Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / II. Exklusive Informationsfunktion

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die gegenüber dem Einzelabschluss andere Rechtsstellung des Konzernabschlusses kommt auch darin zum Ausdruck, dass an den Konzernabschluss keine formalen Rechtskonsequenzen gebunden sind, auch deshalb, weil die hier im Vordergrund stehende wirtschaftliche Einheit rechtlich schwer greifbar ist (Rz. 57). Im Gegensatz zum Einzelabschluss fehlt es, abgeseh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermäßigung des Entlastungsbetrags bei zeitweisem Nichtvorliegen der Voraussetzungen (§ 24b Abs 4 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei dem Entlastungsbetrag nach § 24b Abs 2 S 1 EStG, dem erhöhten Entlastungsbetrag nach § 24 Abs 2 S 2 EStG sowie dem für die VZ 2020 und 2021 gem § 24b Abs 2 S 3 EStG aF erhöhten Entlastungsbetrag nach § 24b Abs 2 S 1 EStG handelt es sich jeweils um einen Jahresbetrag. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des § 24b A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Änderungen

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nachfolgender tabellarischer Übersicht sind neben Gesetzesänderungen auch Aktivitäten des DRSC zu entnehmen (s. ergänzend Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 7 f.):mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, BB 1966, 1405; Forster/Havermann, Zur Ermittlung der konzernfremden Gesellschaftern zustehenden Kapital- und Gewinnanteile, WPg. 1969, 1; Lanfermann/Stolberg, Zur Kapitalkonsolidierung bei gegenseitigen Beteiligungen, WPg. 1970, 353; Havermann, Methoden der Bil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXVI. Angaben zu Erträgen und Aufwendungen außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung (Abs. 1 Nr. 23)

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind Angaben zu Erträgen und Aufwendungen außergewöhnlicher Größenordnung zu machen, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Anzugeben sind Art und Betrag der Erträge bzw. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. Bedeutung (Grottel in Beck BilKomm.13, § 314 HGB Rz. 127). Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernlageberichts

Rz. 71 [Autor/Zitation] Zum subjektiven Geltungsbereich der Vorschriften zur Aufstellung eines Konzernlageberichts s. Rz. 21 ff. Der Konzernlagebericht muss in jedem Jahr dem Konzernabschluss beigegeben werden; eine Rechnungslegung ohne den Konzernlagebericht wäre unvollständig. Erleichterungen bei der Aufstellung des Konzernlageberichts sind im Gesetz nicht vorgesehen; eine ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Tz. 13 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wie ausgeführt, muss die die Buchführung einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Vermögenslage des Unternehmens (hier: des Verbandes, Vereins) vermitteln. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Oberster Grundsatz für eine ordnungsgemäße Buchführung ist somit also die Klarheit und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Kropff, Aktiengesetz – Textausgabe des Aktiengesetzes vom 6. 9. 1965 und des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz vom 6. 9. 1965 mit Begründung des Regierungsentwurfs und Bericht des Rechtsausschusses des BT, 1965 (zitiert "Aktiengesetz"); Kohlstruck, Ertragsteuern im Konzernabschluß nach dem AktG 1965, DB 1966, 949; Dreger, Der Konzernabschluß – Grundsätze ordnungsmäßiger K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 71 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter [130] gewählt werden. In solchen Fällen kann die Arbeit des Rechtsanwalts von der Beratung in die Begleitung oder Übernahme einer Bevollmächtigung übergehen. Rz. 72 Es hat für den Vollmachtgeber Vorteile, wenn ein Rechtsanwalt ...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Zuständigkeit (§ 50 FamFG)

Nach früherer Rechtslage (s.o. unter I. 1) war die einstweilige Anordnung Teil des Hauptsacheverfahrens, die Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung war nicht geregelt mit der Folge, dass das Hauptsachegericht zwangsläufig zuständig war; hauptsache-unabhängige ("isolierte") einstweilige Anordnungen waren gesetzlich nicht vorgesehen. Bei der Neugestaltung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensentscheidung

Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Entscheidung der Familienkasse über die Abzweigung hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es handelt sich um einen VA mit Doppelwirkung. Dies betrifft sowohl die Frage, ob bei dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 Abs 1 S 1, 3 EStG ggf iVm § 74 Abs 1 S 4 EStG eine Abzweigung zu erfolgen hat, als auch die Entscheidung über die H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, St/NA 2/1967, WPg. 1967, 488; IDW, Arbeitskreis "Weltbilanz", Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß, 1977; IDW, Arbeitskreis "Weltabschlüsse" der Schmalenbach-Gesellschaft, ZfbF 1979, Sonderheft 9; Biener/Schatzmann, Konzernrechnungslegung, 1983; Kommission Rechnungswesen im Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V., Stellungnah...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausweis des Ausgleichs an außenstehende Gesellschafter bei bestehendem Gewinnabführungsvertrag (§ 158 Abs. 2 AktG)

Rz. 191 [Autor/Zitation] Gemäß § 158 Abs. 2 AktG iVm. § 298 Abs. 1 HGB ist vom Ertrag aus einem Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrag ein vertraglich zu leistender Ausgleich an außenstehende Gesellschafter abzusetzen bzw. der den Ertrag übersteigende Betrag unter den Aufwendungen aus der Verlustübernahme auszuweisen. Die Vorschrift gilt nach dem Wortlaut des Gese...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / 1. Kann der Rechtsuchende an eine Schuldnerberatung verwiesen werden?

Diese Frage ist eindeutig mit "Ja" zu beantworten. Da die Gewährung von Beratungshilfe dem sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ergebenden Subsidiaritätsgrundsatz unterliegt, ist für die Beratungshilfe von vorneherein kein Raum, wenn anerkannte Schuldnerberatungsstellen i.S.d. § 305 Ans. 1 Nr. 1 InsO existieren und dem Schuldner deren Inanspruchnahme zumutbar ist.[12] Schuldnerbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Behandlung bei Umstellung der Fremdwährung auf Euro

Rz. 84 [Autor/Zitation] Für den Fall, dass ein EU-Mitgliedstaat seine bisherige Landeswährung durch den Euro ersetzt, schreibt DRS 25.94 die Umrechnung der historischen Kurse mit dem Euro-Umstellungskurs und die unveränderte Fortführung der zum Umstellungszeitpunkt bestehenden Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung vor. Diese soll auch in diesem Fall gem. § 308a Satz er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verzicht der Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen auf ihre Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes gegenüber dem BZSt, Nichtanwendung des § 72 Abs 1 S 1 EStG (§ 72 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes, der Länder und der Kommunen können auf ihre bislang gegebene Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes verzichten. Der Verzicht ist schriftlich oder elektronisch gegenüber dem BZSt zu erklären und bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlich...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Die Entscheidung des Gesetzgebers, nur noch leistungsstarke Kinder zur Finanzierung des Elternunterhalts in Anspruch zu nehmen, kann nicht ohne Einfluss auf die Frage der Bemessung des Selbstbehalts und damit der Leistungsfähigkeit in derartigen Fällen sein. (Rn 20) 2. Die noch vor Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Selbstbehalts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.1 Feststellungsbescheide

Tz. 58 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 181 Abs 1 S 1 AO finden die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß für die gesonderte Feststellung Anwendung. Dies betrifft zwar vorrangig die Regelungen der §§ 155ff AO, gilt aber auch für die Änderungsvorschriften in den jeweiligen Einzel-St-Gesetzen (s Urt des BFH v 16.09.1987, BStBl II 1988, 174). Somit kann ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Vorschrift ist bei der Erstellung der Konzernabschlüsse zu beachten, die gem. § 290 Abs. 1 von einer Kapitalgesellschaft bzw. gem. § 264a Abs. 1 iVm. § 290 Abs. 1 von einer sog. haftungsbeschränkten OHG oder KG aufzustellen sind, auch wenn diese freiwillig aufgestellt werden, weil auf die Möglichkeit einer Befreiung gem. §§ 291 bis 293 verzichtet wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Grundsätzliches

Rz. 321 Der Vollmachtgeber kann im Versorgungsfall seine Vertretung durch den Bevollmächtigten in der Regel nicht mehr überwachen. Dies kann die Notwendigkeit einer Betreuung begründen (vgl. Rdn 309 f.). Im Übrigen besteht auch ein Vakuum in der Kontrolle, bis das Betreuungsgericht einen konkreten Überwachungsbedarf bei Missbrauchsverdacht feststellt, tätig wird und einen Ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 36. SolZG

Rn. 63 Stand: EL 73 – ET: 06/2024 Der Zuschlagssatz bei dem SolZ beträgt nach § 4 S 4 SolZG 5,5 % und wird auch auf die KapSt erhoben (§ 3 Abs 1 Nr 5 SolZG). Damit ist auch der SolZ durch den KapSt-Abzug abgegolten (§ 1 Abs 3 SolZG; Tappe in Brandis/Heuermann, SolZG 1995 § 1 Rz 16 (11/2023)). Zur Berücksichtigung bei der Günstigerprüfung des § 32d Abs 6 EStG s Rn 503. Zu den Ef...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Buchführungspflicht nach dem Steuerrecht

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Maßgebende Vorschriften für die Buchführungspflicht nach Steuerrecht sind die §§ 140 und 141 AO (Anhang 1b). § 140 AO (Anhang 1b) regelt, falls jemand nach anderen Gesetzen Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten zu erfüllen hat, dass dies auch für die Besteuerung verpflichtend ist. Währenddessen regelt § 141 AO (Anhang 1b), dass gewerblich...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / dd) Befreite Betreuung im Vermögensbereich

Rz. 97 Nach §§ 1859 ff. BGB sind bestimmte Kreise der Betroffenen von der Aufsicht des Betreuungsgerichts und Genehmigungspflichten in vermögensrechtlichen Angelegenheiten befreit. Einem Betreuungsverein oder Vereinsbetreuer steht kraft Gesetzes die Befreiung nach § 1859 Abs. 2 Nr. 4 BGB zu. Gleiches gilt für die Betreuungsbehörde oder einen Behördenbetreuer (§ 1859 Abs. 2 Nr...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 5. Vollmacht und Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz

Rz. 106 Die Nachlassverwaltung und die Nachlassinsolvenz sind gemäß § 1975 BGB Mittel der Haftungsbeschränkung des Erben auf den Nachlass. Im Nachlassinsolvenzverfahren gelten die allgemeinen Grundsätze der Insolvenzordnung. § 117 Abs. 1 InsO normiert, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine vom Schuldner erteilte Vollmacht, die sich auf das zur Insolvenzmasse gehören...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4 Beendigung der Stundung

Tz. 215 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Stundung endet kraft Gesetzes, wenn vor Ablauf des Stundungszeitraums die in den § 21 Abs 2 S 5 und 6 UmwStG aufgezählten Vorgänge eintreten. Die Beendigungsgründe stehen im Zusammenhang mit den Sinn und Zweck der Stundungsregelung. Durch die ratenweise St-Entrichtung soll nämlich ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass dem AE in den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe des Auszahlungsbetrags (§ 74 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Gem § 74 Abs 1 S 2 EStG kann Kindergeld an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergelds berücksichtigt werden, bis zu dem auf diese Kinder entfallenden Anteil iSd § 76 EStG ausgezahlt werden. Damit ist die Auszahlung der Höhe nach auf diesen Anteil begrenzt, sie kann aber auch geringer ausfallen. Diese Sonderregelung, die auch für die Abzw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Keine Anwendung von § 72 Abs 8 S 1 und 2 EStG auf Kindergeldansprüche von Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes (bis 28.02.2023: der Nachrichtendienste des Bundes) (§ 72 Abs 8 S 3 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der durch Art 3 Nr 4 des Gesetzes vom 08.12.2016 (BGBl I 2016, 2835) eingefügte § 72 Abs 8 S 3 EStG, der gem Art 11 Nr 4 erst am 01.01.2022 in Kraft und zum 28.02.2023 außer Kraft getreten ist, bestimmte, dass § 72 Abs 8 S 1 und 2 EStG auf Kindergeldansprüche von Angehörigen der Nachrichtendienste des Bundes keine Anwendung finden. Damit wa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beamte und Versorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen (§ 72 Abs 2 EStG aF)

Rn. 55 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 72 Abs 2 EStG, der bis zum 31.12.2021 Anwendung fand, s Rn 5, trägt der Privatisierung des Postwesens und der Telekommunikation und der damit verbundenen beamtenrechtlichen Sonderregelungen dahingehend Rechnung, dass der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG in gleicher Weise wie den in § 72 Abs 1 EStG g...mehr

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ZErb 06/2024, Die Formwirks... / a. Digitales Testieren im Ausland

Ein digitales Testament ist dem BGB noch fremd. Gleichwohl kann ein im Ausland wirksam errichtetes digitales Testament Wirkungen in Deutschland entfalten. Digitales Testieren ist in einigen US-Bundesstaaten möglich. So kann in Nevada ein digitales Testament in einer elektronischen Akte errichtet werden. Es muss datiert und mit einer elektronischen Unterschrift sowie mit eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.1 Gesetzesänderung

Tz. 220 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Durch das StBereinG 1999 wurde in § 21 Abs 2 S 6 UmwStG ein Satzteil als dritte Alt angefügt. Danach wird eine Stundung gem § 21 Abs 2 S 3 UmwStG beendet, wenn "eine Umwandlung iSd Zweiten oder Vierten Teils des Gesetzes erfolgt ist". Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine Entscheidung des BFH, der es in diesen Fäll...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Unternehmenseigenschaft des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach § 290 ist zunächst an die Rechtsform des MU gebunden (vgl. Rz. 23 und Rz. 24; anders nach PublG und für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, vgl. Rz. 25). Die Frage, ob darüber hinaus die Unternehmenseigenschaft des MU gegeben sein muss, stellt sich nicht, da nach § 290 Abs. 1 eine Kapitalgesel...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Verfahrensgegenstand ist der auf den Antragsteller als überörtlicher Sozialhilfeträger nach § 1601 BGB, § 94 Abs. 1 SGB XII übergegangene Anspruch der psychisch kranken Mutter des Antragsgegners auf Elternunterhalt für den Zeitraum 1.8.2020 bis 31.12.2021. In diesem Zeitraum hat der Antragsteller Sozialhilfeaufwendungen i.H.v. 61.663,29 EUR an die Leistungsberechtigte erbr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Dreger, Der Konzernabschluss, 1969; Harms/Küting, Die Eliminierung von Zwischenverlusten nach der 7. EG-Richtlinie, BB 1983, 1891; Harms/Küting, Konsolidierung bei unterschiedlichen Bilanzstichtagen nach künftigem Konzernrecht, Grundprobleme im Rahmen der Voll-, Quoten- und Equity-Konsolidierung, BB 1985, 432; IDW/WPK, Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Bilanzrichtli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Prognosen

Rz. 181 [Autor/Zitation] Bei der nach § 315 Abs. 1 Satz 4 angeordneten Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns sind gem. DRS 20.126 die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die auch zur internen Steuerung des Konzerns herangezogen werden (s. dazu Rz. 123 f.), unter Zugrundelegung der Zusammensetzung des Konz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Kapitalerhöhungen

Rz. 101 [Autor/Zitation] Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln des assoziierten Unternehmens (§§ 207–220 AktG bzw. §§ 57c–57o GmbHG) führt zu keinen Änderungen des auf den Konzern entfallenden Anteils am Nettovermögen bzw. Eigenkapital des assoziierten Unternehmens, da dem assoziierten Unternehmen keine Mittel von außen zugeführt werden, sondern (variable) Kapital- un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Ausweis (Satz 6)

Rz. 199 [Autor/Zitation] Aktive latente Steuern sind bei Aktivierung gem. § 266 Abs. 2 Buchst. D gesondert auszuweisen; für passive latente Steuern ergibt sich der Ausweis auf der Passivseite gem. § 266 Abs. 3 Buchst. D (vgl. WP Handbuch18, Kap. G Rz. 567). Wie aktive und passive latente Steuern für den Ausweis zusammengefasst werden können, ist jedoch keineswegs eindeutig, we...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 116 [Autor/Zitation] Auch die von einbezogenen Unternehmen vereinnahmten Erträge sind als "andere Erträge" iSd. Gesetzes zu konsolidieren. Diesen Erträgen stehen, soweit kein Gewinnabführungsvertrag besteht, Gewinne anderer konsolidierter Unternehmen gegenüber. Um eine Doppelerfassung der Gewinne zu vermeiden, muss die Ergebnisübernahme durch das MU bei der Aufstellung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitliche Anwendung, Probleme des Übergangs zur AbgSt

Rn. 101 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch den Übergang zur AbgSt kam es zu Friktionen, da der Systemwechsel in mehrere Grundprinzipien des ESt-Rechts simultan eingriff (zur Beschreibung des Übergangs durch den BFH s Urt BFH vom 03.11.2015, VIII R 37/13, BStBl II 2016, 273 Rz 25 ff; zum Übergang bei Anschaffung von WG vor der erstmaligen Anwendbarkeit der AbgSt zuletzt BFH vom...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 315b–315d: Ric... / I. Unternehmen in der EU

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten finden auf Unternehmen Anwendung, die verschiedene Kriterien bezüglich Rechtsform und Größe erfüllen (Art. 19a Abs. 1 iVm. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Bilanzrichtlinie). Rz. 19 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Rechtsform bestimmt Art. 1 Abs. 1 Buchst. a iVm. Anhang I Bilanzrichtlinie, dass die Mehrzahl haft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 240 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Anwendung des AbgSt-Satzes ist bei Einkünften nach § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG und den dazugehörigen Veräußerungsgewinnen in § 20 Abs 2 EStG zu versagen, soweit eine sog "Back-to-back-Finanzierung" vorliegt (grafisch aufbereitet bei Schulz/Vogt, DStR 2008, 2189, 2194). Die Intention des Gesetzgebers ist – wie auch in den übrigen Vorschri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Einfluss der globalen Mindestbesteuerung auf die Bilanzierung von latenten Steuern nach HGB (Satz 5)

Rz. 166 [Autor/Zitation] Das Konzept der latenten Steuern ist essenziell für die Berechnung des effektiven Mindeststeuersatzes im Rahmen der Einführung einer globalen Mindestbesteuerung (sog. Pillar II der OECD-Regelungen), weil an den handelsrechtlichen Gewinn und den effektiven Steueraufwand aus der handelsrechtlichen Rechnungslegung angeknüpft werden soll. Zur Berechnung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.3 "Besteuerungsrecht"

Tz. 154 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ein Besteuerungsrecht besteht, wenn die B-Rep nach den für den Einbringenden geltenden Einzel-St-Gesetzen eine Besteuerungsmöglichkeit (St-Hoheit im Inl) für den VG aus einbringungsgeborenen Anteilen hat und im Fall eines Ausl-Bezugs dieses Besteuerungsrecht nicht durch DBA mit anderen Staaten ausgeschlossen ist. Maßgebend ist nur die Beste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuständigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Frage, welches Finanzamt für die Besteuerung zuständig ist, richtet sich nach der betroffenen Steuerart. Die Zuständigkeiten werden in den §§ 18–27 AO (Anhang 1b) wie folgt geregelt:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Unter der Überschrift "Latente Steuern" regelt § 306 einen Teilbereich der Steuerabgrenzung im Konzernabschluss. Nach dieser Vorschrift ist eine Anpassung des auszuweisenden Steueraufwands vorzunehmen, wenn es aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der Vollkonsolidierung zu Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgeg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile

Rz. 20 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten ist nur für nicht dem MU gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen TU zu bilden. Zur Abgrenzung der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile vgl. § 301 Rz. 54 ff. Anteile iSd. § 307 Abs. 1 sind damit solche, die weder dem MU unmittelbar noch einem anderen in die Konsolidierung einbezogenen TU bzw. anteilmäßig konsoli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zahlung aus dem LSt-Aufkommen

Rn. 112 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Besoldungsstelle zahlt das Kindergeld nach § 72 Abs 7 S 2 EStG aus der von ihr insgesamt einbehaltenen LSt; die an das FA abzuführenden LSt-Beträge vermindern sich also um das ausgezahlte Kindergeld (vgl O 2.12 S 1 DA-KG 2023), ohne dass dadurch für den jeweiligen Berechtigten eine Minderung der bei der Veranlagung zur ESt anrechenbaren...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Konsolidierungskreis

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die Bestimmung des potenziellen Konsolidierungskreises nach §§ 294, 296 bildet die Basis zur Ermittlung der Größenmerkmale nach § 293 Abs. 1. Ohne die Vornahme einer vollständigen und richtigen Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist eine verlässliche Ermittlung der Größenmerkmale "Bilanzsumme", "Umsatzerlöse" und "Zahl der Arbeitnehmer" sowie ein Ab...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / Schrifttum:

Isay, Das Recht am Unternehmen, 1910; Hoffmann, Die Konzern-Bilanz, 1930; Friedländer, Der gegenwärtige Stand der Organtheorie, StuW 1931, 481; Bores, Geschichtliche Entwicklung der konsolidierten Bilanz, ZfhF 1934, 113 und 237; Bores, Konsolidierte Erfolgsbilanzen und andere Bilanzierungsmethoden für Konzerne und Kontrollgesellschaften, 1935; Dinkelbach, Das Wesen und der A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Einführung von § 314 erfolgte zur Umsetzung diverser EG-Richtlinien. Zu nennen sind hier Art. 34 Nr. 6 bis 10, 12 f. der 7. EG-Richtlinie (RL 83/349/EWG v. 13.6.1983, ABl. EG 1983 Nr. L, 193, 1), Art. 14 der 4. EG-Richtlinie (RL 78/660/EWG v. 25.7.1978, ABl. EG 1978 Nr. L, 222, 11) iVm. Art. 17 Abs. 1 der 7. EG-Richtlinie, Art. 36 Abs. 2 Buchst. d d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unternehmereigenschaft und Rechtsform

Rz. 14 [Autor/Zitation] An das MU, das den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt, werden folgende Voraussetzungen geknüpft: Es muss sich – unabhängig von Rechtsform und Größe – um ein Unternehmen handeln, das seinen Sitz in einem EU/EWR-Staat hat und dieses Unternehmen müsste, sofern es eine Kapitalgesellschaft wäre, zur Aufstellung eines Konzernabschl...mehr