Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zugriff der Fahndung auf Co... / 2. Verkehrsdatenermittlung

Im Gegensatz zu der in § 100a StPO geregelten Überwachung und Aufzeichnung der Inhalte der Telekommunikation dürfen nach § 100g Abs. 1 StPO unter bestimmten Voraussetzungen die sog. Verkehrsdaten eines Nutzers erhoben werden, soweit dies nämlich für die Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.4 Übergangsregelung für Altverträge aufgrund des Gesetzes v. 18.12.2013

Rz. 44 § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG gilt zunächst nur für neu abgeschlossene Ergebnisabführungsverträge (Rz. 34). Für Verträge, die vor dem 27.2.2013 abgeschlossen worden sind, die sog. Altverträge, enthält § 34 Abs. 10b S. 2–4 KStG i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.2013[1] eine Übergangsregelung; diese ist aufgrund der Regelung in § 17 Abs. 2 KStG auch nach der Abs. 10b nicht m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 12 Die Vorschrift beruht auf dem KSt-Reformgesetz v. 31.8.1976[1] und gilt seit Vz 1977. Bis Vz 1976 war eine dem Abs. 1 entsprechende Vorschrift in § 6 Abs. 1 KStG 1975[2], eine dem Abs. 2 entsprechende Vorschrift in § 5 Abs. 2 S. 1 KStG und eine dem Abs. 3 entsprechende Vorschrift in § 7 i. V. m. § 6 Abs. 1 S. 1 KStG enthalten. Rz. 13 Eine Änderung erfolgte erst durch d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Ursprünglich regelte § 15 Nr. 1 KStG den Ausschluss des Verlustabzugs nach § 10d EStG bei der Organgesellschaft, § 15 Nr. 2 KStG enthielt eine Sonderregelung für die Anwendung des internationalen Schachtelprivilegs bei der Organgesellschaft. Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] wurde eine Nr. 3 in § 15 KStG eingefügt, die eine Sonderregelung für § 8b KStG (Steuerbefreiung aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.2 Verlustübernahmeverpflichtung ab 27.2.2013

Rz. 30 Aufgrund der Vielzahl der Probleme, die die bis dahin unbestimmte Regelung des § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG verursacht hat, wurde die Vorschrift durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] neu gefasst.[2] Danach muss die Verlustübernahmeverpflichtung durch einen Verweis auf § 302 AktG in der jeweiligen Fassung vereinbart werden. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der gesamte § 302 Akt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 31 Durch Gesetz v. 20.12.2001[1] wurde Nr. 2 (Internationales Schachtelprivileg) gestrichen und ab dem Zeitpunkt des Übergangs vom Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren in der neuen Nr. 2 die sog. Bruttomethode eingeführt, bei der Steuerfreistellungen nicht mehr auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern des Organträgers zur Anwendung kommen. Regelmäßig gilt die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 6 Bruttomethode bei Zinsaufwendungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 101 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde in § 4h EStG sowie § 8a KStG eine allgemeine Regelung zur Beschränkung des Abzugs von Zinsen (Zinsschranke) und in § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG eine besondere Regelung hierzu für die Organschaft eingeführt. Diese Regelung ist, wie auch die Zinsschranke selbst[2], erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.5.2007 beginnen un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Eine dem § 17 Abs. 1 KStG entsprechende Vorschrift war bereits in der erstmaligen gesetzlichen Regelung der Organschaft in § 7a Abs. 5 KStG i. d. F. des Gesetzes v. 15.8.1969[1] enthalten. Rz. 4 § 17 KStG i. d. F. ab 1976 enthielt in 4 Nrn. Regelungen über den Ergebnisabführungsvertrag. Diese Regelungen erschienen notwendig, da für die Ergebnisabführung einer GmbH keine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.3 Dauerverlustgeschäfte bei Eigengesellschaften (Abs. 7 S. 1 Nr. 2)

Rz. 589 Nach Nr. 2 treten auch bei Kapitalgesellschaften, die von der öffentlichen Hand stimmrechtsmäßig beherrscht werden, die Folgen der verdeckten Gewinnausschüttung nicht ein, wenn sie ein Dauerverlustgeschäft betreiben. Die inhaltliche Beschränkung auf sog. Eigengesellschaften soll eine wertungsmäßige Vergleichbarkeit zu Nr. 1 erzeugen. Rz. 590 Die Regelung betrifft nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.4 Begriff des Dauerverlustgeschäfts (Abs. 7 S. 2)

Rz. 616 § 8 Abs. 7 S. 2 KStG definiert den Begriff "Dauerverlustgeschäft", der nicht nur für Abs. 7, sondern auch für Abs. 9 und § 15 S. 1 Nr. 4 KStG Bedeutung hat. Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" geht zurück auf die Rspr.[1], die allerdings statt "Dauerverlustgeschäfte" den Terminus "dauerdefizitärer Betrieb" verwendete. Rz. 617 Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" enthält ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.4 Verlustausgleich und -abzug bei Eigengesellschaften (Abs. 9)

Rz. 655 § 8 Abs. 9 KStG enthält besondere Regelungen für die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und die Verlustverrechnung, wenn eine Kapitalgesellschaft unter Abs. 7 S. 1 Nr. 2 fällt und Dauerverlustgeschäfte betreibt. Die Regelung soll verhindern, dass die Kapitalgesellschaft Verluste aus Dauerverlustgeschäften mit Gewinnen aus solchen Geschäften oder mit Gewinnen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1.2 Problematik und Inhalt der Vorschrift

Rz. 4 Regelungsgrund des § 32a KStG waren verfahrensrechtliche Probleme bei der Korrektur von verdeckten Gewinnausschüttungen. Werden verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen steuerlich auf der Ebene der Kapitalgesellschaft unabhängig von der Ebene des Gesellschafters beurteilt, können sich Probleme aus materiell einander widersprechenden Entscheidungen ergeben,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 1.2 Gliederung der Vorschrift

Rz. 4 Abs. 1 S. 1 umschreibt den Einkommensbegriff des KSt-Rechts. Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich demgemäß nach den Vorschriften des EStG und den sie ergänzenden oder ihnen vorgehenden speziellen Regelungen des KStG. Die Vorschrift enthält weiterhin Sonderregelungen zum Einkommen der Betriebe gewerblicher Art in S. 2 und der inl....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 7.1 Übersicht

Rz. 135 Durch Gesetz v. 19.12.2008[1] wurden die Nrn. 4 und 5 in Satz 1 angefügt. Es handelt sich um Ergänzungen des mit demselben Gesetz eingefügten § 8 Abs. 3 Satz. 2, Abs. 7 und 9 KStG. Diese Vorschriften schaffen Sonderregelungen für Dauerverlustbetriebe der öffentlichen Hand, und zwar für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung[2] sowie für die Verlustverrechnun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.4 Bruttomethode bei Schachteldividenden (§ 15 Satz 2-4 KStG)

Rz. 70 § 15 Satz 2 KStG bestimmt, dass Satz 1 Nr. 2 entsprechend für Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gilt, die nach einem DBA im Inland steuerfrei zu stellen sind (Internationales Schachtelprivileg). Sätze 3, 4 enthalten Anpassungen der Regelung für Investmenterträge, die dem internationalen Schachtelprivileg unterliegen. Rz. 71 Diese R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.4 Verlustabzug in den Fällen des Mantelkaufs (Abs. 4 a. F.)

Rz. 449 Die höchstrichterliche Rspr. hat den Verlustabzug jahrzehntelang in der "Mantelrechtsprechung" nicht nur von der rechtlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Identität zwischen dem den Verlust erzielenden und dem den Verlustabzug beanspruchenden Rechtsgebilde abhängig gemacht und ihn in Fällen des Mantelkaufs mit der Begründung abgelehnt, die wirtschaftliche Id...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1.3 Rechtsentwicklung und Anwendungszeitraum

Rz. 11 § 32a KStG wurde durch Gesetz v. 13.12.2006[1] in das KStG eingefügt. Es gab keine Vorgängerregelung. Rz. 12 Die Vorschrift ist anzuwenden auf den Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Steuerbescheiden nach dem 18.12.2006. Gemeint sind damit der Erlass, die Aufhebung und die Änderung eines Bescheids gegen den Gesellschafter bei der verdeckten Gewinnausschüttung un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.1 Tatbestand

Rz. 20 Als Tatbestand setzt Abs. 1 voraus, dass gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird und dies auf der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung beruht.[1] Unter "Erlass" eines Steuerbescheids ist das erstmalige Ergehen einer Steuerfestsetzung i. S. d. §§ 155, 157 AO zu verstehen. Das Gesetz regelt nicht, um was fü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.7 Anwendung des § 8b Abs. 4 KStG bei Organschaften (Satz 1 Nr. 2 Satz 4)

Rz. 97 § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 KStG regelt die Anwendung der Beteiligungsgrenze von 10 % nach § 8b Abs. 4 KStG bei Organschaften. Für Beteiligungserträge, die eine Organgesellschaft erzielt, gilt die Bruttomethode, d. h., über die Freistellung wird erst auf der Ebene des Organträgers entschieden. Das würde es nahelegen, auch über das Erreichen der Beteiligungsgrenze des § 8...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 3 Zurechnung des Sanierungsertrages der Organgesellschaft bei dem Organträger (Satz 1 Nr. 1a)

Rz. 24a § 15 KStG ist durch Gesetz v. 27.6.2017[1] an die Neuregelung der Besteuerung von Sanierungsgewinnen in § 3a EStG angepasst worden.[2] Die Regelung soll frühestens für den Vz 2017 gelten, jedoch ist sie durch Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes v. 27.6.2017 aufgeschoben worden. Die Neuregelung tritt danach erst an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission durch Besc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.3 Steuerfreistellung bei Umwandlungsergebnissen

Rz. 60 Durch Gesetz v. 7.12.2006[1] ist das UmwStG neu gefasst worden. Dadurch haben sich auch Auswirkungen auf die "Bruttomethode" ergeben; § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG ist entsprechend angepasst worden. Die Neufassung der Nr. 2 ist anzuwenden auf Umwandlungen, bei denen die Eintragung in das maßgebende Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Rz. 61 Auswirkungen hat die Bruttome...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.8.4 Einkommen bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Rz. 141 Für das Zweite Deutsche Fernsehen wurde die KSt bis Vz 2000 nicht nach dem zu versteuernden Einkommen, sondern nach den Entgelten[1] aus Werbesendungen bemessen. Die KSt betrug zuletzt 4 % der Entgelte. Ab 2001 wurde das Besteuerungskonzept geändert. § 8 Abs. 1 S. 3 KStG, eingeführt als seinerzeitiger S. 2 durch Gesetz v. 20.12.2001[2] mit Wirkung ab Vz 2001, enthält...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der Anwendungsbereich des § 32a KStG ist hinsichtlich der Rechtsform der betroffenen Stpfl. nicht ganz klar. Eindeutig ist, dass der die verdeckte Gewinnausschüttung leistende Stpfl. nach Abs. 1 eine Körperschaft sein muss, die rechtlich in der Lage ist, eine verdeckte Gewinnausschüttung zu erbringen,[1] sowie, dass der die verdeckte Einlage nach Abs. 2 empfangende St...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 1.1 Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8 KStG regelt die Ermittlung des Einkommens und bildet zusammen mit § 7 KStG die Grundnorm des Zweiten Teils "Einkommen" des KStG. Aufbauend auf § 7 KStG, wonach sich die KSt nach dem zu versteuernden Einkommen bemisst, enthält § 8 KStG Regelungen zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der KSt, indem er die allgemeinen Bestimmungen über die Ermittlung des Einkommens ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.2 Steuerliche Einlagefähigkeit bei verdeckten Einlagen

Rz. 284 Wie in anderen Fällen[1] unterscheidet sich der Blickwinkel des Steuerrechts von dem des Handelsrechts auch bei der Frage der Einlagefähigkeit. Das Handelsrecht beschäftigt sich vorrangig damit, welche Gegenstände als Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Beiträge auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die außerhalb des Nennkapitals der Gesellschaft vom Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.4 Mittelbare Einlagen

Rz. 255 Die Annahme einer Einlage setzt nicht voraus, dass der Gegenstand der Einlage aus dem Vermögen des Gesellschafters stammt; er kann der Kapitalgesellschaft vielmehr auch von einer dem Gesellschafter nahestehenden Person zugeführt werden. Der Tatbestand des § 8 Abs. 3 S. 4 KStG betrifft in erster Linie direkte Einlagen, da Voraussetzung ist, dass die Einlage das Einkom...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Das Einkommen der Organgesellschaft ist zwar grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften, also nach § 8 KStG, zu ermitteln. Die Besonderheiten des Organschaftsverhältnisses erfordern jedoch gewisse Korrekturen bei der Einkommensermittlung, sodass von einer eigenständigen organschaftlichen Einkommensermittlung gesprochen werden kann. Die wichtigste Korrektur besteht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 5 Bruttomethode bei Beteiligung an Investmentgesellschaften (Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 100b Durch Gesetz v. 11.12.2018 wurde eine neue Nr. 2a in § 15 Satz 1 KStG und damit die Bruttomethode für die teilweise steuerfrei gestellten Investmenterträge der Organgesellschaft eingeführt.[1] Nach § 34 Abs. 6c KStG ist diese Regelung erstmals für den Vz 2018 und damit gleichzeitig mit der Neufassung des InvStG anzuwenden. Rz. 100c Erträge aus Investmentanteilen unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.3 Einlage von Gesellschafterforderungen

Rz. 299 Eine Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann auch durch einen Verzicht des Gesellschafters auf eine gegen die Kapitalgesellschaft bestehende Forderung erbracht werden, wenn und soweit der Vorgang keine Sanierung aus betrieblichen Gründen darstellt. Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschafter die Forderung an die Körperschaft abtritt, da die Forderung dann durch Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.13 Optierte Personengesellschaften, § 1a KStG

Rz. 558a Die optierende Personengesellschaft als Besteuerungssubjekt ist Ergebnis der durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021[1] eingeführten Option zur Körperschaftsbesteuerung für bestimmte Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften nach § 1a KStG. § 34 Abs. 1a KStG regelt, dass die Besteuerung der optierenden Gese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.2 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts; § 8 Abs. 1 S. 2 KStG

Rz. 507 Steuersubjekt ist nicht der in § 4 KStG definierte und näher umrissene Betrieb gewerblicher Art, sondern die juristische Person des öffentlichen Rechts, die Träger des Betriebs ist.[1] Der Betrieb gewerblicher Art wird jedoch steuerlich und damit bei der Einkommensermittlung selbstständig behandelt.[2] Diese, im Unterschied zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.3 Verlustausgleich und -abzug bei Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (Abs. 8)

Rz. 638 § 8 Abs. 8 KStG enthält Regeln für den Verlustausgleich und -abzug bei einer Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art. Die Vorschrift steht in inhaltlichem Zusammenhang mit § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG (Rz. 585ff.), der durch die Nicht-Anwendung der Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung auf Betriebe gewerblicher Art mit Dauerverlusten eine erhebliche Kum...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.2 Steuerfreistellungen nach § 8b KStG

Rz. 35 § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG bestimmt, dass § 8b Abs. 1 – 6 KStG bei der Organgesellschaft nicht anzuwenden ist. Bei der Einkommensermittlung der Organgesellschaft sind also die in den genannten Vorschriften enthaltenen Vermögensmehrungen und -minderungen als steuerpflichtig zu behandeln, d. h. Vermögensmehrungen sind dem Einkommen hinzuzurechnen und Vermögensminderungen vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.1 Handelsrechtliche Wirksamkeit

Rz. 11 Nach § 17 Abs. 1 S. 1 KStG ist Voraussetzung für die Organschaft bei einer anderen Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft, dass sie sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen i. S. d. § 14 KStG, also an ein einziges gewerbliches Unternehmen, abzuführen. Damit setzt § 17 KStG, ebenso wie § 14 KStG, den Abschluss eines wirksamen Gewinna...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.1 Körperschaften mit zwingenden Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 67 Nach § 8 Abs. 2 KStG beziehen bestimmte steuerpflichtige Körperschaften zwingend Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese Körperschaften können keine anderen Einkunftsarten haben, unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit. Bei ihnen sind daher alle Einkünfte originär als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen. So gelten bei diesen Stpfl. z. B. Einkünfte aus einer Grundstücksg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 2 "Andere Kapitalgesellschaft" und Inlandsbezug

Rz. 6 § 17 KStG gilt für die Kapitalgesellschaften, die nicht in § 14 Abs. 1 KStG genannt sind. Da die einzige Form der Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht neben der AG und der KGaA die GmbH ist[1], betrifft § 17 KStG nur die GmbH sowie eine künftige, der GmbH entsprechende Gesellschaftsform. Ebenfalls erfasst wird die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nach §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.5 Körperschaften mit anderen Einkünften als solchen aus Gewerbebetrieb

Rz. 101 Für Körperschaften, die ihren Gewinn nicht nach den handelsrechtlichen GoB ermitteln müssen, gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nicht. Diese Körperschaften haben zwar keine Privatsphäre[1], sondern nur eine "körperschaftliche" Sphäre. Bei ihnen ist es aber möglich, in die steuerliche Gewinn- bzw. Überschussermittlung nur solches Vermögen bzw. nur solche Einnahmen und Au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.6 Anwendung bei der Gewerbesteuer

Rz. 93 Die Bruttomethode ist unmittelbar bei der gewerbesteuerlichen Organschaft nicht anzuwenden. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG bezieht sich nämlich nur auf die §§ 14, 17 und 18 KStG, also nicht auf § 15 KStG. Für die Ermittlung des Einkommens gilt jedoch die allgemeine Regelung des § 7 GewStG, wonach der Gewerbeertrag (der Organgesellschaft) nach den Vorschriften über das körpe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 7.3 Bruttomethode bei spartenweiser Verlustverrechnung (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 143 Nach § 15 Satz 1 Nr. 5 KStG ist auch § 8 Abs. 9 KStG bei der Organgesellschaft nicht anzuwenden. § 8 Abs. 9 KStG bestimmt bei Vorliegen eines Dauerverlustgeschäfts i. S. d § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG einer Kapitalgesellschaft, dass diese Verluste spartenweise zu verrechnen sind, d. h., dass die Verluste aus einem Dauerverlustgeschäft nicht mit Gewinnen einer anderen S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.1 Begriff der verdeckten Einlage

Rz. 190 Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine dem Gesellschafter nahestehende Person einer Kapitalgesellschaft außerhalb gesellschaftsrechtlicher Vorschriften Vermögensvorteile zuwendet, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte.[1] Für den Begri...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Manuelle Lastenhandhabung / Zusammenfassung

Begriff Jede Tätigkeit, die den Einsatz menschlicher Kraft zum Heben, Halten, Absetzen, Tragen, Schieben oder Ziehen erfordert, bedeutet manuelle Lastenhandhabung. Das kann direkt oder indirekt mithilfe von Werkzeugen oder Hilfsmitteln geschehen. Der Krafteinsatz kann über Hände, Arme, Schultern, Brust, Rücken, Beine oder kombiniert erfolgen. Eine Last kann ein Gegenstand in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.3.2 Mittelbare Zuwendung an den Gesellschafter (§ 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG)

Rz. 208 Die Frage, ob eine verdeckte Einlage eines Gesellschafters eine Schenkung an den anderen Gesellschafter sein könne, hatte der BFH bisher verneint.[1] Zwar erhöhe die verdeckte Einlage auch den Wert der Beteiligungen der anderen Gesellschafter. Eine Schenkung erfordere aber eine Vermögensminderung aufseiten des Schenkers und eine Vermögensmehrung aufseiten des Beschen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.2 Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 162 "Nennkapital" bzw. "Gezeichnetes Kapital" nach § 272 Abs. 1 HGB ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Bei Genossenschaften treten nach § 337 Abs. 1 HGB die Geschäftsguthaben an die Stelle des gezeichneten Kapitals.[1] Rz. 163 Die Gesellschafter haben (mindestens) den Betrag des gezeichneten Kapita...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.3 Rechtslage bis zur Neuregelung

Rz. 36 Nach der Übergangsregelung des § 34 Abs. 10b KStG i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.2013[1] müssen Ergebnisabführungsverträge, die nach bisherigem Recht wirksam vereinbart worden sind, nicht an das neue Recht angepasst werden. Nur Verträge, bei denen das nicht der Fall war, sind bis spätestens zum 31.12.2014 an das neue Recht anzupassen. Das bisherige Recht ist für Altve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.1 Zweck der Regelung

Rz. 27 Da für eine GmbH als Organgesellschaft keine gesetzliche Verpflichtung zur Verlustübernahme besteht, muss der Ergebnisabführungsvertrag nach § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG eine Verlustübernahmeklausel entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG enthalten.[1] Zwar wird in der handelsrechtlichen Literatur die Ansicht vertreten, dass die Verlustübernahmeverpflichtung auch ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 2.2 Verlustverrechnung mit einem Sanierungsertrag

Rz. 24 Im Fall einer Sanierung der Organgesellschaft bilden die Vermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen den steuerfreien Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 1 EStG. Die Folgen einer Sanierung treten grundsätzlich gesondert für Organträger und Organgesellschaft ein. Der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG ist auf der Ebene der Organgesellschaft zu ermitte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.2 Änderung der Rechtslage durch das BilMoG

Rz. 480 Die handelsrechtliche Rechtslage der Bilanzierung der eigenen Anteile hat sich durch das BilMoG in wesentlichen Punkten geändert.[2] Nach § 272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag oder, bei Fehlen eines Nennbetrags, der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Erwerb eigener Anteile ist daher zwar keine formelle Kapit...mehr