Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 28.12.2011 als § 434x in das SGB III eingefügt. Durch Art. 2 dieses Gesetzes wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst und von § 434x nach § 443 überführt.mehr

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854)von § 434s nach § 440 überführt. § 434s wurde zuvor durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) zum 1.1.2009 in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 1.8.2...mehr

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Sauer, SGB III § 435 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434f nach § 435 überführt. § 434f war durch Art. 3 Nr. 35 des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) eingefügt worden und am 27.3.2002 in ...mehr

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Sauer, SGB III § 452 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält ein Übergangsrecht aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Dieses Gesetz v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) enthielt ursprünglich neue §§ 449 und 450 (Art. 30 Nr. 1 und 10), die Angaben waren jedoch bereits belegt. Deshalb bedurfte es in rechtsförmlicher Hinsicht ihrer Aufhebung, die mit Art. 89 Nr. 4 des Gesetzes über ...mehr

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Sauer, SGB III § 452 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 35 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) mit Wirkung zum 1.1.2024 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 449 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Beitragstragung bei außerbetrieblicher Berufsausbildung abweichend von § 346 Abs. 1b. § 346 regelt grundsätzlich, wer die Beiträge zur Arbeitsförderung zu tragen hat, wenn die versicherte Person beschäftigt ist. Rz. 2a § 346 Abs. 1b regelte bis zum 31.12.2019, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitsförderung für Auszubildende, die in einer...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 ein neuer Abs. 1 eingefügt. Dadurch werden die früheren Abs. 1 und 2 zu den Abs. 2 un...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt (ab 1.10.2022 als Abs. 1) den Übergang zur Anwendung des § 76 Abs. 7 Satz 2. § 76 enthält Vorschriften zur Förderung außerbetrieblicher Berufsausbildungen. § 76 Abs. 7 bestimmt die Erstattung der zu zahlenden Ausbildungsvergütung an den Träger, der die außerbetriebliche Berufsausbildung durchführt. Rz. 2a Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes ...mehr

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Sauer, SGB III § 449 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 449 setzt Übergangsrecht für Fälle, in denen eine außerbetriebliche Berufsausbildung, während der der Arbeitgeber die Beiträge nach § 346 Abs. 1b i.d. bis zum 31.12.2019 maßgebenden Fassung alleine zu tragen hatte, vor dem 1.1.2020 begonnen wurde. In diesen Fällen gilt das bis zum 31.12.2019 maßgebende Recht weiter. Rz. 4 Die Übergangsvorschrift ist nicht mit dem inso...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.4 Außertarifliche Arbeitsverhältnisse (Abs. 6)

Rz. 15 Abs. 6 regelt die Anwendung von § 389 n. F. über die Begründung von Anstellungsverhältnissen mit dem neu definierten Personenkreis der obersten Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit. Dafür benennt die Vorschrift 2 Fallgestaltungen: einerseits die Übertragung einer in der Neufassung enthaltenen Funktion und andererseits die Fortführung einer der in der Neufassung...mehr

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Sauer, SGB III § 453 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 16.7.2021 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.4.2022 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022 in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde der Wortlaut der Vorschrift mit Wirkung zum 1.10.2022 zu Abs. 1 und die Abs. 2 und 3 angefügt. Durch d...mehr

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Sauer, SGB III § 448 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Übergangsrecht zur Neufassung des Zugangs von Ausländern zur Förderung von Berufsausbildung und Berufsvorbereitung, wodurch neben der Grundnorm des § 59 auch die Regelung in § 132, die den Zugang nach § 59 befristet erweitert hatte, aufgehoben worden ist. Satz 1 der Regelung verhindert, dass die Möglichkeit der Förderung von Gestatteten, bei ...mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 neu in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wird durch dasselbe Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst.mehr

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Sauer, SGB III § 456 Zwölft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2023 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 452 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschrift greift den Wegfall des Bundesversorgungsgesetzes durch das Inkrafttreten des SGB XIV auf, insbesondere die Ersetzung des Versorgungskrankengeldes durch das Krankengeld der Sozialen Entschädigung. Das Versorgungskrankengeld löst durch die Regelungen dieselben Rechtsfolgen aus wie das Krankengeld der Sozialen Entschädigung (Abs. 1). Die Übergangsregelung g...mehr

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zu Rechtsänderungen, die durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft getreten sind. Rz. 3 Abs. 1 betrifft die Freistellung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante von der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung ab 1.1.2009. Der Gesetzgeber gewährt in Übergangsfällen Vertrauenss...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zunächst für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen und Maßnahmen der Assistierten Ausbildung. Mit Wirkung zum 1.1.2021 tritt eine weitere Übergangsregelung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Kraft. Ursprünglich wurde ein § 450 durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. ...mehr

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Sauer, SGB III § 438 Gesetz... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 § 438 enthielt seit dem 1.4.2012 nur noch eine Übergangsregelung zur Abschaffung des Winterausfallgeldes bei Überführung der weiteren Winterbauleistungen in den Rechtskreis des Kurzarbeitergeldes. Die Regelung trug dem Umstand Rechnung, dass bei einem Regelbemessungszeitraum für das Arbeitslosengeld von einem Jahr Bemessungszeiträume erst dann nicht mehr in die Zeit fal...mehr

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Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelungen sollten die Gleichbehandlung bisher festgestellter Erwerbsminderungen (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit) mit Feststellungen der Erwerbsminderungen (teilweise Erwerbsminderung, volle Erwerbsminderung) nach dem SGB VI nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gewährleisten und auf die Einbeziehung in de...mehr

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Sauer, SGB III § 457 Achtes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2024 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 439 Siebte... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434r nach § 439 überführt. Die Vorschrift wurde zuvor zum 1.1.2008 als § 434r durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2007 (BGBl. I S. 3245) in das S...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung bei Auszubildenden

Rz. 3 § 454 ist eine Übergangsvorschrift. Sie hat naturgemäß nur eine zeitlich begrenzte Bedeutung. Die Vorschrift schützt vor Anwendung neuen Rechts zugunsten Auszubildender, wenn die im Einzelfall zur Förderung des Trägers einer außerbetrieblichen Berufsausbildung für die Erstattung maßgebende Ausbildungsvergütung vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 76 Abs. 7 Satz 2 ve...mehr

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Sauer, SGB III § 455 Sieben... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes v. 15.7.2022 (BGBl. I S. 1150) mit Wirkung zum 1.8.2022 in des SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 445 Fünfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2475) mit Wirkung zum 1.1.2015 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1025) mit Wirkung zum 1.8.2019 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 436 nach § 437 überführt. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) in des SGB III eingefügt. Abs. 7 ist zum 1.1.2004 angefügt worde...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.2 Trägerzulassung und Anerkennung als fachkundige Stelle (Abs. 3 und 4)

Rz. 7 Abs. 3 bestimmt im Grundsatz, dass Träger bis zum Jahresende 2012 keine Zulassung nach § 176 benötigten. Dies gilt allerdings nicht, soweit Träger Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung durchführen oder durchführen lassen wollen. Daher müssen die Agenturen für Arbeit zunächst Träger mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragen, bis ein ausreichendes ...mehr

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Sauer, SGB III § 448 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 132 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a. F. betraf Personen mit Aufenthaltsgestattung, bei denen eine gute Bleibeperspektive angenommen wird, für geduldete Personen sowie für Inhaber verschiedener humanitärer Aufenthaltstitel. Für sie eröffnete § 132 befristet und in Abhängigkeit von Status und Aufenthaltsdauer den Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung. Damit will der Gese...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.5 Berufseinstiegsbegleitung (Abs. 7)

Rz. 18 Abs. 7 ist ausweislich des Gesetzestextes als Spezialvorschrift gegenüber § 422 Abs. 1 Nr. 3 anzusehen. Die Aufhebung des § 421s zum 1.4.2012 und das Inkrafttreten der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 in modifizierter Form sind Rechtsänderungen, auf die grundsätzlich § 422 angewendet werden könnte. Bei der Neubesetzung einer Maßnahme mit einem Teilnehmer auf einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 453 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Übergang zum geänderten Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV, das seit dem 1.4.2022 gilt, und mit dem eine Aufhebung des § 336 zu demselben Zeitpunkt einhergegangen ist. Rz. 2a Das frühere Recht nach § 336 ist demnach weiterhin anzuwenden, wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund im Verfahren nach § 7a Abs. 1 SGB IV in der bis zum 31....mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.3 Beitragspflicht und Beitragslastverteilung in Fällen des Abs. 1 (Abs. 3)

Rz. 17 Am 1.10.2022 ist zusätzlich ein ergänzender Abs. 3 in Kraft getreten. Diese Vorschrift regelt die übergangsweise Bestimmung des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts und der Beitragslastverteilung. Im Übergangsfall des Abs. 1, so der Wortlaut der Vorschrift, gelten danach § 134 SGB IV einerseits und § 346 Abs. 1a i. d. F. bis zum 30.9.2022 andererseits. Einen § 134...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.1 Versicherungsfreiheit von öffentlich geförderten Beschäftigungen, Anwendung der Sperrzeitvorschrift (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Abs. 1 stellte als Übergangsregelung sicher, dass trotz der Neufassung des § 27 Abs. 3 Nr. 5, der in Bezug auf die Versicherungsfreiheit nur noch die Beschäftigungen nach § 16e SGB II nennt, Beschäftigungen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 260 ff. a. F. und Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II in der bis zum 31.3.2012 maßgebenden Fassung auch über den 31.3.201...mehr

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Sauer, SGB III § 435 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung wird in der Gesetzesbegründung als notwendig erachtet, weil eine andere Verwendung weder bei der Bundesagentur für Arbeit noch einem anderen Dienstherrn möglich sei. Dies trifft für die beiden Ämter bei der Bundesagentur für Arbeit aus tatsächlichen Gründen zu, hinsichtlich anderer Dienstherren nach Ansicht des Gesetzgebers vor allem deshalb, w...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.2 Übergangsregelung für Beschäftigte im Arbeitsentgeltbereich von 450,01 EUR bis 520,00 EUR

Rz. 9 Die Regelung des Abs. 2 ergänzt mit Wirkung zum 1.10.2022 die Übergangsregelung des Abs. 1. Gegenstand der weiteren Übergangsregelung in Abs. 2 ist die (weitere) Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung der Personen, die durch die neuen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung ab 1.10.2022 aus dem versicherungspflichtigen Bereich in den versicherungsfreien Bereich "...mehr

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Sauer, SGB III § 436 Zweite... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434i nach § 436 überführt. § 434i war durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) zum 1.4.2003 in das SGB III eingefügt worden. Im Zusammenhang mit der Über...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.3 Beamtenverhältnisse auf Zeit (Abs. 5)

Rz. 9 Abs. 5 enthält eine Übergangsvorschrift für oberste Führungskräfte, die unmittelbar vor Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt einen Dienstposten im Beamtenverhältnis auf Zeit (§ 390 a. F.) wahrgenommen haben. Die Vorschrift dient der Gleichbehandlung mit Beamten, denen bereits ein Amt auf Grundlage des bisherig...mehr

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Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Abs. 1 gewährleistet die Einbeziehung von Erwerbsunfähigkeitsrenten nach früherem Recht in den Kreis der Versicherungspflicht auslösenden Renten wegen voller Erwerbsminderung, sofern die Maßgaben des § 26 Abs. 2 Nr. 3 erfüllt sind. Die Abgrenzung dauerhaft nicht verfügbarer Arbeitnehmer erfolgt durch Abs. 1a (Versicherungsfreiheit nach § 28). Das BSG hat weder beanstan...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.2 Pflegepersonen mit Antragsversicherungspflichtverhältnis

Rz. 9 Die Antragspflichtversicherung nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in der bis zum 31.12.2016 maßgebenden Fassung setzt insbesondere Pflegebedürftigkeit der gepflegten Person mindestens der Pflegestufe I und eine Pflegetätigkeit von wenigstens 14 Stunden wöchentlich voraus. Im Regelfall wird die Pflegeperson die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2b ...mehr

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Sauer, SGB III § 445 Fünfun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Anwendung der Anpassung von Förderbeträgen zur beruflichen Ausbildung im SGB III. Sie bestimmt den Zeitpunkt, ab dem die erhöhten Förderbeträge gelten. Sie ist überholt.mehr

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Übergangsregelung des Abs. 1 stellt sicher, dass Personen, die eine Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante wahrnehmen, also im Grundsatz in regulärer Beschäftigung stehen, bis zum Ende der Arbeitsgelegenheit versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung bleiben. Damit können die betroffenen Personen auch noch mit Beschäftigungszeiten aus der Arbeitsgelegenheit, di...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.3 Bedarfssätze zum Ausbildungsgeld

2.3.1 Übersicht über Bedarfssätze bei Berufsausbildung und Unterstützte Beschäftigung Rz. 13mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.4 Freibeträge zum Ausbildungsgeld

2.4.1 Übersicht über Freibeträge vom Einkommen Rz. 16mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Gesetzestechnisch besteht § 451 ab 1.7.2020 nur aus der Regelung über die Versicherungspflicht von praxisintegrierten Ausbildungen. Am 1.1.2023 wurde die Vorschrift zum Abs. 1. Die ursprünglich im Entwurf des § 451 enthaltene Übergangsvorschrift zu Bescheinigungspflichten und darauf bezogene Bußgeldvorschriften wurde zu diesem Zeitpunkt als Abs. 2 angefügt...mehr

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Sauer, SGB III § 445 Fünfun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendung der Vorschriften mit erhöhten Förderbeträgen zur beruflichen Ausbildung Rz. 3 Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber eine gegenüber der allgemeinen Vorschrift des § 422 vorrangige Spezialregelung geschaffen. Die Vorschrift gewährleistet, dass nach dem Inkrafttreten der erhöhten Förderbeträge zur Förderung der beruflichen Ausbildung Betroffene nicht nur in Neufäl...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2 Freibeträge zur Berufsausbildungsbeihilfe

2.2.1 Übersicht über Freibeträge bei auswärtiger Unterbringung Rz. 9 2.2.2 Übersicht über Freibeträge als Sozialpauschale Rz. 10mehr

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Sauer, SGB III § 457 Achtes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass § 349 Abs. 5 Satz 2 und 3 in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung für Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses nach § 26 Abs. 2 Nr. 2b und § 26 Abs. 2b bis zum 31.12.2023 weiterhin Geltung hat. Die Vorschrift ist durch Zeitablauf seit dem 1.1.2024 überholt.mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28a) Rz. 3 Abs. 1 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 neuen Weiterversicherungstatbestände der Inanspruchnahme einer Elternzeit nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) und der beruflichen Weiterbildung, wenn dadurch ein beruflicher Aufstieg ermöglicht, ein beruflicher Abschluss vermittelt...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 434x enthielt eine Übergangsregelung in Abs. 1 zur Änderung beim Gründungszuschuss mit Wirkung v. 28.12.2011 (§§ 57, 58), die mit Wirkung v. 1.4.2012 unverändert in § 132 übernommen wurde. Rz. 2a Abs. 1 der Neufassung bestimmt die Versicherungsfreiheit von Beschäftigungen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II ungeachtet der Änderun...mehr