Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung verschiedener Leistungen zur Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld nach den §§ 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 sowie zur Anrechnungsmodalität nach § 68 dar. Eine solche oder ähnliche Regelung im Zusammenhang mit dem Basisgesetz zur Änderung des BAföG ist nicht neu, vgl. zulet...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die deutschen Datenschutzvorschriften an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekanntgemacht. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorschriften des SGB X an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments u...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in Abs. 1 Nr. 1 und 2 dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht des § 545 RVO (BT-Drs. 13/2204 S. 77 zu § 6). Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Nr. 2 geändert und Nr. 3 un...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) novelliert, entsprach aber im Wesentlichen der vorherigen Fassung. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekanntgemacht. Zum 23...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) vollständig verändert und an die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verar...mehr

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Jansen, SGB X § 72 Übermitt... / 2.1 Auskunftsberechtigte Stellen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Abs. 1 lässt die Übermittlung bestimmter Sozialdaten an die Behörden für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundeskriminalamt zu, soweit dies im Einzelfall zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung dieser Behörden erforderlich ist. Durch die Worte "im Einzelfall" in Abs. 1 Satz 1 ist klargestellt, dass z. B. Rasterfahndunge...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78 trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) novelliert; die äußerst rigide Zweckbindung wurde zugunsten der Strafverfolgung und ähnlicher öffentlicher Belange gelockert. Weitere Änderungen in dieser Richtung erfuhr § 78 durch das Jus...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76 ist mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG zum 1.7.1994 novelliert. Es wurde in Abs. 2 Nr. 1 ein letzter Halbsatz angefügt, der klarstellt, dass der Betroffene nur in allgemeiner Form auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen ist. Im Zusammenhang mit der Neuf...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) zum 1.7.1994 überarbeitet und um einen Satz 2 ergänzt, der die Übermittlung von Anschriftendaten an Privatpersonen zulässt (vgl. Rz. 22, 23). Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzg...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) ist die Befreiungsmöglichkeit mit Wirkung zum 30.3.2005 (Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes) erweitert worden. Sie besteht nun, wenn die bewirtschaftete Grundstücksfläche bis zu maximal 0,25 ha (= 2.500 m2) beträgt, nachdem sie bis zum 29....mehr

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Jansen, SGB X § 72 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorschriften des SGB X an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenve...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.2.2 Lebenspartner nach dem LPartG

Rz. 7 Die Lebenspartner nach dem LPartG sind nun im Wortlaut der Vorschrift ausdrücklich geregelt. Art. 3 Nr. 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) hat zum 11.8.2010 die Lebenspartner nach dem LPartG nun den Ehegatten gleichgestellt. Die im LPartG v. 16.2.2001 und auch im Gesetz zur Ergänzung ...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.3 Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 18 Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) ist seit dem 1.1.2005 eine neue Beitrittsberechtigung für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen geschaffen worden, welche die freiwillige Versicherung erheblich ausweitet. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs....mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.9 Behördlicher Genehmigungsvorbehalt (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 Satz 1 fordert vor einer Datenübermittlung nach Abs. 1 und der weiteren Verarbeitung und Übermittlung nach Abs. 2 die vorherige Genehmigung durch "die für den Bereich, aus dem die Daten herkommen", zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde. Ist die fachlich zuständige Bundes- oder Landesbehörde nicht zugleich auch zuständig für die Forschung, so ist gemäß de...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.12 Mitteilungen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Nr. 13)

Rz. 29 Zum 1.1.2017 wurde mit der durch das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien v. 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258) neu eingefügten Nr. 13 den Behörden der Zollverwaltung die Befugnis eingeräumt, Sozialdaten zur Berechnung der Bruttowertschöpfung im Verfahren zur Begrenzung ...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.11 Mitteilungen an das Statistische Bundesamt (Nr. 12)

Rz. 28 Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze v. 21.7.2016 (BGBl. I S. 1768) wurde zum 27.7.2016 die Rechtsgrundlage für eine Datenübermittlung der Sozialleistungsträger an das Statistische Bundesamt geschaffen. Das Statistische Bundesamt prüft nach § 5a Abs. 1 BStatG i. V. m. Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes vor der Anordnun...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.1 Besonders schutzwürdige Sozialdaten

Rz. 10 Als besonders schutzwürdig sind vom Gesetzgeber alle Daten eingestuft worden, die von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. Achtung Durch Art. 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen v....mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.10 Ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte

Rz. 42 Abs. 1 Nr. 4 ist durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) eingefügt worden. Nach der Gesetzesbegründung ermöglicht die Nr. 4 insbesondere Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand, weitere ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich En...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 73 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Zunächst wurde nur zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Zum 1.7.1994 wurde § 73 durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) umfassend novelliert. Seitdem sind auch Straftaten mit erheblicher Bedeutung hinsichtlich des Umfanges der Über...mehr

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Jansen, SGB X § 70 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1981 mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in Kraft gesetzt. Überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229), in dessen Fassung sie bis heute mit geringfügigen Änderungen gilt. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekannt gemacht. Vom Gesetz...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.2 Versicherte Unternehmer

Rz. 11 Der versicherte Personenkreis ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Er ist gemäß Abs. 1 Nr. 1 auf Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner begrenzt. Unternehmerähnliche Personen können angesichts der Systematik der §§ 3 und 6 nicht in die Satzungsversicherung einbezogen werden (vgl. BSG, Urteil v...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Aubel, Unfallversicherungsschutz einer "ehrenamtlichen" Chorsängerin, SGb 2023, 560. Benz, Der Versicherungsschutz von Unternehmern bei Arbeitsunfällen, BB 1978, 663. ders., Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft bei Tätigkeiten für das Unternehmen, SGb 2000, 500. Breuer, Private Unfallversicher...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.1999 wurde Abs. 3 durch Art. 3 des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendtherapeuten zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.2.1998 (BGBl. I S. 1311) geändert. Die Versicherungsfreiheit wurde auf...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 3 Literatur

Rz. 65 Dahm, Zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, insbesondere auf die gesetzliche Unfallversicherung und auf das Soziale Entschädigungsrecht, BG 2005, 339. ders., Eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, BG 2003, 114. ders., Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften – Le...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.2 Verfahren über den Versorgungsausgleich (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 9 Die Vorschriften über den zwischen geschiedenen Eheleuten durchzuführenden Versorgungsausgleich waren bis zum 31.8.2009 bestimmt durch die §§ 1587 ff. BGB bzw. die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG). Seit dem 1.9.2009 finden sich diese Vorschriften gebündelt im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Die diesbezüglichen ...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.2.3 Nichteheliche Lebensgemeinschaft/Lebenspartner

Rz. 8 Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften oder Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, die nicht den Status einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG besitzen, sind nicht vom personellen Geltungsbereich der Versicherungsbefreiung des § 5 erfasst. Dies ergibt sich seit der Gesetzesänderung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.1.4 Hinweispflicht der Leistungsträger

Rz. 31 Um das Widerspruchsrecht ausüben zu können, bedarf es eines Hinweises des Sozialleistungsträgers. Nach Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz wird lediglich verlangt, dass die betroffene Person zu Beginn des Verwaltungsverfahrens in allgemeiner Form schriftlich oder elektronisch auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen wird. Die "allgemeine" Form ist gewahrt, wenn die betroffene P...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.13 Mitteilung für die Erhebung über wohnungslose Personen (Nr. 14)

Rz. 29a Zum 1.04.2020 wurde im Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) die Übermittlung von Daten für zulässig erklärt, soweit sie erforderlich ist für die Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflicht nach § 6 Abs. 3 WoBerichtsG. Gem...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.2 Drittschuldnererklärung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 30 Abs. 1 Satz 2 schafft die datenschutzrechtliche Grundlage für die Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO und § 316 AO). Die Zulässigkeit ist im Gesetz negativ formuliert, indem der Gesetzgeber pauschal darauf hinweist, dass die Erklärungspflichten als Drittschuldner durch das SGB nicht berührt werden. Die Drittschuldnererklärung hat somit Vorrang vor dem Sozial...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.4 In Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ehrenamtlich Tätige (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen ist seit dem 1.1.2005 eine neue Beitrittsberechtigung für ehrenamtlich Tätige in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen eingefügt worden. Zunächst war eine gesetzliche Pflichtversicherung angedacht (BT-Drs. 15/3439 S. 3 und Begründung S...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 52 Benz, Anmerkung zum Urteil des BSG v. 20.4.1993 (2 RU 35/92, SozR 3-2200 § 541 RVO Nr. 3), SGb 1993, 635. ders., Anmerkung zum Urteil des BSG v. 31.5.1995 (2 RU 24/95, SGb 1996, 71), SGb 1996, 74. Breuer, Private Unfallversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung, BG 1995, 138. Bühler, Die soziale Absicherung des Rechtsreferendars, JuS 1986, 241. Dahm, So...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 2.6 Verantwortung für Datenabruf und Protokollierung (Abs. 4)

Rz. 16 Es handelt sich um eine konkretisierende Regelung zur Verantwortlichkeit bei der Datenübermittlung. Die Verantwortung wird dahingehend aufgeteilt, dass die abrufende Stelle die Verantwortung für die Zulässigkeit jedes einzelnen Abrufs trägt, der speichernden Stelle aber bei konkretem Anlass nach wie vor eine Prüfungspflicht sowie stets eine Protokollierungspflicht zuk...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.2.1 Wehrdienstleistende

Rz. 12 Gemäß Abs. 1 Nr. 2 in der vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung sind Personen, die aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehrdienst oder Zivildienst leisten, während dieser Zeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungsfrei. Die allgemeine Wehrpflicht ist aufgrund Beschlusses des Deutschen Bundestages ausgesetzt worden. Die §§ 3 bis 53 Wehrpflichtgesetz...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.3 Keine Befreiung für Spezialkulturen

Rz. 13 Bei der Bewirtschaftung kleinster Flächen von unter 0,25 ha sind Spezialkulturen von der Befreiungsmöglichkeit ausgenommen. Das Gesetz nennt in § 131 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 beispielhaft Unternehmen des Wein-, Garten- und Tabakanbaus. Weitere landwirtschaftliche Spezialkulturen wie Hopfen- und Spargelanbau werden unter dem Begriff Sonderkulturen in der steuerrechtlichen V...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.2 Nicht gewerbsmäßig betriebene Binnenfischereien oder Imkereien

Rz. 51 Die Versicherung ausschließende privaten Verrichtungen bejaht das Gesetz, wenn diese Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben werden. Nichtgewerbsmäßiges Handeln liegt vor, wenn keine auf Dauer angelegte selbständige Erwerbsquelle mit der Tätigkeit erstrebt wird, wenn also nur der Eigenbedarf gedeckt oder ein Hobby ausgeübt wird. Bei nicht gewerbsmäßiger Tätigkeit blei...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.2.1 Begriffsinhalt und Abgrenzung

Rz. 4 Der Begriff des Versicherungsfalles wird im Gesetz nicht definiert. Allgemein wird darunter die Umschreibung des Versicherungswagnisses verstanden. Der Eintritt eines Versicherungsfalles ist – von vorbeugenden Leistungen abgesehen – zwingende Voraussetzung für den Eintritt eines Leistungsfalles; er darf jedoch nicht mit dem Leistungsfall gleichgesetzt werden (BSG, Urte...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.14 Mitteilung für die Feststellung des nachträglichen Erstattungsanspruchs (Nr. 15)

Rz. 29b Mit Wirkung zum 29.5.2020 wurde durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) die Nr. 15 neu eingefügt. Eine Übermittlung von Sozialdaten ist danach zulässig, soweit sie erforderlich ist für die Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflichten nach § 4 des Sozialdienstleister-Einsatzges...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.6 Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nr. 6)

Rz. 20 Die Vorschrift regelt die Befugnis zur Datenübermittlung in Fällen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die in den einzelnen Büchern des SGB insbesondere im SGB III dazu getroffenen Regelungen finden sich seit dem 1.8.2004 im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) v. ...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.5 Mitteilung an die Familienkassen (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 36a Mit Wirkung zum 18.7.2019 wurde mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v. 11.7.2019 (BGBl. I S. 1066) Satz 5 neu eingefügt. Danach ist zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld die Übermittlung von Sozialdaten gemäß § 68 Abs. 7 EStG an die Familienkassen zulässig.mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.3 Sicherung und Nutzung von Archivgut (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 35 Abs. 1 Satz 3 gibt die Befugnis, alle Unterlagen, die selbst nicht mehr benötigt werden, im Rahmen der Verpflichtungen nach dem Bundesarchivgesetz (Bundesbehörden, bundesunmittelbare Sozialleistungsträger) oder nach den Archivgesetzen der Länder dem Bundesarchiv bzw. den Landesarchiven zur Übernahme anzubieten. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts v....mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.5 Ausgleichszahlungen und Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Nr. 5)

Rz. 18 Es geht hier um die Übermittlung von Sozialdaten von der Wohngeldstelle (Leistungsträger nach § 26 SGB I) an die für die Erhebung der Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) v. 22.12.1981 (BGBl. I S. 1523) i.d. Neufassung v. 13.9.2001 (BGBl. I S. 2414) (Fehlbelegungsabgaben) zuständige Stelle. Die Wohngeldstel...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.15 Mitteilung zur Erfüllung der Aufgaben der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (Nr. 16)

Rz. 29c Mit Wirkung zum 18.2.2021 wurde durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) die Nr. 16 neu eingefügt. Die Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist für die Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflichten nach § 5 Abs. 1 Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) zur Erfüllung der Aufgaben der Zentralen Stelle für die Digi...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Durch Art. 3 § 54 Nr. 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 in Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 und 4 geändert und Lebenspartner nach dem LPartG den Ehegatten gleichgestellt. Durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.5 Im Unternehmen mitarbeitende Lebenspartner (LPartG)

Rz. 17 In der Versicherung kraft Satzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 wurden die Lebenspartner durch das Lebenspartnerschaftsgesetz v. 16.2.2001 in den Versicherungsschutz bzw. die Versicherungsfreiheit einbezogen und den Ehegatten gleichgestellt. Voraussetzung ist daher eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG (vgl. die Komm. zu § 33b SGB I). Lebenspartner einer Partne...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1 Umfang der Versicherungspflicht kraft Satzung

Rz. 5 Die Vorschrift enthält eine Satzungsermächtigung des Gesetzgebers an die einzelnen Unfallversicherungsträger. Während der Gesetzgeber in § 2 die Versicherungspflicht kraft Gesetzes durch einzelne Tatbestände selbst geregelt hat, steckt er in § 3 nur den gesetzlichen Rahmen ab, innerhalb dessen es jedem einzelnen Unfallversicherungsträger überlassen bleibt, ob und in we...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.2 Wehrdienst- oder Zivildienstleistende

Rz. 11 Abs. 1 Nr. 2 in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung regelte die seltenen Fälle, die zugleich Arbeitsunfälle und Versorgungsfälle nach dem BVG oder anderen Gesetzen sind, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsahen. Nachdem das BVG mit Wirkung zum 1.1.2024 aufgehoben wurde (vgl. Rz. 1c) wurde Abs. 1 Nr. 2 mit Wirkung zum 1.1.2024 neu gefasst. Gemäß § 225 i. ...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bietet Unternehmern und unternehmerähnlichen Personen die Möglichkeit, Lücken im Unfallversicherungsschutz zu schließen. Sie enthält den Grundsatz, dass allen Unternehmern, die nicht bereits kraft Gesetzes nach § 2 oder kraft Satzung gemäß § 3 pflichtversichert sind, auf ihren Antrag das Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung zusteht. Rz. 3 Obwohl s...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.3.1 Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 Buchst. a DSGVO a. F.

Rz. 24 Mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde durch Art. 8 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) § 77 Abs. 3 aus Gründen der Rechtssicherheit geändert. Der bisher enthaltene Verweis auf Art. 49 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 entfiel zwecks Vermeidung des Eindrucks, dass eine...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.6 Behörden der Zollverwaltung (Abs. 5)

Rz. 25 Mit Art. 8 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 wurde mit Wirkung zum 1.7.2020 ein neuer Abs. 5 eingefügt. Danach dürfen die Behörden der Zollverwaltung Sozialdaten, die ihnen zum Zweck der Vollstreckung übermittelt worden sind, auch zum Zweck der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche anderer S...mehr