Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.5 Preismoratorium (Abs. 3a)

Rz. 29 Das Preismoratorium ist eine zeitlich begrenzte Preisbindung, die nach der gegenwärtig geltenden Rechtslage noch bis zum 31.1.2.2026 gilt. Sie dient dazu, Preiserhöhungen auszuschließen bzw. zeitlich aufzuschieben und stellt einen staatlichen Eingriff in den freien Wettbewerb dar. Bei dem sog. Preismoratorium für Arzneimittel handelt es sich um ein wirksames gesetzlic... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die aktuelle Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) zum 1.1.2009 eingeführt worden. Damit wurden das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt und neue Finanzierungsmechanismen eingeführt (BT-Drs. 16/3100). D... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.6 Ausnahmen vom Preismoratorium (§ 130a Abs. 3a Satz 1)

Rz. 32 Ausgenommen vom Preismoratorium sind Preiserhöhungen des pharmazeutischen Unternehmers für solche Arzneimittel, für die ein Festbetrag gilt. Die Ausnahme bezieht sich nach dem Wortlaut des Abs. 3a Satz 1 HS 2 auf alle Arzneimittel, für die durch den GKV-Spitzenverband ein Festbetrag gemäß § 35 bestimmt ist, egal ob Preiserhöhungsbeträge oberhalb des Festbetrages oder ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.13 Vertragsoption zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern (Abs. 8)

Rz. 61 Nach Abs. 8 können die Krankenkassen oder ihre Verbände vertraglich mit den pharmazeutischen Unternehmern zusätzliche Rabatte auf freiwilliger Basis (vgl. "können … vereinbaren") ausmachen. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommt. Die Gleichsetzung der Begriffe der Vereinbarung und des Ve... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) v. 9.4.2026 (BGBl. I Nr. 98) z... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.10 Ansprüche auf Rückabwicklung der Herstellerabschläge (Abs. 5)

Rz. 58 Nach Abs. 5 kann der pharmazeutische Unternehmer seine berechtigten Ansprüche auf Rückzahlung der Herstellerabschläge nach den Abs. 1, 1a, 2, 3a und 3b gegenüber den begünstigten Krankenkassen geltend machen. Für zurückliegende Zeiträume kann dies in einigen Fällen dazu führen, dass die in den Verzeichnisdiensten veröffentlichen Herstellerabschläge nicht korrekt ausgew... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.3 Abschläge auf Impfstoffe (Abs. 2)

Rz. 23 Mit Wirkung zum 1.1.2011 sind in Abs. 2 Apothekenabschläge auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer für Impfstoffe eingeführt worden, die bei den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 Verwendung finden. Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 2, die keine Pflichtleistungen sind und die die einzelne Krankenkasse in... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.2 Basis für die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (Abs. 2)

Rz. 14 Beim BAS ist ein Schätzerkreis eingerichtet. Er schätzt auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum 15.10. für das jeweilige Jahr und für das Folgejahr die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, die Ausgaben der Krankenkassen sowie die Zahl der Versich... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.4 Empfehlungen (Abs. 4)

Rz. 22 Das BMG wird beauftragt, Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten (Satz 1). Hierbei soll insbesondere auch die Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet werden (Satz 2). Die Empfehlungen sind bis zum 31.5.2023 vorzulegen (Satz 3). Die Empfehlungen werden die Lösungs... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.11 Übermittlung der Arzneimittelkennzahlen (Abs. 6)

Rz. 59 Abs. 6 regelt, wie im Innenverhältnis zwischen den Apotheken und den pharmazeutischen Unternehmern der Abschlag der pharmazeutischen Unternehmer maschinenlesbar nachgewiesen wird. Basis für den Zahlungsnachweis sind die Daten (siebenstellige Pharmazentralnummer nach § 131 als Arzneimittelkennzeichen und Abgabedatum der Verordnung), die bereits die Krankenkassen gemäß ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die jetzige Regelung besteht seit dem 1.1.2025. Sie ist durch das Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) zum 1.1.2003 eingeführt worden. Danach ist die Vorschrift immer wieder geändert worden, um sie den aktuellen w... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 18 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika un... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.2 Richtlinienkompetenz (Abs. 2)

Rz. 6 Der MD Bund erlässt Richtlinien für die Tätigkeit der MD auf Länderebene, die die MD binden (Satz 1). Die Richtlinien haben die Gesetze und sonstiges Recht zu beachten. Dazu gehören u. a. das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht, das für die Begutachtungstätigkeit der MD von zentraler Bedeutung ist. Das Leistungsrecht regelt die Ansprüche der Versicherten gegen die... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.7 Herstellerrabatt auf Generika und patentfreie Referenzarzneimittel (Abs. 3b)

Rz. 41 Die systematische und die entstehungsgeschichtliche Auslegung der Norm sowie die hinreichend dokumentierte Regelungsabsicht des Gesetzgebers führen nach dem Urteil des BSG v. 30.9.2015 (3 KR 1/15 R) zu dem Ergebnis, dass in Abs. 3b Satz 1 ausschließlich auf die Patentfreiheit des Wirkstoffs abgestellt wird. Das System der Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.3 Unterschreitung der Bundesmittel (ohne landwirtschaftliche Krankenkasse) – Abs. 3

Rz. 12 Unterschreiten die von den Krankenkassen geleisteten Rechnungszuschläge (§ 8 Abs. 11 Satz 1 KHEntgG, § 8 Abs. 7 Satz 1 BPflV) die Bundesmittel, wird der Differenzbetrag dem Transformationsfonds (§ 12b KFG) aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2028 zugeführt (Satz 1). Die auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallenden Anteile werden dabei nich... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.5 Berichtswesen (Abs. 4)

Rz. 26 Die MD in den Ländern berichten dem MD Bund im Abstand von jeweils 2 Jahren zum 1.4. über die Anzahl und die Ergebnisse der Begutachtungen nach § 275 und der Prüfungen nach § 17c Abs. 1a KHG, § 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4, § 275b und § 275c, Personalausstattung der MD und Ergebnisse der systematischen Qualitätssicherung der Begutachtungen und Prüfungen der MD für d... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.2 Beschränkung auf Sachleistungen

Rz. 14 Die auf Arzneimittel als Sachleistungen der Krankenkassen bezogenen gesetzlichen Herstellerrabatte haben ausschließlich eine sozialrechtliche Funktion, indem sie die gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich der Arzneimittelkosten entlasten. Eine umsatzsteuerrechtliche Funktion haben sie dagegen, auf die Krankenkasse bezogen, nicht. So hatte das Finanzgericht Münster im... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.1 Anspruch gegen den Unternehmer

Rz. 12 Der pharmazeutische Unternehmer ist nach Abs. 1 Satz 3 verpflichtet, den Apotheken den gesetzlichen Herstellerrabatt zu erstatten. Bedenken der Apotheken, sie würden auf den sich an die Hersteller richtenden Rabatten sitzen bleiben, hat der Gesetzgeber in der Weise Rechnung getragen, dass explizit die Regelungen zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs in Abs. 1, 5 u... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.1 Einheitliche Aufgabenwahrnehmung (Abs. 1)

Rz. 4 Der MD Bund koordiniert und fördert die Arbeit der MD (Satz 1). Dazu gehört es, die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste sowohl in medizinischen als auch in organisatorischen Angelegenheiten zu fördern und zu unterstützen. Der MD Bund sorgt dafür, dass die MD kassenarten- und länderübergreifend nach gleichen Kriterien und Verfahren vorgehen. Rz. 5 Der MD Bund berät ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 239 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.1.2009 geändert. Dabei wurden in Satz 1 die Wörter "durch die Satzung" durch die Wörter "durch den Spitzenverband der Krankenkassen" ersetzt. Rz. 2 Für Personen, die ei... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 3 Literatur

Rz. 16 Leopold, Gesetzliche Krankenversicherung – Der Überschuss ist nochmals geringfügig gestiegen, rv 2005, 10. Storr, Neuorganisation der Sozialen Sicherungssysteme, SGb 2004, 279. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.3 Fertigarzneimittel Abs. 1 Satz 6

Rz. 16 Durch Abs. 1 Satz 6 ist klargestellt, dass sich die Herstellerabschläge auf solche Fertigarzneimittel beziehen, deren Apothekenabgabepreise aufgrund der Preisvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder aufgrund des § 129 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5a (Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel bei der Abrechnung nach § 300) berechnet sind, sowie auf solc... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit

Rz. 8 Ansprüche auf Renten sowie auf Leistungen zur Prävention und zur medizinischen Rehabilitation setzen neben der Erfüllung von persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen ggf. als versicherungsrechtliche Voraussetzung auch den Nachweis einer Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung i. S. v. § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 1 oder ei... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.1 Gesundheitsfonds (Abs. 1)

Rz. 15 Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen (§ 28 h Abs. 1 Satz 1, § 28 k Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 252 Abs. 2 Satz 3), Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungs... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9.3 Rechtsschutz

Rz. 57 Der Antragsteller erhält vom BAFA einen zustimmenden oder ablehnenden Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Er ist beim positiven Bescheid verpflichtet, die maßgeblichen Verbände und Betreiber der maßgeblichen Arzneimittel-Preisdatenbank zu informieren, was er schon im eigenen Interesse tun wird. Bewilligte Ausnahmen werden außerdem auf der Internetseite der BAFA veröf... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.4 Pflegeversicherung (Abs. 3)

Rz. 25 Der MD Bund koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MD in pflegefachlichen und organisatorischen Fragen und berät den GKV-Spitzenverband (§ 53d SGB XI; Satz 1). Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des SGB XI (Satz 2). Die Richtlinien (§ 53d Abs. 2 SGB XI) werden vom Vorstand beschlossen, der sich dazu mit dem Verwa... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 8a des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) v. 9.4.2026 (BGBl. I Nr. 98) mit Wirkung ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 3 Literatur

Rz. 30 Felix, Ausgewählte Aspekte der Krankenhausreform, GesR 2024, 545. Neumann/Albrecht, Auf dem Weg zur Beitragssatzautonomie, Welt der Krankenversicherung, Berlin 2014, 36. Pfohl/Sichert, Der Gesundheitsfonds – Sondervermögen des Bundes oder der Krankenkassen?, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2009, 71. Pressel, Der Gesundheitsfonds: Entstehung – Einführung – Weiterentwickl... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) v. 9.4.2026 (BGBl. I Nr. 98) mit Wir... mehr

Beitrag aus Entgelt Office Premium
aaaasdasda
Unbedenklichkeitsbescheinigung / Zusammenfassung

Überblick Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) bestätigt einem Arbeitgeber, dass er seinen Pflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern ordnungsgemäß nachkommt. Sie kann sowohl von öffentlichen als auch von privaten Auftraggebern bei Ausschreibungen verlangt oder bei Einbindung von Subunternehmern zur Vermeidung von Haftungsrisiken genutzt werden. Ab 1.7.2026 kann... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.4 Empfängnisverhütende Arzneimittel

Rz. 28 Vom gesetzlichen Herstellerabschlag ausgenommen bleiben verordnungspflichtige empfängnisverhütende Mittel für weibliche Versicherte, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, weil für sie auf Kontrazeptiva (Antibabypille) und Intrazeptiva (sog. "Pille danach") nach § 24a kein Versorgungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung besteht; diese Frauen haben empfä... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.1 Leistungen des Bundes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Zahlungen werden in monatlichen Teilbeträgen zum jeweiligen ersten Bankarbeitstag geleistet. Vergleichbare Zahlungen werden bereits seit 2004 erbracht. Die Regelung ist verfassungsmäßig (BVerfG, Urteil v. 10.6.2009, 1 BvR 706/08). Rz. 5 Welche Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen durch die Leistung des Bundes abgegolten werden sollen, ergibt sich weder aus de... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Jung, SGB XII § 77 Verfahre... / 2.1.2 Vertragsschluss

Rz. 7 Mit Vertragsschluss ist der Leistungserbringer zur Leistung berechtigt. Anders als im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist hier kein zusätzlicher Versorgungsvertrag erforderlich (Lange, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 4. Aufl., § 77 Rz. 23). Sofern geeignete Leistungserbringer vorhanden sind, "soll" der Sozialhilfeträger mit ihnen Vereinbarungen über... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) v. 22.12.2020 (BGBl. I S. 3299) mit Wirkung zum 26.11.2020 eingefügt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 9a des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausrefor... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.8 Überprüfung der Notwendigkeit der Herstellerrabatte (Abs. 4)

Rz. 49 Abs. 4 verpflichtet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die nach Abs. 1, 1a und 3a festgelegten Abschläge der pharmazeutischen Unternehmer auf Erforderlichkeit zu prüfen und sie ggf. durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu reduzieren oder aufzuheben, wenn und soweit die Abschläge oder das Preismoratorium nach der gesamtwirtschaftlichen Lage und... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.3 Reduzierte Zuwendungen (Abs. 3)

Rz. 11 Der Überweisungsbetrag an die landwirtschaftliche Krankenkasse reduziert sich um den auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallenden Anteil an der Finanzierung des Innovationsfonds nach § 92a Abs. 3 und 4, ab dem Jahr 2016 um den auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallenden Anteil an der Finanzierung des Strukturfonds (§§ 12 und 12a des Krankenhausfinanzi... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 136 des Gesundheitsstrukturgesetzes v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurden mit Wirkung zum 1.1.1993 nur noch Rentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, dessen Vorversicherungszeit – als Mitglied ode... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.14 Rabattverträge für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie (Abs. 8a)

Rz. 66 Nach dem mit Wirkung zum 13.5.2017 eingeführten Abs. 8a Satz 1 können die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen zur Versorgung ihrer Versicherten mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten mit pharmazeutischen Unternehmern Rabatte für die verwen... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.3 Verbot der Darlehensaufnahme

Rz. 11 Wegen der Beschränkung auf Beiträge und sonstige Einnahmen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kredite kein zulässiges Finanzierungsinstrument (§ 220 Abs. 1 i. V. m. § 21 SGB IV). Davon wurde eine zeitlich befristete Ausnahme zugelassen, um Beitragserhöhungen im Beitrittsgebiet zu vermeiden (§ 222 in der bis zum 31.12.2011 gültigen Fassung). Den... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.1 Krankheit

Rz. 73 Als Krankheitskosten gelten sämtliche Aufwendungen, die getätigt werden, um eine Erkrankung zu lindern oder zu heilen.[1] Hierzu zählen nicht lediglich Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversorgung, sondern auch der eigentliche Sachaufwand für eine Krankenversorgung, d. h. z. B. auch Zuzahlungen.[2] Aufwendungen für die Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurbl... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dänemark / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Dänemark. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Ungarn / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Ungarn. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bulgarien / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Bulgarien. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zypern / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Zypern. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Ungarn / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bulgarien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zypern / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dänemark / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Philippinen / 4.1.3 GKV-Spitzenverband, DVKA

Der Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung[1] für eine beschäftigte Person ist vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA[2] zu übermitteln. Bei Zustimmung wird die Bescheinigung durch die DVKA ebenfalls elektronisch zurückübermittelt. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Uruguay / 4.1.3 GKV-Spitzenverband, DVKA

Der Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung[1] für eine beschäftigte Person ist vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA[2] zu übermitteln. Bei Zustimmung wird die Bescheinigung vom durch die DVKA ebenfalls elektronisch zurückübermittelt. mehr