Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschüsse / 1.5.1 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung haben Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 24i SGB V oder § 19 Abs. 2 MuSchG haben, einen Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber.[1] Der Zuschuss entspricht der Differenz zwischen 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatsprinzip"). Bei einem Auslandseinsatz kann es jedoch zu Kollisionen der beiden beteiligten Rechtsordnungen kommen. In d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.2 Nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Beschäftigte

Auch Beschäftigte, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beschäftigten ist bei der Ermittlung des Nettoentgelts neben den gesetzlichen Abzügen deren Gesamtkran...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)

Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD). Voraussetzung ist jedoch, dass dem Beschäftigten Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder entsprechende Leistungen aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung oder nach dem Bundes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.5 Beschäftigte, die unter die Übergangsregelung des § 71 BAT fielen

Nach Inkrafttreten des TVöD wird Entgeltfortzahlung für alle Beschäftigten nach § 22 TVöD gewährt. Eine Ausnahme hinsichtlich der Höhe des Krankengeldzuschusses ist in § 13 TVÜ VKA/Bund geregelt: Bei Beschäftigten, für die bis zum 30.9.2005 § 71 BAT (also Angestellten im Tarifbereich West, deren Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 30.6.1994 ununterbrochen zum Arbeitgeber be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.1 Grundregelung

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt. "Nettoentgelt" ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt i. S. d. § 21 TVöD (mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 1 TVöD), das den Beschäft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5.3 Steuer-, Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungspflicht des Krankengeldzuschusses

Der Krankengeldzuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. In der Zusatzversorgung gehört der Krankengeldzuschuss nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt (§ 15 Abs. 2 i. V. m. Anlage 3 ATV / ATV-K). Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gilt für Kalendermonate, in denen Beschäftigte für mindestens einen Tag Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben – auch wenn dieser w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 227 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung und bisher nicht Versicherter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 154 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) zum 1.4.2007 in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 § 227 regelt die beitragspflichtigen Einnahmen für versicherungspflichtige Rückkehrer in die gesetzliche Kran...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.7.2008 eingeführt worden. Mit dem Titel "Vergütung der Ärzte (arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina)" war sie die Rechtsgrundlage für die ab 1.1.2009 eingeführt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 154 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) zum 1.4.2007 in Kraft getreten.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 2.1 Finanzielle Hilfen (Abs. 1)

Rz. 3 Zum Pflichtinhalt der Satzung des GKV-Spitzenverbandes gehören Bestimmungen über die Gewährung vorübergehender finanzieller Hilfen an Krankenkassen (Satz 1). Eine dauerhafte Unterstützung ist nicht zulässig. Die Hilfen sind vorzusehen, um Vereinigungen von Krankenkassen zur Abwendung von Haftungsrisiken zu erleichtern oder zu ermöglichen oder die Leistungs- und Wettbewer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 163 Vermeid... / 2.1 Bewertung der Leistungsfähigkeit (Abs. 1)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband überprüft regelmäßig die Finanzlage der Krankenkassen und bewertet ihre Leistungsfähigkeit (Satz 1). Hierbei sind insbesondere das Vermögen, das Rechnungsergebnis, die Liquidität und die Versichertenentwicklung zu berücksichtigen (Mindestvorgaben, Satz 2). Darüber hinausgehende Kriterien wie weitere Kennzahlen oder eine Gewichtung der vorgegebene...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 163 Vermeid... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) prüft regelmäßig die Finanzlage der Krankenkassen und bewertet ihre Leistungsfähigkeit. Die Vorschrift stärkt die Mitwirkung des GKV- Spitzenverbandes im Rahmen der Haftungsprävention und sorgt für einen ausreichenden Informationsaustausch zwischen den Krankenkassen, den Aufsichtsbehörden und dem GKV-Spitze...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm hebt die Haftung der Länder für die Ansprüche der Beschäftigten von Krankenkassen auf Leistungen der Altersversorgung und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 vollkommen neu gefasst worden. Sie regelt nunmehr die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen. Ihr Regelungsgehalt entspricht im Wesentlichen dem früheren N...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 162 Insolve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Sie regelt die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden. Der Inhalt war bisher in § 171f geregelt. Der bis zum Inkrafttreten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 144 Betrieb... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 13 Bieback, Fusionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000, 13. Boroch, 20 Jahre GKV-Organisationsreform: Was sich bei den Krankenkassen geändert hat, WIdO . Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008, 238. Leopold, Gesetzliche Krankenkassen sind im Fusionsrausch – Fusionen in der Sozialversicherung,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.11 Vorgaben der KVB

Rz. 20 Die KVB hat Vorgaben für die Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die haus- und fachärztliche Versorgung im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu erarbeiten. Einvernehmen ist eine besondere Form der Mitwirkung. Ohne ein hergestelltes Einvernehmen können die Rahmenvorgaben nicht wirksam werden. Wird ein Einvernehmen nicht hergeste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 163 Vermeid... / 2.2 Beratung der Krankenkasse (Abs. 2)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, eine Krankenkasse zu beraten, wenn er deren dauerhafte Leistungsfähigkeit für bedroht hält (Satz 1). Dazu kann er weitere Ermittlungen anstellen und Unterlagen anfordern (BT-Drs. 19/15662 S. 80). Inhalt der Beratung sind geeignete Maßnahmen, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Krankenkasse zu sichern. Die potenzielle Bedroh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.4 Unterrichtungs-, Anhörungs- und Auskunftspflicht (Abs. 4)

Rz. 18 Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, den GKV-Spitzenverband unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) sowohl über die eingegangene Anzeige eines Kassenvorstandes über Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (vgl. Abs. 2 Satz 1) als auch über die Antragstellung auf Insolvenzeröffnung (vgl. Abs. 3 Satz 1) zu unterrich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 2.3 Finanzierung (Abs. 3)

Rz. 11 Die Hilfen werden von den Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes finanziert (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband macht die erforderlichen Beträge jeweils durch einen Bescheid bei seinen Mitgliedskassen geltend. Ausgenommen ist die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie die bedrohte Krankenkasse (§ 10 Abs. 2 Finanzhilfenordnung). Rz. 12 Bei der Aufteilung der Finanzierung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Der Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe kann ausschließlich von der Aufsichtsbehörde der notleidenden Krankenkasse gestellt werden (Satz 1). Bei bundesunmittelbaren Krankenkassen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) zuständig. Bei landesunmittelbaren Krankenkassen ist die für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 165 Abwickl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bis zum 27.12.2007 wurden an dieser Stelle die Rechtsbeziehungen der See-Krankenkasse geregelt. Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) hat mit Wirkung zum 1.4.2020 die Überschrift geändert und in der Norm als Teil der Neustrukturierung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 151 Ausdehn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Ausscheiden von Betrieben aus einer gemeinsamen Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 152 Aussche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Auflösung einer Betriebskrankenkasse auf Initiative eines Arbeitgebers). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 146 Landwir... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 146 ist mit Art. 1, 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-F...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 163 Vermeid... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Schließung von Innungskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 159 Schließung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Ausdehnung einer Innungskrankenkasse auf weitere Handwerksinnungen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Kr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 171a Kassenartenübergreifende Vereinigung von Krankenkassen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgrund der Neustrukturierung des Organisationsrechts weggefallen. Die Vereinigung von Krankenkassen regeln seitdem die §§ 155 ff.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 155 Freiwil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 144 Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Freiwillige Vereinigung von Ortskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenw...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 172 Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgrund der Neustrukturierung des Organisationsrechts weggefallen. Das Haftungspräventionssystem wird durch § 163 weiterentwick...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 171e Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen (außer Kraft)

Die Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgrund der Neustrukturierung des Organisationsrechts weggefallen. Das Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung ist...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 168 Personal / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Rechtsverhältnis der Ersatzkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 153 Auflösung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Schließung einer Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 158 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Verfahren bei Errichtung von Innungskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 171c Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 der Insolvenzordnung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgrund der Neustrukturierung des Organisationsrechts weggefallen. Die Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 der Insolvenzordn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 171f Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden (außer Kraft)

Die Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgrund der Neustrukturierung des Organisationsrechts weggefallen. Die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden ist seitdem in § 162 geregelt.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 150 Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Freiwillige Vereinigung von Betriebskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 147 Deutsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) ab 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Errichtung einer Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 146a Schließung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 weggefallen. Die Schließung von Ortskrankenkassen regelt seitdem § 159.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 157 Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Errichtung von Innungskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 168a Vereinigung von Ersatzkassen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgrund der Neustrukturierung des Organisationsrechts weggefallen. Mit § 155 zur freiwilligen Vereinigung von Krankenkassen wer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 149 Erricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Ausdehnung von Betriebskrankenkassen auf weitere Betriebe). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (F...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 156 Vereini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 166 Haftung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und durch Art. 8 Nr. 6, Art. 14 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuorganisationsgesetz – LSV-NOG...mehr