Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzesänderung

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / s) Zwei-Kalenderjahres-Frist

Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[15] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt w...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / i) Scheidungsverbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamte Verbun...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / g) Mahnverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem Stichtag erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon zusa...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / IX. Zusammenfassung

Dieser Beitrag soll einen Vergleich darstellen, wie der Personentransport und der Transport gefährlicher Güter im Straßenverkehr unter dem Blickwinkel der Cannabiseinnahme zu bewerten ist. Es kann festgestellt werden, dass es in der Fahrerlaubnisverordnung besondere Vorschriften für die Fahrerlaubnisklassen D, D1 und für den Führerschein zur Personenbeförderung gibt. Weiterhi...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / I. Erneute Verordnungserweiterung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB)[1] geändert. In § 28 GGVSEB wurde Ziffer 13 erweitert. Diese Bestimmung richtet sich an die Führenden von Fahrzeugen ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2333 ff.... / B. Letzte Gesetzesänderung zum Recht der Pflichtteilsentziehung

Rz. 7 Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts[24] hat im Bereich des Rechts der Pflichtteilsentziehung vergleichsweise große Veränderungen mit sich gebracht. Diese zielten insbesondere auf eine Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers ab und sollten gleichzeitig die "Enterbung" erleichtern.[25] Das Ergebnis sind insbesondere nachfolgende Änderungen: Rz. 8 Di...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Hinterlegungsstellen

Rz. 5 Die zulässigen Hinterlegungsstellen – die Amtsgerichte – bestimmen sich nach den Landesgesetzen. Eine Hinterlegung bei der "Deutschen Zentralgenossenschaftskasse" und der Deutschen Girozentrale ist aufgrund Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Avenarius verweist auf die elegantere Möglichkeit eines Depotvertrags mit Sperrungsabrede.[9]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Höchstpersönlichkeit

Rz. 2 Der Erblasser kann die Anfechtung nur höchstpersönlich erklären, ebenso wie er den Erbvertrag nur höchstpersönlich errichten (§ 2274 BGB), bestätigen (§ 2284 BGB), aufheben (§ 2290 BGB) oder den Rücktritt vom Erbvertrag erklären kann (§ 2296 BGB). Die Vertretung ist ausgeschlossen. Der beschränkt geschäftsfähige Erblasser bedurfte bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Entmündigung und Betreuung

Rz. 28 Wer wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, Verschwendung oder Rauschgiftsucht vor dem 1.1.1992 entmündigt war, konnte nach alter Rechtslage ein Testament nicht errichten, wobei die Testierunfähigkeit bereits zum Zeitpunkt der Stellung des Entmündigungsantrags eintrat, aufgrund dessen die Entmündigung dann später ausgesprochen worden ist.[72] Auch nach Um...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Grundsätzliche Wirkung

Rz. 15 Durch die Gesetzesänderung wurden einige Probleme gelöst, andere sind neu. Geklärt ist, dass sich ein Zuwendungsverzicht nun auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt.[20] Die Gefahr, einen Stamm doppelt zu begünstigen, wird beseitigt. Allerdings gilt die Verweisung auch, wenn keine Abfindung gezahlt wurde. Die Rechtsfolge des § 2349 BGB kann durch eine aus...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Dem Erblasser war das Pflichtteilsrecht nicht bekannt

Rz. 20 Weitere Voraussetzung ist, dass dem Erblasser bei Errichtung seiner letztwilligen Verfügungen das Pflichtteilsrecht nicht bekannt war. Hierunter fällt der Fall, dass dem Erblasser die Geburt eines Abkömmlings nicht bekannt war oder er subjektiv davon ausging, ein Pflichtteilsberechtigter sei bereits verstorben, auch wenn dies nicht zutreffend ist.[35] Zweifelt der Erb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsfolgen bei Vorliegen von Beschränkungen und Beschwerungen

Rz. 10 Ist der dem Pflichtteilsberechtigten hinterlassene Erbteil mit Beschränkung oder Beschwerung i.S.v. § 2306 BGB belastet, so stellt S. 2[39] klar, dass der Wert der Beschränkungen und Beschwerungen im Rahmen der Berechnung des Zusatzpflichtteils nicht zum Ansatz kommt.[40] § 2305 BGB dient also ausdrücklich nicht dem Ziel, den Pflichtteilsberechtigten vor den wirtschaf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Hypothetischer Wille beim Einzeltestament

Rz. 27 Eine Anfechtung ist dann ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde. Auch bei § 2079 BGB ist wie bei § 2078 BGB auf die subjektiven Vorstellungen des Erblassers abzustellen (siehe § 2078 Rdn 41 ff.), nicht hingegen, ob es objektiv vernünftig ist. Somit ist der hypothetische Wille des Erb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Welches Recht ist anwendbar?

Rz. 6 Für die Bestimmung, wer zu den gesetzlichen Erben zählt und zu welchen Quoten diese erben, ist grundsätzlich das im Zeitpunkt des Erbfalls geltende Recht maßgeblich, es sei denn, die Auslegung führt zu einem anderen Ergebnis.[15] Somit beeinflussen tatsächliche Änderungen (Eheschließungen, Geburten) zwischen Testamentserrichtung und Erbfall grundsätzlich die testamenta...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Aushangpflicht bei Heimarbeit (§ 26 Abs. 2)

Rz. 17 § 26 Abs. 2 Satz 1 übernimmt den Regelungsgehalt des früheren § 18 Abs. 2 MuSchG a.F. Nach Satz 2 gilt die Regelung des Abs. 1 Satz 2 zur Bekanntgabe des Gesetzes über ein elektronisches Verzeichnis im Fall der Heimarbeit entsprechend, sodass die Erleichterungen der Bekanntgabe auch für den Bereich der Heimarbeit gelten. Rz. 18 Die Aushangpflicht kann bei Heimarbeiteri...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Verhältnisse i.S.d. § 238 FamFG

Rz. 512 Dies sind alle Umstände, die für die Unterhaltsbemessung maßgeblich sein können. Beispiele: Gesetzesänderung, beim Kindesunterhalt Änderung der DT, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten (tatsächliches oder fiktives Einkommen und/oder Vermögen), jetzt anzusetzendes fiktives Einkommen, Versorgungsbeginn, Wegfall oder Hinzukommen von anderen Unterha...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Form

Rz. 25 Eine Unterwerfungserklärung ist darauf gerichtet, einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden zu schließen.[50] Der Abmahnende hat daher keinen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte gerade die vorformulierte Unterwerfungserklärung unterzeichnet und zurücksendet. Auch jede andere Erklärung, die inhaltlich weit genug gefasst und mit einer ausreichenden Vertragsstrafe ...mehr

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§ 15 Familienrecht / E. Ehe für alle – Die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Rz. 740 Mit Beschluss des BT vom 30.6.2017 und Zustimmung des BR vom 7.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts[1069] verabschiedet worden. Es ist mit Wirkung vom 1.10.2017 in Kraft getreten.[1070] Seit dem 1.10.2017 können daher nicht nur "Mann und Frau" die Ehe miteinander schließen. In § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB heißt...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 20 Das Recht auf Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen ist in Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Es handelt sich hierbei um ein Bündel an unterschiedlichen Regelungsaspekten, das aufgrund der Verquickung mit dem Asylgesetz und dem Ergebnis eines Asylverfahrens und dem damit einhergehenden Zusammenspiel zwischen Ausländerbehörde...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Haftung nach § 7 StVG

Rz. 282 Voraussetzung für die Haftung des Halters nach § 7 Abs. 2 StVG ist, dass beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs der Schaden eintritt. Die Haftung gem. § 7 Abs. 2 StVG beinhaltet Gefährdungshaftung. Ebenso ist Anspruchsverpflichteter der Halter des Kfz-Anhängers. Die Halter-Gefährdungshaftung entfällt bei technisch besonders langsamen Fahrzeugen, die in § 8 Abs. 1 S. 1 StV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 1. Übergangsrecht zum KostBRÄG 2025

Rz. 14 Übergangsrecht Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG wird alleine auf den frühestmöglichen Zeitpunkt der Gebührenentstehung, nämlich den unbedingten Auftrag abgestellt. Auf eine Unterscheidung von Beiordnung oder Bestellung im Wege der Prozesskostenhilfe kommt es nicht mehr an. Durch § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ist nunmehr klargestellt, dass der Grundsatz des "unbedingten Auftrages" auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 1.2 Verhältnis von Vereinbarung und Gesetz

Ist ein bestimmter Kostenverteilungsschlüssel (etwa in der Gemeinschaftsordnung) vereinbart, haben die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die Kompetenz, diesen durch Mehrheitsbeschluss bezüglich bestimmter Kosten oder Arten von Kosten abzuändern. Die Vereinbarung kann allerdings festschreiben, dass eine Änderungsbeschlussfassung nicht möglich ist, vielmehr der ve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 14 Teilkost... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Die Regelung des Abs. 1 bezieht sich ausschließlich auf die einer Dienstordnung nach § 351 RVO unterstellten Angestellten der Krankenkassen und der Krankenkassenverbände (DO-Angestellte), auf Beamte, die bei Betriebskrankenkassen oder in der knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind, sowie auf die bei den Verbänden der Betriebskrankenkassen beschäftigten DO-Ange...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 2.4.3 Ausweise schwerbehinderter Menschen mit Begleitperson

Rz. 16 Der ermittelten Zwischensumme ist die Zahl der Ausweise derjenigen schwerbehinderten Menschen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und in deren Ausweisen die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson (vgl. hierzu § 229 Abs. 2 und Komm. dort) eingetragen ist, hinzuzurechnen. Bei dieser Ermittlung kommt es auf die Zahl der Ausweise und nicht auf die Zahl der Wertm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 2.3 Entstehen des Anspruchs im Urlaubsjahr

Rz. 9 Bedingung für das Entstehen des Zusatzurlaubsanspruchs in dem in § 208 genannten Umfang ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung. Durch die Änderung des damaligen § 125 mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kommt es für den Umfang des Anspruchs auf Zusatzurlaub nunmehr auch darauf an, ob die Schwerbehinderung in dem v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 2.6 Freizügigkeitsberechtigte EU- und EWR-Ausländer (nach Zuzug),

Die Erfordernisse nach § 62 Abs. 2 EStG gelten nicht für freizügigkeitsberechtigte Ausländer.[3] Soweit ein EU-/EWR-Bürger oder schweizer Staatsbürger[4] im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet, hatte er nach § 62 Abs. 1a EStG für Zeiträume seit August 2019 grundsätzlich für die ersten 3 Monate (taggenaue Berechnung) ab dem Zeitpunkt der Begründung von...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung nach § ... / b) Rückausnahme des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. a Alt. 1 ErbStG bei Betriebsaufspaltungen

Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. a Alt. 1 ErbStG liegt eine sonstiges Verwaltungsvermögen begründende Nutzungsüberlassung von Grundstücken an Dritte nicht vor, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb (Besitzgesellschaft) als auch im nutzenden Betrieb (Betriebsgesellschaft) allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen gesch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.2 BGB-Anteil

Der Käufer tritt in die Rechtsstellung des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten nach den §§ 705 ff. BGB und dem Gesellschaftsvertrag ein. Dies bedeutet die persönliche und gesamtschuldnerische Haftung des neuen Gesellschafters für alle bestehenden rechtsgeschäftlich begründeten und gesetzlichen Verbindlichkeiten mit dem Betriebs- und Privatvermögen,[1] unabhängig von d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Gesetzesänderung vor der strafgerichtlichen Entscheidung und Zeitgesetz (§ 2 Abs. 3 und 4 StGB)

a) Allgemeines Rz. 64 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 3 StGB ist das mildeste Gesetz anzuwenden, wenn das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert wird. Bestraft wird also nach dem Gesetz, das die geringere Strafe androht. Täterbegünstigende Gesetzesänderungen sind folglich rückwirkend zu berücksichtigen. Nach Auffassung des EGMR garantiert Art. 7 EM...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzesänderung bei Begehung der Tat (§ 2 Abs. 2 StGB)

Rz. 63 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 2 StGB ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt, wenn die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert wird. Diese Vorschrift ist nur für die sog. Dauerdelikte (bspw. die Freiheitsberaubung nach § 239 StGB) von Bedeutung, da ansonsten praktisch nicht vorstellbar ist, dass sich die Gesetzeslage ändert, während der Tät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zeitgesetz und Abschnittsbesteuerung

Rz. 71 [Autor/Stand] Für sog. Zeitgesetze ist der Vorrang des milderen Gesetzes nach § 2 Abs. 4 Satz 1 StGB ausgeschlossen. Danach ist ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, auf die während seiner Geltungsdauer begangenen Taten auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. In diesen Fällen bestimmt sich das anzuwendende Recht also nach dem Gesetz,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Milderes Gesetz (§ 2 Abs. 3 StGB)

Rz. 65 [Autor/Stand] Ob ein milderes Gesetz vorliegt, ist nach h.M. unter Berücksichtigung des gesamten Rechtszustandes zu bestimmen. Zu prüfen ist jeweils das Gesetz als Ganzes. Es ist damit nicht zulässig, dem Angeklagten günstige Elemente aus Gesetzen verschiedener Gültigkeit zu kombinieren[2]. Der Günstigkeitsvergleich des § 2 Abs. 3 StGB hat damit nicht nur Bedeutung fü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bohnert/Szesny, Geldwäscheverdachtsanzeige bei Kenntnisnahme von der Selbstanzeige eines Bankkunden? – Zum Umgang mit dem Rundschreiben der BaFin 01/2014 (GW), BKR 2015, 265; Hoffmann/Knierim, Selbstanzeige und Steuergeheimnis bei Beamten und Richtern, PStR 2000, 211; Müller, Die Neuregelung der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung – Auslegungsfragen nach de...mehr

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 7.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.8.2025 – 20 UF 55/25

1. Zur Festsetzung des Beschwerdeverfahrenswerts nach Erhöhung der Regelverfahrenswerte in Kindschafts- und Gewaltschutzsachen mit Wirkung zum 1.6.2025. 2. § 63 Abs. 1 S. 2 FamGKG , wonach im Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung eingelegt worden ist, das neue Recht gilt, ist gegenüber der Regelung des § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG, die a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. StandOG v. 13.9.1993

Rz. 5 [Autor/Stand] Änderung 1993. § 8 Abs. 1 Nr. 7 wurde durch das StandOG v. 13.9.1993[2] neu gefasst. Es wurden die Worte "auf Dauer" ersatzlos gestrichen (vgl. Rz. 265). Damit ist das Erfordernis entfallen, das auf einem ausländischen Kapitalmarkt aufgenommene Kapital bestimmten Betrieben oder Betriebsstätten "auf Dauer" zuzuführen. Gleichzeitig wurde der Kreis der Betri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.2 Voraussetzung für Sachzuwendungen

Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Sachbezüge i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG und § 11 EStG sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Sachbezug ist u. a. ein Gutschein zum Waren- oder Dienstlei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 8. StVergAbG v. 16.5.2003

Rz. 9 [Autor/Stand] Tatbestandliche Erweiterung von § 8 Abs. 1 Nr. 4. In ihrem Bericht zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 19.4.2001[2] hatte die Bundesregierung angekündigt, den sog. Aktiv-/Passivkatalog des § 8 Abs. 1 überarbeiten zu wollen. In der Praxis war das so verstanden worden, dass dies auf der (zutreffenden) Erkenntnis fußt, den aufgrund veränderte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 64 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 3 StGB ist das mildeste Gesetz anzuwenden, wenn das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert wird. Bestraft wird also nach dem Gesetz, das die geringere Strafe androht. Täterbegünstigende Gesetzesänderungen sind folglich rückwirkend zu berücksichtigen. Nach Auffassung des EGMR garantiert Art. 7 EMRK (keine Stra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Die Rechtsprechung zur Problematik

Tz. 11 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) darüber zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei einer gemeinnützigen Wissenschaftseinrichtung Anwendung findet, bei der die Auftragsforschung gem. § 68 Nr. 9 AO (Anhang 1b) einen Zweckbetrieb darstellt. Der BFH bejahte die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung v. 22.12.2003 (Korb II-Gesetz)

Rz. 9.2 [Autor/Stand] Sprachliche Anpassung von § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a. Die durch das StVergAbG vorgenommene Änderung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a enthielt eine sprachliche Unklarheit. Der systematische Standort des Relativsatzes am Ende ("die mit ihren Einkünften hieraus im Geltungsbereich dieses Gesetzes stpfl. ist") war unglücklich gewählt, weil man auf den Gedanken...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / j) Keine Anwendung von § 8 Abs. 2 innerhalb des § 20 Abs. 2 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008

Rz. 158 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Der Einschub "ungeachtet des § 8 Abs. 2" ist durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[2] in § 20 Abs. 2 aufgenommen worden (vgl. Rz. 11, Rz. 60). Die Regelung geht auf die im Anschluss an die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes"[3] geführte Diskussion zurück, die sich darauf bezog, ob die EU-Rechtswidrigkeit der §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 701 [Autor/Stand] Maßgebliche Belastungsgrenze. Nach § 8 Abs. 3 stellt die Niedrigbesteuerung nur auf die Belastung mit Ertragsteuern ab. Dies ist insoweit bedenklich, als das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern im Ausland ein wesentlich anderes als das im Inland sein kann. Auch können sich erhebliche Unterschiede bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Rz. 60 [Autor/Stand] Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Kein "vermögensverwaltender Versicherungsvertrag"

Rz. 1685 [Autor/Stand] Ein sog. vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG [2] vor, wenn kumulativ:mehr

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ZErb 10/2025, US-Nachlass- und Schenkungsteuerrecht

Einleitung Das US-Steuerrecht ist ein Schauplatz, auf dem politische Inszenierungen und steuerrechtliche Feinheiten miteinander verschmelzen. So war im Rahmen der Nachlass- und Schenkungsteuer die Verdopplung des allgemeinen Freibetrags (unified credit bzw. lifetime exclusion amount) durch den Tax Cuts and Jobs Act 2017 von Anfang an mit einem Ablaufdatum versehen – der sunse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 398a AO wurde im Jahr 2011 durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz [2] eingeführt. Ausdrückliches Ziel der Regelung ist, den Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker zu belasten als den säumigen Stpfl.[3] Die Einführung der Norm erschließt sich nur im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 gleichzeitig erfolgten Einführung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Sa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / f) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 5 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 149 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. § 20 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 kann von einzelnen natürlichen Personen verwirklicht werden. § 20 Abs. 2 findet insoweit sowohl im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch in dem der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit Anwendung. Betroffen sind allerdings vor allem Freiberufler (Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte)...mehr