Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24b wurde durch das Schwangeren- und Familienhilfegesetz v. 27.7.1992 (BGBl. I S. 1398) – ab 1.10.1995 durch Gesetz v. 21.8.1995 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) – eingefügt und ist am 5.8.1992 in Kraft getreten. Die Abs. 3 und 4 wurden durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.1 Minderungsbewehrte Aufforderung zur Mitwirkung

Rz. 44b Nach Abs. 1 Nr. 1 verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 1.7.2023 ihre Pflichten, wenn sie sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ohne wichtigen Grund weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Abs. 5 oder Abs. 6 nachzukommen, also einer Aufforderung des Jobcenters zur Vornahme von notwendigen Mitwirkungshandlungen wie Eigen...mehr

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Sozialauswahl / Zusammenfassung

Begriff Trotz des Vorliegens von dringenden betrieblichen Erfordernissen kann im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die im Gesetz festgelegten sozialen Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Gesetze, Vorschriften un...mehr

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Jung, SGB XII § 46b Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Nach Abs. 1 werden die für die Ausführungen nach dem Vierten Kapitel zuständigen Träger nach dem Landesrecht bestimmt. Zur Umsetzung von § 46b Abs. 1 haben die Bundesländer Ausführungsgesetze erlassen; z. B. Landesausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB XII NRW). Die landesrechtlichen Vorsc...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.2 Sozialwidriges Verhalten

Rz. 22 § 31 enthält ausschließlich Regelungen, die sozialwidriges Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kennzeichnen. Dies ist als Gegensatz zum Recht der Arbeitsförderung zu verstehen, das bei versicherungswidrigem Verhalten den Eintritt von Sperrzeiten vorsieht. Der dem Gesetz zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereic...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.2 Dauer der Förderung (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 kann eine Einstiegsqualifizierung für die Dauer von 4 bis längstens 12 Monaten gefördert werden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ist die Mindestdauer der Einstiegsqualifizierung von 6 auf 4 Monate reduziert worden. Der Gesetzgeber hat diese Absenkung der Mindestdauer damit begründet, dass damit die Teilnahme an einer Eins...mehr

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Jung, SGB XII § 12 Vorberei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Mit der damalig vorgesehenen schriftlichen Leistungsabsprache sollte die kooperative Vorgehensweise verstärkt werden, da die erfolgreiche Überwindung der Notlage wie auch die ...mehr

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Sauer, SGB III § 363 Finanz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Kostenerstattung für Aufgaben, deren Durchführung die Bundesregierung der Bundesagentur für Arbeit aufgrund des SGB III übertragen hat. Dafür trägt der Bund lediglich die Ausgaben ohne Verwaltungskosten. Insoweit unterstellt der Gesetzgeber, dass die Aufgabendurchführung zu den Kernaufgaben der Bundesagentur für Arbeit der Sache nach gehört. Abs. 2 reg...mehr

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Sommer, SGB XI Einführung

Einführung zum Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung – Mit dem Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014, 2797) löste die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Jahre 1991 ein, in der 12. Legislaturperiode eine Lösung der Pflegeproblematik in der Bundesrepublik De...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.1 Anwendbare Rechtsnormen

Die GbR ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Grundform der Personengesellschaften. Für die GbR gelten die §§ 705 – 740c BGB. Für die anderen Personengesellschaften, zu denen die OHG, die KG, die Partnerschaft, die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und weitere sehr spezielle Gesellschaftsformen gehören, existieren weitgehende Spezialregelu...mehr

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Sauer, SGB III § 352 Verord... / 2.1 Absenkung des Beitragssatzes

Rz. 3 Abs. 1 ermächtigt die Bundesregierung, den Beitragssatz zur Arbeitsförderung nach § 341 Abs. 2 vorübergehend abzusenken. Diese Ermächtigung beruht auf dem seit Jahrzehnten die Politik bestimmenden Kalkül, durch politische Maßnahmen zu einer nachhaltigen Senkung der Arbeitslosigkeit zu kommen. Durch eine solche Entwicklung steigen die Beitragseinnahmen, während gleichze...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.1 Förderungsfähigkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 hat die Agentur für Arbeit förderungsberechtigte junge Menschen durch eine nach § 57 Abs. 1 förderungsfähige Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung zu fördern. Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ist die vorherige Ermessensleistung der Förderung einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung a...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594).mehr

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Jansen, SGB VI § 107 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Altersvermögensergänzungsgesetz v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) wurden mit Wirkung zum 1.1.2002 in Abs. 1 die Sätze 3 und 4 angefügt. Das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) hat die ...mehr

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Sauer, SGB III § 352 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden Abs. 1 bis 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Abs. 2 und 3 wurden durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) r...mehr

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Sauer, SGB III § 82b Höhe u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191) mit Wirkung zum 1.4.2024 in das SGB III eingefügt worden.mehr

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Kossens, SGB XIV § 35 Weite... / 2.1 Weitere psychotherapeutische Angebote (Abs. 1)

Rz. 3 Besteht bei Personen, die die Betreuung in der Traumaambulanz in Anspruch nehmen, auch nach dieser Betreuung weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf, so verweist der Träger der Sozialen Entschädigung sie auf weitere psychotherapeutische Angebote. Diese Verweisung ist eine Rechtspflicht (Baumeister, in: BeckOK, SGB XIV, § 35 Rz. 17). In Abs. 1 ist kein Zeitpunk...mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191) mit Wirkung zum 1.4.2024 in das SGB III eingefügt worden.mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrech... / 2.2 Anrechnungsfreies Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Rz. 13 Einkommen aus einer zeitgleichen Erwerbstätigkeit neben einem zustehenden Qualifizierungsgeld wird jedoch überhaupt nicht berücksichtigt, wenn die Erwerbstätigkeit bereits im sog. Referenzzeitraum ausgeübt wurde (Abs. 1 Satz 3). Damit will der Gesetzgeber den Arbeitnehmer davor schützen, Einkommen zu verlieren, dass er vor der Weiterbildungsmaßnahme ohne ausgefallenes...mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrech... / 2.4 Anrechnungsfreiheit von Leistungen (ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit), Abs. 2

Rz. 23 Abs. 2 betrifft Bezieher von Qualifizierungsgeld. Hier genügt nicht bereits ein bestehender Anspruch auf das Qualifizierungsgeld oder das in Abs. 1 verwendete Zustehen dieser Leistung. Qualifizierungsgeld wird vom Arbeitnehmer bezogen, wenn es ihm bewilligt und ausgezahlt wird, er es also tatsächlich erhält. Darüber hinaus liegt ein Bezug von Qualifizierungsgeld auch ...mehr

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Sozialauswahl / 3 Sozialdaten

Die Sozialauswahl ist auf 4 Kriterien – nämlich auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – beschränkt. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. In seinem Urteil vom 18.9.2018 hat das BAG wiederholt darauf hingewiesen, dass dem Arbeitgeber bei der Gewichtung der Sozialkriterien ei...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.6.1 Förderberechtigung junger Menschen (Satz 1)

Rz. 18 Abs. 5 ist zum 1.8.2019 angefügt und durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung zum 11.8.2024 um einen Satz 2 ergänzt worden. Er regelt den förderungsberechtigten Personenkreis. Abs. 5 fasst – vorbehaltlich der in Abs. 6 geregelten Voraussetzungen – somit die personenbezogenen Zugangsvoraussetzungen der Unterstützung durch eine Berufsausbildung...mehr

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Kossens, SGB XIV § 35 Weite... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 19.12.2019 (BGBl. I S. 2652) zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Eine Vorgängervorschrift existierte nicht. Durch Art. 10 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 28.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) ist der Verweis i...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.2 Die Personenhandelsgesellschaften und die Partnerschaften

Der Unterschied zwischen der GbR und den Personenhandelsgesellschaften OHG und KG ist ausschließlich der Zweck der jeweiligen Gesellschaft. Bei der OHG und bei der KG muss der Zweck der Gesellschaft im gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes oder in einem der in § 107 HGB genannten Zwecke liegen, ein anderer Zweck ist nicht zulässig. Bei der GbR ist jeder Zweck zulässig, a...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Leistungen bei Schwangerschaftsabbruch und bei Sterilisation wurden durch das Strafrechtsreform-ÄndG v. 28.8.1975 in den Leistungskatalog aufgenommen. Vorläufer der heutigen Vorschrift war § 200f RVO, der beim Schwangerschaftsabbruch der Indikationsregelung folgte. Im Zuge der Wiedervereinigung mussten die unterschiedlichen Strafbestimmungen, die im Zusammenhang mi...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.2 Inhalt der Vereinbarungen (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 beschreibt den Mindestinhalt der Vereinbarung. Nach Satz 1 muss die Vereinbarung die wesentlichen Anforderungen an die Traumaambulanz sowie die wesentlichen Leistungsmerkmale festlegen. Aus dem Gesetz ergibt sich aber nicht, was die wesentlichen Leistungsmerkmale sind. Einzelheiten hierzu sind aber in der auf Grundlage von § 38 erlassenen Verordnung über die vo...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4 Das Gesellschaftsvermögen

Die rechtsfähige GbR ist nach § 713 nF BGB Trägerin des Gesellschaftsvermögens. Zum Gesellschaftsvermögen gehören die geleisteten Beiträge der Gesellschafter, das, was die Gesellschaft im Rechtsverkehr mit Dritten erlangt hat, und die gegen die Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten. Die GbR ist Eigentümerin der Sachen, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, Inhaberin vo...mehr

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Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 2.4 Übergangsregelung

Rz. 18 Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ist auch § 458 eingefügt worden. Dieser bestimmt, dass § 73a keine Anwendung findet auf Berufsausbildungen, die vor dem 1.4.2024 begonnen haben. Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des Berufsausbildungsvertrages, sondern der tatsächliche Beginn des Ausbildungsverhältnisses.mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / Zusammenfassung

Überblick Mit einer Stellenanzeige (bzw. Stellenausschreibung) macht ein Arbeitgeber i. d. R. auf eine bei ihm vorhandene Beschäftigungsmöglichkeit aufmerksam und fordert den angesprochenen Empfängerkreis zu Bewerbungen auf. Je nach dem betrieblichen Bedürfnis enthält sie mehr oder weniger differenzierte Angaben zum Unternehmen, eine Beschreibung der freien Stelle, einschlie...mehr

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FAQ "Temporäre Senkung des ... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Stand: 9. Februar 2024 Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung beschlossen. Diese zielen auf die Entlastung der breiten Mitte der Gesellschaft angesichts der hohen Energiepreise ab. Zur Entl...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1.1 Versicherte

Rz. 3 Nur Versicherte haben Anspruch auf die Leistungen. Der Anspruch auf Sterilisation besteht für Frauen und Männer. Eine geschlechtsspezifische Einschränkung lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Die Versicherung muss im Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehen, nicht ausreichend ist z. B., dass die Schwangerschaft während der Versicherung eingetreten ist. § 19 gilt.mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.3 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 setzen voraus, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen, die sich aus einem sozialwidrigen Verhalten nach diesen Regelungen ergeben können, belehrt worden ist. In der vorgeschalteten Rechtsfolgenbelehrung liegt ein erzieherisches oder helfendes Element, das in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung der Minderungsvor...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Anmeldung zum GbR-Register

Die neuen Regelungen zur GbR seit 2024 sehen vor, dass eine rechtsfähige Außengesellschaft sich in das neu zu schaffende GbR-Register eintragen lassen kann. Wenn die GbR in ein anderes öffentliches Register, wie z. B. das Grundbuch oder das Handelsregister, eingetragen werden soll, muss die GbR sogar zwingend in das GbR-Register eingetragen werden. Aber auch für alle anderen...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.8 Sonstiges

Rz. 89 Die Feststellung einer Leistungsminderung, durch die Leistungen gemindert werden, schließt die Geltendmachung eines Ersatzanspruches bei sozialwidrigem Verhalten nicht aus (BSG, Urteil v. 8.2.2017, B 14 AS 3/16 R). Dies ergibt sich weder aus dem Gesetz noch nach Sinn und Zweck der Regelungen. Feststellungen von Leistungsminderungen nach den §§ 31a, 32 reagieren auf Pf...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.3 Rechtsfähigkeit der GbR

Die GbR ist auch nach dem Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 wie alle Personengesellschaften keine juristische Person. Nach § 705 Abs. 2 BGB ist die GbR als Außengesellschaft jedoch rechtsfähig. Sie kann damit Träger von Rechten und Pflichten sein, insbesondere auch von Forderungen und Vermögen, und sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden. Die GbR-Außengesellschaft ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.2 Dispositive Vereinbarungen

Neben den zwingend notwendigen Vereinbarungen kann der Gesellschaftsvertrag vielfältige weitere Regelungen enthalten. Abhängig vom jeweiligen Zweck und der konkreten Betätigung der GbR sollte der Vertrag auch weitere Regelungen enthalten, insbesondere wenn die GbR am Wirtschaftsleben teilnehmen soll. Wichtig Sinnvolle Regelungen in Gesellschaftsvertrag aufnehmen Im Gesellschaf...mehr

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Sauer, SGB III § 87a Weiter... / 2.2 Weiterbildungsgeld

Rz. 13 Das monatliche Weiterbildungsgeld beträgt 150,00 EUR. Es wird als Zuschuss gezahlt. Es ist grundsätzlich auf Teilnahmen an geförderten Maßnahmen nach § 81 begrenzt. Weiterbildungsgeld im Rahmen einer Förderung nach § 82 gibt das Gesetz in Abs. 1 und 2 nicht her. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens wurde eine Möglichkeit positiv bewertet, das Weiterbildungsgeld auch...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 2.1 Begriff und Inhalt des Fallmanagements (Abs. 1)

Rz. 5 Nach der Definition in Abs. 1 soll das Fallmanagement Personen, die Ansprüche nach diesem Buch haben oder haben könnten, von behördlicher Seite durch das Antragsverfahren begleiten und ihnen helfen, auch darüber hinaus einen einfachen Zugang zu anderen Sozialleistungen zu erhalten, die den Zielen der Selbstbestimmung und gleichwertigen Teilhabe am Leben in der Gesellsc...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.4 Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung (Abs. 4)

Rz. 36q Die Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung sind erst im Zuge der Ausschussberatungen zum 9. SGB II-ÄndG als Neufassung des Abs. 2a a. F. in das Gesetz aufgenommen worden. Sie nehmen i. d. F. des Abs. 4 seit dem 1.1.2023 Bezug auf die §§ 44 bis 44a, 45a AufenthG sowie § 9 BVFG. In Abs. 4 Satz 1 ist die vorrangige Teilnahme an einem Integrationskurs...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.1 Aktive Arbeitsförderung

Rz. 3 § 22 regelt das Verhältnis von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III zu anderen vergleichbaren Leistungen. Zum Nachrang der Sozialhilfe vgl. § 2 Abs. 2 SGB XII. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, Doppelförderungen und Doppelzahlungen zu vermeiden und zugleich klarzustellen, ob Leistungen nach dem SGB III vorrangig oder nachrangig sind oder neben ande...mehr

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Sauer, SGB II § 85 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt übergangsweise, dass das Wohngeld als vorrangige Leistung nach § 12a Satz 1 vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden muss. Das gilt für Leistungsberechtigte nach dem SGB II mit einem laufenden Bewilligungsabschnitt nach § 41 am Tag vor dem Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes am 1.1.2023, also am 31.12.2022, und für Leistungsberechtig...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.2 Pflegeversicherung (Satz 2)

Rz. 20 Die Vorschrift nimmt Bezug auf Satz 1 und bestimmt, dass dessen Vorgaben auch für den Beitrag zur Pflegeversicherung für einen in der Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten gelten. Die Versicherungspflicht kraft Gesetzes folgt aus § 5 SGB V. Eine freiwillige Versicherung (§ 9 SGB V) unterfällt der Vorschrift nicht. Zudem greift Satz 2 nur dann, ...mehr

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Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 2.1 Abgrenzung zum SGB II

Rz. 8 § 21 sieht in Satz 1 vor, dass Personen, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, keine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Rz. 9 Hinsichtlich der Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII einerseits und dem SGB II andererseits besteht kein Vorrang-Nachrang-Verhältnis; der Anspruch auf Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB II schließt vielmehr i...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Grundlage und den konkreten Prozentsatz für den Beitrag zur Arbeitsförderung als wichtigste Einnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Bestreitung der Versicherungsausgaben aus der Arbeitslosenversicherung und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Eingliederung der arbeitslosen und arbeitsuchenden Menschen außerhalb der Grundsicherung für A...mehr

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Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 2.3 Verfahren bei Zuständigkeitskonflikten

Rz. 12 Bestehen über die Zuständigkeit zwischen den zuständigen Leistungsträgern unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit, so fand nach der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung von Satz 3 das Verfahren der Einigungsstelle nach § 45 SGB II Anwendung. Die letztere Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung f...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.3 Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit

Rz. 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 überträgt den Tatbestand des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf zumutbare Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Das sind alle Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nach den §§ 16 ff. Leistungsminderungsbewehrt sind der Nichtantritt, Abbruch oder der gegebene Anlass zum Abbruch einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (auch als Sofortmaßnahme, seit dem 1.8....mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20). Für wiede...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.5 Vorrangige Selbsthilfe, Bedarfsdeckung (Abs. 5)

Rz. 37 Abs. 5 enthält zwei eigenständige Grundsätze: den Nachranggrundsatz und den Bedarfsdeckungsgrundsatz. Abs. 5 Satz 1 verpflichtet die gesamte Bedarfsgemeinschaft zur vorrangigen Selbsthilfe. Diese gehört zum Grundsatz des Forderns auch ausdrücklich im Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 1. Die Regelung ist unverändert aus dem früheren Abs. 3 verschoben worden. Dabei handelt e...mehr