Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
GKV-Monatsmeldung / 3 Dauer der Meldepflicht

Die GKV-Monatsmeldungen sind für den von der Einzugsstelle angeforderten Zeitraum zu erstatten. Die Meldungen müssen mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung nach Aufforderung der Einzugsstelle, spätestens innerhalb von 6 Wochen, übermittelt werden. Praxis-Beispiel Erstmalige Abgabe der Monatsmeldung Der Arbeitgeber erhält am 15.1. die Aufforderung der Einzugsstelle zur Abga...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
GKV-Monatsmeldung / 6 Entgeltunterlagen

Die Arbeitgeber müssen im Rahmen der GKV-Monatsmeldung umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen. Soweit sie sich auf die Beitragsberechnung des Arbeitgebers auswirken, müssen zu den Entgeltunterlagen die Daten der an die Krankenkassen erstatteten Meldungen sowie der von den Krankenkassen übermittelten Meldungen genommen werden.[1] Achtung Unterlagen wichtig für Betriebsprüf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 7 Aufsicht

7.1 Rechtsaufsicht Der GKV-Spitzenverband steht unter der Aufsicht des Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Trifft der GKV-Spitzenverband in grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen Entscheidungen zum Beitrags- und Meldeverfahren und zur einheitlichen Erhebung der Beiträge,[1] steht er unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Aufsicht übe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 3.1 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird von den Mitgliedskassen gebildet.[1] Dazu entsendet jede Mitgliedskasse jeweils einen Versicherten- und einen Arbeitgebervertreter aus ihrem Verwaltungsrat, ihrer Vertreterversammlung oder ihrem ehrenamtlichen Vorstand. Eine Ersatzkasse, deren Verwaltungsrat nicht zur Hälfte aus Arbeitgebervertretern besteht, entsendet jeweils 2 Vertreter der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
GKV-Monatsmeldung / 5.3 Meldung von Einmalzahlungen

Zusätzlich erhalten die Arbeitgeber von der Einzugsstelle die Information, ob das in der GKV-Monatsmeldung angegebene einmalig gezahlte Arbeitsentgelt aufgrund der versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung in voller Höhe der Beitragspflicht unterliegt. Sofern das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt nicht in voller Höhe beitragspflichtig ist, wird getrennt nach den einzelne...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
GKV-Monatsmeldung / 5.2 Zeitraum und Inhalt der Krankenkassenmeldung

Der Arbeitgeber erhält zu jeder für den Zeitraum der Mehrfachbeschäftigung abgegebenen GKV-Monatsmeldung von der Einzugsstelle eine Information, ob das erzielte Gesamtentgelt die Beitragsbemessungsgrenze in den einzelnen Sozialversicherungszweigen überschritten hat. Bei einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze erhalten die beteiligten Arbeitgeber zusätzlich das mona...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
GKV-Monatsmeldung / 5.1 Aufgabe der Einzugsstelle

Die Einzugsstelle stellt auf Grundlage der übermittelten GKV-Monatsmeldungen innerhalb von 2 Monaten fest, ob und inwieweit die laufenden und einmaligen Arbeitsentgelte die Beitragsbemessungsgrenzen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen überschreiten. Das Prüfergebnis teilt sie den beteiligten Arbeitgebern für jeden Kalendermonat der versicherungspflichtigen Mehrfachbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 7.2 Aufsichtsmittel in besonderen Fällen

Der Aufsichtsbehörde stehen Aufsichtsmittel in besonderen Fällen zu (z. B. bei einer rechtswidrigen Satzungsbestimmung oder einem rechtswidrigen Beschluss des Verwaltungsrats).[1] Die Aufsichtsmittel können in einer Anordnung und ggf. einer anschließenden Ersatzvornahme durch die Aufsichtsbehörde bestehen. Wird angeordnet, dass ein rechtswidriger Beschluss aufzuheben ist, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
GKV-Monatsmeldung / 5 Rückmeldungen durch die Krankenkassen

5.1 Aufgabe der Einzugsstelle Die Einzugsstelle stellt auf Grundlage der übermittelten GKV-Monatsmeldungen innerhalb von 2 Monaten fest, ob und inwieweit die laufenden und einmaligen Arbeitsentgelte die Beitragsbemessungsgrenzen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen überschreiten. Das Prüfergebnis teilt sie den beteiligten Arbeitgebern für jeden Kalendermonat der versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
GKV-Monatsmeldung / Sozialversicherung

1 Meldegründe Die GKV-Monatsmeldung ist erst nach Aufforderung durch die Einzugsstelle von den Arbeitgebern abzugeben. Anhand der GKV-Monatsmeldungen ist es möglich, bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern mit einem Gesamtentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, einen zutreffenden Ausgangswert zur Beitragsberechnung zu ermitteln. Beitragskorrekturen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organisation der Krankenver... / 1 Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Seine Gründung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2007. Mit dem "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)" wurden die Verbandsstrukturen der Krankenkassen verändert. Seit 1.7.2008 vertritt der GKV Spitzenverband die Interessen der gesetzlichen Krankenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 3 Gesetzliche und private Krankenversicherung

Beamte, Richter und beamtenähnliche Personen, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern[1], können in der gesetzlichen Krankenversicherung keine auf den Beihilfeanspruch abgestimmte Versicherung (Restkostenversicherung) abschließen. Sie erwerben den vollen Versicherungsschutz. In der privaten Krankenversicherung kann dagegen eine Versicherung abg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
GKV-Monatsmeldung / 4 Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgebern die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und ggf. entsprechende Unterlagen vorzulegen. Dazu gehört auch die Information, dass neben dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung weitere beitragspflichtige Einnahmen erzielt werden. Das umfasst auch Mehrfachbeschäftigungen be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte PKV / Zusammenfassung

Begriff Allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland soll ein ausreichender Krankenversicherungsschutz gesichert werden. Daher wurde zum 1.1.2009 die Versicherungspflicht für bislang nichtversicherte Personen eingeführt, die dem System der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind. Die betroffenen Personen müssen sich seither (wieder) bei einem privaten Krankenversich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Risikostrukturausgleich (RSA) / 3 Reform des RSA im Jahr 2020

Mit dem am 1.4.2020 in Kraft getretenen "Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG)" soll auch der RSA mit dem Ziel gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung der Manipulationsresistenz sowie der Präventionsorientierung weiterentwickelt werden. Zur systematischen Fortentwicklung und zur Reduzierung von strukturellen Fehld...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.3 Persönlicher Anwendungsbereich gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer

Der persönliche Anwendungsbereich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfasst alle Arbeitnehmer, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, unabhängig davon, ob sie pflicht-, freiwillig oder familienversichert sind. Entscheidend ist allein der Versicherungsstatus in der GKV, nicht die Art des Beschäftigungsverhältnisses oder die Mitgliedschaft a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Klinische Krebsregister / Zusammenfassung

Begriff Ein Krebsregister ist eine systematische Sammlung von Informationen zu Tumorerkrankungen in Form einer Datenbank. Es gibt klinische und bevölkerungsbezogene (epidemiologische) Krebsregister. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) hat verbindliche Rechtsgrundlagen für ein klinisches Krebsregister...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 1 Anwendungsbereich

Die Entscheidungsfristen beziehen sich im § 13 Abs. 3a SGB V ohne nähere Konkretisierung auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wobei es sich dem Grunde nach nur um Sozialleistungen handeln kann. Hiervon können sowohl Gesetzes- als auch Satzungsleistungen erfasst sein. Unerheblich ist auch, ob es sich um Rechtsanspruchsleistungen[1] oder Ermessensleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte PKV / 3 Höhe des Beitrags

Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt in allen Selbstbehaltsstufen ist zwar abhängig u. a. von Alter und Geschlecht des Versicherten. Jedoch spielen Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn keine Rolle; individuelle Risikozuschläge werden nicht erhoben. Er darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Zur Berechnung des Höchstbeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / 3 Kurzüberblick der Sozialgesetzbücher

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausnahmevereinbarung / 2.2 Im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen

Anträge auf den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung im Bereich der Sozialversicherungsabkommen können nicht elektronisch übermittelt werden. Für die Beantragung werden verschiedene Angaben benötigt, die unterschiedlich sein können. Daher sollten für die Beantragung der Ausnahmevereinbarung die auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes, DVKA, zur Verfügung stehenden Anträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Festbeträge (Arznei-/Hilfsm... / 4 Hörgeräte

GKV-Versicherte haben Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung, die eine nach dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt und die im Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil bietet.[1] Die Festbetragsregelung ermächtigt, als Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots, zu Leistungsbegrenzungen nur im Hinblick auf die Kostengünstigk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organisation der Krankenver... / Zusammenfassung

Begriff Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vertritt allein und einheitlich alle Krankenkassen auf Bundesebene. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217a SGB V).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verhütung übertragbarer Kra... / 1.3 Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit

Das BMG ist ermächtigt, nach Anhörung der STIKO und des GKV-Spitzenverbandes durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Versicherte Anspruch auf weitere bestimmte Schutzimpfungen oder auf bestimmte andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe haben. Diese Regelung wurde im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eingeführt, zuletzt befristet bis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Schwangerschaft und Mutterschaft werden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Dies sind: ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband und Heilmitteln, Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Mutterschaftsgeld. Darüber hinaus gelten für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit leisten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversichertennummer / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenversichertennummer ist die Identifikationsnummer für jeden Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist eine eigenständige, nur für Zwecke der Krankenversicherung zu verwendende Nummer. Die Krankenversichertennummer besteht aus 2 Teilen: Einer persönlichen 10-stelligen Kombination aus einem zufällig gewählten Großbuchstaben und 9 folgenden Zi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausnahmevereinbarung / 2.1 Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004

Anträge auf den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Die Antragstellung erfolgt aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / Zusammenfassung

Begriff Beim nachgehenden Leistungsanspruch handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Fortbestehen von Leistungsansprüchen aufgrund der zuvor bestandenen Mitgliedschaft, wenn und solange die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen hierfür (noch) vorliegen. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz vermieden, die sich insbesondere durch einen Arbeitgeberwechsel ergeben könn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsarten / Zusammenfassung

Begriff Die Leistungen der Sozialversicherungsträger werden in Dienst-, Sach- und Geldleistungen unterteilt. Sie dienen der Verwirklichung sozialer Rechte. Inhaltlich richten sich die Leistungsarten der einzelnen Sozialleistungsträger nach den jeweiligen besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches einschließlich seiner besonderen Teile. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Soziotherapie / Zusammenfassung

Begriff Soziotherapie ist eine ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie soll helfen, den sogenannten "Drehtüreffekt" zu vermeiden. Damit ist gemeint, dass es bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus oft sehr schnell zur Wiederaufnahme kommt. Die Soziotherapie dient hier der Verkürzung oder Vermeidung ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ärztliche Behandlung / Zusammenfassung

Begriff Die ärztliche Behandlung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie umfasst die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist dabei zu beachten. Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die vom Arzt angeordnete un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erweiterte ambulante Physio... / 2 Krankenversicherung

In den 90er Jahren wurde der Bedarf nach einer wohnortnahen rehabilitativen Behandlung, insbesondere bei orthopädischen Erkrankungen, laut. Nicht jeder erkrankte Mensch benötigt eine stationäre Rehabilitationseinrichtung mit Unterkunft und Verpflegung. Aus diesem Bedarf heraus entstand die erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) und auch die sog. "ambulante orthopädisch-tr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verhütung übertragbarer Kra... / 1 Schutzimpfungen

Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen i. S. d. § 2 Nr. 9 IfSG. Ausgenommen sind grundsätzlich Impfungen aus Anlass einer nicht beruflichen Auslandsreise (d. h. Reiseimpfungen). Einen Anspruch auf Reiseimpfungen kann der G-BA ausnahmsweise für den Fall einräumen, dass zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, dem Einschleppen eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbraucher-/Patientenberatung / Zusammenfassung

Begriff Der GKV-Spitzenverband fördert Einrichtungen, die Verbraucher sowie Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert kostenfrei informieren und beraten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Förderung von Einrichtungen der Verbraucher- und Patientenberatung ist in § 65b SGB V geregelt. Die Verordnung zur Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / Zusammenfassung

Begriff Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben werden. Zu den Hilfsmitteln gehören auch Produkte, die dazu dienen, Arzneimittel oder an...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 1 Personenkreis

Für Personen, die aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden, besteht die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz entweder als freiwillige Versicherung von Gesetzes wegen (obligatorische Anschlussversicherung) oder aufgrund eines freiwilligen Beitritts infolge einer Erklärung fortzusetzen. Dabei ist die obligatorische Anschlussversicherung vorrangig anzuwenden. Von der An...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Digitale Gesundheitsanwendu... / 1 Versorgung

Digitale Gesundheitsanwendungen werden nur nach einer auf die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichteten Prüfung ihrer Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und -sicherheit eine GKV-Leistung. Außerdem muss deren positive Versorgungseffekte durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgestellt sein. Liegt dies ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7.9 Entlassmanagement

Zur stationären Rehabilitation gehört auch ein Entlassmanagement.[1] Die Rehabilitationseinrichtung prüft rechtzeitig vor der Entlassung des Rehabilitanden, ob und ggf. welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Rehabilitation erforderlich sind, leitet in Abstimmung mit dem Rehabilitanden erforderliche Folgemaßnahmen nach der Rehabilitation ein (z. B. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
IGeL-Leistungen / 3 Aufklärungspflicht

Durch das Patientenrechtegesetz wurde eine neue Form des Dienstvertrags – der Behandlungsvertrag – ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Danach ist der Behandelnde verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und – soweit erforderlich – in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 1 Grundsatz

Jeder Einwohner Deutschlands soll über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Um das sicherzustellen, wurden eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen eingeführt. Zum einen eine Pflichtversicherung für ansonsten nicht krankenversicherte Personen[1], zum anderen die obligatorische Anschlussversicherung.[2] Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wahltarife / Zusammenfassung

Begriff In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die Krankenkassen ihren Versicherten sog. Wahltarife anbieten. Hierzu gehören z. B. Selbstbehalttarife, bei denen sich der Versicherte verpflichtet, bis zu einer bestimmten Grenze Kosten für medizinische Behandlung zunächst selbst zu tragen. Die Wahltarife gelten unabhängig vom Versichertenstatus. Sie können grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / Zusammenfassung

Begriff Sehhilfen sind Brillen und Kontaktlinsen sowie vergrößernde Sehhilfen (z. B. Lupen) zur Verbesserung der Sehfähigkeit. Auch therapeutische Sehhilfen fallen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Lesehilfen (z. B. Bettlesegerät, Blattwendegerät) sind keine Sehhilfen, die zulasten der Krankenkasse abgegeben werden. Sie können als Hilfsmittel abge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Disease-Management-Programm... / Zusammenfassung

Begriff Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte und standardisierte Behandlungsprogramme für ausgesuchte Gruppen chronisch kranker Menschen. Sie werden auch "Chroniker-Programm" genannt. Die Versorgung chronisch kranker Menschen soll verbessert werden und durch eine kontinuierliche Betreuung und Behandlung sollen Komplikationen und Folgeerkrankungen verhindert w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Terminservicestellen / Zusammenfassung

Begriff Terminservicestellen sind von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu errichten. Sie haben die Aufgabe, den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zeitnahe und angemessene Behandlung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten zu vermitteln. Wartezeiten sollen verkürzt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Aufgaben der Terminser...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 5 Strafgefangene

Der Anspruch auf Leistungen für Strafgefangene ruht auch, solange Versicherte sich aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft befinden, nach § 126 a StPO aus Gründen der öffentlichen Sicherheit einstweilen untergebracht sind (z. B. in einem psychiatrischen Krankenhaus) oder gegen sie eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Außerklinische Intensivpflege / Zusammenfassung

Begriff Die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur ambulanten Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen im Kinder- und Erwachsenenalter mit lebensbedrohlicher Erkrankung außerhalb einer Klinik. Häufig werden diese Menschen beatmet oder müssen über eine Trachealkanüle abgesaugt werden. Ziel dieser Leistung ist es...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Ungarn. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 9 Zahnärztliche Behandlung Pflegebedürftiger

Zahnärzte erhalten für die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die eine Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand aufsuchen können, eine zusätzliche Vergütung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband setzen mit einem entsprechenden Beschluss de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Litauen / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Litauen. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lettland / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Lettland. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr