Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schutzmaßnahmen / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Maßnahmen festgelegt, um Unfälle bei der Arbeit zu vermeiden und die Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen. Höchste Priorität hat die Beseitigung der Gefahr am Entstehungsort. Man unterscheidet im Arbeitsschutz technische, organisatorische und persönliche bzw. personenbezogene Schutzmaßnahmen. Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ramadan / Zusammenfassung

Begriff Der islamische Fastenmonat Ramadan spielt eine zentrale Rolle im religiösen Leben vieler Muslime, die in dieser Zeit tagsüber – also auch vor und während der Arbeitszeit – keine Speisen und Getränke zu sich nehmen. Gerade wenn der (kalendarisch bewegliche) Ramadan in die Sommerzeit mit langen Tagen und hohen Temperaturen fällt bzw. wenn körperlich anspruchsvolle und/...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrofachkraft / Zusammenfassung

Begriff Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnisse, z. B. der einschlägigen Bestimmungen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Begriffsbestimmungen für Elektrofachkräfte sind in mehreren Regelwerken hinterlegt. Dazu ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / Zusammenfassung

Begriff Das Sozialamt unterstützt Menschen in verschiedenen Situationen. Es muss sofort helfen, wenn eine sozialhilferechtliche Notlage vorliegt. Oft stellt sich erst später heraus, dass der Leistungsempfänger z. B. einen Unterhaltsanspruch gegen einen Verwandten hat, den er hätte geltend machen können. Solche Ansprüche können auf den Sozialhilfeträger übergehen, damit diese...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 1.1 Konkretisierung des ASiG durch die Unfallversicherungsträger

Nach dem Inkrafttreten des ASiG im Jahr 1974 haben Berufsgenossenschaften (BGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTs der öffentlichen Hand) die Anwendung des Gesetzes unabhängig voneinander durch Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) konkretisiert. Einheitliches Vorgehen war somit zwar innerhalb einer Branche und eines Unfallversicherungsträgers gegeben,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 5.1.1 Begriff der Leistung

Das Umsatzsteuergesetz gebraucht den Begriff "Leistung" als Oberbegriff für Lieferungen[1] und sonstige Leistungen.[2] Es enthält aber keine Definition des Begriffs "Leistung". Leistung kann alles sein, was Gegenstand eines Rechtsverkehrs sein kann.[3] Hierbei kann es sich um ein Tun, Dulden oder Unterlassen handeln. Die Definition des Begriffs erfolgt durch die Rechtsprechu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in Niederlass... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitsschutz ist immer noch ein Thema, das in Deutschland spezifisch "deutsch" gedacht und gelebt wird. Obwohl in den letzten Jahren viele Rechtsnormen vor allem unter EU-Gesichtspunkten harmonisiert wurden, ist der praktische Umgang mit allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit also stark geprägt von auf nationaler Ebene entwickelten De...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.2 Grobe Fahrlässigkeit

Strafbare Handlung Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand den Schaden für möglich gehalten und trotzdem falsch gehandelt hat. In diesem Fall hat die Person darauf spekuliert, dass der Schaden nicht eintritt. Er hat ein zu hohes Restrisiko akzeptiert. Die einfache Fahrlässigkeit reicht bereits zur Verhängung eines Verwarngeldes oder einer Geldbuße. Bei einer groben F...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Umfang der Vergütungen an Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 1 (§ 4c Abs. 3)

Rz. 20 Nach § 4c Abs. 3 UStG erfolgt die Vergütung an eine in § 4c Abs. 2 Nr. 1 UStG bezeichnete Einrichtung (begünstigte Einrichtungen nach Tz. 3.2.1) in den Grenzen und zu den Bedingungen, die in dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäisch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Argumentationsstrategien de... / 3.2 Rechtliche Argumentation

Fragen der Compliance[1] sind in den vergangenen Jahren immer mehr in den Mittelpunkt gerückt. Damit ist die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes und Verträgen durch Unternehmen und deren Beschäftigte gemeint. Unternehmen müssen nicht nur wissen, welche rechtlichen Vorschriften für sie relevant sind, sondern auch, wie sie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Das die Veräußerung hindernde Recht

Rz. 21 Die Formulierung des Gesetzes ist auf allgemeine Kritik gestoßen, weil die Rechtsordnung ein die Veräußerung hinderndes Recht in dem strengen Wortsinn nicht kennt (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 771 Rn. 17). Abgeleitet aus dem Sinn und Zweck der § 771 ZPO ist ein solches Recht dann anzunehmen, wenn der Schuldner selbst, veräußerte er den Gegenstand der Zwangsvo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Nichtfinanzielle Aspekte

Rn. 242 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Mittelpunkt der nichtfinanziellen Erklärung stehen die Angaben zu den folgenden fünf nichtfinanziellen Aspekten (vgl. § 289c Abs. 2): Umweltbelange, AN-Belange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Zu diesen fünf nichtfinanziellen Aspekten muss zwingend berichtet werden. Welche Angaben jeweil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das AktG 1965 wurde der frühere § 190 AktG 1937, der nur für Fälle der vereinfachten Kap.-Herabsetzung und dort auch nur im Fall ihrer Rückwirkung galt, neu gefasst. Zugleich wurde hierbei seine Stellung im Gesetz verändert, so dass er sich nun im neu gebildeten, vierten Unterabschnitt des Abschnitts über Maßnahmen der Kap.-Herabsetzung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / hh) Angaben zum Diversitätskonzept

Rn. 318 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das CSR-RUG wurde die Erklärung zur UN-Führung um Angaben zur Diversität in den Leitungs- und Überwachungsorganen erweitert (vgl. § 289f Abs. 2 Nr. 6). Die Vorschrift setzt die Vorgaben der CSR-R in deutsches Recht um (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 401f.). Mit der Berichtspflicht möchte der Gesetzgeber die UN anhalten, die Vielfalt in d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Vorgaben

Rn. 23 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Gesetz gibt für die Inhalte des Lageberichts in den §§ 289 und 289a–f einen groben Berichtsrahmen vor. Es definiert damit lediglich den Mindestumfang des Lageberichts. Bei dessen inhaltlicher Gestaltung verbleiben der UN-Leitung daher umfangreiche Ermessensspielräume. Diese werden jedoch in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt. Zunächst ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) ersetzte § 320 Abs. 1 bis 3 die Regelungen der §§ 148, 165 und 336 Abs. 4 AktG 1965 (vgl. Göbel (1988), S. 59 (60)). Die Vorschrift verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, dem AP alle notwendigen Unterlagen vorzulegen und Informationen zu geben, di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten

Rn. 249 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Welche Angaben zu den nichtfinanziellen Aspekten zu machen sind, regelt § 289c Abs. 3. Danach sind jeweils diejenigen Angaben zu tätigen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des UN sowie der Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind (Satz 1). Mit d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Konkretisierung der Zwecke der gesetzlichen Vorschriften anhand ihres Gesamtbilds

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die GoB wurden im Jahre 1897 in die noch heute wörtlich für Buchführung und Inventar geltende Generalnorm (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1) des damaligen HGB eingefügt. Damals wollte der Gesetzgeber durch einen Verweis auf die "Gepflogenheiten sorgfältiger Kaufleute" erstmals die RL an einen übergeordneten Maßstab binden (vgl. Reichs-Justizamt (1896...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Wesen und Zweck des Lageberichts

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Lagebericht ist nach § 264 Abs. 1 Satz 1 kein Bestandteil des JA, sondern ein eigenständiges Instrument der handelsrechtlichen RL (sog. Zwei-Säulen-Modell). Er ergänzt den aus Bilanz, GuV und Anhang bestehenden JA um zusätzliche, v.a. qualitative und prognostische Informationen. Damit geht der Lagebericht in sachlicher und zeitlicher Hinsi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Risiken aus Finanzinstrumenten

Rn. 147 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit. b) schreibt eine Berichterstattung über vier Risikokategorien im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten vor: Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen (vgl. DRS 20.181). Diese Risikokategorien werden im Gesetz nicht definiert, allerdings erschließt sich ihre Bedeu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Prognosebericht: Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung (§ 289 Abs. 1 Satz 4)

Rn. 96 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch den Prognosebericht sollen sich die Lageberichtsadressaten ein zutreffendes Bild von den Einschätzungen und Erwartungen der UN-Leitung zur weiteren Entwicklung des UN machen können. I.d.S. definiert DRS 20.11 eine Prognose als eine "Aussage über voraussichtliche Entwicklungen und Ereignisse". Die Aussage muss sich auf einen konkreten Pr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vorlagepflicht

Rn. 36 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nachstehende Übersicht strukturiert die Regelungen des § 320 Abs. 3 Satz 1: Übersicht: Vorlagepflicht bei der Konzernabschlussprüfung Die Vorschrift verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, die nach den §§ 290–293 einen KA aufzustellen haben, dem KA-Prüfer die im Gesetz aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Die gleichen Pflichten gelte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 135 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Weitere Grundsätze

Rn. 49 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neben den drei vorstehend genannten Grundsätzen werden in der Literatur bzw. in DRS 20 weitere Lageberichtsgrundsätze definiert. DRS 20.31 kodifiziert den Grundsatz der Vermittlung der Sicht der UN-Leitung. Danach muss der Lagebericht die Einschätzungen und Beurteilungen der UN-Leitung zum Ausdruck bringen. Mit der UN-Leitung sind die gesetzl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Zwecke der Bewertungsvorschriften

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In den Bewertungsvorschriften kommen ebenfalls die teils gegensätzlichen Zwecke "Rechenschaft" und "Kap.-Erhaltung" zum Ausdruck. In den in § 252 Abs. 1 kodifizierten allg. Bewertungsgrundsätzen (vgl. zu den entsprechenden GoB HdR-E, Kap. 4, Rn. 1ff.) hat der Gesetzgeber die mit der Bewertung verbundenen aggregierten Zwecke deutlich gemacht. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Beibehaltung der Tatobjektsdefinition

Bei der vom Gesetzgeber gewählten Definition des Tatobjektes der Geldwäsche hat sich – mit Ausnahme des Wegfalles der steuerlichen Aufwandsersparnis – keine Änderung ergeben, weshalb auch weiterhin das Gesetz keinen "Schwellenvermögenswert" für das geldwäschetaugliche Tatobjekt vorsieht. Als Gegenstände i.S.d. § 261 StGB n.F. und damit geldwäschetaugliche Tatobjekte, mit den...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zweigniederlassungsbericht: Angaben zu bestehenden Zweigniederlassungen der Gesellschaft (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rn. 159 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Lagebericht ist gemäß § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 auch auf bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft einzugehen (sog. Zweigniederlassungsbericht). Mit dieser Berichtspflicht wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der wirtschaftliche Einfluss von Zweigniederlassungen dem von TU vergleichbar sein kann (vgl. Fey, DB 1994, S. 485; Fin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 75 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Küting/Weber (2015), Die Bilanzanalyse, 11. Aufl., Stuttgart. Leffson (1987), Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl., Düsseldorf. Pellens et al. (2021), Internationale Rechnungslegung, 11. Aufl., Stuttgart.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Betroffene Jahresabschlussinformationen

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 265 Abs. 2 Satz 1 müssen die VJ-Angaben zu jedem Posten der Bilanz und GuV gemacht werden. Damit sind zunächst diejenigen Posten betroffen, die in § 266 Abs. 2 f. (vgl. i. d. S. auch § 268 Abs. 3) sowie § 275 Abs. 2 f. aufgeführt sind; aufgrund von HGB-Einzelvorschriften (vgl. z. B. §§ 268 Abs. 1 Satz 2 f., Abs. 6; 277 Abs. 3 Satz 1) ent...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Geschäftsmodell

Rn. 239 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Geschäftsmodell des UN ist kurz zu beschreiben (vgl. § 289c Abs. 1). Damit sollen dem Adressaten Informationen vermittelt werden, die für das Verständnis der nichtfinanziellen Aspekte bedeutsam sind. Der Begriff des Geschäftsmodells wird weder im Gesetz noch in der RegB definiert. Letztere weist allerdings auf die Berichtspraxis hin, in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Angaben zu Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Führungspositionen

Rn. 311 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der durch das FüPoG I eingefügte § 289f Abs. 2 Nr. 4 verlangt Angaben zu den Zielgrößen, die das UN für den Frauenanteil im Vorstand, AR und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt hat, sowie zu den Fristen für die Erreichung dieser Zielgrößen. Zudem ist anzugeben, ob die Zielgrößen innerhalb der gesetzten Frist errei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Chancen- und Risikobericht: Angaben zu wesentlichen Chancen und Risiken (§ 289 Abs. 1 Satz 4)

Rn. 117 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 sind nicht nur die voraussichtliche Entwicklung, sondern auch die mit ihr einhergehenden wesentlichen Chancen und Risiken des UN zu beurteilen und zu erläutern (vgl. Kajüter BB 2004, S. 427ff.; Dörner, in: FS Baetge (2007), S. 171ff.; Fink/Kajüter (2021), S. 263ff.). Chancen und Risiken bezeichnen dabei mögliche künf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Berichts- und Offenlegungsvarianten

Rn. 296 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Für die Erklärung zur UN-Führung sieht das Gesetz zwei alternative Berichts- und Offenlegungsformen vor. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die Aufnahme in den Lagebericht als Standardvariante anzusehen. Die Erklärung zur UN-Führung muss dann innerhalb des Lageberichts einen eigenen Abschnitt bilden (vgl. § 289f Abs. 1 Satz 1). Alternativ ka...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zukunftsorientierte Berichterstattung: Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (§ 289 Abs. 1 Satz 4)

Rn. 93 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neben der primär vergangenheitsorientierten Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des UN gehört die zukunftsorientierte Berichterstattung über die weitere Entwicklung des UN zum inhaltlichen Kern des Lageberichts. Das Gesetz verlangt in § 289 Abs. 1 Satz 4, die voraussichtliche Entwicklung des UN...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handlungen des Abschlussprüfers oder seines Gehilfen

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 333 Abs. 1 ist die unbefugte Offenbarung eines Geheimnisses der geprüften KapG, eines TU (vgl. § 290 Abs. 1f.), eines gemeinsam geführten UN (vgl. § 310) oder eines assoziierten UN (vgl. § 311) unter Strafe gestellt (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 333, Rn. 27f.). Vom Gesetz besonders hervorgehoben ist die Offenbarung eines Betriebs- ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verlautbarungen des DRSC

Rn. 31 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Um die Anforderungen an die Lageberichterstattung inhaltlich und formal zu konkretisieren und damit die Qualität und Vergleichbarkeit der Lageberichte zu erhöhen, hat das DRSC in den Jahren 2000 bis 2006 mehrere Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS) zur Lageberichterstattung entwickelt (namentlich: DRS 5, 5–10, 5–20 "Risikoberichterstattun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigen Organs (§ 289 Abs. 1 Satz 5)

Rn. 132 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das sog. Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) vom 05.01.2007 (BGBl. I 2007, S. 10ff.) wurde § 289 Abs. 1 um einen Satz 5 ergänzt, nach dem die gesetzlichen Vertreter bestimmter kap.-marktorientierter UN eine Erklärung zur Ordnungsmäßigkeit des Lageberichts abgeben müssen. Damit wurden die Vorgaben der Transparenz-R 2004/109/EG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gliederung der Bilanz

Rn. 54 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Bericht des Rechtsausschusses heißt es zu § 247 Abs. 1, ein "vereinfachtes Gliederungsschema für alle Kaufleute" sei nicht in das Gesetz aufgenommen worden, "weil die Entscheidung über die Gliederung dem Kaufmann vorbehalten bleiben soll, der dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten hat" (BT-Drs. 10/4268, S. 98; vgl. hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift stimmt, abgesehen von einigen sprachlichen Änderungen, inhaltlich mit der Bestimmung des § 186 AktG 1937 überein. Um zu verdeutlichen, dass das Verbot des § 231 Satz 1 AktG nicht für den Fall des § 232 AktG (vormals: § 185 AktG 1937) gilt, wurde die Reihenfolge beider Paragrafen vertauscht (vgl. Kropff (1965), S. 321). Durch das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / b) Buch- oder Giralgeld

Im Ergebnis ist eine zivilrechtliche Betrachtung für das Vorliegen eines Vermögenswertes maßgeblich, es ist also als Gegenstand alles gemeint, was selbständig rechtlich übertragbar sein kann, wozu u.a. bewegliche und unbewegliche Sachen sowie Forderungen oder sonstige Vermögensrechte gehören. Auch wenn das Gesetz für den Wert des Gegenstandes keine Geringfügigkeitsgrenze bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Rn. 81 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des UN sind nach § 289 Abs. 1 Satz 3 auch die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im JA ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Mit dieser Vorgabe werden die Anforderungen an die Analyse weiter konkretisi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Grundsätze der Lageberichterstattung

Rn. 36 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Ermessensspielraum bei der inhaltlichen und formalen Gestaltung des Lageberichts wird weiter durch die Grundsätze der Lageberichterstattung eingeschränkt. Diese sind nicht im Gesetz kodifiziert, leiten sich aber aus dem Zweck der Informationsvermittlung, der Generalnorm und dem allg. Grundsatz einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Auftreten besonderer Umstände

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Gesetz äußert sich nicht detailliert zur Abgrenzung der Umstände, die eine Änderung der Darstellungsform rechtfertigen. Durch die Formulierung "in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände" wird jedoch klargestellt, dass die Umstände derart besonders sein müssen, dass sie nur sehr selten auftreten. Alle Umstände, die sich üblicherweise häu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 316a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)) erstmals in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Ziele des FISG sind es, sowohl der Integrität und Stabilität des Kap.-Marktes zu dienen als auch das Vertrauen der Anleger in den deutschen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift geht zurück auf die Regelung des § 185 AktG 1937. Gegenüber der Fassung des § 185 AktG 1937 ist jedoch der Anwendungsbereich von § 232 AktG 1965 erweitert und die Berücksichtigung des Nichteintritts zu hoch angenommener Verluste bereits bei der Aufstellung des JA für das im Zeitpunkt des Beschlusses über die vereinfachte Kap.-He...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ergebnis

Rn. 99 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Alle, die den JA von Kaufleuten und PersG, die nicht unter § 264a zu subsumieren sind, eigenverantwortlich aufstellen (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB) oder JA für andere erstellen bzw. bei der Erstellung mitwirken, also ggf. auch der StB und/oder der Bilanzbuchhalter (vgl. Mühlberger, DStR 1978, S. 211; Maul, WPg 1980, S. 465 (468)), müssen sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Postenstetigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Postenstetigkeit verlangt eine Identität der Zuordnung von gleichartigen Geschäftsvorfällen zu den einzelnen in Bilanz, GuV und Anhang dargestellten Posten im Zeitablauf, um auf diesem Weg für eine Vergleichbarkeit der Einzelposten in aufeinander folgenden JA zu sorgen. Sie bezieht sich damit zunächst auf die im Gesetz angeführten Wahlrec...mehr