Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften

Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach den Vorschriften des Verkehrsrechts. Bei Betrachtung der einschlägigen verkehrsrechtlichen Vorschriften: § 1 Abs. 2 StVG und zur Abgrenzung § 1 Abs. 3 StVG, § 4 Abs. 4 S. 1 PBefG, § 2 Nr. 1 FZV – Kraftfahrzeug, § 2 Nr. 2 FZV Anhänger, § 2 Nr. 3 FZV Fahrzeug kristallisiert s...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.1 Kohlendioxidausstoß und Hubraum

Die kohlendioxid-orientierte Besteuerung findet für ab dem 1.7.2009 und bei positiver Günstigerprüfung nach § 18 Abs. 4 KraftStG auch für ab dem 5.11.2008 erstmals zugelassene Pkw Anwendung. Sie bemisst die Kraftfahrzeugsteuer gem. § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG nach der Kohlendioxidemission und dem Hubraum. Die Werte zur Kohlendioxidemission und zum Hubraum werden im Rahmen de...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Unentgeltliche Übertragung auf Körperschaften

Der Transfer eines nachversteuerungspflichtigen Betrags bei der unentgeltlichen Übertragung von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen ist nur bei natürlichen Personen (oder Personengesellschaften, an denen nur natürliche Personen vermögensmäßig beteiligt sind) als Rechtsnachfolger möglich. Dagegen führt eine unentgeltliche Betriebs- oder Mitunternehmeranteilsübertragung auf ...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / 4. Rechtsfolgen einer temporären Nichtanerkennung der Organschaft wegen fehlender finanzieller Eingliederung

In der Praxis kann die Aberkennung eines Organschaftsverhältnisses für ein einzelnes Jahr oft gravierende Rechtsfolge auslösen. Dies deshalb, weil gem. R 14.5 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 KStR das Tatbestandsmerkmal der "fünfjährigen Mindestvertragslaufzeit" bei Wiedereintritt in die Organschaft neu geprüft werden muss, d.h. mit begehrtem neuerlichen Beginn der Organschaft eine neue fü...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 3. Teilbetriebe oder Teil-Mitunternehmeranteile (Neuregelung durch das Wachstumschancengesetz)

In § 34a Abs. 6 S. 2 Nr. 2 EStG n.F. wird erstmals die Nachversteuerung für Fälle geregelt, in denen Teilbetriebe oder Teil-Mitunternehmeranteile in eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) eingebracht werden. Nunmehr muss teilweise ein Betrag nach § 34a Abs. 4 EStG nachversteuert werden. Eine Übertragung auf die Kapitalgesellschaft ist ausgeschlossen. Die Quote für die Na...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / a) Mehrheit der Stimmrechte

Finanzielle Eingliederung: Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG bedeutet finanzielle Eingliederung, dass der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung liegt eine finanzielle Eingliederung vor, wenn der Organträger u...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / 5. Fazit

Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG bedeutet finanzielle Eingliederung, dass der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung liegt eine finanzielle Eingliederung vor, wenn der Organträger unmittelbar oder mittelbar i...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / 3. Finanzielle Eingliederung bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Mehrheit der Stimmrechte: Für die finanzielle Eingliederung ist auf die "Mehrheit der Stimmrechte" abzustellen. Da es insofern auf die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ankommt[12], reicht grundsätzlich die einfache Mehrheit der Stimmrechte aus[13]. Sofern dies nicht mit einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums verbunden ist, wird die erforderliche Stimmenmehrheit gru...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt überwiegend die zuvor in §§ 548 bis 550 RVO enthaltenen Regelungen. Dabei entspricht Abs. 1 Satz 1 § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO, Abs. 1 Satz 2 normiert den bisher durch Richterrecht herausgebildeten Unfallbegriff, § 548 Abs. 1 Satz 2 RVO wird nicht üb...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3 Wegeunfall

Rz. 118 Der Versicherungsschutz für Unfälle auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wurde erstmals durch das Gesetz v. 14.7.1925 (RGBl. I S. 97) normiert. Damit ist der Gesetzgeber aus sozialpolitischen Gründen von dem Grundsatz der Haftungsersetzung abgewichen. Ursprünglich sollte die durch Beiträge der Unternehmer finanzierte Unfallversicherung dazu dienen, bei Arbe...mehr

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Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 1.3 Zeitpunkt der Aktivierung

Der Wert des Anlagevermögens hängt von der Höhe der bereits getätigten Abschreibung ab. Die Abschreibungen wiederum beginnen mit dem Zeitpunkt der Aktivierung. Dieser ist im Gesetz festgelegt. Und dennoch besteht in der Praxis durchaus die Möglichkeit, den Aktivierungszeitpunkt in bestimmten Grenzen zu beeinflussen. Die Abschreibung beginnt mit der Funktionsfähigkeit und Verf...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.4 Arbeitsgeräteunfall (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 158 Die Vorschrift ähnelt § 549 RVO a. F. Sie dehnt den Versicherungsschutz nach Abs. 1 unter bestimmten Voraussetzungen auf den Umgang mit einem Arbeitsgerät oder einer Schutzausrüstung aus. Auch diese Vorschrift muss im Zusammenhang mit allen nach § 2 Abs. 1 versicherten Personengruppen und Betätigungen gesehen werden. Anders als Abs. 2 Nr. 2 und 3 handelt es sich nich...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.4 Häuslicher Bereich

Rz. 121 Das Gesetz nennt nur den Ort der Tätigkeit als Anfang und Ende des versicherten Weges. Der Weg beginnt zumeist beim Verlassen des häuslichen Bereichs und endet beim Erreichen dieses Bereichs. Der Versicherte muss diesen Weg wegen der vorangehenden bzw. der nachfolgenden betrieblichen Tätigkeit zurücklegen. Als Ausgangspunkt kommt auch ein 3. Ort in Betracht. Nur der ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.7 Umweg oder Abweg

Rz. 131 Wählt der Versicherte einen längeren als den direkten Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit, behält aber die Zielrichtung bei, so wird dies als Umweg bezeichnet. Weicht der Versicherte von dem Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit ab und ändert die Zielrichtung in der Weise, dass er wieder an den Ort des Abweichens zurückkehren muss, um von dort den Weg zum oder ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

Leitsatz 1. Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 27.11.2020 – X B 63/20, BFH/NV 2021, 531, Rz 7). 2. Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisr...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.2 Rehabilitation

Rz. 4 Leistungen zur Rehabilitation hat der Unfallversicherungsträger unmittelbar nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu erbringen. Dies macht die Überschrift zum Dritten Kapitel des SGB VII deutlich (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalles) Nach dem Grundsatz des § 26 Abs. 1 steht an. An erster Stelle steht dabei die Heilbehandlung. Dazu gehören neben der Ers...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.2 Versicherte Tätigkeit

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 definiert die versicherte Tätigkeit als die den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründende Tätigkeit. Damit ist insbesondere die Beschäftigung als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, aber auch alle übrigen kraft Gesetzes oder Satzung oder aufgrund freiwilliger Versicherung erfassten Tätigkeiten gemeint, nicht zuletzt auch die Tätigkeiten wie die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.15 Betriebsweg

Rz. 58 Als Arbeitswege oder Betriebswege oder Dienstwege werden Wege bezeichnet, die in Ausführung der betrieblichen Tätigkeit zurückgelegt werden. Sie gehören unmittelbar zur versicherten Tätigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 und sind zu unterscheiden von dem Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit i. S. d. Abs. 2 Nr. 1, der der versicherten Tätigkeit vorausgeht oder...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.47 Unternehmertätigkeit

Rz. 108 Bestimmte Gruppen von Unternehmern sind nach § 2 Abs. 1 kraft Gesetzes versichert. Darüber hinaus sieht § 3 die (pflichtige) Versicherung kraft Satzung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers und § 6 unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Versicherung von Unternehmern und deren Ehegatten vor. Die Abgrenzung von betriebsdienlichen und eigenwirtschaftlichen...mehr

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GdW: Aufteilung der Kohlend... / 2 Für welche Gebäude gilt das Gesetz?

2.1 Generelles Das CO2KostAufG regelt im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter die Aufteilung der Kohlendioxidkosten, die aufgrund der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes entstehen. Es wurde im letzten Moment erweitert um die Aufteilung der Kohlendioxidkosten aus dem Europäischen Emissionshandel, d. h. der großen Fernwärmenetze. Für Wohngebäude und ...mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 neu in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wird durch dasselbe Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Übergangsrecht zum 7. SGB IV...mehr

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Sauer, SGB III § 439 Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434r nach § 439 überführt. Die Vorschrift wurde zuvor zum 1.1.2008 als § 434r durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2007 (BGBl. ...mehr

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Sauer, SGB III § 457 Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2024 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass § 349 Abs. 5 Satz 2 und 3 in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung für Zeiten eines Vers...mehr

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Sauer, SGB III § 435 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt per Gesetz den Eintritt des bisherigen Präsidenten und Vizepräsidenten, die Beamte auf Zeit waren, in den Ruhestand.mehr

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Sauer, SGB III § 456 Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2023 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung enthält Übergangsrecht zu den Vorschriften nach §§ 87a, 131a und 148, d...mehr

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Sauer, SGB III § 453 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 16.7.2021 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.4.2022 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt ...mehr

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Sauer, SGB III § 449 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 438 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434n nach§ 438 überführt. § 434n war zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) in das SGB III eingefügt worden. § 434n Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.11.2...mehr

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Sauer, SGB III § 438 Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434n nach§ 438 überführt. § 434n war zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) in das SGB III eingefügt worden. § 434n Abs. 2 wurde mit...mehr

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Sauer, SGB III § 435 Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434f nach § 435 überführt. § 434f war durch Art. 3 Nr. 35 des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) eingefügt worden u...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 ein neuer Abs. 1 eingefügt. Dadurch werden die früheren Abs. 1 und...mehr

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Sauer, SGB III § 448 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz) v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1029) mit Wirkung zum 1.8.2019 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 452 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 35 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) mit Wirkung zum 1.1.2024 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält ein Übergangsrecht aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigung...mehr

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Sauer, SGB III § 434 Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 435 nach § 434 überführt. § 435 ist durch Art. 3 Nr. 12 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) und Art. 1 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitneh...mehr

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Sauer, SGB III § 436 Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434i nach § 436 überführt. § 434i war durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) zum 1.4.2003 in das SGB III eingefügt worden. Im Zusamm...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 28.12.2011 als § 434x in das SGB III eingefügt. Durch Art. 2 dieses Gesetzes wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst und von § 434x nach § 443 überführt. 1 Allgemeines Rz. 2 § 434x e...mehr

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Sauer, SGB III § 449 Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Beitragstragung bei außerbetrieblicher Beru...mehr

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Sauer, SGB III § 444a Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangs...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) mit Wirkung zum 1.1.2017 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Versicherungspflicht von Pflegepersonen, die zur Pflege einer pflegebedürftigen Person eine Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 PflegezeitG in Anspruch n...mehr

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854)von § 434s nach § 440 überführt. § 434s wurde zuvor durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) zum 1.1.2009 in das SGB III eingefügt. Mi...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 436 nach § 437 überführt. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) in des SGB III eingefügt. Abs. 7 ist zum 1.1....mehr

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Sauer, SGB III § 445a Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1025) mit Wirkung zum 1.8.2019 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung sieht die Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie weitere Anpassungen bei der Berufsausbildungsbeihilfe und beim Ausbildung...mehr

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Sauer, SGB III § 448 Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz) v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1029) mit Wirkung zum 1.8.2019 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Übergangsrecht zur Neufassung des Zugangs von Ausländern zur Förd...mehr

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Sauer, SGB III § 455 Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes v. 15.7.2022 (BGBl. I S. 1150) mit Wirkung zum 1.8.2022 in des SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Anwendung von Regelungen im SGB III mit Wirkung zum 1.8.2022. Dabei handelt es sich um Vorschriften, die durch d...mehr

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Sauer, SGB III § 445 Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2475) mit Wirkung zum 1.1.2015 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Anwendung der Anpassung von Förderbeträgen zur beruflichen Ausbildung im SGB III. Sie bestimmt den Zeitpunkt, ab dem die erhöhten ...mehr

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Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 435 nach § 434 überführt. § 435 ist durch Art. 3 Nr. 12 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) und Art. 1 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12....mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022 in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde der Wortlaut der Vorschrift mit Wirkung zum 1.10.2022 zu Abs. 1 und die Abs. 2 und 3 angefügt. Durch das Achte Gesetz zur...mehr

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GdW: Aufteilung der Kohlend... / 4 Ab wann ist das Gesetz anzuwenden?

Das CO2KostAufG ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Es ist auf Abrechnungszeiträume für die Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen. Abrechnungszeiträume, die bereits 2022 begonnen haben und zum Beispiel im Mai oder September 2023 enden, sind nicht erfasst. Kohlendioxidkosten, die aufgrund des Verbrauchs von Brennstoffmenge...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übergangsregelung bei Auszubildenden Rz. 3 § 454 ist eine Übergangsvorschrift. Sie hat naturgemäß nur eine zeitlich begrenzte Bedeutung. Die Vorschrift schützt vor Anwendung neuen Rechts zugunsten Auszubildender, wenn die im Einzelfall zur Förderung des Trägers einer außerbetrieblichen Berufsausbildung für die Erstattung maßgebende Ausbildungsvergütung vor Inkrafttreten d...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungsfreiheit von öffentlich geförderten Beschäftigungen, Anwendung der Sperrzeitvorschrift (Abs. 1 und 2) Rz. 3 Abs. 1 stellte als Übergangsregelung sicher, dass trotz der Neufassung des § 27 Abs. 3 Nr. 5, der in Bezug auf die Versicherungsfreiheit nur noch die Beschäftigungen nach § 16e SGB II nennt, Beschäftigungen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 260 ff...mehr