Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzesänderung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Behauptung einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse (S 2).

Rn 24 Der Abänderungsantrag ist zulässig, wenn der ASt Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt. Tatsächliche Veränderungen können individueller Natur sein, wie zB Veränderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit Auswirkungen auf den Unterhaltsbedarf o...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 56 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.4 Mögliche Neuregelung aufgrund einer Entscheidung des EuGH, Nr. 2a

Rz. 52 § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a AO ermöglicht eine vorläufige Steuerfestsetzung, wenn aufgrund einer Entscheidung des EuGH eine gesetzliche Neuregelung notwendig werden kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 18.7.2016[1] mit Wirkung ab 1.1.2017 eingefügt und damit der Fall berücksichtigt, dass sich aus einem Verfahren vor dem EuGH die Notwendigkeit einer Änderung der Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Rechtliche Ungewissheit als Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 34 Nach der – vor Einführung von § 165 Abs. 1 S. 2 AO ergangenen – Rechtsprechung des BVerfG ist eine ungewisse Tatsache i. S. d. § 165 Abs. 1 S. 1 AO auch die rechtliche Ungewissheit darüber, wie der Gesetzgeber die durch Entscheidungen des BVerfG notwendig werdende Neuregelung gestaltet. Das BVerfG hat deshalb eine vorläufige Steuerfestsetzung auch in dem Fall für erfo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 36 Abs. 1 S. 2 enthält 5 Fallgruppen, bei denen die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen kann, weil nicht zu beseitigende Unsicherheit über das anzuwendende Recht oder seine Auslegung besteht. Diese 5 Tatbestände sind enumerativ und abschließend geregelt. Die Regelungen sind Ausnahmeregelungen von dem Grundsatz, dass rechtliche Unsicherheit im Rahmen des Steuerfestsetzung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.1 Schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Rz. 149 Die Ausnahme des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG von der Zinsschranke (fehlende Konzernzugehörigkeit) ist bis Vz 2023 bei Körperschaften nur anzuwenden, wenn zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 KStG vorliegen. Ab Vz 2024 ist die Vorschrift ersatzlos aufgehoben worden.[1] Ab diesem Zeitpunkt kommt es nicht mehr auf eine Konzernzugehörigkeit an, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Rz. 7 Betriebsratsmitglieder dürfen bei ordnungsgemäßer Tätigkeit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Dies betrifft zum einen das Benachteiligungsverbot, das z. B. die Zuweisung einer weniger angenehmen Arbeit wegen der Betriebsratstätigkeit ausschließt. Dies umfasst auch das Verbot der Zuweisung eines Großraumbüros statt eines Büroraums mit 2 Arbeitsplätz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.3 Rechtsfolge

Rz. 647 Als Rechtsfolge bestimmt § 4 Abs. 4a S. 4 EStG, dass die Zinsen, die auf die Überentnahme entfallen, dem Gewinn hinzuzurechnen sind; sie sind dadurch nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Betroffen sind alle Schuldzinsen, also nicht nur Zinsen aus Kontokorrentkonten oder Bankkrediten, sondern auch Zinszahlungen an Partner des laufenden Geschäftsverkehrs.[1] Die Höhe der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.2 Bilanzierung von Bodenschätzen

Rz. 101 Befindet sich in dem, dem Stpfl. gehörenden Grundstück ein abbaubarer Bodenschatz (Mineralien, wie Kies, Torf, Sand, Steine, Salz usw.), ist zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen zu unterscheiden. Bergfreie Bodenschätze sind vor allem Metalle, Schwefel, Kohle, Kohlenwasserstoffe und Salz (§ 3 Abs. 3 BBergG).[1] Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.3 Drittaufwand als Betriebsausgaben

Rz. 606 Berechtigt zum Abzug der Betriebsausgaben ist grundsätzlich derjenige, der eigene Aufwendungen im Rahmen der ihm zuzurechnenden betrieblichen Einkunftsquelle macht. Die Aufwendungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpfl. gemindert haben, um im Rahmen der Ermittlung der Nettoeinkünfte abziehbar zu sein. Dies gilt sowohl für die Überschusseinkünfte al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.3 Gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)

Rz. 291 Aufgrund der Aufgabe der Gepräge-Rspr.[1] hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs. 3 Nr. 2 in § 15 EStG reagiert. Mit dieser Gesetzesänderung ist die vormalige Rechtslage von Gesetzes wegen wieder eingeführt worden.[2] Demnach gilt die Tätigkeit der dort näher definierten gewerblich geprägten Personengesellschaften auch dann als Gewerbebetrieb, wenn sie nicht origi...mehr

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Beratungskosten / 1.1 Rechtsanwaltskosten: Wann Rechtsanwaltskosten als Betriebsausgaben gebucht werden

Rechtsanwaltskosten entstehen im Zusammenhang mit einer vorsorglichen Beratung oder bei konkretem Anlass außergerichtlich oder im Rahmen eines Prozesses. Praxis-Beispiel Wann Rechtsanwaltskosten Betriebsausgaben sind Unternehmer lässt sich über die neuesten Vorschriften im Arbeitsrecht (z. B. Mindestlohn; geändertes Nachweisgesetz ab 1.1.2025; Einführung des Data Act und neue ...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.2 Mindesthöhe von Renten und Versorgungsbezügen und Freibetrag (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 sind Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nur beitragspflichtig, wenn sie monatlich einen Betrag von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen. Rz. 17a Unerheblich ist, ob die Mindestgrenze lediglich von Einnahmen nach Nr. 3 und/oder Nr. 4 erreicht wird. Denn die monatlichen Einnahmen aus Versor...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.7 Eintritt der Sperrzeit

Rz. 654 Mit dem Beginn der Sperrzeit wird ihr Eintritt beschrieben. Den regelt Abs. 2 abschließend. Die Sperrzeit tritt kraft Gesetzes ein. Sie beginnt grundsätzlich am Tag nach dem Ereignis, das den Eintritt der Sperrzeit begründet (Abs. 2 Satz 1). Eine Konkurrenz zu anderen Ruhenstatbeständen besteht nicht. D.h., dass eine Sperrzeit auch zeitgleich mit anderen Ruhenstatbes...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 2.1 Zu überwachende Vorschriften

Zugunsten der Arbeitnehmer gelten die Vorschriften der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze, z. B. das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die arbeitsrechtlichen Vorschriften des BGB, HGB und der Gewerbeordnu...mehr

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Alte Gleise, neue Wohnungen: so wird es rechtlich möglich

Nach aktueller Rechtslage ist es kaum noch möglich, stillgelegte Bahnflächen für den Wohnungsbau zu nutzen. Der Bundestag hat nun eine Gesetzänderung beschlossen, die das ändern soll. Viele Kommunen schielen auf ungenutzte Bahnflächen, um dort Wohnraum zu schaffen. Bisher ist es rechtlich schwer möglich, die Grundstücke zu bebauen. Der Bundestag hat in der Nacht zum 27.6.2025...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 4 Bilanzpolitische Strategien

Ist die Manövriermasse bekannt und sind die Daten des Planungszeitraums in etwa ersichtlich, muss sich der Unternehmer rechtzeitig vor dem Abschlussstichtag im Hinblick auf Sachverhaltsgestaltungen darüber klar werden, welche der möglichen steuerbilanzpolitischen Mittel ergriffen werden sollen. In der Betriebswirtschaft sind hierzu Strategien entwickelt worden, die von eine...mehr

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Reiseveranstalter / 2 Anwendungsbereich der Margenregelung

Die Margenregelung des § 25 UStG können Reiseveranstalter nur anwenden, soweit sie Reiseleistungen erbringen, dabei gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten, Reisevorleistungen von Dritten (Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants usw.) in Anspruch nehmen, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen und (bis 17.12.2019) die Reisevorleistungen nicht unternehmerisch verbra...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift eröffnet den Dritten Abschnitt "Berechnung der Steuer" und regelt die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe, die von derselben Person innerhalb von 10 Jahren anfallen. Rz. 2 Zweck der Vorschrift ist es nach der Vorstellung des Gesetzgebers, Vorteile auszuschließen, die durch die Aufteilung einer beabsichtigten Zuwendung in mehrere zeitlich aufeinanderfolgende...mehr

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Akkreditierung von Personen... / 1. Einleitung und Anlass der Diskussion

Ausgangspunkt des folgenden Artikels ist ein Fachbeitrag von Dipl.-Finw. (FH) Marquardt (OFD NRW) in der Zeitschrift ErbStB 6/2025, 191 ff., in dem die Rechtsgrundlage der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Sachverständige der Grundstückswertermittlung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Frage gestellt wird. Insbesondere wird die Auffassung vertret...mehr

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Akkreditierung von Personen... / a) Verfassungsrechtliche und nationale Grundlagen

Gesetzgebungskompetenz: Der deutsche Gesetzgeber ist nach Art. 105 GG befugt, das Steuer- und Bewertungsrecht zu regeln. Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz v. 16.7.2021 (BGBl. I 2021, 2931) wurde § 198 Abs. 2 BewG so gefasst, dass zertifizierte Sachverständige, deren Zertifizierung auf einer Akkreditierung durch die DAkkS beruht, ausdrücklich zugelassen sind. Die Ges...mehr

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Akkreditierung von Personen... / 3. Kritische Würdigung der Gegenposition

Die von Marquardt und dem FG Berlin-Brandenburg (z.B. FG Berlin-Brandenburg v. 17.1.2018 – 3 K 3178/17, EFG 2018, 825 = ErbStB 2018, 269; FG Berlin-Brandenburg v. 20.3.2024 – 16 K 3070/23, EFG 2024, 1196 = ErbStB 2024, 185) vertretene Auffassung, die Verordnung Nr. 765/2008 sei auf Produkte beschränkt und biete keine Grundlage für Personenzertifizierungen, ist nach Analyse d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 51a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das StÄndG 2015 sind § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG neu gefasst und ein S 4 angefügt worden. Die antragsgemäße Bewertung des eingebrachten Anteils unterhalb des gW, wird nicht mehr ausschl davon abhängig gemacht, dass eine sog mehrheitsvermittelnde Beteiligung übertragen wird. Weiterhin ist eine Minderbewertung ab 2015 (dazu s Tz 51b) nu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Allgemeiner Norminhalt

Rz. 2 [Autor/Stand] Folgeänderungen in § 21. Es liegt in der Natur einer Anwendungsvorschrift, dass sie bei jeder Gesetzesänderung mit angesprochen werden muss. Allerdings fällt auf, dass der Gesetzgeber bis 1974 einschließlich die erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften zusammen mit dem Inkrafttreten des jeweiligen Änderungsgesetzes regelte. Erst seit 1976 werden § 20 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsrecht der Familienkassen (§ 68 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 4 S 1 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses und erlaubt es den Familienkassen, den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldfestsetzung maßgebenden Sachverhalt zu erteilen. Die Regelung beinhaltet eine Erlaubnis zur Offenbarung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VIII. Absatz 7 (in der seit dem MinStGEG geltenden Fassung)

„(7) 1 § 6 Absatz 5 in der am 28. Dezember 2023 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden. 2 § 18 Absatz 3 in der am 28. Dezember 2023 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischenge...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Nichteheliche Lebensgemeinschaften in Belgien haben durch Gesetz vom 23.11.1998[57] die Möglichkeit, die Institution des "gesetzlichen Zusammenwohnens" zu wählen.[58] Dazu ist eine schriftliche Erklärung erforderlich, die beide Partner abgeben und dem Standesbeamten am gemeinsamen Wohnort übergeben. Durch die Gesetzesänderung von 2007 und Einführung des Art. 4.23 achtens ZGB[...mehr

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AGS 07/2025, Auslagenerstat... / 1. Allgemeines

Im Bußgeldverfahren gelten die vorstehenden Ausführungen zum Strafverfahren entsprechend.[32] Gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO kann also auch hier von der Erstattung der notwendigen Auslagen des Betroffenen abgesehen werden, sofern eine Verurteilung wegen eines Verfahrenshindernisses unterbleibt. Wegen des Ausnahmecharakters wird aber auch für das Bußg...mehr

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AGS 07/2025, Fragen und Lös... / I. Anwendbares Gebührenrecht

Das KostBRÄG 2025 ist ab 1.6.2025 in Kraft getreten.[1] Die Gebühren des Prozessbevollmächtigten des Beklagten – gleiches gilt i.Ü. für die Gebühren des Klägervertreters – berechnen sich noch nach dem RVG i.d.F. des KostRÄG 2021. Die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG stellt nämlich darauf ab, ob dem Rechtsanwalt der unbedingte Prozessauftrag vor dem Inkrafttreten ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zweigniederlassungen (Abs. 4 Satz 1 Alt. 2)

Rz. 61 [Autor/Zitation] Auf Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat, der nicht Mitglied der EU und auch nicht Vertragsstaat des Abkommens über den EWR (vgl. Rz. 32) ist, finden die Anforderungen der §§ 340 ff. ebenfalls Anwendung, sofern die Zweigniederlassung nach § 53 Abs. 1 KWG als Finanzdienstleistungsinstitut gilt. Dies ist der Fall, wenn die...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 2 Beseitigung der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG kann die vorläufige Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil ausgeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Antrag des Beklagten auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils, Darlegung des Beklagten, dass ihm die Zwangsvollstreckung aus dem arbeitsgerichtlichen Urteil einen nicht zu ersetzenden Nachteil bri...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / H. Gesamtbetrachtung

Rz. 409 Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte der Erbengemeinschaft, der ein Minderjähriger angehört, bedürfen nach allg.M. der familienrechtlichen Genehmigung (§§ 1850 ff. BGB n.F.; früher §§ 1821, 1822 BGB a.F.), wenn der minderjährige am Nachlass beteiligt ist. Rz. 410 Dem ist im Hinblick auf die Genehmigungspflichten zu entgegnen: Es handelt nach der hier dargelegten Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moxter, Einschränkung der Rückstellungsbilanzierung durch das HaushaltsbegleitG 1983?, BB 1982, 2084; Bordewin, Das HaushaltsbegleitG 1983, BB 1983, 115; Dankmeyer u Klöckner, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 1983 (I), DB 1983, 301; van Venrooy, HB-Rückstellungen wegen Patentverletzungen, StuW 1991, 28. Rn. 927 Stand: EL 88 – ET: 08/2010 Mit § 5 Abs 3 EStG ist f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verspätungsgeld (§ 22a Abs 5 EStG)

Rn. 47b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Vorbemerkung zur Rechtslage ab 01.01.2017: Die Änderungen in § 22a Abs 5 S 3 und 5 EStG (statt "Mitteilungspflichtige" nunmehr "mitteilungspflichtige Stelle") sind redaktioneller Art (s Rn 10) und nicht mit materiellen Auswirkungen verbunden; sie dienen der Angleichung an § 93c AO. Zu den Änderungen ab 01.01.2018 s Rn 52. Zu den weiteren Än...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wie sich aus § 42b Abs 1 S 1 EStG ergibt, kommt der LStJA, der bis zum 31.12.20019 nur für ganzjährig unbeschränkt stpfl ArbN möglich war, ab dem 01.01.2020 auch für beschränkt stpfl ArbN in Betracht. Unbeschränkt stpfl sind die ArbN, die ihren Wohnsitz – § 8 AO – oder gewöhnlichen Aufenthalt – § 9 AO – länger als 6 Monate (vgl BFH v 04.06.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rn. 1711 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG in der früheren Fassung (bis VZ 2013) regelte zunächst den Grundsatz, dass Mehraufwendungen für Verpflegung des StPfl nicht als BA abzuziehen sind (S 1). Im Folgenden wurde die Ausnahme bestimmt, dass Mehraufwendungen für die Verpflegung des StPfl nach bestimmten gestaffelten Pauschbeträgen bei Dienstreisen berücksich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XXIII. Absatz 23 a.F. (i.d.F. des ZollkodexAnpG v. 22.12.2014)

"(23) § 6 Absatz 5 Satz 3 in der am 31. Dezember 2014 geltenden Fassung ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die geschuldete Steuer noch nicht entrichtet ist." Rz. 120 [Autor/Stand] Allgemeines. § 21 Abs. 23 wurde durch das Gesetz v. 22.12.2014[2] angefügt. Geregelt wird der Zeitpunkt, ab dem § 6 Abs. 5 Satz 3 in der am 31.12.2014 geltenden Fassung Anwendung findet. § 6 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Absatz 1a (in der seit dem JStG 2024 geltenden Fassung)

„(1a) 1 § 1 Absatz 3d und 3e in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) ist erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 2024; 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 2024. 2 Dabei ist § 1 Absatz 3d nicht auf bis zum 31. Dezember 2024 entstehende Aufwendungen a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / IV. Absatz 3 (in der seit dem JStG 2024 geltenden Fassung)

„(3) 1 Wurde ein Tatbestand des § 6 Absatz 1 in einer bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung vor dem 1. Januar 2022 verwirklicht, ist § 6 in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung für die Abwicklung dieses Falles über den 31. Dezember 2021 hinaus anzuwenden. 2 Abweichend von Satz 1 sind 1. Minderungen des Vermögenszuwachses im Sinne des § 6 Absatz 6 in der am 30. Juni 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VI. Absatz 5 (in der seit dem KStMoG geltenden Fassung)

„(5) Für Zwischeneinkünfte, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, das vor dem 1. Januar 2022 beginnt, ist § 8 Absatz 1 Nummer 10 in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung auf Umwandlungen und Einbringungen, deren steuerlicher Übertragungsstichtag nach dem 31. Dezember 2021 liegt, in der folgenden Fassung anzuwenden: „1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 157 [Autor/Zitation] Das KonTraG hat die Pflicht zur Aufgliederung und ausreichenden Erläuterung der Posten des JA gegenüber dem bisherigen Recht eingeschränkt (krit. zur Gesetzesänderung Ludewig, WPg 1998, 595, 598 f.; aA Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 668, der in der gesetzlichen Neuregelung lediglich die Umsetzung bereits existierender Berichtsgrundsätze sieht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Grundsatz der Klarheit

Rz. 37 [Autor/Zitation] Dieser durch die Aufnahme in Abs. 1 Satz 1 (jetzt: Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1) durch das KonTraG besonders betonte Grundsatz (zur Gesetzesänderung vgl. auch Dörner/Schwegler, DB 1997, 285, 287; mit Zweifeln an der Notwendigkeit dieser Bestimmung Gelhausen, AG 1997, Sonderheft 8, 73, 80; ferner Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 655) bezieht sich sowoh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fischer, Neuregelung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Erststudium durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG) vom 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592), jurisPR-SteuerR 2/2012 Anm 1; Nacke, Änderungen durch das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG, StBW 2012, 25; Nacke, Wichtige st...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XVI. Absatz 16 a.F. (i.d.F. des StEUVUmsG v. 8.4.2010)

"(16) § 1 Absatz 1, 3 Satz 1 bis 8 und Satz 11 bis 13 und Absatz 4 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) und § 1 Abs. 3 Satz 9 und 10 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 8. April 2010 (BGBl. I S. 386) sind erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden." Rz. 106 [Autor/Stand] Erstmalige Anwendung. Der heutige § 21 ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.4 Die einzelnen Härtegründe

Nr. 1: Kurze Ehedauer Von einer kurzen Ehedauer ist in der Regel dann auszugehen, wenn die Ehe zwischen der standesamtlichen Eheschließung und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages nicht mehr als zwei Jahre gedauert hat. Bei einem Zeitraum von 2 bis 5 Jahren Ehedauer kann immer noch eine kurze Ehe in Betracht kommen, hier sind aber die durch die Ehe bewirkten Veränderun...mehr