Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.4 Schiedsverfahren – Ablauf

Rz. 31 Das Schiedsverfahren ist ein Antragsverfahren (Abs. 3 Satz 2). Das zuständige Schiedsamt wird nach Abs. 3 Satz 1 tätig, wenn ein erstmalig zu schließender Vertrag über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung entweder ganz oder teilweise im Verhandlungswege nicht zustande kommt oder sich die Partner über die Fortsetzung eines gekündigten Vertrages über die vertrags(zahn)ä...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.5 Besetzung der sektorenübergreifenden Schiedsgremien

Rz. 18 Nach Abs. 5 Satz 1 der Vorschrift bestehen die sektorenübergreifenden Schiedsgremien auf Landes- und Bundesebene aus je 2 Vertretern der Ärzte, der Krankenkassen und der zugelassenen Krankenhäuser sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und einem weiteren unparteiischen Mitglied. Für jedes Mitglied gibt es 2 Stellvertreter. 8 Personen gehören also jedem sektorenübergr...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.8 Rechtsaufsicht

Rz. 47 Nach § 94 Abs. 1 SGB IV ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), bis 31.12.2019 Bundesversicherungsamt, eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Das BAS hat nach § 94 Abs. 2 SGB IV die ihm durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Es untersteht für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversic...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.1 Sozialversicherungspauschale

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bestimmt seit dem 1.1.2019 eine Sozialversicherungspauschale i. H. v. 20 % des Bemessungsentgeltes. Diese dürfte die zwischenzeitlichen Verschiebungen bei den Beitragssätzen in der Sozialversicherung ausreichend widerspiegeln. Dabei handelt es sich um einen Näherungswert zum Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und ...mehr

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Sommer, SGB V § 194a Modell... / 2.1 Sozialversicherungswahlen 2023 (Abs. 1)

Rz. 5 Bei den Sozialwahlen der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Mitglieder der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen nach den §§ 35a, 44 Abs. 1, 2 und 4, 45 SGB IV gewählt. Die nähere Ausgestaltung zu den aktiv und passiv Wahlberechtigten, zu den Wahlrechtsgrundsätzen, den Vorschlagslisten, dem Wahlverfahren, der Form, der erforderlichen Stimmenzahl, der ...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist weitgehend wie § 89 aufgebaut. Mit ihr will der Gesetzgeber eine Lücke füllen, weil er in den mehrpolarigen Konstellationen Handlungsbedarf gesehen hat (vgl. Hamdorf, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 89a Rz. 2). Nach der Begründung zum TSVG setzt eine bedarfs- und zukunftsgerechte Gesundheitsversorgung voraus, dass die ambulante und stationäre Leistungserbr...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.1 Bildung des sektorenübergreifenden Schiedsgremiums auf Landesebene – Vertragspartner

Rz. 8 Nach Abs. 1 der Vorschrift bilden die KVen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowie die Landeskrankenhausgesellschaften oder die Vereinigungen der Krankenhausträger im Land ein sektorenübergreifendes Schiedsgremium. Die eindeutige Formulierung "bilden" lässt den Parteien keine Wahl, sie sind verpflichtet, gemeinsam das Schiedsgremium in jedem La...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.4 Rechtsfolgen des § 158

Rz. 47 In Fällen des § 158 ruht der Anspruch auf Alg. Die Vorschrift verhindert daher nicht das Entstehen des Anspruchs auf die Entgeltersatzleistung i. S. eines Stammrechts auf Alg, wohl aber die Auszahlung der Leistung. Ein wichtiger Grund des Arbeitslosen für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist ohne Belang (Bay. LSG, Urteil v. 30.6.2011, L 10 AL 294/10). Da...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG erfährt eine bei psychischen Erkrankungen besondere Problematik wegen der oftmals langen Dauer der Erkrankung aber auch häufigeren Krankheitsfällen. Grundsätzlich ist das Entgelt für eine Erkrankungsdauer von 6 Wochen fortzuzahlen, die nicht an einem Stück auftreten müssen. Erkrankt ein Beschäftigter innerhalb eines Jahre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Leistungen im Bereich der Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Per...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / 3 Kurzüberblick der Sozialgesetzbücher

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 5.3 Sozialversicherungsschutz

Im Interesse des sozialen Schutzes besteht auch während einer Sperrzeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] Die in dieser Zeit zu zahlenden Beiträge werden von der Agentur für Arbeit getragen. Ein Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit ruht allerdings während einer Sperrzeit, um insoweit eine "Umgehung" der Sperrzeitfolgen zu vermeiden.[...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / Zusammenfassung

Begriff Sehhilfen sind Brillen und Kontaktlinsen sowie vergrößernde Sehhilfen (z. B. Lupen) zur Verbesserung der Sehfähigkeit. Auch therapeutische Sehhilfen fallen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Lesehilfen (z. B. Bettlesegerät, Blattwendegerät) sind keine Sehhilfen, die zulasten der Krankenkasse abgegeben werden. Sie können als Hilfsmittel abge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterilisation / Zusammenfassung

Begriff Im medizinischen Sinne versteht man unter dem Begriff "Sterilisation" eine Unfruchtbarmachung. Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation gehört sie sowohl für männliche als auch weibliche Versicherte zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Gesetzliche Aussagen zu den Leistungen bei einer durch K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / 2.3 Umfang des Leistungsanspruchs

Zu den empfängnisverhütenden Mitteln gehören insbesondere die verschreibungspflichtigen hormonal wirkenden Kontrazeptiva. Es werden aber auch die Kosten nicht verschreibungspflichtiger Notfallkontrazeptiva ("Pille danach") übernommen. Zusätzlich können auch mechanisch wirkende verschreibungspflichtige Mittel verordnet werden, deren Anpassung durch den Vertragsarzt erfolgt. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1 Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Die schwangere Frau bzw. Mutter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, erhält eine Entgeltersatzleistung[1] in Höhe ihres Nettoeinkommens, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: Dem Mutterschaftsgeld[2] sowie dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.[3] Die Frau muss in einem Arbeitsverhältnis stehen[4] oder in Heimarbeit beschäftigt sein. Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / 2.1 Therapeutische Sehhilfen

Therapeutische Sehhilfen dienen der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen. Diese fallen generell in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, und zwar auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nur, wenn konkrete Indikationen je nach Erkrankungsbild vorliegen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / Zusammenfassung

Begriff Empfängnisverhütung (auch Antikonzeption oder Kontrazeption) bezeichnet Methoden zur Vermeidung der Empfängnis bzw. einer Schwangerschaft trotz Geschlechtsverkehrs. Die häufigsten Methoden sind die Nutzung von Kondomen oder die Einnahme der Antibabypille. Die Krankenkassen übernehmen die ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Versicherte bis zum volle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gebärdensprachdolmetscher (... / 2.1 Ausführung von Sozialleistungen

Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen eine deutsche Gebärdensprache oder andere Kommunikationshilfen zu verwenden.[1] Dies gilt insbesondere bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Voraussetzung dafür ist, dass ohne die Gebärdensprache die sozialen Rechte nicht oder nicht vollständig wahrgenommen werden kö...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 2 Telematikinfrastruktur (TI)

Die TI ist die interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur, die der Vernetzung von Leistungserbringern, Kostenträgern, Versicherten und weiterer Akteure des Gesundheitswesens sowie der Rehabilitation und der Pflege dient (Datenautobahn des Gesundheitswesens). Ihre Gesamtarchitektur ist technikneutral vorgegeben, indem die einzelne...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterilisation / 2 Leistungsumfang

Zu den Leistungen gehören ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen zur Feststellung der Voraussetzungen für eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation, ärztliche Behandlungen, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie Krankenhauspflege. Ein Krankengeldanspruch besteht, sofern die wegen Krankheit erforderliche Sterilisation Arbeitsunfähigkeit im Sinne der ges...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / 2.3 Weitere Sehhilfen

Zur Versorgung von schweren Sehbeeinträchtigungen können in Anlehnung an die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme weitere Sehhilfen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen (Produktarten des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V). Dies gilt auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 86a Verwend... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung ist die Möglichkeit der Nutzung elektronischer Vordrucke zum Ersatz klassischer Überweisungsscheine in Papierform in den Bundesmantelverträgen bisher nur fragmentarisch abgebildet. Daher sind die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und der GKV-Spitzenverband durch Satz 1 beauftragt worden, als Bestandteil der Bundesmantelvert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Grenzen der Verpflichtung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 12 Eine Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Finanzbehörden bereits aufgrund anderer Vorschriften von den Vorgängen Mitteilung erhalten haben bzw. die Regeln der Abzugsbesteuerung hierauf Anwendung finden.[1] In diesen Fällen besteht kein weiterer Verifikationsbedarf, der ein zusätzliches Mitteilungsverfahren rechtfertigen könnte. Die Mitteilungspflicht gilt ferner ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar In einem aktuellen Schreiben informiert die Finanzverwaltung über den ab 2026 geplanten Datenaustausch zwischen privater Kranken-/Pflegeversicherung, Finanzverwaltung und Arbeitgebern im Lohnsteuerverfahren. Durch den Wegfall der Mindestvorsorgepauschale drohen Arbeitnehmern in manchen Steuerklassen Überraschungen. Bisher darf der Arbeitgeber Zuschüsse zu einer priv...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ein BEM? / 1.3 Kosten und Nutzen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das BEM genutzt werden. Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch: Erfahrung, Kompetenz und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 9 Nachweis der Umlage

Für das Umlageverfahren sind nach § 10 AAG die für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Die Beträge für das U2-Verfahren werden zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung im Beitragsnachweisdatensatz als Beitragsgruppe U2 übermittelt.mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.2 Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 24i Abs. 2 Satz 5)

Rz. 50 Gem. § 24i Abs. 2 Satz 5 wird für Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 sowie für andere Mitglieder (der gesetzlichen Krankenkasse) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Zu dem vorgenannten Personenkreis gehören etwa Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Frauen, die Leistungen zur Teilhabe erhalten. Rz. 51 Die Höhe des Krankengelds ergibt sich aus § 47 SGB V....mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.3 Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 24i Abs. 2 Satz 5 SGB V bzw. § 14 Abs. 1 KVLG 1989)

Rz. 54 Gem. § 24i Abs. 2 Satz 5 wird für Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie für andere Mitglieder (der gesetzlichen Krankenkasse) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Ebenso erhalten gem. § 14 Abs. 2 KVLG 1989 Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (Nr. 1) versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige, die rentenversicherungspflichtig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Bilanz-RL (2013/34/EU) enthält in Art. 13 iVm. Anhang V und VI ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Gliederung der GuV. Danach können Mitgliedstaaten vorschreiben, die GuV entweder nach dem GKV oder dem UKV aufzustellen, wobei die Staffelform jeweils zwingend ist. Schon die 4. EG-RL sah ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV vor, erlaubte aber auch die Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung und Einordnung zusätzlicher Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 bzw. 3 ist aufgrund spezieller Vorschriften um bestimmte Posten zu ergänzen. Darüber hinaus können freiwillig weitere Posten hinzugefügt werden. Nicht zulässig ist es jedoch, freiwillig einen Posten zu außerordentlichen Erträgen oder Aufwendungen in die GuV einzufügen, da der Gesetzgeber diesen Posten durch das B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufwandsstruktur

Rz. 15 [Autor/Zitation] Das GKV und das UKV unterscheiden sich vornehmlich durch die unterschiedliche Darstellung der Aufwandsstruktur. Im ersten Fall herrscht die Gliederung nach Einsatzfaktoren (verbrauchte Ressourcen) vor, im zweiten nach Funktionsbereichen (Produktion, Verwaltung, Vertrieb). Jede dieser beiden Gliederungsarten erlaubt spezifische Aussagen. Welcher der bei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Sonstige betriebliche Aufwendungen (Abs. 3 Nr. 7)

Rz. 223 [Autor/Zitation] Der Posten Nr. 7 ist wie der gleichnamige Posten beim GKV ein Sammelposten für alle Aufwendungen, die nicht einem der anderen Aufwandsposten zugerechnet werden können. Aufgrund der unterschiedlichen Struktur von GKV und UKV weisen die gleichbezeichneten Posten jedoch unterschiedliche Inhalte und Beträge auf, so dass sie nicht miteinander vergleichbar ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.2 Anspruchsdauer und Anspruchshöhe

Rz. 69 Der Anspruch besteht für die Zeit der Schutzfristen sowie für den Entbindungstag. Rz. 70 Die Höhe des Mutterschaftsgeldes bestimmt sich nach den Vorschriften des SGB V , demnach nach § 24i SGB V. [1] Das Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 2 beträgt jedoch insgesamt höchstens 210 EUR (§ 19 Abs. 2 Satz 1). Dieser Gesamtbetrag verteilt sich nicht gleichmäßig auf alle Tage der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz das zweite Rechenwerk des JA. In ihr werden sämtliche Aufwendungen und Erträge eines GJ einander gegenübergestellt und als Saldo das Jahresergebnis ermittelt. Die GuV ermöglicht dadurch einen Einblick in die Erfolgsquellen des Unternehmens. Anders als andere Kaufleute, die an keine bestimmte For...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Sonstige betriebliche Erträge (Abs. 3 Nr. 6)

Rz. 220 [Autor/Zitation] Die unter diesem Posten auszuweisenden Erträge entsprechen weitgehend denen, die unter dem vergleichbaren Posten Nr. 4 des GKV auszuweisen sind (Rz. 76 ff.). Rz. 221 [Autor/Zitation] Werden Eigenleistungen des Unternehmens im Anlagevermögen aktiviert, so werden beim GKV die entsprechenden Aufwendungen unter den jeweiligen Aufwandsarten ausgewiesen unter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umsatz, Umsatzstruktur und Gesamtleistung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Sowohl beim GKV als auch beim UKV sind die Umsatzerlöse als eine der wichtigsten Kennzahlen eines Unternehmens gesondert auszuweisen. In Verbindung mit der Angabe der Vorjahreszahlen und auch weiter zurückliegender Zahlen lässt sich daraus die Umsatzentwicklung als Maßstab für den Erfolg am Markt ableiten. Eine nach dem GKV gegliederte GuV lässt darüber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erfolgsstruktur

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 275 Abs. 1 Satz 2 schreibt ausdrücklich vor, dass die im Gesetz vorgesehenen Posten "in der angegebenen Reihenfolge" auszuweisen sind. Dies dient dazu, bestimmten im Gesetz vorgesehenen Zwischenposten einen eindeutigen Inhalt zu geben. Die Zwischenposten ihrerseits sollen die Erfolgsstruktur, dh. die Herkunft des Erfolgs aus bestimmten Bereichen sich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 277 ergänzt die Vorschriften des § 275 zur Gliederung der GuV, indem wichtige GuV-Posten definiert und zusätzliche Vorschriften zum Ausweis bestimmter Erträge und Aufwendungen kodifiziert werden. Definiert werden zum einen die Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1) und zum anderen die Bestandsveränderungen (§ 277 Abs. 2). Während die Definition der Umsatzerlöse ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.2 Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Art. 1 Abs. 0b des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) v. 4.4.2017[1] hat § 24i Abs. 1 Satz 2 zum 1.8.2017 neu gefasst. Infolge der Neufassung ist § 24i Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V a. F. (Mutterschaftsgeld erhalten auch Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG die Voraussetzungen n...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.3 Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (§ 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V)

Rz. 16 Art. 1 Abs. 0b des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) v. 4.4.2017 [1] hat § 24i Abs. 1 Satz 2 zum 1.8.2017 neu gefasst. Infolge der Neufassung ist § 24i Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a. F. ("Mutterschaftsgeld erhalten auch Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes die Vora...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Außerplanmäßige Abschreibungen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 55 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 3 Satz 1 verlangt, außerplanmäßige Abschreibungen auf VG des Anlagevermögens (§ 253 Abs. 3 Satz 5 und 6) gesondert in der GuV auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Solche Abschreibungen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung verpflichtend (§ 253 Abs. 3 Satz 5). Bei Finanzanlagen können diese auch bei voraussichtlich nicht dauernder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 196 [Autor/Zitation] Das UKV zeichnet sich dadurch aus, dass ein Teil der in der GuV auszuweisenden Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten, sondern nach Funktionsbereichen auszuweisen ist. Außerdem wird in Bezug auf die Herstellungskosten des Umsatzes (Posten Nr. 2) nicht auf das Jahr des Anfalls dieser Aufwendungen abgestellt, sondern darauf, ob die entsprechenden Produkt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 275 geht zurück auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) und wurde mit Wirkung vom 1.1.1986 in das HGB eingefügt (vgl. auch Stobbe/Schmeisky in Beck HdR, B 310 Rz. 1 [12/2019]). Während der RegE zum BiRiLiG nur eine Gliederung nach dem GKV vorsah, ist im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auch eine Gliederung nach dem UKV in die Vorschrift ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 276 regelt größenabhängige Erleichterungen bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung. Abweichend vom grundsätzlichen Verrechnungsverbot (§ 246 Abs. 2 Satz 1) und den Vorgaben zur Mindestgliederung (§ 275 Abs. 2 und 3) dürfen kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften bestimmte Posten der GuV saldiert ausweisen und in einem Posten mit der Be...mehr