Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in der Schweiz. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 7.1 Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Der GKV-Spitzenverband kann per Beschluss Arzneimittel von der Zuzahlung befreien. Voraussetzungen dafür sind, dass deren Apothekeneinkaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer mindestens 20 % niedriger ist als der jeweils gültige Festbetrag, welcher diesem Preis zugrunde liegt und dass hieraus Einsparungen zu erwarten sind.[1] Entsprechende Listen über zuzahlungsbefreite Arzneimi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Finnland / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Finnland. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausnahmevereinbarung / 3 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Ist eine Ausnahmevereinbarung zustande gekommen, informiert der GKV-Spitzenverband, DVKA, den Arbeitgeber über das Ergebnis. Bei Beschäftigung in den EU-, EWR-Staaten, der Schweiz, Albanien, Australien, Indien, Korea oder Mazedonien stellt der GKV-Spitzenverband, DVKA, die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften aus und informiert die zuständige Krankenkasse ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Risikostrukturausgleich (RSA) / 4.1 Monatliches standardisierte Anteile

Jede Krankenkasse erhält aus dem Gesundheitsfonds einen monatlichen Anteil, mit dem ihre durchschnittlichen Leistungs- und Verwaltungsausgaben ausgeglichen werden. Diese Zuweisungen basieren auf der Versichertenanzahl und werden an das Morbiditätsrisiko der Versicherten der jeweiligen Krankenkasse angepasst (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich). Anhand der Finanz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbraucher-/Patientenberatung / 3 Vergabe der Fördermittel

Die Förderung einer Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung setzt deren Nachweis über ihre Neutralität und Unabhängigkeit voraus. Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Fördermittel werden jeweils für eine Laufzeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in den Niederlanden. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Luxemburg. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden erbracht, um Behinderungen einschließlich chronischer Erkrankungen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhindern sowie den vorzeitigen Bezug vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsarzt / 1 Kassenzulassung

Als Kassenzulassung wird die Zulassung zur Teilnahme eines Arztes an der vertragsärztlichen Versorgung bezeichnet. Hierdurch wird der Arzt berechtigt, Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Honorierung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu behandeln. Um die Zulassung kann sich jeder Arzt bewerben, der seine Eintragung in ein Arzt- oder Zahnarztregister...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 3 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen bei privat Krankenversicherten

Bei privat Krankenversicherten ist der gesamte Beitrag zu berücksichtigen und vom Bruttoarbeitsentgelt abzuziehen, den der Versicherte für sich und seine Familienangehörigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären, zu zahlen hat. Dieser Gesamtbeitrag ist um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers[1] erhält. Sieht ein Tarifvertrag vor, dass das zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 13 Vollstationäre Pflege

Der Versorgungsanspruch schwerstbehinderter Versicherte ist nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit abhängig. Versicherte können bei stationärer Pflege auch dann Anspruch auf die individuelle Versorgung mit Hilfsmitteln zulasten der Krankenkasse haben, wenn eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beispielsweise nur passiv oder sehr eingeschränkt möglich ist. Hiervon un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2.1 Hebammenhilfe-Vertrag

Der GKV-Spitzenverband schließt mit den Berufsverbänden der Hebammen (DHV und BfHD) gemeinsam und einheitlich Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, abrechnungsfähigen Leistungen unter Berücksichtigung einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser), Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterilisation / Zusammenfassung

Begriff Im medizinischen Sinne versteht man unter dem Begriff "Sterilisation" eine Unfruchtbarmachung. Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation gehört sie sowohl für männliche als auch weibliche Versicherte zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Gesetzliche Aussagen zu den Leistungen bei einer durch K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 4 Krankenkassenwechsel

Zur Frage der Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel hat das BSG mit 2 Urteilen[1] klargestellt, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse für eine konkrete Behandlungsmaßnahme nicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung abhängt. Auch nach der o. g. BSG...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsarten / 2 Kostenerstattung

In der GKV kann anstelle von Dienst- und Sachleistungen auch die Kostenerstattung in Geld gewählt werden.[1] Die Kostenerstattung setzt voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die GKV allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen hat.[2] Der Anspruch auf eine Dienst- oder Sachleistung wandelt sich bei selbst beschafften Leistungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 2.1 Begutachtungsanleitung

Leistungsanträge auf außervertragliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind durch den Medizinischen Dienst (MD) zu begutachten.[1] Dabei sind die für die Krankenkassen geltenden Normen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das Produkterecht (z. B. Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, Gewebegesetz) und Rechtsäuße...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / Zusammenfassung

Begriff Durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) wurde bei Organspende der Versicherungsschutz und die finanzielle Absicherung eines Lebendspenders verbessert und auf eigene Rechtsgrundlagen gestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Den Anspruch des Spenders von Organen oder Geweben auf Leistungen der Krankenbehandlung bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gemeinsamer Bundesausschuss / 3 Zusammensetzung des Beschlussgremiums

Das Beschlussgremium des G-BA (Plenum; 13 Personen)[1] besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden, 2 weiteren unparteiischen Mitgliedern, einem Mitglied der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, jeweils 2 Mitgliedern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft und 5 Mitgliedern des GKV-Spitzenverbands. Die Vertreter der Kassenärztlichen/-z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Deutsche Verbindungsstelle ... / Zusammenfassung

Begriff Der GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland ist in den multilateralen und bilateralen Sozialversicherungsabkommen als Verbindungsstelle für den Bereich Krankenversicherung benannt. Zu den Aufgaben der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland gehören unter anderem der Abschluss von Vereinbarungen mit ausländischen Verb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Digitale Gesundheitsanwendu... / Zusammenfassung

Begriff Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Medizinprodukte niedriger und höherer Risikoklasse, die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstütz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Deutsche Verbindungsstelle ... / 1 Organisation

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) war bis zum 30.6.2008 eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seit dem 1.7.2008 ist die DVKA eine Abteilung des GKV-Spitzenverbandes in Berlin. Beim GKV-Spitzenverband, DVKA, wurde zum 25.10.2013 die Nationale Kontaktstelle eingerichtet. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind das Bundesministe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.3 Freiwillige Krankenversicherung

Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Weiterversicherung abschließen. In diesen Fällen gilt eine Ausschlussfrist von 3 Monaten. Die Ausschlussfrist gilt auch für Personen, die sofort bei erstmaliger Beschäftigungsaufnahme mit ihrem regelmäßigen Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Versorgungszen... / 2 Zulassungsvoraussetzungen

Um an der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen zu können, muss ein Medizinisches Versorgungszentrum zugelassen sein. Es muss grundsätzlich von mehreren Leistungserbringern gegründet werden. Medizinische Versorgungszentren sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen und als Angestellte oder...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialpädiatrische Leistungen / 3 Leistungsabgrenzung

Über die Aufteilung der Entgelte für die Komplexleistung schließen die Rehabilitationsträger auf der Grundlage der Leistungszuständigkeit nach Spezialisierung und Leistungsprofil des SPZ regionale Vereinbarungen ab. Die Aufteilung der Entgelte wird dabei meistens pauschaliert. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nur für die unter ärztlicher Verantwortung erbrachten nichtä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / 2.3 Umfang des Leistungsanspruchs

Zu den empfängnisverhütenden Mitteln gehören insbesondere die verschreibungspflichtigen hormonal wirkenden Kontrazeptiva. Es werden aber auch die Kosten nicht verschreibungspflichtiger Notfallkontrazeptiva ("Pille danach") übernommen. Zusätzlich können auch mechanisch wirkende verschreibungspflichtige Mittel verordnet werden, deren Anpassung durch den Vertragsarzt erfolgt. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsausschluss / 1 Krankenversicherung

Auf Leistungen soll immer dann kein Anspruch bestehen, wenn sich Personen in den Geltungsbereich des SGB V begeben, um in einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Versicherungspflicht von bestimmten zuvor nichtversicherten Personen) zu geraten oder aufgrund dieser Versicherung in der Familienversicherung missbräuchlich Leistungen in Anspruch nehmen. Mit dem Leistungsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 2.1 Ende der Versicherungspflicht

Bei dem Personenkreis, für den eine Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet wird, handelt es sich um die Personen, deren ursprünglich nach § 5 SGB V, einschließlich des Fortbestehens der Mitgliedschaft nach §§ 192 und 193 SGB V, bestehende Versicherungspflicht geendet hat. Das könnten u. a. Beschäftigte, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt/Auszubi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 1.1 Meldungen zur Sozialversicherung

Bei den Meldungen zur Sozialversicherung ist Folgendes zu beachten: Grundsätzlich gilt die Personengruppe "101" und der Beitragsgruppenschlüssel "1111", bei Arbeitslosenversicherungsfreiheit wegen Erreichens der Regelaltersgrenze "1121". Soweit diese Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung besteht, hat der Arbeitgeber für eine mehr als geringfügig entlohnte Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsfachschüler / Zusammenfassung

Begriff Fach- bzw. Berufsfachschulen zählen nicht zu den anerkannten Ausbildungsstätten des Zweiten Bildungsweges. Es handelt sich dabei um Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: In der Pflegeversicherung werden Fach- und Berufs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 4 Heilmittelpreise

Der GKV-Spitzenverband schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel. Dabei werden auch bundeseinheitliche Preise vereinbart.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / Zusammenfassung

Begriff Zwischen Menschen mit Behinderungen und ihren Bezugspersonen besteht oftmals ein besonderes Vertrauensverhältnis, das es den Bezugspersonen ermöglicht, den Menschen mit Behinderung besser zu verstehen und so Mittler zwischen dem Patienten und dem Krankenhauspersonal zu sein (etwa bei der Äußerung von Schmerzen oder als Kommunikator bei der Aufklärung oder Diagnostik)...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verbindungsstellen / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Der GKV-Spitzenverband, DVKA[1], ist die Verbindungsstelle für die Kranken- und Pflegeversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 2.3 Information der Aufsichtsbehörde

Stellt die Krankenkasse ein Systemversagen fest und trifft sie eine positive Entscheidung über die beantragte Leistung, kann sie die Aufsichtsbehörde informieren. Außerdem ist der GKV-Spitzenverband zu benachrichtigen, damit dieser sein Antragsrecht gegenüber dem G-BA geltend machen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 2 Patientenschulungsmaßnahmen

Die Krankenkasse kann als Ermessensleistung wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse zuletzt Krankenbehandlung geleistet hat oder noch leistet Der GKV-Spitzenverband hat eine "Gemeinsame Empfehlung zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen v. 2.12.2013 i. d. F. v. 27.1.2020" erla...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 3.3 Leistungserbringer

Der GKV-Spitzenverband hat in den Empfehlungen vom 1.7.2005, i. d. F. v. 30.6.2008, die Anforderungen an die Leistungserbringer festgelegt. Die Leistungserbringer müssen ein verbindliches sozialmedizinisches Nachsorgekonzept nachweisen und bestimmte personelle und räumlich-technische Voraussetzungen erfüllen. Folgende Berufsgruppen können zum sozialmedizinischen Nachsorgetea...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Innovationsfonds / 3 Innovationsausschuss

Zur Durchführung der Förderung wird beim Gemeinsamen Bundesausschuss ein Innovationsausschuss eingerichtet. Ihm gehören an: je 3 Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes, je 1 Mitglied der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der unparteiische Vorsitzende des gemeinsamen Bundesausschusses, 2 Vertreter des Bundesministeriu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erweiterte ambulante Physio... / 2.2.2 Ergänzende Leistung zur Rehabilitation

Zwischen den standardisierten Heilmittelkombinationen und einer medizinischen Rehabilitationsleistung bleibt für die gesetzliche Krankenversicherung kaum noch Raum für die Erbringung einer EAP. Falls dies in Ausnahmefällen doch notwendig sein sollte, kann die Kostenübernahme als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V erfolgen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Cannabisarzneimittel können zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Arztes mit Verweis auf Nebenwirkungen und den Krankheitszustandes des Versicherten nicht zur Anwendung komm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / 2.1 Therapeutische Sehhilfen

Therapeutische Sehhilfen dienen der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen. Diese fallen generell in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, und zwar auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nur, wenn konkrete Indikationen je nach Erkrankungsbild vorliegen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsausschluss / 2 Pflegeversicherung

Die Einführung der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V hatte auch unmittelbare Auswirkungen auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Nach dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" gilt auch in der Pflegeversicherung ein entsprechender Versicherungspflichttatbestand.[1] Aus diesem Grund wird auch in der Pflegeversicherung ein entsprechender Lei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 2.1 Eigene Aufgaben

Die Krankenkassen stellen den Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung[1] und erheben die zur solidarischen Finanzierung erforderlichen Beiträge von Mitgliedern und Arbeitgebern.[2] Für familienversicherte Angehörige[3] werden keine Beiträge erhoben.[4]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsvertrag / 1 Inhalt

Durch den Behandlungsvertrag wird der Behandler zur sorgfältigen Leistung der medizinischen Behandlung und der Patient zur Vergütung verpflichtet. Die Bezahlung erfolgt allerdings häufig von Dritten, insbesondere durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Vertragsärzten und -zahnärzten sind zwar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Prävention / 2 Sekundärprävention

Leistungen der Sekundärprävention zielen darauf, eine bereits vorhandene Gesundheitsbeeinträchtigung oder Krankheit möglichst frühzeitig zu erkennen und bei Vorliegen eines Befundes rechtzeitig mit einer Therapie zu beginnen. Dies geschieht in der gesetzlichen Krankenversicherung z. B. durch die Gesundheitsuntersuchungen auf Zivilisations- oder Krebserkrankungen[1] sowie durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbraucher-/Patientenberatung / 2.1 Umlage

Die Fördermittel werden durch eine Umlage der Krankenkassen gemäß dem Anteil ihrer eigenen Mitglieder an der Gesamtzahl der Mitglieder aller Krankenkassen erbracht. Die Zahl der Mitglieder der Krankenkassen ist nach dem Vordruck KM6 der Statistik über die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils zum 1.7. eines Jahres zu bestimmen. Die private Krankenversi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsausschluss / Zusammenfassung

Begriff Mit der Regelung des Ausschlusses für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung wird verhindert, dass Menschen ihren Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt nur deshalb in Deutschland begründen, um Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Solidargemeinschaft der Versicherten soll vor missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen durch Per...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2.3 Keine Rückwirkung

Die Anerkennung der Solidargemeinschaft durch das Bundesgesundheitsministerium erfolgt zukunftsbezogen und kann ihre Wirkung erst ab der Bestätigung des Ministeriums entfalten. So soll verhindert werden, dass bestehende Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung rückabgewickelt werden müssen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2.1 Leistungen

Die Leistungen der Solidargemeinschaft müssen der Art, dem Umfang und der Höhe nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Hiervon kann auch durch die Satzung nicht zuungunsten der Mitglieder abgewichen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Innovationsfonds / 2.2 Versorgungsforschung

Der Gemeinsame Bundesausschuss fördert auch Versorgungsforschung, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet ist. Antragsteller für eine Förderung von Versorgungsforschung können insbesondere universitäre und nichtuniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Ein Anspruch auf Förderung besteht n...mehr