Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) mit Wirkung zum 1.1.2017 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 2 trifft Übergangsregelungen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen. Abs. 2 Satz 1 eröffnet nach der Gesetzesbegründung die Möglichkeit, Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen in der außer Kraft getretenen Form übergangsweise auch im Ausbildungsjahr 2020/2021 noch anbieten zu können. In dieser Zeit steht die begleitende Phase der weiterentwickelten Assistierten A...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflegepersonen in Pflegezeit Rz. 5 Unter Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ist die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu verstehen. Während der Pflegezeit sind Beschäftigte ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinisch...mehr

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Sauer, SGB III § 436 Zweite... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 434i enthält die Übergangsregelung zur Änderung der Versicherungspflicht im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen (Mini-Jobs). Die Vorschrift hat keine praktische Bedeutung mehr. Die Beibehaltung des Status des Arbeitnehmers ist bei späteren Änderungen in Bezug auf die geringfügigen Beschäftigungen von den dazu ergehenden/ergangenen Regelungen abhängig.mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundlage der Vorschrift Rz. 3 Die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen, die bislang auf die Bundesanstalt für Arbeit (ab 2004: Bundesagentur für Arbeit) und auf die Zollverwaltung aufgeteilt waren, werden weitgehend bei der Zollverwaltung gebündelt. Bei der ...mehr

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Sauer, SGB III § 455 Sieben... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Anwendung von Regelungen im SGB III mit Wirkung zum 1.8.2022. Dabei handelt es sich um Vorschriften, die durch das BAföG-ÄndG 2022 geändert worden sind. Nach der Umsetzung der Neuregelungen kommt der Vorschrift kein weiterer Anwendungsbereich mehr zu.mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung sieht die Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie weitere Anpassungen bei der Berufsausbildungsbeihilfe und beim Ausbildungsgeld ab dem 1.8.2019 und die Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge ab dem 1.8.2020 sowie ab 1.8.2021 auch für die laufenden Bewilligungen vor. Die Vorschrift ist überholt. Sie hat keinen Anwendungsbereich mehr.mehr

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Sauer, SGB III § 453 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Übergangsregelung greift die Fälle auf, in denen die Deutsche Rentenversicherung vor Änderung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV mit Wirkung zum 1.4.2022 bereits die Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung nach dem früheren Verfahren geprüft und bejaht und zudem durch Verwaltungsakt festgestellt hat. Rz. 4 In diesen Fällen gilt die aufgehobene Vors...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.1 Bedarfssätze zur Berufsausbildungsbeihilfe

2.1.1 Übersicht über Bedarfssätze zur Berufsausbildung Rz. 5mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.3 Angestellte

Rz. 14 Abs. 2 regelt den Übergang der Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten auf den Bund. Die Überleitung erfolgt unter den für Beamtinnen und Beamte in Abs. 1 normierten Voraussetzungen (vgl. insbesondere. Anm. 5 bis 8). Rz. 15 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass die Bundesrepublik Deutschland als neuer Arbeitgeber kraft Gesetzes zugleich in die arbeitsvertraglichen Rechte un...mehr

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Sauer, SGB III § 436 Zweite... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung legt dem Arbeitnehmer, der nach alter Rechtslage versicherungspflichtig war, nach neuer Rechtslage jedoch ab 1.4.2003 versicherungsfrei wäre, die Obliegenheit auf, sich durch Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ein solcher Fall liegt typischerweise bei einem Entgelt von mehr als 325,00 EUR bis zu 400,00 EUR monatlich vor. Rz. 3 Stellt de...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.1 Grundlage der Vorschrift

Rz. 3 Die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen, die bislang auf die Bundesanstalt für Arbeit (ab 2004: Bundesagentur für Arbeit) und auf die Zollverwaltung aufgeteilt waren, werden weitgehend bei der Zollverwaltung gebündelt. Bei der Bundesagentur für Arbeit ver...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.1.2 Übersicht über Bedarfssätze zu berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.1.4 Übersicht über Bedarfssätze für sonstige Aufwendungen

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2.3 Übersicht über Freibeträge vom Einkommen Auszubildender

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2.1 Übersicht über Freibeträge bei auswärtiger Unterbringung

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zu Neuregelungen der Versicherungspflicht auf Antrag (§ 28a), zur Zahlung einer Weiterbildungsprämie an Arbeitnehmer (§ 131a) und zur Bemessung des Arbeitslosengeldes (Alg) für Zeiten einer Berufsausbildung im Bemessungszeitraum in einer außerbetrieblichen Einrichtung (§ 151). Abs. 1 gewährt Personen, die sich am 1.8.2016 berei...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.3.2 Übersicht über Bedarfssätze bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und Grundbildung

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2.3 Bemessung des Arbeitslosengeldes nach außerbetrieblicher Ausbildung (§ 151)

Rz. 7 Abs. 3 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 maßgebende Bemessungsregelung, nach der für Zeiten einer Berufsausbildung, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung durchgeführt wurde (§ 25 Abs. 1 Satz 2), die erzielte Ausbildungsvergütung zugrunde zu legen ist. Wurde eine Ausbildungsvergütung nic...mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2.1 Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28a)

Rz. 3 Abs. 1 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 neuen Weiterversicherungstatbestände der Inanspruchnahme einer Elternzeit nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) und der beruflichen Weiterbildung, wenn dadurch ein beruflicher Aufstieg ermöglicht, ein beruflicher Abschluss vermittelt oder zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.4.2 Übersicht über Leistungen zu den Kosten für Unterbringung und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.5 Personalvertretung

Rz. 29 Abs. 7 betrifft das passive Wahlrecht zu den Personalvertretungen der Zollverwaltung. Die übergeleiteten Beamten und Angestellten besitzen es auch dann, wenn sie noch nicht seit 6 Monaten dem Geschäftsbereich ihrer neuen obersten Dienstbehörde angehören. Rz. 30 Die Regelung gewährleistet, dass die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Dienststelle der Zollver...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Versicherungspflicht von Pflegepersonen, die zur Pflege einer pflegebedürftigen Person eine Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 PflegezeitG in Anspruch nehmen (§ 26 Abs. 2b in der bis zum 31.12.2016 maßgebenden Fassung) sowie für Pflegepersonen, die wegen der Pflege eines Angehörigen ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag be...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass die Beamtinnen und Beamten der Arbeitsmarktinspektion der Bundesagentur für Arbeit – mit Ausnahmen – ab 1.1.2004 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte im Dienst der Zollverwaltung sind. Abs. 2 leitet die Angestellten der Bundesagentur in den Dienst der Zollverwaltung über. Die Bundesrepublik Deutschland tritt in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpun...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt sicher, dass die begünstigenden Regelungen jeweils ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch von den Agenturen für Arbeit umzusetzen sind. Das bedeutet, dass die jeweiligen Träger ihre Leistungsgewährung auch in laufenden Fällen termingerecht umstellen müssen. Rz. 4 Die Bundesagentur für Arbeit hat den Agenturen für Arbeit Tabellen über Bedarfssätze...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.1.1 Übersicht über Bedarfssätze zur Berufsausbildung

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.1.3 Übersicht über Bedarfssätze zur Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen in Berufsausbildung

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2.4 Übersicht über Freibeträge vom Einkommen der Eltern sowie Ehegatten/Lebenspartner

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2.2 Übersicht über Freibeträge als Sozialpauschale

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.3.1 Übersicht über Bedarfssätze bei Berufsausbildung und Unterstützte Beschäftigung

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.3.3 Übersicht über Bedarfssätze für Werkstätten für behinderte Menschen sowie andere Leistungsanbieter

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Sauer, SGB III § 439 Siebte... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine Übergangsregelung zur Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld (Alg). Sie begünstigt im Grundsatz lebensältere Arbeitslose, die von der Neufassung des § 127 a. F. allein deshalb nicht profitieren können, weil ihr Anspruch auf Alg bereits vor dem 1.1.2008 entstanden ist. Vorausgesetzt wird lediglich, dass die Arbeitslosenversicheru...mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2.2 Weiterbildungsprämie an Arbeitnehmer (§ 131a)

Rz. 5 Abs. 2 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 nach § 131a Abs. 3 zu zahlende Prämie in Höhe von 1.000 EUR nach Bestehen einer einschlägig geregelten Zwischenprüfung (§ 131a Abs. 3 Nr. 1) und in Höhe von 1.500 EUR nach Bestehen der Abschlussprüfung (§ 131a Abs. 3 Nr. 2) an Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu eine...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.4.1 Übersicht über Freibeträge vom Einkommen

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Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Übergangsrecht zum 7. SGB IV-ÄndG, das seit dem 1.7.2020 in vielen Schritten in Kraft tritt. Konkret betroffen sind Vorschriften, die mit Wirkung zum 1.7.2020 (§ 25) oder zum 1.1.2023 geändert (§§ 312, 312a, 313 und 404 Abs. 2 Nr. 19 bis 21) oder neu gefasst worden sind (§ 313a). Für die Versicherungspflicht von Auszubildenden wird die praxisi...mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gesetzestechnisch besteht § 451 ab 1.7.2020 nur aus der Regelung über die Versicherungspflicht von praxisintegrierten Ausbildungen. Am 1.1.2023 wurde die Vorschrift zum Abs. 1. Die ursprünglich im Entwurf des § 451 enthaltene Übergangsvorschrift zu Bescheinigungspflichten und darauf bezogene Bußgeldvorschriften wurde zu diesem Zeitpunkt als Abs. 2 angefügt. Die Vorschr...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.4 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten

Rz. 26 Abs. 6 regelt die Tragung der finanziellen Lasten für die Versorgungsbezüge der Beamten. Für die bis zur Überleitung in den Dienst des Bundes zurückgelegten Dienstzeiten ist die Bundesagentur zur Tragung verpflichtet, für die Zeiten seit der Übernahme der Bund. Die Durchführung der Versorgungslastenteilung erfolgt entsprechend den Maßgaben der Abs. 2 bis 5 des § 107b ...mehr

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Sauer, SGB III § 445 Fünfun... / 2.1 Anwendung der Vorschriften mit erhöhten Förderbeträgen zur beruflichen Ausbildung

Rz. 3 Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber eine gegenüber der allgemeinen Vorschrift des § 422 vorrangige Spezialregelung geschaffen. Die Vorschrift gewährleistet, dass nach dem Inkrafttreten der erhöhten Förderbeträge zur Förderung der beruflichen Ausbildung Betroffene nicht nur in Neufällen, sondern auch in laufenden Förderfällen von der Erhöhung der Leistungen profitier...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.2 Beamtinnen und Beamte

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 regelt den Übergang der Beamtinnen und Beamten. Er betrifft alle Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur, die vor dem 2.7.2003 die o. g. Aufgabe bei den Arbeitsämtern, den Landesarbeitsämtern und der Hauptstelle der Bundesanstalt (ab 2004: Agenturen für Arbeit, Regionaldirektionen, Zentrale der Bundesagentur für Arbeit) bereits tatsächlich ganz oder über...mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 2.2 Versicherungspflicht von Auszubildenden

Rz. 4 § 25 Abs. 1 Satz 2 ist mit Wirkung zum 1.7.2020 neu gefasst worden. Bis zum 30.6.2020 beschränkte sich die Vorschrift darauf, Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, sowie Teilnehmer an dualen Studiengängen den Beschäftigten zur Berufsausbildung i. S. d. § 25...mehr

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Sauer, SGB III § 456 Zwölft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält Übergangsrecht zu den Vorschriften nach §§ 87a, 131a und 148, die von Regelungen durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.7.2023 betroffen sind. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt, dass § 87a Abs. 2 auch anzuwenden ist, wenn die berufliche Weiterbildung vor dem 1.7.2023 begonnen hat und nach dem 30.6.2023 beendet worden ist. Die Regelung soll nach der Gesetz...mehr

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Sauer, SGB III § 457 Achtes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 457 bezieht sich auf versicherungspflichtige Personen in der Zeit, für die sie von einer Pflegekasse, einem privaten Versicherungsunternehmen, der Festsetzungsstelle für die Beihilfe oder dem Dienstherrn Pflegeunterstützungsgeld beziehen bzw. als Pflegeperson einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI, der Leistungen aus der Pflegeversich...mehr

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Sauer, SGB III § 439 Siebte... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Die Vorschrift fokussiert auf die älteren Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1.1.2008 einen Anspruch auf Alg erworben haben und deshalb von der Verlängerung der Anspruchsdauer nach § 127 Abs. 2 nicht profitieren können. Die Regelung verfolgt das Ziel, diesen Personenkreis pauschal an der Begünstigung durch die Neuregelung zu beteiligen. Rz. 8 Die Vorschrift sieht eine pa...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.1 Pflegepersonen in Pflegezeit

Rz. 5 Unter Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ist die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu verstehen. Während der Pflegezeit sind Beschäftigte ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 455 Sieben... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift folgt dem Vorbild des § 445 in Zusammenhang mit dem 25. BAföG-ÄndG 2016. Betroffen sind die Vorschriften § 54a – Einstiegsqualifizierung. Der Zuschuss zur Vergütung von bisher höchstens 247,00 EUR monatlich wurde für Arbeitgeber auf bis zu 262,00 EUR monatlich erhöht, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen. Der Zuschuss betrifft die von ...mehr

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Sauer, SGB III § 445 Fünfun... / 2.2 Angepasste Förderbeträge zur beruflichen Ausbildung

Rz. 6 Durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz sind die Förderbeträge nach den §§ 54a, 61 bis 62, 67, 116 sowie 123 bis 126 entsprechend der im BAföG unmittelbar geregelten Förderung zum 1.8.2016 angepasst worden. § 445 stellt sicher, dass die erhöhten Fördersätze ab dem 1.8.2016, also ab der Jahreskohorte 2016/2017, auch in laufenden Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zur be...mehr

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Sauer, SGB III § 456 Zwölft... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift trifft 3 Übergangsregelungen zu Rechtsänderungen im SGB III aufgrund des 12. SGB II-ÄndG. Die Neuregelungen sind am 1.7.2023 in Kraft getreten. Rz. 4 Abs. 1 betrifft das Weiterbildungsgeld nach § 87a. Es stellt eine neue arbeitsmarktpolitische Leistung nach dem SGB III dar. § 87a ist dazu mit Wirkung zum 1.7.2023 neu in das SGB III eingefügt worden. Auf T...mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 2.3 Bescheinigungspflichten und darauf bezogene Bußgeldtatbestände

Rz. 9 Abs. 2 bestimmt seit 1.1.2023 die Fälle, in denen das bis zum 31.12.2022 maßgebende Recht weiterhin anzuwenden ist. Das ist immer dann der Fall, wenn am 1.1.2023 das Versicherungsverhältnis bzw. die Nebenerwerbstätigkeit beendet war. Rz. 10 Die Vorschriften zur Arbeitsbescheinigung wurden zum 1.1.2023 nach der Gesetzesbegründung im Hinblick auf die Neuregelungen zum ele...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 1.4.2004 wurde Abs. 1 geändert und Abs. 2a aufgehoben durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I ...mehr

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Sauer, SGB III § 419 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 421t nach § 419 überführt. § 421t war zum 1.2.2009 durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland v. 2.3.2009 (BGBl. I S. 416) in das SGB III eingefügt worden. Mit Wirkung zum 1.7.2...mehr