität der gesetzli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 33a Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift sollen Bestrebungen zurückgedrängt werden, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen, um Leistungen nach dem SGB XI zu erhalten. Sie sieht bei Vorliegen eines solchen Sachverhalts einen Leistungsausschluss vor. Die Solidargemeinschaft soll vor missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen geschützt werden. Eine zu § 33a parallele Rechtsvorschrif...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.8 Normatives Ermessen

Rz. 51 Ist die Aufnahmeschwelle überschritten und sind die Ermächtigungsvoraussetzungen erfüllt, entscheidet der Verordnungsgeber nach seinem normativen Ermessen ("wird ermächtigt" und "kann dabei bestimmen"), ob er das Leiden in die Berufskrankheitenliste aufnimmt (Entschließungsermessen). Er hat dabei zu erwägen, ob sich die berufsbedingte Krankheit von Allgemeinerkrankung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 76 Schieds... / 2.1 Errichtung der Schiedsstelle

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 weist den Landesverbänden der Pflegekassen gemeinsam mit den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen im Lande die Verpflichtung zu, für jedes Bundesland eine Schiedsstelle zu errichten. Die Schiedsstelle im Bereich des Pflegeversicherungsrechts gleicht nach ihrer Funktion, ihrer Aufgabe und ihrer Zusammensetzung derjenigen nach § 114 SGB V, die w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.9 Telemedizinische Leistungen

Rz. 28 Mit Abs. 2 Satz 6 gehören mit Wirkung zum 29.12.2015 zu den besonders förderungswürdigen Leistungen auch die vertragsärztlichen Leistungen, die telemedizinisch erbracht werden. Nach der Gesetzesbegründung gewinnen telemedizinische Leistungen vor dem Hintergrund der Stärkung der inter- und intrasektoralen Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten und der Verbesserung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 3 Mit der Vorschrift beginnt der Achte Titel des Zweiten Abschnitts. Dieser Titel betrifft inhaltlich die Bedarfsplanung, die Unter- und Überversorgung. Die Vorschrift steht im systematischen Zusammenhang mit § 70, wonach die Krankenkassen und die Leistungserbringer eine bedarfsgerechte und zweckmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Erfassung einer Wertaufholung in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 395 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zuschreibungen sind in der GuV grds. unter dem Sammelposten "Sonstige betriebliche Erträge" zu erfassen (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 4 bzw. Abs. 3 Nr. 6). Dies gilt auch dann, wenn i. R.d. Gewinnverwendung eine Wertaufholungsrücklage nach § 58 Abs. 2a AktG oder § 29 Abs. 4 GmbHG gebildet wird. Von dieser Grundregel ist in folgenden Fällen abzuweich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rn. 13 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Länderbezogene Angaben

Rn. 88 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach den allg. Angaben des § 342h Abs. 1 widmen sich § 342h Abs. 2f. den länderbezogen auszuweisenden Angaben. Für welche Länder und Steuerhoheitsgebiete ein getrennter Ausweis zu erfolgen hat und wie die Angaben den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzuordnen sind, ist hingegen separat in § 342i geregelt. Konzeptionell werden die länderbezoge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 121, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.2 Satzungsbestimmung zur Versicherungsvermittlung (Abs. 1a)

Rz. 26 Der mit Wirkung ab 1.1.2004 eingefügte Abs. 1a enthält nunmehr eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für eine Satzungsregelung, nach der die Krankenkasse die Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge vorsehen und auf dieser Rechtsgrundlage dann auch Versicherungsvermittlung im weiteren Sinne betreiben kann. Nach bisherigem Recht war es den Krankenkassen r...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.4 Festsetzung des Zusatzbeitrags nach § 242 (Nr. 4)

Rz. 12 Die Regelung in Nr. 4 ist mit Wirkung zum 1.1.2015 als Folge des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG neu gefasst worden, indem auf den Zusatzbeitrag nach § 242 als notwendigem Satzungsinhalt verwiesen wird. Hintergrund ist die Absenkung des allgemeinen (§ 241) und des ermäßigten (§ 243) Beitragssatzes um 0,9 % ab dem 1.1.2015. Der sic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.3 Inhaltsbegrenzung der Satzung (Abs. 2)

Rz. 34 Mit dem Verbot, dass die Satzung keine Bestimmungen enthalten darf, die den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen, wird § 30 SGB IV konkretisiert, wonach die Versicherungsträger nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben und die Verwaltungskosten verwenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 2 Stellung des Fremd-Geschäftsführers in der Sozialversicherung

Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die dem Weisungsrecht durch die Gesellschafter unterworfen sind, werden von der Sozialversicherung als versicherungspflichtig eingestuft und sind damit Pflichtmitglied der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei Überschreiten der sog. Versicherungspflichtgrenze (Jahresar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 85c Vergütung ärztlicher Leistungen im Jahr 2006

Die als Übergangsregelung für die Vergütung ärztlicher Leistungen im Jahr 2006 eingeführte Vorschrift ist zeitlich abgelaufen und aufgrund des Ge­setzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben worden.mehr